Freitag, März 29, 2024
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Europas Gewässerqualität: Besser, aber nicht gut genug

Ein internationales Forschungsteam unter Leitung der Senckenberg-Wissenschaftler Dr. James Sinclair und Prof. Dr. Peter Haase hat Fließgewässer 23 europäischer Länder untersucht. Anhand wirbelloser Tiere von 1.365 Standorten zeigen sie erstmals in ihrer heute im Fachjournal „Nature Ecology & Evolution“ erschienenen Studie die jährliche Veränderung der ökologischen Qualität der Flüsse seit den 1990er Jahren. Während diese insgesamt zugenommen hat, kam die positive Entwicklung um 2010 zum Erliegen. Die Forschenden warnen, dass der erforderliche „gute“ ökologische Zustand im Durchschnitt in den Fließgewässern nicht erreicht wurde.
Flussbegradigungen, eingeschleppte Tier- und Pflanzenarten, der globale Klimawandel und Verschmutzungen – der Mensch beeinflusst die Ökosysteme von Fließgewässern massiv. „Entsprechend haben derzeit rund 60 Prozent der Flüsse Europas keinen guten ökologischen Zustand. In Deutschland sind es sogar rund 90 Prozent. Die seit 2000 geltende EU-Wasserrahmenrichtlinie sollte hier Abhilfe schaffen, jedoch gab es bislang keine belastbaren Daten zum zeitlichen Verlauf von Änderungen in der ökologischen Qualität von Flüssen“, erklärt Prof. Dr. Peter Haase vom Senckenberg Forschungsinstitut und Naturmuseum Frankfurt.

Haase hat gemeinsam mit seinem Kollege Dr. James Sinclair und einem internationalen Forschungsteam die Daten wirbelloser, in Flüssen lebender Tiere von 1.365 Standorten in 23 europäischen Ländern ausgewertet, um die zeitlichen Trends anthropogener Einflüsse zu untersuchen. „Basierend auf diesem einmaligen Datensatz konnten wir die Veränderung der ökologischen Qualität in Flüssen seit Anfang der 1990er Jahre jährlich auflösen“, erläutert Sinclair. Haase ergänzt: „Um die menschengemachten Auswirkungen zu bewerten, haben wir zunächst – im Untersuchungszeitraum 1992 bis 2019 – geschaut, wie sich die Lebensgemeinschaften im Vergleich zu ihren Ausgangsbedingungen verändert haben. So können wir eine Bewertung langfristiger Trends zur ökologischen Qualität auf europäischer Ebene geben.“

Erstautor Sinclair führt weiter aus: „Wir haben festgestellt, dass die ökologische Qualität von den 1990er Jahren bis 2010 generell zugenommen hat, ebenso die Anzahl empfindlicher Taxa, was auf geringere anthropogene Einflüsse hinweist – dieser positive Trend kommt aber um 2010 zum Erliegen. Auch der notwendige – in der EU-Wasserrahmenrichtlinie festgehalten – ‚gute‘ ökologische Zustand wurde im Durchschnitt noch nicht erreicht. Die bessere Wasserqualität ist wahrscheinlich auf europäische Maßnahmen zurückzuführen, die verstärkt ab den 1980er Jahren eingeführt wurden, wie beispielsweise eine verbesserte Abwasserbehandlung.“

In ihrer erstmalig für Europa zusammengestellten Übersicht zur ökologischen Wasserqualität zeigen die Forschenden, dass deren Verbesserung nach den 2010er Jahren stagniert. Als wahrscheinliche Ursachen nennen die Wissenschaftler*innen neue und bestehende Stressfaktoren wie Verschmutzung und Lebensraumveränderung, zunehmende negative Effekte wie den Klimawandel und neu auftretende Probleme wie den Eintrag von neuartigen Pestiziden oder Arzneimitteln.
In einem zweiten Schritt setzen die Forschenden die ermittelte ökologische Qualität in Beziehung zu gängigen Kennzahlen, wie der Häufigkeit oder Vielfalt von Arten oder der Zusammensetzung von Faunengemeinschaften, sowie zu gängigen Biomonitoring-Indizes, die das Vorkommen sensibler Taxa widerspiegeln.

„Hintergrund unserer Arbeit ist, dass es zahlreiche Studien gibt, die über zum Teil widersprüchliche Veränderungen der biologischen Vielfalt berichten, also mal Verbesserung, mal Verschlechterung. Dies hängt damit zusammen, dass sich einige dieser Studien nur auf einzelne Biomonitoring-Indizes beschränken, bislang aber unklar war, ob diese Indizes überhaupt den ökologischen Zustand hinreichend abbilden“, erläutert Haase.

„Deutlich wird zudem, dass Lebensgemeinschaften in Abhängigkeit zur räumlichen Skala unterschiedliche Reaktionen auf anthropogene Einflüsse zeigen. So können beispielsweise negative Einwirkungen lokal zu einem Rückgang der Häufigkeit oder des Artenreichtums führen. Regional ist aber keine Gesamtveränderung zu verzeichnen, weil die Verluste durch Zuwächse an anderen Orten ausgeglichen werden. Oder es kann sogar zu einer Zunahme der Artenzahl kommen, wenn sich – den Veränderungen gegenüber tolerante – Arten vermehren“, so die Gelnhäuser Wissenschaftler.

Laut der neu erschienenen Studie können folglich die in vielen Untersuchungen festgestellten unterschiedlichen Trends bei der biologischen Vielfalt das Ergebnis unterschiedlicher Raumskalen – lokal, regional, kontinental – oder unterschiedlicher Biomonitoring-Indizes sein. Eine weitere Komplikation bestehe darin, dass den meisten Studien zur biologischen Vielfalt die Ausgangsdaten vor der Beeinflussung durch den Menschen fehlten. „Ohne Basisdaten ist es aber schwierig festzustellen, ob die Veränderungen der biologischen Vielfalt auf anthropogene Einflüsse oder auf natürliche Schwankungen zurückzuführen sind“, so Sinclair.

„Unsere Ergebnisse zeigen, dass ohne ausreichende Daten über einen längeren Zeitraum und eine sorgfältige Auswahl der Metriken biologische Trends und anthropogene Einflüsse nicht zuverlässig wiedergegeben werden können. Bei den bislang genutzten Indikatoren ist einzig die Artenvielfalt ein recht zuverlässiger Anzeiger für eine Veränderung der ökologischen Wasserqualität. Dies sollte bei zukünftigen Bewertungen unbedingt berücksichtigt werden“, schließt Haase.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr. Peter Haase
Senckenberg Forschungsinstitut und Naturmuseum Frankfurt
Telefon 06051 61954 3114
peter.haase@senckenberg.de

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Kommunalabwasserrichtlinie auf der Zielgeraden Erste Informationen über die vorläufige politische Einigung

Nach monatelangen Verhandlungen haben sich die EU-Institutionen gestern auf die Neufassung der Kommunalabwasserrichtlinie geeinigt. Der VKU hat wesentliche Ergebnisse in einer Übersicht (PDF; 1,23MB) zusammengestellt. Die neue Richtlinie ist für die kommunale Abwasserwirtschaft wegen zahlreicher neuer Vorgaben eine Herausforderung.
Im Ergebnis konnte der VKU jedoch im mehrjährigen Gesetzgebungsprozess maßgeblich eine praxistauglichere Ausgestaltung erreichen. Vor allem mit der Verankerung einer starken Herstellerverantwortung mit Vollkostenansatz wird ein überfälliger Paradigmenwechsel vollzogen. Die Vorgaben über die Energieneutralität wurden mit der Einigung nun praktikabler ausgestaltet. Der Einigungstext wird momentan noch konsolidiert. Danach werden wir ausführlicher über die neuen Regelungen informieren. Die Verabschiedung der neuen Richtlinie wird aufgrund der Europawahl bis Ende April erwartet.
https://www.vku.de/themen/umwelt/artikel/kommunalabwasserrichtlinie-auf-der-zielgeraden/

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Hersteller tragen Verantwortung Pharmafirmen sollen in Europa für sauberes Wasser sorgen

Pharma- und Kosmetikfirmen seien mitverantwortlich für die Qualität des Wassers, findet die EU. Daher sollen sie an der Reinigung von Abwasser beteiligt werden. Aber auch die Kläranlagen selbst nehmen die EU-Staaten in den Blick. Dabei geht es aber nicht um Wasser.
Pharma- und Kosmetikfirmen sollen sich nach dem Willen der EU-Länder an den Kosten für die Abwasserreinigung beteiligen. Die Umweltminister der Staaten einigten sich bei einem Treffen in Luxemburg darauf, dass die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung für jedes Produkt gelten soll, das in einem beliebigen Land auf den Markt gebracht wurde. Darüber hinaus sollen kommunale Kläranlagen nach dem Willen der Länder bis 2045 die Energie erzeugen müssen, die sie verbrauchen, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Die Energie könne vor Ort oder auch außerhalb des Standorts erzeugt werden. Bis zu 30 Prozent könne von externen Quellen bezogen werden.
Des Weiteren wären Mitgliedstaaten den neuen Regeln zufolge zur Überwachung von Gesundheitsparametern im kommunalen Abwasser verpflichtet. So sollen Krankheitserreger ermittelt werden, die für Pandemien …mehr:
https://www.n-tv.de/politik/Pharmafirmen-sollen-in-Europa-fuer-sauberes-Wasser-sorgen-article24468587.html

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Umweltrat und Europäisches Parlament positionieren sich zur Überarbeitung der Kommunalabwasserrichtlinie Wichtige Verbesserungen für eine praxistaugliche Ausgestaltung vorgesehen

Mit der Positionierung von Ministerrat und Europäischem Parlament zur Überarbeitung der Kommunalabwasserrichtlinie wurde im Oktober ein Meilenstein auf EU-Ebene erreicht. Beide Institutionen sehen wesentliche Verbesserungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag vor, die zentrale Forderungen der kommunalen Abwasserwirtschaft aufgreifen.
Der Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Kommunalabwasserrichtlinie sieht eine umfassende Überarbeitung der Richtlinie sowie eine weitreichende Ausweitung des Anwendungsbereichs vor und ist für die kommunale Abwasserwirtschaft in Deutschland von zentraler Relevanz. Deswegen hat sich der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mit einer umfassenden Stellungnahme und eigenen Änderungsvorschlägen in die Beratungen auf europäischer und nationaler Ebene eingebracht. Das Europäische Parlament hat sich am 5. Oktober und der Ministerrat am 16. Oktober positioniert. Beide sehen wesentliche Verbesserungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag vor und greifen zentrale Forderungen des VKU auf.
Erfreulich ist, dass die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung sowohl im Parlament fraktionsübergreifend als auch von den Mitgliedstaaten mitgetragen wird. Besonders zu begrüßen ist, dass der Ministerrat den Vorschlag der EU-Kommission weitestgehend aufgegriffen hat. Hierfür hatte der VKU intensiv geworben und ein detailliertes Argumentationspapier zur Unterstützung des Kommissionsvorschlags erarbeitet, dem sich die deutschen kommunalen Spitzenverbände, der Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG) sowie die Schwesterverbände aus Frankreich, Polen und Schweden angeschlossen hatten.
Bei der entscheidenden Plenarabstimmung ist es außerdem insbesondere beim Thema Energieneutralität zu einer Mehrheit für zentrale Verbesserungen gekommen. Auch die Mitgliedstaaten sprechen sich für eine praxistauglichere Ausgestaltung der Vorgaben für die Energieneutralität des Abwassersektors aus.
Eine detailliertere Zusammenfassung der aktuellen Diskussion entlang der Kernthemen können Sie im Mitgliederbereich (siehe Kachel oben auf dieser Seite) aufrufen.

Nächste Schritte
Nach der Positionierung von Europäischem Parlament und Ministerrat werden die Kompromissverhandlungen zwischen den EU-Institutionen aufgenommen, die mehrere Monate in Anspruch nehmen können. Ziel ist es nach derzeitiger Planung, dass die überarbeitete Kommunalabwasserrichtlinie noch vor der Europawahl 2024 verabschiedet werden kann. Der VKU wird intensiv für die jeweiligen Verbesserungen werben, um zu bestmöglichen Kompromissen für die kommunale Abwasserwirtschaft beizutragen.
https://www.vku.de/themen/europa/artikel/umweltrat-und-europaeisches-parlament-positionieren-sich-zur-ueberarbeitung-der-kommunalabwasserrichtlinie/

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Industrie soll für Abwasserreinigung zahlen

Die EU erwägt, die Pharma- und die Kosmetikbranche an den Kosten der Abwasserreinigung zu beteiligen. Damit weniger gefährliche Produktreste in Flüssen und Meeren landen, sollen sie die Nachrüstung von Kläranlagen mitfinanzieren.
0 Prozent der problematischen Stoffe in Gewässern stammen laut EU-Kommission aus kosmetischen und pharmazeutischen Produkten. Sie können in Kläranlagen nur in geringem Umfang aus dem Abwasser entfernt werden. Daher werden sie tonnenweise in Gewässer eingeleitet und schädigen dort die Ökosysteme. Das soll sich mit der aktuellen Überarbeitung der Kommunalabwasserrichtlinie ändern.

Nachrüstung der Kläranlagen geplant
Die EU-Kommission plant, dass bis Ende 2035 alle Kläranlagen, die das Abwasser von mehr als 100.000 Menschen reinigen, mit einer vierten Reinigungsstufe ausgestattet werden müssen. Bisher verfügen die meisten Kläranlagen nur über zwei bis drei Reinigungsstufen. Bis 2040 sollen dann alle Gemeinden mit 10.000 bis 100.000 Einwohnern verpflichtet werden, ihre Kläranlagen mit einer vierten Reinigungsstufe auszustatten.
So möchte die EU-Kommission ihr Ziel umsetzen, bis 2050 Schadstoffe in Gewässern so zu verringern, dass Ökosysteme nicht mehr geschädigt werden. Die Nachrüstung der Kläranlagen wird nach Schätzungen der EU-Kommission jährlich etwa 3,8 Milliarden Euro kosten. Eine Milliarde Euro pro Jahr sollen nach dem Vorschlag der EU-Kommission die Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetikprodukten übernehmen.

Verband der Arzneimittelhersteller lehnt Vorschlag ab
Der Verband der Arzneimittelhersteller, BAH, kritisiert den Vorschlag der EU-Kommission als völlig unausgegoren, da er zu viel zu hohen Kosten für die Arzneimittelhersteller führe. Ein großer Teil der hergestellten Medikamente seien Generika. Der Gesamtmarkt aller Generika-Hersteller mache laut BAH in Deutschland lediglich zwei Milliarden Euro aus. Es sei daher unmöglich, gemeinsam mit den Kosmetikherstellern eine Milliarde Euro für die Kläranlagen aufzubringen.
Außerdem sei es unfair, nur die Hersteller von Humanpharmaka und Kosmetikhersteller an den Kosten zu beteiligen, obwohl die vierte Reinigungsstufe auch problematische Stoffe aus anderen Branchen entferne. Um diesem Problem zu begegnen, hat der Umweltausschuss im Europäischen Parlament am 21. September ein Monitoring vorgeschlagen: Alle fünf Jahre solle überprüft werden, für welche weiteren Stoffe sich Hersteller an der Abwasserreinigung beteiligen müssen.
https://www.tagesschau.de/wissen/gesundheit/diclofenac-gewaesser-100.html

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EU-Parlament unterstützt Herstellerverantwortung: Ein Meilenstein für die Abwasserbewirtschaftung

Das EU-Parlament hat seine Position zur Kommunalen Abwasserrichtlinie verabschiedet, die während der Trilogverhandlungen mit Rat und Kommission vertreten wird. Besonders hervorzuheben ist die Unterstützung des Parlaments für die Einführung einer Herstellerverantwortung, ein wichtiger Schritt für eine moderne und verursachergerechte Abwasserbewirtschaftung.
Am 05. Oktober 2023 hat das Plenum des EU-Parlaments seine Haltung zur Kommunalen Abwasserrichtlinie festgelegt. Diese Position wird das Parlament in den bevorstehenden Trilogverhandlungen mit Rat und Kommission vertreten und den endgültigen Wortlaut der Richtlinie beeinflussen.

EU-Parlament unterstützt die Einführung einer Herstellerverantwortung
Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, äußert sich dazu wie folgt: „Die Parlamentsposition deckt sich in vielen zentralen Punkten mit der der Wasserwirtschaft. Besonders erfreulich ist, dass das EU-Parlament die Einführung einer Herstellerverantwortung unterstützt.”
Des Weiteren meint Herr Weyand, dass die Einführung dieses Instruments einen ökonomischen und ökologischen Meilenstein für eine moderne und verursachergerechte Abwasserbewirtschaftung der kommenden Jahrzehnte darstellen würde. Er betont, dass das Verursacherprinzip rechtskräftig umgesetzt würde und Hersteller von Arzneimitteln sowie anderen eingetragenen Stoffen verursachergerecht an der Finanzierung von Reinigungsleistungen beteiligt würden.

Ein Blick auf die Zukunft der Abwasserbewirtschaftung
Herr Weyand fügt hinzu, dass gleichzeitig Anreize für die Entwicklung umweltschonender Grundstoffe und Produkte geschaffen würden, um zukünftig kritische Einträge von vornherein zu vermindern und zu vermeiden. Er sieht die Herstellerverantwortung als zentralen Baustein der Richtlinie. Jedoch wird der Vorschlag kritisch betrachtet, dass ergänzend zur Herstellerverantwortung nationale Finanzierungsprogramme bis zu 20 Prozent der Kosten der vierten Reinigungsstufe zusätzlich decken sollen. Eine vollumfängliche Kostenübernahme der vierten Reinigungsstufe über die erweiterte Herstellerverantwortung wäre sinnvoller, um das Verursacherprinzip angemessen umzusetzen.
Martin Weyand merkt an, dass die vorgesehenen Fristen zur Einführung der vierten Reinigungsstufe aus Sicht des BDEW nicht ausreichend sind und nicht die Realitäten der Unternehmen widerspiegeln. Hier gilt, in den Trilogverhandlungen nachzubessern. Mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität der Branche unterstützt er das Ziel des EU-Parlaments. Dabei muss allerdings den Besonderheiten der Branche Rechnung getragen werden.
Er stimmt zu, dass ein Zukauf von Erneuerbaren Energien aus externen Quellen von bis zu 40 Prozent, wie das EU-Parlament vorschlägt, die Zielerreichung maßgeblich unterstützen wird. Er erwartet die Annahme der Ratsposition für Mitte dieses Monats und betont, dass dann zügig die Trilogverhandlungen beginnen müssen, um sicherzustellen, dass der Rechtsakt noch in dieser Legislatur formal verabschiedet werden kann.
https://gwf-wasser.de/branche/eu-parlament-unterstuetzt-herstellerverantwortung-ein-meilenstein-fuer-die-abwasserbewirtschaftung/

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VKU stellt Positionen zur Abwasserwiederverwendung vor

Seit Juni gilt dazu eine EU-Verordnung. Sie muss noch in deutsches Recht eingefügt werden.
Nicht nur in den südlichen Ländern Europas, sondern auch in einigen Regionen Deutschlands ist in den letzten Jahren der Druck auf die Wasserressourcen in den heißen Sommermonaten gestiegen. Um dieser Entwicklung gerade in der Landwirtschaft entgegenzuwirken, hat die EU in 2020 die Verordnung über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung verabschiedet.

Nach einer zweijährigen Frist gilt die EU-Verordnung zur Abwasserwiederverwendung seit Juni 2023…mehr:
https://www.zfk.de/wasser-abwasser/abwasser/vku-stellt-positionen-zur-abwasserwiederverwendung-vor

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Eindämmung der chemischen Verschmutzung in EU-Gewässern

• Besserer Schutz der menschlichen Gesundheit und natürlicher Ökosysteme vor giftigen Schadstoffen
• Aktualisierte Listen chemischer Schadstoffe, die überwacht und kontrolliert werden müssen
• Neue Gesetzgebung ist Teil des EU-Null-Schadstoff-Ziels für 2050
Am Dienstag hat das Parlament seine Position zur Senkung der Verschmutzung von Grundwasser und Oberflächengewässern in der EU und zur Verbesserung der EU-Wasserqualitätsnormen angenommen.
Die Abgeordneten wollen, dass die EU-Beobachtungslisten – die Stoffe enthalten, die ein erhebliches Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen – regelmäßig aktualisiert werden, um mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und neuen Chemikalien Schritt zu halten. Sie möchten auch, dass eine Untergruppe bestimmter PFAS (poly- und perfluorierte Alkylsubstanzen, auch als „ewige Chemikalien“ bekannt) sowie der Wert „PFAS insgesamt“ (Parameter, der die Gesamtheit der PFAS mit einer maximalen Konzentration umfasst) zu den Listen für Schadstoffe in Grundwasser und Oberflächengewässern hinzugefügt werden. Mehrere andere Stoffe, einschließlich Mikroplastik und antimikrobiell resistente Mikroorganismen, sollten ebenfalls zu diesen Listen hinzugefügt werden, sobald geeignete Überwachungsmethoden identifiziert sind.
Der angenommene Bericht enthält auch strengere Standards für mehrere Pestizide (einschließlich Glyphosat und Atrazin) und Arzneimittel.
Hersteller, die Produkte verkaufen, die chemische Schadstoffe enthalten, sollten sich an den Überwachungskosten beteiligen, eine Tätigkeit, die derzeit nur von den Mitgliedstaaten finanziert wird.
Die Abgeordneten nahmen den Bericht mit 495 gegen 12 Stimmen an, bei 124 Enthaltungen.

Zitat
Nach der Abstimmung erklärte Berichterstatter Milan Brglez (S&D, SI): „Die Überarbeitung des EU-Wasserrechts, einschließlich der Wasserrahmenrichtlinie und ihrer beiden Tochterrichtlinien, ist eines der wichtigsten politischen Instrumente zur Umsetzung unserer Verpflichtungen im Rahmen des Null-Schadstoff-Aktionsplans. Ein verbesserter Schutz der EU-Gewässer ist äußerst wichtig, insbesondere vor dem Hintergrund der immer drängenderen Auswirkungen des Klimawandels – in Verbindung mit der industriellen und landwirtschaftlichen Verschmutzung – auf unsere Süßwasserressourcen.“
Nächste Schritte
Die Abgeordneten sind bereit, die Gespräche über die endgültige Form der Gesetzgebung zu beginnen, sobald der Rat seine Position festgelegt hat.

Hintergrund
Im Einklang mit dem Null-Schadstoff-Ziel des europäischen Grünen Deals legte die Kommission im Oktober 2022 einen Vorschlag zur Überarbeitung der Listen der Schadstoffe in Grundwasser und Oberflächengewässern vor, die überwacht und kontrolliert werden müssen, um die Süßwasserkörper der EU zu schützen. Mit den neuen Rechtsvorschriften werden die Wasserrahmenrichtlinie, die Grundwasserrichtlinie und die Richtlinie über Umweltqualitätsnormen (Oberflächenwasserrichtlinie) aktualisiert.
Mit der Annahme dieses Berichts kommt das Parlament den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf den Schutz und die Wiederherstellung der Ökosysteme und die Beseitigung der Umweltverschmutzung nach, wie sie in den Vorschlägen 2 Absätze 4 und 7 der Schlussfolgerungen der Konferenz zur Zukunft Europas zum Ausdruck kommen.
https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20230911IPR04917/eindammung-der-chemischen-verschmutzung-in-eu-gewassern

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Rückstände in Gewässern Industrie soll für Abwasserreinigung zahlen

Die EU erwägt, die Pharma- und die Kosmetikbranche an den Kosten der Abwasserreinigung zu beteiligen. Damit weniger gefährliche Produktreste in Flüssen und Meeren landen, sollen sie die Nachrüstung von Kläranlagen mitfinanzieren.
Von Alexa Höber, NDR
80 Prozent der problematischen Stoffe in Gewässern stammen laut EU-Kommission aus kosmetischen und pharmazeutischen Produkten. Sie können in Kläranlagen nur in geringem Umfang aus dem Abwasser entfernt werden. Daher werden sie tonnenweise in Gewässer eingeleitet und schädigen dort die Ökosysteme. Das soll sich mit der aktuellen Überarbeitung der Kommunalabwasserrichtlinie ändern.

Nachrüstung der Kläranlagen geplant
Die EU-Kommission plant, dass bis Ende 2035 alle Kläranlagen, die das Abwasser von mehr als 100.000 Menschen reinigen, mit einer vierten Reinigungsstufe ausgestattet werden müssen. Bisher verfügen die meisten Kläranlagen nur über zwei bis drei Reinigungsstufen. Bis 2040 sollen dann alle Gemeinden mit 10.000 bis 100.000 Einwohnern verpflichtet werden, ihre Kläranlagen mit einer vierten Reinigungsstufe auszustatten.
So möchte die EU-Kommission ihr Ziel umsetzen, bis 2050 Schadstoffe in Gewässern so zu verringern, dass Ökosysteme
https://ard.social/@tagesschau/111132058716715519

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EU-Projekt ZeroF will Ersatz für PFAS in Lebensmittelverpackungen und Textilien schaffen

Pizzakartons schützen sie gegen das Durchfetten, Outdoor-Bekleidung machen sie wetterfest und im Grundwasser und im menschlichen Körper findet man sie auch schon: Per- und Polyfluoralkylsubstanzen, kurz PFAS. Die Europäische Union will nun eine Reihe kritischer PFAS verbieten und fördert in vier großen Verbundprojekten die Entwicklung von Ersatzmaterialien für PFAS, z. B. im EU-Projekt ZeroF. In diesem Projekt entwickelt das Fraunhofer-Institut für Silicatforschung ISC im Verbund mit Industrieunternehmen und Forschungseinrichtungen Lösungen für PFAS-freie Lebensmittelverpackungen und Textilien.
Per- und Polyfluoralkylsubstanzen – kurz PFAS – sind industriell hergestellte Chemikalien mit einer nahezu unüberschaubaren Vielzahl an Zusammensetzungen. Sie sind so etwas wie Universaltalente in der Chemie: verhältnismäßig günstig herzustellen und überall da einsetzbar, wo es um besonders widerstandsfähige, glatte, öl- und wasserabweisende Oberflächen und Vollmaterialien geht. Sie sind temperatur- und chemikalienbeständig, werden als Hilfsmittel in der Produktion eingesetzt und sind selbst Bestandteil vieler Produkte – z. B. in Lebensmittelverpackungen, Kosmetika, Arzneimitteln, Pflanzenschutzmitteln, Textilien, Imprägnierungsmitteln und Löschschäumen. In die Umwelt gelangen sie durch Abwässer, als Abrieb oder Aerosol, sowie über die Ackerböden ins Grundwasser und in die Nahrungskette. Dort bleiben sie bestehen – als „Ewigkeits-Chemikalien“ können sie nicht auf natürlichem Wege abgebaut werden. In der EU ließen sich PFAS in mehr als 70 % der Grundwasser-Messtellen nachweisen . Der „Nordische Ministerrat“, ein Zusammenschluss v. a. skandinavischer Länder, hat 2019 eine Studie zu den sozioökonomischen Auswirkungen von PFAS vorgestellt. Die Studie schätzt allein die Gesundheitskosten durch PFAS-bedingte Erkrankungen auf mindestens 50 Milliarden Euro in der EU und bringt rund 12 000 Todesfälle in den direkten Zusammenhang mit PFAS.

Verbot der kritischen Substanzen – woher einen Ersatz nehmen?
Das Verbot von besonders kritischen Vertretern aus der PFAS-Familie, das für 2023 von der EU-Kommission geplant ist, kommt also nicht unerwartet. Doch es stellt die Industrie auch vor erhebliche Schwierigkeiten, denn so einfach lassen sich PFAS aufgrund ihrer Eigenschaftsprofile und deren Bandbreite nicht ersetzen. Für besonders relevante Bereiche (Arzneimittel, Pflanzenschutz) sind Ausnahmeregelungen vorgesehen, außerdem gelten die üblichen Übergangsfristen. Doch die Umstellung auf eine PFAS-freie Produkte ist für die Industrie nicht zuletzt deshalb notwendig, weil bereits PFAS-Produzenten signalisieren, sich in naher Zukunft komplett vom europäischen Markt zurückziehen zu wollen. Um den umweltfreundlichen Ersatz von PFAS voranzubringen, fördert die EU derzeit in vier großen Verbundforschungsprojekten die Entwicklung von unschädlichen PFAS-Alternativen in ihren jeweiligen Hauptanwendungsfeldern.

ZeroF – umweltfreundliche Beschichtungen für die Verpackungs- und Textilindustrie
Eines dieser vier Schlüsselprojekte ist das Projekt ZeroF, das sich mit PFAS-Alternativen für Lebensmittelverpackungen und Textilien beschäftigt. Das Fraunhofer ISC ist in ZeroF maßgeblich an der Entwicklung von omniphoben (öl- und wasserabweisenden) und abriebbeständigen Beschichtungen für Textilien beteiligt. Mit der Stoffklasse der ORMOCER®-Lacke stellt das Fraunhofer ISC ein sehr vielseitiges Basismaterial zur Verfügung, das mit den vom Projektpartner VTT hergestellten cellulosebasierten Materialien kombiniert werden soll. »Die Herausforderung für uns besteht vor allem darin eine wasserabweisende Beschichtung für Textilien herzustellen, die gleichzeitig als wasserbasierte Lösung appliziert werden kann, da dies eine Vorgabe der Textilindustrie ist,« erklärt Dr. Claudia Stauch, Projektleiterin am Fraunhofer ISC. »Das ORMOCER® als hybrides Material erlaubt es uns, anorganische und organische Materialeigenschaften zu kombinieren und so unendlich viele Stellschrauben für diese komplexe Fragestellung zu generieren.« Dabei kommt den Projektbeteiligten zugute, dass ORMOCER®-Beschichtungen sehr gute Verarbeitungs-, Oberflächen- und Barriereeigenschaften mitbringen, was sie bereits in einer Reihe von Industrieprodukten unter Beweis stellen konnten.

Unterstützung für betroffene Unternehmen
Der Einsatz der neu entwickelten ZeroF Materialien hängt jedoch nicht alleine von deren Eigenschaftsprofil, sondern auch von der Akzeptanz in der Industrie ab. Um wirtschaftlichen Schaden abzuwenden, dürfen die Unternehmen, die jetzt PFAS einsetzen, nicht mit dem Verbot und seinen Folgen allein gelassen werden. »Nicht immer wird der volle Funktionsumfang von PFAS auch wirklich benötigt. Für manche der jetzigen Anwendungsfelder, in denen es nur um ein oder zwei Schlüsseleigenschaften aus dem ganzen PFAS-Spektrum geht, gibt es bereits jetzt gute und kurzfristig einsetzbare Lösungen,« erklärt die Wissenschaftlerin.
Aktuell beraten die Forscherinnen und Forscher vom Fraunhofer ISC bereits Unternehmen, um diese bei der schnellen Umsetzung von umweltfreundlichen und wirtschaftlichen PFAS-Alternativen zu unterstützen.

Projektinformationen:
ZeroF – Development of verified safe and sustainable PFAS-free coatings for food packaging and upholstery textile applications
Grant agreement ID: 101092164

TEKNOLOGIAN TUTKIMUSKESKUS VTT OY (Koordination), Finnland
FRAUNHOFER-INSTITUT FÜR SILICATFORSCHUNG ISC, Deutschland
ASSOCIACIO AGRUPACIO D’EMPRESES INNOVADORES TEXTILS (AEI), Spanien
E.CIMA SA, Spanien
IDEAconsult, Bulgarien
KEMIRA OYJ, Finnland
ACONDICIONAMIENTO TARRASENSE ASSOCIACION (LEITAT), Spanien
LGI SUSTAINABLE INNOVATION, Frankreich
LUXEMBOURG INSTITUTE OF SCIENCE AND TECHNOLOGY LIST, Luxemburg
TEMAS Solutions, Schweiz
Università di Bologna, Italien
YANGI, Schweden

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Das Fraunhofer ISC im Profil
Das Fraunhofer-Institut für Silicatforschung ISC (Leitung Prof. Dr. Gerhard Sextl) ist eines der führenden FuE-Zentren für materialbasierte Forschung und Entwicklung in den Bereichen Ressourceneffizienz, Energie, Umwelt und Gesundheit. Mit rund 400 Wissenschaftlern und Technikern arbeitet das Institut daran, innovative Funktionsmaterialien und Technologien für nachhaltigere Produkte mit weniger Ressourceneinsatz zu entwickeln und wesentliche Beiträge zur Lösung der großen globalen Fragen und Herausforderungen der Zukunft zu leisten. Mit dem Mutterinstitut und dem Fraunhofer-Translationszentrum für Regenerative Therapien in Würzburg sowie dem Zentrum für Hochtemperaturwerkstoffe und -design HTL in Bayreuth verbindet das Fraunhofer ISC erstklassige materialwissenschaftliche Kompetenz mit langjähriger Erfahrung in der Materialverarbeitung, der industriellen Anwendung und dem Upscaling von Produktions- und Prozesstechnologien in den Pilotmaßstab sowie in der Materialanalytik und -charakterisierung. Mit einem klaren Fokus auf Nachhaltigkeit ist das Institut ein starker F&E-Partner für Industriepartner und unterstützt mit seinen Entwicklungen weniger Ressourcenverbrauch und verantwortungsvolle Produktion.
Dipl.-Geophys. Marie-Luise Righi PR und Kommunikation
Fraunhofer-Institut für Silicatforschung ISC
https://idw-online.de/de/news821437

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Europäisches Parlament stimmt für stärkere Nutzung erneuerbarer Energiequellen

Das Europäische Parlament hat sich am 12. September 2023 dafür ausgesprochen, den Einsatz von erneuerbaren Energiequellen im Einklang mit dem Grünen Deal und dem REPowerEU-Plan voranzubringen. Dank der Aktualisierung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, auf die sich Parlament und Rat bereits geeinigt haben, soll der Anteil erneuerbarer Energiequellen am EU-Endenergieverbrauch bis 2030 auf 42,5 % steigen. Die Mitgliedstaaten sollten sich bemühen, den Anteil auf 45 % zu steigern.
Durch die Vorschriften werden auch die Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen für neue Kraftwerke zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen wie Solaranlagen oder Windkraftwerke oder für die Anpassung bestehender Anlagen beschleunigt. Die Behörden der Mitgliedstaaten sollten nicht länger als zwölf Monate für die Genehmigung neuer Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen benötigen, wenn sich diese Anlagen in sogenannten Vorranggebieten für erneuerbare Energiequellen befinden. Außerhalb solcher Gebiete sollte das Verfahren nicht länger als 24 Monate dauern.
Die Vorschriften müssen nun vom Rat förmlich gebilligt werden, um in Kraftreten zu können.
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0303_DE.html

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Kein Rechtsakt bzgl. Mikroplastik?

Kein Rechtsakt bzgl. Mikroplastik?
Das EU-Parlament schwächt den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden ab, die Umweltqualitätsnormen die Grundwasserrichtlinie sind auf dem Weg zur Abstimmung und die Kommission streicht die Legislativvorschläge für unbeabsichtigt freigesetztes Mikroplastik. Wir haben das Wichtigste zusammengefasst.

In EurEau sind die nationale Trink- und Abwasserdienstleister aus 29 Ländern zusammengeschlossen. Der Newsletter von EurEau berichtet über die wasserpolitischen Entwicklungen in Europa. Der VSA ist Mitglied von EurEau und informiert seine Mitglieder über relevante Entwicklungen in Europa.

Verordnung über den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden: ein verlorener Kompromiss?
Das EU-Parlament hat die Verhandlungen über die Kompromissänderungsanträge aufgenommen. Derzeit konzentrieren sich die Diskussionen auf die Wartung von Geräten und das Sprühen aus der Luft. Viele Abgeordnete schwächen die Verordnung über den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden so weit wie möglich ab, indem sie viele vorgesehene Anforderungen freiwillig machen.
Umweltqualitätsnormen und zur Grundwasserrichtlinie: auf dem Weg zur Abstimmung
Das Europäische Parlament arbeitet an den Kompromissänderungsanträgen zur Richtlinie über Umweltqualitätsnormen und zur Grundwasserrichtlinie. EurEau steht diesbezüglich mit dem Parlament in Kontakt und hat ein Positionspapier veröffentlicht.

Mikroplastik: Kommission streicht Rechtsakt von der Agenda
Die REACH-Verordnung ist eine Verordnung zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, zu verbessern und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie der EU zu erhöhen. Während die REACH-Beschränkung für absichtlich zugesetztes Mikroplastik verabschiedet wurde, stehen die Legislativvorschläge der Kommission für unbeabsichtigt freigesetzte Partikel, nicht mehr auf der Agenda der Kommission. Sie sollten ursprünglich Reifen, Textilien, Kunststoffpellets und andere Emissionsquellen regeln. Unbeabsichtigt freigesetztes Mikroplastik kann über verschiedene Quellen in die aquatische Umwelt gelangen und Trinkwasserressourcen verunreinigen.

https://www.aquaetgas.ch/25901
https://www.aquaetgas.ch/agenda-de/webinar-stickstoff-im-abwasser-elimination-und-r%C3%BCckgewinnung/

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EU-Gewässermission: Innovative Partnerschaften für eine nachhaltige blaue Wirtschaft

Eine Mission für die europäischen Gewässer: Ein guter ökologischer Zustands und eine CO2-neutrale Nutzung bis 2030 sind die Ziele aller EU-Mitgliedsstaaten. Daher unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Umsetzung der EU-Mission „Restore our Ocean and Waters by 2030“ mit nationalen Forschungsbeiträgen.

„Wir vernetzen uns noch besser in Europa, um die Meeresforschung noch stärker zu nutzen und die großen Krisen zu bewältigen.“ Mit diesen Worten begrüßte Judith Pirscher, Staatssekretärin im BMBF, die hochrangigen Gäste aus Europa anlässlich des EU-Lighthouse-Events am 25. und 26. April 2023 in Hamburg. Pirscher betonte, die deutsche Meeresforschung trage gemeinsam mit Partnern aus Europa und der maritimen Wirtschaft schon jetzt zu den Zielen der EU-Mission bei: zur Vermeidung der Gewässerverschmutzung, zum Erhalt der marinen Artenvielfalt und zur Entwicklung von Innovationen für die Dekarbonisierung der Wirtschaft. Damit übernehme Deutschland weiterhin Verantwortung, so Pirscher.

Neue innovative Partnerschaften für eine nachhaltige blaue Wirtschaft – so lautete das Ziel des Events. Auf Einladung der Europäischen Kommission und des BMBF trafen sich vielfältige Akteure für die Ostsee- und Nordseeregion aus Politik, Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft. Mit dem politischen Committment der Vertreterinnen und Vertreter der europäischen Anrainerstaaten aus Nord- und Ostsee und durch Unternehmen und Akteure aus der Gesellschaft sendet Deutschland ein klares Signal für die Umsetzung der EU-Mission „Restore our Ocean and Waters by 2030“. Das Memorandum verabredet gemeinsame Aktivitäten aus Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft.

Ziel: Schutz und nachhaltige Nutzung der Ostsee und Nordsee

Während der zweitätigen Veranstaltung präsentierten sich erfolgreiche Forschungsvorhaben zum Schutz und für die nachhaltige Nutzung der Ostsee- und Nordseeregion. Wie partizipative Zusammenarbeit gelingt, zeigten erfolgreiche Praxisbeispiele aus der maritimen Wirtschaft. Dekarbonisierungstrategien von Häfen oder regionale Strategien zum Wassermanagement zeigten, wie der Transfer von neuem Wissen für den EU Green Deal gelingen kann.

