Klärwerk.info / Nützliches / Allgemeine Meldungen und Berichte / Urteil beschert Filderstadt Geldsegen
Urteil beschert Filderstadt Geldsegen
Artikel aus der Filder-Zeitung
Der Ausgang eines Rechtsstreits mit dem Flughafen
erbringt 3,26 Millionen Euro für Filderstadt
Von Otto-H. Häusser
Seit gestern ist die Sache, die jahrelang strittig war,
entschieden: Der Flughafen zieht im Streit mit Filderstadt um Wasser- und
Abwasserbeiträge den Kürzeren. Nachdem das Verwaltungsgericht bereits vor drei
Jahren entschieden hatte, dass die Stadt die Beiträge für das Luftfrachtzentrum
zu Recht erhoben hat, wurde dieses Urteil nun vom Verwaltungsgerichtshof
bestätigt. Die Berufung des Flughafens wurde damit abgewiesen. Eine Revision
ist nicht zugelassen.
Der Betrag, der von Filderstadt für den Anschluss des Frachtzentrums an das
Wasserleitungs- und Kanalnetz verlangt wurde, belief sich auf 3,26 Millionen
Euro. Neben dem Flughafen wurden auch zwei andere Betreiber des Frachtzentrums
belangt. Stellvertretend für alle Schuldner hatte der Flughafen gegen die
Bescheide prozessiert.
Das Verfahren wurde auf einen Teil der Schulden beschränkt. Der Streitwert
belief sich auf 124 000 Euro, damit die Prozesskosten möglichst gering
ausfallen sollten. Der Flughafen machte im Verfahren geltend, dass die
Erschließungsbeiträge bereits von den amerikanischen Streitkräften erbracht
worden seien. Diese hatten das Gelände vor dem Bau des Frachtzentrums genutzt.
Im Vergleich zu damals habe der Flughafen nun keinen Nutzungsvorteil, so die
Argumentation. Tatsächlich falle beispielsweise auf dem Gelände heute weniger Abwasser
an als zu Zeiten, in denen sich dort Wohnungen von Soldaten befanden. Letztlich
habe die Stadt deshalb auch keine erhöhten Kosten - sprich: Das Kanalnetz und
die Kläranlage müssten wegen des Luftfrachtzentrums nicht erweitert werden. Dem
hielt die Stadt entgegen, dass es gar nicht auf die tatsächliche Nutzung
ankomme. Dafür würden Gebühren und keine Beiträge erhoben, argumentierte sie.
Aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses für das Frachtzentrum gebe es auf
jeden Fall einen Nutzungsvorteil. Schließlich habe man nun weitaus größere
Gebäude erstellen können als zu früheren Zeiten.
Dieser Argumentation der Stadt sind nicht nur die Richter der ersten, sondern
offenbar auch die der zweiten Instanz gefolgt. Der Tenor der beiden Urteile
weist die Klage des Flughafens ab. Eine Begründung des Berufungsurteils liegt
allerdings noch nicht vor.
Der Filderstädter Rechtsreferent ...mehr:




