Klärwerk.info / Ablage / Aus der EU-EU
Aus der EU-EU
Zurück zur Übersicht Aus der EU und aller Welt
www.klaerwerk.info/Aus-Bund-Laendern-und-EU/Aus-dem-Ausland
EU-Umweltagentur: Europa muss Wasser effizienter nutzen
Aus einem aktuellen Bericht der Europäischen Umweltagentur (EEA) geht hervor, dass Europa seine Anstrengungen zur effizienteren Verwendung von Wasser verdoppeln muss, sonst könnte es negative Konsequenzen für die Wirtschaft haben. Der verschwenderische Umgang mit Wasser hat nach Meinung der EEA weitreichende Auswirkungen auf Ressourcen, die sowohl die Ökosysteme als auch der Mensch benötigen. In ihrem Bericht befürwortet die EEA eine integrierte Wasserwirtschaft, wobei in erster Linie die bestehenden Rechtsvorschriften besser angewendet werden sollen. Wasserknappheit habe ernsthafte Konsequenzen für alle Volkswirtschaften, die von Landwirtschaft und Industrie abhängig sind und habe in Teilen Europas schon mehrfach zu Einschränkungen in der Trinkwasserversorgung geführt. In einigen Teilen Europas verschärft sich die Konkurrenz um die Wasserressourcen zunehmend. In der EU verbraucht die Landwirtschaft im Durchschnitt ein Viertel des Wassers aus der natürlichen Umwelt, in Südeuropa können es sogar bis zu 80 Prozent sein. Darüber hinaus wird durchschnittlich ein Fünftel des Wassers für die öffentliche Wasserversorgung verwendet – über ein Viertel davon allein für Toilettenspülungen. Auch Wasserkraftanlagen verändern die natürliche Struktur und den Fluss von Flüssen und Seen, was sich auf die Ökosysteme auswirkt. Im Laufe dieses Jahres wird die Europäische Kommission ihren „Vorschlag für den Schutz der europäischen Wasserressourcen“ veröffentlichen, der einen Grundstein für die Rechtssetzung in diesem Bereich legen soll. 2012 will auch die EEA „eine Vielzahl von Berichten zum Thema Wasser veröffentlichen und die Chancen und Risiken in dem Bereich aufzeigen.“
www.gfa-news.de
Webcode: 20120322_010
Weniger Kosten und mehr Umweltschutz durch bessere Rechtsanwendung
Die Nichtanwendung des Umweltrechts kostet die Wirtschaft in der EU jedes Jahr vermutlich etwa 50 Milliarden Euro in Form von Gesundheits- und direkten Umweltkosten. Die Europäische Kommission hat am 7. März 2012 eine Mitteilung über die bessere Anwendung des EU-Umweltrechts veröffentlicht; Ziel ist es, diesen Betrag zu verringern und für Menschen und Unternehmen bessere Umweltbedingungen zu schaffen. In der veröffentlichten Mitteilung werden die positiven Auswirkungen des Umweltrechts hervorgehoben und dargelegt, dass es deutlich weniger kostet, Umweltschäden zu vermeiden, als langfristige Abhilfemaßnahmen zu treffen. Das Umweltrecht kann der Industrie Vorteile bringen: Mit der vollständigen Anwendung des EU-Abfallrechts dürften 400 000 Arbeitsplätze geschaffen werden, und die Nettokosten werden um 72 Milliarden Euro niedriger sein als beim alternativen Szenarium einer Nichtanwendung. Die Mitteilung richtet sich an das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten und deren Bürger sowie alle Akteure in den Bereichen Rechtsanwendung und -durchsetzung. Die Ergebnisse der Erörterungen zwischen den drei EU-Organen werden die Grundlage für das siebte Umweltaktionsprogramm schaffen.
www.gfa-news.de
Webcode: 20120319_006
Neue EU-Verordnung zu Phosphorgrenzwerten für Wasch- und Maschinengeschirrspülmittel
Der Rat der Europäischen Union hat am 10. Februar 2012 die vom Europäischen Parlament am 14. Dezember 2011 in erster Lesung beschlossene EU-Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 in Bezug auf die Verwendung von Phosphaten und anderen Phosphorverbindungen in für den Verbraucher bestimmten Wasch- und Maschinengeschirrspülmitteln angenommen. Sie wird nach Einschätzung des Bundesumweltministeriums voraussichtlich im März 2012 in Kraft treten. Die Verordnung sieht zum 30. Juni 2013 eine Begrenzung des Gehalts von Phosphaten und anderen Phosphorverbindungen in Waschmitteln und zum 1. Januar 2017 in Maschinengeschirrspülmitteln vor. In zwischen sind umweltschonendere Alternativstoffe verfügbar, die die Funktion der Phosphate übernehmen und eine wirksame Reinigung gewährleisten.
www.gfa-news.de
Webcode: 20120214_002
EU-Kommission schlägt Erweiterung der Liste prioritärer Stoffe vor
Die europäische Kommission hat am 31.
Januar 2012 vorgeschlagen, weitere 15
Chemikalien auf die Liste der 33 Schadstoffe
zu setzen, die in den EU-Oberflächengewässern
überwacht und kontrolliert
werden. Zu den 15 Stoffen gehören
Industriechemikalien wie auch Stoffe,
die in Bioziden, Arzneimitteln und Pflanzenschutzmitteln
verwendet werden. Die
Aktualisierung erfolgt im Zuge einer
Überarbeitung der „Richtlinie über prioritäre
Stoffe im Bereich der Wasserqualität“.
Für sechs der 15 neuen prioritären
Stoffe würde die vorgeschlagene Einstufung
bedeuten, dass ihre Emissionen in
Gewässer innerhalb von 20 Jahren
schrittweise eingestellt werden müssen.
Der Vorschlag enthält auch strengere
Normen für vier bereits geregelte Stoffe
sowie die Auflage, die Emissionen von
zwei weiteren, auf der Liste stehenden
Stoffen einzustellen.
Pharmazeutische Wirkstoffe (darunter
das Antirheumatikum und Schmerzmittel
Diclofenac) werden zum ersten
Mal vorgeschlagen. Darüber hinausschlägt die Kommission eine Verbesserung
der Überwachung und der Berichterstattung
im Zusammenhang mit chemischen
Schadstoffen in Gewässern vor,
ebenso wie einen Mechanismus, der für
bessere Informationen über die Konzentrationen
anderer Schadstoffe sorgt, die
gegebenenfalls in der Zukunft EU-weit
kontrolliert werden müssten. Dem Kommissionsvorschlag
ist ein Bericht an das
Europäische Parlament und an den Rat
über das Ergebnis der Überprüfung der
bestehenden Liste geregelter Stoffe beigefügt.