Das Event gilt als Auftakt für konkrete Maßnahmen in den kommenden Jahren. Die EU Kommission hat dafür aus dem Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa substanzielle Fördermittel zur Verfügung gestellt und eine Struktur über Begleitmaßnamen aufgebaut. Für das Ostsee und Nordsee Lighthouse wird das Projekt BlueMissionBANOS  die Aufgabe haben, alle wichtigen Akteure zusammenzubringen, zu inspirieren und innovative Ideen in die Realität umzusetzen. PtJ ist Projektpartner und für das Arbeitspaket Governance zuständig.

Plastikpiraten macht SchülerInnen zu Meeresforschern

Den Ozean in Öffentlichkeit bringen – mit diesem Ziel würdigt das BMBF den „deutschen Exportschlager für Bürgerwissen“, die Plastikpiraten. Für die nächsten drei Jahre sicherte Staatssekretärin Pirscher der Kampagne die weitere Co-Finanzierung über 600.000 Euro zu. Hamburger Schülerinnen und Schüler präsentierten das Citizen-Science-Projekt während des Events, in dem junge Bürgerinnen und Bürger seit 2016 bundesweit Plastikmüll an deutschen Flüssen sammeln und analysieren. Seit 2022 beteiligen sich unter der EU-Gewässermission weitere elf europäische Partnerländer und forschen in Zukunft auch an deutschen und europäischen Küsten. Die Plastikpiraten waren Teil der Ausstellung, auf der auch eine Künstlerin aus Finnland ihre beeindruckenden Kreationen aus Makroalgen und eine Wissenschaftlerin der Universität Oldenburg ein interaktives Spiel zur maritimen Raumplanung präsentierten.

https://www.fona.de/de/eu-gewaessermission-partnerschaften-fuer-eine-nachhaltige-blaue-wirtschaft

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Anschlussgrad an die öffentliche Abwasserentsorgung nach ausgewählten europäischen Ländern im Jahr 2020

Abwasserentsorgung – Anschlussgrad nach Ländern Europas 2020
Die Statistik zeigt den Anschlussgrad an die öffentliche Abwasserentsorgung nach ausgewählten europäischen Ländern im Jahr 2020. Im Jahr 2020 waren in Polen rund 75 Prozent der Bevölkerung an kommunale Kläranlagen angeschlossen.
Der Anschluss an Kläranlagen bezieht sich hier auf alle Arten der Abwasserbehandlung (Primär- und Tertiärbehandlung) in kommunalen Kläranlagen, die von Behörden oder privaten Unternehmen betrieben werden und hauptsächlich der Abwasserbehandlung dienen. Mehr:

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/165429/umfrage/anschlussgrad-an-die-oeffentliche-abwasserentsorgung-in-europa-2007/

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Vertragsverletzungsverfahren: Deutschland und 19 andere EU-Staaten müssen Trinkwasserrichtlinie umsetzen

Deutschland und 19 andere EU-Staaten haben der Europäischen Kommission nicht fristgemäß mitgeteilt, wie sie die EU-Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht umgesetzt haben. Sie erhalten deshalb ein sogenanntes Aufforderungsschreiben. Das ist die erste Stufe in einem höchstens dreistufigen Vertragsverletzungsverfahren. Die überarbeitete Trinkwasserrichtlinie enthält unter anderem aktualisierte Sicherheitsnormen und verpflichtet die EU-Staaten, den Zugang zu Trinkwasser für alle sicherzustellen. Die EU-Staaten hätten sie bis zum 12. Januar 2023 in ihr nationales Recht umsetzen und der Kommission ihre jeweiligen Umsetzungsmaßnahmen mitteilen müssen.

Neben Deutschland haben bislang Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Estland, Irland, Griechenland, Kroatien, Zypern, Lettland, Litauen, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, die Slowakei, Finnland und Schweden ihre nationalen Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie nicht fristgerecht mitgeteilt.

Die überarbeitete Trinkwasserrichtlinie
Sauberes Trinkwasser ist von entscheidender Bedeutung für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen. Die Qualitätsstandards für Trinkwasser der Europäischen Union zählen zu den weltweit höchsten, dank der in den vergangenen gut 30 Jahren festgelegten Unionsmaßnahmen und -vorschriften im Bereich Trinkwasser.

Die Kommission hat die Richtlinie (EU) 2020/2184 (Trinkwasserrichtlinie) überarbeitet. Sie enthält nun aktualisierte Sicherheitsnormen, eine Methodik zur Ermittlung und Bewältigung von Qualitätsrisiken in der gesamten Wasserversorgungskette, eine Beobachtungsliste für neu auftretende Stoffe sowie Konformitätsbestimmungen für Produkte, die mit Trinkwasser in Berührung kommen.

Mit der neuen Richtlinie wird gegen Wasserverluste vorgegangen, da derzeit durchschnittlich 23 Prozent des Trinkwassers während der Verteilung in der EU verloren gehen. Die Richtlinie enthält außerdem neue Bestimmungen, die die Mitgliedstaaten verpflichten, den Zugang zu Trinkwasser für alle und insbesondere für benachteiligte Gruppen und Gruppen am Rand der Gesellschaft zu verbessern und aufrechtzuerhalten.

Nächste Schritte
Die betroffenen Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu antworten und die Umsetzung der Richtlinien abzuschließen. Anderenfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln, die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens.

Insgesamt hat die Kommission heute gegen 25 Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren in den Bereichen Umwelt, Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, Migration, Inneres, Sicherheitsunion und Justiz eingeleitet

https://germany.representation.ec.europa.eu/news/vertragsverletzungsverfahren-deutschland-und-19-andere-eu-staaten-mussen-trinkwasserrichtlinie-2023-03-27_de

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Rat der EU einigt sich über die Revision der Industrieemissionsrichtlinie – BDE warnt vor Änderung der Deponieregelungen

Mitgliedstaaten schließen sich größtenteils dem Kommissionsvorschlag an
Vor dem Hintergrund der Einigung des Rates der Europäischen Union zur Revision der Industrieemissionsrichtline hat der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft seine Bedenken geäußert. So moniert der Verband besonders die im Rahmen dieses Revisionsvorschlages geplante Änderung der Deponierichtlinie. Zugleich begrüßte er die Einigung hinsichtlich einiger Regelungen zu Genehmigungs- und Veröffentlichungspflichten und forderte zudem Anpassungen für mehr Tempo bei Genehmigungserteilungen.

„Eine Novellierung der Industrieemissionsrichtlinie ist im Sinne der Umsetzung des EU-Green Deal richtig und wünschenswert. Soweit sich dabei Änderungen aber auf die Deponierichtlinie beziehen, kann ich nur vor einem drohenden Regelungswirrwarr warnen“, erklärte BDE -Präsident Peter Kurth am Mittwoch in Berlin.

Der Umweltrat der EU hatte sich am 16. März in Brüssel über den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Revision der Industrieemissionsrichtlinie geeinigt. Ziel des Revisionsvorschlags ist, das Regelwerk den Anforderungen des European Green Deal an eine nachhaltige EU-Wirtschaft anzupassen und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Insbesondere geht es um die Vermeidung der Umweltverschmutzung in der EU und um die Angleichung der Umweltstandards in den Mitgliedsländern.

Bei der Industrieemissionsrichtlinie handelt es sich um das zentrale europäische Regelwerk für die Genehmigung und den Betrieb von Industrieanlagen. Die Europäische Kommission hatte am 5. April 2022 einen Vorschlag zur Revision dieser Richtlinie veröffentlicht, den der Rat in diesem März behandelt hatte.

Auf deutliche Kritik des Verbandes stößt dabei der Vorschlag der Kommission, die Regelung der technischen Anforderungen an den Betrieb von Abfalldeponien aus der Deponierichtlinie herauszunehmen, in die Industrieemissionsrichtlinie zu übernehmen und in Merkblättern der besten verfügbaren Techniken zu regeln.

Der BDE spricht sich nicht zuletzt vor dem Hintergrund eines dringend notwendigen Verbotes der Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle gegen diese Änderung aus. Aus Verbandssicht ist es ein falsches Signal, neue technische Anforderungen an den Betrieb von Siedlungsabfalldeponien zu bestimmen, wenn das Ziel ein europaweit geltendes Deponierungsverbot für unbehandelte Siedlungsabfälle sein sollte. Zudem würde eine solche Änderung zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen, da ein zentraler Baustein der Deponierichtlinie gestrichen ist, die Vorschriften der Deponierichtlinie im Übrigen jedoch nicht geändert werden. Auf eine entsprechende Änderung dieses Kommissionsvorschlages hatte sich der Rat bedauerlicherweise nicht geeinigt.

Positiv bewertet der BDE hingegen, dass sich der Rat auf Änderungen in Bezug auf die deutlich zu weit gehenden Genehmigungs- und Veröffentlichungspflichten aus dem Kommissionsvorschlag einigen konnte. Insbesondere sollen Anlagenbetreiber entgegen dem Kommissionsvorschlag nicht zur Veröffentlichung jeder Genehmigung der Industrieemissionsrichtlinie und ergänzender Unterlagen im Internet verpflichtet werden. Dies ist gerade vor dem Hintergrund der Schaffung eines fairen Wettbewerbs innerhalb der EU und zum Schutz des Industriestandortes Europa zu begrüßen, da derartige Veröffentlichungspflichten zur Preisgabe sensibler Daten und Betriebsgeheimnisse führen würden.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Der Verband und ich persönlich begrüßen ausdrücklich die Pläne der Europäischen Kommission, die Industrieemissionsrichtlinie an die Anforderungen des European Green Deal anzupassen. Der nun präsentierte Vorschlag verfehlt dies jedoch. Mit seiner Vorlage ist es dem Rat leider nur teilweise gelungen, Unstimmigkeiten insbesondere hinsichtlich der Regelungen zur Deponierung und zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren aufzulösen. Diesen Neuregelungen stehen die Ziele nach mehr Umweltschutz und Verfahrensbeschleunigung entgegen. Hier kann daher auch nur ein generelles Verbot der Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle innerhalb der EU Klarheit schaffen. Unser Verband vertritt seit Jahren diese Forderung und verleiht ihr aktuell erneut Nachdruck. In Sachen Verfahrensbeschleunigung könnte eine Orientierung am kürzlich veröffentlichten Kommissionsvorschlag für die Verordnung zu kritischen Rohstoffen mit Vorschlägen zur drastischen Verkürzung von Genehmigungsverfahren sinnvoll sein.

https://www.bde.de/presse/eu-einigt-sich-ueber-die-revision-der-industrieemissionsrichtlinie/

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Die neue EU-Trinkwasserrichtlinie: Umsetzung in nationales Recht bis 12.1.2023

Die neue EU-Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184 vom 16.12.2020; kurz RL 2020/2184) ist am 12. Januar 2021 in Kraft getreten und muss bis 12. Januar 2023 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Umsetzung wird aller Voraussicht über eine umfassende Novelle der Trinkwasserverordnung unter Federführung des Bundesgesundheitsministeriums erfolgen. In diesem Zusammenhang sind auch die Übergangsfristen z. B. des Artikel 25 RL 2020/2184 zu beachten. Die neue EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 ist hier abrufbar: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32020L2184

A. Anwendungsbereich
B. Allgemeine Verpflichtungen, Qualitätsstandards, Stelle der Einhaltung
C. Neuer Risikobasierter Ansatz: Entnahmestellen; Versorgungssystem; Hausinstallation
D. Neue Mindestanforderungen an Materialien, Werkstoffe, Chemikalien etc.
E. Überwachung, Beobachtungsliste; Abweichungen
F. Zugang zu Wasser für menschlichen Gebrauch
G. Umsetzung, Übergangsfristen und Aufhebung
H. Weitere Informationen

Insgesamt wird ein neuer Risikobasierter Ansatz für die Messung in Entnahmestellen, Versorgungssysteme und Hausinstallationen eingeführt, sowie neue Parameter zugrundgelegt. Zudem werden neue Mindestanforderungen an bestimmte Materialien, Werkstoffe, Chemikalien etc. gestellt, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen, sowie der Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch normiert. Darüber hinaus wird eine Beobachtungsliste erstellt werden, für Stoffe oder Verbindungen, die aus Sicht der Öffentlichkeit oder der Wissenschaftsgemeinschaft gesundheitlich bedenklich sind, wie z. B. Arzneimittel, Stoffe mit endokriner Wirkung und Mikroplastik. Zudem plant die EU-Kommission bis 12.1.2024 technische Leitlinien bezüglich der Analyseverfahren zur Überwachung von PFAS festzulegen sowie die Richtlinien durch die Festlegung einer Methodik zur Messung von Mikroplastik zu ergänzen.

Die Richtlinie (EU) 2020/2184 richtet sich an die EU-Mitgliedstaaten. Neue Pflichten für Unternehmen können sich durch die Umsetzung in die nationale Trinkwasserverordnung bis spätestens 12.1.2023 ergeben.

A. Anwendungsbereich

I. Anwendungsbereich und Ausnahmen

Diese Richtlinie betrifft gemäß Artikel 1 Abs. 1 RL 2020/2184 „die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch für alle in der Union“.

Ziele dieser Richtlinie sind es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser für den menschlichen Gebrauch ergeben,

durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen sowie
den Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch zu verbessern.

Die Richtlinie (EU) 2020/2184 findet nach Artikel 3 RL 2020/2184 keine Anwendung auf

natürliche Mineralwässer, die von der zuständigen Behörde gemäß der Richtlinie 2009/54/EG als solche anerkannt werden; oder
Wässer, die Arzneimittel im Sinne der Richtlinie 2001/83/EG sind.

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Erzeuger von Wasser für den menschlichen Gebrauch, das in Flaschen oder andere Behältnisse abgefüllt wird, die Artikel 1 bis 5 RL 2020/2184 und Anhang I Teile A und B RL 2020/2184 einhalten. Die Mindestanforderungen gemäß Anhang I Teil A RL 2020/2184 gelten jedoch nicht für Quellwasser im Sinne der Richtlinie 2009/54/EG.

Darüber hinaus können gemäß Artikel 3 RL 2020/2184 bestimmte einzelne Ausnahmen zugelassen werden für z. B.

Wasser, das ausschließlich für Zwecke bestimmt ist, hinsichtlich deren die zuständigen Behörden überzeugt sind, dass die Wasserqualität keinerlei direkten oder indirekten Einfluss auf die Gesundheit der betreffenden Verbraucher hat;
Wasser für den menschlichen Gebrauch, das aus einer individuellen Versorgungsanlage stammt, aus der im Durchschnitt weniger als 10 m3 pro Tag entnommen oder mit der weniger als 50 Personen versorgt werden, sofern die Wasserbereitstellung nicht im Rahmen einer gewerblichen oder einer öffentlichen Tätigkeit erfolgt;
Lebensmittelunternehmer in Bezug auf das für die besonderen Zwecke des Lebensmittelunternehmens verwendete Wasser, wenn sich die zuständigen nationalen Behörden davon überzeugt haben, dass die Qualität dieses Wassers die Sicherheit des Enderzeugnisses nicht beeinflussen kann, und wenn die Wasserversorgung dieser Lebensmittelunternehmer die einschlägigen Verpflichtungen — insbesondere jene gemäß den Verfahren entsprechend den Grundsätzen der Gefahrenanalyse und der Überwachung kritischer Kontrollpunkte — erfüllt und den in den einschlägigen Rechtsvorschriften des Lebensmittelrechts der Union festgelegten Abhilfemaßnahmen entspricht.

Die Ausnahmeregelungen für bestimmt Seeschiffe ergeben sich aus Artikel 3 Abs. 2 RL 2020/2184.

Weitere Informationen ergeben sich aus der RL 2020/2184.

II. Begriffsbestimmungen

Die Begriffsbestimmungen zur RL 2020/2184 sind in Artikel 2 RL 2020/2184 normiert.

Gemäß Artikel 2 Nr. 1 RL 2020/2184 umfasst „Wasser für den menschlichen Gebrauch“

„a) alles Wasser, sei es im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung, das sowohl in öffentlichen als auch in privaten Örtlichkeiten zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen oder zu anderen häuslichen Zwecken bestimmt ist, und zwar ungeachtet seiner Herkunft und ungeachtet dessen, ob es aus einem Verteilungsnetz oder in Tankfahrzeugen bereitgestellt oder in Flaschen oder andere Behältnisse abgefüllt wird, einschließlich Quellwasser,

b) alles Wasser, das in einem Lebensmittelunternehmen für die Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von für den menschlichen Gebrauch bestimmten Erzeugnissen oder Substanzen verwendet wird,“

Nach Artikel 2 Nr. 2 RL 2020/2184 ist eine  „Hausinstallation“

„Rohrleitungen, Armaturen und Geräte, die sich zwischen den Zapfstellen, die normalerweise sowohl in öffentlichen als auch in privaten Örtlichkeiten für Wasser für den menschlichen Gebrauch verwendet werden, und dem Verteilungsnetz befinden, sofern sie nach den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften nicht in die Zuständigkeit des Wasserversorgers in seiner Eigenschaft als Wasserversorger fallen“

„Wasserversorger“ ist gemäß Artikel 2 Nr. 3 RL 2020/2184 eine „Einheit, die Wasser für den menschlichen Gebrauch bereitstellt“.

Gemäß Artikel 2 Nr. 4 RL 2020/2184 sind „prioritäre Örtlichkeiten“ „große Räumlichkeiten und Gelände, bei denen es sich nicht um einen Haushalt handelt und in denen viele Nutzer potenziell wasserassoziierten Risiken ausgesetzt sind, insbesondere große, öffentlich genutzte Örtlichkeiten, wie von den Mitgliedstaaten festgelegt,“ „Lebensmittelunternehmen“ ist gemäß Artikel 2 Nr. 4 RL 2020/2184 „ ein Lebensmittelunternehmen im Sinne von Artikel 3 Nummer 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002,“

Weitere Definitionen ergeben sich aus Artikel 2 RL 2020/2184.

B. Allgemeine Verpflichtungen, Qualitätsstandards, Stelle der Einhaltung

I. Allgemeine Verpflichtungen, Artikel 4 RL 2020/2184

Im Sinne der Mindestanforderungen dieser Richtlinie ist Wasser gemäß Artikel 4 Abs. 1 RL 2020/2184 für den menschlichen Gebrauch genusstauglich und rein, wenn es jede der folgenden Bedingungen erfüllt:

Das Wasser enthält keine Mikroorganismen, Parasiten und Stoffe jedweder Art, die, in einer gewissen Anzahl bzw. Konzentration, eine mögliche Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen;
das Wasser entspricht den in Anhang I Teile A (= Mikrobiologische Parameter), B (= Chemische Parameter) und D (= für Risikobewertung von Hausinstallationen relevante Parameter) RL 2020/2184 festgelegten Mindestanforderungen;
die Mitgliedstaaten haben alle anderen erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die Artikel 5 bis 14 RL 2020/2184 einzuhalten.

Weitere Pflichten der Mitgliedstaaten sind u. a.:
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Maßnahmen zur Durchführung der vorliegenden Richtlinie auf dem Vorsorgeprinzip beruhen und weder direkt noch indirekt zur Folge haben, dass sich die derzeitige Qualität des Wassers für
den menschlichen Gebrauch in irgendeiner Weise verschlechtert oder sich die Verschmutzung der für die Gewinnung von Wasser für den menschlichen Gebrauch bestimmten Gewässer erhöht.

Die Mitgliedstaaten stellen nach Maßgabe der Richtlinie 2000/60/EG sicher, dass eine Bewertung der Höhe der Wasserverluste in ihrem Hoheitsgebiet und der Möglichkeiten für Verbesserungen bei der Reduzierung der Wasserverluste
anhand der Bewertungsmethode des Infrastruktur-Wasserverlustindex (infrastructural leakage index — ILI) oder einer anderen geeigneten Methode durchgeführt wird. Bei der Bewertung werden relevante Aspekte im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit sowie ökologische, technische und wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt und mindestens Wasserversorger, die mindestens 10 000 m3 pro Tag bereitstellen oder mindestens 50 000 Personen versorgen, einbezogen. Die Ergebnisse der Bewertung werden der Kommission bis zum 12. Januar 2026 übermittelt.

Weitere Vorgaben ergeben sich direkt aus Artikel 4 RL 2020/2184.

II. Qualitätsstandards, Artikel 5 RL 2020/2184

Die Mitgliedstaaten setzen gemäß Artikel 5 Abs. 1 RL 2020/2184 die für Wasser für den menschlichen Gebrauch geltenden Werte für die Parameter in Anhang I RL 2020/2184 fest.

Anhang I RL 2020/2184 umfasst in

Teil A: Mikrobiologisch Parameter, wie z. B. Intestinale Enterokokken
Teil B: Chemische Parameter, wie z. B. Arsen, Bisphenol A, Chrom, Blei, Quecksilber, Pestizide, Nitrit, PFAS, Uran etc.
Teil C: Indikatorparameter, wie z. B. Aluminium, Färbung, Trübung etc.
Teil D: Für die Risikobewertung von Hausinstallationen relevante Parameter, wie z. B. Blei

Dabei gilt für die umzusetzenden Mitgliedstaaten:

Die gemäß Artikel 5 Abs. 1 RL 2020/2184 festgelegten Parameterwerte dürfen dabei nicht weniger streng sein als die in Anhang I Teile A, B, C und D RL 2020/2184 angegebenen Parameterwerte.
Für die Parameter in Anhang I Teil C RL 2020/2184 gilt, dass die Werte ausschließlich zu Überwachungszwecken festgelegt werden sowie um sicherzustellen, dass die Anforderungen des Artikels 14 RL 2020/2184 erfüllt werden.
Die Mitgliedstaaten setzen Werte für zusätzliche, in Anhang I RL 2020/2184 nicht enthaltene Parameter fest, wenn der Schutz der menschlichen Gesundheit in ihrem Hoheitsgebiet oder in einem Teil davon dies erfordert. Die Werte erfüllen zumindest die Anforderungen von Artikel 4 Abs. 1 Buchstabe a) RL 2020/2184.

Weitere Vorgaben ergeben sich aus Artikel 5 RL 2020/2184.

III. Stelle der Einhaltung, Artikel 6 RL 2020/2184

Die nach Artikel 5 RL 2020/2184  festgelegten Parameterwerte für die in Anhang I Teile A und B RL 2020/2184 genannten Parameter sind gemäß Artikel 6 Abs. 1 RL 2020/2184 einzuhalten:

a) bei Wasser für den menschlichen Gebrauch, das aus einem Verteilungsnetz stammt, am Austritt aus denjenigen Zapfstellen in Örtlichkeiten oder in Einrichtungen, die normalerweise für Wasser für den menschlichen Gebrauch

verwendet werden;

b) bei Wasser für den menschlichen Gebrauch aus Tankfahrzeugen an der Stelle, an der das Wasser aus dem Tankfahrzeug austritt;

c) bei Wasser für den menschlichen Gebrauch, das in Flaschen oder andere Behältnisse abgefüllt wird, am Punkt der Abfüllung;

d) bei in einem Lebensmittelunternehmen verwendetem Wasser für den menschlichen Gebrauch an der Stelle der Verwendung des Wassers in diesem Unternehmen.

Weitere Vorgaben ergeben sich aus Artikel 6 RL 2020/2184.

C. Neuer Risikobasierter Ansatz: Entnahmestellen; Versorgungssystem; Hausinstallation

I. Risikobasierter Ansatz für sicheres Wasser, Artikel 7 RL 2020/2184

Der risikobasierte Ansatz für sicheres Wasser ist in Artikel 7 RL 2020/2184 geregelt.

Gemäß Artikel 7 Abs. 1 RL 2020/2184 tragen die Mitgliedstaaten dafür Sorge, dass für die

Versorgung,
Aufbereitung und
Verteilung
von Wasser für den menschlichen Gebrauch ein risikobasierter Ansatz angewendet wird, der sich auf die gesamte Versorgungskette

vom Einzugsgebiet
über die Entnahme,
Aufbereitung und
Speicherung
bis zur Verteilung des Wassers an der Stelle der Einhaltung gemäß Artikel 6 RL 2020/2184
erstreckt.

Der risikobasierte Ansatz umfasst Folgendes:

a) Risikobewertung und Risikomanagement der Einzugsgebiete von Entnahmestellen von Wasser für den menschlichen Gebrauch gemäß Artikel 8 RL 2020/2184;

b) Risikobewertung und Risikomanagement für jedes Versorgungssystem, das die Entnahme, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung von Wasser für den menschlichen Gebrauch durch die Wasserversorger bis zur Übergabestelle gemäß Artikel 9 RL 2020/2184  umfasst; und

c) Risikobewertung der Hausinstallationen gemäß Artikel 10 RL 2020/2184.

Dabei gelten folgende Fristen:

Die Risikobewertung und das Risikomanagement der Einzugsgebiete von Entnahmestellen von Wasser für den menschlichen Gebrauch sind gemäß Artikel 7 Abs. 4 RL 2020/2184 bis zum 12. Juli 2027 das erste Mal durchzuführen. Diese Risikobewertung und dieses Risikomanagement werden unter Berücksichtigung der Anforderungen des Artikels 7 der Richtlinie 2000/60/EG regelmäßig in Abständen von höchstens sechs Jahren überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Die Risikobewertung und das Risikomanagement des Versorgungssystems sind gemäß Artikel 7 Abs. 5 RL 2020/2184 bis zum 12. Januar 2029 das erste Mal durchzuführen. Diese Risikobewertung und dieses Risikomanagement werden regelmäßig in Abständen von höchstens sechs Jahren überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Die Risikobewertung der Hausinstallation ist gemäß Artikel 7 Abs. 6 RL 2020/2184 bis zum 12. Januar 2029 das erste Mal durchzuführen. Diese Risikobewertung wird alle sechs Jahre überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

Weitere Vorgaben ergeben sich aus Artikel 7 RL 2020/2184.

II. Risikobewertung und Risikomanagement der Einzugsgebiete von Entnahmestellen, Artikel 8 RL 2020/2184

Die Risikobewertung und Risikomanagement der Einzugsgebiete von Entnahmestellen von Wasser für den menschlichen Gebrauch ist in Artikel 8 RL 2020/2184 geregelt:

Unbeschadet der Artikel 4 bis 8 der Richtlinie 2000/60/EG tragen die Mitgliedstaaten dafür Sorge, dass die Einzugsgebiete von Entnahmestellen von Wasser für den menschlichen Gebrauch einer Risikobewertung und einem

Risikomanagement unterzogen werden. Die Risikobewertung und das Risikomanagement der Einzugsgebiete von Entnahmestellen von Wasser für den menschlichen Gebrauch bis zum 12. Juli 2027 das erste Mal durchzuführen; Artikel 7 Abs. 4 RL 2020/2184. Diese Risikobewertung und dieses Risikomanagement werden unter Berücksichtigung der Anforderungen des Artikels 7 der Richtlinie 2000/60/EG regelmäßig in Abständen von höchstens sechs Jahren überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

Die Mitgliedstaaten stellen dabei gemäß Artikel 8 Abs. 2 RL 2020/2184 sicher, dass die Risikobewertung Folgendes umfasst:

a) Charakterisierung der Einzugsgebiete von Entnahmestellen einschließlich

Angabe und Kartierung der Einzugsgebiete von Entnahmestellen;
Kartierung der Schutzgebiete, soweit Schutzgebiete gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Richtlinie 2000/60/EG festgelegt wurden;
Georeferenzierung aller Entnahmestellen in den Einzugsgebieten; da es sich bei diesen Daten möglicherweise um sensible Daten handelt, insbesondere im Kontext der öffentlichen Gesundheit und der öffentlichen Sicherheit,
stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass solche Daten geschützt und nur an die zuständigen Behörden und Wasserversorger übermittelt werden;

Beschreibung der Flächennutzungs-, Abfluss- und Anreicherungsprozesse in den Einzugsgebieten von Entnahmestellen.

b) Identifizierung der Gefährdungen und Gefährdungsereignisse in den Einzugsgebieten von Entnahmestellen sowie Bewertung deren möglicher Risiken für die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch; bei dieser Bewertung werden mögliche Risiken bewertet, die eine Verschlechterung der Wasserqualität in einem Ausmaß bewirken könnten, das ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen könnte;

c) geeignete Überwachung des Oberflächenwassers oder Grundwassers oder von beidem in den Einzugsgebieten von Entnahmestellen oder des Rohwassers auf relevante Parameter, Stoffe oder Schadstoffe, die auszuwählen sind aus:

den Parametern in Anhang I Teile A und B RL 2020/2184 oder gemäß Artikel 5 Abs. 3 RL 2020/2184 festgelegte Parameter;
den Grundwasserschadstoffen in Anhang I der Richtlinie 2006/118/EG sowie Schadstoffe und Verschmutzungsindikatoren, für die die Mitgliedstaaten gemäß Anhang II der genannten Richtlinie Schwellenwerte festgesetzt haben;
den prioritären Stoffen und bestimmten anderen Schadstoffen in Anhang I der Richtlinie 2008/105/EG;
den einzugsgebietsspezifischen Schadstoffen, die die Mitgliedstaaten nach der Richtlinie 2000/60/EG festgelegt haben;
anderen für Wasser für den menschlichen Gebrauch relevanten Schadstoffen, die die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der gemäß Buchstabe b des vorliegenden Unterabsatzes gesammelten Informationen festgelegt
haben; natürlich vorkommenden Stoffen, die durch die Verwendung von Wasser für den menschlichen Gebrauch eine mögliche Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen könnten;
Stoffen und Verbindungen auf der gemäß Artikel 13 Abs. 8 RL 2020/2184 erstellten Beobachtungsliste.

Wasserversorger, die in den Einzugsgebieten von Entnahmestellen oder in Rohwasser Überwachungsmaßnahmen durchführen, sind gemäß Artikel 8 Abs. 3 RL 2020/2184 verpflichtet, die zuständigen Behörden über Trends und eine ungewöhnliche Anzahl oder Konzentration der überwachten Parameter, Stoffe oder Schadstoffe zu informieren. „Wasserversorger“ ist dabei gemäß Artikel 2 Nr. 3 RL 2020/2184 …mehr:

https://www.ihk.de/karlsruhe/fachthemen/umwelt/wasser/wasser-aktuell/die-neue-eu-trinkwasserrichtlinie-umsetzung-in-5297336

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EU-Kommission: Mehr Anstrengungen nötig, um Umweltverschmutzung wie vereinbart zu senken

Wenn die Umweltverschmutzung in der EU bis 2030 wie vereinbart zurückgehen soll, braucht es sowohl neue Rechtsvor­schriften als auch eine bessere Umset­zung bereits bestehender Regeln.Das zeigen zwei Berichte der Europäischen Kommission: zum einen der erste Bericht zum Monitoring der Null-Schadstoffzie­le, zum anderen der dritte Bericht zur Luftqualität in der EU.

Aus den Berichten geht hervor, dass die EU-Politik zu besserer Luft und weni­ger Pestiziden beigetragen hat.Die Ver­schmutzung ist jedoch immer noch zu hoch, so die Kommission.In anderen Be­reichen wie Lärm, Nährstoffbelastung oder dem Aufkommen von Siedlungsab­fällen seien die Fortschritte ins Stocken geraten.Die Ergebnisse zeigen nach An­sicht der EU, dass insgesamt viel stärke­re Maßnahmen erforderlich sind, wenn die EU ihre Ziele für die Verringerung der Umweltverschmutzung bis 2030 errei­chen will.

Die Fortschritte bei der Verwirkli­chung sechs Null-Schadstoff-Ziele sind gemischt.Die Verschmutzung durch Pes­tizide, antimikrobielle Mittel und Abfälle im Meer nimmt ab.Bei der Lärm-, Nähr­stoff- und Abfallverschmutzung wurden kaum Fortschritte erzielt.Auf der ande­ren Seite sind die insgesamt hohen Quo­ten bei der Einhaltung der EU-Standards für die Trinkwasser- und Badegewässer­verschmutzung (mehr als 99 Prozent bzw. 93 Prozent) ermutigend.Für 2030 können die meisten Ziele erreicht wer­den, wenn zusätzliche Anstrengungen unternommen werden.

Die derzeitige Schadstoffbelastung sei jedoch nach wie vor viel zu hoch: über 10 Prozent der vorzeitigen Todesfäl­le in der EU sind jedes Jahr immer noch mit Umweltverschmutzung verbunden.

Download der Berichte:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20221208_004

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Herstellerverantwortung ermöglicht verursachergerechte Finanzierung der Abwasserreinigung

Die EU-Kommission hat am 26. Oktober 2022 einen Vorschlag zur Überarbeitung der kommunalen Abwasserrichtlinie vorgelegt. Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser gibt hierzu folgendes Statement.
„Seit ihrer Umsetzung hat die kommunale Abwasserrichtlinie bereits zu einer deutlich verbesserten Gewässerqualität in der EU beigetragen. Um auch zukünftig die Zweckmäßigkeit und die Effektivität der Richtlinie zu gewährleisten, ist jedoch eine Aktualisierung notwendig. Es ist gut, dass die EU-Kommission hierfür nun einen Entwurf vorgelegt hat.“

Verursacherprinzip wird umgesetzt
Außerdem sagt Weyand: „Besonders erfreulich ist die geplante Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung. Damit würde das Verursacherprinzip endlich rechtskräftig umgesetzt und Hersteller von Arzneimitteln sowie anderen eingetragenen Stoffen verursachergerecht an der Finanzierung von Reinigungsleistungen beteiligt. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten verpflichtenden Einführung der vierten Reinigungsstufe für Kläranlagen ab einer bestimmten Größe bzw. bei einer besonders hohen Spurstoffkonzentration zwingend notwendig. Nur so kann eine nachhaltige Lösung für Verunreinigungen geschaffen werden, die nicht direkt an der Quelle vermieden werden können.“

Laut Weyand setzt sich der BDEW setzt bereits seit langem für eine verursachergerechte Finanzierung der Abwasserreinigung ein und hat bereits 2019 einen Vorschlag für die Einführung eines sogenannten „Fondsmodells“ vorgelegt. Ziel ist es, entsprechend der Schädlichkeit von Stoffen einen Anreiz zu bieten, Stoffeinträge zu vermeiden oder zu reduzieren.

Kontinuierliche Überwachung von Abwasser
Zudem erläutert er: „Vor dem Hintergrund der andauernden Corona-Pandemie schlägt die EU-Kommission zudem die Einführung verbindlicher Vorgaben für die dauerhafte Überwachung von Abwasser auf verschieden Gesundheitsparameter vor. Aktuell werden bereits verschiedene Pilotprojekte erfolgreich in Deutschland durchgeführt. Die kontinuierliche Überwachung stellt allerdings eine komplett neue Aufgabe für die kommunale Abwasserentsorgung dar. Die Politik sollte daher zeitnah Vorschläge vorlegen, wie eine dauerhafte Überwachung finanziert werden kann.“

https://gwf-wasser.de/branche/herstellerverantwortung-ermoeglicht-verursachergerechte-finanzierung-der-abwasserreinigung/

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Neue Beobachtungsliste von Stoffen der EU

Die Europäische Kommission hat die Beobachtungsliste von Stoffen für eine unionsweite Überwachung im Bereich der Wasserpolitik aktualisiert:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20220915_006

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Neue EU-Vorschriften für Düngemittel in Kraft

Am 16. Juli 2022 ist die neue EU-Verordnung für Düngemittel in Kraft getreten.  Sie öffnet den EU-Binnenmarkt für organische und abfallbasierte Düngeprodukte, legt gemeinsame Regeln für die Kennzeichnung fest und führt erstmals Grenzwerte für toxische Stoffe in Düngemitteln ein. Mit den neuen Regeln sollen die Risiken für Umwelt und Gesundheit sowie die Abhängigkeit von Importen verringert werden. Die Unternehmen hatten drei Jahre Zeit, ihre Herstellungsverfah-
ren anzupassen und die neuen Vorschriften einzuhalten.  Um die Unternehmen darüber hinaus zu unterstützen, hat die EU-Kommission einen Leitfaden zur Kennzeichnung von Düngemitteln in der EU herausgegeben.  Auf der Grundlage der umfassenden wissenschaftlichen Forschung der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU wurden zudem die neuen Vorschriften erweitert,  um das Inverkehrbringen zusätzlicher Düngemittel mit Bestandteilen aus zurückgewonnenen Abfällen zu ermöglichen. Außerdem wurden begleitende Rechtsvorschriften für die sichere Verwendung von Nebenprodukten aus anderen Industriezweigen erlassen, wie der petrochemischen oder der Metallindustrie.  Die neue EU-Verordnung öffnet den EU-Binnenmarkt für organische und abfallbasierte Düngeprodukte, wie zum Beispiel organische und organisch-mineralische Düngemittel, Bodenverbesserungsmittel, Hemmstoffe, Pflanzen- Biostimulanzien, Kultursubstrate oder Mischungen; legt gemeinsame Regeln für die Sicherheits-, Qualitäts- und Kennzeichnungsanforderungen für Düngeprodukte fest; führt zum ersten Mal in Düngemitteln Grenzwerte für toxische Stoffe wie Cadmium, Quecksilber oder Arsen ein; erhält die optionale Harmonisierung aufrecht: Da Düngemittel manchmal auf lokaler Ebene hergestellt werden, bleibt es den Herstellern freigestellt, ob sie die neuen EU-Vorschriften anwenden oder weiterhin die nationalen Vorschriften der  EU-Länder einhalten wollen, um ihre  Produkte auf den EU-Markt zu bringen.  Unternehmen, die die nationalen Vorschriften anwenden wollen, ohne die CE-Kennzeichnung anzubringen, können ihre Produkte weiterhin in anderen EU-Ländern nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung verkaufen.

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EU-Kommission veröffentlicht Vorschlag für Industrieemissionen

Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für die Richtlinie über Industrieemissionen (IED; 05.04.22) veröffentlicht, eine wichtige Rechtsvorschrift zur Vermeidung und Kontrolle von Umweltverschmutzung. Die aktualisierten Vorschriften werden dazu beitragen, die Investitionen der Industrie zu steuern, die für die Umstellung Europas auf eine schadstofffreie, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft bis 2050 erforderlich sind.
Die Verringerung der Freisetzung potenziell schädlicher Schadstoffe in die Umwelt kommt allen zugute, weshalb sich Eureau für eine Richtlinie über Industrieemissionen einsetzt, die den Schadstoffen gewachsen ist. Sowohl die IED als auch die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser sind eng miteinander verbunden. Wenn wir wissen, mit welchen Schadstoffen wir es konkret zu tun haben, können die Betreiber von Kläranlagen die Umwelt besser schützen.

