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Meldungen zur Arbeitssicherheit
Übersicht über alle Meldungen und Zugang zum Archiv
Meldungen zur Arbeitssicherheit 2008
Meldungen zur Arbeitssicherheit 2009
Meldungen zur Arbeitssicherheit 2010
Meldungen zur Arbeitssicherheit 2011
| März 2012 |
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| 25.03.2012 |
Neu auf arbeitssicherheit.de: Safety-Match |
| 25.03.2012 |
Arbeitgeber stellen Persönliche Schutzausrüstung |
| 25.03.2012 |
Betriebsärzte: Starke Partner im Kampf gegen Stress und Burnout |
| 25.03.2012 |
Forschung: BAuA-Bericht schlägt Geräuschklassen vor |
| 25.03.2012 |
Broschüre: "REACH-Info 10 - Die Zulassung unter REACH" erschienen |
| 25.03.2012 |
Aktuell: ECHA veröffentlicht Aktionsplan bis 2014 |
| Februar 2012 |
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| 26.02.2012 |
Tragische Arbeitsunfälle |
| 26.02.2012 |
Informationen für Beschäftigte im Abwasserbereich - EHEC im Abwasser |
| Januar 2012 |
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| 24.01.2012 |
Richtiger Umgang mit stark beanspruchten Händen |
| 24.01.2012 |
Neu: Unfalldatenbank für Hubarbeitsbühnen |
| 24.01.2012 |
Neu auf arbeitssicherheit.de: Safety-Match |
| 24.01.2012 |
Auch bei der Arbeit gilt: Bewegung tut gut! |
| 24.01.2012 |
Mobiles Arbeiten will gelernt sein |
| 24.01.2012 |
Veranstaltung: Informationen zum neuen Produktsicherheitsgesetz |
Neu auf arbeitssicherheit.de: Safety-Match
Um Ihnen zwischendurch kleine Durchschnauf-Pausen zu bieten, gibt es auf arbeitssicherheit.de ab sofort das Spiel Safety-Match. Wie beim klassischen Gesellschaftsspiel »Memory« geht es darum, paarweise Motive aufzudecken. Und zwar so schnell wie möglich: Sie spielen gegen die Zeit.
Wer das Spiel erfolgreich beendet, kann sich mit einem kreativen Usernamen in Highscore-Liste verewigen und versuchen, den ersten Platz zu erspielen.
Auf die Plätze, fertig, los! Hier klicken und spielen >>
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Abwechselung im Arbeitsalltag: Kennen Sie schon unsere »Arbeitssicherheit Cartoons«? »
http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/fachbeitraege/anzeigen/246/Cartoon-Archiv/
Arbeitgeber stellen Persönliche Schutzausrüstung
Das gilt auch für Mini-Jobber und andere "atypische Beschäftigte"
Schutzhelme, Arbeitshandschuhe, Warnwesten und mehr - Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) sollen helfen, arbeitsbedingte Risiken für die Beschäftigten zu minimieren. Die Kosten für die jeweilige Ausrüstung übernimmt der Unternehmer im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten. Dies gilt auch für Mitarbeiter in so genannten atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Egal ob sie als Ein-Euro-Jobber tätig sind, in einem Mini-Job oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, der Arbeitgeber oder Maßnahmenträger muss allen Mitarbeitern die PSA zur Verfügung stellen, die ihrem jeweiligen Tätigkeitsprofil entspricht. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.
Welche Bedingungen muss PSA erfüllen?
Auch Zeitarbeitnehmer dürfen ihren Einsatz nicht ohne Persönliche Schutzausrüstung beginnen. Ob das Verleihunternehmen oder der Einsatzbetrieb dafür aufkommt, ist Verhandlungssache. Üblich ist heute, dass der Verleiher Sicherheitsschuhe, Helm, Brille und Schutzhandschuhe bereit stellt. Speziellere PSA wird vom Einsatzbetrieb gestellt.
"Die Persönliche Schutzausrüstung ist ein unverzichtbarer Baustein der betrieblichen Prävention", betont Joachim Berger von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. "Das Arbeitsschutzgesetz (§ 3) verpflichtet die Arbeitgeber dazu, die Kosten für alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu übernehmen. Das gilt auch für die PSA. Anders verhält es sich allerdings mit den Kosten für Berufskleidung ohne Schutzfunktion, die können an die Beschäftigten weitergegeben werden."