Die Kommission schlägt die überarbeitete
Liste als Teil einer Richtlinie zur
Änderung der Wasserrahmenrichtlinie
und der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen
vor. Der Vorschlag geht zur Erörterung
und anschließenden Annahme an
den Rat und an das Parlament.
www.gfa-news.de, Webcode:
20120131_004
Keine Auskunft zum Vertragsverletzungsverfahren wegen EU-Wasserrahmenrichtlinie
Die Bundesregierung gibt derzeit keine Auskunft über ein Schreiben der Europäischen Kommission an die Bundesregierung bezüglich der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. „Der Schriftverkehr zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten bei Vertragsverletzungsverfahren unterliegt grundsätzlich der Vertraulichkeit", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (Bundestags- Drucksache 17/8036) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen. Derzeit würde innerhalb der Bundesregierung und mit den Bundesländern eine gemeinsame Position erarbeitet, heißt es in der Antwort weiter. Umstritten ist zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung unter anderem die Auslegung des Begriffs der Wasserdienstleistungen durch Deutschland. Er führt nach Meinung der Kommission zu einer unzureichenden Kostendeckung und verhindere, dass in Deutschland bis 2015 ein guter ökologischer und chemischer Zustand der Gewässer erreicht werde. Deutschland ist der Meinung, dass die Bundesregierung die EU-Richtlinie in vollem Umfang umgesetzt habe.
http://dipbt.bundestag.de
(nach oben)
EU: Bericht über Umsetzung der Kommunalabwasser-Richtlinie
Im Zeitraum 2007 bis 2013 werden in der EU im Rahmen der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Abwasserrichtlinie) rund 14 Milliarden Euro für Infrastrukturen für die Abwassersammlung und -behandlung ausgegeben. Der neueste Bericht über die Durchführung der Richtlinie (2007- 2008) zeigt, dass zwar Fortschritte zu verzeichnen sind, der Konformitätsgrad bei der Sammlung und Behandlung aber noch verbessert werden könnte. Die meisten Mitgliedstaaten, die bereits seit langem der EU angehören (EU-15), weisen nach wie vor hohe Standards bei der Abwasserbehandlung auf und haben bei der Behandlung von empfindlichen Gewässern Verbesserungen erzielt, während die neueren Mitgliedstaaten (EU- 12) die Sammlung und Behandlung insgesamt verbessert haben. Laut dem Bericht sind die meisten Systeme für kommunales Abwasser in der EU-15 hochwirksam und erfassen 99 % des zu reinigenden Wassers. Bei der Durchführung einer weitergehenden Behandlung bestehen weiterhin große Unterschiede.
http://ec.europa.eu/environment/water/ water-urbanwaste/implementation/pdf/
(nach oben)
EU-Parlament beschließt Phosphorverbot in Haushaltswaschmitteln
Ab dem 30. Juni 2013 darf nach dem Willen des europäischen Parlaments eine Standarddosis Waschpulver nicht mehr als 0,5 g Phosphor enthalten. Bei Maschinengeschirrspülmitteln soll ab 1. Januar 2017 eine Grenze von 0,3 g Phosphor pro Standarddosis gelten. Damit diese Regelung EU-Gesetz werden kann, muss noch der Rat zustimmen. Die Kommission hat den Beschluss des Parlaments bereits begrüßt. Die Mitgliedstaaten können die betreffende Verordnung unter bestimmten Voraussetzungen bereits früher in Kraft treten lassen, und die Kommission wurde beauftragt, den Stand der Dinge bis zum 31. Dezember 2014 zu überprüfen. Mit dieser Verordnung soll die Phosphatmenge in Abwässern verringert und die Wasserqualität verbessert werden. Sie betrifft keine Waschmittel, die von gewerblichen Nutzern verwendet werden, da technisch und wirtschaftlich machbare Alternativen noch nicht flächendeckend in der EU erhältlich sind. Ferner wird die Kommission die Fortschritte der Industrie bei der Entwicklung technisch und wirtschaftlich tragfähiger Alternativen zu Phosphaten in Maschinengeschirrspülmitteln beobachten, um zu prüfen, ob die Frist des 1. Januar 2017 eingehalten werden kann.
www.europarl.europa.eu/plenary/en/
(nach oben)
Umwelt: Kommission startet neue Initiative zur Unterstützung der Markteinführung innovativer Umwelttechnologien
Die Europäische Kommission hat ein neues Instrument zur Unterstützung von Unternehmen aufgelegt, die innovative Umwelttechnologien entwickeln. Das Pilotprogramm zur Überprüfung von Umwelttechnologien (ETV) sieht vor, die Effizienz neuer Umwelttechnologien durch unabhängige Stellen prüfen zu lassen. Die Hersteller können auf diese Weise belegen, dass ihre Leistungsbehauptungen stimmen, und Erwerbern neuer Technologien wird die Wahl innovativer Verfahren, die genau auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind, erleichtert.
EU-Umweltkommissar Janez Potočnik erklärte: „Das Pilotprogramm zur Überprüfung von Umwelttechnologien ist die erste praktische Umsetzung des Aktionsplans für Öko-Innovationen. Investoren brauchen objektive, glaubwürdige Informationen über die Möglichkeiten und Leistung der neuen Technologien, und deshalb kommt dieser Initiative eine wichtige Aufgabe zu. Sie soll wegbereitende Unternehmen im umwelttechnologischen Bereich dabei unterstützen, die Chancen des EU-Binnenmarktes optimal zu nutzen."
Das ETV-Pilotprogramm ist vollkommen freiwillig und deckt zunächst drei Bereiche ab: Abwasseraufbereitung und -überwachung, Stoffe, Abfall und Ressourcen sowie Energietechnologie. Ziel ist es, Risiken zu mindern und das Vertrauen von Ersterwerbern und Investoren in eine neue Technologie zu stärken, indem zuverlässige, wissenschaftlich fundierte Aussagen zu ihrer Leistung gemacht werden. Es wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt, auf die Unternehmen in ihren Geschäftsbeziehungen zurückgreifen können. ETV-Dienste sind vor allem für kleine und mittlere Unternehmen gedacht, die es schwerer haben als größere Hersteller, Beweise für die Leistung ihrer neuen Technologien zu erbringen. Dank ETV dürfte sich die Notwendigkeit, immer wieder neue Demonstrationsstandorte zu schaffen oder Testläufe für verschiedene Märkte zu wiederholen, nicht selten erübrigen. Außerdem sollte die Ausfuhr auf Nicht-EU-Märkte leichter gemacht werden, nach Nordamerika oder Asien etwa, in denen sich das ETV-Konzept zunehmend durchsetzt.
