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Neues von den Tarifparteien und zu Arbeitsrecht 2016

Mai 2016
Tarifeinigung vom 29.04.2016  
Einkommensrunde 2016 für Bund und Kommunen 
Tarifeinigung im öffentlichen Dienst erzielt: 4,75 Prozent für zwei Jahre 
Ergebnis bei Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst: Lohnerhöhung um 4,75 Prozent, sichere Altersversorgung und neue Entgeltordnung 
Januar 2016
Sinnlose Arbeit ist ein Motivationskiller 
Lohnt sich die Nutzung sozialer Medien im Berufsleben? 
Bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: In der Praxis Nachholbedarf bei Minijobbern 
Arbeiten 4.0: Neue Auswertung zeigt, wie Betriebsräte faire Regeln aushandeln 
dbb fordert kräftiges Plus für Beschäftigte von Bund und Kommunen 
Öffentliche Arbeitgeber müssen gerade jetzt attraktiver werden 
Die komba gewerkschaft und der dbb beamtenbund und tarifunion diskutieren gemeinsam mit ihren Mitgliedern über Probleme und Herausforderungen im öffentlichen Dienst. Hier die Termine. 
Befristungspraxis im öffentlichen Dienst ist ein Problem für Beschäftigte und das Gemeinwesen 

Tarifeinigung vom 29.04.2016

Die Verhandlungsführer des Bundes, der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften einigten sich nach 3 Verhandlungsrunden auf das folgende Tarifergebnis:

Laufzeit des neuen Tarifvertrages: 01.03.2016 bis 28.02.2018 (2 Jahre)
lineare Gehaltserhöhung in 2 Stufen:
01.03.2016: +2,4%
01.02.2017: +2,35%
Auszubildende:
01.03.2016: +35 €
01.02.2017: +30 €
Jahresurlaub für Auszubildende: 29 Tage
Altersteilzeit: Verlängerung um zwei Jahre
Erklärungsfrist: 31.05.2016

Regelungen nur im Bereich des Bundes (TVöD/Bund):
Einführung einer Stufe 6 auch für die Entgelgruppen 9a bis 15
Erhöhung der Pflichtbeiträge zur betrieblichen Zusatzversorgung (VBL) wie im Bereich des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), allerdings dem gegenüber um 1 Jahr verzögert:
01.07.2016: 1,61%
01.07.2017: 1,71%
01.07.2018: 1,81%
schrittweise Erhöhung der Jahressonderzahlung Ost („Weihnachtsgeld“) auf West-Niveau bis zum Jahr 2020

Regelungen nur im Bereich der Kommunen (TVöD/VKA):
die neue Entgeltordnung wird zum 01.01.2017 in Kraft gesetzt
stufengleiche Höhergruppierungen erfolgen zum 01.03.2017
Einfrieren der Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“) für 2016, 2017 und 2018 auf das materielle Niveau des Jahres 2015
Update und Detaillierung hierzu erfolgt am 30.04.
Absenkung der Jahressonderzahlung um 4 Prozentpunkte zum 01.01.2017
Beitragserhöhung zur betrieblichen Altersvorgung bei folgenden Kassen:
ZVK Baden-Würtemberg
ZVK kommunaler Versorgungsverband Brandenburg
ZVK Gemeinden und Gemeindeverbände Reg. Bezirk Kassel (evt.)
ZVK kommunaler Versorgungsverband Mecklenburg-Vorpommern
ZVK des kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen
kommunaler Versorgungsverband Sachsen-Anhalt (evt.)
ZVK Gemeinden und Gemeindeverbände Wiesbaden
zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag zu dem Umlagebeitrag gemäß §16, Abs. 1 ATV-K und dem Arbeitnehmerbeitrag §37a ATV-K
0,2% ab 01.07.2016
0,3% ab 01.07.2017
0,4% ab 01.07.2018
Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags in gleicher Höhe

Quelle: oeffentlicher-dienst.info

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Einkommensrunde 2016 für Bund und Kommunen

Russ: „Die Einigung ist sachgerecht, nachhaltig und fair“
Einkommensrunde 2016 für Bund und Kommunen: Einigung erzielt!

