Donnerstag, März 28, 2024
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Aus der EU-Deutschland 2023

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EU-Kommission fordert Deutschland zur Umsetzung des Urteils wegen Verstoßes gegen EU-Nitratvorschriften auf

Die Kommission hat ein Aufforderungsschreiben an Deutschland übermittelt, in dem sie das Land dazu auffordert, einem Urteil des europäischen Gerichtshofs über Nitrate nachzukommen (Nitrat- Richtlinie). Wie im Dezember 1991 beschlossen, müssen Mitgliedstaaten gemäß dem EU-Recht Pläne ausarbeiten und Maßnahmen zur Verringerung der durch Nitrate aus landwirtschaftlichen Quellen verursachten Gewässerverschmutzung durchführen. Im Oktober 2013 hatte die Kommission Deutschland ein Aufforderungsschreiben übermittelt, in dem sie Bedenken wegen der Nichteinhaltung verschiedener Verpflichtungen aus der Richtlinie, insbesondere in Bezug auf empfindliche Gebiete, vorbrachte. Im Juli 2014 folgte eine mit Gründen versehene Stellungnahme, und da die Antwort die Kommission weiterhin nicht zufriedenstellte, rief sie im April 2016 den Gerichtshof an. Am 21. Juni 2018 stellte der Gerichtshof fest, dass Deutschland gegen seine Verpflichtungen verstoßen hat, indem es ein Aktionsprogramm, dessen Maßnahmen sich als unzureichend erwiesen hatten, nicht überarbeitet hat (Az. C-543/16). Die Folgemaßnahmen Deutschlands haben die vom Gerichtshof festgestellten Mängel, die unzureichende Vorschriften zur Begrenzung der Ausbringung von Düngemitteln, zusätzliche Maßnahmen für verseuchte Gebiete, Sperrzeiten und Düngung auf stark geneigten landwirtschaftlichen Flächen umfassen, nicht vollständig behoben. Da Deutschland – wie vom Gerichtshof im letzten Jahr festgestellt – noch immer gegen die Nitrat-Richtlinie verstößt, hat die Kommission beschlossen, gemäß Artikel 260 ein Aufforderungsschreiben zu übermitteln, in dem Deutschland aufgefordert wird, dem Urteil nachzukommen.

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96 % der deutschen Bevölkerung sind an ein Klärwerk angeschlossen

Deutschland nimmt mit seiner hervorragenden Abwasserreinigung eine Spitzenstellung in Europa ein. Hierzulande gibt es rund 9.100 Klärwerke, die Schmutzstoffe aus dem Abwasser entfernen – jedoch können, trotz modernen Techniken, nicht alle Stoffe herausgefiltert werden.
Etwa 9,6 Milliarden m3 Abwasser fließen durch das insgesamt 594.321 km lange Kanalnetz zu den Klärwerken (Stand: 2016). Die meisten Anlagen verfügen über drei Reinigungsstufen. Die wachsende Menge an Medikamentenrückständen und anderen Spurenstoffen im Abwasser macht die Aufbereitung komplexer und teurer. Jedoch können Kläranlagen auch mit neuen Techniken nicht alle Stoffe herausfiltern. Mehr:

https://www.gwf-wasser.de/aktuell/branche/02-04-2019-zahl-der-woche-96-der-deutschen-bevoelkerung-sind-an-ein-klaerwerk-angeschlossen/

Quelle: bdew

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Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen HOAI

Die Europäische Kommission hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Ihrer Meinung nach ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ein „unverhältnismäßiges und nicht gerechtfertigtes Hindernis im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen“. Nach Auffassung der Kommission laufen die Anforderungen, die bestimmte Dienstleister dadurch erfüllen müssen, der Dienstleistungsrichtlinie zuwider. Die Kommission führt hierzu aus: „Verbindliche Mindestpreise sind zur Sicherung der Qualität der Dienste in- und ausländischer Anbieter nicht nötig. Stattdessen verhindern sie, dass die Verbraucher die Leistungen zu günstigeren Preisen in Anspruch nehmen können.“ Neben Deutschland sind wegen ähnlicher Regelungen fünf weitere Mitgliedsstaaten von dem Vertragsverletzungsverfahren betroffen.

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Umweltpolitik: EU-Kommission verlangt von Deutschland umfassende Kostendeckung bei allen Wasserdienstleistungen

Die Europäische Kommission fordert Deutschland auf, das EU-Wasserrecht zu beachten. Die Kommission ist nicht einverstanden mit der Auslegung Deutschlands des Schlüsselbegriffs „Wasserdienstleistungen“, die dazu führen könnte, dass das deutsche Recht eine nicht adäquate Kostendeckung und nicht angemessene Wassergebühren vorsieht. Auf Empfehlung von EU-Umweltkommissar Janez Potočnik übermittelt die Kommission nun eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Erteilt Deutschland binnen zwei Monaten nach Erhalt dieser Stellungnahme keine zufrieden stellende Antwort, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.
Die Wasserrahmenrichtlinie ist das Hauptinstrument der EU für den Gewässerschutz. Sie gibt einen Ordnungsrahmen für Maßnahmen im Bereich der Wasserpolitik vor. Eine der Maßnahme zur Verwirklichung dieses Ziels ist die Verpflichtung, auf Wasserdienstleistungen eine Politik der Kostendeckung anzuwenden, die gemäß dem Verursacherprinzip die Umwelt- und Ressourcenkosten der Wassernutzung einbezieht
Deutschland vertritt den Standpunkt, die Kostendeckung solle lediglich für die Trinkwasserversorgung und die Entsorgung und Behandlung von Abwasser gelten.
Für die Kommission hingegen ist der Begriff „Wasserdienstleistungen“ weiter gefasst und umfasst auch die Wasserentnahme für die Kühlung von Industrieanlagen und für die Bewässerung in der Landwirtschaft, die Einschränkung von Oberflächengewässern für die Zwecke der Schifffahrt, den Hochwasserschutz oder die Stromerzeugung durch Wasserkraft sowie für den landwirtschaftlichen, industriellen oder privaten Gebrauch gebohrte Brunnen. Wenn Deutschland diese Tätigkeiten aus den Wasserdienstleistungen ausklammert, verhindert es nach Auffassung der Kommission die vollständige, korrekte Anwendung der Wasserrahmenrichtlinie.