Nächste Schritte
Die Umsetzung des Programms beginnt mit der Akkreditierung der Prüfstellen, die die tatsächliche Leistung der Technologien feststellen. Interessierte Organisationen sind aufgefordert, die Zulassungsstelle des Mitgliedstaats zu kontaktieren, in dem sie niedergelassen sind; ein Verzeichnis aller Stellen kann auf der Website der Europäischen Organisation für die Zusammenarbeit im Bereich Akkreditierung (European Cooperation for Accreditation - siehe unten) aufgerufen werden. In den nächsten Monaten wird im Rahmen des Programms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ergehen, um zugelassene Prüfstellen bei der Umsetzung des Pilotprogramms zu unterstützen. Hierzu gehört auch, Herstellern bei der Beantragung von ETV-Überprüfungen zu assistieren.
Nach zwei oder drei Jahren der Anwendung wird die Europäische Kommission das ETV-Pilotprogramm einschließlich Durchführung und Bedeutung für die Vermarktung neuer Technologien bewerten und Schlussfolgerungen über die Zukunft der ETV-Überprüfung in Europa ziehen. Interessierte Kreise können sich im Rahmen eines Beteiligten-Forums, das 2012 eingerichtet wird, zur Umsetzung und Evaluierung des ETV-Pilotprogramms äußern.
Hintergrund
Das ETV-Pilotprogramm wurde in Zusammenarbeit mit sieben Mitgliedstaaten und zahlreichen Akteuren im Bereich der Entwicklung und Bewertung neuer Technologien erstellt. Es ist eine der Aktionen, die in dem neuen, gerade angenommenen Aktionsplan für Öko-Innovationen angekündigt sind (siehe IP/11/1547).
Weitere Auskünfte
ETV webpage on Europa (auf Englisch - Information Note, ETV General Verification Protocol und FAQ sowie das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen „The Environmental Technology Verification (ETV) initiative - Helping Eco-Innovations to reach the Market"). Die nationalen Kontaktstellen in teilnehmenden Mitgliedstaaten sind in der Information Note aufgelistet.
Für zusätzliche Informationen richten Sie sich bitte per E-Mail an: env-etv@ec.europa.eu
Aktionsplan für Öko-Innovationen
Gemeinsame Website Forschungs- und Pilotprojekte ETV
European co-operation for Accreditation
Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) - Programm „Unternehmerische Initiative und Innovation"
Kontakte :
Joe Hennon (+32 229-53593)
Monica Westeren (+32 229-91830)
Kommission fordert zwölf Mitgliedstaaten zur Umsetzung von EU-Vorschriften auf
Die EU-Kommission hat zwölf Mitgliedstaaten laut einer Pressemitteilung vom 16. Juni 2011 eine Frist von zwei Monaten für die Umsetzung von EU-Vorschriften über strafrechtliche Sanktionen bei Meeresverschmutzung und anderen Umweltdelikten gesetzt. Die Richtlinie 2008/99/EG über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt hätte spätestens am 26. Dezember 2010 in nationales Recht umgesetzt sein müssen. Zehn Mitgliedstaaten - Deutschland, Griechenland, Italien, Litauen, Malta, Portugal, Rumänien, Slowenien, Tschechische Republik und Zypern - sind dieser Aufforderung bislang allerdings nicht nachgekommen. Darüber hinaus haben acht Mitgliedstaaten - Finnland, Griechenland, Italien, Litauen, Portugal, Rumänien, Slowakei und die Tschechische Republik - einzelne Vorschriften im Zusammenhang mit der Meeresverschmutzung durch Schiffe nicht oder nur unkorrekt übernommen. Die Richtlinie 2009/123/EG hätte spätestens am 16. November 2010 umgesetzt sein sollen. Wenn die betreffenden Mitgliedstaaten die Umsetzungsmaßnahmen nicht innerhalb von zwei Monaten mitteilen, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.
27 Millionen Euro EU-Mittel für den Neubau der Niedrigwasserschleuse Magdeburg
Die Europäische Union wird sich mit 27 Millionen Euro an der Fertigstellung der Niedrigwasserschleuse Magdeburg beteiligen. Dies teilte der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Peter Ramsauer, am 24. Mai 2011 mit. Die Niedrigwasserschleuse Magdeburg ist im Rothenseer Verbindungskanal angesiedelt. Mit diesem Projekt wird eine Verbindung der Verkehre auf der Elbe von Hamburg nach Dresden mit dem Mittellandkanal, der den Wasserverkehr von den Niederlanden über Berlin nach Polen führt, geschaffen. Die Niedrigwasserschleuse umfasst ein Schleusenbauwerk einschließlich eines Pumpwerks, zweier Vorhäfen sowie einer Spundwand hin zum Elbufer. Der Einsatz der Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für den Neubau der Niedrigwasserschleuse Magdeburg ist Bestandteil des EFRE-Bundesprogramms für Verkehrsinfrastruktur. Das Programm fördert im Zeitraum 2007 bis 2015 Investitionen in die Bundesverkehrswege bestimmter Regionen. Dazu gehören die neuen Bundesländer und die Region Lüneburg, die als „Konvergenzregionen" einen besonderen Förderstatus aufweisen. Das Programm hat ein Finanzvolumen von 2,3 Milliarden Euro. Davon werden 1,5 Milliarden Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert. Die übrigen Mittel kommen überwiegend aus dem Bundeshaushalt.
(nach oben)
EU-Kommission verklagt vier Mitgliedstaaten wegen fehlender Pläne für Flusseinzugsgebiete
Die Europäische Kommission bringt Belgien, Dänemark, Griechenland und Portugal vor den Europäischen Gerichtshof, da diese Länder keine Pläne für die Bewirtschaftung ihrer Flusseinzugsgebiete vorgelegt und damit gegen die EU-Rechtsvorschriften im Bereich Gewässerschutz verstoßen haben. Diese Pläne hätten spätestens am 22. Dezember 2009 angenommen werden müssen. Auf Empfehlung des Umweltkommissars Janez Potočnik verweist die Kommission die Fälle nun an den Europäischen Gerichtshof.
In Belgien haben die Regionen Brüssel-Hauptstadt und Wallonien erst im Jahr 2011 mit den Anhörungen der Öffentlichkeit begonnen und erwarten, ihre Pläne 2011 bzw. 2012 zu veröffentlichen. Dänemark beabsichtigt, seine Pläne nach Ende der Anhörungen der Öffentlichkeit (April 2011) im September 2011 zu veröffentlichen. Griechenland hat noch nicht mit den Anhörungen der Öffentlichkeit begonnen und wird seine Pläne erst bis März 2012 veröffentlichen. Portugal dürfte die Anhörungen der Öffentlichkeit 2011 beginnen, es ist jedoch noch nicht klar, wann die Pläne angenommen werden könnten.