Damit eine Persönliche Schutzausrüstung ihre Funktion auch erfüllen kann, muss sie bestimmten Kriterien genügen:
Sie muss funktionsbereit sein und dem Stand der Technik entsprechen.
Sie sollte ergonomische Aspekte wie Passform, Gewicht und Handhabbarkeit berücksichtigen.
Sie muss über eine CE-Kennzeichnung verfügen. Diese belegt, dass die PSA den Sicherheitsanforderungen europäischer Richtlinien genügt.
Für jeden Mitarbeiter muss eine seiner Arbeit entsprechende Persönliche Schutzausrüstung am Arbeitsplatz vorhanden sein.
Gerade für Mitarbeiter, die neu im Betrieb sind und die Abläufe und Gefährdungen noch nicht kennen, ist eine Einweisung in den richtigen Gebrauch der PSA wichtig. Darüber hinaus sollte jeder Beschäftigte seine PSA vor der alltäglichen Nutzung selbst auf möglicherweise aufgetretene Mängel prüfen.
Weiter führende Informationen zu PSA.
Bilder finden Sie in der DGUV Bilddatenbank, Suchbegriff: PSA
Betriebsärzte: Starke Partner im Kampf gegen Stress und Burnout
Seminar der VBG für Betriebsärzte in München-Unterföhring
Betriebsärzte stehen Unternehmern beratend zur Seite um die Gesundheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu erhalten und zu fördern. Dass dabei die psychische und physische Fitness der Führungskräfte ein entscheidender Faktor für die Zukunftssicherung eines Unternehmens ist, vertiefte das heutige Betriebsärzteseminar im MACE Konferenzzentrum in München-Unterföhring. Die Teilnehmer lernten neue Vorgehensweisen aus der Praxis kennen, wie Vorgesetzte für die Stärkung der eigenen Gesundheit sensibilisiert werden und besonders auf das psychische Wohlbefinden der Beschäftigten Einfluss nehmen können.
Die Veranstaltung der gesetzlichen Unfallversicherung VBG stieß auf große Resonanz bei den Betriebsärzten rund um München. „Der interkollegiale Austausch ist mir sehr wichtig. Ich erhalte hier von den Referenten und auch von anderen Betriebsärzten konkrete Handlungsansätze und Beispiele, die mir bei der Umsetzung des Themas im eigenen Betrieb helfen", sagt Dr. Sabina Härtl, Betriebsärztin der Versicherungskammer Bayern in München.
Drei Vorträge aus Wissenschaft und Wirtschaft zeigten, dass das Seminarthema „Führung und psychische Gesundheit" zunehmend einen großen Teil der Arbeit eines Betriebsarztes ausmacht. Wege zur betrieblichen Umsetzung einer Burnout-Früherkennung und Frühintervention standen ebenso auf der Tagesordnung, wie die Möglichkeiten zur Stressbewältigung von Führungskräften und welche Grenzen es beim Zusammenspiel von Mitarbeiterführung und dem Erhalt der psychischen Gesundheit der Belegschaft gibt.
Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit circa 34 Mio. Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zur VBG zählen über 970.000 Unternehmen aus mehr als 100 Branchen - vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen.
Weitere Informationen: www.vbg.de
Forschung: BAuA-Bericht schlägt Geräuschklassen vor
Geräusche von IT-Produkten können Büroalltag stören
Dortmund - Computer, Drucker, Faxgeräte und andere IT-Produkte machen störende Geräusche. Eine eindeutige Klassifizierung solcher Geräte und ihrer Geräuschemission kann ihren Vergleich erleichtern. Der Bericht "Entwicklung von Geräuschklassen für IT-Produkte", den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt veröffentlicht hat, schlägt ein System vor, das mit den Energieklassen von "A" bis "G" bei Haushaltsgeräten vergleichbar ist. Denn auch wenn von den Geräuschen der IT-Produkte bei dauerhafter Beschallung keine Gefahr für das menschliche Gehör ausgeht, so zeigte doch schon im Jahr 2002 eine Studie der BAuA mit dem Titel "Bildschirmarbeit und Geräusche", dass Lärm ein wichtiger Störfaktor im Büro ist, der die Leistungsfähigkeit senkt und auf Dauer krank macht.
