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Vorsorge statt nachträglicher Reparatur in Kläranlagen
Wasserwirtschaft zur Forderung nach einer vierten Reinigungsstufe
97 Prozent der Abwassermenge in Deutschland werden mit dem höchsten EU-Standard behandelt
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht die
aktuellen Forderungen nach Einführung einer vierten Reinigungsstufe
kritisch. "Wir müssen alles daran setzen, dass bestimmte Stoffe erst gar
nicht in das Abwasser gelangen, seien es Stoffe aus Medikamenten oder
beispielsweise Dünger. Hier sind in erster Linie die Hersteller solcher
Produkte in der Pflicht", betonte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer
Wasser/ Abwasser des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft
(BDEW) anlässlich aktueller Forderungen nach der Einführung einer
vierten Reinigungsstufe in Kläranlagen. Der BDEW sieht bei solchen
Forderungen die Gefahr, dass auf die Abwasserentsorgungsunternehmen
umfassende und sehr kostenintensive Maßnahmen zukommen, ohne das damit
die Probleme an der direkten und unmittelbaren Quelle gemäß dem
Verursacherprinzip tatsächlich gelöst werden. Aus Sicht des BDEW dürfen
naturfremde, schwer oder gar nicht abbaubare Schadstoffe grundsätzlich
nicht in Gewässer eingeleitet werden. Auf der Grundlage des Verursacher-
und Vorsorgeprinzips muss an der Quelle der Belastungen angesetzt
werden, statt eine nachträgliche Reparatur im Wasserwerk oder in der
Kläranlage vorzunehmen. Darüber hinaus habe das UBA selber darauf
hingewiesen, dass 99 Prozent der Keime in den Abwasserbehandlungsanlagen
eliminiert werden, so Weyand. Das UBA habe zudem eindeutig
festgestellt, dass eine Gefahr für das Trinkwasser durch den im Sommer
2011 aufgetretenen EHEC-Ausbruchsstamm ausgeschlossen werden konnte.
"Die EU-Wasserrahmenrichtlinie bestimmt, dass die Verschmutzer die von
ihnen verursachten Kosten zu tragen haben. Generell gilt: Vorsorge ist
besser als Reparatur. Vorsorgender Gewässerschutz heißt, für die
künftigen Generationen zu handeln", so Weyand.
Die Standards zur Behandlung von Abwasser in Deutschland sind im europäischen Vergleich sehr hoch: 97 % der Abwassermenge in Deutschland werden mit dem höchsten EU-Standard behandelt, dies ist die biologische Behandlung mit Nährstoffelimination, d. h. die dritte Reinigungsstufe entsprechend der EG-Richtlinie Kommunales Abwasser. Die Daten, die für 18 EU-Länder vorliegen, zeigen, dass Deutschland anders als viele andere Staaten die EU-Vorgaben in vollem Umfang erfüllt und im europäischen Vergleich sehr gut abschneidet (Quelle: EU-Kommission 2009, BMU 2009).
Ziel muss es sein, Verschmutzungen an der direkten Quelle zu vermeiden. Dies wird im Falle der Pestizide durch ein strenges Zulassungsverfahren erreicht. Bei Röntgenkontrastmitteln und Arzneimitteln sind beispielsweise Maßnahmen bei den Indirekteinleitern wie Krankenhäusern und Spezialkliniken erforderlich. Der BDEW setzt sich hier seit Jahren für gesetzliche Regelungen ein. "Wir fordern eine Umweltrisikobewertung für Human- und Tierarzneimittel im Rahmen des Zulassungsverfahrens", so Weyand.
Erforderlich sei es darüber hinaus, die Verbraucherinnen und Verbraucher darüber zu informieren, wie Belastungen der Umwelt durch Stoffspuren vermieden werden können: Hierbei geht es um die Rücknahme und Entsorgung überflüssiger Arzneimittel z. B. durch Hersteller, Apotheker oder andere Verkaufsstellen.
"Die Gewässer zu schützen, ist vordringliche Staatsaufgabe. Ausdrücklich unerwünscht sind naturfremde, schwer oder gar nicht abbaubare Stoffe. Denn diese Stoffe zu entfernen, kostet die Ver- und Entsorgungsunternehmen Geld - und damit die Bürger", so Weyand.