(nach oben)
EU nimmt Klage gegen Übernahme des Hammer Kanalnetzes durch Lippeverband zurück
Die EU-Kommission hat Ende März 2011 ihre Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Übernahme des Kanalnetzes der Stadt Hamm durch den Lippeverband zurückgezogen. Der nordrhein-westfälische Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger (SPD) begrüßte die Einstellung des Verfahrens. „Die Entscheidung der EU-Kommission schafft Klarheit. Das historisch gewachsene und bundesweit einmalige Verbandsmodell von NRW wird damit rechtlich bestätigt", erklärte Voigtsberger. Auch die Stadt Hamm und der Lippeverband begrüßten die Entscheidung der Kommission. Der BDE bedauert die Rücknahme der Klage erwartungsgemäß.
Die EU-Kommission hatte auf Grundlage einer Beschwerde des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) die Bundesrepublik wegen Verletzung von Wettbewerbsregeln aus dem EG-Vertrag verklagt. Die EU zeigte sich überzeugt von den in der Klageerwiderung vorgebrachten Argumenten. Gemeinsam mit der Stadt Hamm und dem Lippeverband hatte das Bundeswirtschaftsministerium als Vertreter des Bundes auf die Brüsseler Klage erwidert. Zuvor hatte die EU-Kommission die Auffassung vertreten, dass die Abwasserbeseitigung und damit die Übernahme des Abwassernetzes hätten ausgeschrieben werden müssen, weil private Mitbewerber für die Abwasserbeseitigung in Hamm durch die Direktvergabe benachteiligt worden seien.
Mit der Rücknahme der Klage erkennt Brüssel jetzt an, dass es sich bei der Übertragung der Abwasserbeseitigung von der Kommune auf einen anderen öffentlich-rechtlichen Träger, nämlich von der Stadt Hamm auf den Lippeverband, um die Delegation einer hoheitlichen Aufgabe handelt. Dieser „staatsorganisatorische Akt" richte sich nach nationalstaatlichem Recht und unterliege deshalb keiner Ausschreibungspflicht. Mit anderen Worten: Weil nach deutschem Recht eine Übertragung der Abwasserbeseitigung von einem öffentlichen Träger auf den anderen zulässig war, ist eine Ausschreibung nach Europarecht gar nicht gefordert.
Dabei spielt es auch nach Auffassung des Bundeswirtschaftsministeriums grundsätzlich keine Rolle, dass der Lippeverband neben den Städten und Gemeinden auch private Mitglieder aus Gewerbe, Industrie und Bergbau hat. Denn diese halten keine „Anteile" am Verband, der als Non-Profit-Institution am Gemeinwohl orientiert ist und keine Gewinne erzielt.
Quelle: DWA
(nach oben)
Europäische Kommission beginnt Konsultation zum Vergaberecht
Die Europäische Kommission hat am 27. Januar 2011 einen Konsultationsprozess zur Frage gestartet, wie sich Vorschriften, Instrumente und Methoden im Bereich des öffentlichen Auftragswesens modernisieren lassen. Frist für die Übermittlung von Stellungnahmen zum vorgelegten Grünbuch ist der 18. April 2011. Als neue Herausforderungen, denen das Vergaberecht begegnen muss, nennt die EU beispielsweise die Notwendigkeit, öffentliche Mittel effizienter einzusetzen, ebenso wie die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Belange.
Parallel zur Grünbuch-Konsultation führt die Kommission derzeit eine umfassende „Ex-post-Evaluierung", so der Sprachgebrauch der EU, durch, um Wirksamkeit und Kosteneffizienz der derzeitigen europäischen Vergabevorschriften zu bewerten. Die Ergebnisse dieser Evaluierung und der am 27. Januar 2011 eingeleiteten Konsultation sollen im Rahmen einer für den 30. Juni 2011 geplanten Konferenz über die Reform des öffentlichen Auftragswesens erörtert werden. All diese Arbeiten sollen schließlich in die Formulierung geeigneter Legislativvorschläge einmünden.
Das Grünbuch steht im Internet zum Download bereit:
http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/modernising_rules/consultations/index_en.htm
Weitere Informationen zur Politik der EU im Bereich des öffentlichen Auftragswesens:
http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/index_de.htm
Stellungnahmen können per E-Mail abgegeben werden:
Markt-Consult-PP-Reform@ec.europa.eu
(nach oben)
EU-Kommission: Phosphat-Verbot ab 2013
Das UBA begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission, europaweit ein Verbot von Phosphat in Textilwaschmitteln einzuführen. Die europaweite Verwendung phosphatfreier Waschmittel führt zu einer Verringerung der Nährstoffeinträge in die Gewässer und ist ein wichtiger Schritt zu einer grenzüberschreitenden Verbesserung der Wasserqualität. Damit ist nach jahrelangen Diskussionen der richtige Weg beschritten. In Deutschland wurden phosphatfreie Waschmittel bereits in den 80iger Jahren eingeführt. Maschinengeschirrspülmittel enthalten jedoch noch immer Phosphate. Daher wäre eine Regelung auch für Maschinengeschirrspülmittel sinnvoll.
http://www.umweltbundesamt.de/chemikalien/index.htm
(nach oben)
Zwölf EU-Mitgliedsstaaten erhalten Mahnschreiben wegen fehlender Bewirtschaftungspläne für Flusseinzugsgebiete
Die Europäische Kommission übermittelt zwölf Mitgliedsstaaten ein erstes Mahnschreiben, weil diese die durch das EU-Wasserrecht vorgeschriebenen Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete der europäischen Flüsse noch nicht vorgelegt haben. Es handelt sich um folgende Staaten: Belgien, Dänemark, Griechenland, Irland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien und Zypern. Die Pläne hätten bis spätestens 22. Dezember 2009 erstellt werden müssen. In einigen Mitgliedsstaaten hätten noch nicht einmal die öffentlichen Konsultationen begonnen, so die Kommission am 3. Juni 2010. Die Pläne für ein Viertel des EU-Gebiets würden noch ausstehen, dort wohnen etwa 31 % der Bürger. Den Mitgliedsstaaten wird eine Frist von zwei Monaten eingeräumt, um sich in der Angelegenheit zu äußern.