Wer kennt es nicht, das kreischende Geräusch alter Nadeldrucker? Kaum jemand wird es nicht als störend empfinden. Heutzutage sind solche Drucker nur noch an wenigen Arbeitsplätzen zu finden, doch dafür umgeben uns viele andere IT-Produkte, deren Geräuschentwicklung zwar dem Gehör nicht schadet, jedoch auf Dauer - besonders wo hohe Konzentration gefordert ist - stören kann. Während der PC leise summt, klappert die Tastatur des Büronachbarn und rauscht der Drucker. Schon heute - so zeigt der Bericht der BAuA - machen viele Hersteller in ihren Unterlagen Angaben zur Geräuschemission. Doch die sind schwer zu entdecken und teilweise sogar beim selben Hersteller nicht vergleichbar. Auch entsprechende Vorschriften zu den Geräuschen von IT-Produkten gibt es, doch für die Praxis sind diese viel zu kompliziert.
Deshalb schlägt der Forschungsbericht der BAuA ein System vor, das aus den drei Kenngrößen Schallleistung, Impulszuschlag und Tonzuschlag einen sogenannten "Overall Noise Level" ermittelt und diesem sieben Geräuschklassen von A bis G zuordnet. Diese sollen unterschiedlich definiert werden, das heißt für die oft sehr leisen Laptops liegen die Geräuschgrenzen niedriger als für Drucker. Ziel ist es, dass innerhalb einer Produktgruppe Geräte miteinander verglichen werden können. Außerdem soll auch der technische Fortschritt schon mitgedacht werden, sodass die Klasse A nur für Geräte mit kaum hörbarem Betriebsgeräusch vergeben wird. So wird verhindert, dass in Zukunft - wie bei den Haushaltsgeräten geschehen - weitere Klassen wie A+ oder A++ hinzugefügt werden müssen.
Die Klassifizierung soll einen Anreiz geben, sich über die Geräuschemissionen von IT-Produkten zu informieren, ohne dass eine intensive Auseinandersetzung mit den uneinheitlichen Dezibel-Angaben der Hersteller erforderlich wird. Das kann helfen, die Geräuschbelastung am Arbeitsplatz weiter zu senken und trägt zu einer besseren Arbeitsatmosphäre bei.
Entwicklung von Geräuschklassen für IT-Produkte, G. Feneberg; 1. Auflage; Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2012. 63 Seiten. Der Bericht lässt sich als PDF unter der Adresse www.baua.de/publikationen herunterladen.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben - im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 600 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
Broschüre: "REACH-Info 10 - Die Zulassung unter REACH" erschienen
BAuA hilft beim Zulassungsantrag für Industriechemikalien
Dortmund - Die zehnte Broschüre der Reihe "REACH-Info" beschäftigt sich mit dem Zulassungsverfahren von Industriechemikalien im europäischen Chemikalienrecht REACH. Dieses Verfahren verfolgt das Ziel, besonders Besorgnis erregende Stoffe durch weniger problematische Stoffe oder Verfahren zu ersetzen. Der Schwerpunkt von "REACH-Info 10 - Die Zulassung unter REACH" liegt auf dem Zulassungsantrag selbst. Die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) herausgegebene Broschüre gibt eine allgemeinverständliche Hilfestellung für die Antragstellung. Zudem zeigt sie auch auf, wie Einfluss auf das Auswahlverfahren zulassungspflichtiger Stoffe genommen werden kann.
Mit zahlreichen Tipps, Definitionen und Beispielen erleichtert "REACH-Info 10 - Die Zulassung unter REACH" die Antragstellung für Unternehmen. Auf rund 44 Seiten stellt die BAuA-Broschüre anschaulich dar, warum ein Stoff zulassungspflichtig ist und welche Verpflichtungen dadurch entstehen. Schaubilder erläutern detailliert das Zulassungsverfahren.
Mit den Verordnungen der EU-Kommission vom 17. Februar 2011 und 14. Februar 2012 wurden die ersten Stoffe in den Anhang XIV, der auch in der Broschüre abgedruckt ist, aufgenommen. Dieser enthält die relevanten Informationen wie den Namen der Stoffe, deren Eigenschaften, Übergangsregelungen und Verwendungskategorien. In dieser Liste stehen chemische Stoffe, die krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften besitzen, besonders gefährlich für die Umwelt (persistent, bioakkumulierbar und toxisch) oder ähnlich Besorgnis erregend sein können. Solche Substanzen können von einem Mitgliedstaat oder von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) im Auftrag der Kommission vorgeschlagen werden.