„Bei Entgeltordnung, Zusatzversorgung und Linearanpassung haben die Gewerkschaften substantielle Erfolge erzielt“, bewertete der dbb-Verhandlungsführer Willi Russ am 29. April 2016 in Potsdam das Tarifergebnis für die Beschäftigten von Bund und Kommunen. Russ: „Die neue Entgeltordnung ist ein struktureller Meilenstein und eine mit 4,75 Prozent tatsächlich spürbare Einkommensverbesserung – das ist mehr als zwischenzeitlich möglich schien.“ Diese Einigung bedeute reale Einkommensverbesserungen, „die die Kolleginnen und Kollegen verdient haben und direkt im Geldbeutel spüren werden.“

Auch mit Blick auf die betriebliche Zusatzversorgung hätten die Gewerkschaften sich mit ihrem flexiblen Ansatz durchsetzen können. Russ: „Bei den Zusatzversorgungskassen, die nachweislich in finanziellen Schwierigkeiten stecken, wird der Finanzierungsbeitrag von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu gleichen Teilen erhöht – das ist nachhaltig, sachgerecht und fair.“

„Wir haben aber leider nicht alle unsere Forderungen durchsetzen können“, ergänzte der dbb-Verhandlungsführer: „Bei der unbefristeten Übernahme der Auszubildenden und bei der sachgrundlosen Befristung konnten wir die Arbeitgeber nicht von ihrem Irrweg abbringen. Bund und Kommunen schaden damit weiter der Attraktivität des öffentlichen Dienstes vor allem bei jungen Kolleginnen und Kollegen. Das wird sich angesichts der demographischen Krise noch rächen.“

Willi Russ erinnerte außerdem daran, dass die Einkommensrunde 2016 für den dbb erst dann abgeschlossen ist, wenn die Tarifeinigung zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen worden ist, „denn auch das ist sachgerecht, nachhaltig und fair.“

Die Eckpunkte der Einigung:
Lineare Entgelterhöhung ab 1. März 2016 um 2,4 Prozent und am 1. Februar 2017 um weitere 2,35 Prozent
Entgelterhöhung für die Auszubildenden ab 1. März 2016 um 35 Euro und ab 1. Februar 2017 um weitere 30 Euro (+ jährlichem Lehrmittelzuschuss von 50 Euro)
Neue Entgeltordnung im kommunalen Bereich ab 2017 (inklusive stufengleicher Höhergruppierung)
Flexible Absicherung der kommunalen Versorgungskassen (konkreter Nachweis des Bedarfs, paritätischen Finanzierung, Arbeitnehmerbeitrag bis 0,4 Prozent)

Hintergrund
Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt knapp zwei Millionen Beschäftigte betroffen: 147.335 Arbeitnehmer des Bundes, 1.241.845 Arbeitnehmer der Kommunen, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie 179.595 Beamte und 179.000 Versorgungsempfänger des Bundes, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll, um den Gleichklang der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet/versorgt werden.Das Einigungspapier

Die Ergebnisse im Überblick 

Einigungspapier
http://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2016/Einigungspapier_final.pdf

Anlage 1 zum Einigungspapier
http://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2016/Anlage_1.pdf

Anlage 2 zum Einigungspapier
http://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2016/Anlage_2.pdf

Anlage 3 zum Einigungspapier
http://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2016/Anlage_3.pdf

Anlage 4 zum Einigungspapier
http://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2016/Anlage_4.pdf

Anlage 5 zum Einigungspapier
http://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2016/Anlage_5.pdf

Anlage 6 zum Einigungspapier
http://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2016/Anlage_6.pdf

