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Aus der EU-Deutschland
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Umweltpolitik: EU-Kommission verlangt von Deutschland umfassende Kostendeckung bei allen Wasserdienstleistungen
Die Europäische Kommission fordert Deutschland auf, das EU-Wasserrecht zu beachten. Die Kommission ist nicht einverstanden mit der Auslegung Deutschlands des Schlüsselbegriffs „Wasserdienstleistungen", die dazu führen könnte, dass das deutsche Recht eine nicht adäquate Kostendeckung und nicht angemessene Wassergebühren vorsieht. Auf Empfehlung von EU-Umweltkommissar Janez Potočnik übermittelt die Kommission nun eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Erteilt Deutschland binnen zwei Monaten nach Erhalt dieser Stellungnahme keine zufrieden stellende Antwort, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.
Die Wasserrahmenrichtlinie ist das Hauptinstrument der EU für den Gewässerschutz. Sie gibt einen Ordnungsrahmen für Maßnahmen im Bereich der Wasserpolitik vor. Eine der Maßnahme zur Verwirklichung dieses Ziels ist die Verpflichtung, auf Wasserdienstleistungen eine Politik der Kostendeckung anzuwenden, die gemäß dem Verursacherprinzip die Umwelt- und Ressourcenkosten der Wassernutzung einbezieht
Deutschland vertritt den Standpunkt, die Kostendeckung solle lediglich für die Trinkwasserversorgung und die Entsorgung und Behandlung von Abwasser gelten.
Für die Kommission hingegen ist der Begriff „Wasserdienstleistungen" weiter gefasst und umfasst auch die Wasserentnahme für die Kühlung von Industrieanlagen und für die Bewässerung in der Landwirtschaft, die Einschränkung von Oberflächengewässern für die Zwecke der Schifffahrt, den Hochwasserschutz oder die Stromerzeugung durch Wasserkraft sowie für den landwirtschaftlichen, industriellen oder privaten Gebrauch gebohrte Brunnen. Wenn Deutschland diese Tätigkeiten aus den Wasserdienstleistungen ausklammert, verhindert es nach Auffassung der Kommission die vollständige, korrekte Anwendung der Wasserrahmenrichtlinie.
Nächste Schritte
Übermittelt Deutschland binnen zwei Monaten keine Antwort, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen. Die Kommission untersucht derzeit vergleichbare Fälle in anderen Mitgliedstaaten und wird erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen vorschlagen.
Hintergrund
Die 2000 in Kraft getretene Wasserrahmenrichtlinie bildet den Rahmen für die integrierte Wasserbewirtschaftung in den Flussgebietseinheiten der gesamten Europäischen Union. Gemäß dieser Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle Grundwasservorkommen und Oberflächengewässer (Flüsse, Seen, Kanäle und Küstengewässer) zu schützen und bis spätestens 2015 in einen guten Zustand zu versetzen.
Weitere Auskünfte
http://ec.europa.eu/environment/water/water-framework/index_en.html
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EU-Kommission
verklagt Deutschland wegen Auftragsvergabe
Die EU-Kommission hat die Bundesrepublik Deutschland wegen einer Auftragsvergabe über Softwarelieferungen zwischen zwei Körperschaften des öffentlichen Rechts verklagt.
Wie die Kommission am Donnerstag in Brüssel mitteilte, geht es um einen Auftrag, den die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) von der Datenzentrale Baden-Württemberg erhalten hatte.
Lesen Sie den Artikel unter:
http://www.computerwoche.de/nachrichten/1854496/?ILC-RSSFEED&feed=1854496%20rssnews
EU-Verfahren gegen Deutschland eingestellt
Zwei von der Europäischen Kommission gegen Deutschland eingeleitete Verfahren, bei denen es um die Abfallentsorgung in der Stadt Braunschweig und um die Abwasserentsorgung in der Gemeinde Bockhorn ging, werden eingestellt. Der Europäische Gerichtshof hatte am 10. April 2003 festgestellt, dass Deutschland gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 92/50/EWG über die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge verstoßen hat, indem kommunale Behörden Dienstleistungsaufträge ohne Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens vergeben haben. Da die deutschen Behörden den Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht nicht abgestellt haben, beschloss die Kommission im Oktober 2004, den Gerichtshof erneut mit der Angelegenheit zu befassen.
Der Gerichtshof hat am 18. Juli 2007 entschieden, dass Deutschland nicht alle
erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um dem Urteil des Gerichtshofs vom 10.
April 2003 nachzukommen, und dass das Land damit seine Verpflichtungen nach
Artikel 228 EG-Vertrag nicht erfüllt hat. Da die in Frage stehenden Verträge
vor der Urteilsverkündung beendet wurden, wurden jedoch keine Zwangsgelder
verhängt und die Verfahren eingestellt.
11-07
Ohne Chef, ohne Geld, ohne Grenzen
So lautet der Artikel von Nicola D. Schmidt über eine Handvoll Enthusiasten, die im Netz ein Auto nach dem Linux-Prinzip entwickeln: Jeder darf es nachbauen und verbessern.
So soll ein neues Auto entstehen, Oscar mit Namen. Das Akronym steht für "Open Source Car",
und Vorbild für die Entwicklung sind erfolgreiche Schöpfungen wie das
Betriebssystem Linux oder die Internetsoftware Firefox. Ihre
Konstruktionspläne sind "Open Source", jeder darf mitmachen und
verbessern und Tausende von Programmierern tun genau das. Begonnen
haben sie aus Enthusiasmus. Mittlerweile wird ein Teil von ihnen von
Konzernen bezahlt, die wie Google oder IBM Open-Source-Software fürs
Geschäft nutzen.
Davon ist Oscar noch weit entfernt. "Ohne Chef, ohne Geld, ohne Grenzen", wie es im Manifest des Projekts heißt, entsteht auf der Website www.theoscarproject.org
der Konstruktionsplan für ein neues Auto. Den eifrigen und offen
geführten Debatten zum Trotz gibt es eine Struktur: Das Mammutprojekt -
moderne Autos bestehen aus 25.000 Teilen und mehr - ist in sechs
Bereiche aufgeteilt, und mitentwickeln darf nur, wer in den Augen der
anderen über einen gewissen Zeitraum gute Beiträge bringt.
Etwa 1100 Nutzer sind registriert, rund 100 steuern Ideen bei - auf
hohem Niveau. "Es gibt Diskussionen, bei denen ich kein Wort mehr
verstehe", räumt Markus Merz ein. Als Gründer des Projekts trifft er im
Zweifel auch Entscheidungen, wenn sich die Fachleute die Köpfe
heißdiskutiert haben. Aktueller Stand: Oscar soll vier Räder haben und mit Brennstoffzellen 145 Kilometer die Stunde fahren - ein Gefährt für den Stadtverkehr.