Steht ein Stoff auf der Liste, ergeben sich für Lieferanten, Produzenten und Importeure verschiedene Rechtsfolgen. Die REACH-Verordnung regelt dann, unter welchen Voraussetzungen eine Zulassung erteilt werden kann. Ein Unternehmen erhält eine Zulassung zum Beispiel dann, wenn es in seinem Antrag nachweisen kann, dass die Risiken für Mensch oder Umwelt angemessen beherrscht werden können. Eine Zulassung wird andernfalls nur erteilt, wenn der sozioökonomische Nutzen der Verwendung die Risiken überwiegt und es keine geeigneten Alternativstoffe oder -technologien gibt.
Die Broschüre richtet sich an Hersteller zulassungspflichtiger Stoffe, aber auch an nachgeschaltete Anwender, die selbst beabsichtigen, einen Zulassungsantrag zu stellen oder sich über die eigenen Pflichten informieren möchten.
Die in kleinen Mengen kostenlose Broschüre "REACH-Info 10 - Die Zulassung unter REACH" kann über das Informationszentrum der BAuA telefonisch, 0231 9071-2071, per Fax, 0231 9071-2070 oder E-Mail, info-zentrum@baua.bund.de, bezogen werden. Eine Version im PDF-Format gibt es zum Herunterladen unter der Adresse www.baua.de/publikationen auf der BAuA-Homepage.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben - im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 600 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
Aktuell: ECHA veröffentlicht Aktionsplan bis 2014
BAuA koordiniert ergebnisoffene Stoffbewertung in REACH
Dortmund - Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki hat jetzt ihren ersten Aktionsplan für chemische Stoffe veröffentlicht, die bis 2014 im Verfahren der Stoffbewertung unter der Chemikalienverordnung REACH bewertet werden sollen. In Deutschland koordiniert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als Bundesstelle für Chemikalien das Verfahren und übermittelt das Ergebnis der Stoffbewertung an die ECHA. Der Aktionsplan listet 90 Stoffe auf, von denen im laufenden Jahr 36 Stoffe bewertet werden. Für 2013 sind 23 Stoffbewertungen geplant, 31 für 2014. Nach der REACH-Verordnung obliegt die Bewertung der einzelnen Stoffe jeweils einem der EU-Mitgliedstaaten. Deutschland bewertet in diesem Jahr die Stoffe N-1-Naphthylanilin, n-Hexan, 2,2'-Iminodiethanol, 4,4'-Isopropylidenediphenol und Polyhaloalken.
Der Aktionsplan der ECHA - auch als CoRAP (Community Rolling Action Plan) bezeichnet - wird jährlich aktualisiert und enthält Stoffe, bei denen ein Verdacht auf Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt besteht. So wird für N-1-Naphthylanilin vermutet, dass es in der Umwelt persistent ist sowie bioakkumulierende und toxische Eigenschaften hat. Gleichzeitig wird die Verwendung dieses Stoffes - wie auch von 2,2´-Iminodiethanol - in Kühlschmiermitteln mit der Bildung krebsauslösender Nitrosamine in Verbindung gebracht.
Bei der Verwendung von n-Hexan als Lösemittel können neurotoxische Eigenschaften ein Problem für Arbeitnehmer darstellen. Durch die Bewertung von 4,4' Isopropylidenediphenol - besser bekannt unter dem Namen Bisphenol A - soll geprüft werden, ob dessen Eintrag in die Umwelt in den Registrierungsdossiers hinreichend berücksichtigt wurde und ob der Stoff in Wasserorganismen schädliche Wirkungen auf das Hormonsystem hat. Polyhaloalken soll als Ersatz für ein klimaschädigendes Kältemittel in neuen Pkw-Klimaanlagen eingesetzt werden. Die Verwendung dieses unter der technischen Bezeichnung R1234yf bekannten Stoffes wird kontrovers diskutiert.