Weitere Angaben zu den laufenden Konsultationen über die Bewirtschaftungspläne für die Flusseinzugsgebiete einschließlich ihres Annahmestatus:
http://ec.europa.eu/environment/water/participation/map_mc/map.htm
(nach oben)
Deutsche Städte europaweit führend bei der Abwasserentsorgung
Deutsche Städte erfüllen die europäischen Umweltvorgaben zur Abwasserentsorgung vorbildlich. Dies belegt der aktuelle Bericht der Europäischen Kommission zur Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie. Deutschlandweit werden die Vorgaben der Richtlinie zu 100 Prozent umgesetzt. Der Bericht legt auch die großen Unterschiede in der Umsetzung zwischen den Mitgliedsstaaten offen. Neben Deutschland erfüllen auch die Niederlande, Dänemark und Österreich die Anforderungen der Kommunalabwasserrichtlinie vollständig. In Frankreich werden dagegen nur für 64 Prozent der Abwässer die europäischen Vorgaben eingehalten, in Portugal nur für 41 Prozent. Nur 18 der 27 Mitgliedstaaten stellten die erforderlichen Daten für den Bericht zur Verfügung. So konnten für einige Länder, darunter Griechenland, Italien und Spanien, keine Angaben gemacht werden. Der Bericht zeigt, dass besonders in den neuen Mitgliedsstaaten weiterhin bedeutende Investitionen erforderlich sind, um den Anforderungen der Kommunalabwasserrichtlinie in Zukunft zu genügen.
http://ec.europa.eu/environment/water/water-urbanwaste/implementation/pdf/implementation_report_summary.pdf
Quelle: http://www.dwa.de/
Ermäßigte Mehrwertsteuer für Wasserdienstleistungen?
Die EU-Kommission hat am 7. Juli 2008 vorgeschlagen, dass der Anwendungsbereich ermäßigter Mehrwertsteuersätze ausgeweitet werden soll. Dies soll gelten für bestimmte lokal erbrachte Dienstleistungen einschließlich arbeitsintensiver Dienstleistungen. Darunter sollen auch fallen „Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Straßenreinigung, der Abwasserbehandlung und der Wasseraufbereitung, der Abwasserbeseitigung, der Abfuhr von Hausmüll, der Abfallbehandlung oder der Wiederverwertung und zu einer Wiederverwendung führende Dienstleistungen" (vorgeschlagen als künftige Nummer 18 des Anhangs III der Richtlinie 2006/112/EG, „Mehrwertsteuer-Richtlinie"). Als Begründung für ihren Vorschlag gibt die Kommission an, die bisherige Nummer 18 sei „viel zu eng definiert, mit der Folge, dass Dienstleistungen sehr ähnlicher Natur in Bezug auf die Steuersätze unterschiedlich behandelt werden." Besonders Straßenreinigung und Hausmüllabfuhr einerseits und Abwasserbeseitigung andererseits würden bislang ungleich behandelt - auf die beiden erstgenannten könne ein ermäßigter Satz angewandt werden, auf die Abwasserbeseitigung wie auch die Abfallbehandlung jedoch nicht oder bei derzeitiger Rechtslage nur befristet bis Ende 2010. Der neue Vorschlag der EU-Kommission steht im Internet zum Download bereit:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/taxation/vat/COM(2008)428_de.pdf oder „KOMM(2008) 428 endgültig" in Suchmaschine für das Internet eingeben.
20 Millionen Europäer ohne sichere Entsorgung
Die Organisation Women in Europe for a Common Future (WECF) wies im Rahmen der World Water Week im August 2008 in Stockholm darauf hin, dass in Europa noch 20 bis 23 Millionen Menschen ohne sichere Abwasserentsorgung leben müssen. Dies betreffe zum Beispiel in Rumänien etwa 40 Prozent der Bevölkerung. WECF stellt dazu umfangreiches Material auf ihrer Website bereit:
www.wecf.eu
(nach oben)
Europäischer Umweltpreis für Unternehmen 2008
04.06.2008 - Zwei deutsche Unternehmen haben den Europäischen Umweltpreis erhalten. Der Preis wird im Rahmen der Grünen Woche in Brüssel von Umweltkommissar Stavros Dimas verliehen. Das deutsche Unternehmen CHOREN GmbH erhielt einen Preis für die Entwicklung und Anwendung eines neuen Produktionsverfahrens. Das Unternehmen wurde ausgewählt, weil es ein Verfahren für die Gewinnung von hochreinem Biotreibstoff aus Biomasse entwickelt hat. Der Biokraftstoff der zweiten Generation, für den keine Nahrungspflanzen verwendet werden, ist schadstoffarm, praktisch CO2-neutral und mit der heutigen und künftigen Dieselmotortechnik kompatibel. Bayer AG wurde nominiert, weil das Unternehmen eine Technik entwickelt hat, mit der bei der Gewinnung von Chlor aus Salzsäure 30 Prozent weniger Strom verbraucht wird. Die Technik kommt bereits in einer Anlage in Deutschland zum Einsatz und wird auch in einer im Bau befindlichen neuen Großanlage in China eingesetzt werden.
Umweltkommissar Dimas erklärte: „Nur durch Ökoinnovation können wir auf lange Sicht unseren Wohlstand sichern und wettbewerbsfähig bleiben. Die ausgezeichneten Unternehmen haben wegweisende Lösungen entwickelt, die als Beispiel für andere Unternehmen wirken und ihren Ertrag erhöhen und stärken. Ich beglückwünsche sie zu Ihrem Einfallsreichtum und zu ihren Leistungen."
Der Europäische Umweltpreis für Unternehmen wird in vier Kategorien vergeben. Mit ihm werden europäische Unternehmen ausgezeichnet, die durch Innovation, kombiniert mit wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und Umweltbewusstsein, einen besonderen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten. Von 125 Bewerberunternehmen hat die Jury elf Finalisten ausgewählt.
Weitere Auskünfte über die europäischen Umweltpreise für Unternehmen finden unter
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/index_7823_de.htm
(nach oben)
Studie: Qualifikationsbedarf nimmt zu
In fast allen Berufen steigt die Nachfrage nach Fertigkeiten und Qualifikationen. Zu diesem Schluss kommt eine Studie zum Qualifikationsbedarf in Europa bis 2015, die das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) heute vorgelegt hat. Hintergrund ist das Wachstum des Dienstleistungssektors und der umwälzende technologische und organisatorische Wandel. Der erhöhte Qualifikationsbedarf betrifft auch so genannte einfache Beschäftigungen. EU-Bildungskommissar Ján Figel' begrüßte die Studie, "die uns eine klarere Vorstellung davon vermittelt, welche Qualifikationsdefizite vermutlich in den folgenden Jahren auftreten werden. Mit diesen Informationen können Junge wie Ältere ihre Lernziele neu definieren und ihren Fortbildungs- und Lernbedarf festlegen."