Nächste Schritte
Übermittelt Deutschland binnen zwei Monaten keine Antwort, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen. Die Kommission untersucht derzeit vergleichbare Fälle in anderen Mitgliedstaaten und wird erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen vorschlagen.

Hintergrund
Die 2000 in Kraft getretene Wasserrahmenrichtlinie bildet den Rahmen für die integrierte Wasserbewirtschaftung in den Flussgebietseinheiten der gesamten Europäischen Union. Gemäß dieser Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle Grundwasservorkommen und Oberflächengewässer (Flüsse, Seen, Kanäle und Küstengewässer) zu schützen und bis spätestens 2015 in einen guten Zustand zu versetzen.

Weitere Auskünfte
http://ec.europa.eu/environment/water/water-framework/index_en.html

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EU-Kommission verklagt Deutschland wegen Auftragsvergabe

Die EU-Kommission hat die Bundesrepublik Deutschland wegen einer Auftragsvergabe über Softwarelieferungen zwischen zwei Körperschaften des öffentlichen Rechts verklagt.

Wie die Kommission am Donnerstag in Brüssel mitteilte, geht es um einen Auftrag, den die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) von der Datenzentrale Baden-Württemberg erhalten hatte.

Lesen Sie den Artikel unter:

http://www.computerwoche.de/nachrichten/1854496/?ILC-RSSFEED&feed=1854496%20rssnews

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EU-Verfahren gegen Deutschland eingestellt

Zwei von der Europäischen Kommission gegen Deutschland eingeleitete Verfahren, bei denen es um die Abfallentsorgung in der Stadt Braunschweig und um die Abwasserentsorgung in der Gemeinde Bockhorn ging, werden eingestellt. Der Europäische Gerichtshof hatte am 10. April 2003 festgestellt, dass Deutschland gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 92/50/EWG über die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge verstoßen hat, indem kommunale Behörden Dienstleistungsaufträge ohne Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens vergeben haben. Da die deutschen Behörden den Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht nicht abgestellt haben, beschloss die Kommission im Oktober 2004, den Gerichtshof erneut mit der Angelegenheit zu befassen.

Der Gerichtshof hat am 18. Juli 2007 entschieden, dass Deutschland nicht alle erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um dem Urteil des Gerichtshofs vom 10. April 2003 nachzukommen, und dass das Land damit seine Verpflichtungen nach Artikel 228 EG-Vertrag nicht erfüllt hat. Da die in Frage stehenden Verträge vor der Urteilsverkündung beendet wurden, wurden jedoch keine Zwangsgelder verhängt und die Verfahren eingestellt.

http://www.dwa.de/portale/dwa_master/dwa_master.nsf/home?readform&objectid=F14979096A2CC605C125722D0051CABC&editor=no&&submenu=_1_3_3&&treeid=_1_3_3&#Spektrum

11-07

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Ohne Chef, ohne Geld, ohne Grenzen

So lautet der Artikel von Nicola D. Schmidt über eine Handvoll Enthusiasten, die im Netz ein Auto nach dem Linux-Prinzip entwickeln: Jeder darf es nachbauen und verbessern.

So soll ein neues Auto entstehen, Oscar mit Namen. Das Akronym steht für „Open Source Car“, und Vorbild für die Entwicklung sind erfolgreiche Schöpfungen wie das Betriebssystem Linux oder die Internetsoftware Firefox. Ihre Konstruktionspläne sind „Open Source“, jeder darf mitmachen und verbessern und Tausende von Programmierern tun genau das. Begonnen haben sie aus Enthusiasmus. Mittlerweile wird ein Teil von ihnen von Konzernen bezahlt, die wie Google oder IBM Open-Source-Software fürs Geschäft nutzen.

Davon ist Oscar noch weit entfernt. „Ohne Chef, ohne Geld, ohne Grenzen“, wie es im Manifest des Projekts heißt, entsteht auf der Website www.theoscarproject.org der Konstruktionsplan für ein neues Auto. Den eifrigen und offen geführten Debatten zum Trotz gibt es eine Struktur: Das Mammutprojekt – moderne Autos bestehen aus 25.000 Teilen und mehr – ist in sechs Bereiche aufgeteilt, und mitentwickeln darf nur, wer in den Augen der anderen über einen gewissen Zeitraum gute Beiträge bringt.

Etwa 1100 Nutzer sind registriert, rund 100 steuern Ideen bei – auf hohem Niveau. „Es gibt Diskussionen, bei denen ich kein Wort mehr verstehe“, räumt Markus Merz ein. Als Gründer des Projekts trifft er im Zweifel auch Entscheidungen, wenn sich die Fachleute die Köpfe heißdiskutiert haben. Aktueller Stand: Oscar soll vier Räder haben und mit Brennstoffzellen 145 Kilometer die Stunde fahren – ein Gefährt für den Stadtverkehr.

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