Klärwerk.info / Nützliches / Allgemeine Meldungen und Berichte / Urteil zur "4-von-5-Regelung"
Urteil zur "4-von-5-Regelung"
Das Bundesverwaltungsgericht hat
entschieden, dass bei der Berechnung der Erhöhung der Abwasserabgabe die
4-von-5-Regelung nicht greift. Mit dem Urteil wird eine oft diskutierte
Frage bei der Berechnung der Abwasserabgabe beantwortet:
"Kann ein Messwert, der aufgrund der 4-von-5-Regelung einmal als
kein Überschreiten des Überwachungswertes bewertet worden ist, später zur
Berechnung der Erhöhung Abwasserabgabe bei einem wiederholten Überschreiten des
Überwachungswertes herangezogen werden oder nicht?"
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil (BVerwG 7 C 5.06) so
entschieden:
Der Wert kann und muss bei der Berechnung berücksichtigt werden.
Damit scheitern die Wasserwerke Leipzig mit einer Klage gegen eine
Erhöhung der Abgabe um über 100.000 DM.




