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Berliner Wasserbetriebe müssen Akteneinsicht gewähren
Das
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 2. Oktober 2007 in zwei Berufungsverfahren das Land Berlin als
Genehmigungsbehörde verpflichtet, den jeweiligen Klägern Einsicht in die Akten
der zuständigen Senatsverwaltung sowohl zur Genehmigung der Berliner
Wassertarife für das Jahr 2004, einschließlich der von den Berliner
Wasserbetrieben vorgelegten Kalkulationsunterlagen, als auch zur Genehmigung
von Tarifen der Berliner Stadtreinigungsbetriebe für die Abfallentsorgung und
Straßenreinigung für die Kalkulationsperioden 1999/2000 sowie 2001/2002,
einschließlich der entsprechenden Kalkulationsunterlagen, zu gewähren, soweit
die Unterlagen Daten enthalten, die das jeweilige Berliner Monopolgeschäft der
genannten Betriebe enthalten.
In einem weiteren Verfahren hat das Gericht die Berliner Wasserbetriebe zur
Gewährung von Akteneinsicht in die im Verfahren zur Genehmigung der Berliner
Wassertarife für das Jahr 2004 eingereichten Kalkulationsunterlagen
verpflichtet. Auch hier ist das Einsichtsrecht auf die Informationen
beschränkt, die das Berliner Monopolgeschäft der Berliner Wasserbetriebe
betreffen.
Br 11-07