Quelle: dbb

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Tarifeinigung im öffentlichen Dienst erzielt: 4,75 Prozent für zwei Jahre

VKA: Insgesamt vertretbarer Kompromiss mit Mehrbelastungen von rund 6 Milliarden Euro

Potsdam. In der dritten Runde der Tarifverhandlungen konnten sich die Tarifparteien auf einen Abschluss verständigen. Die Einigung sieht Gehaltssteigerungen von 2,4 Prozent ab 1. März 2016 sowie weitere 2,35 Prozent ab dem 1. Februar 2017 vor. Die Laufzeit beträgt 24 Monate.

Für die vereinbarte Laufzeit von 24 Monaten bedeutet das für die kommunalen Arbeitgeber eine Mehrbelastung von rund 6 Milliarden Euro.

„Die Einigung ist für viele Kommunen und kommunale Betriebe schmerzhaft. Dennoch ist der vereinbarte Kompromiss im Ganzen für uns vertretbar“, sagte Dr. Thomas Böhle, VKA-Präsident.

Die Verhandlungen im Rahmen der diesjährigen Tarifrunde gestalteten sich schwierig, weil beide Seiten eine Vielzahl an Themen und Forderungen eingebracht hatten.

Beim Thema Zusatzversorgung konnten sich die Tarifparteien auf einen Kompromiss einigen. Für Kassen mit anerkanntem Finanzierungsbedarf wird eine Arbeitnehmerbeteiligung beginnend ab dem 1. Juli 2016 in drei Schritten auf insgesamt 0,4 Prozent ab dem 1. Juli 2018 ein-geführt. Damit können Leistungseinschnitte vermieden werden.

Nach langjährigen Verhandlungen haben sich die kommunalen Arbeitgeber und die Gewerkschaften auch auf eine Entgeltordnung zum TVöD im Bereich der VKA verständigt. Sie tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Die neue Entgeltordnung löst das bisherige Übergangsrecht ab und reformiert die Eingruppierungsregelungen für gut 1,8 Millionen Beschäftigte. Für viele Beschäftigte ergeben sich damit deutliche Verbesserungen, insbesondere in der Pflege und der allgemeinen Verwaltung.

Auch bei den weiteren Themen konnten die Arbeitgeber vertretbare Kompromisse aushandeln. Die seit 2012 bestehende Regelung zur unbefristeten Übernahme der Auszubildenden bei Bedarf wurde – wie schon 2014 – noch einmal verlängert. Außerdem konnte die Forderung der Gewerkschaften nach einem tarifvertraglichen Ausschluss der sachgrundlosen Befristung abgewehrt werden.

Die Eckpunkte des Abschlusses können dem PDF entnommen werden.
http://www.vka.de/media/exe/171/f056aecd9d1d34ce480b8ededa606f92/pressemitteilung_tarifeinigung_im_oeffentlichen_dienst_erzielt.pdf

Quelle: VKA

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Ergebnis bei Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst: Lohnerhöhung um 4,75 Prozent, sichere Altersversorgung und neue Entgeltordnung

Bei den Tarifverhandlungen für die 2,14 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen gibt es eine Einigung. In Potsdam stellte ver.di-Verhandlungsführer Frank Bsirske ein Gesamtpaket vor, das die Sicherung der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, eine neue Entgeltordnung für 1.088 Tätigkeiten und eine Erhöhung der Löhne und Gehälter in zwei Schritten um insgesamt 4,75 Prozent beinhaltet – 2,4 Prozent ab 1.März 2016 und 2,35 Prozent ab 1.Februar 2017. Die Ausbildungsvergütungen werden in zwei Schritten um insgesamt 65 Euro erhöht – 35 Euro ab 1. März 2016 und 30 Euro ab 1. Februar 2017. „Das Ergebnis ist ein Kompromiss, der die Reallöhne deutlich erhöht, die Kaufkraft stärkt und dazu beiträgt, den öffentlichen Dienst in Deutschland attraktiver zu machen“, sagte Bsirske. Die Warnstreiks von 100.000 Beschäftigten kurz vor den Tarifverhandlungen hätten für eine Beschleunigung der Gespräche gesorgt und einen akzeptablen Kompromiss ermöglicht.