Die Betreiber von Trink- und Abwasseranlagen wünschen sich mehr Informationen…mehr:
https://gwf-wasser.de/branche/eu-kommission-veroeffentlicht-vorschlag-fuer-industrieemissionen/

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Kommission will Plan zur Überprüfung der EU-Nitratrichtlinie ausarbeiten

Düngemitteleinsatz soll bis 2030 um mindestens 20 Prozent reduziert werden
Die EU-Kommission will 2022 einen Aktionsplan für integriertes Nährstoffmanagement ausarbeiten, um die Einhaltung der Anforderungen der EU-Nitratrichtlinie zu überprüfen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (Drucksache 20/1243) …

https://www.euwid-wasser.de/news/politik/kommission-will-plan-zur-ueberpruefung-der-eu-nitratrichtlinie-ausarbeiten-110422/

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Öffentliche Konsultation der EU zu Mikroplastik

Die EU hat eine öffentliche Konsultation gestartet, wie die Menge des in die Umwelt freigesetzten Mikroplastiks verringert werden kann. Beiträge können bis 17. Mai 2022 eingesendet werden. Im Rahmen der Aktionspläne für die Kreislaufwirtschaft und zur Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden plant die EU-Kommission eine Initiative, um die Quellen zu kennzeichnen und zu regulieren, die die größten Mengen an Mikroplastik freisetzen. Dazu gehören Kunststoffpellets, synthetische Textilien und Reifen. Weitere Mikroplastik-Quellen wie Farben, Geotextilien und Waschmittelkapseln für Wasch- und Geschirrspülmaschinen werden ebenfalls bewertet.

Website zur Konsultation

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EU-Konsultation zu europäischen Cybersicherheitsvorschriften für digitale Produkte eröffnet

Die EU-Kommission hat Mitte März eine öffentliche Konsultation eingeleitet, um die Meinungen und Erfahrungen aller in­teressierten Bürgerinnen und Bürger und Organisationen für die Vorbereitung des geplanten Europäischen Gesetzes über Cyber-Resilienz einzuholen. Mit dem Ge­setz sollen gemeinsame Cybersicher­heitsvorschriften für digitale Produkte und damit verbundene Dienstleistungen, die in der gesamten Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, festgelegt werden. Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation werden in den Gesetzesvor­schlag der Kommission einfließen, der in der zweiten Hälfte dieses Jahres erwartet wird. Beiträge können bis zum 25. Mai 2022 eingereicht werden.

Link zur Konsultation: www.gfa-news.de/gfa/webcode/20220316_002

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EU-Kommission startet Konsultation zu EU-Regeln für Detergenzien

Die EU-Kommission bittet um Meinun­gen zur Überarbeitung der Detergenzien­verordnung und hat dazu eine öffentli­che Konsultation veröffentlicht. Ziel ist es, klare, vereinfachte und aktualisierte Regeln zu schaffen, die innovative Pro­dukte und nachhaltige neue Praktiken ermöglichen, den Aufwand für die Her­steller verringern, die Verbraucher besser informieren und einen optimalen Schutzder menschlichen Gesundheit und der Umwelt gewährleisten. Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 25. Mai 2022.

Website zur Konsultation: www.gfa-news.de/gfa/webcode/20220302_010

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Evaluierung des EU-Life-Programms

Die Europäische Kommission will das LIFE-Programm 2014–2020 evaluieren. Das LIFE-Programm kofinanziert Um­welt- und Klimaschutzprojekte in der EU. Die Evaluierung soll Informationen darü­ber liefern, ob das Programm wie vorge­sehen funktioniert sowie zum Ausmaß, in dem die Ziele des Programms erreicht wurden. Beiträge können bis zum 13. Ap­ril 2022 online abgegeben werden.

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Brüssel startet Konsultation zu EU-Regeln für Detergenzien

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Detergenzienverordnung gestartet. Bis zum 25. Mai 2022 können Interessierte ihre Meinung und ihre Erfahrungen zu der Frage einbringen, wie die geltenden Rechtsvorschriften für Stoffe oder Gemische, die in Reinigungsmitteln und Waschmitteln verwendet werden, verbessert werden können, teilte die Kommission mit. Ziel sei es, klare, vereinfachte und aktualisierte Regeln zu schaffen, die innovative Produkte und nachhaltige neue Praktiken ermöglichen, den Aufwand für die Hersteller verringern, die Verbraucher besser informieren und einen optimalen Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt gewährleisten.

Die Konsultation folge auf die jüngste Evaluierung der Detergenzienverordnung und den Fitness-Check der wichtigsten Rechtsvorschriften für Chemikalien mit Ausnahme von REACH, die eine Reihe von Schwachstellen und verbesserungswürdigen Bereichen aufgezeigt hätten. Dazu gehören Überschneidungen mit anderen EU-Chemikalienvorschriften wie der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) und der Verordnung zur Einstufung, ….mehr:

Den vollständigen Artikel lesen Sie in einer der kommenden Ausgaben von EUWID Wasser und Abwasser, die in der Regel dienstags als E-Paper und Printmedium erscheinen. Die Fachzeitung informiert Leser mit knappem Zeitbudget kompakt über die relevanten Entwicklungen in der Wasser- und Abwasserbranche.

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Neuer Indikator für Pestizidbelastung in europäischen Gewässern

Die Europäische Umweltagentur hat einen neuen Indikator zur Pestizidbelastung in Europas Gewässern veröffentlicht. Dieser zeigt, dass in vielen Oberflächengewässern und auch im Grundwasser zu hohe Pestizidkonzentrationen vorliegen. Auch für Deutschland sind die Ergebnisse hoch. Datengrundlage ist die von den europäischen Ländern gemeldeten Daten zum Zustand der Umwelt.

Warum ein ⁠Indikator⁠?
In der EU werden ⁠Pestizide⁠ auf der Grundlage hoher Schutzziele für die Umwelt und die menschliche Gesundheit reguliert – ihr Einsatz wird nur nach einer umfassenden Risikobewertung genehmigt. Dennoch können Pestizide in Oberflächengewässer und Grundwasser gelangen. Ein Ziel des Europäischen Green Deals ist, das Risiko und die Verwendung von Pestiziden um 50 Prozent zu reduzieren, um die Umwelt einschließlich der aquatischen Ökosysteme zu schützen und wiederherzustellen.

Eine europaweite Übersicht zu Pestiziden in Gewässern lag bislang nicht vor.

Was sind die wesentlichen Ergebnisse
Der neue Indikator zeigt, dass 2019 an einem Viertel aller gemeldeten Messstellen in den europäischen Oberflächengewässern die Konzentrationen von mindestens einem Pestizid die Schwellenwerte oder Umweltnormen überschreiten. Von 2013 bis 2019 betrug dieser Anteil 13 bis 30 Prozent. Beim Grundwasser lag der Anteil der Überschreitungen mit 3 bis 7 Prozent deutlich niedriger.

In Deutschland traten im Zeitraum 2013 bis 2019 an insgesamt 38 Prozent der über 250 berichteten Messstellen Überschreitungen in den Oberflächengewässern auf; im Grundwasser lag dieser Anteil im gleichen Berichtszeitraum bei vier Prozent.

Trinkwasser wird durch den Indikator nicht bewertet. Allerdings wird in Deutschland etwa 30 Prozent des Trinkwassers aus Oberflächen- und 70 Prozent aus Grundwasser gewonnen. Durch die Bodenpassage verbleiben Pestizide und ihre Abbauprodukte im Boden oder werden bei der Trinkwasseraufbereitung entfernt, so dass gesundheitlich relevanten Konzentrationen auszuschließen sind. Mit zunehmenden Belastungen der Gewässer nehmen jedoch auch die Aufbereitungskosten für die Wasserversorgungsunternehmen zu – die sie an ihre Kunden weitergeben.

Welche Daten wurden verwendet?
Für die Entwicklung des Indikators wurden die Daten zum Zustand der Umwelt verwendet, die die europäischen Länder jährlich freiwillig an die Umweltagentur berichten. Dies ist einer der umfangreichsten Datensätze in Europa, der dennoch Lücken aufweist: eine unterschiedliche Anzahl der berichteten Messstellen oder der Anzahl der Substanzen führen auch zu Unsicherheiten in der Interpretation der Ergebnisse. So lässt sich auch noch kein ⁠Trend⁠ über den Berichtszeitraum von 2013 bis 2019 ableiten.

Wie geht es weiter?
Der Indikator wird mit den Daten von 2020 aktualisiert und 2022 erneut veröffentlicht. Damit wird er Teil einer Reihe von gewässerbezogenen Indikatoren der Europäischen Umweltagentur.

https://www.umweltbundesamt.de/themen/neuer-indikator-fuer-pestizidbelastung-in

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EU-Kommission: Umweltkriminalität nimmt zu

Umweltkriminalität ist der viertgrößte Sektor der Kriminalität (nach Drogen­handel, Menschenhandel und Fälschun­gen, worunter wohl Produktpiraterie zu verstehen ist) und wächst im Jahr um fünf bis sieben Prozent. Das stellt die EU-Kommission in ihrem „Fact sheet ‚Envi­ronmental Crime‘“ fest. In dem Papier kündigen die Kommissare für Umwelt und Recht, Virginijus Sinkevičius bzw. Didier Reynder, an, dass die EU den Kampf gegen Umweltkriminalität ver­stärken wird. Es sei keine Zeit zu verlie­ren. Aus dem Wasserbereich nennt das Fact Sheet die illegale Wasserentnahme mit deutlichen Folgen für die Wasserres­sourcen als eines der Verbrechen an der Umwelt.

www.gfa-news.de/gfa/webcode/20211215_002

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Green Deal von höchster Priorität für die EU

Der europäische Green Deal ist eine der Initiativen, deren Umsetzung von der EU höchste Priorität eingeräumt werden soll. Eine entsprechende Erklärung ha­ben der Präsident des Europäischen Par­laments David Sassoli, der slowenische Ministerpräsident Janez Janša im Namen des Ratsvorsitzes und EU-Kommissions­präsidentin Ursula von der Leyen im De­zember 2021 unterzeichnet. Weiter wer­den die Organe der EU verpflichtet, „ein Europa für das digitale Zeitalter und ei­ne Wirtschaft im Dienste der Menschen zu schaffen“, so die Formulierung in ei­ner Pressemitteilung der EU-Kommissi­on. Die drei Organe würden bis Ende 2022 größtmögliche Fortschritte bei den in der Gemeinsamen Erklärung enthalte­nen Initiativen anstreben.

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Kommission startet Aufruf zu EU-Missionen für Gesundheit, Klima und Umwelt

Die EU-Kommission hat im Dezember 2021 19 neue Aufforderungen zur Einrei­chung von Vorschlägen in Höhe von 673 Millionen Euro angekündigt, die der Ein­führung von EU-Missionen dienen sollen. Sie gehören zu den im September 2021 gestarteten fünf neuen Missionen im EU-Forschungsprogramm Horizont Europa. Die im Dezember veröffentlichten Auf­forderungen konzentrieren sich auf meh­rere Bereiche darunter die Unterstützung von Regionen und Gemeinden bei der Anpassung an den Klimawandel, die Wiederherstellung von Meeres- und Süß­wasserökosystemen und der biologi­schen Vielfalt, die Förderung gerechter, nachhaltiger, widerstandsfähiger und kli­maneutraler Städte, die Validierung und Entwicklung von Indikatoren für die Bo­dengesundheit. – Details:

www.gfa-news.de/gfa/webcode/20220107_003

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EU: Abwasserbehandlung in Europa verbessert sich

In Europa werden 90 Prozent des kommunalen Abwassers gesammelt und der Kommunalabwasserrichtlinie entsprechend behandelt. Das teilte die Europäische Umweltbehörde EEA im November 2021 mit. Zeitgleich hat die EEA Länderprofile auf WISE Freshwater, dem europäischen Wasserinformationssystem, veröffentlicht. Danach behandeln vier Länder – Deutschland, Luxemburg, Niederlande, Österreich – 100 Prozent des kommunalen Abwassers entsprechend der genannten EU-Richtlinie. Und fünf Länder – Bulgarien, Irland, Kroatien, Malta und Rumänien – erfüllen die Richtlinie in weniger als 50 Prozent der Gebiete. Die statistischen Grundlagen von WISE scheinen allerdings unvollständig zu sein, denn im Länderprofil für Deutschland heißt es, dort gebe es 3796 Kläranlagen, und zu Klärschlamm liegen überhaupt keine Daten vor.

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EU-Bericht: Mitgliedstaaten müssen mehr gegen Nitratbelastung in Gewässern tun

In den letzten zehn Jahren konnten nur geringe Fortschritte bei der Verringerung der Nitratkonzentration in den Gewäs­sern der EU erzielt werden. Das geht aus dem im Oktober vorgelegten Bericht der EU-Kommission über die Umsetzung der Nitrat-Richtlinie (auf Grundlage von Da­ten für den Zeitraum 2016–2019) her­vor. Demnach stellt besonders die Über­düngung in vielen Teilen der EU nach wie vor ein Problem dar. Deutschland steht neben einer Reihe anderer Mit­gliedstaaten vor den größten Herausfor­derungen bei der Verringerung der Nähr­stoffbelastung durch die Landwirtschaft. Im Zeitraum 2016–2019 wurde bei 14,1 Prozent des Grundwassers der für Trinkwasser festgelegte Grenzwert für die Nitratkonzentration immer noch überschritten. Den Untersuchungsergeb­nissen zufolge zählen zu den in der EU als eutroph gemeldeten Gewässern 81 Prozent der Meeresgewässer, 31 Prozent der Küstengewässer, 36 Prozent der Flüs­se und 32 Prozent der Seen. Die Kommis­sion teilte mit, sie werde Maßnahmen er­greifen, damit die Anforderungen der Nitrat-Richtlinie besser eingehalten wer­den.

Download des Berichts: www.gfa-news.de/gfa/webcode/20211022_015

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EU-Bericht „Water in the Circular Economy policy development“ veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat den Be­richt „Water in the Circular Economy po­licy development“ veröffentlicht. Der Be­richt beruht auf den Ergebnissen eines gleichamigen Workshops vom März 2021. Darin werden anhand von De­monstrationsfällen aus Horizont 2020 die politischen Implikationen auf die Umsetzung und Übertragbarkeit von Ini­tiativen zur weiteren Schließung von Wasserkreisläufen, zur Wiederverwen­dung von Wasser und zur Rückgewin­nung von Energie und Nährstoffen aus Abwasser untersucht. Der Bericht enthält nicht nur die diskutierten Themen, son­dern auch mehrere Empfehlungen, die aus den Horizont 2020-Projekten abge­leitet wurden.

Download des Berichts: www.gfa-news.de/gfa/webcode/20211022_022

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EU-Kommission: Leitlinien für Investitionen in Infrastruktu­ren infolge des Klimawandels

Die Europäische Kommission hat Leitlini­en dazu veröffentlicht, wie die EU-Klima­ziele und die Auswirkungen des Klima­wandels bei künftigen Investitionen in Infrastrukturprojekte systematisch ein­fließen sollten. Es geht um Projekte vonGebäuden über Netzinfrastrukturen bis zu Systemen und Anlagen in der Finanz­periode 2021–2027. Der Leitfaden orien­tiert sich an dem Ziel, die Treibhausgas­emissionen bis 2030 um 55 Prozent zu senken und bis 2050 klimaneutral zu sein. Er erfüllt die Anforderungen, die in den Rechtsvorschriften für verschiedene EU-Fonds wie InvestEU, die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF), den Europäischen Fonds für regionale Entwick­lung (EFRE), den Kohäsionsfonds (KF) und den Fonds für gerechten Übergang (JTF) festgelegt sind. Link zum Leitfaden: http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20210803_002

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EU-Konsultation zu Regeln über Schadstoffe in Oberflächen- und Grundwasser

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation dazu gestartet, wie die Gesetzgebung zu Schadstoffen in Oberflächen- und Grundwasser geändert werden sollte. Beiträge können bis zum 1. November 2021 online abgegeben werden. Die Überarbeitung der Vorgaben zu chemischen Verunreinigungen und der rechtlichen Verpflichtungen, die Listen mit prioritären Stoffen und Grundwasserschadstoffen regelmäßig zu überprüfen, steht im Kontext des kürzlich verabschiedeten Null-Schadstoff-Aktionsplans im Rahmen des europäischen Grünen Deals. Eine Bewertung („Fitness-Check”) im Dezember 2019 hatte ergeben, dass die EU-Wassergesetzgebung im Großen und Ganzen zweckmäßig ist. Verbesserungsbedarf besteht jedoch bei Aspekten Investitionen, Durchführungsbestimmungen, Einbeziehung von Wasser betreffenden Zielvorgaben in andere Politikbereiche, Verunreinigungen durch Chemikalien, Verwaltungsvereinfachung und Digitalisierung.

https://www.gfa-news.de/webcode.html?wc=20210728_001

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EU-Kommission legt Leitfaden für Umweltziele in den nationalen Aufbauplänen vor

Die Europäische Kommission hat ihre Leitlinien für die Umsetzung der Um­weltziele im EU-Aufbauprogramm Next­GenerationEU vorgelegt.Sämtliche In­vestitionen und Reformen der Mitglied­staaten müssen sich am Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchti­gungen“ (do no significant harm) orien­tieren.Die Regierungen müssen also si­cherstellen, dass ihre Aufbaupläne die Verwirklichung von Umweltzielen nicht behindern.Dabei soll sie dieser Leitfaden unterstützen.

Die Aufbau-und Resilienzfazilität, die das Europäische Parlament Anfang Feb­ruar 2021 gebilligt hat, wird 672,5 Milli­arden Euro an Darlehen und Zuschüssen zur Unterstützung von Reformen und In­vestitionen in den Mitgliedstaaten bereit­stellen.Der neue Leitfaden soll die Mit­gliedstaaten dabei unterstützen, sicher­zustellen, dass alle Investitionen und Re­formen, die sie zur Finanzierung durch den EU-Aufbaufonds vorschlagen, die Umweltziele der EU im Sinne der Taxo­nomie-Verordnung nicht wesentlich be­einträchtigen.

Download des Leitfadens:
http://www.gfa-news.de/gfa/web­code/20210212_003

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Kommission: Nachhaltige Wassernutzung erfordert Veränderungen in allen Sektoren

Die Europäische Kommission wird das Problem der Regenwasserüberläufe und städtischen Abflüsse bei der Revision der Kommunalabwasserrichtlinie berücksichtigen. Das geht aus der Strategie für die Anpassung an den Klimawandel hervor, die hat die Kommission am Mittwoch vorgestellt hat.

Zudem werde die Kommission dazu beitragen, dass bewährte Praktiken zur Vermeidung von Wasserverschmutzung, die durch Industrieunfälle aufgrund von Überschwemmungen und Dürren verursacht werden, allgemein angewandt werden. Eine intelligente, nachhaltige Wassernutzung erfordere tiefgreifende Veränderungen in allen Sektoren, heißt es in der Strategie.

Die notwendigen tiefgreifenden Veränderungen in allen Sektoren wird die Kommission nach eigenen Angaben durch das verstärkte Engagement für die gemeinsamen Umsetzungsstrategie…

https://www.euwid-wasser.de/news/politik/einzelansicht/Artikel/kommission-nachhaltige-wassernutzung-erfordert-veraenderungen-in-allen-sektoren.html

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EU-Kommission startet Konsultation zur Umweltkriminalität

Die Europäische Kommission will die EU-Regeln zur Umweltkriminalität überar­beiten und befragt mit einer Konsultati­on im Vorfeld die interessierte Öffent­lichkeit.Die Ergebnisse werden in die Überarbeitung der EU-Vorschriften zur Umweltkriminalität einfließen.Ein Vor­schlag für eine überarbeitete EU-Gesetz­gebung wird bis Ende 2021 erwartet.Ei­ne Bewertung der Richtlinie, die 2019– 2020 durchgeführt wurde, kam zu dem Schluss, dass es noch Raum für Verbesse­rungen gibt, wenn es um die Reduzie­rung von Umweltkriminalität und die Verfolgung von Straftätern geht.Die Überarbeitung geht auf diese Probleme ein, indem sie die gestärkte Kompetenz der EU im Bereich des Strafrechts nutzt und eine bessere Koordinierung der Vor­schriften mit anderen grünen Initiativen sicherstellt.Die Teilnahme an der öffent­lichen Konsultation ist bis zum 4.Mai 2021 möglich.

Link zur Konsultation:
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20210208_005

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Öffentliche Konsultation der EU zum Zero Pollution Action Plan

Die Europäische Kommission hat eine öf­fentliche Konsultation zum EU-Aktions­plan „Towards a Zero Pollution Ambition for Air, Water and Soil – Building a Healthier Planet for Healthier People“ gestartet. Dieser Plan ist eine der wich­tigsten Säulen im Europäischen Green Deal. Die Konsultation läuft bis zum 10. Februar 2021.

http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20201222_013

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Staatenklage Tschechiens gegen Polen wegen Erweite­rung des Tagebau Turów vor dem Europäischen Gerichtshof

Tschechien hat in seinem Vorgehen ge­gen einen weiteren Ausbau des Braun­kohletagebaus Turów Rückenwind von der Europäischen Union erhalten. Die Europäische Kommission stellte am 17. Dezember 2020 im Vertragsverletzungs­verfahren der Tschechischen Republik gegen die Republik Polen zum Stopp der Erweiterung und Verlängerung des Koh­letagebaus Turów am Dreiländereck bei Zittau fest, dass Polen die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Richtlinie über den Zugang der Öf­fentlichkeit zu Umweltinformationen nicht europarechtskonform umgesetzt hat.

Der Betrieb des erweiterten Tagebaus könnte laut einem Gutachten den Boden eines großen Gebietes der Stadt Zittau weiter um bis zu 1,2 Meter absinken las­sen. Neben schweren Schäden an Gebäu­den im Stadtgebiet würden demnach au­ßerdem große Mengen an durch den Ta­gebau entstehendem saurem Gruben­wasser das ökologische Gleichgewicht der Lausitzer Neiße bedrohen und die umliegenden Schutzgebiete gefährden.

Dem Freistaat Sachsen ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, dem Verfahren als Streithelfer beizutreten. Die Bundesrepublik Deutschland dage­gen könnte die Tschechischen Republik als Streithelfer unterstützen.

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Öffentliche Konsultation zum Null-Schadstoff- Aktionsplan der EU

Die EU-Kommission will verhindern, dass Luft, Wasser und Boden weiter ver­schmutzt werden und bittet in Vorberei­tung ihres „Null-Schadstoff“-Aktions­plans Bürgerinnen und Bürgerinnen und Interessenvertreter bis zum 10. Februar 2021 um ihre Beiträge. Link zur Website der Konsultation: www.gfa-news.de/gfa/webcode/ 20201112_006

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Konsultation zu EU-Leitlinien für Umweltschutz- und Energiebeihilfen

Vor der geplanten Überarbeitung der EU-Leitlinien für Umweltschutz- und Ener­giebeihilfen bittet die Europäische Kom­mission die Öffentlichkeit um ihre Kom­mentare. Die Leitlinien ermöglichen es den Mitgliedstaaten, Umweltschutz- und Energieprojekte unter bestimmten Be­dingungen staatlich zu unterstützten. Sie sollen sicherstellen, dass öffentliche Bei­hilfen zu gemeinsamen europäischen Zielen wie der Dekarbonisierung beitra­gen, ohne den Wettbewerb im Binnen­markt zu verzerren. Interessierte Kreise können bis zum 7. Januar 2021 an der Konsultation teilnehmen. Link zur Website der Konsultation: www.gfa-news.de/gfa/webcode/20201112_005

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Umweltausschuss des Europäischen Parlaments stimmt für die Einigung zur Trinkwasser-RL und fordert Einhaltung der WRRL

Laut Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 1.12.2020 billigte der Umweltausschuss dem Verhandlungsergebnis über die Trinkwasserrichtlinie zu und nahm eine Entschließung an, in der die konsequente Umsetzung der EU-Gesetzgebung gefordert wird. Die abschließende Abstimmung im Plenum ist für den 15.12.2020 geplant.

Während die Abgeordneten der Einschätzung der Kommission zustimmen, dass die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zweckmäßig ist und nicht überarbeitet werden sollte, bedauern sie stark, dass die Hälfte der Wasserkörper in der EU immer noch nicht in gutem Zustand ist und dass die Ziele der WRRL noch nicht erreicht wurden. Dies sei vor allem auf die unzureichende Finanzierung, die besonders langsame Umsetzung und die unzureichende Durchsetzung zurückzuführen. Das Vorsorge- und das Verursacherprinzip würden nicht richtig umgesetzt, und viele Mitgliedsstaaten nutzten die Ausnahmeregelungen zu weitreichend. Die Ziele der WRRL müssten besser in die sektoralen Politiken integriert werden, insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft, Verkehr und Energie, damit sie vollständig mit der WRRL in Einklang stehen und alle Oberflächen- und Grundwasser bis spätestens 2027 einen „guten Zustand“ erreichen. Außerdem werden die Mitgliedsstaaten aufgefordert, den Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden zu reduzieren. Zusätzliche Maßnahmen in Bezug auf Chemikalien und Schadstoffe, Wasserpreispolitik, Wasserkraft und die Behandlung von kommunalem Abwasser seien notwendig, so die Abgeordneten.

Quelle und weitere Informationen:
Europäisches Parlament, MEPs approve deal on tap water and demand that EU water legislation be respected, 01.12.2020
https://aoew.de/?mailpoet_router&endpoint=view_in_browser&action=view&data=WzMzLCJjNDYwMDY5OGY0MWQiLDg1MCwicW8xMm1yOTY0ZXNvZ2t3czR3MDBnZ2MwZ3dzNG93bzAiLDcsMF0

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Neue EU-Verordnung: Wasserwiederverwendung in der Landwirtschaft

Die Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser kann helfen, Wasserknappheit zu verringern.

Am 26.06.2020 ist die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung – kurz EU-Water Reuse Verordnung – in Kraft getreten. Sie gilt ab dem 26.06.2023 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und damit auch in Deutschland.

Die Wiederverwendung aufbereiteten Abwassers für die Bewässerung in der Landwirtschaft soll eine Möglichkeit bieten, die mit dem Klimawandel verbundene Wasserknappheit abzumildern. Um einheitliche Standards für eine sichere Anwendung zu schaffen, stellt die Verordnung Mindestanforderungen an die Qualität und die regelmäßige Überwachung des Bewässerungswassers. Beispielsweise ist eine bestimmte Mindestgüteklasse und Bewässerungsweise der unterschiedlichen Anbaukulturen wie Lebensmittel, Futter- oder Energiepflanzen vorgeschrieben. Ein Risikomanagement – angepasst an die Besonderheiten des jeweiligen Standorts – soll Umwelt- und Gesundheitsrisiken minimieren. Die Veröffentlichung der Daten zur Wasserwiederverwendung wiederum dient dazu, die Vorgaben regelmäßig an neue wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen und die Umsetzung zu bewerten. Auf diese Weise soll auch die Akzeptanz für die bewässerten Produkte in der Bevölkerung gestärkt werden. Anders als bei Verordnungen üblich, sind zusätzliche Umsetzungsschritte in den Mitgliedstaaten notwendig – beispielsweise zur Ausgestaltung des Risikomanagements und zu weitergehenden Vorgaben. Ferner können die Mitgliedstaaten die Wasserwiederverwendung auf ihrem Gebiet oder Teilen davon ablehnen.

Die Bundesländer müssen nun entscheiden, ob und für welche Gebiete sie die Wasserwiederverwendung einführen möchten. Soweit die Länder die Wasserwiederverwendung ablehnen möchten, müssen sie sich auf einheitliche Kriterien für die Begründung gegenüber der Europäischen Kommission einigen. Über Vorgaben, die bei der Umsetzung der Verordnung über die Mindestanforderungen hinaus deutschlandweit gültig sein sollen, müssen sich die Länder mit dem Bund abstimmen. Gesetzliche Anpassungen könnten nötig werden.

Das UBA steht der EU-Water Reuse Verordnung kritisch gegenüber. Die Mindestanforderungen gewährleisten keinen ausreichenden Schutz von Umwelt und Gesundheit. Zwar soll das Risikomanagement die Mindestanforderungen um standortspezifische Bestimmungen ergänzen, die Vorgaben der Verordnung sind hierzu jedoch sehr vage und weisen keine eindeutige Verantwortung zu. So kann die Umsetzung hinter dem formulierten Anspruch an das Schutzniveau zurückbleiben. Die weitere Ausgestaltung des Risikomanagements ist daher wichtig. Wir möchten in Deutschland das Risikomanagement im Dialog mit den betroffenen Akteuren einschließlich der Landwirtschaft ausgestalten. In Zusammenarbeit mit der Deutschen Vereinigung Wasser, Abfall, Abwasser (DWA) soll ein Regelwerk entstehen, das die technischen Anforderungen an die weitere Aufbereitung des Abwassers für die Wasserwiederverwendung spezifiziert. Um die Umsetzung der Verordnung zu erleichtern, wird das UBA außerdem bei der Erstellung von europäischen Leitlinien mitarbeiten.

https://www.umweltbundesamt.de/themen/neue-eu-verordnung-wasserwiederverwendung-in-der

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Beobachtungsliste für Chemikalien in Gewässern aktualisiert

Die EU-Kommission hat die Beobachtungsliste zur EU-Wasserrahmenrichtlinie zum zweiten Mal seit 2015 angepasst. Diese Liste enthält Chemikalien, deren Überwachung schwierig ist oder verstärkt werden soll. Die EU-Mitgliedstaaten müssen sie in Gewässern an repräsentativen Probenahmestellen messen.

Das Messprogramm dient der EU-weiten Datensammlung und soll die Risikobewertung und das -management für neue prioritäre Stoffe unterstützen.

Die Beobachtungsliste definiert ein EU-weites Messprogramm für Stoffe in der aquatischen Umwelt, für die keine ausreichenden Daten aus der Gewässerüberwachung vorliegen. Ausgewählt werden Stoffe, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten in die Gewässer gelangen können und für die es Probleme bei der Überwachung gibt, z.B. weil die Bestimmungsgrenzen der chemischen Analytik sehr niedrig sind. Die Beobachtungsliste enthält maximal 14 Stoffe oder Stoffgruppen zusammen mit Angaben zur Überwachungsmatrix (z.B. Wasser oder Sediment), zu Analysemethoden und Nachweisgrenzen. Sie wurde erstmalig 2015 verabschiedet und muss alle 2 Jahre aktualisiert werden. Ein Stoff darf maximal 4 Jahre auf der Liste verbleiben.

In den vergangenen Monaten hat die EU-Kommission die Beobachtungsliste basierend auf den Arbeiten des Joint Research Centre überarbeitet.

Für die hormonell wirksamen Chemikalien 17-alpha-Ethinylöstradiol (EE2), 17-beta-Östradiol (E2) und Östron (E1), die Pflanzenschutzmittel Methiocarb und Neonicotinoide sowie bestimmte Makrolid-Antibiotika lief 2019 der Überwachungszeitraum von maximal vier Jahren aus. Die nun vorliegenden Messungen für diese Stoffe werden für die Priorisierungsverfahren der WRRL genutzt. In die Beobachtungsliste werden dafür die Antibiotika Sulfamethoxazol und Trimethoprim, das Antidepressivum Venlafaxin und sein Metabolit O-Desmethylvenlafaxin, eine Gruppe von Azolen bestehend aus den Arzneimitteln Clotrimazol, Fluconazol und Miconazol und sieben Pestiziden (Imizalil, Ipconazol, Metconazol, Penconazol, Prochloraz, Tebuconazol, Tetraconazol) aufgenommen. Die Fungizide Famoxadon und Dimoxystrobin werden ebenfalls auf die Beobachtungsliste gesetzt. Das Insektizid Metaflumizon und die Antibiotika Amoxicillin und Ciprofloxacin verbleiben auf der Beobachtungsliste, weil sie noch keine vier Jahre beobachtet werden und noch nicht ausreichend Daten vorliegen.

Die Beobachtungsliste wurde mit Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1161 der Kommission aktualisiert. Innerhalb der nächsten sechs Monate starten die Bundesländer die Überwachung dieser Stoffe an 24 repräsentativen Messtellen und berichten jährlich über das UBA die Daten an das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (EIONET).

https://www.umweltbundesamt.de/themen/beobachtungsliste-fuer-chemikalien-in-gewaessern

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Wasserrahmenrichtlinie: kein Änderungsbedarf

Bei der EU-Wasserrahmenrichtlinie gibt es keinen neuen Regelungsbedarf, son­dern ein Umsetzungs- und Anwendungs­defizit. EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičiu sieht daher auch keinen Be­darf für eine Überarbeitung der Richtli­nie, wie er in einem Statement gegen­über der amerikanischen Zeitung Politico äußerte. Bereits am 12. Dezember 2019 hatte der Umweltkommissar erklärt, dass die Tatsache, dass die Ziele der Wasser­rahmenrichtlinie noch nicht vollständig erreicht wurden, weitgehend auf unzu­reichende Finanzierung, langsame Um­setzung und unzureichende Integration von Umweltzielen in die sektoralen Poli­tiken zurückzuführen ist und nicht auf Mängel in der Gesetzgebung.

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EU-Kommission: Initiativen zur beruflichen Bildung angenommen

Die EU-Kommission hat am 30. Septem­ber 2020 zwei Initiativen angenommen, die den Beitrag der allgemeinen und be­ruflichen Bildung zur Erholung der EU nach der Coronavirus-Krise stärken und die Gestaltung eines grünen, digitalen Europas unterstützen sollen. Zum einen hat die Kommission eine Vision für den europäischen Bildungsraum entworfen, die bis 2025 umgesetzt werden soll. Vor­gesehen sind neue Initiativen, umfassen­dere Investitionen und eine verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten, damit Europäerinnen und Europäer aller Altersgruppen das reiche Bildungs- und Berufsbildungsangebot in der EU aus­schöpfen können. Zum anderen hat die Kommission einen neuen Aktionaplan für digitale Bildung angenommen. Darin zieht sie Lehren aus der Coronavirus-Kri­se und skizziert einen Plan für ein leis­tungsfähiges digitales Bildungsökosys­tem mit ausgeprägten Kompetenzen für den digitalen Wandel. Beide Initiativen werden auch in den dritten Europäischen Bildungsgipfel einfließen, den die Kom­mission am 10. Dezember 2020 online ausrichtet. Ministerinnen und Minister sowie Schlüsselakteure werden dort dar­über diskutieren, wie die allgemeine und die berufliche Bildung für das digitale Zeitalter gerüstet werden können.

Download der Dokumente der EU-Kommission:
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20201001_006

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Zehnter Bericht der EU-Kommission zur Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie erschienen

Die Sammlung und Behandlung von Ab­wasser in den Klein- und Großstädten Europas hat sich insgesamt verbessert, jedoch in unterschiedlichem Maße in den einzelnen Mitgliedstaaten. Das geht aus dem zehnten Bericht über die Umset­zung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser hervor, den die EU-Kommission am 10. September 2020 veröffentlicht hat. Der Bericht ist Teil der Null-Schadstoff-Bemühungen der Kommission und geht der Nachhal­tigkeitsstrategie für Chemikalien voraus, die in den kommenden Wochen ange­nommen wird.

Der Bericht zeigt, dass die Einhal­tungsquoten der EU-Vorschriften für die Sammlung und Behandlung von Abwas­ser hoch und im Vergleich zum vorange­gangenen Berichtszeitraum noch gestie­gen sind. Dies trägt dazu bei, Umweltbe­lastungen zu vermeiden. Der Trend ist zwar weiterhin positiv, die vollständige Einhaltung der Richtlinie ist allerdings noch nicht erreicht. Finanzierung und Planung sind nach wie vor die größten Herausforderungen für den Wasser­dienstleistungssektor.

Aus dem Bericht geht hervor, dass 95 % des Abwassers in der EU gesam­melt und 88 % biologisch behandelt wer­den. 1 % des kommunalen Abwassers wird noch immer nicht gesammelt, und über 6 % werden nicht ausreichend ge­reinigt, um die Anforderungen an die biologische Zweitbehandlung zu erfül­len. Mehrere Klein- und Großstädte in der EU müssen ihre Infrastruktur für die Abwassersammlung noch aufbauen oder modernisieren sowie moderne Behand­lungsanlagen einrichten.

Der Bericht deckt über 23 500 Klein-und Großstädte in der EU ab, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen und in denen Menschen und Industrie mehr als 610 Millionen Einwohnerwerte an Abwasser pro Jahr erzeugen.

Die Kommission hat eine Folgenab­schätzung eingeleitet, um verschiedene politische Optionen zur Aktualisierung der Richtlinie zu bewerten. Unter ande­rem soll nach Möglichkeiten für den Um­gang mit Kontaminanten, die Anlass zur Besorgnis geben (wie Arzneimittel und Mikroplastik), gesucht und die Frage ge­prüft werden, ob eine regelmäßige Ab­wasserüberwachung die EU bei der Be­wältigung der COVID-19-Pandemie oder der Vorsorge für ähnliche Krankheiten unterstützen kann. Diese Folgenabschät­zung wird eine beträchtliche Zahl von Konsultationen mit den einschlägigen In­teressenträgern umfassen.

Download der Originaldokumente:
https://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20200910_001

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EU-weites Projekt zur SARS-CoV-2-Überwachung durch Abwasseruntersuchungen

Die Europäische Komission (unter anderem das Joint Research Centre und die EU-Generaldirektion Umwelt) unterstützen eine Gruppe von Forschungseinrichtungen aus den Niederlanden, Spanien, Griechenland und dem Vereinigten Königreich (SEWERS4Covid) und Deutschland (RWTH Aachen) dabei, ein System aufzubauen, mit dem RNA (Erbmaterial) des Coronavirus‘ SARS-CoV-2 im Abwasser nachgewiesen werden kann, um daraus Aussagen zur Zahl infizierter Personen im Einzugsgebiet der jeweils beprobten Abwasseranlage abzuleiten.In einem Projekt in den Niederlanden war es gelungen, entsprechende Korrelationen herzustellen.So können Aussagen möglich sein, wie viele Personen tatsächlich infiziert sind, ohne dass flächendeckende, zeit- und kostenintensive Einzeltests unternommen werden müssen.Weitere Forschungseinrichtungen sind eingeladen, sich an dem Vorhaben zu beteiligen, und sollten sich bei Interesse möglichst umgehend an das Joint Research Centre wenden:
E-Mail: JRC-WATERLAB@ec.europa.eu

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Förderung im Rahmen des LIFE-Programms der EU ausgeschrieben

Die Europäische Kommission hat ihre Ausschreibung zur Förderung von Projekten im Rahmen des LIFE-Programms für 2020 veröffentlicht.In diesem Jahr werden mehr als 450 Millionen Euro für Naturschutz-, Umweltschutz- und Klimaschutzprojekte bereitgestellt.LIFE finanziert Projekte im Rahmen seiner Unterprogramme für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen.Die meisten LIFE-Projekte sind sogenannte traditionelle Projekte, die von jeder in der EU registrierten juristischen Person koordiniert werden können.Viele traditionelle Projekte zeigen Best Practices, führen Pilotvorhaben durch, sensibilisieren die Öffentlichkeit oder zeigen Durchbrüche bei Umweltpraktiken.Bewerbungen werden auch für größere sogenannte integrierte Projekte angenommen.Diese Projekte führen strategische EU-Pläne zu Umwelt und Klima durch und haben tendenziell eine regionale, multiregionale, nationale oder transnationale Dimension.

