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Mai
21.05.2013 AÖW zur Fracking-Diskussion: Gewässerschutz ernst nehmen und vorrangig beachten! 
21.05.2013 Die Wasserwirtschaft braucht keine Richtlinie zu Dienstleistungskonzessionen! 
Januar
25.01.2013 AöW zur Debatte über Schiefergas im Europäischen Parlament: Deutlicheres Bekenntnis für umfassenden Gewässerschutz ist notwendig 
25.01.2013 AöW begrüßt den Beschluss des Bundesrates zur Umweltverträglichkeitsprüfung vor Frackingmaßnahmen  

 


AÖW zur Fracking-Diskussion: Gewässerschutz ernst nehmen und vorrangig beachten! 

Berlin. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) e.V. fordert, mit Neuregelungen, das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung vor den Risiken zu schützen, die mit Tiefbohrungen unter Einsatz der Fracking-Technologie verbunden sind. Dieses Ziel wird nach unserer Bewertung mit den aktuell diskutierten Gesetzentwürfen aber nicht erreicht.

Wasser ist Grundlage des Lebens. Für den sorgsamen und nachhaltigen Umgang mit Wasser hat sich in Deutschland und Europa ein vielschichtiges System etabliert, das den Wasserkreislauf schützt, sich bewährt hat und weltweit ein Vorzeigemodell im Sinne der Nachhaltigkeit ist. Das gilt es auch für alle nachfolgenden Generationen zu erhalten.

Deshalb stellt die AöW in der aktuellen Diskussion folgende Forderungen:

Sowohl die betroffenen Kommunen als auch die im Umfeld von Fracking-Gebieten tätigen Wasserversorger müssen frühestmöglich in die Genehmigungsverfahren verbindlich einbezogen werden. Das muss bereits bei der Klärung der Frage, ob eine Erlaubnispflicht vorliegt, erfolgen.

Neben dem Verbot von Tiefbohrungen zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas, Erdöl oder Erdwärme, bei denen Gesteine unter hydraulischem Druck aufgebrochen werden, in Wasserschutzgebieten, muss dies auch für nicht ausgewiesene Schutzgebiete für die Trinkwassergewinnung sowie Vorranggebiete für die Trinkwassergewinnung und auf die Einzugsgebiete von Flüssen und Seen, aus denen Trinkwasser gewonnen wird, ausgedehnt werden. Das Verbot muss außerdem einen Sicherheitsabstand zu diesen sensiblen Gebieten und auch den Untergrund „unter“ den Gebieten vorsehen, damit insbesondere Gewässerbelastungen durch waagerechte Bohrungen und geologische Verwerfungen ausgeschlossen werden können.

Alle Fracking-Vorhaben sind generell als Gewässerbenutzung iSd. WHG zu deklarieren, wenn Grundwasserschichten durchgebohrt werden. Denn die Bohrung durch Grundwasserschichten hindurch und der Gebrauch von großen Mengen Wassers für das Fracking können zu einer nachteiligen Veränderung der Gewässer führen.

In Wasserschutzgebieten müssen bestandskräftige Zulassungen widerrufen werden können.

Womöglich verstoßen bereits die bestehenden Zulassungen und die Regelungen in UVP-V Bergbau im Hinblick auf Fracking-Vorhaben gegen die EU-Vorgaben aus der UVP-RL (UVP-Richtlinie 2011/92/EU). Die materiellen Vorgaben der UVP-RL setzen bei abzusehenden erheblichen Auswirkungen für die Umwelt eine Umweltverträglichkeitsprüfung voraus (insbesondere Erwägungsgrund 7 der UVP-RL). Im Sinne einer wirksamen Durchsetzung der UVP-Richtlinie müssten die bestehenden Zulassungen revidiert werden. Deshalb sollte der Bericht des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments über die Umweltauswirkungen von Tätigkeiten zur Gewinnung von Schiefergas und Schieferöl (2011/2308(INI)) beachtet werden.

Weiterhin fordern wir für begonnene Fracking-Vorhaben völlige Transparenz und eine unverzügliche Nachholung der Beteiligung der Wasserbehörden, der Wasserversorger und der Kommunen. Nur dadurch sind sie in der Lage, die bestehenden Risiken – soweit möglich – bewerten und Beeinträchtigungen der Gewässer abwenden zu können.

Die AöW fordert ein ausdrückliches Verbot der unterirdischen Lagerung von Frack-Flüssigkeit in den Gebieten, in denen auch ein Frackingverbot vorgesehen wird sowie Transparenz über die verwendeten Chemikalien und Festlegung von Regelungen für eine ordnungsgemäße umweltgerechte Entsorgung des Flowback. So ist nicht ausgeschlossen, dass Fracking-Abwasser auch in Kläranlagen gelangen kann. Zur ordnungsgemäßen Behandlung des Abwassers benötigen deshalb die Kläranlagenbetreiber Informationen über die chemischen Inhaltsstoffe.