Bis zuletzt hatten die Verhandlungspartner um eine Lösung für die betriebliche Altersversorgung gerungen, die bis zu einem Drittel der Rentenansprüche ausmacht. Dabei konnte eine Rentenkürzung verhindert werden. Der für eine zehnjährige Laufzeit gefundene Tarifkompromiss sieht vor, dass bei Kassen, bei denen finanzieller Handlungsbedarf besteht, ein zusätzlicher Arbeitnehmer-Eigenbeitrag in Höhe von 0,4 Prozent eingeführt wird. Im gleichen Umfang haben die Arbeitgeber einen Zusatzbeitrag zu leisten. Sofern Überschüsse entstehen, werden die Beiträge für beide Seiten gesenkt. Eine ähnliche Vereinbarung hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bereits für den Tarifbereich der Bundesländer abgeschlossen.

Die neue Entgeltordnung bringt für einen großen Teil aller Berufe im öffentlichen Dienst auch eine finanzielle Aufwertung. Die Tarifvertragsparteien hatten mehrere Jahre über die Neubewertung von 1.088 der rund 4.000 Tätigkeitsmerkmale verhandelt und sich verständigt, die entstehenden Mehrkosten paritätisch aufzubringen. Die Gewerkschaften erklärten sich bereit, die Jahres-Sonderzahlung um vier Prozentpunkte abzusenken und für drei Jahre einzufrieren, um Mehrkosten der Arbeitgeber hälftig zu kompensieren. In der Frage der tariflichen Ausschlussregelung für sachgrundlose Befristungen konnte keine Einigung erzielt werden.

Es sei zu begrüßen, dass der Bundesinnenminister die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Ergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten zugesagt hat.

Die Bundestarifkommission empfiehlt den Mitgliedern die Annahme des Tarifergebnisses in der nachfolgenden Befragung. Es gilt eine Erklärungsfrist bis zum 31. Mai 2016.

Quelle: Ver.di

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Sinnlose Arbeit ist ein Motivationskiller

Zählt am Ende nur der Lohn oder ist es Arbeitnehmern wichtig, eine sinnvolle Tätigkeit auszuführen? Wissenschaftler der Universität Trier haben herausgefunden, dass die Motivation stark leidet, wenn Arbeitskräfte erfahren, dass eine vorherige Tätigkeit sich im Nachhinein als wenig sinnhaft oder sogar als nutzlos herausstellt. Außerdem beeinträchtigt dieses Wissen das emotionale Befinden der Personen.
Sollten Arbeitskräfte in die Hintergründe ihrer Tätigkeit einbezogen werden, um ihre Motivation und die Loyalität zum Arbeitgeber zu steigern? Was sich plausibel anhört, könnte bei weniger erfreulichen Begleitumständen zu einem Problem werden. Etwa dann, wenn am Ende stundenlanger Arbeit ein wertloses Ergebnis steht. Diese Frage untersuchte das Trier Forscherteam an einem konkreten Arbeitsprozess an der Universität. Bei einem umfangreichen Inventarisierungsprojekt von über Jahrzehnte angesammelten Geschäftsberichten zeigte sich, dass die Sammlung sehr lückenhaft und in einem schlechten Zustand war. Das mit großem Aufwand gestartete Projekt konnte keinen erfolgreichen Ausklang nehmen.