Die Stoffbewertung durch die Experten der beteiligten Behörden ist ergebnisoffen. In Deutschland bewerten das Umweltbundesamt das Risiko für die Umwelt, das Bundesinstitut für Risikobewertung Gesundheitsgefahren und das Verbraucherrisiko und die BAuA das Risiko am Arbeitsplatz. Zudem koordiniert die BAuA die Arbeit der drei Behörden und übermittelt das Ergebnis der Stoffbewertung an die ECHA. Alle Stoffe werden auf ihren Anfangsverdacht hin bewertet, aber auch Datenlücken und andere Risiken werden in die Stoffbewertung einbezogen. Grundlage für die Stoffbewertung sind neben den Registrierungsunterlagen, die Hersteller und Importeure für ihre Chemikalien bei der ECHA in einem formalen Verfahren vorgelegt haben, zusätzlich verfügbare Informationen.
Die Mitgliedstaaten müssen ihre Bewertung innerhalb eines Jahres abgeschlossen haben. Im einfachsten Fall bestätigt sich der Ausgangsverdacht nicht und weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich. Bestätigt sich der Verdacht jedoch, prüft der Mitgliedstaat im Anschluss, ob ein Beschränkungs- oder Zulassungsverfahren in Betracht kommt. Kann eine Stoffbewertung nicht fertig gestellt werden, weil die Unterlagen nicht ausreichend sind, sammelt der Mitgliedstaat weitere Informationen und schließt die Stoffbewertung nach deren Beurteilung ab.
Nach der REACH-Verordnung liegt die Verantwortung für die sichere Herstellung und Verwendung von Chemikalien in erster Linie bei den Herstellern, Importeuren und deren nachgeschalteten Anwendern. Die Bewertung einzelner Stoffe durch unabhängige staatliche Stellen ergänzt dieses System und erhöht die Glaubwürdigkeit und die Transparenz für die Öffentlichkeit.
Informationen zu REACH: www.baua.de/reach
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben - im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 600 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
Tragische Arbeitsunfälle
Leider müssen wir Ihnen berichten, dass sich in jüngster Zeit wieder Arbeitsunfälle ereigneten, die mehrere Menschenleben gekostet haben. So in Beilstein (Baden-Württemberg) am 3. Mai. Ein Mitarbeiter der Kläranlage war damit beschäftigt, mit einem Hochdruckschlauch einen Kanal zu reinigen. Der unter Druck stehende Schlauch geriet dabei außer Kontrolle und in rotierende Bewegung. Die mit Düsen ausgestattete Schlauchspitze prallte mit voller Wucht gegen den Kopf des Mannes und verletzte ihn so schwer, dass er verstarb .Im Südtiroler Sterzing waren am 10. Juni zwei Arbeiter dabei, eine Klärgrube zu entleeren und zu reinigen. Durch Ablagerungen hatten sich Faulgase entwickelt, deren Konzentrationen so hoch waren, dass der Eingestiegene sein Bewusstsein verlor und auf den Boden der Grube stürzte. Der Zweite wollte vermutlich helfen und stieg in die Grube; er verlor ebenfalls das Bewusstsein. Für beide kam jede Hilfe zu spät, sie waren an den hohen Konzentrationen der Faulgase erstickt. In Baden-Württemberg liegt die Ortschaft Niedernhall. Auf der mit zwei Personen besetzten Kläranlage wurden, wie in der Vergangenheit schon häufiger geschehen, Wartungsarbeiten in einem Schlammschacht durchgeführt. Offensichtlich haben sich im Schacht während dieser Zeit Faulgase entwickelt, die dazu führten, dass die eingestiegenen Personen das Bewusstsein verloren haben. Trotz schwerer Verletzungen gelang es jedoch einem Klärwärter, die Feuerwehr zualarmieren. Der noch im Schacht zurückgebliebene 36-jährigeKollege konnte allerdings nur noch tot geborgen werden...
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Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 4-2011
Autor: Manfred Fischer
Informationen für Beschäftigte im Abwasserbereich - EHEC im Abwasser
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat Ende Juli den Ausbruch der gefährlichen EHEC- Darmbakterien in Deutschland für beendet erklärt. Der letzte Beginn einer Erkrankung in Verbindung mit den Keimen war drei Wochen zuvor gemeldet worden, teilte das Institut mit. Schlagartig haben nach die-ser Nachricht bei uns die Anfragen von besorgten Beschäftigten im Abwasserbereich aufgehört. Doch zur Aufarbeitung dieser Epidemie gehört es, unseren Leserkreis über die gewonnenen Erkenntnisse zu informieren, soweit sie für die Beschäftigten im Abwasserbereich von Bedeutung sind. Beim EHEC- Erreger handelt sich um einen besonderen Stamm coliformer Bakterien, die jedes fäkalien...