Bis 2015 werden im primären Sektor schätzungsweise zehn Millionen Arbeitnehmer europaweit beschäftigt sein (12 Millionen im Jahr 2006, 15 Millionen noch 1996), während im verarbeitenden Sektor 34,5 Millionen Menschen arbeiten werden (35 Millionen 2006, 38 Millionen 1996). Das eigentliche Wachstum betrifft aber den Dienstleistungssektor. Die Wirtschaft insgesamt wird bis 2015 mehr als 13 Millionen neue Arbeitsplätze schaffen. Transport und Verteilung, einschließlich Fremdenverkehr, werden allein 3,5 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, während Unternehmen und verschiedene Dienstleistungen mittelfristig die besten Beschäftigungsaussichten bieten: Bis 2015 werden dort neun Millionen neue Arbeitsplätze entstehen. Weitere drei Millionen zusätzliche Stellen werden in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Soziales geschaffen.
Die Nachfrage nach hohen Qualifikationen hat ihren Höhepunkt noch nicht erreicht. Heute sind 80 von 210 Millionen europäischen Arbeitnehmern in hoch qualifizierten, nicht manuellen Tätigkeiten beschäftigt. Von 2006 bis 2015 wird Europa 12,5 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze auf höchstem Qualifikationsniveau und 9,5 Stellen auf mittlerem Niveau (insbesondere berufliche Qualifikationen) hinzugewinnen. Arbeitsplätze für Beschäftigte mit niedrigen Qualifikationen werden dagegen um 8,5 Millionen zurückgehen. Selbst Arbeitsplätze für ungelernte Arbeiter erfordern mehr Qualifikationen, während ausgebildete Facharbeiter in erhöhtem Maß mittlere Qualifikationen hinzugewinnen müssen. Dies wirkt sich auf die Beschäftigungslage aus: Zurückgehende Bevölkerungszahlen bedeuten eine dauernde Notwendigkeit, Arbeitnehmer zu ersetzen, auch in schrumpfenden Sektoren und Beschäftigungsfeldern. Die Qualifikationsanforderungen steigen dagegen dramatisch an, die neuen Arbeitnehmer benötigen höhere Qualifikationen, um „denselben Job zu machen".
18.02.2008 -
Die vollständige Studie gibt es auf der Seite von Cedefop.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der EU-Kommission.
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/index_7609_de.htm
Wasserstoff kann Erdölverbrauch reduzieren
Der Erölverbrauch im Straßenverkehr könnte durch die Nutzung von Wasserstoff bis zum Jahr 2050 um 40 Prozent verringert werden. Zu diesem Ergebnis kommt ein von der EU gefördertes Forschungsprojekt. Zunächst müssen jedoch erhebliche wirtschaftliche, technische und institutionelle Hemmnisse rasch überwunden werden. Der Bericht wurde zu einem Zeitpunkt veröffentlicht, da die Zustimmung der Mitgliedstaaten zu einer neuen, mit 940 Millionen Euro dotierten öffentlich-privaten Forschungspartnerschaft für die Entwicklung der Wasserstoff- und der Brennstoffzellentechnik ansteht.
Die Kosten der Wasserstoffanwendungen, insbesondere im Straßenverkehr, müssen erheblich gesenkt werden, um diese wettbewerbsfähig zu machen. Aus im Rahmen des Projekts durchgeführten Simulationen ging hervor, dass die Rentabilitätsschwelle aller Wahrscheinlichkeit nach zwischen 2025 und 2035 erreicht wird. Im HyWays-Fahrplan wird geschätzt, dass es 2030 16 Millionen Wasserstofffahrzeuge geben wird und dass die Investitionen für den Infrastrukturaufbau insgesamt 60 Milliarden Euro betragen werden.
Das Projekt HyWays führt Industrie, Forschungsinstitute und Regierungsstellen aus zehn europäischen Ländern zusammen. Ausgehend von einer länderspezifischen Analyse der Lage in Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, den Niederlanden, Norwegen, Polen, Spanien und dem Vereinigten Königreich wurde ein Fahrplan zusammen mit einem Aktionsplan erarbeitet, in dem die für eine stärkere Nutzung von Wasserstoff erforderlichen Maßnahmen beschrieben werden. So setzt seine Nutzung allmähliche Veränderungen in der gesamten Energiewirtschaft und daher in diesem frühen Stadium eine sorgfältige Planung voraus. Die Übergangsphase bietet Europa die Chance, bei der Entwicklung und Anwendung der Wasserstoff- und der Brennstoffzellentechnik eine führende Rolle zu spielen.
Die für Wettbewerbsfähigkeit zuständigen Minister der 27 Mitgliedstaaten werden heute voraussichtlich einen Vorschlag der Europäischen Kommission für eine öffentlich-private Forschungspartnerschaft für die Entwicklung der Brennstoffzellen- und der Wasserstofftechnik erörtern und billigen. Dieses von der Industrie geleitete integrierte Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration wird in den nächsten sechs Jahren 470 Millionen Euro dem EU-Forschungsprogramm erhalten, wobei der private Sektor den gleichen Betrag aufbringen wird.
EU_Pressemitteilung:
25.02.2008 -
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/index_7625_de.htm
(nach oben)
Gemeinsames Europäisches Umweltinformationssystem
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Schaffung eines Gemeinsamen Europäischen Umweltinformationssystems (SEIS) vorgelegt. Ziel des neuen Systems ist es, die derzeitigen Datensammlungs- und Informationsflüsse mit Hilfe von Internet und Satellitentechnologie besser zu verknüpfen. Zeitnahe, zuverlässige und zweckdienliche Daten zum Zustand der Umwelt sind eine entscheidende Voraussetzung für sinnvolle Maßnahmen. Hierzu zählen auch Informationen darüber, wie sich das Klima verändert, ob sich die Qualität der europäischen Gewässer verbessert oder wie die Natur auf Umweltverschmutzung und geänderte Landnutzung reagiert. Solche Informationen sollten jedem in leicht verständlicher Form zur Verfügung gestellt werden.
Hierzu erklärte Umweltkommissar Stavros Dimas: „Zeitnahe, zweckdienliche und zuverlässige Informationen über die Umwelt sind absolut unverzichtbar, wenn Entscheidungsträger auf die Umweltprobleme unserer Zeit reagieren sollen. Aber es geht nicht nur darum. Auch unsere Bürger haben das Recht zu wissen, wie die Luft- und Wasserqualität an ihrem Wohnort beschaffen ist, oder ob ihr Eigentum und ihre Lebensgrundlage durch Überschwemmungen, Dürre oder Umweltverschmutzung gefährdet sind. Deshalb müssen wir die Art und Weise verbessern, wie die Informationen über unsere Umwelt gesammelt, analysiert und vermittelt werden."
Von den Hunderten Umweltschutzvorschriften, die in der EU in Kraft sind, enthalten über siebzig eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, über bestimmte Aspekte der Umwelt in ihrem Hoheitsgebiet zu berichten. Auf diese Weise wird EU-weit auf verschiedenen Verwaltungsebenen eine große Zahl von Umweltdaten gesammelt.