Für die Studie befragte das Forscherteam des Instituts für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Union (IAAEU) mehr als 100 an der Inventarisierung beteiligte Hilfskräfte. Einer durch Zufall bestimmten Gruppe wurde im Lauf der Befragung mitgeteilt, dass kaum Interesse an der Verwendung des mit ihrer Hilfe erstellten Unternehmensarchivs besteht. Ihre Arbeit sei somit weitestgehend überflüssig. Einer anderen Gruppe wurde diese Information vorenthalten. Die über die „Sinnlosigkeit“ informierten Arbeitskräfte zeigten sich bei einer anschließenden Arbeitsaufgabe weniger motiviert als die Vergleichsgruppe. Zudem ließen sie signifikant mehr Enttäuschung und andere negative Gefühle erkennen.

Die Wissenschaftler untermauerten ihre Erkenntnisse durch ein Anschluss-Ereignis. Als sich eine alternative Verwendung für die inventarisierten Geschäftsberichte – in diesem Fall im Rahmen einer weiteren Forschungsarbeit – ergab, wurden die zuvor gezeigten negativen Auswirkungen und Emotionen kompensiert. Diese Ergebnisse bestätigen die Bedeutung von sinnhafter Arbeit auf Motivation und Emotionen und erweitern damit bisherige Befunde in der personalökonomischen Forschung zur Rolle nicht-monetärer Anreize im Arbeitsplatz-Kontext.

Die Studie von Adrian Chadi, Sabrina Jeworrek und Vanessa Mertins erscheint demnächst in „Management Science“, einem der führenden Management-Journale („A+“-Ranking nach VHB-Jourqual). Der Beitrag trägt den Titel „When the Meaning of Work Has Disappeared – Experimental Evidence on Employees‘ Performance and Emotions“. Adrian Chadi und Sabrina Jeworrek sind weiterhin Mitarbeiter des IAAEU, Vanessa Mertins forscht und lehrt mittlerweile als Professorin an der Universität Vechta.

Quelle: https://idw-online.de/en/news643665

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Lohnt sich die Nutzung sozialer Medien im Berufsleben?