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Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 4-2011
Richtiger Umgang mit stark beanspruchten Händen
Hautschutz Warm eingekleidet, können wir frostigen Temperaturen weitestgehend trotzen. Nicht so unsere Haut, die leidet bei Kälte unter Trockenheit. Wenn sie beruflich bedingt dann auch noch viel mit Wasser in Kontakt kommt, fängt sie aus Protest an zu reißen und zu jucken. Im schlimmsten Fall bilden sich Ekzeme. Höchste Zeit für ein Haut-Schutzprogramm, warnt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.
Häufiges Händewaschen trocknet Hände aus
Es gibt viele Einflüsse, die unsere Haut austrocknen und rissig machen: zu wenig Luftfeuchtigkeit, ultraviolette Strahlung oder der Kontakt mit zu viel Wasser, Chemikalien oder rauen Materialien. Besonders schutzbedürftig sind daher Hände von Arbeitnehmern aus der Gesundheits-, Pflege- und Beauty-Branche, sagt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrt (BGW). Häufiges Händewaschen steht dort auf der Tagesordnung. Regelmäßiges Eincremen ist ein Muss. Sonst entstehen schnell gerötete Hautstellen, weil der natürliche Säureschutzmantel der Haut beschädigt ist.
Ohne die richtige Behandlung wandeln sich gereizte Hautstellen in Ekzeme. Diese Art von Hautausschlag verläuft immer nach dem gleichen Muster: der Hautrötung folgen Bläschen, Nässe und Krustenbildung. Zum Schluss kommen die Schuppen.
Hilfe gegen Ekzem-Entstehung
Begünstigt wird die Ekzem-Entstehung durch kalte Temperaturen und trockene Raumluft. Daher empfiehlt Dr. Verena Kagel von der BGW besonders auf den Hautschutz zu achten, zum Beispiel »indem man die Hände häufiger und mit stärker rückfettenden Präparaten pflegt.« Zusätzlichen Schutz im Freien bieten Handschuhe.
Beim Auftreten eines Ekzems hilft nur noch ein Hautarzt. Bei juckenden Stellen, Trockenheits- und Spannungsgefühle oder Ähnlichem genügt möglicherweise das Auftragen von Hautschutzcremes bzw. das Tragen von Schutzhandschuhen bei hautbelastenden Tätigkeiten.
Tipps für den richtigen Umgang mit Händen
Außerdem sollten Hände nur mit körperwarmem Wasser gewaschen werden. Die ideale Temperatur liegt laut Stiftung Warentest zwischen 32 und 35 Grad Celsius.
Bei der Verwendung von Reinigungsmittel nicht zu dick auftragen und die Seife gründlich wieder abwaschen.
Trockene Hautstellen nach dem Wasserkontakt eincremen. Gut sind stark rückfettende Cremes.
Quelle: arbeitssicherheit.de
(nach oben)Neu: Unfalldatenbank für Hubarbeitsbühnen
Unfalldatenbank Hubarbeitsbühne Die systematische Erfassung von weltweiten Daten über Unfälle soll die Sicherheit beim Einsatz von Hubarbeitsbühnen erhöhen. Aus vorangegangenen Fehlern und Versäumnissen könnten Hersteller, Vermieter und Bauunternehmer lernen. Eine neue Datenbank sammelt die Angaben.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Allein in den Jahren 1999 bis 2003 ereigneten sich nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 2.177 Unfälle, 17 davon endeten tödlich. Die genauen Umstände der Stürze aus der Höhe sind dabei meist nicht bekannt.
Nun möchten Experten für den sicheren Betrieb von Arbeitsbühnen aus den Fehlern vorangegangener Unfälle lernen, indem sie Daten zu den Vorkommnissen sammeln, auswerten und Gegenmaßnahmen entwickeln. Sie fordern alle Anwender von Hubarbeitsbühnen auf, Unfälle mit hydraulisch betriebenen Arbeitsbühnen über ein Standardformular zu melden (erhältlich unter ipaf.org/accident).