Details zur Bewerbung:
https://ec.europa.eu/easme/ en/section/life/calls-proposals

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EU-Rat: Neue Vorschriften zur Wiederverwendung von Wasser verabschiedet

Die EU leitet neue Schritte gegen das Risiko von Wasserknappheit bei der landwirtschaftlichen Bewässerung ein.Der Rat hat am 8.April 2020 im schriftlichen Verfahren eine Verordnung angenommen, die die Verwendung von behandeltem kommunalem Abwasser (aufbereitetem Wasser) für die landwirtschaftliche Bewässerung erleichtern soll.
Die Regeln sollen in Europa zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft entspricht, soll die Verfügbarkeit von Wasser verbessern und Anreize für eine effizientere Wassernutzung schaffen.Wenn sichergestellt wird, dass insbesondere bei Hitzewellen und schweren Dürren genügend Wasser für die Bewässerung von Feldern zur Verfügung steht, können Ernteausfälle und Lebensmittelknappheit vermieden werden, so die EU in einer Pressemitteilung.
Da geografische und klimatische Bedingungen in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich sind, kann ein Mitgliedstaat auch entscheiden, dass der Einsatz von aufbereitetem Wasser für die landwirtschaftliche Bewässerung in manchen Landesteilen oder im gesamten Land nicht zweckmäßig ist.
Die Verordnung muss noch vom Europäischen Parlament angenommen werden, bevor sie im Amtsblatt veröffentlicht werden kann.

www.gfa-news.de/gfa/webcode/20200408_001

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Nitrat: vorläufig keine Klage der EU gegen Deutschland

Die Gespräche, die die Bundesministerien für Landwirtschaft und für Umwelt mit der EU-Kommission zur Änderung des Düngerechts geführt haben, sind abgeschlossen. Die EU-Kommission wird auf Grundlage der nun vorliegenden Verordnung keine Klage einleiten. Das teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium am 21. Februar 2020 mit. Der Entwurf der Bundesregierung zum Düngerecht sei fristgerecht über das Bundeskanzleramt dem Bundesrat zugeleitet worden, nachdem auch die Bundesministerien für Finanzen und für Wirtschaft ihr Einverständnis erklärt hatten.
Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium weiter mitteilt, werde es der Bundesregierung per Verwaltungsvorschrift nun möglich sein, bundeseinheitliche Kriterien in Bezug auf Gebietskulissen und Messstellen in den Bundesländern festzulegen. Das unterschiedliche Vorgehen in den Ländern hatte bei vielen Landwirten zu Protesten geführt. Durch die verpflichtende Binnendifferenzierung von belasteten Grundwasserkörpern erfolge die Ausweisung der Gebiete mit zusätzlichen Auflagen („rote Gebiete“) künftig passgenauer und am Verursacherprinzip orientiert.
Nun seien die Länder am Zug, so das Bundeslandwirtschaftsministerium. Vorgesehen ist, dass sich der Bundesrat in seiner Sitzung am 3. April 2020 mit dem Verordnungsentwurf befasst. Damit werde auch der von der EU-Kommission vorgegebene Zeitplan eingehalten. Die Kommission hätte unmissverständlich deutlich gemacht, dass sie keine weitere Verzögerung des Rechtssetzungsverfahrens akzeptiere. Falls der Bundesrat im April keinen Beschluss fasse, sei sie gezwungen, das Klageverfahren einzuleiten.

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EU-Kommission: Deutschland soll Vorschriften zum Schutz von Oberflächengewässern verbessern

Die EU-Kommission fordert Deutschland nachdrücklich auf, seine nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen in der durch die Richtlinie 2013/39/EU geänderten Fassung zu korrigieren. Mit der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen in der Wasserpolitik (2008/105/ EG) soll sichergestellt werden, dass die chemische Verschmutzung von Oberflächengewässern keine Gefahr für die aquatische Umwelt oder die menschliche Gesundheit darstellt. Die Kommission hat bei einer Überprüfung der Übereinstimmung der nationalen Rechtsvorschriften mit der Richtlinie in den Mitgliedstaaten festgestellt, dass Deutsch land die Richtlinie nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt habe. Sie richtete daher ein Aufforderungsschreiben an Deutschland. Das Land hat bis Mitte April Zeit, um Stellung zu nehmen und seine Rechtsvorschriften anzupassen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, den deutschen Behörden eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.

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Arzneimittel-Strategie: Umweltausschuss des Europaparlaments ruft EU zum Handeln auf

Die EU sollte Maßnahmen für eine vernünftigere Verwendung und Entsorgung von Arzneimitteln ergreifen, um Risiken für die Umwelt und die öffentliche Gesundheit zu minimieren. Das erklärt der Umweltausschuss des Europaparlaments (ENVI) in einer Entschließung, die er Anfang März mit 64 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung angenommen hat. In ihr werden neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Umweltbelastung durch Arzneimittel gefordert. Hintergrund ist die von der Europäischen Kommission vorgelegte Arzneimittel-Strategie (EUWID 12.2019).
Die Strategie sei zu begrüßen, so die Europaabgeordneten. Sie bedauern jedoch die deutliche Verzögerung bei der Erarbeitung der Strategie und der vorgeschlagenen Maßnahmen. Arzneimittel sollten sorgfältig verwendet werden. Zudem müssten umweltfreundlichere Herstellungsverfahren entwickelt und pharmazeutische Abfälle besser bewirtschaftet werden.

Die Abgeordneten betonen, dass die Emissionen pharmazeutischer Erzeugnisse sowohl Ökosysteme schädigen und ihre Wirksamkeit verringern als auch Antibiotikaresistenzen verursachen. Medikamente könnten die Gewässer beeinträchtigen, da sie von den Kläranlagen nicht wirksam

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EU setzt Verursacherprinzip nicht ausreichend durch

Beim Schutz der Gewässer vor Mikroverunreinigungen setzt die EU bestehende Rechtsvorgaben nicht ausreichend um. Insbesondere das Verursacherprinzip wird nicht durchgesetzt. Diese klare Aussage trifft eine aktuelle Studie der Beratungsgesellschaft Deloitte über die Verantwortung der Hersteller, das Eindringen von Mikroverunreinigungen in die Umwelt zu verhindern. Die Herstellerverantwortung bezieht sich dabei auf den vollständigen Lebenszyklus und nicht nur auf die Produktion der einzelnen Stoffe. Auftraggeber für die Studie war der Europäische Wasserverband EurEau. Nach Ansicht von Deloitte bietet das Europarecht durch die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) klare Möglichkeiten zur Umsetzung des Verursacherprinzips. Deloitte verweist vor allem auf Artikel 191 Absatz 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der neben den Grundsätzen der Vorsorge und der Vorbeugung vor allem das Verursacherprinzip betont. Des Weiteren heißt es in Artikel 191 Abs. 2 explizit, dass Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an der Quelle zu bekämpfen sind.

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Europäisches Parlament ruft Klimanotstand aus

Im Vorfeld der UN-Klimakonferenz COP25 in Madrid im Dezember 2019 hat das europäische Parlament eine Resolution verabschiedet, mit der es den Klima-und Umweltnotstand ausruft. Es fordert die Kommission zudem auf, dafür zu sorgen, dass alle relevanten Gesetzes- und Haushaltsvorschläge vollständig mit dem Ziel übereinstimmen, die Erderwärmung auf unter 1,5 °C zu begrenzen.

In einer getrennten Entschließung fordert das Parlament die EU nachdrücklich auf, ihre Strategie zur Klimaneutralität im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Klimawandel vorzulegen, die aufzeigen soll, wie die EU Klimaneutralität so bald wie möglich, spätestens aber bis 2050, erreichen will. Die Abgeordneten fordern die neue Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, auf, in den von ihr angekündigten „Green Deal für Europa“ eine Vorgabe von 55 % Emissionsreduzierung bis 2030 aufzunehmen.

Verabschiedeter Text:
https://www.europarl.europa.eu/ plenary/de/texts-adopted.html

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Veröffentlichungen der EU-Kommission

Im Dezember 2019 wurden gleich zwei wesentliche Berichte der EU-Kommission veröffentlicht. Zum einen wurde der Fitness Check der Wasserrahmen-Richtlinie fertiggestellt, zum anderen die Evaluierung der Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem Abwasser abgeschlossen. Die Veröffentlichungen werden die europäische Wasserwirtschaft in den nächsten Jahren prägen, da die EU-Kommission ihre weiteren Maßnahmen auf die Erkenntnisse dieser beiden Berichte aufbauen wird. Mehr:

https://www.oewav.at/Page.aspx?target=386335

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Einigung auf EU-weit einheitliche Regelungen zur Abwasserwiederverwendung

PROJEKT MULTI-REUSE ZEIGT ANWENDUNGSMÖGLICHKEITEN
Die Wiederverwendung von gereinigtem Abwasser gewinnt im Zeichen des Klimawandels zunehmend an Bedeutung. Die EU legt zukünftig einheitliche Vorgaben fest, sofern die Mitgliedstaaten von der Abwasserwiederverwendung Gebrauch machen. Welche Anwendungsmöglichkeiten es gibt, untersucht das Projekt MULTI-ReUse. Die wichtigsten Ergebnisse präsentierte der OOWV mit seinen Partnern im November in Diekmannshausen. Mehr:

https://www.vku.de/themen/europa/einigung-auf-eu-weit-einheitliche-regelungen-zur-abwasserwiederverwendung/

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EU-Kommission begrüßt vorläufige Einigung auf Wiederverwendung von Abwasser

Kommission hat die vorläufige Einigung auf Mindestanforderungen für die Wiederverwendung von Wasser in der Landwirtschaft begrüßt. Die neuen Vorschriften, die die Kommission im Mai 2018 vorgeschlagen hatte, sehen harmonisierte Mindestanforderungen an die Wasserqualität für die sichere Wiederverwendung von behandeltem kommunalem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung vor.
„Mit dieser vorläufigen Einigung erhält die EU ein wirksames Instrument zur Bewältigung einiger der mit dem Klimawandel …

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Verstoß gegen EU-Nitratrichtlinie: Nächste Phase im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Die Europäische Kommission hat Ende Juli die nächste Phase im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen des anhaltenden Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie eingeleitet. Damit setzt die Kommission ein Zeitfenster von acht Wochen bis Mitte September 2019, um die vereinbarten Maßnahmen endlich umzusetzen. Andernfalls drohen Strafzahlungen von bis zu 859 000 Euro täglich! Die Kommission bemängelt insbesondere die Tatsache, dass von den Bundesländern noch immer nicht flächendeckend sogenannte rote Gebiete ausgewiesen wurden, in denen die Düngung massiv eingeschränkt werden muss. Auch bestehen aus Sicht der Wasserwirtschaft weiterhin Schlupflöcher, die die Wirksamkeit der beschlossenen Maßnahmen gefährden. So gelten die Reduktionen der Düngemengen bspw. nicht für jede landwirtschaftliche Fläche separat, sondern sollen innerhalb des Betriebs über verschiedene Flächen verrechnet werden können. Dies gefährdet den Gewässerschutz vor Ort. „Die anhaltende Diskussion um eine Neufassung der Düngeverordnung zeigt, dass wir beim Thema Agrarpolitik neu denken müssen. Wir brauchen endlich eine Agrarwende, die einerseits für die Bauern auskömmlich ist, das Höfesterben beendet und ausreichend Nahrungsmittel in hoher Qualität bereitstellt. Andererseits müssen Fragen der Ökologie, der Biodiversität und des Gewässerschutzes endlich einen angemessenen Stellenwert bekommen. Es kann nicht sein, dass wir für den Weltmarkt produzieren, die heimische Natur aber auf der Strecke bleibt!“, so DWA-Präsident Prof. Dr. Uli Paetzel.

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Wiederverwendung von Wasser für die landwirtschaftliche Bewässerung: EU-Rat nimmt allgemeine Ausrichtung an

Die EU leitet derzeit neue Schritte gegen das Risiko von Wasserknappheit bei der landwirtschaftlichen Bewässerung ein. Der EU-Rat hat am 26. Juni 2019 seinen Standpunkt (allgemeine Ausrichtung) zu einer Verordnung festgelegt, die die Verwendung von kommunalem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung erleichtert.
„Die neuen Regeln sollen in Europa zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels dienen. Die Verordnung, die vollkommen den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft entspricht, wird die Verfügbarkeit von Wasser verbessern und Anreize für eine effizientere Wassernutzung schaffen. Wenn sichergestellt wird, dass insbesondere bei Hitzewellen und schweren Dürren genügend Wasser für die Bewässerung von Feldern zur Verfügung steht, können Ernteausfälle und Lebensmittelknappheit vermieden werden“, so die EU in einer Pressemitteilung.
Die jetzt angenommene allgemeine Ausrichtung stellt das Mandat des Rates für künftige Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament dar. Die Trilog-Verhandlungen dürften in der zweiten Hälfte des Jahres 2019 beginnen (Trilog: paritätisch zusammengesetztes Dreiertreffen der gesetzgebenden Institutionen der EU – Europäische Kommission, Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament).

Download der Originaldokumente:
http://www.gfa-news.de/webcode.html?wc=20190626_001

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EU-Kommission bewertet Fortschritte bei Wasserqualität und Hochwasserrisikomanagement

Die meisten der 130 000 europäischen Gewässer entsprechen nicht den hohen Standards, die das EU-Recht verlangt. Das geht aus einem Bericht der EU-Kommission vom 26. Februar 2019 hervor. Die Kommission hat an dem Tag ihre Bewertung der Umsetzung des EU-Wasserrechts durch die Mitgliedstaaten veröffentlicht. Der halbjährliche Umsetzungsbericht bewertet die Bewirtschaftungspläne der Mitgliedstaaten und die Pläne für das Hochwasserrisikomanagement für den Zeitraum 2015 bis 2021. Der jüngste Sechsjahresbericht zeigt einen deutlich positiven Trend, aber es bedarf noch Verbesserungen, um die vereinbarten Qualitätsstandards termingerecht zu erfüllen.
Die Ergebnisse beinhalten erhebliche Verbesserungen bei der Kenntnis und Berichterstattung über die Wasserrahmenrichtlinie im Vergleich zum vorherigen Berichtszyklus. Weiter werden die Bewirtschaftungspläne der Mitgliedstaaten für die Einzugsgebiete, die von 2015 bis 2021 laufen, bewertet. Der Bericht zeigt, dass sich die Wasserqualität in Europa dank der Behandlung von kommunalem Abwasser, der geringeren Verschmutzung durch die Landwirtschaft und einer größeren Anzahl von Flüssen und Seen, die in einen natürlicheren Zustand zurückkehren, langsam verbessert. In der gesamten EU gibt es jedoch nach wie vor Probleme mit chemischer Verschmutzung und übermäßiger Wasserentnahme, die den natürlichen Flussfluss in Flüsse behindern, mit negativen Folgen für die Wasserqualität.
Die Einhaltung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie verbessert sich allmählich. Obwohl in einer Reihe von Mitgliedstaaten die richtigen politischen Maßnahmen ergriffen und eine Reihe von Investitionen getätigt wurden, wird die Verbesserung der Wasserqualität in vielen Flussgebieten noch einige Zeit dauern. Während eine große Mehrheit der Grundwasserkörper einen guten Zustand erreicht hat, befinden sich weniger als die Hälfte der Oberflächenwasserkörper in einem guten Zustand. Verschiedene EU-Mittel werden diese Umsetzungsbemühungen weiterhin unterstützen.
Für die Hochwasserrichtlinie wurden sehr wichtige Schritte unternommen. Der aktuelle Bericht, der sich auf den ersten Zyklus der Pläne für das Hochwasserrisikomanagement konzentriert, bestätigt, dass alle Mitgliedstaaten das Konzept des Hochwasserrisikomanagements grundsätzlich übernommen haben. Die Qualität der Ergebnisse ist allerdings unterschiedlich, so die EU-Kommission.

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EU-Kommission legt Mitteilung zu Arzneimitteln in der Umwelt vor – gesamten Lebenszyklus betrachten

Die Europäische Kommission hat am 11. März 2019 eine Mitteilung angenommen, in der ein Maßnahmenpaket zum Umgang mit den vielschichtigen Herausforderungen skizziert wird, die durch die Freisetzung von Arzneimitteln in die Umwelt entstehen. Das von der Kommission vorgestellte „Strategische Konzept bezüglich Arzneimitteln in der Umwelt“ legt sechs Handlungsbereiche zu sämtlichen Stadien des Lebenszyklus von Arzneimitteln fest, in denen Verbesserungen erzielt werden können. Der Text deckt sowohl Arzneimittel für den humanmedizinischen als auch für den veterinärmedizinischen Einsatz ab. Die Bereiche betreffen alle Stadien des Arzneimittel-Zyklus von der Entwicklung und Herstellung bis hin zur Entsorgung und Müllbeseitigung – im Einklang mit der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu nachhaltigen Produkten in der Kreislaufwirtschaft. In den sechs Bereichen werden unter anderem Maßnahmen zur Sensibilisierung und zur Förderung einer umsichtigen Nutzung, zu einer besseren Ausbildung und Risikoabschätzung, zur Sammlung von Messdaten, zur Förderung von umweltfreundlichem Design, zu geringeren Emissionen im Herstellungsprozess, Müllvermeidung und einer besseren Abwasseraufbereitung genannt.
Die jetzt vorgestellte Mitteilung legt den Schwerpunkt auf den Austausch vorbildlicher Verfahren, auf die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene und auf ein besseres Verständnis der Risiken. Mehrere Maßnahmen in dem strategischen Ansatz sind darauf ausgerichtet, zu den Zielen des Europäischen Aktionsplans zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ beizutragen.

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EU-Kommission veröffentlicht Bericht zum Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

Die Europäische Kommission hat am 4. März 2019 einen umfassenden Bericht über die Umsetzung des von ihr im Dezember 2015 angenommenen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft veröffentlicht. In dem Bericht werden die wichtigsten Ergebnisse der Umsetzung des Aktionsplans und die anstehenden Herausforderungen auf dem Weg zu einer klimaneutralen, wettbewerbsfähigen Kreislaufwirtschaft beschrieben, in der die Belastung der natürlichen Ressourcen, der Süßwasserbestände und der Ökosysteme auf ein Minimum reduziert ist.
Drei Jahre nach seiner Annahme kann nach Ansicht der EU-Kommission der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft als in vollem Umfang vollendet betrachtet werden. Seine 54 Aktionen sind nunmehr abgeschlossen oder angelaufen. Den Feststellungen des Berichts zufolge hat die Umsetzung des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft den Übergang zur Kreislaufwirtschaft in Europa schneller vorangebracht, wodurch in der EU neue Arbeitsplätze geschaffen wurden. Im Jahr 2016 waren in für die Kreislaufwirtschaft relevanten Sektoren mehr als vier Millionen Arbeitnehmer beschäftigt, was einem Anstieg um 6 % gegenüber 2012 entspricht.
Die Kreislaufwirtschaft hat auch neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnet, zu neuen Geschäftsmodellen geführt und neue Märkte innerhalb und außerhalb der EU erschlossen. Durch kreislaufwirtschaftliche Tätigkeiten wie Reparaturen, Wiederverwendung oder Recycling wurden im Jahr 2016 fast 147 Milliarden Euro an Wertschöpfung generiert und Investitionen im Umfang von rund 17,5 Milliarden Euro getätigt.

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EU-Kommission fordert 15 Mitgliedstaaten auf, die Vorschriften für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen einzuhalten

Die EU-Kommission hat im Januar 2019 beschlossen, Aufforderungsschreiben an 15 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Finnland, Deutschland, Ungarn, Italien, Malta, die Niederlande, Polen, Rumänien, Schweden und das Vereinigte Königreich) im Zusammenhang mit der Übereinstimmung ihrer nationalen Rechtsvorschriften mit den EU-Vorschriften für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen zu richten. Die neuen Vorschriften (Richtlinie 2014/24/EU, Richtlinie 2014/25/ EU und Richtlinie 2014/23/EU) mussten von den Mitgliedstaaten bis zum 18. April 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Kommission übermittelt die Schreiben, nachdem sie geprüft hat, ob die nationalen Umsetzungsvorschriften mit den EU-Richtlinien in Einklang stehen. Auch bei den übrigen Mitgliedstaaten, die die Umsetzung mit erheblichen Verzögerungen abgeschlossen haben, wird eine solche Prüfung durchgeführt werden. Die Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit, um auf die von der Kommission vorgebrachten Beanstandungen zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.

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EU-Parlament billigt Pläne der Kommission zur Wasserwiederverwendung

Das Europäische Parlament hat in der vergangenen Woche die Pläne der EU-Kommission zur Wasserwiederverwendung gebilligt. Mit der geplanten Verordnung soll die Wiederverwendung von gereinigtem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung erleichtert und somit die Wasserknappheit bekämpft werden, teilte das Parlament mit. Der Entwurf wurde in erster Lesung mit 588 Stimmen bei 23 Gegenstimmen und 66 Enthaltungen angenommen. Die Verhandlungen mit dem EU-Ministerrat würden aufgenommen, wenn dieser seinen eigenen Standpunkt festgelegt hat, erklärte das Parlament.

Nach Darstellung des Europaparlaments definiert die Verordnung Mindestqualitätsstandards für die Wasserwiederverwendung in der Landwirtschaft. Sie enthält zudem Verpflichtungen für Betreiber von Anlagen zur Bereitstellung, Verteilung und Lagerung von Wasser zur Wiederverwendung sowie Maßnahmen zum Risikomanagement. Das aufbereitete kommunale Abwasser soll zur Bewässerung von Agrargütern verwendet werden, die für den Verzehr, zur Weiterverarbeitung von Nahrungsmitteln und nicht für den Verzehr bestimmt sind.
Laut Verordnung muss die Kommission innerhalb von fünf Jahren prüfen, ob Wasser auch in anderen Bereichen wiederverwendet werden kann. Nach Beschluss des Europaparlaments können die EU-Mitgliedstaaten in der Zwischenzeit selbst bestimmen, ob sie den Anwendungsbereich der Wasserwiederverwendung ausdehnen wollen, zum Beispiel in der Industrie oder zur Verbesserung der Infrastruktur und der Umwelt. Voraussetzung hierfür sei, dass die menschliche Gesundheit, Tiere und die Umwelt umfassend geschützt werden.

Den vollständigen Artikel lesen Sie in einer der kommenden Ausgaben von EUWID Wasser und Abwasser, die in der Regel dienstags als E-Paper und Printmedium erscheinen.

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EU-Konsultation über die Wasserrahmenrichtlinie und die Hochwasserrichtlinie

Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Wasserrahmenrichtlinie und zur Hochwasserrichtlinie gestartet. Bis zum 4.März 2019 können online Stellungnahmen zu den beiden Richtlinien abgegeben werden. Ziel der Konsultation ist es, möglichst viele Meinungen darüber einzuholen, inwieweit die Wasserrahmenrichtlinie und die Hochwasserrichtlinie Änderungen im Hinblick auf ein nachhaltiges Wassermanagement, eine Verbesserung des Zustands der Gewässer bzw. Änderungen der Strategien zur Verringerung der Hochwassergefahr in der gesamten EU bewirkt haben. Im Rahmen der Konsultation werden zu den einzelnen Aspekten der Richtlinien allgemeine Standpunkte der Öffentlichkeit, die ihr Verständnis des Themas Wasser und ihre Beziehung zu diesem betreffen, sowie detailliertere Informationen und Stellungnahmen von nationalen Behörden, Sachverständigen und privaten Stellen, die für die Durchführung zuständig sind, erbeten. Über die reine Durchführung hinaus sollen zudem Meinungen eingeholt werden über die Funktionsweise und das Zusammenwirken der verschiedenen Richtlinien sowie über die Kosten und Nutzen, die die verschiedenen Interessenträger mit ihnen verbinden.

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Neue Stoffe in EU-Beobachtungsliste für Gewässer aufgenommen

Die EU-Kommission hat die Beobachtungsliste zur EU-Wasserrahmenrichtlinie aktualisiert.Neu auf der Liste stehen das Insektizid Metaflumizon sowie die Antibiotika Amoxicillin und Ciprofloxacin.Für die Pflanzenschutzmittel Triallat und Oxadiazon, das in Verbraucherprodukten eingesetzte Antioxidans 2,6-Di-tert-butyl-4-methylphenol, den in Sonnencremes eingesetzten UV-Filter 2-Ethylhexyl-4-methoxycinnamat und das Schmerzmittel Diclofenac liegen nach Auffassung der EU-Kommission ausreichend Überwachungsdaten für das Priorisierungsverfahren der Wasserrahmenrichtlinie vor.Sie werden daher von der Liste gestrichen.Auf der ersten Liste fanden sich die hormonell wirksamen Chemikalien 17--Ethinylöstradiol (EE2), 17--Östradiol (E2) und Östron (E1), die Pflanzenschutzmittel Methiocarb und Neonicotinoide sowie bestimmte (Makrolid-) Antibiotika.Diese Stoffe bleiben auf der Beobachtungsliste.
Die Beobachtungsliste enthält Stoffe, deren Überwachung schwierig ist oder verstärkt werden soll.Die EU-Mitgliedstaaten müssen sie in Gewässern an repräsentativen Probenahmestellen messen.Das Messprogramm dient der EU-weiten Datensammlung und unterstützt die Risikobewertung zur Ermittlung neuer prioritärer Stoffe.Die Beobachtungsliste enthält maximal 14 Stoffe oder Stoffgruppen.Sie muss alle zwei Jahre aktualisiert werden.Ein Stoff darf maximal vier Jahre auf der Liste verbleiben.Die aktuelle Änderung der Beobachtungsliste wurde veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 7.Juni 2018, L 141/9.

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Konsultation zur Bewertung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser läuft

Die EU-Kommission hat Mitte Juli 2018 eine öffentliche Konsultation zur Bewertung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/ EWG) gestartet, die bis zum 19.Oktober 2018 läuft.
Zweck der Konsultation ist es, Meinungen darüber einzuholen, was die Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem Abwasser in Bezug auf die Sammlung und Behandlung von kommunalem Abwasser EU-weit bewirkt hat und wie sie damit den Zustand unserer Gewässer und der Umwelt im Allgemeinen verbessert hat.
Dabei sollen einerseits allgemeine Aussagen der Bürgerinnen und Bürger zu ihrer Einstellung gegenüber Wasser und Abwasser und andererseits detailliertere Informationen und Stellungnahmen von Sachverständigen sowie für die Umsetzung zuständigen öffentlichen und privaten Stellen zu den Besonderheiten der Richtlinie eingeholt werden.
Die Bewertung zielt im Wesentlichen darauf ab festzustellen, ob die Rechtsvorschriften den beabsichtigten Zweck erfüllen, ob ihre Zielsetzungen heute immer noch relevant sind und ob die Kosten, die sich aus den gesetzlichen Anforderungen ergeben, gerechtfertigt sind.
Zur Motivation der Konsultation schreibt die EU-Kommission: „Seit 1991 [dem Jahr der Veröffentlichung der EU-Kommunalabwasser-Richtlinie, Red.], wurden neue EU-Rechtsvorschriften zum Wasser erlassen.Zum Beispiel wurde im Jahr 2000 die Wasserrahmenrichtlinie verabschiedet, und die Rechtsvorschriften über Trinkwasser und Badegewässer wurde ebenfalls überarbeitet.Bei den Abwasserbehandlungstechniken wurden bedeutende technische Fortschritte gemacht und es wurden neue Schadstoffe identifiziert, die eventuell aus dem Wasser entfernt werden müssen.Seit 1991 wurde die EU von 12 auf 28 Länder erweitert, wodurch sich die Menge an zu sammelndem und zu behandelndem Abwasser ebenfalls erheblich erhöht hat; darüber hinaus weisen die neuen Mitgliedstaaten andere Erfahrungen und Herausforderungen auf (zum Beispiel in Skandinavien, Mittel- und Osteuropa und auf den Mittelmeerinseln).“

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EU-Kommission schlägt Regelung für Wasserwiederverwendung vor

Die Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser kann helfen, Wasserknappheit zu verringern. Aber wiederverwendetes Wasser kann Krankheitserreger und Schadstoffe enthalten. Im Mai hat die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag mit Anforderungen an die Wasserwiederverwendung veröffentlicht, der den Schutz von Gesundheit und Umwelt sicherstellen soll. Das UBA sieht Nachbesserungsbedarf.
Am 28. Mai 2018 hat die Europäische Kommission eine Verordnung über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung vorgeschlagen (COM(2018)337final). Diese soll einheitliche Mindestanforderungen an die Wasserqualität von aufbereitetem Kommunalabwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung definieren und dadurch einen Beitrag zur Verminderung von Wasserknappheit leisten. Neben den Qualitätsanforderungen enthält der Verordnungsvorschlag einen Risikomanagementansatz und Vorgaben, um die Datentransparenz für Wasserwiederverwendung zu verbessern.
In Deutschland besteht kein flächendeckender Bedarf für die Nutzung von aufbereitetem Abwasser (UBA-Texte 34/2016). Dennoch sind EU-weite Regelungen für Wasserwiederverwendung auch für uns relevant – nicht zuletzt als Verbraucherinnen und Verbraucher von Lebensmitteln aus anderen EU-Ländern.
Um die Verwendung von aufbereitetem Abwasser für Umwelt, Mensch und Tier sicher zu gestalten, bedarf es anspruchsvoller Anforderungen, weitergehender Aufbereitungsverfahren und eines umfassenden Risikomanagements. Dies stellt der Verordnungsvorschlag bisher aber nicht ausreichend sicher.
Welche Anforderungen der Vorschlag an die Wasserwiederverwendung stellt und wo aus unserer Sicht noch Defizite bestehen, erläutern wir in den FAQs zum Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission vom 28. Mai 2018.

Quelle:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/eu-kommission-schlaegt-regelung-fuer

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Göppingen: EU und Land fördern Versuchsanlage im Klärwerk

Insgesamt 2,2 Millionen Euro Fördermittel erhält der Eigenbetrieb Stadtentwässerung (SEG) zum Aufbau einer Versuchsanlage zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm. Oberbürgermeister Guido Till sieht in diesem Projekt einen wichtigen Beitrag zum verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen. Rund 40 Prozent des Phosphorbedarfs in Baden-Württemberg könnten durch die Klärwerke im Lande gedeckt werden, erklärt Betriebsleiter Jochen Gugel.

Ende 2016 hatte die SEG den Förderantrag für eine Phosphor-Rückgewinnungsanlage im Klärwerk Göppingen gestellt; kürzlich ist der Förderbescheid eingegangen. Die SEG erhält demnach 1.385.650 Euro aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und 831.390 Euro vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. „Phosphor ist lebenswichtig, daher fördert die Landesregierung innovative Vorhaben, die diese wertvolle Ressource aus den anfallenden Klärresten zurückgewinnen können. Die erste Versuchsanlage im Land auf der Kläranlage in Göppingen haben wir daher gerne mit insgesamt 2,2 Millionen Euro unterstützt, davon 1,4 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und weiteren 800.000 Euro aus Landesmitteln. Damit leistet Göppingen einen wichtigen Beitrag zur Phosphor-Rückgewinnungsstrategie Baden-Württemberg“, lobt Umweltminister Franz Untersteller das Engagement des Eigenbetriebs.

Phosphor ist essentiell für alles Leben. Ohne die Düngung mit diesem Nährstoff gäbe es keine ausreichende landwirtschaftliche Produktion. Dabei ist der Rohstoff in der Landwirtschaft so begehrt wie er auch bezüglich seines natürlichen Vorkommens umstritten ist. In der Natur kommt Phosphor ausschließlich in gebundener Form vor, meist in Form der Phosphate in der Erdkruste. Vier Länder besitzen rund 80 Prozent aller Vorkommen: Marokko und die Westsahara, China, Südafrika und Jordanien. Und derzeit teilen sich fünf Länder, China, USA, Marokko, Russland und Tunesien, rund drei Viertel der Förderung von Phosphatgestein. Politische Unsicherheiten in diesen Ländern und auch die weiter wachsende Weltbevölkerung können zu Engpässen und Preissteigerungen bei Rohphosphaten führen. Europa ist jedoch zu 90 Prozent abhängig von den Importen aus diesen Ländern. Die baden-württembergische Landesregierung verfolgt daher die sogenannte Phosphorstrategie: Der Wachstumsbeschleuniger soll in heimischen Gefilden gefördert werden, dort, wo die größten Vorkommen sind – in den Kläranlagen, und das ökologisch und wirtschaftlich verträglich.

Auch die Bundesregierung wird den Umgang mit Klärschlamm neu regeln. Demnach soll die bodenbezogene Verwertung der Klärschlämme in der Landwirtschaft reduziert werden und stattdessen aus den Klärschlämmen Phosphor gewonnen werden. In diesem Zusammenhang soll die Verwertung von Klärschlämmen durch Änderung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) neu ausgerichtet werden. Zukünftig, nach einer Übergangsfrist zum 1. Januar 2025, dürfen Klärschlämme aus größeren Kläranlagen nur dann noch einer Mitverbrennung zugeführt werden, wenn der Phosphorgehalt unter 20 Gramm Phosphor pro Kilogramm liegt, das sind zwei Prozent. Da der Phosphorgehalt von Klärschlämmen in der Regel bei mindestens zweieinhalb Prozent liegt, ist eine Mitverbrennung nur nach vorheriger Phosphor-Entfrachtung möglich. Der Göppinger Klärschlamm wird derzeit über Mitverbrennung entsorgt. Um zum einen die Entsorgungssicherheit zu wahren und zum anderen einen Beitrag zum schonenden Umgang mit endlichen Rohstoffen zu leisten, hat sich die SEG diesem wichtigen Zukunftsprojekt gestellt. Die Rückgewinnung von Phosphor ist aufwendig und läuft im günstigsten Fall irgendwann auf ein finanzielles Nullsummenspiel hinaus. Der im Klärschlamm enthaltene Phosphor soll durch eine Kombination von thermischer Desintegration mit dem Airprex-Verfahren in Form von Magnesium-Ammonium-Phosphat (MAP), einem besonders schadstoffarmen Recyclingdünger für die Landwirtschaft, zurückgewonnen werden. Im Sommer 2019 soll die Göppinger Anlage in Betrieb gehen.

Neu ist die Beziehung zwischen Klärwerk und Landwirtschaft nicht. Der Phosphorgehalt des Klärschlammes ist auch der Grund dafür, weshalb dieser in früheren Zeiten direkt auf die Felder ausgebracht wurde. Infolge der zunehmend enthaltenen Schadstoffe nahm man davon jedoch im Laufe der Jahre Abstand. Nicht jede Verunreinigung ist sichtbar, manche Stoffe werden auf erschreckende Weise anders sichtbar. Die Verweiblichung ganzer Tierarten, die im Wasser leben, lässt immer wieder aufhorchen, verursacht durch Hormone im Wasser, die beispielsweise über Pillenreststoffe ins Flusswasser gelangen. Die Zunahme endokriner, das Hormonsystem ändernder Stoffe und Hormone bereitet zunehmend Sorge. Der Pro-Kopf-Verbrauch an Medikamenten nehme rasant zu, sagt SEG-Betriebsleiter Jochen Gugel, nicht zuletzt aufgrund der älter werdenden Gesellschaft. Doch auch diese Stoffe sollen mittelfristig aus dem Abwasser mittels neuer Techniken herausgefiltert werden. Derzeit wird für die Göppinger Anlage eine Machbarkeitsstudie erstellt, man befindet sich in der Vorplanungsphase. So viel ist allerdings schon klar: Mit einer möglichen Erweiterung werden hohe Investitionen in einer Größenordnung von rund zehn Millionen Euro verbunden sein – Geld, das laut Oberbürgermeister Guido Till in den Umweltschutz und letztendlich in die Gesundheit der Menschen investiert wird. Die Realisierung ist in den nächsten zehn Jahren vorgesehen.

https://www.goeppingen.de/,Lde/start/Unsere+Stadt/Presseartikel.html

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Nitratwerte in Deutschland weiterhin hoch

Die Verschmutzung von Grundwasser und Oberflächenwasser durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen geht zwar zurück.Eine weitere Verminderung des Nitrateintrages ist aber notwendig, hierfür sind vor allem Maßnahmen in der Landwirtschaft notwendig.Dies geht aus dem von der EU-Kommission vorgestellten jährlichen Bericht zur Umsetzung der Nitratrichtlinie hervor.Dem Bericht zufolge wurde in 28 Prozent der Grundwassermessstationen in Deutschland der Durchschnittswert von 50 mg Nitrat pro Liter überschritten.2016 hat die Kommission Deutschland wegen der anhaltenden Verunreinigung der deutschen Gewässer durch Nitrat vor dem Gerichtshof der EU verklagt.Die Nitratrichtlinie, die die EU-Staaten im Jahr 1991 beschlossen haben, hat zum Ziel, die Wasserqualität in Europa zu verbessern, indem die Verunreinigung von Grund- und Oberflächenwasser durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verhindert und der Einsatz beispielhafter landwirtschaftlicher Verfahren gefördert wird.Alle EU-Länder müssen ihre Gewässer überwachen und jene bestimmen, die durch Verschmutzung bedroht sind.Des Weiteren müssen sie Aktionsprogramme aufstellen, um Nitrat-Verunreinigungen zu verhindern und zu verringern.In Deutschland ist die Düngeverordnung der wesentliche Bestandteil des nationalen Aktionsprogramms zur Umsetzung der Richtlinie.

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EU-Kommission schlägt Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung vor

Neue Vorschriften, um die Wasserwiederverwendung für die landwirtschaftliche Bewässerung in der EU zu fördern und zu erleichtern, schlägt die EU-Kommission vor.Die neuen Vorschriften werden Landwirte dabei unterstützen, nicht trinkbares Abwasser bestmöglich zu nutzen.Die Vorschriften tragen damit zur Bewältigung des Problems der Wasserknappheit bei und dienen gleichzeitig dem Schutz der Umwelt und der Verbraucher.
Im Einzelnen schlägt die Kommission vor: Mindestanforderungen für die Wiederverwendung von behandeltem Abwasser aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen, die sich auf mikrobiologische Aspekte (zum Beispiel Konzentration von E-coli-Bakterien) und Anforderungen an die Routine- und die Validierungsüberwachung erstrecken.Diese Mindestanforderungen werden garantieren, dass das nach den neuen Vorschriften erzeugte aufbereitete Wasser sicher ist, sodass es für die Bewässerung genutzt werden kann.Risikomanagement, um etwaige weitere Gefahren zu beseitigen, die der sicheren Wasserwiederverwendung entgegenstehen.Mehr Transparenz: Die Öffentlichkeit wird online Zugang zu Informationen über die Wasserwiederverwendungspraktiken in den EU-Mitgliedstaaten haben.
Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass aufbereitetes Wasser aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen bestmöglich genutzt wird und eine zuverlässige alternative Möglichkeit der Wasserversorgung bietet.Indem nicht trinkbares Abwasser nutzbar gemacht wird, werden die neuen Vorschriften auch wirtschaftliche und ökologische Kosteneinsparungen gegenüber der Schaffung neuer Wasserversorgungsquellen möglich machen, so die EU-Kommission in einer Pressemitteilung.
Der Vorschlag ist Teil des Arbeitsprogramms 2018 der Kommission und eine Folgemaßnahme des Aktionsplans zur Kreislaufwirtschaft.Er ergänzt den bestehenden Rechtsrahmen der EU in Bezug auf Wasser und Nahrungsmittel.

