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Bundesregierung sieht keine Ungleichbehandlung in der Entsorgungswirtschaft
Von
dem FDP-Abgeordneten im Deutschen Bundestag wurde die Bundesregierung
gefragt, welche Position sie „hinsichtlich der derzeit bestehenden
steuerlichen Ungleichbehandlung von privaten und
öffentlich-rechtlichen Unternehmen in der Entsorgungswirtschaft"
einnehme. Der Parlamentarische Staatssekretär beim
Bundesfinanzminister Karl
Diller
(SPD) antwortete darauf am 18. Oktober 2007 (Bundestags-Drucksache
16/6744, Seite 12):
„Leistungen
der Abfall-
und der Abwasserentsorgung,
die durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts
gegenüber dem Bürger erbracht werden, werden als nicht
steuerpflichtige hoheitliche Tätigkeit behandelt. Betriebe der
privaten Entsorgungswirtschaft, die entsprechende Leistungen im
Auftrag der öffentlichen Hand ausführen, werden nicht
unmittelbar gegenüber dem Bürger tätig; ihre
Leistungen unterliegen als nicht hoheitliche Tätigkeiten der
Ertrag- und Umsatzsteuerpflicht. Angesichts dieser nicht
vergleichbaren Leistungsbeziehungen sieht die Bundesregierung keine
Ungleichbehandlung innerhalb der Entsorgungswirtschaft."
Auf
eine weitere Frage hin verneinte Diller die Zulässigkeit eines
ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Leistungen der
Abwasserentsorgung; eine Ermäßigung sei EU-rechtlich nicht
zulässig.
http://dip.bundestag.de/btd/16/067/1606744.pdf