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft fordert deshalb die Bundesregierung, den Bundestag und Bundesrat, aber auch den EU-Kommissar Oettinger auf, den Gewässerschutz ernst zu nehmen und vorrangig vor den Interessen der Energiegewinnung zu beachten.

Zur Information sind die Positionspapiere zu Fracking und zu Nutzungskonflikten im Grundwasser beigefügt. 

www.aoew.de 

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) e.V.

Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.

AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung die ihre Leistungen selbst oder durch verselbstständigte Einrichtungen erbringen und vollständig in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse in der AöW organisiert. Außerdem sind Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen, Mitglied.

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Die Wasserwirtschaft braucht keine Richtlinie zu Dienstleistungskonzessionen!

Berlin Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) e. V. warnt weiterhin vor einer Liberalisierung der Wasserwirtschaft in der EU durch eine Richtlinie für Dienstleistungskonzessionen. Diese Gefahren sind durch die Kompromisse zu den Richtlinien-Vorschlägen der EU-Kommission im Binnenmarktausschuss des Europaparlaments in der letzten Woche nicht gebannt. Die historisch gewachsenen und bewährten kommunalen Strukturen werden mit diesen Richtlinienvorschlägen angegriffen.

Der Präsident der AöW Dr. Jochen Stemplewski erklärte dazu heute in Berlin: „Trotz der letzten gegenteiligen Beteuerungen der EU-Kommission würden mit den von ihr vorgelegten Vorschlägen für eine Richtlinie zu Dienstleistungskonzessionen Wettbewerbsstrukturen an Stelle der Daseinsvorsorge installiert. Mit den Kompromissen und Ergänzungen des Ausschusses werden zwar einige Punkte abgemildert, sie ändern aber nichts an dieser Grundtendenz einer Wettbewerbsorientierung, die im Widerspruch steht, zur bewährten kommunal-öffentlichen Aufgabenerledigung in der Wasserwirtschaft.“
Die AöW erklärte zu ihrer Analyse der Situation weiter, dass in dem nach den Beschlüssen nun anstehenden „Trilog“ zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und dem Wettbewerbsfähigkeitsrat (Wirtschaftsminister der Mitgliedsstaaten), selbst die jetzt vorliegenden Kompromisse wieder in Frage gestellt werden könnten und das Parlament kaum mehr Einfluss auf den endgültigen Text habe. Deshalb ist die AöW misstrauisch und glaubt den Abwiegelungsversuchen nicht.
Die AöW fordert nun die Bundesregierung auf, die überwältigend vielen Ablehnungen der Konzessionsrichtlinie der letzten Tage zu hören und ihren Einfluss in der EU für den Schutz der kommunalen Selbstverwaltung und gegen eine Liberalisierung der Wasserwirtschaft geltend zu machen. Wenn der EU-Binnenmarktkommissar Michael Barnier am letzten Donnerstag erklärte, dass es lediglich darum gehe, den Gebietskörperschaften ein faires und transparentes Verfahren für die Vergabe der Wasserversorgung am Markt oder bei Privatisierung vorzuschreiben, dann ist damit gerade Liberalisierung und Privatisierung gemeint, so die AöW. Aufwändige europaweite Vergabeverfahren, die mit der Richtlinie auch auf die Wasserwirtschaft zukommen können, führen nur dazu, dass örtlich zu treffende Entscheidungen unterlaufen werden, interkommunale Zusammenarbeit erschwert wird und großen privaten Konzernen Vorteile verschafft werden.
„Wasser muss in öffentlicher Hand bleiben und ein Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung mit der Absicherung von Wasser als öffentlichem Gut sind die breit artikulierten Forderungen der Bürger und Bürgerinnen in Deutschland und der europäischen Bürgerinitiative – right2water. Die EU-Kommission sollte diese Stimmen ernst nehmen“, erklärte Dr. Stemplewski weiter. In den kommunalen Strukturen haben sich Trinkwasser in Deutschland und die Abwasserbeseitigung einen weltweiten Spitzenplatz in Qualität, Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit erobert. Das will die AöW erhalten.

www.aoew.de

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AöW zur Debatte über Schiefergas im Europäischen Parlament: Deutlicheres Bekenntnis für umfassenden Gewässerschutz ist notwendig