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Stand der EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

15 Vertragsverletzungsverfahren im Zuständigkeitsbereich der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission sind derzeit gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig. Das antwortete Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter am 29. Dezember 2017 auf eine Frage einer Grünen-Abgeordneten des Deutschen Bundestags (Bundestags-Drucksache 19/370, S. 56). Mit Bezug zu Wasser sieht die EU dabei folgende Richtlinien nicht ordnungsgemäß umgesetzt: Anwendung FFH-Richtlinie sowie fehlerhafte Naturverträglichkeitsprüfung (Sylter Außenriff; Mahnschreiben), Umsetzung und Anwendung von Umweltschutzbestimmungen im Wasserrecht (Werra Weser; Mahnschreiben), Fehlerhafte Umsetzung der FFH-Richtlinie bei der Ausweisung Besonderer Schutzgebiete (Mahnschreiben), Umsetzung und Anwendung der Nitrat-Richtlinie (Klage), Anwendung der FFH-Richtlinie auf regionaler Ebene (Moorburg; Klage und Urteil), Umsetzung UVP-Richtlinie und Industrieemissionsrichtlinie – Verbandsklage im Umweltrecht (Klage und Urteil). Nicht fristgerecht umgesetzt mit Bezug zu Wasser sollen sein: UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU (Mahnschreiben), Anhangsänderung Gewässerschutz, Kommissions-RL 2014/80/EU (Mahnschreiben), Prioritäre Stoffe Wasserpolitik RL 2013/39/EU (Mahnschreiben).

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Bericht der EU-Kommission über die Behandlung von kommunalem Abwasser erschienen

Die EU-Kommission hat am 14. Dezember 2017 ihren neunten Bericht über den Stand des Vollzugs und die Vollzugsprogramme der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser veröffentlicht. Wie in der Vergangenheit schon, liegt Deutschland bei der Einhaltung der Anforderungen der EU-Richtlinie im Spitzenfeld.
Trotz des allgemein hohen Umsetzungsniveaus der Abwasserrichtlinie besteht aus Sicht der EU-Kommission jedoch weiterhin eine Reihe von Herausforderungen, die Folgendes erfordern:
weitere Investitionen in die Abwasserwirtschaft mit dem Ziel, den Umsetzungsgrad zu erhalten oder zu erhöhen
Beschaffung weiterer Nachweise für die Funktionsweise von IGS („alternativ genutzte individuelle oder andere geeignete Systeme“)
Verbesserung der Qualität und der Wiedergewinnung von Klärschlamm
Verminderung der Auswirkungen von Regenüberläufen
Verbesserung der Zusammenhänge zwischen den grundlegenden Anforderungen der Abwasserrichtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie
Ausweitung der Wiederverwendung von behandeltem Abwasser
Optimierung des Energieverbrauchs von Abwassersystemen
Sicherstellung der Erschwinglichkeit von Abwasserdienstleistungen in dem Wissen, dass der Investitionsbedarf im Wassersektor sich nicht auf die Sammlung und Behandlung von Abwasser beschränkt, sondern in einigen Regionen auch die Bereiche Trinkwasser, Hochwasserschutz und Wasserverfügbarkeit betrifft.

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Europäische Kommission: Strategie für Kunststoff vorgestellt

Die EU-Kommission will mit einer neuen Strategie, die sie am 16. Januar 2018 vorgeschlagen hat, die Flut von Plastikabfällen bis 2030 eindämmen und die Umwelt besser schützen. Diese Strategie ist Teil des Übergangs zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft. Sie soll die Umwelt vor der Belastung durch Kunststoffe schützen und gleichzeitig Wachstum und Innovation fördern, sodass eine Herausforderung zur positiven Agenda für die Zukunft Europas wird. Nach den neuen Plänen sollen ab 2030 alle Kunststoffverpackungen auf dem EU-Markt recylingfähig sein; der Verbrauch von Einwegkunststoffen wird reduziert und die absichtliche Verwendung von Mikroplastik beschränkt. Jedes Jahr erzeugen die Europäer 25 Millionen Tonnen Kunststoffabfälle, jedoch weniger als 30 % werden für das Recycling gesammelt. Weltweit machen Kunststoffe einen Anteil von 85 % der Abfälle an Stränden aus. Die Auswirkungen des Mikroplastiks in Luft, Wasser und Lebensmitteln auf die Gesundheit der Menschen sind bisher unbekannt. Im Rahmen der neuen Strategie will die Europäische Union Recycling zu einem lohnenden Geschäft machen, Kunststoffabfälle eindämmen, die Vermüllung unserer Meere aufhalten, Investitionen und Innovationen mobilisieren, einen Wandel in der ganzen Welt bewirken. Die vorgeschlagene neue Richtlinie wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme vorgelegt. Gemäß den Anforderungen an eine bessere Rechtsetzung wird die Kommission später im Jahr 2018 einen Vorschlag über Einwegkunststoffe vorlegen.

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EU-Kommission fordert stringentere Umsetzung der Pestizid-Richtlinie

Die EU-Kommission kritisiert die Umsetzung der Pestizid-Richtlinie in den meisten Mitgliedstaaten.Die Richtlinie biete zwar das Potenzial, die mit dem Pestizideinsatz verbundenen Risiken deutlich zu reduzieren.Die Umsetzung der Richt-linie sei aber nach wie vor überwiegend lückenhaft, die erzielten Erfolge der Pestizidreduzierung sind daher nur begrenzt und reichen nicht aus, um die mit der Richtlinie verfolgten Ziele für Umwelt und Gesundheit zu erreichen.Dies betont die EU-Kommission in einem Mitte Oktober verabschiedeten Bericht zur Umsetzung der Richtlinie zum nachhaltigen Pestizideinsatz.Der Bericht umfasst eine breite Palette von Themen, wie Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen, Information der Öffentlichkeit und Schulung von Fachkräften.

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Über 222 Millionen Euro für Umwelt, Naturschutz und Klima

Die Europäische Kommission hat grünes Licht für ein Investitionspaket in Höhe von 222 Millionen Euro aus dem EU-Haushalt gegeben, mit dem im Rahmen des LIFE-Programms für Umwelt und Klimapolitik der Weg Europas in eine nachhaltigere Zukunft mit weniger CO2-Emissionen unterstützt wird.Die EU-Mittel sollen zusätzliche Investitionen anstoßen, sodass nach Angaben der EU-Kommission insgesamt 379 Millionen Euro in 139 neue Projekte in 20 Mitgliedstaaten fließen werden.

181,9 Millionen Euro fließen in Projekte für Umwelt und Ressourceneffizienz, Natur und Biodiversität sowie Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich.Im Einklang mit dem Paket zur Kreislaufwirtschaft der Kommission werden die Projekte die Mitgliedstaaten beim Übergang zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft unterstützen.Unter den Projekten befinden sich die Herstellung biobasierter Produkte aus Klärschlamm in den Niederlanden sowie die Anwendung einer neuen biologischen Wasserbehandlung zur Entfernung von Pestiziden und Nitraten im Süden Spaniens.

In Bezug auf die Klimapolitik investiert die EU 40,2 Millionen Euro für Projekte, die die Anpassung an den Klimawandel, den Klimaschutz sowie Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich betreffen.
59 LIFE-Projekte für Umwelt und Ressourceneffizienz sollen 134,6 Millionen Euro mobilisieren, wovon die EU 73,0 Millionen Euro beisteuern wird.Diese Projekte betreffen Maßnahmen in den fünf Themenbereichen Luft, Umwelt und Gesundheit, Ressourceneffizienz, Abfall sowie Wasser.

Zwölf LIFE-Projekte für die Anpassung an den Klimawandel sollen 42,6 Millionen Euro mobilisieren, wovon die EU 20,6 Millionen Euro beisteuern wird.Diese maßnahmenbezogenen Finanzhilfen fließen in Projekte in den sechs Themenbereichen ökosystembasierte Anpassung, Gesundheit und Wohlbefinden, Anpassung an den Klimawandel in Berggebieten und Inselregionen mit Schwerpunkt auf dem Agrarsektor, Anpassung/ Planung in Stadtgebieten, Vulnerabilitätsbewertungen/Anpassungsstrategien sowie Wasser (einschließlich Hochwas¬sermanagement, Küstengebiete und Wüstenbildung).

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EU-Bank stellt weiteren Kredit für Emscher-Umbau bereit

Eines der größten Umweltprojekte Europas erhält erneut Unterstützung der Europäischen Investitionsbank (EIB). Die EU-Bank stellt der Emschergenossenschaft einen weiteren Darlehensrahmen in Höhe von 450 Millionen Euro für die umfangreiche Renaturierung des Flusssystems zur Verfügung. Mit dem neuen Kredit ko-finanziert die EIB das Investitionsprogramm der Emschergenossenschaft für die Jahre 2017 bis 2019. Das Darlehen weist neben dem hohen Volumen attraktive Kreditkonditionen auf: Es hat eine Laufzeit von bis zu 45 Jahren und kann trotz des langen Zeitraums festverzinst werden. Dies bietet die Möglichkeit, das aktuell niedrige Zinsniveau langfristig festzuschreiben. Das Darlehen ist nach 2011 und 2013 die dritte Finanzierung von Seiten der EU-Bank für das umfassende Entwicklungsvorhaben. Das gesamte Finanzierungsvolumen der EUBank an die Emschergenossenschaft erreicht damit über 1,3 Milliarden Euro.

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Konsultation der EU-Kommission zu Mikroplastik

Die europäische Kommission hat eine bis zum 16. Oktober 2017 laufende Konsultation gestartet, bei der es um Möglichkeiten zur Reduzierung der Emission von Mikroplastik in die Umwelt geht. Voraussichtlich Ende 2017 will die Kommission als Ergebnis dieser Konsultation einen Bericht zum Thema veröffentlichen, der auch Empfehlungen enthält.

www.eumicroplastics.com  

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Europäisches Parlament stimmt CETA zu

Das Europäische Parlament hat am 15. Februar 2017 dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada zugestimmt. Damit kann der Ratifizierungsprozess in den Mitgliedstaaten beginnen. Nach der Zustimmung durch das Europäische Parlament erfolgt im nächsten Schritt die gegenseitige Notifzierung. In Deutschland steht zudem noch eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aus. Die Anträge in zwei Eilverfahren gegen CETA waren vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen worden. Teile des Freihandelsabkommens – die, die in den Zuständigkeitsbereich der EU fallen – treten bereits im April 2017 vorläufig in Kraft. Die EU-Kommission erklärte dazu, die Mitgliedstaaten würden weiterhin die Möglichkeit haben, öffentliche Dienstleistungen nach eigenem Ermessen zu organisieren. Diese und andere Fragen seien in einer Gemeinsamen Auslegungserklärung näher ausgeführt worden. Diese Erklärung werde Rechtskraft haben und klar und unmissverständlich darlegen, worauf sich Kanada und die Europäische Union bei bestimmten CETA- Artikeln geeinigt hätten. In Deutschland könne die Ratifikation von CETA durch den Bundespräsidenten erst nach Inkrafttreten des erforderlichen Vertragsgesetzes erfolgen, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (Bundestags-Drucksache 18/11068) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Wie es weiter heißt, ist die Prüfung, ob es sich bei dem Vertragsgesetz um ein Zustimmungs- oder Einspruchsgesetz handelt, noch nicht abgeschlossen.

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EU-Kommission: Deutschland soll Nitratrichtlinie „tiefgreifender“ umsetzen

Deutschland soll effektivere Maßnahmen im Kampf gegen diffuse Verschmutzung aus der Landwirtschaft ergreifen sowie die Nitratrichtlinie „tiefgreifender“ umsetzen. Das sind zwei Empfehlungen im „Bericht zur Umsetzung der Umweltpolitik – Deutschland“, den die EU-Kommission veröffentlicht hat. Über die Situation bezüglich Wasserqualität und Wasserbewirtschaftung in Deutschland heißt es in dem Bericht zuvor: „Die größte Belastung für die deutschen Gewässer entsteht durch Flussregulierung und morphologische Veränderungen, wovon 79 % der Oberflächengewässer betroffen sind, gefolgt von diffusen Verschmutzungsquellen. … Die Wasserverschmutzung durch Nitrat … gibt Anlass zur Besorgnis.“ Die Richtlinie für eine weitergehende Abwasserbehandlung hingegen werde in Deutschland „vollständig erfüllt“. Generell stellt die EU-Kommission in ihrer Überprüfung der Umsetzung der Umweltpolitik, die sie am 6. Februar 2017 angenommen hat, fest, dass im Bereich der Wasserqualität und -bewirtschaftung die meisten Mitgliedstaaten der EU Schwierigkeiten damit hätten, bei der Sammlung und Behandlung kommunaler Abwässer die EU-Vorschriften in vollem Umfang einzuhalten. 13 Mitgliedstaaten müssten deswegen mit rechtlichen Schritten der EU rechnen. In fast allen Mitgliedstaaten bereiten die Nitratkonzentration und die Eutrophierung weiterhin große Probleme. Hierfür gibt es eine Reihe von Ursachen, die mehrere Mitgliedstaaten gemeinsam haben: ineffiziente Koordinierung zwischen den Verwaltungsebenen, unzureichende Kapazitäten sowie fehlende Kenntnisse und Daten. Mit diesem neuen Instrument zur Verbesserung der Umsetzung der europäischen Umweltpolitik und gemeinsam vereinbarter Vorschriften will die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Ursachen der Umsetzungsde fizite angehen und Lösungen finden, bevor sich die Probleme verschärfen. Im Anschluss an die Überprüfung der Umsetzung der Umweltpolitik werden mit jedem Mitgliedstaat Gespräche geführt, außerdem wird ein Peer-to-Peer Instrument bereitgestellt, mit dem die Mitgliedstaaten einander durch Fachwissen unterstützen können, ferner werden im Rat „Umwelt“ politische Diskussionen zu diesem Thema stattfinden.

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EU-Vertragsverletzungen im Umweltbereich

Gegen Deutschland sind im Umwelt- und Naturschutzbereich aktuell zwölf Vertragsverletzungsverfahren (VVV) wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung von Richtlinien anhängig. Weitere vier Verfahren beziehen sich auf nicht fristgerechte Umsetzungen von Richtlinien. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 18/10151) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Zehn der VVV aufgrund nicht ordnungsgemäßer Umsetzung befinden sich nach Darstellung noch in der vorprozessualen Verfahrensstufe (Mahnschreiben beziehungsweise Begründete Stellungnahme). Im Fall der wasserrechtlichen Genehmigung für das Kohlekraftwerk Hamburg Moorburg hat die Kommission am 10. März 2016 Klage erhoben. Bereits ergangen ist laut Antwort ein Urteil zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Der Europäische Gerichtshof habe am 15. Oktober 2015 festgestellt, dass Teile des Gesetzes gegen die UVP- sowie die Industrieemissions-Richtlinie verstoßen. Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf ein bereits erlassenes Gesetz („Altrip-Gesetz“) sowie einen sich bereits im parlamentarischen Verfahren befindlichen Entwurf (Bundestags- Drucksache 18/9525), um die gerügten Mängel zu beheben.

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EU-Kommission verklagt Deutschland wegen Verletzung der Nitratrichtlinie

Deutschland muss sich wegen der Verletzung der EU-Nitratrichtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten. Anfang November hat die EU-Kommission endgültig Klage gegen Deutschland eingereicht. Hintergrund ist die seit Jahren weiter zunehmende Nitratbelastung des Grundwassers. Auf rund 40 Seiten Anklageschrift – belegt mit 1500 Seiten Dokumenten-Anhang – geht die EUKommission nun auf die mangelnde Umsetzung der seit 1991 geltenden Nitratrichtlinie durch die deutsche Umweltpolitik ein. Laut tagesschau.de zeichnet die Klageschrift akribisch nach, wie Deutschland seit Jahren das Problem ignoriert und die EU-Kommission hingehalten hat. Ein zentraler Vorwurf: Es wird weiterhin wesentlich mehr Dünger auf die Äcker gebracht, als die Pflanzen aufnehmen können. Auch die gesetzlichen Düngepausen von maximal drei Monaten stuft die EU-Kommission als viel zu kurz ein. Stand der Wissenschaft seien fünf bis sieben Monate. Mit der Klage der EU-Kommission dürfte in Deutschland vor allem das Agrarministerium in Zugzwang geraten. Denn schärfere Regelungen scheiterten bislang vor allem am Widerstand der Agrarwirtschaft. Mitte Oktober hat sich die Große Koalition zwar überraschend auf eine Reform der entsprechenden Vorschriften geeinigt. Wilhelm Priesmeier, agrarpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, bezweifelt laut tagesschau. de allerdings, ob damit die Klage der EU-Kommission hinfällig ist. „Die Klage bezieht sich ja auf die alte Düngeverordnung. Und erst mit Vorlage der neuen Düngeverordnung und der Novelle des Düngegesetzes können letztendlich die Kommission und der EuGH prüfen, ob den Vorgaben der Nitratrichtlinie genüge getan ist oder nicht“, sagt Priesmeier. Er befürchtet zudem, dass die jetzt vorliegende Novelle des Düngegesetzes und auch der Düngeverordnung nicht ausreichend sein wird. Und die Strafen für eine nicht ausreichende Umsetzung der Nitratrichtlinie können drastisch sein. Dies zeigt ein Blick über den Rhein. Auch Frankreich musste sich vor dem Eu- GH verantworten, die Richter gaben der Klage der Kommission statt. Derzeit verhandelt Paris mit Brüssel über das mögliche Strafmaß. In der Diskussion ist unter anderem eine Geldstrafe von bis zu drei Milliarden Euro. Bei einer Verurteilung dürfte auf Deutschland Ähnliches zukommen. Aber selbst eine solche Geldstrafe hält SPD-Agrarexperte Priesmeier nicht für das gravierendste Problem. In dem Urteilsspruch wären letztendlich Dinge enthalten, die wir dann unmittelbar und sofort in Gesetzesform umzusetzen hätten. Das würde natürlich auch den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers erheblich einschränken, so Priesmeier. Konkret könne das im Extremfall bedeuten, dass Gerichte in besonders nitratbelasteten Gebieten die Landwirtschaft völlig verbieten.

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Kommission verklagt Deutschland vor dem Gerichtshof der EU wegen Gewässerverunreinigung durch Nitrat

Brüssel, 28. April 2016

Deutschland wegen Wasserverschmutzung und Nitrat vor Gericht.
Die Europäische Kommission verklagt Deutschland vor dem Gerichtshof der EU, weil es versäumt hat, strengere Maßnahmen gegen die Gewässerverunreinigung durch Nitrat zu ergreifen. Nitrat ist für das Wachstum von Pflanzen von entscheidender Bedeutung und wird häufig als Düngemittel eingesetzt. Allerdings führen überhöhte Mengen zu starken Wasserverunreinigungen – mit entsprechenden Folgen für die menschliche Gesundheit, die Wirtschaft und die Umwelt. Der heutige Beschluss folgt auf eine mit Gründen versehene Stellungnahme, die den deutschen Behörden im Juli 2014 übermittelt wurde.

Die von Deutschland zuletzt im Jahr 2012 übermittelten Zahlen sowie mehrere Berichte deutscher Behörden aus jüngster Zeit zeigen eine wachsende Nitratverunreinigung des Grundwassers und der Oberflächengewässer, einschließlich der Ostsee.

Trotz dieser Entwicklungen hat Deutschland keine hinreichenden Zusatzmaßnahmen getroffen, um die Nitratverunreinigung wirksam zu bekämpfen und seine einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechend den für Nitrat geltenden EU-Vorschriften zu überarbeiten (Richtlinie 91/676/EWG des Rates). Da die Kommission der Auffassung ist, dass die Verunreinigung der Gewässer durch Nitrat auch im Rahmen der laufenden Überarbeitung des nationalen Aktionsprogramms nicht ausreichend angegangen wird, hat sie beschlossen, Deutschland vor dem Gerichtshof der EU zu verklagen.

Hintergrund
Die Nitratrichtlinie (Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991) hat zum Ziel, die Wasserqualität in Europa zu verbessern, indem die Verunreinigung von Grund- und Oberflächenwasser durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verhindert und der Einsatz beispielhafter landwirtschaftlicher Verfahren gefördert wird. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Gewässer überwachen und jene bestimmen, die durch Verschmutzung bedroht sind. Des Weiteren müssen sie geeignete Aktionsprogramme einrichten, um derartige Verunreinigungen zu verhindern und zu verringern. Die Richtlinie stellt einen wesentlichen Bestandteil der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) dar und ist eines der Schlüsselinstrumente für den Schutz der Gewässer vor Belastungen durch die Landwirtschaft.

Überhöhte Nitratwerte können das Süßwasser und die Meeresumwelt schädigen, indem sie Algenwachstum begünstigen und dadurch anderes Leben ersticken. Dieser als Eutrophierung bezeichnete Prozess hat eine gravierende Verschlechterung der Wasserqualität und einen Verlust an biologischer Vielfalt zur Folge. Eine Nitratkonzentration von über 50 mg/l kann erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung, insbesondere auf schwangere Frauen und Kleinkinder, haben. Die Entfernung von Nitrat aus Trinkwasser ist sehr kostspielig; sie wird vor allem durch Haushalte und Behörden finanziert.

Weitere Informationen:
– ausführliche Darstellung der wichtigsten Beschlüsse in Vertragsverletzungsverfahren im April 2016: MEMO/16/1452
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-1452_de.htm

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Oldenburg: Hoher Zuschuss für energiesparende Kläranlage

Rund 14 Millionen Euro investiert der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV)
bis zum Jahr 2021 in den Neubau der Faultürme für die Erweiterung der Schlammbehandlung auf der
Kläranlage Oldenburg. Für die Gesamtmaßnahme fließen Mittel in Höhe von einer Million Euro im
Rahmen der EFRE-Förderung zur Energieeinsparung und Energieeffizienz (Europäischer Fonds zur
regionalen Entwicklung). Den entsprechenden Bewilligungsbescheid hat der OOWV nun erhalten. Damit
wird die Baumaßnahme in Oldenburg mit der möglichen Höchstsumme aus diesem Förderprogramm
subventioniert.

„Mit unserem Projekt wird ein wichtiger Beitrag zur CO2-Einsparung realisiert. Schon jetzt versorgt sich
die Kläranlage Oldenburg zu 75 Prozent mit Strom und zu 95 Prozent mit Wärme selbst“, sagt OOWVRegionalleiter
Jens de Boer. Eine energieautarke Kläranlage ist das Ziel der Ausbauplanung.
Die Kläranlage in Oldenburg ist die größte, die der OOWV in seinem Verbandsgebiet betreibt. „Die
vorhandene Technik wird erneuert, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden“, erklärt Jens
de Boer. In einem ersten Bauabschnitt werden zwei neue Faulbehälter gebaut, anschließend erfolgt die
Sanierung der vorhandenen Faultürme.
Der OOWV stellt sich mit der Erweiterung der Klärschlammbehandlung frühzeitig auf neue gesetzliche
Vorgaben ein. Denn der Gesetzgeber will langfristig die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung
beenden.

„Mit der Baumaßnahme sind wir auf die zukünftigen Anforderungen zur Behandlung und Verwertung
des Klärschlamms gut vorbereitet“, sagt Jens de Boer.

http://www.oowv.de/fileadmin/user_upload/oowv/content_pdf/presse/88-2016_Kl%C3%A4ranlage_Oldenburg_Schlammbehandlung_Zuschuss.pdf

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EU-Kommission: Badegewässer in Europa haben gute Wasserqualität

Die Qualität der Badegewässer in der EU hat sich im Lauf der Zeit kontinuierlich verbessert. Das zeigt der am 25. Mai 2016 veröffentlichte jährliche Bericht über die Qualität der Badegewässer. 96 Prozent der überwachten Badegebiete in der Europäischen Union haben 2015 die Mindestanforderungen an die Wasserqualität erfüllt. Dies belegt nach Mitteilung der Europäischen Umweltagentur EEA den Wert der Rechtsvorschriften und der jahrelangen Investitionen in die Wasserinfrastruktur und anderer Maßnahmen zur Verminderung der Verschmutzung. Die Anstrengungen der Europäischen Union für saubere und gesunde Badegewässer haben vor 40 Jahren mit der Annahme der ersten Badegewässerrichtlinie begonnen. Der jährliche Bericht der EEA und der Europäischen Kommission über die Qualität der Badegewässer enthält eine Bewertung der Badegewässerqualität im Jahr 2015 und gibt Aufschluss darüber, wo diese im Jahr 2016 voraussichtlich gut sein wird. In dem Bericht sind die Analysen von in über 21 000 Küsten- und Binnenbadeorten in der EU, der Schweiz und Albanien entnommenen Wasserproben zusammengefasst, die zeigen, ob die Gewässer Fäkalverschmutzungen durch Abwässer oder tierische Exkremente aufweisen. Während 96 Prozent der Badeorte die Mindestanforderungen erfüllten, wurden über 84 Prozent sogar als „ausgezeichnet“ eingestuft. Mehrere große touristische Gebiete und Städte wie Blackpool, Kopenhagen und München profitieren nun auch zunehmend von Investitionen in eine bessere Kanalisation, die zu saubereren Badegewässern in Hafengebieten, entlang innerstädtischer Flüsse und an nahe gelegenen Stränden führt. Insgesamt hat sich die Qualität der Badegewässer im Laufe der Zeit verbessert. 1991 entsprachen 56 Prozent der Badegewässer den höchsten Standards. Anhand der Daten von fast 9600 Badegewässern, die seitdem jährlich überwacht werden, stieg dieser Anteil 2015 auf 87 Prozent. Zusammen mit dem Bericht hat die EEA eine interaktive Karte veröffentlicht, die die Ergebnisse für jeden Badeort zeigt. Zusätzliche Informationen, wie etwa die Länderberichte und die Badege wässerrichtlinie, sind auf den Internetseiten der EEA oder der Europäischen Kommission über Badegewässer abrufbar.

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EU-Kommission fordert Estland auf, Nitratbelastung des Wassers zu reduzieren

Die Europäische Kommission hat Estland im Februar 2016 aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Nitratbelastung des Wassers zu reduzieren. Nach Dafürhalten der Kommission sieht das estnische nationale Recht noch keine ausreichenden Maßnahmen vor, um die Ziele der Richtlinie 91/676/EWG des Rates (Nitratrichtlinie) zu erreichen, was die Festlegung des Aktionsprogramms für die von der Verunreinigung durch Nitrate gefährdeten Gebiete angeht. Zu den aufgezeigten Mängeln gehören zu kurze Zeiträume, in denen das Ausbringen von Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Flächen verboten ist, und das Fehlen einer klar definierten Methodik für das allgemeine Erfordernis ausgewogener Düngeverfahren. Die Kommission hat daher eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt, in der sie Estland auffordert, seine nationalen Rechtsvorschriften in Einklang mit dem EU-Recht zu bringen.

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EU-Kommission: Deutschland wegen Wasserverschmutzung durch Nitrat vor Gericht

Die Europäische Kommission verklagt Deutschland vor dem Gerichtshof der EU, weil es versäumt hat, strengere Maßnahmen gegen die Gewässerverunreinigung durch Nitrat zu ergreifen. Der Beschluss der Kommission vom 28. April 2016 folgt auf eine mit Gründen versehene Stellungnahme, die den deutschen Behörden im Juli 2014 übermittelt wurde. Die von Deutschland zuletzt im Jahr 2012 übermittelten Zahlen sowie mehrere Berichte deutscher Behörden aus jüngster Zeit zeigen eine wachsende Nitratverunreinigung des Grundwassers und der Oberflächengewässer, einschließlich der Ostsee. Trotz dieser Entwicklungen hat Deutschland nach Auffassung der Kommission keine hinreichenden Zusatzmaßnahmen getroffen, um die Nitratverunreinigung wirksam zu bekämpfen und seine einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechend den für Nitrat geltenden EU-Vorschriften zu überarbeiten. Da die Kommission der Auffassung ist, dass die Verunreinigung der Gewässer durch Nitrat auch im Rahmen der laufenden Überarbeitung des nationalen Aktionsprogramms nicht ausreichend angegangen wird, hat sie beschlossen, Deutschland vor dem Gerichtshof der EU zu verklagen.

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Achter Bericht über die Behandlung von Abwasser

Die EU-Kommission hat am 4. März den achten Bericht über den Stand des Vollzugs und die Vollzugsprogramme der EU-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG – Abwasserrichtlinie) veröffentlicht. Der Gesamtbericht enthält auch Schlussfolgerungen, worin die Wasserwirtschaft insgesamt bewertet wird.
Demnach hat die Abwasserrichtlinie zu einer deutlichen Verringerung der eingeleiteten organischen Stoffe und Nährstofffracht in der EU geführt und ist daher von entscheidender Bedeutung, um in allen Meeres- und Binnengewässern einen guten ökologischen Zustand zu erreichen. Trotz eines erheblichen Investitionsbedarfs und fehlender langfristiger Planung werden nach dem Bericht in den EU-15 (darunter auch Deutschland) hohe Einhaltungsquoten der festgelegten Ziele erreicht. In den EU-13 (dies sind u.a. die neuen Mitgliedstaaten) sei die Einhaltung jedoch nach wie vor lückenhaft, speziell im Bereich der Abwasserbehandlung. Durch verstärkte Maßnahmen und Investitionen müsse darauf hingewirkt werden, innerhalb angemessener Fristen eine vollständige Einhaltung der Vorgaben zu erreichen. Aus den Vollzugsprogrammen der Mitgliedstaaten gehe außerdem hervor, dass dafür bereits umfangreiche Investitionen in den Bau von Abwasserinfrastruktur geplant sind. Zusätzliche Anstrengungen sind laut Bericht auch bei der Qualität und Aktualität im Bereich der gemeldeten Daten erforderlich. Dazu werden von der Kommission in Zusammenarbeit mit der EUA (Europäische Umweltagentur) und den Mitgliedstaaten Verfahren und Instrumente entwickelt.
Abschließend betont die EU-Kommission die Bedeutung der Wasserwirtschaft für Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Investitionen zur Erreichung einer vollständigen Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften seien daher auch mit einem beträchtlichen Potenzial zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zur Steigerung des Wachstums verbunden. Auch Investitionen in innovative Technologien seien unverzichtbar für die Erhöhung der Ressourceneffizienz in der Wasserindustrie und würden ebenfalls zur Arbeitsplatzschaffung und zum Wirtschaftswachstum beitragen.
Der Bericht mit den dazugehörigen Annexen ist unter folgendem Link der EU-Kommission (extern) abrufbar: http://ec.europa.eu/environment/water/water-urbanwaste/implementation/implementationreports_en.htm

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EuGH: EU-Kommission hätte Kriterien zu endrokrinschädigenden Stoffen erlassen müssen

Die Kommission hat dadurch gegen Unionsrecht verstoßen, dass sie keine Rechtsakte zur Festlegung wissenschaftlicher Kriterien zur Bestimmung endokrinschädigender Eigenschaften erlassen hat. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 16. Dezember 2015 in einem Urteil fest (Az. T-521/14). Geklagt hatte Schweden gegen die EU-Kommission. Die genannten Rechtsakte hätte die Kommission bis spätestens 13. Dezember 2013 erlassen müssen. Die Kommission könne sich, so der EuGH nicht darauf stützen, dass die von vorgeschlagenen wissenschaftlichen Kriterien im Sommer 2013 kritisiert worden sind, weil sie wissenschaftlich nicht begründet seien. Die Kommission habe eine klare, genaue und unbedingte Verpflichtung gehabt, delegierte Rechtsakte zu erlassen. Biozide, die hormonell wirksame Stoffe enthalten, kommen in vielen Alltagsprodukten vor.

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6,3 Prozent der Steuereinnahmen in der EU sind Umweltsteuern

In der Europäischen Union beliefen sich die Umweltsteuern 2013 auf 330,1 Milliarden Euro, nachdem sie 2003 272,1 Milliarden Euro betragen hatten. Das teilt das Statistische Amt der EU, Eurostat, mit. Allerdings ist der Anteil der Umweltsteuern an den Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen in diesem Zehnjahreszeitraum von 6,9 % im Jahr 2003 auf 6,3 % im Jahr 2013 zurückgegangen. Die EU betrachtet den Anteil der Umweltsteuern an den Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen als Gradmesser der Europa-2020-Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“. Angestrebt wird in der EU bis 2020 ein Anteil von mindestens 10 %.

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EU-Parlament kritisiert Kommission bezüglich Menschenrechts auf Wasser

Das EU-Parlament hat Anfang September die Europäische Kommission bezüglich des Umgangs mit der europaweiten Bürgerinitiative „Right2water“ deutlich kritisiert. Der Antwort der Kommission auf die Europäische Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser – die erste Initiative dieser Art – mangele es an Ehrgeiz, und sie trage den vorgebrachten Forderungen nicht Rechnung, heißt es in einer aktuellen Entschließung des EUParlamentes. Durch eine Europäische Bürgerinitiative können Bürger die Europäische Kommission auffordern, in Bereichen, die in deren Zuständigkeitsbereich fallen, Rechtsvorschriften vorzuschlagen. Voraussetzung: Mehr als eine Million Bürger aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten müssen sich beteiligen. Die Bürgerinitiative ‚Right2Water‘ war mit rund zwei Mio. Unterschriften das erste erfolgreiche Beispiel für dieses Instrument. „Das öffentliche Eigentum und Management der Wasserversorger gehören klar zu den Hauptanliegen der Verbraucher, und können nicht ignoriert werden“, sagte die Berichterstatterin Lynn Boylan (GUE/NGL, IE), deren Bericht mit 363 Stimmen bei 96 Gegenstimmen und 261 Enthaltungen angenommen wurde. Es sei bedauerlich, dass die Kommission keine Gesetzesvorschläge vorgelegt habe, mit denen der allgemeine Zugang zu und das Menschenrecht auf Wasser anerkannt und dementsprechende rechtliche Vorgaben für die gesamte EU gemacht würden, so Boylan weiter. Das EU-Parlament kritisiert, dass sich die EU-Kommission darauf beschränkt, bestehende Zusagen zu bekräftigen. Das Parlament fordert in der Entschließung die Kommission auf, Rechtsetzungsvorschläge vorzulegen, gegebenenfalls über eine mögliche Überarbeitung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRR), mit denen der allgemeine Zugang zu und das Menschenrecht auf Wasser anerkannt werden. Zudem unterstreicht das Parlament, dass die Dienstleistungen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in den Bereichen Produktion, Verteilung und Aufbereitung bei jeder künftigen Überarbeitung der Richtlinie über die Konzessionsvergabe von deren Anwendungsbereich ausgenommen werden sollen. Es betont weiter, dass die Besonderheit dieser Dienstleistungen es zwingend erforderlich macht, dass sie von allen Handelsabkommen ausgenommen werden sollten, die die EU zurzeit aushandelt oder deren Aushandlung sie plant.

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Die neuen EU-Vergaberichtlinien – Fortschritt oder Rückschritt?

Zusammenfassung
Am 28. März 2014 sind die neuen Vergaberichtlinien im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Neben einer Richtlinie zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch klassische öffentliche Auftraggeber und einer zur Auftragsvergabe durch Sektorenauftraggeber ist erstmals auch eine Richtlinie über die Vergabe von Konzessionsverträgen veröffentlicht worden. Diese Richtlinien sind am 17. April 2014 in Kraft getreten und müssen innerhalb einer Umsetzungsfrist von 24 Monaten von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Am 5. Mai 2015 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (VergModG) veröffentlicht. Der Beitrag stellt nachfolgend die wesentlichen Inhalte der neuen EU-Vergaberichtlinien kurz dar.

Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 7- 2015 ab Seite 632

Autor
Bernd Düsterdiek
Deutscher Städte- und Gemeindebund
Dezernat Umwelt und Städtebau
August-Bebel-Allee 6, 53175 Bonn
E-Mail: bernd.duesterdiek@dstgb.de

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EU-Kommission: Vierter Bericht zur Umsetzung der Wasserrahmen- und Hochwasserrichtlinie

Die Europäische Kommission hat Anfang März 2015 ihren Bericht zur Umsetzung der Wasserrahmen- und Hochwasserrichtlinie in Form einer Mitteilung veröffentlicht. Die Mitteilung wird durch zwei Arbeitsdokumente ergänzt.
Gegenüber Deutschland wird vor allem empfohlen, aktiver gegen Überdüngung von Böden mit Stickstoffen und Phosphaten tätig zu werden. Auch wird empfohlen, die Gesetzgebung zum Pestizideinsatz zu überarbeiten. Es sollten auch stoffspezifische und generelle Maßnahmen ergriffen werden, um Verschmutzungen an bereits ihrer Quelle zu vermeiden.

Die Berichte können hier abgerufen werden:
Mitteilung der EU-Kommission, Wasserrahmenrichtlinie und Hochwasserrichtlinie – Maßnahmen zum Erreichen eines guten Gewässerzustands in der EU und zur Verringerung der Hochwasserrisiken, COM(2015) 120 final, 09.03.2015 [Extern | PDF]
http://ec.europa.eu/environment/water/water-framework/pdf/4th_report/COM_2015_120_de.pdf
EU-Kommission, Arbeitsdokument: Report on the progress in implementation of the Water Framework Directive Programmes of Measures, SWD(2015) 50 final, 09.03.2015 (relevant sind insbes. Pdf-S. 96ff.) [Extern | PDF]
http://ec.europa.eu/environment/water/water-framework/pdf/4th_report/CSWD%20Report%20on%20WFD%20PoMs.pdf
WRc, Assessment of Member States‘ progress in the implementation of Programmes of Measures during the first planning cycle of the Water Framework Directive, Member State Report: Germany (DE), März 2015 [Extern | PDF]
http://ec.europa.eu/environment/water/water-framework/pdf/4th_report/country/DE.pdf
Weitere Informationen auf der Internetseite der EU-Kommission Umwelt (Extern):
http://ec.europa.eu/environment/water/water-framework/impl_reports.htm

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EU-Kommission verklagt Griechenland wegen Versäumnissen bei der Abwasserbehandlung

Die Europäische Kommission verklagt Griechenland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, weil das Land nach Auffassung der Kommission nicht dafür sorgt, dass Abwasser ordnungsgemäß behandelt wird. Im Jahr 2010 wurde Griechenland erstmals wegen eines besonderen Falls verwarnt, der Gebiete mit einer Einwohnerzahl zwischen 2000 und 15 000 betrifft. Obwohl viele der ursprünglichen Bedenken zwischenzeitlich ausgeräumt werden konnten, hat die Kommission aufgrund der verbleibenden Probleme nun beschlossen, den Fall vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu bringen.
Griechenland ist bei der Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie (91/271/EWG) im Rückstand, und nach den jüngsten Berichten der griechischen Behörden erfolgt in fünf Gemeinden (Prosotsani, Doxato, Eleftheroupoli, Galatista und Vagia) immer noch keine ge-eignete Abwasserbehandlung. Für drei andere Gebiete (Polichronou, Chanioti und Desfina) sind die übermittelten Daten nach Auffassung der Kommission entweder unvollständig oder lassen eine Nichteinhaltung der entsprechenden Normen erkennen.

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EU-Kommission: öffentliche Konsultation zu Kriterien für die Identifizierung endokriner Disruptoren

Die Europäische Kommission hat eine Online-Konsultation im Hinblick auf die Festlegung von Kriterien für endokrine Disruptoren gemäß den Rechtsvorschriften über Biozide und Pflanzenschutzmittel gestartet. Interessenvertreter und die allgemeine Öffentlichkeit werden eingeladen, sich zu den Optionen für Kriterien und deren Umsetzung zu äußern. Die Konsultation läuft bis zum 16. Januar 2015.