Können soziale Medien erfolgreich im Arbeitsleben eingesetzt werden? Berufliche Netzwerke wie LinkedIn versprechen ihren Nutzern, durch „Zugang zu Personen, Stellen, News, Updates und Insider-Informationen […] im Beruf erfolgreich zu bleiben“. Aber ist dies wirklich der Fall? Und haben andere soziale Medien dieselben informationellen Vorteile? Prof. Dr. Sonja Utz (Leibniz-Institut für Wissensmedien, IWM Tübingen) hat herausgefunden, dass insbesondere Nutzer beruflicher Netzwerke wie LinkedIn von höheren informationellen Vorteilen berichten als Nicht-Nutzer. Darüber hinaus ist die Art der Nutzung von den jeweiligen Social-Media-Plattformen von Bedeutung.
Tübingen, 7. Dezember 2015 Prof. Dr. Sonja Utz erforschte, ob Nutzer sozialer Medien (LinkedIn, Twitter, Facebook) berufliche Vorteile aus der Verwendung sozialer Medien ziehen können. Als berufliche informationelle Vorteile werden das rechtzeitige Erhalten von relevanten Informationen und Hinweise auf Karrieremöglichkeiten vom eigenen Netzwerk definiert – wichtige Anzeichen für Karriereerfolg.
Es wurde eine Umfrage unter einer repräsentativen Auswahl von niederländischen Online-Nutzern durchgeführt. Von den 1959 Berufstätigen nutzen 76% Facebook oder ein anderes soziales Netzwerk für private Zwecke, 32% nutzen LinkedIn oder ein anderes berufliches Netzwerk und 18% nutzen Twitter oder einen anderen Mikroblogging-Dienst.
Die Ergebnisse der Studie, welche neulich in der Fachzeitschrift New Media & Society erschien, zeigt deutliche Plattform-Effekte auf: LinkedIn-Nutzer berichteten von erheblich höheren beruflichen informationellen Vorteilen als Nicht-Nutzer. Das gleiche Ergebnis, wenn auch weniger stark ausgeprägt, wurde bei Nutzern von Twitter gefunden, während Facebook-Nutzer von geringeren informationellen Vorteilen als Nicht-Nutzer berichteten.
Nur ein Profil zu haben reicht allerdings nicht. Für alle drei Arten von Social-Media-Plattformen wurden die beruflichen informationellen Vorteile vorhergesagt durch die Häufigkeit der beruflich relevanten Posts und durch strategisches Netzwerken, z. B. das Hinzufügen von potentiell wichtigen Kontakten. Daraus folgt, dass sowohl der Inhalt als auch die Gestaltung von Online-Netzwerken von Bedeutung sind. Regelmäßiges Lesen von fremden Posts war nur bei LinkedIn wichtig. „Berufliche Netzwerke wie LinkedIn oder Xing sind explizit auf berufliche Zwecke ausgelegt. Der Großteil der Kommunikation dort ist arbeitsbezogen, deshalb ist die Chance größer als bei Facebook, relevante Informationen zu erhalten“, so Prof. Dr. Sonja Utz. Zusätzlich ist es wichtig, mit wem die Nutzer reden. Berufliche Netzwerke vereinfachen es, mit engen Freunden und Kollegen in Kontakt zu bleiben (sogenannte strong ties), aber auch mit ehemaligen Bekannten oder Menschen, die man nur einmal getroffen hat (sogenannte weak ties). Die Studie zeigt, dass die Anzahl an strong ties und weak ties bei LinkedIn informationelle Vorteile voraussagten. Die Ergebnisse sind damit im Einklang mit zwei Forschungstraditionen: Soziologischen Theorien, welche die Bedeutung von weak ties betonen, und Arbeiten in Organisationen, die zeigten, dass Leute es vorziehen, sich an ihre strong ties zu wenden, da sie diesen mehr vertrauen. Insgesamt zeigt die Studie, dass das Nutzen von sozialen Medien berufliche informationelle Vorteile hat. Dennoch sollten Nutzer dem Rat folgen: Eher berufliche Netzwerke als Facebook nutzen, über die Arbeit sprechen und Kontakte strategisch auswählen!

Die Studie ist Teil des ERC-Starting Grant Projektes ReDefTie (Redefining tie strength – how social media (can) help us to get non-redundant useful information and emotional support). Die Forscher untersuchen die Auswirkungen der Nutzung sozialer Medien. Basierend auf den Resultaten werden Empfehlungen zur Nutzung sozialer Medien für bestimmte Zwecke abgeleitet.

Link zur Studie (open access):
http://nms.sagepub.com/content/early/2015/10/15/1461444815604143

Kontakt:
Prof. Dr. Sonja Utz, Leibniz-Institut für Wissensmedien, Schleichstraße 6, 72076 Tübingen. Tel.: 07071/ 979-308, E-Mail: s.utz@iwm-tuebingen.de

Das Leibniz-Institut für Wissensmedien
Das Leibniz-Institut für Wissensmedien (IWM) in Tübingen erforscht das Lehren und Lernen mit digitalen Technologien. Rund 80 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Kognitions-, Verhaltens- und Sozialwissenschaften arbeiten multidisziplinär an Forschungsfragen zum individuellen und kooperativen Wissenserwerb in medialen Umgebungen. Seit 2009 unterhält das IWM gemeinsam mit der Universität Tübingen Deutschlands ersten Leibniz-WissenschaftsCampus zum Thema „Bildung in Informationsumwelten“. Internetadresse: www.iwm-tuebingen.de.

