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PFC in Feuerlöschschäumen - Ein neues Umweltproblem?
Rückstände von polyfluorierten Verbindungen (PFC) in den Gewässern sind spätestens seit dem Bekanntwerden des
sog. „PFT-Skandals“ an Ruhr und Möhne im Mai 2006 in die Schlagzeilen geraten und werden zunehmend kritisch
betrachtet. In den letzten beiden Jahren sind daher von Wasserwirtschaftsbehörden, Wasserversorgungsunternehmen
und Forschungsinstituten umfangreiche Untersuchungen an Oberflächengewässern, Grundwassermessstellen, an ausgewählten
Kläranlagen und auch an Klärschlämmen durchgeführt worden, um abzuschätzen, welche PFC-Konzentrationen
vorliegen und woher die Belastungen bzw. Einträge in die Gewässer stammen.
Als Leitsubstanzen wurden vor
allem die beiden Verbindungen Perfluoroctansulfonat (PFOS) und Perfluoroctanoat (PFOA) analysiert.
Aufgrund der toxischen Eigenschaften, der
Bioakkumulierbarkeit und der hohen Persistenz
ist seit dem 27.06.2008 das
Inverkehrbringen und die Verwendung von
PFOS - mit Ausnahmen für bestimmte Anwendungsbereiche
- verboten. Insbesondere
für PFOS-haltige Schaummittel für Feuerlöschzwecke
sieht die Gefahrstoffverordnung
eine Übergangsregelung vor, wonach
die vorhandenen Bestände noch bis zum
27.06.2011 verwendet werden dürfen. Es
ist davon auszugehen, dass bei Großbränden
in jüngster Vergangeheit und wohl
auch in Zukunft noch sehr große Mengen
an polyfluorierten Verbindungen durch
Löschmaßnahmen in die Umwelt freigesetzt
werden.
Der erste gut dokumentierte Schadensfall
in Deutschland war ein Großbrand in
St. Wendel, Saarland im Mai 2007, bei
dem 30 t PFC-haltige Feuerlöschschäume
eingesetzt wurden, die PFOS-Konzentrationen zwischen 1 - 6 % enthielten. Die anfallenden Löschwässer konnten
nicht vollständig zurückgehalten werden, so dass kleinere Teiche bzw. Fischweiher und benachbarte kleinere Fließgewässer
mit PFOS-Gehalten bis zu 600 μg/L verunreinigt wurden. In Folge der hohen Gewässerbelastung wurden
selbst ein Jahr nach dem Großbrand noch erhöhte PFOS-Konzentrationen in älteren Forellen und anderen Fischen
gemessen.
Dass solche Großbrände häufiger vorkommen können als erwartet, zeigen Beispiele aus dem Jahr 2008. In allen Fällen
mussten sehr große Mengen an Feuerlöschschäumen eingesetzt werden, um überhaupt die Brände löschen zu können.
Die anfallenden Löschwässer müssen gemäß der gesetzlichen Vorschriften aufgefangen und separat entsorgt
werden. In der Regel werden dann die zunächst zurückgehaltenen Löschwässer in Kläranlagen eingeleitet, ohne dass
entsprechende Kenntnisse vor Ort über die chemische Zusammensetzung und die Entfernbarkeit der Löschwasserinhaltsstoffe
vorliegen. Auch in ausgewählten Kläranlagen, in die u. a. Hersteller von Feuerlöschschäumen einleiten,
wurden bei gezielten Untersuchungen zum Teil sehr hohe PFC-Konzentrationen gefunden.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die breite Verwendung von PFC-haltigen Löschschäumen zu lokalen Verunreinigungen
insbesondere mit PFOS, aber auch mit Ersatzstoffen wie Fluortelomersulfonaten, führen kann. Daher
müssen das Anwendungsverbot für PFOS auch auf Feuerlöschschäume ausgedehnt und anstelle von perfluorierten
Verbindungen geeignete Substanzen verwendet werden, die jedoch nicht zu persistenten und toxischen Metaboliten
wie z. B. Perfluorcarboxylaten abgebaut werden dürfen.
Dr. F. Th. Lange,
Prof. Dr. H.-J. Brauch
Quelle: TZW
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