Berlin. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) e.V. sieht die gestrige Debatte im Europäischen Parlament über die Tätigkeiten zur Gewinnung von Schiefergas und Schieferöl als einen wichtigen Schritt für mehr Umweltschutzbemühungen beim sogenannten Fracking. Dabei ist jedoch ein deutlicheres Bekenntnis für umfassenden Gewässerschutz notwendig.
Die AöW hat sich mit den am 21.11.2012 im EU-Parlament angenommenen Entschließungsanträgen des Industrieausschusses (ITRE) und des Umweltausschusses (ENVI) befasst und bewertet die Debatte als gewichtiges Zeichen. Es bestehen jedoch weiter Unklarheiten über die Position des Parlaments, denn während im Bericht des Umweltausschusses das Potenzial der Nutzung von unkonventionellem Erdgas (Schiefergas) betont wird, wird im Umweltausschuss auf die Umweltauswirkungen hingewiesen.
In der Diskussion wurden viele wichtige Argumente für und gegen die Frackingtechnologie behandelt. Die Annahme von zwei Entschließungsanträgen mit unterschiedlichen Schwerpunkten und insbesondere Zielrichtungen zeigt die Komplexität des Themas auf. Auch die verschiedenen Interessenlagen werden deutlich, stellte die AöW fest. Dringend ist nach Auffassung der AöW jedoch ein eindeutiges Bekenntnis zum umfassenden Gewässerschutz. Wenn das Europa-Parlament die von ihm im Jahr 2000 beschlossene Wasserrahmenrichtlinie und deren Erwägungsgrund, dass „Wasser ein ererbtes Gut ist, das geschützt und verteidigt werden muss“, ernst nimmt, dann dürfen die Interessen von Gesundheits- und Umweltschutz nicht hinter den Interessen der Energiewirtschaft zurückstehen. Hierfür bedarf es auch auf der EU-Ebene eines auf die möglichen Gefahren von Fracking abgestimmten Rechtsrahmen.
Notwendig sind nach Auffassung der AöW der Vorrang des Schutzes von Grundwasser und die Sicherung der Trinkwasserversorgung. „Wenn Fracking zum Risiko für die Trinkwasserversorgung wird, kann dies für die Bevölkerung fatale Folgen haben“, erklärte die AöW-Geschäftsführerin Christa Hecht. Deshalb fordert die AöW, dass Erkundungen und Bohrungen in Trinkwassergewinnungs- und Wasserschutzzonen sowie in Naturschutzgebieten generell ausgeschlossen werden. Ebenso wird gefordert, dass eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung in den Genehmigungsverfahren vorgeschaltet wird. Auch das Herstellen von Einvernehmen mit den örtlichen Wasserbehörden und Wasserversorgern bei Genehmigungen fordert die AöW.

Die Beschlüsse der deutschen Umweltminister auf der Konferenz am 15./16. November 2012 in Kiel waren in dieser Beziehung klarer und werden daher von der AöW begrüßt.

Kontakt:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: presse@aoew.de
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06
www.aoew.de

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AöW begrüßt den Beschluss des Bundesrates zur Umweltverträglichkeitsprüfung vor Frackingmaßnahmen

Berlin. Den Beschluss des Bundesrates vom 14.12.2012 zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben wertet die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) e.V. als wichtigen Schritt zum Schutz des Grundwassers bei der Erkundung und Förderung von Erdgas und Erdöl, insbesondere beim sogenannten Hydraulic Fracturing (Fracking).

„Während der Bundestag sich am Tag zuvor noch mit der Ablehnung von Anträgen der Opposition zum Fracking durch die Koalitionsmehrheit nicht zu eindeutigen Entscheidungen für den Grundwasserschutz durchringen konnte, hat dies der Bundesrat am letzten Freitag erfreulicherweise getan“, erklärte die Geschäftsführerin der AöW Christa Hecht heute in Berlin. Nun kommt es darauf an, dass der Verordnungsentwurf des Bundesrates zur Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben auch von der Bundesregierung im nächsten Jahr in Kraft gesetzt wird.

Nach dem Beschluss des Bundesrates soll künftig bereits vor einer Genehmigung der Aufsuchung von Erdöl und Erdgas und bei drei oder mehr miteinander verbundenen Bohrstandorten eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Gleiches soll gelten, wenn bei Tiefbohrungen mit hydraulischem Druck ein Aufbrechen von Gesteinen bewirkt werden soll. Damit können insbesondere bei Fracking zur Erkundung und Förderung von unkonventionellem Erdgas, im Einzelfall aber auch bei der Gewinnung von Erdwärme die Umweltbelange, der Schutz des Grundwassers und der Trinkwasserversorgung und die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. Die Wasserbehörden und die Wasserwirtschaft können damit auch frühzeitig in die Verfahren einbezogen werden.

Die AöW ergänzte: „Dafür setzen wir uns seit mehreren Monaten ein und hoffen, dass dies im nächsten Jahr geregelt wird“. Für die weiteren vom Bundesrat an die Ausschüsse verwiesenen Anträge zum Fracking fordert die AöW zügige Beratungen und Beschlüsse, die für das Trinkwasser den höchstmöglichen Schutz und für die Abwasserbeseitigung mehr Sicherheit bringen.

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