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Studie: Fußball-EM sollte Mehrwegbecher einsetzen - Bioplastik fällt in der Ökobilanz durch
Hersteller sollten nicht mehr mit Klimaneutralität werben
Bern/Wien/Bonn - Mehrwegbecher-Systeme sind Einweg-Lösungen ökologisch deutlich überlegen. Kompostierbare Einwegbecher
aus nachwachsenden Rohstoffen schneiden nicht besser ab als herkömmliche
Einwegbecher. Das zeigt eine von den Umweltministerien Deutschlands,
Österreichs und der Schweiz in Auftrag gegebene vergleichende Ökobilanz für die
Fußball-Europameisterschaft 2008.
Auch unter ungünstigsten Annahmen sei ein Mehrweg-System jeder Einweg-Lösung
ökologisch deutlich überlegen: „Selbst
das beste Einwegszenario führt zu einer doppelt so hohen Umweltbelastung wie das ungünstigste Mehrweg-System. Wenn also ein
Mehrweg-System gewählt wird, ist diese
Lösung mit Sicherheit die ökologisch beste", heißt es in der Studie. Die
Untersuchungen würden zudem belegen, dass kompostierbare Einwegbecher aus
nachwachsenden Rohstoffen ökologisch nicht besser abschneiden als herkömmliche
Einwegbecher aus PET. Die Ökobilanz biete belastbare Ergebnisse für eine
generelle Bewertung von biologisch-abbaubaren Verpackungen (BAW). Demnach
sollten Hersteller und Interessenvertreter von Bioplastik nicht mehr damit
werben, dass BAW-Verpackungen klimaneutral seien.
„Ich halte wenig von der Einschätzung, dass durch die Verwendung von biologisch
abbaubaren Kunststoffverpackungen kein Treibhauseffekt entstehe und diese
Verpackungen CO²-neutral seien. Um die tatsächliche Umweltbelastung einer
Verpackung festzustellen, müssen alle relevanten Umweltauswirkungen entlang des
gesamten Lebensweges vom Abbau der Rohstoffe - inklusive Hilfsstoffe und
Energieträger, über die Transportwege bis hin zur Entsorgung betrachtet werden.
Es dürfen also nicht nur einzelne Emissionen wie Kohlendioxid für einzelne
Abschnitte des Lebensweges berechnet werden", so Studienautor Christian
Pladerer vom Österreichischen Ökologie Institut www.ecology.at im
Interview mit dem Onlinemagazin NeueNachricht www.ne-na.de.
Die rohstoff- und energieintensive industrielle Agrarwirtschaft und
Verpackungsherstellung sowie die von den BAW-Herstellern empfohlene
Kompostierung seien Aktivitäten, die umweltschädliche Emissionen verursachen.
„Aus meiner Sicht sind somit BAW-Verpackungen keinesfalls CO²-neutral. Die
Diskussion über die Vor- und Nachteile einzelner Einwegverpackungen darf nicht
auf dem Rücken von gut funktionierenden Mehrwegsystemen ausgeführt werden",
fordert Pladerer. Die Möglichkeit der Kompostierung bringe keine Umweltvorteile
und sei in der Praxis nur schwer umsetzbar. „Die privaten und kommunalen
Kompostwerke in Österreich, in Deutschland und in der Schweiz, die Kompost mit
hoher Qualität herstellen, sind wenig begeistert von der Diskussion über
‚kompostierbare' Kunststoffe. Ziel der Kompostierung ist der möglichst rasche
und verlustarme Abbau der organischen Ursprungssubstanzen und gleichzeitig der
Aufbau stabiler, pflanzenverträglicher Humussubstanzen. Dass ein Werkstoff
biologisch abbaubar ist, bedeutet noch lange nicht, dass diese Umwandlung in
einem Rotteprozess der technischen Kompostierung tatsächlich im gewünschten
Ausmaß erfolgt", erläutert Pladerer.
Es fehle an der Glaubwürdigkeit, dass biologisch abbaubare Kunststoffe auch
kompostierfähig seien. „Zudem werden BAW-Verpackungen wie herkömmliche
Kunststoffverpackungen von automatischen und mechanischen Sortierschritten
erkannt und als Fremdstoff aussortiert. Dies gilt nicht nur für die
Kompostierung, sondern auch für Biogasanlagen", weiß Pladerer. Da bleibe nur
die Müllverbrennungsanlage als einzige derzeit praktikable Entsorgungsschiene
übrig. Aus ökologischer Sicht sei es daher nicht nachvollziehbar, dass die
deutsche Bundesregierung über die Novelle der Verpackungsverordnung plant,
biologisch abbaubare Verpackungen von Entsorgungspflichten und damit von den
Kosten zu befreien.
Die Werbebehauptung der Bioplastik-Industrie hält der Bonner Wirtschaftsanwalt
Markus Mingers www.justus-online.de sogar für irreführend.
„Es entsteht bei den Kunden der Eindruck, dass durch die Verwendung von
biologisch-abbaubaren Verpackungen kein Treibhauseffekt entsteht und daher die
Hersteller Angebote haben, mit denen kein Mitbewerber mithalten könne. Diese
Werbung ist nach Art und Umfang geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der
Mitbewerber spürbar zu verfälschen. Daher wären Mitbewerber befugt, eine
wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen die Hersteller von Bioplastik geltend zu
machen", resümiert Mingers.
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