In einer ersten Phase sollen vor allem Unfallberichte über bekannte schwere Unfälle und Unfälle mit Todesfolge erfasst werden, die sich in der ganzen Welt ereignet haben.
Die Unfalldatenbank ist eine Initiative der International Powered Access Federation (Ipaf) mit Sitz in Crooklands, Großbritannien.
Quelle: arbeitssicherheit.de
(nach oben)Neu auf arbeitssicherheit.de: Safety-Match
Um Ihnen zwischendurch kleine Durchschnauf-Pausen zu bieten, gibt es auf arbeitssicherheit.de ab sofort das Spiel Safety-Match. Wie beim klassischen Gesellschaftsspiel »Memory« geht es darum, paarweise Motive aufzudecken. Und zwar so schnell wie möglich: Sie spielen gegen die Zeit.
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Quelle: arbeitssicherheit.de
(nach oben)Auch bei der Arbeit gilt: Bewegung tut gut!
Fünf gute Gründe für Unternehmen, in die Fitness ihrer Beschäftigten zu investieren
Betriebliche Gesundheitsförderung ist nicht nur etwas für Großunternehmen. Auch in kleinen und mittelständischen Unternehmen lohnt es sich, die Beschäftigten zu einem aktiven Lebensstil zu motivieren. Dazu können Betriebssportgruppen gehören oder Kurse, die mit Kooperationspartnern oder vom Kollegenkreis organisiert werden. Die gesetzliche Unfallversicherung VBG rät den Arbeitgebern, für die richtigen Rahmenbedingungen zu sorgen: flexible Arbeitszeiten gehören dazu, ebenso wie die nicht zu unterschätzende Vorbildfunktion von Führungskräften und Unternehmern. Kommt es während des Betriebssports zu Unfällen, sind Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert. Entscheidend dafür ist, dass der Sport Ausgleichs- und nicht Wettkampfcharakter hat. Er sollte sich im Wesentlichen auf Beschäftigte eines Betriebes beschränken, regelmäßig stattfinden und unternehmensbezogen organisiert werden. Etwa, wenn das Unternehmen feste Zeiten vorgibt oder die Sportstätten und -geräte zur Verfügung stellt.
Fünf gute Gründe für ein aktiveres Leben:
Bewegung nimmt Einfluss auf den Gesundheitszustand und kann damit Fehlzeiten verringern.
Bewegung mindert die Reizbarkeit: Eine unterschätzte Ressource, um das Betriebsklima zu verbessern.
Bewegung reduziert Ängste und Stress. Ein wichtiger Puffer und Schutzfaktor für stark belastete Beschäftigte.
Bewegung steigert die Leistungsfähigkeit und damit das Betriebsergebnis, denn sie verbessert die Aufmerksamkeit sowie Lern-, Planungs- und Entscheidungsfähigkeit von Beschäftigten.
Sport verändert den Hirnstoffwechsel. Bewegung ist die einzige bekannte Möglichkeit, die mechanischen Abbauprozesse im Gehirn im Alter zu verlangsamen oder zu stoppen.
Weitere Tipps und Strategien für mehr Bewegung im (Arbeits-)Alltag liefert die Broschüre „Move - Wege zu einer aktiven Lebensweise" auf www.cconsult.info, einem Beratungsangebot der VBG für Führungskräfte.
Das Lern- und Informationsprogramm „Rückenprävention oder Mein Schweinehund und ich" kann zur Gesundheitsförderung im Betrieb eingesetzt werden und steht auf www.vbg.de, Suchwort „Schweinehund", zur interaktiven Nutzung bereit.
Quelle: VBG
Mobiles Arbeiten will gelernt sein
VBG gibt Tipps zum Selbstmanagement und den betrieblichen Voraussetzungen für die Arbeit von unterwegs
Am heimischen Frühstückstisch die E-Mails checken, auf der Zugfahrt zum Kundengespräch die Präsentation am Laptop fertig stellen und sich noch schnell mit dem Chef am Telefon abstimmen - immer mehr Beschäftigte arbeiten mobil. Der aktuelle Sicherheitsreport, das Magazin der gesetzlichen Unfallversicherung VBG, setzt seinen Schwerpunkt auf Informationen und Empfehlungen rund um die Arbeit von unterwegs.