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Öffentliche EU-Konsultation zur Wiederverwendung von Wasser

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation gestartet zur Frage, durch welche Maßnahmen die Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser in Europa gefördert werden könnte. Sie möchte erfahren, wie Bürgerinnen und Bürger, Interessenträger, Unternehmen, NGOs und öffentliche Behörden über das Potenzial der Wiederverwendung und mögliche Hürden denken und welche regulatorischen und nichtregulatorischen EU-Maßnahmen diese Bedenken wirksam ausräumen und die gefahrlose Wiederverwendung von Wasser fördern könnten. Die Konsultation läuft bis zum 7. November 2014. Die Ergebnisse werden in eine Folgenabschätzung einfließen, die alle wesentlichen Aspekte der Wasserwiederverwendung, einschließlich landwirtschaftlicher, städtischer und industrieller Verwendung sowie Verwendung zu Freizeitzwecken, umfassen wird. Die Kommission plant, 2015 einen formellen Vorschlag auf der Grundlage dieser Folgenabschätzung vorzulegen.

www.gfa-news.de

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EU: 282,6 Millionen Euro für 225 neue Umwelt- und Klimaschutzprojekte

Die Europäische Kommission hat Ende April 2014 der Förderung von 225 neuen Projekten im Rahmen des Programms Life, des Finanzierungsinstruments der Europäischen Union für die Umwelt, zugestimmt. Ausgewählt wurden Projektvorschläge aus allen 28 Mitgliedstaaten; sie betreffen Maßnahmen in Bereichen wie Naturschutz, Klimawandel, Umweltpolitik oder Information und Kommunikation zu Umweltfragen in der gesamten EU. Der Gesamtbetrag der Finanzmittel für diese Projekte beläuft sich auf rund 589,3 Millionen Euro, davon wird die EU 282,6 Millionen Euro bereitstellen.

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EU-Projekt PROMISE zu Phosphorrecycling startet

Julius Kühn-Institut koordiniert Arbeitspaket zur Herstellung von Recyclingdüngern aus urbanen und landwirtschaftlichen Reststoffen

Wissenschaftlerinnen des Julius Kühn-Institutes (JKI) in Braunschweig leiten in den nächsten drei Jahren ein Arbeitspaket des BONUS-Projektes „PROMISE“, in dem deutsche, finnische und schwedische Forscher auf dem Gebiet des Phosphorrecyclings zusammen arbeiten. Die Fördermittel des kürzlich gestarteten Projektes in Höhe von 486.000 Euro werden zu gleichen Teilen vom Bundesforschungsministerium (BMBF) über den Projektträger Jülich und durch das 7. Forschungsrahmenprogramm (RP7) der EU-Kommission getragen http://www.bonusportal.org/about_bonus

In dem vom JKI koordinierten Arbeitspaket geht es um die Herstellung nachhaltiger Recyclingdünger aus urbanen und landwirtschaftlichen Reststoffen. Dabei sollen so genannte sekundäre Rohstoffquellen wie Gärreste, Klärschlämme und Wirtschaftsdünger auf mögliche Kontaminationen mit ausgewählten Antibiotika, pathogenen Mikroorganismen und Schwermetallen untersucht werden. Zudem wird ermittelt, welchen Einfluss verschiedene Verarbeitungsprozesse auf die Kontaminanten haben.

Information zum Promise-Projekt:
In dem Projekt sollen flächenspezifische, nachhaltige Dünge-Strategien für den Ostseeraum entwickelt werden, mit dem Ziel, den Eintrag schädlicher Stoffe mit der Düngung zu reduzieren. Hierbei werden verschiedene Aspekte berücksichtigt, die die nachhaltige und effiziente Herstellung von Phosphatdüngern durch Phosphorrecycling voraussetzen. Darüber hinaus soll die Entwicklung innovativer Technologien im Bereich des Phosphorrecyclings gefördert werden. Dazu ist die vergleichende Beurteilung bereits bestehender Konzepte zur P-Rückgewinnung aus verschiedenen Stoffströmen nötig. Das Auftakttreffen hat Ende April 2014 im finnischen Jokioinen stattgefunden.http://www.bonusportal.org/bonus_projects/innovation_projects/promise
Dipl.-Biol. Stefanie Hahn Pressestelle
Julius Kühn-Institut

Weitere Informationen:
http://www.bonusportal.org/bonus_projects/innovation_projects/promise – PROMISE-Projekt
http://www.bonusportal.org – zu BONUS

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EU: 50 Millionen Euro für neue Wasser-Forschungsprojekte

Biotechnologie zur Beseitigung der Schwermetallbelastung im Abwasser, neue „Aquaponik“-Systeme, bei denen Aquakultur und Hydroponik in der landwirtschaftlichen Produktion kombiniert werden, und intelligenteres Management der Wasserversorgungsnetze. Dies sind nur drei der elf neuen Projekte, die EU-Forschungsgelder erhalten werden und mit denen innovative Lösungen für die Wasserwirtschaft auf den Weg gebracht werden sollen. An den Projekten wirken 179 Partner aus Forschungseinrichtungen und privaten Unternehmen (darunter mehr als 70 KMU) in 19 verschiedenen europäischen Ländern mit. Die Fördersumme in Höhe von 50 Millionen Euro stammt aus der 2013 veröffentlichten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Themengebiet „Umwelt“ des Siebten Rahmenprogramm der EU für Forschung und technologische Entwicklung (7. RP). Damit beläuft sich der Gesamtbetrag für wasserbezogene Projekte des 7. RP (2007 bis 2013) auf mehr als eine Milliarde Euro. Im Zuge der ersten Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen des Programms Horizont 2020, die am 11. Dezember 2013 veröffentlicht wurden, werden voraussichtlich rund 165 Millionen Euro in Projekte des Schwerpunktbereichs „Wasser“ fließen. Darüber hinaus wird die effiziente Nutzung von Wasser Thema weiterer Maßnahmen sein, beispielsweise innerhalb der geplanten öffentlich-privaten Partnerschaft für eine nachhaltige Verarbeitungsindustrie (SPIRE).

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EU-Parlament: Wasser aus Konzessionsrichtlinie ausgenommen

Am 15. Januar 2014 hat das Europäische Parlament neue EU-Regeln für das öffentliche Beschaffungswesen und für Konzessionsverträge angenommen. Damit soll die Qualität und das Preis-Leistungs- Verhältnis von Bauarbeiten, Waren oder Dienstleistungen, erworben von öffentlichen Auftraggebern, verbessert werden. Weiterhin soll es für kleine und mittlere Unternehmen einfacher werden, sich an Ausschreibungen zu beteiligen. Die neuen Regeln, die bereits mit dem Rat im Juni 2013 vereinbart wurden, sind eine Neufassung der aktuellen EU-Gesetzgebung für die öffentliche Auftragsvergabe. Sie enthalten erstmalig gemeinsame EU-Standards für Konzessionsverträge. Damit werden neue Zuschlagskriterien eingeführt, die ökologische und soziale Aspekte sowie die Innovation stärker berücksichtigen. Das „Diktat des niedrigsten Preises“ soll so durchbrochen werden. Nach den neuen EU-Bestimmungen für Konzessionsverträge steht es den Mitgliedstaaten offen, zu entscheiden, wer öffentliche Bau- oder Dienstleistungsaufträge ausführen soll – die Behörden oder der Privatsektor. Die neue Richtlinie enthält „keinerlei Forderung nach Privatisierung öffentlicher Unternehmen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen“, steht in dem Text. Des Weiteren bestätigten die Abgeordneten die besondere Eigenschaft von Wasser als öffentliches Gut und akzeptieren den Ausschluss dieses Sektors von den neuen Bestimmungen. Die Richtlinien werden 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Nach diesem Datum haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen.

www.gfa-news.de/gfa/webcode/20140116_004

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EU-Bericht: Nitratbelastungen in Deutschland zu hoch

Aus dem neu vorgestellten Bericht der EU-Kommission zur Umsetzung der Nitratrichtlinie geht hervor, dass sich im europäischen Vergleich in Deutschland und Malta die höchsten Nitratkonzentrationen im Grundwasser finden. Zwar seien die Verunreinigungen durch Nitrate in den letzten 20 Jahren zurückgegangen. Nach wie vor würden die Wasserressourcen aber durch landwirtschaftliche Quellen belastet. Als besondere Problembereiche werden dem neuen Bericht zufolge neue Energiepflanzen, die Biogasindustrie, die Intensivierung der tierischen Erzeugung und der Gartenbau ausgemacht. Sie müssten genauer beobachtet werden und würden künftig verstärkte Anstrengungen zur Senkung der Belastungen erfordern.

Quelle und weitere Informationen:
Europäische Kommission, Pressemitteilung vom 18.10.2013, Umweltschutz: Gewässerbelastung nimmt ab, aber es bleibt noch viel zu tun
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-947_de.htm
EU-Kommission | Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung vom 18.10.2013, Nitratbelastung im deutschen Grundwasser besonders hoch
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/11751_de.htm

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Europäische Kommission verklagt Deutschland wegen des Zugangs zu Gerichten

Die Europäische Kommission verklagt Deutschland wegen einer Lücke in seinen Rechtsvorschriften über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Nach EU-Recht müssen die Mitgliedstaaten für Beschlüsse, die im Kontext der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung und der Richtlinie über Industrieemissionen gefasst wurden, ein rechtliches Überprüfungsverfahren sicherstellen. Die Kommission ist besorgt, dass die Lücken, die ihrer Meinung „im deutschen Recht in diesem Bereich offenbar bestehen“, den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu den Gerichten beeinträchtigen könnten. Die Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes in Deutschland vom November 2012 hält die Kommission für nicht ausreichend.

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EU-Parlament für Revision der UVP-Richtlinie

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 9. Oktober 2013 eine Revision der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten verabschiedet. Durch diese Richtlinie wurden Mindeststandards festgelegt die sicherstellen sollen, dass Auswirkungen von Investitionen auf Umwelt, Klima und biologische Vielfalt in Entscheidungen und Genehmigungen einbezogen werden. Auch für Fracking-Verfahren zur unkonventionellen Förderung von Kohlenwasserstoffen besteht nun eine UVPPflicht. Wasserverbrauch oder mögliche Chemikalienrückstände in Boden und Grundwasser sollen umfassend analysiert werden und alle Kosten für Gesellschaft und Umwelt in die Bewertung der Wirtschaftlichkeit mit einfließen.

www.gfa-news.de/gfa/
webcode/20131009_006

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Unterstützung durch EU für Deutschland nach der Hochwasserkatastrophe

Der EU-Kommissar für Regionalpolitik, Johannes Hahn, hat am 3. Oktober 2013 einen Vorschlag der Europäischen Kommission angekündigt, mit dem nach den schweren Überschwemmungen im späten Frühjahr, Mai und Juni dieses Jahres mehr als 360 Millionen Euro für Deutschland bereitgestellt werden sollen. Die Nachbarländer Österreich und die Tschechische Republik, die in geringerem Maße von direkten Folgeschäden der Überschwemmungen betroffen waren, sollen 21,6 bzw. 15,9 Millionen Euro erhalten. Außerdem wird Rumänien mit mehr als 2,4 Millionen Euro bei der Bewältigung der durch Dürreschäden und Waldbrände im Sommer 2012 entstandenen Kosten unterstützt. Die im Rahmen des Europäischen Solidaritätsfonds bereitzustellende Unterstützung muss noch vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt werden.

www.gfa-news.de/gfa/
webcode/20131004_001

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EU-Kommissar: keine zwangsweise Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen

Die EU übt keinen Druck auf Portugal und Griechenland in Richtung einer Privatisierung von Wasserversorgern aus. Das bestätigte EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier am 26. September 2013 auch im europäischen Parlament noch einmal in seiner Antwort auf eine entsprechende Frage eines griechischen Parlamentariers. Barnier sagte, der Trinkwassersektor sei ausdrücklich von der EU-Konzessionsrichtlinie ausgenommen worden. Die Entscheidung, ob öffentliche Dienstleistungen privatisiert werden sollen oder nicht, liege ausschließlich bei den zuständigen nationalen Stellen, die die jeweiligen Fälle am besten beurteilen könnten.

www.gfa-news.de/gfa/
webcode/20131008_002

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EU-Binnenmarktausschuss: Wasser kein Bestandteil der Konzessionsrichtlinie

Was sich vor Monaten bereits stark abgezeichnet hat, wird jetzt auch offiziell. Wasser wird nicht Bestandteil der neuen Konzessionsrichtlinie der EU. Anfang September hat der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments der Konzessionsrichtlinie und damit die Herausnahme des Wassersektors auch formal bestätigt. Allerdings handelt es sich dabei vorläufig nur um eine Herausnahme auf Zeit. Der Ausschuss hat die EUKommission beauftragt, die Auswirkungen dieser Herausnahme drei Jahre nach der Umsetzung in nationales Recht in den Mitgliedstaaten zu überprüfen. Als nächstes muss nun das Europäische Parlament über die Konzessionsrichtlinie beschließen.

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EU legt Kommunalabwasser- Bericht vor

Die neuesten Zahlen zur Abwasserbehandlung in Europa lassen Verbesserungen bei der Sammlung und Behandlung erkennen, auch wenn es zwischen den Mitgliedstaaten weiterhin große Unterschiede gibt. Spitzenreiter wie Österreich, Deutschland und die Niederlande erfüllen die EU-Mindeststandards für die Abwasserbehandlung weitgehend, und einige andere Länder liegen dicht dahinter. Neuere Mitgliedstaaten, die von einem niedrigeren Ausgangsniveau starteten, haben – trotz schlechterer Einhaltungsquoten – ebenfalls Verbesserungen bei der Sammlung und Behandlung insgesamt erzielt. Diese Fortschritte gehen mit einer massiven Investitionsförderung durch die EU einher (14,3 Milliarden Euro im Zeitraum 2007 bis 2013). Zu entnehmen ist dies dem Bericht über die Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie, den die EU Anfang August 2013 vorgelegt hat. Der Bericht, der den Zeitraum 2009/2010 betrifft, zeigt, dass der überwiegende Teil (91 %) der Schmutzfracht aus den großen Städten in der EU eine weitergehende Behandlung erfährt, was gegenüber der im vorangegangenen Bericht beschriebenen Situation (77 %) eine erhebliche Verbesserung darstellt. 15 Mitgliedstaaten sammeln 100 % ihrer gesamten Schmutzfracht. Die Einhaltungsquoten bei der Zweitbehandlung betrugen 82 %. Die Einhaltungsquoten bei der weitergehenden Behandlung zur Bekämpfung der Eutrophierung oder zur Verringerung der bakteriologischen Verunreinigung lagen insgesamt bei 77 %. In einem Anhang des Berichts, in dem die Situation in 27 europäischen Hauptstädten verglichen wird, wird jedoch warnend darauf hingewiesen, dass von diesen Städten lediglich elf über ein angemessenes Kanalisations- und Behandlungssystem verfügten.

www.gfa-news.de/gfa/webcode/20130807_007

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EU unterstützt Infrastrukturentwicklung in Südafrika und der Region

Die Europäische Union hat für Südafrika und die Region ein mit 100 Millionen Euro ausgestattetes Programm zur Unterstützung der Infrastrukturentwicklung durch eine Mischung von Zuschüssen und Krediten verabschiedet. Das „Infrastrukturinvestitionsprogramm für Südafrika“ wird eingesetzt, um Investitionen von Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen in den Bereichen zu mobilisieren, die von dem Land selbst aufgrund eines dringenden Finanzierungsbedarfs ausgewählt wurden. Mit den EU-Zuschüssen wird eine Reihe von Maßnahmen unterstützt, einschließlich technischer Hilfe für die Vorbereitung, Verwaltung und Durchführung von Projekten sowie direkter Zuschüsse zur Kofinanzierung der Investitionsausgaben für Infrastrukturprojekte. Als Bereich, der durch das Programm erfasst wird, wird ausdrücklich auch Wasser/Umwelt genannt.

www.gfa-news.de/gfa/webcode/ 20130717_004

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Wassersektor wird von der EU-Konzessionsrichtlinie ausgeschlossen

Es wäre „meiner Ansicht nach am besten, die Wasserversorgung vom Anwendungsbereich der Konzessionsrichtlinie auszunehmen. … Ich werde dies Präsident Barroso und meinen Kommissionskollegen zur Billigung vorschlagen.“ Das erklärte EU-Kommissar Michel Barnier am 21. Juni 2013 in Luxemburg. Die Kommission werde die weitere Entwicklung im Wassersektor aufmerksam verfolgen. Barnier erklärte weiter, es sei nie Absicht der EUKommission gewesen „durch die Hintertür mittels ihres Vorschlages zur Konzessionsrichtlinie die Wasserversorgung zu privatisieren.“ Es sei der Kommission lediglich darum gegangen, „in einem wirtschaftlich wichtigen Bereich mehr Rechtssicherheit für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen in ganz Europa zu schaffen, und … Transparenz und Gleichbehandlung im Binnenmarkt zu gewährleisten.“ Eine Privatisierung der Wasserversorgung sollte weder erzwungen noch gefördert werden. Barnier: „Die Entscheidung darüber, wie öffentliche Dienstleistungen erbracht werden sollen, liegt ganz allein bei den Mitgliedstaaten und ihren Städten und Gemeinden. Und das wird auch so bleiben.“ Parlament und Rat der EU haben den Vorschlag von Barnier am 26. Juni 2013 angenommen. Die vollständige Erklärung von Michel Barnier steht im Internet zum Download bereit:

www.gfa-news.de
Webcode: 20130621_006

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EU: 281,4 Millionen Euro für neue Umweltprojekte

Die Europäische Kommission hat der Förderung von 248 neuen Projekten im Rahmen des LIFE-Programms, dem Umweltfonds der Europäischen Union, zugestimmt. Diese Projekte betreffen Maßnahmen in den Bereichen Naturschutz, Klimawandel und Umweltpolitik sowie Information und Kommunikation zu Umweltfragen in allen Mitgliedstaaten. Zusammen entsprechen sie einer Investition von insgesamt 556,4 Millionen Euro, von denen die EU 281,4 Millionen Euro beisteuern wird.

www.gfa-news.de
Webcode: 20130703_008

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Europäisches Parlament: Umweltausschuss stimmt für Revision der UVP-Richtlinie

Investitionen in der Europäischen Union sollen stärker auf ihre Nachhaltigkeit überprüft werden. Am 11. Juli 2013 hat sich der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments für eine Revision der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten ausgesprochen. Die modernisierte Richtlinie soll die Anforderungen an die Art der zu prüfenden Projekte und den Inhalt der Prüfung klären und verbessern sowie die wichtigsten Verpflichtungen der Projektträger, die Rolle der zuständigen Behörden und die Einbeziehung der betroffenen Öffentlichkeit. Auch die Folgen der Schiefergasförderung mittels Fracking sollen systematisch überprüft werden.

www.gfa-news.de
Webcode: 20130715_005

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EU-Konsultation zur Verwendung von Phosphor

Die EU-Kommission leitet eine Konsultation zur nachhaltigeren Verwendung von Phosphor ein. Phosphor ist eine Ressource, für die es keine Alternative gibt. Die Vorräte sind begrenzt, die Preise unbeständig, und derzeit wird viel Phosphor verschwendet, so die Kommission, was zu Bedenken hinsichtlich der Kosten und derkünftigen Verfügbarkeit in der EU und weltweit führt. Bei der Konsultation wird gefragt, wie sichergestellt werden kann, dass auch künftigen Generationen Phosphor zur Verfügung steht, und wie unerwünschte Nebeneffekte der Phosphorverwendung auf die Umwelt minimiert werden können. Das Europäische Parlament, der Rat und die anderen europäischen Organe, Bürger, Behörden, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen sind gebeten, ihre Standpunkte bis zum 1. Dezember 2013 mitzuteilen. Die Kommission wird die Beiträge im Laufe des Jahres 2014 prüfen. Sie wird die Ergebnisse dieser Prüfung in den einschlägigen Politikbereichen von der Agrarpolitik über die Wasser- und Abfallbestimmungen bis hin den Vorschriften für Rohstoffe einarbeiten.

www.gfa-news.de
Webcode: 20130709_003

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EU: Fünf Jahre Haft für Cyberangriffe auf „kritische Infrastrukturen“

Sogenannte Cyberkriminelle werden in der EU demnächst härter bestraft, nachdem das Parlament am 4. Juli 2013 entsprechende Vorschriften angenommen hat. Der Richtlinienentwurf, der bereits informell mit den Mitgliedstaaten vereinbart wurde, zielt auch darauf ab, die Prävention zu erleichtern und die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz in diesem Bereich zu verbessern. Der Richtlinienentwurf verpflichtet die EU-Länder, dass sie ihre höchsten Haftstrafen auf mindestens zwei Jahre für jene Verbrechen festlegen, bei denen illegal auf Informationssysteme zugegriffen wurde oder diese gestört wurden, illegal die Datenübertragung gestört wurde, illegal Abhörsysteme für Kommunikation genutzt wurden oder absichtlich Tatwerkzeuge hergestellt und vertrieben wurden, mit denen diese Straftaten begangen werden können. „Leichte Fälle“ sind ausgeschlossen, aber die Mitgliedstaaten können festlegen, was als leichter Fall gilt. Angriffe auf „kritische Infrastrukturen“ können zu einer fünfjährigen Gefängnisstrafe führen. Sobald der Text vom Rat angenommen ist, werden die Mitgliedstaaten zwei Jahre lang Zeit haben, diese in nationales Recht umzusetzen.

www.gfa-news.de
Webcode: 20130704_005

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EU-Kommission nimmt Wasser aus geplanter Konzessionsrichtlinie aus

BDEW begrüßt Entscheidung der EU-Kommission
Entscheidung auch Ergebnis intensiver BDEW-Gespräche mit europäischen Institutionen

„Die Entscheidung der Europäischen Kommission können wir nur begrüßen. Wasser bleibt in Deutschland damit in der bewährten Obhut der Kommunen, die vor Ort am besten entscheiden können, wie die Wasserversorgung organisiert sein sollte“, sagte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) heute in Berlin.
Der BDEW hat sich in den vergangenen Wochen und Monaten in intensiven Gesprächen in Brüssel und Berlin dafür eingesetzt, dass die bewährten kommunalen Strukturen der Wasserwirtschaft in Deutschland nicht durch diese EU-Richtlinie gefährdet werden. Der BDEW hatte umfangreiche Vorschläge in Form eines „Wasser-Ausnahmepaketes“ in die Diskussion eingebracht, das auch vom EU-Ministerrat und der Bundesregierung aufgegriffen wurde. Offenbar hat die Europäische Kommission auch aufgrund der intensiven Diskussionen erkannt, dass ihr Ansatz zur EU-weiten Regelung der Konzessionsvergabe letztlich nicht zielführend und praktikabel ist und den Strukturen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten nicht gerecht wird.

Der BDEW war immer der Auffassung, dass eine Ausnahme der Wasserwirtschaft aus dem Geltungsbereich der Richtlinie letztendlich der beste Weg ist“, so Weyand. Mehr:

http://www.bdew.de/internet.nsf/id/20130621-pi-bdew-begruesst-entscheidung-der-eu-kommission-de

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EU-Konsultation zum Recycling

Die Europäische Kommission möchte wissen, ob und wie die Recyclingziele des EU-Abfallrechts überprüft werden sollten. Die Ergebnisse der Konsultation werden als Teil einer breiter angelegten Überprüfung der Abfallpolitik im Jahr 2014 in die Erarbeitung eventueller neuer Vorschriften zur Vermeidung von Abfällen und zur Förderung von Wiederverwendung und Recycling einfließen. Bürger, Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen, Behörden und andere Interessenträger sind aufgerufen, bis Mitte September 2013 Stellung zu nehmen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der öffentlichen Konsultation wird die Kommission die wichtigsten Optionen für die Festlegung der Ziele herausarbeiten. Daraufhin werden der potenzielle Mehrwert sowie die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen dieser Optionen analysiert. 2014 wird dann im Rahmen der Überprüfung der Abfallpolitik gegebenenfalls ein Vorschlag für einen Rechtsakt ausgearbeitet werden. Zusätzlich zu den Zielvorgaben wird auch überprüft, ob es möglicherweise Überschneidungen in den bestehenden Rechtsvorschriften gibt und inwieweit die Rechtsvorschriften vereinfacht werden können, um für mehr Klarheit und Kohärenz zu sorgen.

www.gfa-news.de Webcode: 20130606_008

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EU-Kommission: Breitbandausbau soll bestehende Infrastruktur nutzen

Die Europäische Kommission hat Ende März 2013 einen Vorschlag für neue Rechtsvorschriften vorgelegt, durch die 30 % der Kosten für den Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen eingespart werden sollen. Einer der Kernüberpunkte, wie das nach Auffassung der Kommission erreicht werden kann: „Der Zugang zur Infrastruktur, das heißt zu Leitungsrohren, Leerrohren, Einstiegsschächten, Verteilerkästen, Pfählen, Masten, Antennenanlagen, Türmen und anderen Trägerstrukturen, soll zu fairen und angemessenen Bedingungen und Preisen gewährt werden.“ Bevor die neue Verordnung in Kraft treten kann, müssten das Europäische Parlament und der Rat zustimmen; die Vorschriften wären dann unmittelbar in der EU anwendbar. Der Bundesrat [Bundesrats-Drucksache 240/13 (Beschluss)] hat sich kritisch zu den Plänen der EU geäußert, weil er Mehrbelastungen für kommunale Unternehmen der Daseinsvorsorge befürchtet, und sieht die Gefahr von Eingriffen in die Eigentumsund Nutzungsrechte kommunaler Unternehmen, wenn diese „letztlich dazu gezwungen werden können, auch gegen ihren Willen den Zugang zu ihren ‚physischen Infrastrukturen‘ zu gewähren.“

www.gfa-news.de Webcode: 20130517_001

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EU-Forscher fordern Klärschlammmonitoring

Monitoring statt neuer Grenzwerte. Diese Auffassung vertreten die Forscher des Joint Research Centre (JRC), dem Wissenschaftszentrum der EU-Kommission, auf Basis einer aktuell abgeschlossenen Studie. Das JRZ hat in Zusammenarbeit mit europäischen Kläranlagen 63 Klärschlammproben aus 15 Ländern auf 114 chemische Substanzen untersucht. Pestizide, Health-Care-Produkte, Arzneimittelrückstände, Süßstoffe und ähnliches haben die Forscher zwar in den Klärschlämmen nachgewiesen. Die festgestellten Konzentrationen rechtfertigen nach Einschätzung der Forscher aber keine neuen Grenzwerte in der EU-Klärschlammverordnung, da keine messbaren Gefährdungen von den analysierten organischen Stoffen ausgehen. Die Studienergebnisse hätten keinen wissenschaftlichen Beweis dafür erbracht, dass Regelungen für persistente organische Schadstoffe (POPs) eingeführt werden müssten. Die Wissenschaftler weisen aber auch darauf hin, dass insbesondere bei neuen Schadstoffen die Datenlage sehr dünn ist. Hier regen sie weitere Monitoringmaßnahmen an. Aus dem gleichen Grund soll auch die durchgeführte Studie mit der Beteiligung weiterer Länder wiederholt werden.

http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20130416_001/EU-Forscher_fordern_Kl%C3%A4rschlammmonitoring

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EU-Kommission geht erste Schritte für Klima- und Energiepolitik bis 2030

Die Europäische Kommission hat am 27. März 2013 ein Grünbuch angenommen, mit dem eine Konsultation der Öffentlichkeit zum Inhalt des Politikrahmens für die EU-Klima- und Energiepolitik bis 2030 eingeleitet wurde. Die Konsultation läuft bis zum 2. Juli 2013. Außerdem veröffentlichte sie ein konsultative Mitteilung über die Zukunft der CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) in Europa, die eine Debatte über die Optionen anstoßen sollte, die bestehen, um die zeitige Entwicklung dieser Technologie sicherzustellen. Schließlich nahm die Kommission einen Bericht über die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Erreichung ihrer Zielvorgaben bis 2020 auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien sowie Berichte über die Nachhaltigkeit der in der EU verbrauchten Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe an.

www.gfa-news.de
Webcode: 20130327_005

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EU-Kommission kündigt Grünbuch zu Phosphor an

EU-Umweltkommissar Janez Potočnik hat noch für dieses Jahr ein Grünbuch der Kommission zum Thema Phosphor angekündigt. Das Grünbuch soll eine öffentliche Konsultation einleiten und die Debatte über künftig auf europäischer Ebene zu ergreifende Maßnahmen strukturieren. Im Mittelpunkt der zu diskutierenden Regelungen soll der effizientere Einsatz von Phosphor in der Landwirtschaft stehen. Aber auch die Rückgewinnung von Phosphor soll forciert werden. Das größte Potenzial sieht die EU-Kommission diesbezüglich bei Gülle, Abwässern und Bioabfällen. Für die Wasserwirtschaft könnte das laut Potočnik einen Perspektivenwechsel bedeuten. Phosphor müsse als Ressource und nicht nur als zu eliminierender Parameter begriffen werden, betonte Potočnik bei der Vorstellung der Pläne auf der europäischen Konferenz zur nachhaltigen Phosphornutzung Mitte März 2013 in Brüssel.

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EU-Ausschuss der Regionen für Arzneimittel als prioritäre Stoffe

Der Ausschuss der Regionen der EU „begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission, die Liste prioritärer Stoffe im Bereich der Wasserpolitik auszudehnen, und vertritt die Auffassung, dass es zum Erreichen der im Vorschlag genannten Ziele unbedingt erforderlich ist, Arzneimittelsubstanzen in das Verzeichnis der prioritären Stoffe und der prioritär gefährlichen Stoffe aufzunehmen oder dies zumindest in Erwägung zu ziehen.“ (Amtsblatt der Europäischen Union, C 17/91, vom 19. Januar 2013). Der Ausschuss der Regionen ist eine beratende Einrichtung, die die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in der Europäischen Union vertritt.

www.gfa-news.de Webcode: 20130222_

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Beschwerde bei EU gegen deutsche Regeln zum Fracking eingereicht

Die Fraktion der Piraten im schleswigholsteinischen Landtag hat Anfang Februar 2013 bei der EU-Kommission eine Vertragsverletzungsbeschwerde bezüglich Fracking eingereicht. Nach Ansicht der Piraten verstoßen die aktuellen Regelungen in Deutschland gegen die EURichtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie 2011/92/EU), da Fracking in Deutschland generell ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt werden darf. Die EUKommission muss jetzt entscheiden, ob sie die Beschwerde weiter verfolgt oder nicht.

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EU-Kommission kündigt Grünbuch zu Phosphor an

EU-Umweltkommissar Janez Potocnik hat noch für dieses Jahr ein Grünbuch der Kommission zum Thema Phosphor angekündigt. Das Grünbuch soll eine öffentliche Konsultation einleiten und die Debatte über künftig auf europäischer Ebene zu ergreifende Maßnahmen strukturieren. Im Mittelpunkt der zu diskutierenden Regelungen soll der effizientere Einsatz von Phosphor in der Landwirtschaft stehen. Aber auch die Rückgewinnung von Phosphor soll forciert werden. Das größte Potenzial sieht die EU-Kommission diesbezüglich bei Gülle, Abwässern und Bioabfällen. Für die Wasserwirtschaft könnte das laut Potocnik einen Perspektivenwechsel bedeuten. Phosphor müsse als Ressource und nicht nur als zu eliminierender Parameter begriffen werden, betonte Potocnik bei der Vorstellung der Pläne auf der europäischen Konferenz zur nachhaltigen Phosphornutzung Mitte März in Brüssel.

Quelle:
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20130404_002/EU-Kommission_k%C3%BCndigt_Gr%C3%BCnbuch_zu_Phosphor_an

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Forschungsstipendien der EU in Höhe von 227 Millionen Euro

Die Europäische Kommission ruft zur Einreichung von Bewerbungen für die letzte Tranche der Marie-Curie-Stipendien im Rahmen des laufenden Siebten Rahmenprogramms für Forschung (RP7, 2007 bis 2013) auf. Dieses Jahr wird der höchste je für Marie-Curie-Maßnahmen bereitgestellte Einzelbetrag, nämlich ca. 227 Millionen Euro, für rund 1000 erfahrene Forscher zur Verfügung gestellt. Bis zum 14. August 2013 können Bewerbungen eingereicht werden. Nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren:

www.gfa-news.de Webcode: 20130321_006

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Umwelt: 40 Millionen Euro für Innovationen im Wassersektor

Umwelt: 40 Millionen Euro für Innovationen im Wassersektor
Heute wurde ein wichtiger Schritt getan, um Lösungen für die großen Probleme zu entwickeln, mit denen Europa im Sektor Wasserbewirtschaftung konfrontiert ist. Der von der europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Wasser“ unter dem Vorsitz von Umweltkommissar Janez Potočnik angenommene strategische Umsetzungsplan zeigt die Bereiche auf, für die prioritär Lösungen gefunden werden müssen. Aktionsgruppen werden nun Instrumente und Mechanismen entwickeln, um Innovationen in den Bereichen Wasserpolitik und Wassertechnologie zu fördern. Im Jahr 2013 sollen für Projekte, die die Ziele der EIP „Wasser“ fördern, Forschungsgelder in Höhe von 40 Mio. EUR bereitgestellt werden.
Der europäische Umweltkommissar, Janez Potočnik, erklärte hierzu: „Wir brauchen Innovationen, die unsere Wasserprobleme lösen und dazu beitragen, die Ziele des kürzlich angenommenen Blueprint für den Schutz der europäischen Wasserressourcen zu erreichen. Die Innovationspartnerschaft „Wasser“ führt private und öffentliche Akteure zusammen, die in der Lage sind, innovative Ideen zu vermarkten. Die Durchführung des strategischen Umsetzungsplans wird nicht nur gewährleisten, dass genügend Wasser von guter Qualität zur Verfügung steht, um die Bedürfnisse von Bürgern, Wirtschaft und Umwelt zu decken, sondern auch die Position der europäischen Wasserwirtschaft auf den globalen Märkten stärken, deren Umfang sich bis 2030 voraussichtlich verdoppeln wird.“
Die Innovationspartnerschaft führt Akteure aus Sektoren wie Wasserindustrie, KMU, Forschung, Finanzen, Lokalbehörden und Hauptwassernutzer zusammen, um die Entwicklung und Einführung innovativer Lösungen für Wasserprobleme in Europa und darüber hinaus voranzutreiben.
Die europäische Innovationspartnerschaft „Wasser“ wurde geschaffen, um bis 2020 „für zehn große wasserbezogene Probleme innovative Lösungen zu finden, zu erproben, zu verbessern, zu verbreiten und anzuwenden“. Es wurden fünf prioritäre Bereiche identifiziert:

• Wiederverwendung und Wiederaufbereitung von Wasser
• Wasser- und Abwasserbehandlung
• Wasser und Energie
• Risikomanagement im Falle wasserbedingter Extremereignisse
• Ökosystemdienstleistungen

Diese Prioritäten betreffen in erster Linie Herausforderungen/Chancen im Wassersektor und innovative Maßnahmen, die die größte Wirkung zeigen werden. Wasser-Governance, Bewirtschaftungsmodelle, Überwachung und Innovationsfinanzierung wurden als Querschnittsprioritäten herausgearbeitet, die die Rahmenbedingungen beeinflussen, Schnittstellen zwischen den verschiedenen Arbeitsprioritäten fördern und Katalysatoren für alle anderen Maßnahmen sind. Intelligente Technologien sind innerhalb aller anderen prioritären Bereiche ein weiterer Schlüsselfaktor.
Die 40 Millionen Euro aus dem Siebten Forschungsrahmenprogramm sind Projekten gewidmet, die die Ziele der EIP „Wasser“ fördern. Eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen läuft; Einreichungsfrist ist der 4. April 2013 (http://cordis.europa.eu/fetch?CALLER=FP7_NEWS&ACTION=D&RCN=34831). Am 15. Januar 2013 wird die GD Forschung und Innovation in Brüssel einen Informationstag für potenzielle Antragsteller organisieren.
Ein an Interessenträger gerichteter Aufruf zur Bekundung von Interesse an den Aktionsgruppen der Innovationspartnerschaft „Wasser“ wurde ebenfalls veröffentlicht: http://ec.europa.eu/environment/water/innovationpartnership/index_en.htm

Die nächsten Schritte
Die Task Force für die Innovationspartnerschaft „Wasser“ wird Anfang 2013 konkrete Ziele und Meilensteine für die Tätigkeiten setzen und im strategischen Umsetzungsplan festschreiben. Die Frist für die Bekundung des Interesses an den Aktionsgruppen wird voraussichtlich im April 2013 ablaufen.

Hintergrund
Der stetig wachsende Weltwassermarkt dürfte 2020 einen Wert von schätzungsweise 1 Billion USD erreichen. Unternehmen der europäischen Wasserwirtschaft arbeiten weltweit an der Entwicklung innovativer Lösungen für Wasserprobleme, sind jedoch oft nicht in der Lage, ihr wirtschaftliches Potenzial voll auszuschöpfen. Die Beseitigung der Hemmnisse für Marktdurchbrüche und die Förderung der komparativen Vorrangstellung Europas in der Innovationswertschöpfungskette wird den Unternehmen helfen, ihre Lösungen auf den Markt zu bringen. Die Erschließung des Innovationspotenzials im Bereich Wasserbewirtschaftung könnte Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig fördern – bei einem 1 %igen Zuwachs der europäischen Wasserindustrie könnten bis zu 20 000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
Die im Rahmen der Europa-2020-Leitinitiative „Innovationsunion“ vorgeschlagenen europäischen Innovationspartnerschaften sollen Innovationen beschleunigen, die zur Lösung gesellschaftlicher Probleme beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit Europas verbessern und Beschäftigung sowie Wirtschaftswachstum fördern. Die Innovationspartnerschaften poolen Sachverstand und Ressourcen, indem sie Innovationsangebot und -nachfrage miteinander verbinden und öffentliche und private Akteure auf EU-, nationaler und regionaler Ebene zusammenführen. Die europäische Innovationspartnerschaft „Wasser“ (siehe IP/12/470) konzentriert sich auf die Beseitigung von Innovationshemmnissen, fungiert als Bindeglied zwischen Angebots- und Nachfrageseite, entwickelt Verbreitungsstrategien für bewährte Lösungen und fördert die beschleunigte Markteinführung von Innovationen.
Die europäische Innovationspartnerschaft „Wasser“ ist an die Europa-2020-Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa geknüpft, mit der die Bedeutung einer nachhaltigen Wasserbewirtschaftung hervorgehoben wird. Sie wird auf dem Ökoinnovationsaktionsplan aufbauen, dessen Schwerpunkt auf der Förderung von Innovationen liegt, die den Druck auf die Umwelt mindern, und auf der Schließung der Lücke zwischen Innovation und Markt. Innovation wird auch als Schlüsselinstrument zur Förderung der politischen Optionen im Rahmen des Blueprint für den Schutz der europäischen Wasserressourcen gesehen, den die Europäische Kommission im November 2012 als Antwort der EU auf die Gefährdung des empfindlichen Wassermilieus angenommen hat.
Weitere Informationen:
Die Schlussfolgerungen und die Zusammensetzung der Lenkungsgruppe der europäischen Innovationspartnerschaft „Wasser“ sowie weitere Hintergrundinformationen über die Innovationspartnerschaft finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/environment/water/innovationpartnership/index_en.htm

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EU-Umweltministerrat gibt wasserpolitische Empfehlungen

Das Verursacherprinzip ist im Wassersektor noch nicht konsequent umgesetzt. Die Abstimmung zwischen Agrarpolitik und Gewässerschutz fehlt noch. Diese Punkte – und mehr – nannten die EUUmweltminister am 17. Dezember 2012 in ihren Schlussfolgerungen zum „Blueprint to Safeguard Europe’s Water“, der künftigen europäischen Wasserpolitik. Die Umweltminister sehen die bestehende EU-Rechtsgrundlage im Gewässerschutz als ausreichend an und betonen, dass die Mitgliedstaaten die Mittel, mit denen sie die vorgegebenen Ziele erreichen, weiterhin selbst wählen können. Noch Handlungsbedarf sehen die Minister bei der konsequenten EU-weiten Umsetzung des in der Wasserrahmenrichtlinie verankerten Verursacherprinzips sowie bei der Bekämpfung von Gewässerverunreinigungen aus der Landwirtschaft beziehungsweise aus diffusen Quellen. Die Umweltminister sprachen sich auch für regional differenzierte Ansätze beim Thema Wassersparen aus.