Kontakt & weitere Informationen zum Leibniz-Institut für Wissensmedien
Dr. Evamarie Blattner, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leibniz-Institut für Wissensmedien, Schleichstraße 6, 72076 Tübingen.
Tel.: 07071/ 979-222, E-Mail: presse@iwm-tuebingen.de

Die Leibniz-Gemeinschaft
Die Leibniz-Gemeinschaft verbindet 89 selbständige Forschungseinrichtungen. Deren Ausrichtung reicht von den Natur-, Ingenieur- und Umweltwissenschaften über die Wirtschafts-, Raum- und Sozialwissenschaften bis zu den Geisteswissenschaften. Leibniz-Institute bearbeiten gesellschaftlich, ökonomisch und ökologisch relevante Fragestellungen. Sie betreiben erkenntnis- und anwendungsorientierte Grundlagenforschung. Sie unterhalten wissenschaftliche Infrastrukturen und bieten forschungsbasierte Dienstleistungen an. Die Leibniz-Gemeinschaft setzt Schwerpunkte im Wissenstransfer in Richtung Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Leibniz-Institute pflegen intensive Kooperationen mit den Hochschulen u.a. in Form der WissenschaftsCampi, mit der Industrie und anderen Partnern im In- und Ausland. Sie unterliegen einem maßstabsetzenden transparenten und unabhängigen Begutachtungsverfahren. Aufgrund ihrer gesamtstaatlichen Bedeutung fördern Bund und Länder die Institute der Leibniz-Gemeinschaft gemeinsam. Die Leibniz-Institute beschäftigen rund 18.100 Personen, darunter 9.200 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Der Gesamtetat der Institute liegt bei 1,64 Milliarden Euro.
www.leibniz-gemeinschaft.de

https://idw-online.de/de/news642925

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Bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: In der Praxis Nachholbedarf bei Minijobbern

Bei Minijobbern kommt es anders als bei anderen Beschäftigten häufiger vor, dass sie keinen bezahlten Urlaub oder keine Lohnfortzahlung bei Krankheit erhalten. Zugleich sind sie weniger gut über ihre Arbeitnehmerrechte informiert als andere Beschäftigte. Das zeigt eine Befragung von 7.500 Beschäftigten und 1.100 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Rund 35 Prozent der Minijobber berichten, keinen bezahlten Urlaub zu erhalten, ohne dass ein rechtlich zulässiger Grund dafür vorliegt. Von den Betrieben sagen etwa 15 Prozent ohne Angabe eines rechtlichen Grundes, dass ihre Minijobber keinen bezahlten Urlaub bekommen. Bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall liegen die Anteile bei rund 46 bzw. rund 21 Prozent.

Beschäftigte, die in Vollzeit oder in sozialversicherungspflichtiger Teilzeit arbeiten, erhalten dagegen in aller Regel bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Von ihnen berichten zwischen rund einem und knapp sechs Prozent, dass dies nicht der Fall ist, ohne dass dafür ein rechtlicher Grund besteht. Laut Betriebsbefragung erhalten 0,3 bis 1,3 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten diese Leistungen nicht.

Die IAB-Forscher haben auch untersucht, ob die Beschäftigten und die Betriebe die rechtlichen Regelungen zum bezahlten Urlaub und zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall kennen. Etwa zwei Drittel der Minijobber wissen über ihren Anspruch auf bezahlten Urlaub oder auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Bescheid, bei den übrigen Beschäftigten sind es dagegen rund 95 Prozent.

Bei der Betriebsbefragung zeigt sich dagegen: Vier Fünftel der Befragten kennen die rechtlichen Regelungen bei Urlaub und Krankheit von Minijobbern. Fragen zur Kenntnis des Arbeitsrechts werden häufiger korrekt beantwortet, wenn es im Betrieb einen Betriebs- oder Personalrat gibt. Auch auf Seiten der Beschäftigten hängen arbeitsrechtliche Kenntnisse und das Vorhandensein von Mitarbeitervertretungen zusammen: „Beschäftigte in Betrieben mit Betriebsrat oder Tarifvertrag sind vergleichsweise gut über ihre Rechte informiert“, stellen die IAB-Forscher fest.

