Dienstag, April 16, 2024
StartAblageAus der EU-Portugal

Aus der EU-Portugal

Zurück zur Übersicht Aus der EU und aller Welt


Portugal vom Europäischen Gerichtshof wegen Kommunalabwasserbehandlung verurteilt

Wegen verspäteter Durchführung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser wurde Portugal vom Europäischen Gerichtshof zu einem Pauschalbetrag von drei Millionen Euro und einem Zwangsgeld von 8000 Euro pro Tag des Verzugs verurteilt (C-557/14). Der Gerichtshof hatte die Vertragsverletzung Portugals bereits mit einem Urteil von 2009 erstmals festgestellt. Da die Kommission der Ansicht war, dass mehrere portugiesische Gemeinden mit mehr als 15 000 EW weder mit einer Kanalisation noch mit einer Behandlungsanlage ausgestattet waren, erhob sie 2007 beim Gerichtshof eine Vertragsverletzungsklage gegen Portugal. Dieser stellte mit Urteil vom 7. Mai 2009 fest, dass Portugal gegen seine Verpflichtungen verstoßen hatte, weil 22 Gemeinden noch nicht mit Kanalisationen und/oder mit Anlagen zur Behandlung von kommunalem Abwasser ausgestattet waren. 2014 beschloss die Kommission, da Portugal ihrer Auffassung nach das Urteil von 2009 in zwei der 22 betroffenen Gemeinden (nämlich in den Gemeinden Vila Real de Santo António und Matosinhos) noch immer nicht durchgeführt hatte, eine neue Vertragsverletzungsklage gegen Portugal zu erheben. Portugal macht allgemein geltend, dass das Urteil von 2009 weitestgehend durchgeführt worden sei. Was die Gemeinde Vila Real de Santo António anbelange, seien die letzten Arbeiten am 11. April 2015 abgeschlossen worden. Bezüglich der Gemeinde Matosinhos macht Portugal zum einen geltend, dass die bestehende Erstbehandlung ausreiche, um die Gewässerqualität zu gewährleisten und Gefahren für die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu vermeiden, und zum anderen, dass zwar Maßnahmen getroffen worden seien, um die Vorgaben der Richtlinie zu erfüllen, jedoch Finanzierungsschwierigkeiten die Errichtung der Abwasserbehandlungsanlage verhindert hätten.

(nach oben)


Portugal drohen Zwangsgelder wegen unzureichender Abwasserbehandlung

Wegen der mangelhaften Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie drohen Portugal Zwangsgelder der Europäischen Union. Die Europäische Kommission hat gegen Portugal Mitte Oktober eine entsprechende Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. Bereits 2009 hatte der Gerichtshof festgestellt, dass Portugal seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Sammlung, Aufbereitung und Entsorgung von kommunalem Abwasser nicht nachgekommen ist. Sieben Gemeinden mit mehr als 15 000 Einwohnern verfügten nicht über die notwendigen Sammelsysteme, und in 15 fehlte es an geeigneten Kläranlagen. Fünf Jahre nach dem Urteil des Gerichtshofs erfüllen zwei Gemeinden immer noch nicht die EU-Standards. In Vila Real Santo António (116 500 EW) sind die Arbeiten zwar weit vorangeschritten, doch sind zwei Bezirke noch nicht an die Kanalisation und das Klärsystem angeschlossen. In Matosinhos (Einwohnerwert: 287 000), einem wichtigen Fischereihafen und Industriegebiet in der Nähe von Porto, haben die Arbeiten zur Modernisierung der Kläranlage nach den neuesten der Kommission vorliegenden Angaben noch nicht begonnen, und das neue System kann frühestens gegen Ende 2017 in Betrieb genommen werden. Bis dahin werden nicht ordnungsgemäß behandelte Abwässer weiterhin ins Meer eingeleitet. Die Kommission hat nun eine pauschale Geldstrafe von 4,45 Millionen Euro sowie ein tägliches Zwangsgeld von 20 196 Euro beantragt.

(nach oben)


EU-Kommission: Portugal soll EU-Vorschriften über Abwasser und Wasserverschmutzung einhalten

In Portugal ist die Abwasserbehandlung in kleinen Gemeinden nach Meinung der EU-Kommission nicht ausreichend. Darüber hinaus hält das Land die EU-Sauberkeitsstandards für Muschelgewässer nicht ein. Auf Empfehlung von EU-Umweltkommissar Janez Potočnik richtet die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Portugal, in der das Land aufgefordert wird, die EU-Vorschriften in beiden Bereichen einzuhalten.

(nach oben)


EU leitet rechtliche Schritte gegen Spanien, Finnland, Schweden und Portugal ein

Die Europäische Kommission teilte im Dezember 2006 mit, dass sie gegen Spanien rechtliche Schritte wegen sechs verschiedener Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz der Umwelt und der Volksgesundheit eingeleitet hat. Es handelt sich um fehlende Maßnahmen zur Verringerung der Verschmutzung der Küstengewässer. Weiter wegen Nichtumsetzung von Urteilen im Zusammenhang mit der Behandlung kommunaler Abwässer, der Verschmutzung von Muschelgewässern und der Umweltverträglichkeits-
prüfung. Außerdem bringt die Kommission Spanien vor Gericht, weil es eine EU-Richtlinie zur Verringerung der Verschmutzung durch die Industrie nicht in nationales Recht umgesetzt hat. Eine Mahnung erfolgte wegen mangelhafter Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie. Finnland, Schweden und Portugal werden vor den Europäischen Gerichtshof gebracht, weil eine große Anzahl von Städten keine ordnungsgemäße Behandlung von kommunalem Abwasser sicherstellen kann.

Quelle: http://ec.europa.eu/community_law/eulaw/index_en.htm

(nach oben)