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Webcode: 20121217_002

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EU-Umweltausschuss erweitert Liste prioritärer Stoffe

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat Ende November 2012 erstmals drei Pharmawirkstoffe auf die Liste der prioritären Stoffe nach Wasserrahmenrichtlinie gesetzt: 17_-Ethinylestradiol, 17_-Estradiol und Diclofenac waren unter den 15 Chemikalien, um die die Abgeordnete die Liste erweitern möchten. Grenzwerte sollen nicht festgesetzt werden, bevor sich die EU-Kommission mit dem Thema auseinandergesetzt hat und mehr Kenntnisse vorliegen. Als nächster Schritt soll sich im April 2013 das EU-Parlament mit der vorgeschlagenen Erweiterung der Liste befassen.

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Webcode: 20121214_009

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EU will PAKs weiter begrenzen

Die EU will die Emission von polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) weiter verringern. Angestoßen durch eine deutsche Initiative hat die EU-Kommission auf Grundlage der Chesentlich mikalienverordnung REACh einen Vorschlag zur Verringerung von PAKs vorgelegt. Dieser sieht für Verbraucherprodukte einheitliche Grenzwerte vor, Produkte, die eine Konzentration von mehr als ein mg/kg enthalten, sollen verboten werden. Beim Umweltbundesamt stoßen die Pläne der EU auf Zustimmung. „Während die EU für Autoreifen bereits seit Jahren PAK-Grenzwerte vorschreibt, gelten für Produkte wie Kleidung, Griffe, Spielzeuge oder Kinderartikel bisher keine Grenzwerte. Deshalb begrüßt das Umweltbundesamt den EU-Vorschlag für mehr Umwelt- und Verbrauchersicherheit“, so UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Das UBA plädiert grundsätzlich dafür, die Umwelteinträge von Stoffen mit einer derartigen Kombination von Eigenschaften – Persistenz, Bioakkumulationspotenzial und Toxizität – durch gesetzliche Regelungen soweit wie möglich zu minimieren. Um die Öffentlichkeit über die Stoffgruppe der PAKs aufzuklären, hat das UBA zudem ein neues Hintergrundpapier über Quellen, Wirkungen und Risiken der PAKs veröffentlicht. Das Papier „Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe – Umweltschädlich! Giftig! Unvermeidbar?“ steht im Internet zum Download bereit:

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Webcode: 20121121_001

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EU-Abgeordnete fordern stabilen Rechtsrahmen für Fracking

Die beginnende Exploration von Schieferöl und -gas in einigen EU-Ländern sollte einen stabilen Rechtsrahmen bekommen, forderte das Europäische Parlament in zwei Entschließungen, die es am 21. November 2012 verabschiedete. Mitgliedstaaten sollten in Bezug auf nicht konventionelle fossile Brennstoffe Vorsicht walten lassen, bis die laufende Analyse der EU-Gesetzgebung abgeschlossen ist, sagten die Abgeordneten. In jedem Fall sei ein „stabiler Rechtsrahmen“ für alle Schiefergasaktivitäten nötig, auch für hydraulische Aufbrechverfahren. Umweltfreundliche Verfahren und die besten zur Verfügung stehenden Technologien sollten genutzt werden, um die höchsten Sicherheitsstandards zu erreichen, so die Abgeordneten. Das Parlament lehnte hingegen den Änderungsantrag einer Reihe von Abgeordneten verschiedener Fraktionen ab, die die Mitgliedstaaten dazu drängen wollten, keine neuen Fracking- Aktivitäten in der EU zu genehmigen.

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Webcode: 20121121_008

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EU hat wegen Versalzung von Werra und Weser Vertragsverletzungsverfahren eingereicht

Wegen der Versalzung von Weser und Werra hat die Europäische Kommission gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Das bestätigt die Bundesregierung in einer Antwort (Bundestags-Drucksache 17/10796) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Regierung wurde nach eigenen Angaben darüber am 22. Juni 2012 informiert. Für die ordnungsgemäße Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie seien allerdings die Länder zuständig. „Ihre Aufgabe ist es auch, die Beanstandungen der Kommission auszuräumen“, heißt es in der Antwort der Regierung. Die Länder seien daher dazu aufgefordert worden, zu den Beanstandungen Stellung zu nehmen, schreibt die Regierung weiter und erklärt, dass sie davon ausgehe, dass mit der Stellungnahme der Länder die Beanstandungen der Kommission ausgeräumt werden.

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Webcode: 20121026_005

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EU-Kommission will die Vorschriften für die Umweltverträglichkeitsprüfung von Projekten straffen

Die Europäische Kommission hat am 26. Oktober 2012 neue Vorschläge zur Straffung der Vorschriften für Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) vorgelegt, die den Verwaltungsaufwand und die Prüfung der potenziellen Auswirkungen größerer Projekte erleichtern sollen, ohne die geltenden Umweltschutzmechanismen zu beeinträchtigen. Die UVP-Richtlinie ist vor über 25 Jahren in Kraft getreten. Sie wurde bereits mehrfach geändert. Die Änderungsvorschläge betreffen unter anderem: die Anpassung des Verfahrens, nach dem bestimmt wird, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, die Verschärfung von Vorschriften im Interesse einer besseren Entscheidungsfindung und zur Vermeidung von Umweltschäden, die Straffung der verschiedenen Phasen des UVP-Prozesses durch Festlegung von Zeitrahmen und eines neuen Mechanismus zur Vereinfachung des Prozesses für den Fall, dass mehrere Prüfungen erforderlich und verschiedene Behörden involviert sind. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vorgelegt. Sofern sie angenommen werden, werden sie in der EU rechtsverbindlich.

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Webcode: 20121029_001

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European Water Association legt drittes „Water Manifesto“ vor

Die Umsetzung der EU-Wassergesetzgebung in den Mitgliedstaaten, die Anpassung der Wasserwirtschaft an die Klimaänderung und den demografischen Wandel, der Aufbau einer nachhaltigen Wasserversorgung und Abwasserbehandlung, Hochwasserschutz, effizienter Einsatz von Wasser in der Landwirtschaft, der Themenkreis Wasser und Energie sowie der Umgang mit Spurenstoffen, dies sind die Schwerpunkte des von der EWA European Water Association veröffentlichten dritten „EWA Water Manifesto“. EWA-Präsident Pertti Seuna hat das Manifest Mitte Oktober der EU übergeben.

www.gfa-news.de
Webcode: 20121016_001

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EU-Konsultation zu ermäßigten Mehrwertsteuersätzen

Die Europäische Kommission hat am 8. Oktober 2012 eine Konsultation zur Überprüfung der bestehenden Rechtsvorschriften zu ermäßigten Mehrwertsteuersätzen begonnen. Interessierte Kreise haben bis zum 4. Januar 2013 Zeit, gegenüber der EU Stellung zu beziehen. In der Konsultation sind die Sektoren Wasser-, Energie- und Abfallwirtschaft direkt erwähnt. Zum Thema Wasser fragt die EU konkret: „Welche Argumente (soziale, wirtschaftliche, rechtliche etc.) möchten Sie in Zusammenhang mit der Bewertung des ermäßigten MwSt-Satzes für Wasser anführen?“

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Webcode: 20121026_004

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EU: Griechenland soll seine Wasserressourcen vor Nitrat schützen

Die Europäische Kommission hat Griechenland im September 2012 aufgefordert, die Rechtsvorschriften zum Schutz der Gewässer vor der Verunreinigung durch Nitrate zu verbessern. Gemäß EURecht müssen die Mitgliedstaaten nitratgefährdete Zonen ausweisen und Maßnahmen zur Reduzierung und Vorbeugung von Verunreinigungen in diesen Zonen ergreifen. Zu diesen Maßnahmen gehören Vorschriften zu Zeiträumen, in denen das Ausbringen von Dung und chemischen Düngern verboten ist, zu Kapazitäten für die Dunglagerung in diesen Zeiträumen und zum begrenzten Einsatz von Düngemitteln. Nach Auffassung der Kommission muss Griechenland einige seiner gefährdeten Zonen ausweiten und zusätzliche Zonen ausweisen. Obwohl Griechenland sich zur Ausweisung zusätzlicher Zonen verpflichtet hat, wurden bisher keine konkreten Schritte unternommen. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme (der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens). Griechenland muss binnen zwei Monaten reagieren.

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EU-Umweltausschuss: Strikte Regeln für Fracking

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat sich am 19. September 2012 für strikte Regeln für das Fracking- Bohrverfahren ausgesprochen. Fracking dürfe nur eingesetzt werden, wenn Gefahren für Umwelt und Gesundheit ausgeschlossen sind. Die EU-Staaten sollten vorsichtig sein, gegenwärtig weiterhin Fracking zu genehmigen. Sie sollten eine Studie abwarten, die von der EU-Kommission „bald“ vorgelegt wird. Der Umweltausschuss macht das weitere Vorgehen beim Fracking somit deutlich von den Ergebnissen der Studie abhängig. Schon jetzt sagt der Umweltausschuss, dass Fracking in sensiblen Bereichen wie Trinkwasserschutzgebieten und Bergbaurevieren verboten werden soll. Die Industrie soll verpflichtet werden, nur modernste Technik einzusetzen und für mögliche Unfälle finanziell gewappnet zu sein. Die EU soll für die Forschung und Entwicklung von Erdgas- und Erdölförderung mittels Fracking kein Geld zur Verfügung stellen.

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Webcode: 20120920_007

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Werraversalzung: EU leitet Verfahren gegen Deutschland ein

Die Einleitung von Salz durch den Düngemittelhersteller K_S in die Werra beschäftigt jetzt auch die Europäische Kommission. Nach Informationen der Werra- Weser-Anrainerkonferenz hat die EUKommission bereits am 22. Juni 2012 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil im Zusammenhang mit der Salzeinleitung in die Werra die Vorschriften der EU-Wasserrahmenrichtlinie nicht beachtet würden. Die Werra-Weser-Anrainerkonferenz bezieht sich bei ihren Ausführungen auf ein Schreiben der EU-Kommission an den Rechtsbeistand der Anrainer-Klagegemeinschaft, dem Kölner Rechtsprofessor Rüdiger Breuer. Die Anrainer der Flussgebietsgemeinschaft Weser hatten sich im Vorfeld in mehreren Beschwerden gegen Genehmigungen für K_S zur Salzeinleitung in die Werra gewandt. Die Beschwerden bezogen sich auf die Salzeinleitung, die Fortschreibung des Härtegrenzwertes in der Werra, die Erlaubnis zur Fortsetzung der Laugenverpressung in den Untergrund sowie auf die Erlaubnis für die Einleitung der Abwässer aus dem Fuldarevier in die Werra. Mit der Aufnahme des Vertragsverletzungsverfahrens muss Deutschland nun innerhalb von zwei Monaten Position zur Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie bei der Salzeinleitung beziehen.

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EU plant „watch list“ für prioritäre Stoffe

Eine sogenannte „watch list“ für prioritäre Stoffe wird wahrscheinlicher. Nachdem diese bereits von der EU-Kommission vorgeschlagen wurde, hat sich jetzt auch der österreichische EU-Abgeordnete Richard Seeber (EVP) in seinem Mitte Juli vorgelegten Berichtsentwurf zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen (UQN/EQSD) in Bezug auf prioritäre Stoffe für eine solche watch list ausgesprochen. Seebers plant allerdings eine umfangreichere watch list als die Kommission. Nach seinem Vornikunternehmen schlag sollen die 15 zusätzlich vorgeschlagenen Substanzen ebenfalls auf die watch list gesetzt werden. Allerdings zeitlich begrenzt. Seeber schlägt vor, die Gültigkeit dieser Liste auf vier Jahre zu beschränken. So soll verhindert werden, dass die Monitoringpflichten der Substanzen auf der watch list unbefristet gültig bleiben.

www.gfa-news.de Webcode: 20120803_002

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EU gibt im kommenden Jahr 100 Millionen Euro für die Wasserforschung

Wasser spielt bei der Umweltforschung der EU weiterhin eine große Rolle. Im kommenden Jahr will die EU Forschungsprojekte im Bereich Umwelt mit 330 Millionen Euro fördern. Knapp ein Drittel, 98 Millionen Euro, sollen davon in die Förderung von Forschungsvorhaben in den Bereichen Frischwasser und Wasser- ressourcen fließen. Im Verhältnis zum gesamten Forschungsförderprogramm der EU sind diese Beträge allerdings relativ gering. Das Mitte Juli von der EUKommission verabschiedete 7. EU-Forschungsrahmenprogramm (FRP) umfasst insgesamt 8,1 Milliarden Euro für Forschungsprojekte und -ideen. Mit der Veröffentlichung seitens der EU-Kommission können sich nun alle Interessierten – Forschungseinrichtungen, Unternehmen, öffentliche Verwaltung und Verbände – um eine Förderung im Rahmen des 7. FRP bewerben. Insbesondere stehen im Rahmen des Aufrufs „Water-Inno-Demo“ Mittel zur Finanzierung von Demonstrationsstandorten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft Wasser zur Verfügung.

www.gfa-news.de Webcode: 20120717_001

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EU-Forschung: 8,1 Milliarden Euro für Forschung und Innovation

Die Europäische Kommission kündigte am 9. Juli 2012 die letzte und zugleich umfangreichste Runde von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen innerhalb des Siebten Forschungsrahmenprogramms (RP7) an. Insgesamt 8,1 Milliarden Euro werden für Projekte und Ideen bereitgestellt, mit denen Europas Wettbewerbsfähigkeit gesteigert wird, Fragen wie die menschliche Gesundheit und der Umweltschutz angegangen werden und neue Lösungen für die zunehmenden Herausforderungen der Verstädterung und der Abfallbewirtschaftung gesucht werden. Diese Förderung – die Organisationen und Unternehmen in allen EU-Mitgliedstaaten und Partnerländern offensteht – stellt den Löwenanteil des vorgeschlagenen Forschungshaushalts der EU für 2013 dar, der insgesamt 10,8 Milliarden Euro beträgt.

www.gfa-news.de Webcode: 20120711_006

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Europäische Wasserpolitik Schwerpunkt der neuen EU-Ratspräsidentschaft

BDEW: EU-Wasserpolitik sollte unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten stärker Rechnung tragen

Zypern hat am 1. Juli 2012 turnusgemäß die EU-Ratspräsidentschaft von Dänemark übernommen und angekündigt, die Themen Wasser und Klimaveränderung zu wichtigen Schwerpunkten ihrer europapolitischen Agenda zu machen. Zu den zentralen Themen sollen insbesondere die Vorbereitungen zur neuen Wasserstrategie der Europäischen Kommission – dem sogenannten „Blueprint Water“ – gehören. Weiterer Schwerpunkt werden die geplanten europäischen Vorgaben zu Prioritären Substanzen sein. Die Europäische Kommission hatte Ende Januar 2012 einen Richtlinien-Vorschlag zu Prioritären Substanzen vorgelegt. Ziel dieser Initiative ist es, die Belastung der Gewässer in der Europäischen Union mit diesen Stoffen weiter zu verringern.

„Mit dem Schwerpunkt Wasserpolitik unterstreicht die zypriotische Präsidentschaft die Bedeutung einer sicheren und qualitativ hochwertigen Wasserver- und Abwasserentsorgung in Europa. Die europäische Wasserpolitik muss allerdings die in den EU-Regionen höchst unterschiedlichen Gegebenheiten und Strukturen stärker beachten“, sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser heute in Berlin. „Eine Fokussierung auf eine Strategie des Wassersparens im Rahmen des „Blueprint Water“ reicht nicht aus. Die Ressourcensituation und der Umgang mit Wasser sind in den europäischen Regionen höchst unterschiedlich. Grundsätzlich sollten deshalb auch regional angepasste Regelungen angestrebt werden. Damit wird den unterschiedlichen Bedürfnissen von Mitgliedstaaten mit Dürreproblemen und Wasserknappheit und Ländern mit ausreichenden Wasserressourcen entsprochen.“ Auch der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments habe sich eindeutig gegen eine allgemeingültige europäische Wassersparpolitik ausgesprochen.

Mit Blick auf die europäische Diskussion zu prioritären Stoffen betonte Weyand, dass die geplante Anpassung und Erweiterung der Liste prioritärer Stoffe grundsätzlich sinnvoll sei. „Zusätzliche Stoffe sollten allerdings nur dann in die Liste aufgenommen werden, wenn diese relevant und die abgeleiteten Umweltqualitätsnormen (UQN) hinreichend belastbar sind. Wesentliches Ziel sollte grundsätzlich sein, Verschmutzungen am Ursprung der Umweltbeeinträchtigung zu vermeiden und so das Verursacherprinzip konsequent umzusetzen.“ Bei Arzneimitteln seien beispielsweise Maßnahmen bei den Indirekteinleitern wie Krankenhäusern und Spezialkliniken erforderlich. Der BDEW setze sich hier seit Jahren für gesetzliche Regelungen ein.

http://www.bdew.de/internet.nsf/id/20120702-pi-europaeische-wasserpolitik-schwerpunkt-der-neuen-eu-ratspraesidentschaft——–

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EU verklagt Deutschland wegen Wasserverschwendung

Verbraucher müssen sparen, Unternehmer aber nicht: Nach Ansicht der EU-Kommission tut Deutschland zu wenig, um die Verschwendung von Wasser zu verhindern. Nun droht eine hohe Geldstrafe.
Brüssel – Weil sie angeblich zu wenig gegen Wasserverschwendung tut, bekommt die Bundesregierung Ärger mit der EU-Kommission. Deutschland müsse wegen Verletzung europäischen Rechts vor den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, teilte die Kommission am Donnerstag mit. Sollte die Regierung nicht einlenken, drohen in letzter Konsequenz Geldstrafen.

Zwar würden deutsche Verbraucher und Klärwerke durch angemessen hohe Preise zum Wassersparen angehalten, …mehr:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/eu-verklagt-deutschland-wegen-wasserverschwendung-a-836336.html

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EU und China starten gemeinsames Projekt für Katastrophenrisikomanagement

Kristalina Georgieva, EU-Kommissarin für Internationale Zusammenarbeit, humanitäre manitäre Hilfe und Krisenreaktion, hat am 15. Juni 2012 offiziell den Start eines neuen Projekts angekündigt, mit dem die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und China im Bereich des Katastrophenrisikomanagements konkrete Gestalt annimmt. Das Projekt bietet China die Möglichkeit, bei der Verbesserung seines Katastrophenmanagementsystems auf die Erfahrungen der EU zurückzugreifen, wobei beide Seiten von der Vertiefung des Dialogs und der Zusammenarbeit auf diesem Gebiet profitieren können. Das Projekt wird den Entscheidungsträgern und zuständigen Behörden in China die Bewältigung der Herausforderungen erleichtern, die sich ihnen in Zusammenhang mit der Katastrophenvorsorge und -nachsorge sowie der Reduzierung des Katastrophenrisikos stellen. So soll ein regelmäßiger Austausch in Echtzeit etabliert werden, um Fragen, die den Kapazitätsausbau sowie Wissenschaft und Technologie einschließlich Frühwarnungs- und Vorhersageinstrumente betreffen, zu erörtern.

www.gfa-news.de Webcode: 20120615_003

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EU-Kommission: Österreich soll auf Kostendeckung bei Wasserdienstleistungen achten

Die Europäische Kommission ist laut einer Mitteilung vom 21. Juni 2012 darüber besorgt, dass Österreich ihrer Meinung nach den Grundsatz der Kostendeckung bei Wasserdienstleistungen nicht in vollem Umfang anwendet. Auf Empfehlung von EU-Umweltkommissar Janez Potočnik übermittelt die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme, in der sie Österreich zur Einhaltung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften auffordert. Die EU definiert „Wasserdienstleistungen“ als weit gefassten Begriff, der auch die Wasserentnahme für die Kühlung von Industrieanlagen und für die Bewässerung in der Landwirtschaft, die Nutzung von Oberflächengewässern für die Zwecke der Schifffahrt, den Hochwasserschutz oder die Stromerzeugung durch Wasserkraft sowie für den landwirtschaftlichen, industriellen oder privaten Gebrauch gebohrte Brunnen umfasst. Österreich vertritt dagegen den Standpunkt, die Kostendeckung solle lediglich für die Trinkwasserversorgung und die Entsorgung und Behandlung von Abwasser gelten.

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EU-Kommission plant Innovationspartnerschaft zur Lösung von Wasserproblemen

Die Europäische Kommission hat am 14. Mai 2012 vorgeschlagen, durch die Schaffung einer Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) für Wasser die Innovation bei der Lösung von Wasserproblemen zu fördern. Mit der Partnerschaft sollen grenz- und sektorübergreifend alle maßgeblichen Akteure wie die Wasserwirtschaft, kleine und mittlere Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Kommunalverwaltungen, wassernutzende Industrien und der Finanzsektor zusammengebracht werden, damit die Entwichtigen wicklung und Nutzung innovativer Lösungen für Wasserprobleme beschleunigt werden. Mit den wichtigsten Interessenträgern wird ein strategischer Durchführungsplan erarbeitet, um die Schwerpunktbereiche der Maßnahmen festzulegen. Die EIP für Wasser wird versuchen, die Maßnahmen und Ergebnisse bereits bestehender EU-, nationaler und regionaler Maßnahmen untereinander abzustimmen. Die EIP für Wasser dürfte Anfang 2013 vollständig einsatzbereit sein und soll innerhalb eines Jahres erste Ergebnisse vorweisen können. Zuvor wird die Mitteilung zur EIP für Wasser jedoch vom Rat und vom Europäischen Parlament geprüft.

www.gfa-news.de Webcode: 20120514_005

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EU-Projekt „Wirtschaftliches und ökologisches Wassermanagement in der chemischen Industrie in Europa“

Am 1. Mai 2012 startete ein neues Projekt zur Optimierung des Wasserverbrauchs in der chemischen Industrie in Europa. Das E4Water-Projekt soll neue integrierte Methoden für mehr Effizienz und Nachhaltigkeit in industrieller Wasseraufbereitung und Wassermanagement entwickeln. In dem neuen Projekt werden vier Jahre lang 19 internationale Partner, darunter Industrieunternehmen, Forschungseinrichtungen und Anwender, gemeinsam neue Ansätze für eine Senkung des Wasserverbrauchs und der Abwassermengen sowie des Energieverbrauchs in der chemischen Industrie entwickeln. In sechs industriellen Fallstudien sollen dabei 20–40 % Wasser eingespart, 30–70 % weniger Abwasser erzeugt und 15–40 % weniger Energie verbraucht werden; gleichzeitig soll die Wirtschaftlichkeit um bis zu 60 % steigen. Davon soll nicht nur die chemische Industrie profitieren, das Projekt soll auch Ideen für andere Branchen liefern. Die Partner beteiligen sich auch an der Water supply and sanitation Platform WssTP und SusChem, der europäischen Technologieplattform für nachhaltige Chemie. Darüber hinaus arbeiten sie mit den Wasserbehörden verschiedener europäischer Staaten zusammen. www.e4water.eu 

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Europäische Kommission bringt Deutschland vor den Gerichtshof wegen unvollständiger Deckung der Kosten für Wasserdienstleistungen

Die Europäische Kommission hat sich besorgt darüber geäußert, dass Deutschland das Prinzip der Deckung der Kosten für Wasserdienstleistungen nicht in vollem Umfang anwendet. Gemäß der Wasserrahmenrichtlinie müssen die Mitgliedstaaten die Wasserpreise so festsetzen, dass ein angemessener Anreiz für eine effiziente Nutzung geboten wird. Während Deutschland der Auffassung ist, dass eine solche Kostendeckung nur für die Trinkwasserversorgung und die Entsorgung und Aufbereitung von Abwässern gelten sollte, ist die Kommission der Meinung, dass Deutschlands Ausschluss anderer wichtiger Aktivitäten wie der Wasserkraft aus der Definition von Wasserdienstleistungen der vollständigen und korrekten Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie entgegensteht. Auf Empfehlung von Umweltkommissar Janez Potočnik hat die Kommission daher laut Mitteilung vom 31. Mai 2012 entschieden, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen. Die Kommission hat Deutschland mehrfach aufgefordert, seine Auslegung der Wasserdienstleistungen zu ändern, um eine korrekte Anwendung von Artikel 9 der Richtlinie zu gewährleisten. Dazu wurde den deutschen Behörden im November 2007 ein formelles Aufforderungsschreiben übermittelt, gefolgt von einem weiteren Aufforderungsschreiben im September 2010 und schließlich einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im September 2011. Deutschland habe jedoch die Auslegung der Wasserdienstleistungen bis heute nicht erweitert. Die Kommission untersucht derzeit ähnliche Fälle, die die Wasserdienstleistungen in sieben anderen Mitgliedstaaten — Österreich, Belgien (Region Flandern), Dänemark, Finnland, Ungarn, Niederlande, Schweden — betreffen und wird auch diese Fälle an den Europäischen Gerichtshof verweisen, wenn sich keine Lösung findet. Auch gegen Irland ist ein ähnliches Verfahren anhängig, das Land hat jedoch mittlerweile die breite Auslegung der Kommission akzeptiert und zugestimmt, seine Gesetzgebung zu ändern.

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EU: Leitlinien zur Begrenzung der Bodenversiegelung

Die Europäische Kommission hat am 12. April 2012 neue Leitlinien für bewährte Praktiken zur Begrenzung, Milderung und Kompensierung der Bodenversiegelung veröffentlicht. Die Leitlinien beinhalten Beispiele für Strategien, Rechtsvorschriften, Finanzierungsmodelle, lokale Planungsinstrumente, Informationskampagnen und zahlreiche andere in der EU angewendete bewährte Praktiken. Zum Schutz der Böden werden in den Leitlinien eine intelligentere Raumplanung und die Verwendung wasserdurchlässiger Materialien gefordert. Europa ist der am stärksten urbanisierte Kontinent der Welt. Jedes Jahr macht sich der Mensch weitere 1000 km2 (ein Gebiet größer als Berlin) zunutze, wovon ein Großteil versiegelt wird. Wenn sich dieser Trend mit gleicher Geschwindigkeit fortsetzt, wird in 100 Jahren ein Gebiet umgewandelt, das so groß ist wie Frankreich und Spanien zusammen. Die Leitlinien wurden auf der von der Kommission organisierten Konferenz über Bodensanierung und Bodenversiegelung am 10. und 11. Mai 2012 in Brüssel vorgestellt und diskutiert. Im Laufe des Jahres werden sie in einer Reihe von Sprachen verfügbar sein.

www.gfa-news.de Webcode: 20120416_004

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EU-Umweltagentur: Europa muss Wasser effizienter nutzen

Aus einem aktuellen Bericht der Europäischen Umweltagentur (EEA) geht hervor, dass Europa seine Anstrengungen zur effizienteren Verwendung von Wasser verdoppeln muss, sonst könnte es negative Konsequenzen für die Wirtschaft haben. Der verschwenderische Umgang mit Wasser hat nach Meinung der EEA weitreichende Auswirkungen auf Ressourcen, die sowohl die Ökosysteme als auch der Mensch benötigen. In ihrem Bericht befürwortet die EEA eine integrierte Wasserwirtschaft, wobei in erster Linie die bestehenden Rechtsvorschriften besser angewendet werden sollen. Wasserknappheit habe ernsthafte Konsequenzen für alle Volkswirtschaften, die von Landwirtschaft und Industrie abhängig sind und habe in Teilen Europas schon mehrfach zu Einschränkungen in der Trinkwasserversorgung geführt. In einigen Teilen Europas verschärft sich die Konkurrenz um die Wasserressourcen zunehmend. In der EU verbraucht die Landwirtschaft im Durchschnitt ein Viertel des Wassers aus der natürlichen Umwelt, in Südeuropa können es sogar bis zu 80 Prozent sein. Darüber hinaus wird durchschnittlich ein Fünftel des Wassers für die öffentliche Wasserversorgung verwendet – über ein Viertel davon allein für Toilettenspülungen. Auch Wasserkraftanlagen verändern die natürliche Struktur und den Fluss von Flüssen und Seen, was sich auf die Ökosysteme auswirkt. Im Laufe dieses Jahres wird die Europäische Kommission ihren „Vorschlag für den Schutz der europäischen Wasserressourcen“ veröffentlichen, der einen Grundstein für die Rechtssetzung in diesem Bereich legen soll. 2012 will auch die EEA „eine Vielzahl von Berichten zum Thema Wasser veröffentlichen und die Chancen und Risiken in dem Bereich aufzeigen.“

www.gfa-news.de
Webcode: 20120322_010

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Weniger Kosten und mehr Umweltschutz durch bessere Rechtsanwendung

Die Nichtanwendung des Umweltrechts kostet die Wirtschaft in der EU jedes Jahr vermutlich etwa 50 Milliarden Euro in Form von Gesundheits- und direkten Umweltkosten. Die Europäische Kommission hat am 7. März 2012 eine Mitteilung über die bessere Anwendung des EU-Umweltrechts veröffentlicht; Ziel ist es, diesen Betrag zu verringern und für Menschen und Unternehmen bessere Umweltbedingungen zu schaffen. In der veröffentlichten Mitteilung werden die positiven Auswirkungen des Umweltrechts hervorgehoben und dargelegt, dass es deutlich weniger kostet, Umweltschäden zu vermeiden, als langfristige Abhilfemaßnahmen zu treffen. Das Umweltrecht kann der Industrie Vorteile bringen: Mit der vollständigen Anwendung des EU-Abfallrechts dürften 400 000 Arbeitsplätze geschaffen werden, und die Nettokosten werden um 72 Milliarden Euro niedriger sein als beim alternativen Szenarium einer Nichtanwendung. Die Mitteilung richtet sich an das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten und deren Bürger sowie alle Akteure in den Bereichen Rechtsanwendung und -durchsetzung. Die Ergebnisse der Erörterungen zwischen den drei EU-Organen werden die Grundlage für das siebte Umweltaktionsprogramm schaffen.

www.gfa-news.de
Webcode: 20120319_006

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Neue EU-Verordnung zu Phosphorgrenzwerten für Wasch- und Maschinengeschirrspülmittel

Der Rat der Europäischen Union hat am 10. Februar 2012 die vom Europäischen Parlament am 14. Dezember 2011 in erster Lesung beschlossene EU-Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 in Bezug auf die Verwendung von Phosphaten und anderen Phosphorverbindungen in für den Verbraucher bestimmten Wasch- und Maschinengeschirrspülmitteln angenommen. Sie wird nach Einschätzung des Bundesumweltministeriums voraussichtlich im März 2012 in Kraft treten. Die Verordnung sieht zum 30. Juni 2013 eine Begrenzung des Gehalts von Phosphaten und anderen Phosphorverbindungen in Waschmitteln und zum 1. Januar 2017 in Maschinengeschirrspülmitteln vor. In zwischen sind umweltschonendere Alternativstoffe verfügbar, die die Funktion der Phosphate übernehmen und eine wirksame Reinigung gewährleisten.

www.gfa-news.de
Webcode: 20120214_002

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EU-Kommission schlägt Erweiterung der Liste prioritärer Stoffe vor

Die europäische Kommission hat am 31. Januar 2012 vorgeschlagen, weitere 15 Chemikalien auf die Liste der 33 Schadstoffe zu setzen, die in den EU-Oberflächengewässern überwacht und kontrolliert werden. Zu den 15 Stoffen gehören Industriechemikalien wie auch Stoffe, die in Bioziden, Arzneimitteln und Pflanzenschutzmitteln verwendet werden. Die Aktualisierung erfolgt im Zuge einer Überarbeitung der „Richtlinie über prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserqualität“. Für sechs der 15 neuen prioritären Stoffe würde die vorgeschlagene Einstufung bedeuten, dass ihre Emissionen in Gewässer innerhalb von 20 Jahren schrittweise eingestellt werden müssen. Der Vorschlag enthält auch strengere Normen für vier bereits geregelte Stoffe sowie die Auflage, die Emissionen von zwei weiteren, auf der Liste stehenden Stoffen einzustellen. Pharmazeutische Wirkstoffe (darunter das Antirheumatikum und Schmerzmittel Diclofenac) werden zum ersten Mal vorgeschlagen. Darüber hinausschlägt die Kommission eine Verbesserung der Überwachung und der Berichterstattung im Zusammenhang mit chemischen Schadstoffen in Gewässern vor, ebenso wie einen Mechanismus, der für bessere Informationen über die Konzentrationen anderer Schadstoffe sorgt, die gegebenenfalls in der Zukunft EU-weit kontrolliert werden müssten. Dem Kommissionsvorschlag ist ein Bericht an das Europäische Parlament und an den Rat über das Ergebnis der Überprüfung der bestehenden Liste geregelter Stoffe beigefügt. Die Kommission schlägt die überarbeitete Liste als Teil einer Richtlinie zur Änderung der Wasserrahmenrichtlinie und der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen vor. Der Vorschlag geht zur Erörterung und anschließenden Annahme an den Rat und an das Parlament.

www.gfa-news.de, Webcode: 20120131_004

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Keine Auskunft zum Vertragsverletzungsverfahren wegen EU-Wasserrahmenrichtlinie

Die Bundesregierung gibt derzeit keine Auskunft über ein Schreiben der Europäischen Kommission an die Bundesregierung bezüglich der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. „Der Schriftverkehr zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten bei Vertragsverletzungsverfahren unterliegt grundsätzlich der Vertraulichkeit“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (Bundestags- Drucksache 17/8036) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen. Derzeit würde innerhalb der Bundesregierung und mit den Bundesländern eine gemeinsame Position erarbeitet, heißt es in der Antwort weiter. Umstritten ist zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung unter anderem die Auslegung des Begriffs der Wasserdienstleistungen durch Deutschland. Er führt nach Meinung der Kommission zu einer unzureichenden Kostendeckung und verhindere, dass in Deutschland bis 2015 ein guter ökologischer und chemischer Zustand der Gewässer erreicht werde. Deutschland ist der Meinung, dass die Bundesregierung die EU-Richtlinie in vollem Umfang umgesetzt habe.

http://dipbt.bundestag.de

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EU: Bericht über Umsetzung der Kommunalabwasser-Richtlinie

Im Zeitraum 2007 bis 2013 werden in der EU im Rahmen der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Abwasserrichtlinie) rund 14 Milliarden Euro für Infrastrukturen für die Abwassersammlung und -behandlung ausgegeben. Der neueste Bericht über die Durchführung der Richtlinie (2007- 2008) zeigt, dass zwar Fortschritte zu verzeichnen sind, der Konformitätsgrad bei der Sammlung und Behandlung aber noch verbessert werden könnte. Die meisten Mitgliedstaaten, die bereits seit langem der EU angehören (EU-15), weisen nach wie vor hohe Standards bei der Abwasserbehandlung auf und haben bei der Behandlung von empfindlichen Gewässern Verbesserungen erzielt, während die neueren Mitgliedstaaten (EU- 12) die Sammlung und Behandlung insgesamt verbessert haben. Laut dem Bericht sind die meisten Systeme für kommunales Abwasser in der EU-15 hochwirksam und erfassen 99 % des zu reinigenden Wassers. Bei der Durchführung einer weitergehenden Behandlung bestehen weiterhin große Unterschiede.

http://ec.europa.eu/environment/water/ water-urbanwaste/implementation/pdf/

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EU-Parlament beschließt Phosphorverbot in Haushaltswaschmitteln

Ab dem 30. Juni 2013 darf nach dem Willen des europäischen Parlaments eine Standarddosis Waschpulver nicht mehr als 0,5 g Phosphor enthalten. Bei Maschinengeschirrspülmitteln soll ab 1. Januar 2017 eine Grenze von 0,3 g Phosphor pro Standarddosis gelten. Damit diese Regelung EU-Gesetz werden kann, muss noch der Rat zustimmen. Die Kommission hat den Beschluss des Parlaments bereits begrüßt. Die Mitgliedstaaten können die betreffende Verordnung unter bestimmten Voraussetzungen bereits früher in Kraft treten lassen, und die Kommission wurde beauftragt, den Stand der Dinge bis zum 31. Dezember 2014 zu überprüfen. Mit dieser Verordnung soll die Phosphatmenge in Abwässern verringert und die Wasserqualität verbessert werden. Sie betrifft keine Waschmittel, die von gewerblichen Nutzern verwendet werden, da technisch und wirtschaftlich machbare Alternativen noch nicht flächendeckend in der EU erhältlich sind. Ferner wird die Kommission die Fortschritte der Industrie bei der Entwicklung technisch und wirtschaftlich tragfähiger Alternativen zu Phosphaten in Maschinengeschirrspülmitteln beobachten, um zu prüfen, ob die Frist des 1. Januar 2017 eingehalten werden kann.

www.europarl.europa.eu/plenary/en/

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Umwelt: Kommission startet neue Initiative zur Unterstützung der Markteinführung innovativer Umwelttechnologien

Die Europäische Kommission hat ein neues Instrument zur Unterstützung von Unternehmen aufgelegt, die innovative Umwelttechnologien entwickeln. Das Pilotprogramm zur Überprüfung von Umwelttechnologien (ETV) sieht vor, die Effizienz neuer Umwelttechnologien durch unabhängige Stellen prüfen zu lassen. Die Hersteller können auf diese Weise belegen, dass ihre Leistungsbehauptungen stimmen, und Erwerbern neuer Technologien wird die Wahl innovativer Verfahren, die genau auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind, erleichtert.
EU-Umweltkommissar Janez Potočnik erklärte: „Das Pilotprogramm zur Überprüfung von Umwelttechnologien ist die erste praktische Umsetzung des Aktionsplans für Öko-Innovationen. Investoren brauchen objektive, glaubwürdige Informationen über die Möglichkeiten und Leistung der neuen Technologien, und deshalb kommt dieser Initiative eine wichtige Aufgabe zu. Sie soll wegbereitende Unternehmen im umwelttechnologischen Bereich dabei unterstützen, die Chancen des EU-Binnenmarktes optimal zu nutzen.“
Das ETV-Pilotprogramm ist vollkommen freiwillig und deckt zunächst drei Bereiche ab: Abwasseraufbereitung und -überwachung, Stoffe, Abfall und Ressourcen sowie Energietechnologie. Ziel ist es, Risiken zu mindern und das Vertrauen von Ersterwerbern und Investoren in eine neue Technologie zu stärken, indem zuverlässige, wissenschaftlich fundierte Aussagen zu ihrer Leistung gemacht werden. Es wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt, auf die Unternehmen in ihren Geschäftsbeziehungen zurückgreifen können. ETV-Dienste sind vor allem für kleine und mittlere Unternehmen gedacht, die es schwerer haben als größere Hersteller, Beweise für die Leistung ihrer neuen Technologien zu erbringen. Dank ETV dürfte sich die Notwendigkeit, immer wieder neue Demonstrationsstandorte zu schaffen oder Testläufe für verschiedene Märkte zu wiederholen, nicht selten erübrigen. Außerdem sollte die Ausfuhr auf Nicht-EU-Märkte leichter gemacht werden, nach Nordamerika oder Asien etwa, in denen sich das ETV-Konzept zunehmend durchsetzt.

