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Ringversuche zur Betriebsanalytik auf Kläranlagen
Handlungsempfehlung zur Qualitätsgesicherten Eigenkontrolle zur Unterstützung der amtlichen Überwachung auf kommunalen Kläranlagen
Das
Umweltministerium Baden-Württemberg hat in den o.g.
Handlungsempfehlungen
ein System vorgestellt, dessen Anwendung es den Betreibern von
Kläranlagen ermöglicht, die Eigenkontrolle ihrer Anlage so
aufzuwerten, dass die amtliche Überwachung auf ein Mindestmaß
reduziert werden kann.
Dafür ist eine Qualitätssicherung
der Eigenkontrollanalytik nach ATV A704 notwendig, die im Rahmen
einer Begehung von unabhängigen Dritten überprüft
wird. Zusätzlich ist der Nachweis über die erfolgreiche
Teilnahme an den diesbezüglichen Ringversuchen der AQS
Baden-Württemberg am ISWA zu erbringen.
Nähere
Einzelheiten können der Handlungsempfehlung entnommen werden,
die beim Umweltministerium
Baden-Württemberg
erhältlich ist.
http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/1538/
Ringversuch
Die AQS Baden-Württemberg am ISWA führt einmal im Jahr einen Ringversuch zur Betriebsanalytik auf Kläranlagen durch. Folgende Parameter sind dabei zu bestimmen:
-
CSB
-
Gesamt-Stickstoff
-
Nitrat-Stickstoff
-
Ammonium-Stickstoff
-
Gesamt-Phosphor
-
TOC (optional)
Die Analysen sind in der Regel mit Betriebsmethoden durchzuführen.
Aus- und Bewertung
Die
Aus- und Bewertung dieser Ringversuche richtet sich nach den Vorgaben
der DIN 38402 - A45 und des LAWA- Merkblatts A-3 ("Ringversuche
zur externen Qualitätsprüfung von Laboratorien" aus
LAWA: AQS-Merkblätter zur Wasser-, Abwasser- und
Schlammuntersuchung, Erich Schmidt Verlag).
Die Festlegung des
Vorgabewertes erfolgt in der Regel auf der Basis des robusten
Mittelwerts der Messergebnisse aller Teilnehmer. Der
Ringversuchsleiter kann im Einzelfall die Vorgabewerte auch aus den
Einwaagen der aufgestockten Proben berechnen. Dazu muss der Gehalt
des Analyten in der verwendeten Matrix mit hoher Genauigkeit bekannt
sein. Dieser Wert kann analog zum Verfahren der Standardaddition aus
den Ergebnissen der Laboratorien und den Einwaagen ermittelt werden.
Die für die Berechnung der ZU-Scores
notwendige Standardabweichung ergibt sich ebenfalls aus den
Messergebnissen der teilnehmenden Laboratorien. Wann immer möglich
wird die in DIN 38402 - A45 beschriebene Varianzfunktion bei der
Festsetzung der Zielstandardabweichung herangezogen.