Ist die nahezu ständige Erreichbarkeit für Kunden und Vorgesetzte ein klarer Wettbewerbsvorteil des Unternehmens, kann sie für den mobil Arbeitenden zur Belastung werden. Überforderung durch Zeitdruck und kaum planbarer Pausen; körperliche Beschwerden infolge unergonomischer Bedingungen während langer Fahrten oder die fehlende soziale Einbindung im Betrieb sind nur einige der Auswirkungen.
Die VBG hält Tipps für Unternehmen parat, wie diese ihre Beschäftigten bei der mobilen Arbeit unterstützen können. So kann der Betrieb die Organisation einer Dienstreise erleichtern indem er die Ticketbuchung einschließlich der Platzreservierung übernimmt oder auf ergonomische und sicherheitsgerechte Ausstattung der Dienstfahrzeuge achtet. Regelmäßige Mitarbeitermeetings im Unternehmen wirken einer Isolation der mobil Arbeitenden entgegen. Um Stress und psychischem Druck vorzubeugen helfen klare Zielvorgaben und regelmäßige Schulungen zu Kommunikation und Organisation.
Mobilarbeitern rät die VBG sich eine Checkliste zum Selbstmanagement anzufertigen, um den Überblick im Arbeitsalltag zu behalten. Ganz bewusst sollten auch Freizeitunternehmungen und Entspannungsphasen, wie spazieren gehen oder Musik hören, eingeplant werden, die helfen abzuschalten. Sich öfters mit den Kollegen auszutauschen stärkt die Zugehörigkeit zum Unternehmen. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die unterwegs arbeiten, sollten selbst auch Gespräche mit den Vorgesetzten vereinbaren, um auf Belastungen aufmerksam zu machen oder Optimierungsvorschläge einzubringen.
Anregungen zur Gestaltung mobiler Bildschirmarbeit bietet die Broschüre „Mobil arbeiten mit Notebook und Co.", zum Download auf www.vbg.de, Suchwort „mobil arbeiten".
Zehn Tipps für Mobilarbeiter zum Selbstmanagement stehen im neuen Sicherheitsreport online auf www.vbg.de/sirepo0112/index.html#/10/ zum Nachlesen bereit.
Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit circa 34 Mio. Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zur VBG zählen über 970.000 Unternehmen aus mehr als 100 Branchen - vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen.Weitere Informationen: www.vbg.de
Veranstaltung: Informationen zum neuen Produktsicherheitsgesetz
Auswirkungen auf Händler und Verbraucher
Dortmund - Am 1. Dezember 2011 trat das Produktsicherheitsgesetz in Kraft. In einer Informationsveranstaltung zum neuen Gesetz vermittelt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die wichtigsten Neuregelungen. Die Veranstaltung findet am 1. Februar 2012 von 10 bis 16 Uhr in der BAuA Dortmund statt.
Am 1. Dezember 2011 wurde das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz ohne Übergangsfrist vom Produktsicherheitsgesetz abgelöst. Damit setzte Deutschland entscheidende Veränderungen des europäischen Rechts um, das durch klarere Regelungen Beschäftigte und Verbraucher noch besser vor gefährlichen Produkten schützen will. Die Tagung stellt das Gesetz und seine wichtigsten Änderungen vor. Einzelne Beiträge gehen auf die Auswirkungen auf die verschiedenen Interessengruppen wie Hersteller, Händler oder Verbraucher ein. Das gesamte Programm befindet sich unter www.baua.de/termine im Internet.
Die Informationsveranstaltung richtet sich an die Vertreter von Vollzugsbehörden, an die Industrie und den Handel sowie an Arbeitnehmer und Verbraucher. Für die Veranstaltung erhebt die BAuA einen Teilnahmebeitrag von 125 Euro. Darin sind Tagungsunterlagen und ein Mittagsimbiss enthalten.
Weitere Informationen und Anmeldung bei Tanja Wybierek, Telefon 0231 9071-2849, E-Mail wybierek.tanja@baua.bund.de.
Informationen zum Produktsicherheitsgesetz, Gesetzestext und Links zu den europäischen Informationssystemen gibt es im Internet unter der Adresse www.produktsicherheitsportal.de.