Diese Daten werden ausgewertet, um Entwicklungen und Belastungen der Umwelt zu untersuchen, und sie sind unverzichtbar, wenn Vorschriften erarbeitet werden sollen oder festgestellt werden soll, ob bestimmte Maßnahmen Wirkung zeigen oder vorschriftsmäßig angewandt werden. Gegenwärtig wird diese Fülle an Informationen weder zeitnah noch in einer Form, die Entscheidungsträger und Bürger ohne weiteres verstehen und anwenden können, bereitgestellt. Gründe hierfür sind Hindernisse rechtlicher, finanzieller, technischer und verfahrensspezifischer Art.
Mit dem Gemeinsamen Umweltinformationssystem (SEIS) sollen umweltrelevante Daten und Informationen EU-weit in Umweltdatenbanken gespeichert, virtuell verknüpft und untereinander kompatibel gemacht werden. Das SEIS ist in seiner vorgeschlagenen Form ein dezentrales, aber integriertes, internetgestütztes Informationssystem auf Basis eines Netzes von Anbietern öffentlicher Informationen, die Umweltdaten und -informationen untereinander austauschen.
Im Laufe des Jahres 2008 wird ein genauer Plan zur Einführung des SEIS vorgelegt. Dabei wird auf die bisherigen Bemühungen in Europa zum Schaffung integrierter Informationssysteme aufgebaut. Zu nennen sind hier insbesondere das Wasserinformationssystem für Europa (WISE), das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (EIONET) und die INSPIRE-Richtlinie von 2007 über den Zugang und die Interoperabilität von Raumdaten und die Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) für satellitengestützte Erdbeobachtungsdaten. Bislang gibt es jedoch noch keine integrierte Plattform, die alle diese Initiativen zu einem gemeinsamen, allgemein zugänglichen System verknüpft. Diese Lücke soll jetzt mit dem SEIS geschlossen werden.
Die finanzielle Unterstützung der EU, mit der die nationalen und regionalen Mittel zum Aufbau des SEIS ergänzt werden, erfolgt durch die Forschungsrahmenprogramme, das Finanzierungsinstrument der Gemeinschaft für die Umwelt (LIFE), das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) und die Strukturfonds.
05.02.2008 -
Arbeitsmedizinische Vorsorge in sechs Ländern der Europäischen Union
Im Mittelpunkt der Studie steht der Vergleich zwischen sechs europäischen Ländern (Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Vereinigtes Königreich und die Niederlande) hinsichtlich ihrer rechtlichen Regelungen zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen (AMVU), der Gewichtung von AMVU als Instrument der Prävention in der Arbeitswelt durch die jeweiligen nationalen Fachleute sowie der tatsächlichen Bedeutung von AMVU in der Praxis des jeweiligen Arbeits- und Gesundheitsschutzsystems. Darüber hinaus werden angrenzende Fragestellungen - wie etwa die an der Durchführung von AMVU beteiligten Berufsgruppen und deren Qualifikationen oder die Dokumentation und Verwendung der im Rahmen der Untersuchungen erhobenen Daten - thematisiert.
Ziel der Untersuchung ist es, aus der vergleichenden Analyse des rechtlichen und praktischen Stellenwerts von AMVU in anderen EU-Ländern Hinweise auf neuartige Konzepte der Individualprävention sowie alternative Regelungs- und Steuerungsansätze zu gewinnen. Die Untersuchung steht somit im Kontext einer Diskussion über die Zukunftsperspektiven der arbeitsmedizinischen Vorsorge insgesamt sowie speziell der Vorsorgeuntersuchungen in Deutschland.
Auf
der Basis von Literaturrecherchen und Interviews mit Experten und
Praktikern aus den einzelnen Ländern wird die rechtliche und
praktische Situation bzgl. AMVU in den sechs Ländern
dargestellt. Im Rahmen eines Workshops mit deutschen Stakeholdern des
Arbeits- und Gesundheitsschutzes wurden die unterschiedlichen
nationalen AMVU-Systeme bewertet und Schlussfolgerungen für
Deutschland abgeleitet.
H.-D.
Nolting, D. Niemann, St. Loos, N. Will:
Arbeitsmedizinische
Vorsorge in sechs Ländern der Europäischen Union
1.
Auflage. Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW Verlag für neue
Wissenschaft GmbH 2007. (Schriftenreihe der Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Forschungsbericht, Fb 1093),
ISBN:
978-3-86509-757-6, 259 Seiten, Preis: 23,00 EUR, Projektnummer:
F 1906, Papier
Wirtschaftsverlag
NW
Verlag für neue Wissenschaft
GmbH
Bürgermeister-Smidt-Straße
74-76
27568 Bremerhaven
Tel. 0471
94544-0
Fax 0471 94544-77
vertrieb@nw-verlag.de
http://www.nw-verlag.de
Forum für Hydrologie und Wasserbewirtschaftung Heft 22/2007
Die neue EU-Hochwasserrichtlinie - Wohin geht die Reise beim europäischen
Hochwasserschutz?
Beiträge zum Seminar am 19./20. November 2007 in Koblenz Herausgeber: Heribert
Nacken
2007, 122 Seiten, 34 Abbildungen, 10 Tabellen, broschiert, DIN A4
ISBN 978-3-940173-44-7
Ladenpreis: EUR 48,00 / Mitglieder der FgHW: EUR 38,40
Preis der digitalen Fassung auf CD-ROM: EUR 29,00 / Mitglieder der FgHW: EUR
23,20
In der von der EU-Kommission im Jahr 2000 eingeführten
EU-Wasserrahmenrichtlinie waren die Belange des Hochwassers mit all
seinen Auswirklungen und Implikationen nicht integriert. Dieses Manko
ist zwischenzeitlich durch die Einführung einer eigenständigen
EU-Hochwasserrichtlinie behoben worden, die sich eng an die zeitlichen und
organisatorischen Vorgaben der EU-WRRL angliedert und die spezifischen
Hochwasseraspekte der Wasserwirtschaft thematisiert. Neu dabei ist speziell der
durchgehende Leitgedanke des Hochwasserrisikomanagements. Im vorliegenden Tagungsband
wird aufgezeigt, wohin die Reise beim europäischen Hochwasserschutz geht, was
Neues auf uns zu kommen wird und welche Aufgaben auf uns warten, aber auch, was
bereits in der heutigen Praxis konform zur neuen Richtlinie umgesetzt wurde.