Nächste Schritte
Die Umsetzung des Programms beginnt mit der Akkreditierung der Prüfstellen, die die tatsächliche Leistung der Technologien feststellen. Interessierte Organisationen sind aufgefordert, die Zulassungsstelle des Mitgliedstaats zu kontaktieren, in dem sie niedergelassen sind; ein Verzeichnis aller Stellen kann auf der Website der Europäischen Organisation für die Zusammenarbeit im Bereich Akkreditierung (European Cooperation for Accreditation – siehe unten) aufgerufen werden. In den nächsten Monaten wird im Rahmen des Programms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ergehen, um zugelassene Prüfstellen bei der Umsetzung des Pilotprogramms zu unterstützen. Hierzu gehört auch, Herstellern bei der Beantragung von ETV-Überprüfungen zu assistieren.
Nach zwei oder drei Jahren der Anwendung wird die Europäische Kommission das ETV-Pilotprogramm einschließlich Durchführung und Bedeutung für die Vermarktung neuer Technologien bewerten und Schlussfolgerungen über die Zukunft der ETV-Überprüfung in Europa ziehen. Interessierte Kreise können sich im Rahmen eines Beteiligten-Forums, das 2012 eingerichtet wird, zur Umsetzung und Evaluierung des ETV-Pilotprogramms äußern.

Hintergrund
Das ETV-Pilotprogramm wurde in Zusammenarbeit mit sieben Mitgliedstaaten und zahlreichen Akteuren im Bereich der Entwicklung und Bewertung neuer Technologien erstellt. Es ist eine der Aktionen, die in dem neuen, gerade angenommenen Aktionsplan für Öko-Innovationen angekündigt sind (siehe IP/11/1547).

Weitere Auskünfte
ETV webpage on Europa (auf Englisch – Information Note, ETV General Verification Protocol und FAQ sowie das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen „The Environmental Technology Verification (ETV) initiative – Helping Eco-Innovations to reach the Market“). Die nationalen Kontaktstellen in teilnehmenden Mitgliedstaaten sind in der Information Note aufgelistet.
Für zusätzliche Informationen richten Sie sich bitte per E-Mail an: env-etv@ec.europa.eu
Aktionsplan für Öko-Innovationen
Gemeinsame Website Forschungs- und Pilotprojekte ETV
European co-operation for Accreditation
Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) – Programm „Unternehmerische Initiative und Innovation“

Kontakte :
Joe Hennon (+32 229-53593)
Monica Westeren (+32 229-91830)

http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/1544&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en

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Kommission fordert zwölf Mitgliedstaaten zur Umsetzung von EU-Vorschriften auf

Die EU-Kommission hat zwölf Mitgliedstaaten laut einer Pressemitteilung vom 16. Juni 2011 eine Frist von zwei Monaten für die Umsetzung von EU-Vorschriften über strafrechtliche Sanktionen bei Meeresverschmutzung und anderen Umweltdelikten gesetzt. Die Richtlinie 2008/99/EG über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt hätte spätestens am 26. Dezember 2010 in nationales Recht umgesetzt sein müssen. Zehn Mitgliedstaaten – Deutschland, Griechenland, Italien, Litauen, Malta, Portugal, Rumänien, Slowenien, Tschechische Republik und Zypern – sind dieser Aufforderung bislang allerdings nicht nachgekommen. Darüber hinaus haben acht Mitgliedstaaten – Finnland, Griechenland, Italien, Litauen, Portugal, Rumänien, Slowakei und die Tschechische Republik – einzelne Vorschriften im Zusammenhang mit der Meeresverschmutzung durch Schiffe nicht oder nur unkorrekt übernommen. Die Richtlinie 2009/123/EG hätte spätestens am 16. November 2010 umgesetzt sein sollen. Wenn die betreffenden Mitgliedstaaten die Umsetzungsmaßnahmen nicht innerhalb von zwei Monaten mitteilen, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.

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27 Millionen Euro EU-Mittel für den Neubau der Niedrigwasserschleuse Magdeburg

Die Europäische Union wird sich mit 27 Millionen Euro an der Fertigstellung der Niedrigwasserschleuse Magdeburg beteiligen. Dies teilte der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Peter Ramsauer, am 24. Mai 2011 mit. Die Niedrigwasserschleuse Magdeburg ist im Rothenseer Verbindungskanal angesiedelt. Mit diesem Projekt wird eine Verbindung der Verkehre auf der Elbe von Hamburg nach Dresden mit dem Mittellandkanal, der den Wasserverkehr von den Niederlanden über Berlin nach Polen führt, geschaffen. Die Niedrigwasserschleuse umfasst ein Schleusenbauwerk einschließlich eines Pumpwerks, zweier Vorhäfen sowie einer Spundwand hin zum Elbufer. Der Einsatz der Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für den Neubau der Niedrigwasserschleuse Magdeburg ist Bestandteil des EFRE-Bundesprogramms für Verkehrsinfrastruktur. Das Programm fördert im Zeitraum 2007 bis 2015 Investitionen in die Bundesverkehrswege bestimmter Regionen. Dazu gehören die neuen Bundesländer und die Region Lüneburg, die als „Konvergenzregionen“ einen besonderen Förderstatus aufweisen. Das Programm hat ein Finanzvolumen von 2,3 Milliarden Euro. Davon werden 1,5 Milliarden Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert. Die übrigen Mittel kommen überwiegend aus dem Bundeshaushalt.

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EU-Kommission verklagt vier Mitgliedstaaten wegen fehlender Pläne für Flusseinzugsgebiete

Die Europäische Kommission bringt Belgien, Dänemark, Griechenland und Portugal vor den Europäischen Gerichtshof, da diese Länder keine Pläne für die Bewirtschaftung ihrer Flusseinzugsgebiete vorgelegt und damit gegen die EU-Rechtsvorschriften im Bereich Gewässerschutz verstoßen haben. Diese Pläne hätten spätestens am 22. Dezember 2009 angenommen werden müssen. Auf Empfehlung des Umweltkommissars Janez Potočnik verweist die Kommission die Fälle nun an den Europäischen Gerichtshof.
In Belgien haben die Regionen Brüssel-Hauptstadt und Wallonien erst im Jahr 2011 mit den Anhörungen der Öffentlichkeit begonnen und erwarten, ihre Pläne 2011 bzw. 2012 zu veröffentlichen. Dänemark beabsichtigt, seine Pläne nach Ende der Anhörungen der Öffentlichkeit (April 2011) im September 2011 zu veröffentlichen. Griechenland hat noch nicht mit den Anhörungen der Öffentlichkeit begonnen und wird seine Pläne erst bis März 2012 veröffentlichen. Portugal dürfte die Anhörungen der Öffentlichkeit 2011 beginnen, es ist jedoch noch nicht klar, wann die Pläne angenommen werden könnten.

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EU nimmt Klage gegen Übernahme des Hammer Kanalnetzes durch Lippeverband zurück

Die EU-Kommission hat Ende März 2011 ihre Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Übernahme des Kanalnetzes der Stadt Hamm durch den Lippeverband zurückgezogen. Der nordrhein-westfälische Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger (SPD) begrüßte die Einstellung des Verfahrens. „Die Entscheidung der EU-Kommission schafft Klarheit. Das historisch gewachsene und bundesweit einmalige Verbandsmodell von NRW wird damit rechtlich bestätigt“, erklärte Voigtsberger. Auch die Stadt Hamm und der Lippeverband begrüßten die Entscheidung der Kommission. Der BDE bedauert die Rücknahme der Klage erwartungsgemäß.
Die EU-Kommission hatte auf Grundlage einer Beschwerde des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) die Bundesrepublik wegen Verletzung von Wettbewerbsregeln aus dem EG-Vertrag verklagt. Die EU zeigte sich überzeugt von den in der Klageerwiderung vorgebrachten Argumenten. Gemeinsam mit der Stadt Hamm und dem Lippeverband hatte das Bundeswirtschaftsministerium als Vertreter des Bundes auf die Brüsseler Klage erwidert. Zuvor hatte die EU-Kommission die Auffassung vertreten, dass die Abwasserbeseitigung und damit die Übernahme des Abwassernetzes hätten ausgeschrieben werden müssen, weil private Mitbewerber für die Abwasserbeseitigung in Hamm durch die Direktvergabe benachteiligt worden seien.
Mit der Rücknahme der Klage erkennt Brüssel jetzt an, dass es sich bei der Übertragung der Abwasserbeseitigung von der Kommune auf einen anderen öffentlich-rechtlichen Träger, nämlich von der Stadt Hamm auf den Lippeverband, um die Delegation einer hoheitlichen Aufgabe handelt. Dieser „staatsorganisatorische Akt“ richte sich nach nationalstaatlichem Recht und unterliege deshalb keiner Ausschreibungspflicht. Mit anderen Worten: Weil nach deutschem Recht eine Übertragung der Abwasserbeseitigung von einem öffentlichen Träger auf den anderen zulässig war, ist eine Ausschreibung nach Europarecht gar nicht gefordert.
Dabei spielt es auch nach Auffassung des Bundeswirtschaftsministeriums grundsätzlich keine Rolle, dass der Lippeverband neben den Städten und Gemeinden auch private Mitglieder aus Gewerbe, Industrie und Bergbau hat. Denn diese halten keine „Anteile“ am Verband, der als Non-Profit-Institution am Gemeinwohl orientiert ist und keine Gewinne erzielt.

Quelle: DWA

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Europäische Kommission beginnt Konsultation zum Vergaberecht

Die Europäische Kommission hat am 27. Januar 2011 einen Konsultationsprozess zur Frage gestartet, wie sich Vorschriften, Instrumente und Methoden im Bereich des öffentlichen Auftragswesens modernisieren lassen. Frist für die Übermittlung von Stellungnahmen zum vorgelegten Grünbuch ist der 18. April 2011. Als neue Herausforderungen, denen das Vergaberecht begegnen muss, nennt die EU beispielsweise die Notwendigkeit, öffentliche Mittel effizienter einzusetzen, ebenso wie die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Belange.
Parallel zur Grünbuch-Konsultation führt die Kommission derzeit eine umfassende „Ex-post-Evaluierung“, so der Sprachgebrauch der EU, durch, um Wirksamkeit und Kosteneffizienz der derzeitigen europäischen Vergabevorschriften zu bewerten. Die Ergebnisse dieser Evaluierung und der am 27. Januar 2011 eingeleiteten Konsultation sollen im Rahmen einer für den 30. Juni 2011 geplanten Konferenz über die Reform des öffentlichen Auftragswesens erörtert werden. All diese Arbeiten sollen schließlich in die Formulierung geeigneter Legislativvorschläge einmünden.
Das Grünbuch steht im Internet zum Download bereit:

http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/modernising_rules/consultations/index_en.htm
Weitere Informationen zur Politik der EU im Bereich des öffentlichen Auftragswesens:
http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/index_de.htm
Stellungnahmen können per E-Mail abgegeben werden:
Markt-Consult-PP-Reform@ec.europa.eu

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EU-Kommission: Phosphat-Verbot ab 2013

Das UBA begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission, europaweit ein Verbot von Phosphat in Textilwaschmitteln einzuführen. Die europaweite Verwendung phosphatfreier Waschmittel führt zu einer Verringerung der Nährstoffeinträge in die Gewässer und ist ein wichtiger Schritt zu einer grenzüberschreitenden Verbesserung der Wasserqualität. Damit ist nach jahrelangen Diskussionen der richtige Weg beschritten. In Deutschland wurden phosphatfreie Waschmittel bereits in den 80iger Jahren eingeführt. Maschinengeschirrspülmittel enthalten jedoch noch immer Phosphate. Daher wäre eine Regelung auch für Maschinengeschirrspülmittel sinnvoll.

http://www.umweltbundesamt.de/chemikalien/index.htm

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Zwölf EU-Mitgliedsstaaten erhalten Mahnschreiben wegen fehlender Bewirtschaftungspläne für Flusseinzugsgebiete

Die Europäische Kommission übermittelt zwölf Mitgliedsstaaten ein erstes Mahnschreiben, weil diese die durch das EU-Wasserrecht vorgeschriebenen Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete der europäischen Flüsse noch nicht vorgelegt haben. Es handelt sich um folgende Staaten: Belgien, Dänemark, Griechenland, Irland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien und Zypern. Die Pläne hätten bis spätestens 22. Dezember 2009 erstellt werden müssen. In einigen Mitgliedsstaaten hätten noch nicht einmal die öffentlichen Konsultationen begonnen, so die Kommission am 3. Juni 2010. Die Pläne für ein Viertel des EU-Gebiets würden noch ausstehen, dort wohnen etwa 31 % der Bürger. Den Mitgliedsstaaten wird eine Frist von zwei Monaten eingeräumt, um sich in der Angelegenheit zu äußern.
Weitere Angaben zu den laufenden Konsultationen über die Bewirtschaftungspläne für die Flusseinzugsgebiete einschließlich ihres Annahmestatus:

http://ec.europa.eu/environment/water/participation/map_mc/map.htm

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Deutsche Städte europaweit führend bei der Abwasserentsorgung

Deutsche Städte erfüllen die europäischen Umweltvorgaben zur Abwasserentsorgung vorbildlich. Dies belegt der aktuelle Bericht der Europäischen Kommission zur Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie. Deutschlandweit werden die Vorgaben der Richtlinie zu 100 Prozent umgesetzt. Der Bericht legt auch die großen Unterschiede in der Umsetzung zwischen den Mitgliedsstaaten offen. Neben Deutschland erfüllen auch die Niederlande, Dänemark und Österreich die Anforderungen der Kommunalabwasserrichtlinie vollständig. In Frankreich werden dagegen nur für 64 Prozent der Abwässer die europäischen Vorgaben eingehalten, in Portugal nur für 41 Prozent. Nur 18 der 27 Mitgliedstaaten stellten die erforderlichen Daten für den Bericht zur Verfügung. So konnten für einige Länder, darunter Griechenland, Italien und Spanien, keine Angaben gemacht werden. Der Bericht zeigt, dass besonders in den neuen Mitgliedsstaaten weiterhin bedeutende Investitionen erforderlich sind, um den Anforderungen der Kommunalabwasserrichtlinie in Zukunft zu genügen.
http://ec.europa.eu/environment/water/water-urbanwaste/implementation/pdf/implementation_report_summary.pdf

Quelle: http://www.dwa.de/

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Ermäßigte Mehrwertsteuer für Wasserdienstleistungen?

Die EU-Kommission hat am 7. Juli 2008 vorgeschlagen, dass der Anwendungsbereich ermäßigter Mehrwertsteuersätze ausgeweitet werden soll. Dies soll gelten für bestimmte lokal erbrachte Dienstleistungen einschließlich arbeitsintensiver Dienstleistungen. Darunter sollen auch fallen „Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Straßenreinigung, der Abwasserbehandlung und der Wasseraufbereitung, der Abwasserbeseitigung, der Abfuhr von Hausmüll, der Abfallbehandlung oder der Wiederverwertung und zu einer Wiederverwendung führende Dienstleistungen“ (vorgeschlagen als künftige Nummer 18 des Anhangs III der Richtlinie 2006/112/EG, „Mehrwertsteuer-Richtlinie“). Als Begründung für ihren Vorschlag gibt die Kommission an, die bisherige Nummer 18 sei „viel zu eng definiert, mit der Folge, dass Dienstleistungen sehr ähnlicher Natur in Bezug auf die Steuersätze unterschiedlich behandelt werden.“ Besonders Straßenreinigung und Hausmüllabfuhr einerseits und Abwasserbeseitigung andererseits würden bislang ungleich behandelt – auf die beiden erstgenannten könne ein ermäßigter Satz angewandt werden, auf die Abwasserbeseitigung wie auch die Abfallbehandlung jedoch nicht oder bei derzeitiger Rechtslage nur befristet bis Ende 2010. Der neue Vorschlag der EU-Kommission steht im Internet zum Download bereit:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/taxation/vat/COM(2008)428_de.pdf oder „KOMM(2008) 428 endgültig“ in Suchmaschine für das Internet eingeben.

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20 Millionen Europäer ohne sichere Entsorgung

Die Organisation Women in Europe for a Common Future (WECF) wies im Rahmen der World Water Week im August 2008 in Stockholm darauf hin, dass in Europa noch 20 bis 23 Millionen Menschen ohne sichere Abwasserentsorgung leben müssen. Dies betreffe zum Beispiel in Rumänien etwa 40 Prozent der Bevölkerung. WECF stellt dazu umfangreiches Material auf ihrer Website bereit:
www.wecf.eu

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Europäischer Umweltpreis für Unternehmen 2008

04.06.2008 – Zwei deutsche Unternehmen haben den Europäischen Umweltpreis erhalten. Der Preis wird im Rahmen der Grünen Woche in Brüssel von Umweltkommissar Stavros Dimas verliehen. Das deutsche Unternehmen CHOREN GmbH erhielt einen Preis für die Entwicklung und Anwendung eines neuen Produktionsverfahrens. Das Unternehmen wurde ausgewählt, weil es ein Verfahren für die Gewinnung von hochreinem Biotreibstoff aus Biomasse entwickelt hat. Der Biokraftstoff der zweiten Generation, für den keine Nahrungspflanzen verwendet werden, ist schadstoffarm, praktisch CO2-neutral und mit der heutigen und künftigen Dieselmotortechnik kompatibel. Bayer AG wurde nominiert, weil das Unternehmen eine Technik entwickelt hat, mit der bei der Gewinnung von Chlor aus Salzsäure 30 Prozent weniger Strom verbraucht wird. Die Technik kommt bereits in einer Anlage in Deutschland zum Einsatz und wird auch in einer im Bau befindlichen neuen Großanlage in China eingesetzt werden.
Umweltkommissar Dimas erklärte: „Nur durch Ökoinnovation können wir auf lange Sicht unseren Wohlstand sichern und wettbewerbsfähig bleiben. Die ausgezeichneten Unternehmen haben wegweisende Lösungen entwickelt, die als Beispiel für andere Unternehmen wirken und ihren Ertrag erhöhen und stärken. Ich beglückwünsche sie zu Ihrem Einfallsreichtum und zu ihren Leistungen.“
Der Europäische Umweltpreis für Unternehmen wird in vier Kategorien vergeben. Mit ihm werden europäische Unternehmen ausgezeichnet, die durch Innovation, kombiniert mit wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und Umweltbewusstsein, einen besonderen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten. Von 125 Bewerberunternehmen hat die Jury elf Finalisten ausgewählt.
Weitere Auskünfte über die europäischen Umweltpreise für Unternehmen finden unter
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/index_7823_de.htm

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Studie: Qualifikationsbedarf nimmt zu

In fast allen Berufen steigt die Nachfrage nach Fertigkeiten und Qualifikationen. Zu diesem Schluss kommt eine Studie zum Qualifikationsbedarf in Europa bis 2015, die das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) heute vorgelegt hat. Hintergrund ist das Wachstum des Dienstleistungssektors und der umwälzende technologische und organisatorische Wandel. Der erhöhte Qualifikationsbedarf betrifft auch so genannte einfache Beschäftigungen. EU-Bildungskommissar Ján Figel‘ begrüßte die Studie, „die uns eine klarere Vorstellung davon vermittelt, welche Qualifikationsdefizite vermutlich in den folgenden Jahren auftreten werden. Mit diesen Informationen können Junge wie Ältere ihre Lernziele neu definieren und ihren Fortbildungs- und Lernbedarf festlegen.“

Bis 2015 werden im primären Sektor schätzungsweise zehn Millionen Arbeitnehmer europaweit beschäftigt sein (12 Millionen im Jahr 2006, 15 Millionen noch 1996), während im verarbeitenden Sektor 34,5 Millionen Menschen arbeiten werden (35 Millionen 2006, 38 Millionen 1996). Das eigentliche Wachstum betrifft aber den Dienstleistungssektor. Die Wirtschaft insgesamt wird bis 2015 mehr als 13 Millionen neue Arbeitsplätze schaffen. Transport und Verteilung, einschließlich Fremdenverkehr, werden allein 3,5 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, während Unternehmen und verschiedene Dienstleistungen mittelfristig die besten Beschäftigungsaussichten bieten: Bis 2015 werden dort neun Millionen neue Arbeitsplätze entstehen. Weitere drei Millionen zusätzliche Stellen werden in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Soziales geschaffen.

Die Nachfrage nach hohen Qualifikationen hat ihren Höhepunkt noch nicht erreicht. Heute sind 80 von 210 Millionen europäischen Arbeitnehmern in hoch qualifizierten, nicht manuellen Tätigkeiten beschäftigt. Von 2006 bis 2015 wird Europa 12,5 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze auf höchstem Qualifikationsniveau und 9,5 Stellen auf mittlerem Niveau (insbesondere berufliche Qualifikationen) hinzugewinnen. Arbeitsplätze für Beschäftigte mit niedrigen Qualifikationen werden dagegen um 8,5 Millionen zurückgehen. Selbst Arbeitsplätze für ungelernte Arbeiter erfordern mehr Qualifikationen, während ausgebildete Facharbeiter in erhöhtem Maß mittlere Qualifikationen hinzugewinnen müssen. Dies wirkt sich auf die Beschäftigungslage aus: Zurückgehende Bevölkerungszahlen bedeuten eine dauernde Notwendigkeit, Arbeitnehmer zu ersetzen, auch in schrumpfenden Sektoren und Beschäftigungsfeldern. Die Qualifikationsanforderungen steigen dagegen dramatisch an, die neuen Arbeitnehmer benötigen höhere Qualifikationen, um „denselben Job zu machen“.

18.02.2008 –

Die vollständige Studie gibt es auf der Seite von Cedefop.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der EU-Kommission.

http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/index_7609_de.htm

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Wasserstoff kann Erdölverbrauch reduzieren

Der Erölverbrauch im Straßenverkehr könnte durch die Nutzung von Wasserstoff bis zum Jahr 2050 um 40 Prozent verringert werden. Zu diesem Ergebnis kommt ein von der EU gefördertes Forschungsprojekt. Zunächst müssen jedoch erhebliche wirtschaftliche, technische und institutionelle Hemmnisse rasch überwunden werden. Der Bericht wurde zu einem Zeitpunkt veröffentlicht, da die Zustimmung der Mitgliedstaaten zu einer neuen, mit 940 Millionen Euro dotierten öffentlich-privaten Forschungspartnerschaft für die Entwicklung der Wasserstoff- und der Brennstoffzellentechnik ansteht.
Die Kosten der Wasserstoffanwendungen, insbesondere im Straßenverkehr, müssen erheblich gesenkt werden, um diese wettbewerbsfähig zu machen. Aus im Rahmen des Projekts durchgeführten Simulationen ging hervor, dass die Rentabilitätsschwelle aller Wahrscheinlichkeit nach zwischen 2025 und 2035 erreicht wird. Im HyWays-Fahrplan wird geschätzt, dass es 2030 16 Millionen Wasserstofffahrzeuge geben wird und dass die Investitionen für den Infrastrukturaufbau insgesamt 60 Milliarden Euro betragen werden.
Das Projekt HyWays führt Industrie, Forschungsinstitute und Regierungsstellen aus zehn europäischen Ländern zusammen. Ausgehend von einer länderspezifischen Analyse der Lage in Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, den Niederlanden, Norwegen, Polen, Spanien und dem Vereinigten Königreich wurde ein Fahrplan zusammen mit einem Aktionsplan erarbeitet, in dem die für eine stärkere Nutzung von Wasserstoff erforderlichen Maßnahmen beschrieben werden. So setzt seine Nutzung allmähliche Veränderungen in der gesamten Energiewirtschaft und daher in diesem frühen Stadium eine sorgfältige Planung voraus. Die Übergangsphase bietet Europa die Chance, bei der Entwicklung und Anwendung der Wasserstoff- und der Brennstoffzellentechnik eine führende Rolle zu spielen.
Die für Wettbewerbsfähigkeit zuständigen Minister der 27 Mitgliedstaaten werden heute voraussichtlich einen Vorschlag der Europäischen Kommission für eine öffentlich-private Forschungspartnerschaft für die Entwicklung der Brennstoffzellen- und der Wasserstofftechnik erörtern und billigen. Dieses von der Industrie geleitete integrierte Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration wird in den nächsten sechs Jahren 470 Millionen Euro dem EU-Forschungsprogramm erhalten, wobei der private Sektor den gleichen Betrag aufbringen wird.
EU_Pressemitteilung:
25.02.2008 –
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/index_7625_de.htm

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Gemeinsames Europäisches Umweltinformationssystem

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Schaffung eines Gemeinsamen Europäischen Umweltinformationssystems (SEIS) vorgelegt. Ziel des neuen Systems ist es, die derzeitigen Datensammlungs- und Informationsflüsse mit Hilfe von Internet und Satellitentechnologie besser zu verknüpfen. Zeitnahe, zuverlässige und zweckdienliche Daten zum Zustand der Umwelt sind eine entscheidende Voraussetzung für sinnvolle Maßnahmen. Hierzu zählen auch Informationen darüber, wie sich das Klima verändert, ob sich die Qualität der europäischen Gewässer verbessert oder wie die Natur auf Umweltverschmutzung und geänderte Landnutzung reagiert. Solche Informationen sollten jedem in leicht verständlicher Form zur Verfügung gestellt werden.

Hierzu erklärte Umweltkommissar Stavros Dimas: „Zeitnahe, zweckdienliche und zuverlässige Informationen über die Umwelt sind absolut unverzichtbar, wenn Entscheidungsträger auf die Umweltprobleme unserer Zeit reagieren sollen. Aber es geht nicht nur darum. Auch unsere Bürger haben das Recht zu wissen, wie die Luft- und Wasserqualität an ihrem Wohnort beschaffen ist, oder ob ihr Eigentum und ihre Lebensgrundlage durch Überschwemmungen, Dürre oder Umweltverschmutzung gefährdet sind. Deshalb müssen wir die Art und Weise verbessern, wie die Informationen über unsere Umwelt gesammelt, analysiert und vermittelt werden.“

Von den Hunderten Umweltschutzvorschriften, die in der EU in Kraft sind, enthalten über siebzig eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, über bestimmte Aspekte der Umwelt in ihrem Hoheitsgebiet zu berichten. Auf diese Weise wird EU-weit auf verschiedenen Verwaltungsebenen eine große Zahl von Umweltdaten gesammelt.

Diese Daten werden ausgewertet, um Entwicklungen und Belastungen der Umwelt zu untersuchen, und sie sind unverzichtbar, wenn Vorschriften erarbeitet werden sollen oder festgestellt werden soll, ob bestimmte Maßnahmen Wirkung zeigen oder vorschriftsmäßig angewandt werden. Gegenwärtig wird diese Fülle an Informationen weder zeitnah noch in einer Form, die Entscheidungsträger und Bürger ohne weiteres verstehen und anwenden können, bereitgestellt. Gründe hierfür sind Hindernisse rechtlicher, finanzieller, technischer und verfahrensspezifischer Art.

Mit dem Gemeinsamen Umweltinformationssystem (SEIS) sollen umweltrelevante Daten und Informationen EU-weit in Umweltdatenbanken gespeichert, virtuell verknüpft und untereinander kompatibel gemacht werden. Das SEIS ist in seiner vorgeschlagenen Form ein dezentrales, aber integriertes, internetgestütztes Informationssystem auf Basis eines Netzes von Anbietern öffentlicher Informationen, die Umweltdaten und -informationen untereinander austauschen.

Im Laufe des Jahres 2008 wird ein genauer Plan zur Einführung des SEIS vorgelegt. Dabei wird auf die bisherigen Bemühungen in Europa zum Schaffung integrierter Informationssysteme aufgebaut. Zu nennen sind hier insbesondere das Wasserinformationssystem für Europa (WISE), das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (EIONET) und die INSPIRE-Richtlinie von 2007 über den Zugang und die Interoperabilität von Raumdaten und die Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) für satellitengestützte Erdbeobachtungsdaten. Bislang gibt es jedoch noch keine integrierte Plattform, die alle diese Initiativen zu einem gemeinsamen, allgemein zugänglichen System verknüpft. Diese Lücke soll jetzt mit dem SEIS geschlossen werden.

Die finanzielle Unterstützung der EU, mit der die nationalen und regionalen Mittel zum Aufbau des SEIS ergänzt werden, erfolgt durch die Forschungsrahmenprogramme, das Finanzierungsinstrument der Gemeinschaft für die Umwelt (LIFE), das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) und die Strukturfonds.

05.02.2008 –

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Arbeitsmedizinische Vorsorge in sechs Ländern der Europäischen Union

Im Mittelpunkt der Studie steht der Vergleich zwischen sechs europäischen Ländern (Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Vereinigtes Königreich und die Niederlande) hinsichtlich ihrer rechtlichen Regelungen zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen (AMVU), der Gewichtung von AMVU als Instrument der Prävention in der Arbeitswelt durch die jeweiligen nationalen Fachleute sowie der tatsächlichen Bedeutung von AMVU in der Praxis des jeweiligen Arbeits- und Gesundheitsschutzsystems. Darüber hinaus werden angrenzende Fragestellungen – wie etwa die an der Durchführung von AMVU beteiligten Berufsgruppen und deren Qualifikationen oder die Dokumentation und Verwendung der im Rahmen der Untersuchungen erhobenen Daten – thematisiert.

Ziel der Untersuchung ist es, aus der vergleichenden Analyse des rechtlichen und praktischen Stellenwerts von AMVU in anderen EU-Ländern Hinweise auf neuartige Konzepte der Individualprävention sowie alternative Regelungs- und Steuerungsansätze zu gewinnen. Die Untersuchung steht somit im Kontext einer Diskussion über die Zukunftsperspektiven der arbeitsmedizinischen Vorsorge insgesamt sowie speziell der Vorsorgeuntersuchungen in Deutschland.

Auf der Basis von Literaturrecherchen und Interviews mit Experten und Praktikern aus den einzelnen Ländern wird die rechtliche und praktische Situation bzgl. AMVU in den sechs Ländern dargestellt. Im Rahmen eines Workshops mit deutschen Stakeholdern des Arbeits- und Gesundheitsschutzes wurden die unterschiedlichen nationalen AMVU-Systeme bewertet und Schlussfolgerungen für Deutschland abgeleitet.

H.-D. Nolting, D. Niemann, St. Loos, N. Will:
Arbeitsmedizinische Vorsorge in sechs Ländern der Europäischen Union
1. Auflage. Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW Verlag für neue Wissenschaft GmbH 2007. (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Forschungsbericht, Fb 1093),
ISBN: 978-3-86509-757-6, 259 Seiten, Preis: 23,00 EUR, Projektnummer: F 1906, Papier

Wirtschaftsverlag NW
Verlag für neue Wissenschaft GmbH
Bürgermeister-Smidt-Straße 74-76
27568 Bremerhaven

Tel. 0471 94544-0
Fax 0471 94544-77
vertrieb@nw-verlag.de
http://www.nw-verlag.de

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Forum für Hydrologie und Wasserbewirtschaftung Heft 22/2007

Die neue EU-Hochwasserrichtlinie – Wohin geht die Reise beim europäischen Hochwasserschutz?
Beiträge zum Seminar am 19./20. November 2007 in Koblenz Herausgeber: Heribert Nacken
2007, 122 Seiten, 34 Abbildungen, 10 Tabellen, broschiert, DIN A4
ISBN 978-3-940173-44-7
Ladenpreis: EUR 48,00 / Mitglieder der FgHW: EUR 38,40
Preis der digitalen Fassung auf CD-ROM: EUR 29,00 / Mitglieder der FgHW: EUR 23,20

In der von der EU-Kommission im Jahr 2000 eingeführten EU-Wasserrahmenrichtlinie waren die Belange des Hochwassers mit all seinen Auswirklungen und Implikationen nicht integriert. Dieses Manko ist zwischenzeitlich durch die Einführung einer eigenständigen EU-Hochwasserrichtlinie behoben worden, die sich eng an die zeitlichen und organisatorischen Vorgaben der EU-WRRL angliedert und die spezifischen Hochwasseraspekte der Wasserwirtschaft thematisiert. Neu dabei ist speziell der durchgehende Leitgedanke des Hochwasserrisikomanagements. Im vorliegenden Tagungsband wird aufgezeigt, wohin die Reise beim europäischen Hochwasserschutz geht, was Neues auf uns zu kommen wird und welche Aufgaben auf uns warten, aber auch, was bereits in der heutigen Praxis konform zur neuen Richtlinie umgesetzt wurde.

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Europäisches Parlament setzt Nichtständigen Ausschuss zum Klimawandel ein

 

Das Europäische Parlament hat am 25. April 2007 beschlossen, einen Nichtständigen Ausschuss zum Klimawandel einzusetzen. Dieser soll unter anderem Vorschläge für die künftige EU-Politik zum Klimawandel ausarbeiten, die aktuelle Lage analysieren und bewerten sowie geeignete Maßnahmen auf allen Ebenen vorlegen, einschließlich der Bewertung der finanziellen Auswirkungen dieser Maßnahmen und der Kosten, die bei Untätigkeit entstehen würden. Die 60 Mitglieder des Ausschusses wurden am 10. Mai 2007 festgelegt; dies war auch der Beginn des zwölfmonatigen Zeitraums, die das Gremium zunächst bestehen soll. Vorsitzender ist der italienische Sozialdemokrat Guido Sacconi , eine der Stellvertreterinnen die deutsche Grüne Rebecca Harms , Berichterstatter der deutsche Christdemokrat Karl-Heinz Florenz . Die erste reguläre Arbeitssitzung ist für den 7. Juni 2007 geplant.

www.europarl.europa.eu , dort: Tätigkeiten, Arbeiten des Parlaments, Ausschüsse, CLM

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Selbstverwaltung der Kommunen auf EU-Ebene gestärkt

Zu den Ergebnissen des EU-Gipfels, der Ende Juni in Brüssel stattfand gehört der Beschluss, die kommunale Selbstverwaltung und die Gestaltungsfreiheit der Städte und Gemeinden bei der Daseinsvorsorge auf EU-Ebene zu stärken. Das bedeutet, dass die Bestimmungen zur Daseinsvorsorge den künftigen EU-Verträgen über die Europäische Union und die Arbeitsweise der Union, die den bisherigen Verfassungsentwurf ersetzen, durch ein Zusatzprotokoll “ über Dienste von allgemeinem Interesse “ beigefügt werden.

Dadurch bekräftigt die Union den weiten Ermessensspielraum der nationalen, regionalen und lokalen Behörden in der Frage, wie Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zu erbringen, in Auftrag zu geben und zu organisieren sind.

Der Verband kommunaler Unternehmen bewertete die Ergebnisse des Gipfels positiv.  „Das ist ein wichtiges Ergebnis für die kommunalen Unternehmen. Die Zuständigkeit der Städte und Gemeinden für Leistungen der Daseinsvorsorge wird anerkannt ebenso wie die kommunale Organisationsfreiheit „, sagte Michael Schöneich, Hauptgeschäftsführer des VKU und weiter “ das deutliche Votums des EU-Gipfels muss sich jetzt aber auch in der Arbeit der Europäischen Kommission niederschlagen „. So prüfe die Kommission derzeit, ob sie einen Regelungsvorschlag für die Erteilung von Dienstleistungskonzessionen vorlege. “ Dadurch darf die kommunale Organisationsfreiheit nicht erneut beschnitten werden „, so Schöneich.

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Grüne Technologien für Europa

Anlässlich des informellen EU-Umweltministertreffens vom 1. bis zum 3. Juni in Essen findet die ECOTEC statt. Die Bundesregierung  verbindet damit das Ziel, Umwelttechnologien für jedermann sichtbar zu machen.  Man findet die gesamte Breite umwelttechnischer Neuerungen und alles was Energie und Ressourcen spart und Schadstoffe oder Treibhausgase vermindert oder verhindert. Gezeigt wird auch wie die Nutzung erneuerbarer Energien oder sauberer Kraftwerkstechnologien aussehen kann, Möglichkeiten zur effizienten Energie- und Ressourcennutzung, aber auch technische Anwendungen aus der Biologie und verwandten Wissenschaften.

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EU erstellt Nährstoffatlas

Erstmals kann man sich einen genauen Überblick über die Belastung von Ökosystemen mit Nährstoffen in Europa verschaffen. Dazu wurden die Gebiete mit der höchsten Belastung ermittelt, auffallend sind weite Teile der Niederlande, Belgiens, Dänemarks, Frankreichs, Irland und Italiens. Ein Ziel der Erhebung war, die Umweltauswirkungen von Nährstoffen, wie zum Beispiel Agrochemikalien zu ermitteln.

Die Ergebnisse des Projekts dienen auch als Grundlage zukünftiger Rechtsvorschriften.

Weitere Informationen unter http://ies.jrc.ec.europa.eu

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Wasser ist keine übliche Handelsware

Daseinsvorsorge braucht Entscheidungsfreiheit der Kommunen/
Zuständigkeiten für die Wasserwirtschaft nicht nach Brüssel delegieren

Berlin, 28. November 2007 – „Wasser ist ein wertvolles Lebensmittel und ein wichtiges Umweltgut für die menschliche Gesellschaft. Die Wasserwirtschaft darf deshalb nicht zum ordnungspolitischen Experimentierfeld der europäischen Politik werden.“ Das erklärte Peter Rebohle, Vizepräsident des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin, in einer ersten Stellungnahme zu Plänen der Europäischen Kommission, die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in den wirtschaftlichen Bereich der Daseinsvorsorge einzuordnen.

Die Wasserversorgung und Abwasserbehandlung sind Dienstleistungen von nicht-wirtschaftlichem Interesse, erläuterte der BDEW. Für diesen wichtigen Bereich müssten weiterhin die Mitgliedstaaten und in Deutschland die Kommunen zuständig bleiben. Die Zuständigkeiten dürften nicht nach Brüssel delegiert werden. „Ein europäischer Super-Regulierer für die Wasserwirtschaft ist überflüssig“, betonte Rebohle.

Die deutsche Wasserwirtschaft habe in dem bestehenden Ordnungsrah-men eine vorbildliche Qualität erreicht, die mit hohen Investitionen stetig verbessert werde. „So konnten beispielsweise die Wasserverluste in den deutschen Netzen auf weniger als sieben Prozent vermindert werden“, erklärte Rebohle. In vergleichbaren Ländern wie England und Wales oder Frankreich lägen diese Verluste bei 19 bis 27 Prozent.

Der Europäische Rat hätte erst kürzlich im Zusatzprotokoll zu dem Europäischen Reformvertrag die Rolle der Mitgliedstaaten, der Regionen und Gemeinden gestärkt. Das bewerte der BDEW positiv. Rebohle: „Die deutsche Wasserwirtschaft fordert die Europäische Kommission eindringlich auf, das Zusatzprotokoll im Rahmen der geplanten Regelungen für institutionalisierte öffentlich-private Partnerschaften und Ausschreibungen zu berücksichtigen, damit die kommunale Entscheidungshoheit erhalten bleibt.“

Weitere Informationen

Patricia Nicolai
Pressesprecherin
Telefon 0 30 / 72 61 330/331
E-Mail presse@bdew.de

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