Europäisches Parlament setzt Nichtständigen Ausschuss zum Klimawandel ein
Das Europäische Parlament hat am 25. April 2007 beschlossen, einen Nichtständigen Ausschuss zum Klimawandel einzusetzen. Dieser soll unter anderem Vorschläge für die künftige EU-Politik zum Klimawandel ausarbeiten, die aktuelle Lage analysieren und bewerten sowie geeignete Maßnahmen auf allen Ebenen vorlegen, einschließlich der Bewertung der finanziellen Auswirkungen dieser Maßnahmen und der Kosten, die bei Untätigkeit entstehen würden. Die 60 Mitglieder des Ausschusses wurden am 10. Mai 2007 festgelegt; dies war auch der Beginn des zwölfmonatigen Zeitraums, die das Gremium zunächst bestehen soll. Vorsitzender ist der italienische Sozialdemokrat Guido Sacconi , eine der Stellvertreterinnen die deutsche Grüne Rebecca Harms , Berichterstatter der deutsche Christdemokrat Karl-Heinz Florenz . Die erste reguläre Arbeitssitzung ist für den 7. Juni 2007 geplant.
www.europarl.europa.eu , dort: Tätigkeiten, Arbeiten des Parlaments, Ausschüsse, CLM
Selbstverwaltung der Kommunen auf EU-Ebene gestärkt
Zu den Ergebnissen des EU-Gipfels, der Ende Juni in Brüssel stattfand gehört der Beschluss, die kommunale Selbstverwaltung und die Gestaltungsfreiheit der Städte und Gemeinden bei der Daseinsvorsorge auf EU-Ebene zu stärken. Das bedeutet, dass die Bestimmungen zur Daseinsvorsorge den künftigen EU-Verträgen über die Europäische Union und die Arbeitsweise der Union, die den bisherigen Verfassungsentwurf ersetzen, durch ein Zusatzprotokoll " über Dienste von allgemeinem Interesse " beigefügt werden.
Dadurch bekräftigt die Union den weiten Ermessensspielraum der nationalen, regionalen und lokalen Behörden in der Frage, wie Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zu erbringen, in Auftrag zu geben und zu organisieren sind.
Der Verband kommunaler Unternehmen bewertete die Ergebnisse des Gipfels positiv. „Das ist ein wichtiges Ergebnis für die kommunalen Unternehmen. Die Zuständigkeit der Städte und Gemeinden für Leistungen der Daseinsvorsorge wird anerkannt ebenso wie die kommunale Organisationsfreiheit ", sagte Michael Schöneich, Hauptgeschäftsführer des VKU und weiter " das deutliche Votums des EU-Gipfels muss sich jetzt aber auch in der Arbeit der Europäischen Kommission niederschlagen ". So prüfe die Kommission derzeit, ob sie einen Regelungsvorschlag für die Erteilung von Dienstleistungskonzessionen vorlege. " Dadurch darf die kommunale Organisationsfreiheit nicht erneut beschnitten werden ", so Schöneich.
Grüne Technologien für Europa
Anlässlich des informellen EU-Umweltministertreffens vom 1. bis zum 3. Juni in Essen findet die ECOTEC statt. Die Bundesregierung verbindet damit das Ziel, Umwelttechnologien für jedermann sichtbar zu machen. Man findet die gesamte Breite umwelttechnischer Neuerungen und alles was Energie und Ressourcen spart und Schadstoffe oder Treibhausgase vermindert oder verhindert. Gezeigt wird auch wie die Nutzung erneuerbarer Energien oder sauberer Kraftwerkstechnologien aussehen kann, Möglichkeiten zur effizienten Energie- und Ressourcennutzung, aber auch technische Anwendungen aus der Biologie und verwandten Wissenschaften.
EU erstellt Nährstoffatlas
Erstmals kann man sich einen genauen Überblick über die Belastung von Ökosystemen mit Nährstoffen in Europa verschaffen. Dazu wurden die Gebiete mit der höchsten Belastung ermittelt, auffallend sind weite Teile der Niederlande, Belgiens, Dänemarks, Frankreichs, Irland und Italiens. Ein Ziel der Erhebung war, die Umweltauswirkungen von Nährstoffen, wie zum Beispiel Agrochemikalien zu ermitteln.
Die Ergebnisse des Projekts dienen auch als Grundlage zukünftiger Rechtsvorschriften.
Weitere Informationen unter http://ies.jrc.ec.europa.eu
Wasser ist keine übliche Handelsware
Daseinsvorsorge braucht Entscheidungsfreiheit der Kommunen/
Zuständigkeiten für die
Wasserwirtschaft nicht nach Brüssel delegieren
Berlin, 28. November 2007
- "Wasser ist ein wertvolles Lebensmittel und ein wichtiges Umweltgut für
die menschliche Gesellschaft. Die Wasserwirtschaft darf deshalb nicht zum
ordnungspolitischen Experimentierfeld der europäischen Politik werden."
Das erklärte Peter Rebohle, Vizepräsident des Bundesverbands der Energie- und
Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin, in einer ersten Stellungnahme zu Plänen der Europäischen Kommission, die
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in den wirtschaftlichen Bereich der
Daseinsvorsorge einzuordnen.
Die Wasserversorgung und
Abwasserbehandlung sind Dienstleistungen
von nicht-wirtschaftlichem Interesse, erläuterte der BDEW. Für diesen
wichtigen Bereich müssten weiterhin die Mitgliedstaaten und in Deutschland die Kommunen zuständig bleiben. Die
Zuständigkeiten dürften nicht nach Brüssel delegiert werden. "Ein
europäischer Super-Regulierer für die Wasserwirtschaft ist überflüssig",
betonte Rebohle.
Die deutsche
Wasserwirtschaft habe in dem bestehenden Ordnungsrah-men eine vorbildliche
Qualität erreicht, die mit hohen Investitionen stetig verbessert werde.
"So konnten beispielsweise die Wasserverluste in den deutschen Netzen auf
weniger als sieben Prozent vermindert werden", erklärte Rebohle. In
vergleichbaren Ländern wie England und Wales oder Frankreich lägen diese
Verluste bei 19 bis 27 Prozent.
Der Europäische Rat hätte
erst kürzlich im Zusatzprotokoll zu dem Europäischen Reformvertrag die Rolle
der Mitgliedstaaten, der Regionen und Gemeinden gestärkt. Das bewerte der BDEW
positiv. Rebohle: "Die deutsche Wasserwirtschaft fordert die Europäische
Kommission eindringlich auf, das Zusatzprotokoll im Rahmen der geplanten
Regelungen für institutionalisierte öffentlich-private Partnerschaften und
Ausschreibungen zu berücksichtigen, damit die kommunale Entscheidungshoheit
erhalten bleibt."
Weitere Informationen
Patricia Nicolai
Pressesprecherin
Telefon 0 30 / 72 61
330/331
E-Mail presse@bdew.de