Bei Betrieben, deren Auskunftspersonen den Rechtsanspruch der Minijobber auf bezahlten Urlaub nicht kennen, ist die Häufigkeit, dass es für Minijobber keinen bezahlten Urlaub gibt, mehr als dreimal so hoch wie in den anderen Betrieben (33 Prozent bzw. zehn Prozent). Die Studie zeigt aber auch: Rund 50 Prozent der Betriebe, die angeben, ihren Minijobbern keinen bezahlten Urlaub zu gewähren, haben Kenntnis von der tatsächlichen Rechtslage. Bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall fielen die Ergebnisse ähnlich aus, erklären die Forscher.

Die IAB-Studie bezieht sich auf die Situation in Betrieben mit mindestens elf Beschäftigten.

Weitere Informationen:
http://doku.iab.de/kurzber/2015/kb1815.pdf

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Arbeiten 4.0: Neue Auswertung zeigt, wie Betriebsräte faire Regeln aushandeln

Der Einsatz moderner Technologien wird die Arbeit stark verändern. Umso wichtiger ist es, Arbeitnehmer und ihre Vertreter frühzeitig einzubeziehen. In manchen Unternehmen gibt es bereits Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Management, die zumindest Teilaspekte der digitalen Umwälzungen regeln. Betriebsräte sollten sich so früh wie möglich dafür einsetzen, den bevorstehenden Wandel zu gestalten. Zugleich müssen sie mit mehr Rechten ausgestattet werden. Das sind zentrale Ergebnisse einer neuen Untersuchung von Dr. Manuela Maschke und Nils Werner aus der Mitbestimmungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung.* „Faire, transparente Regeln sind nicht nur im Interesse der Beschäftigten“, betont Maschke. „Sie sind Voraussetzung für motivierte, selbstverantwortliche Arbeit, ohne die moderne Unternehmen gar nicht funktionieren können.“

Dem von Maschke geleiteten Archiv für Betriebsvereinbarungen liegen insgesamt rund 2.500 Abkommen vor, die auf sehr unterschiedliche Weise den Einsatz von Technik regeln, wie etwa die Nutzung mobiler Geräte, Social Media oder Datenschutz. Darüber hinaus betrifft die Digitalisierung Themen wie Arbeitszeit, Arbeitsprozesse, Gesundheitsschutz oder Weiterbildung. Auch dazu gibt es bereits praktische Erfahrungen. Anhand von Beispielen zeigen die Experten, welche Praktiken sich bewährt haben und wo noch Handlungsbedarf besteht. Immerhin, so zeigt die Auswertung, werden Betriebs- und Personalräte heute tendenziell früher beteiligt als noch vor zehn bis 15 Jahren.

Die neuen technischen Möglichkeiten erlauben auf der einen Seite mehr Freiheiten und Flexibilität, auf der anderen Seite verlangen sie dem einzelnen Beschäftigten mehr ab: „Arbeiten ist zu jeder Zeit und an allen Orten möglich, wachsende Leistungsverdichtung und ständige Erreichbarkeit erzeugen so viel Druck, dass individuell Grenzen kaum gesetzt werden können“, so die Autoren.

Dass Betriebsräte einiges erreichen können, zeigen aktuelle Fälle: Bei Volkswagen vereinbarte man, dass Server außerhalb der vertraglichen Arbeitszeit für tariflich Beschäftigte abgeschaltet werden. Daimler richtete einen elektronischen Abwesenheitsassistenten namens „Mail on Holiday“ ein, der alle E-Mails, die während des Urlaubs eingehen, automatisch löscht. Die Botschaft: Man muss nicht im Urlaub arbeiten.

Der Betriebsrat von BMW handelte eine Vereinbarung zur Gestaltung der mobilen Arbeit aus. Beschäftigte sollen danach die Vorteile flexibler Arbeitszeiten und -orte nutzen können, ohne dass darunter die Freizeit leidet. Dies wird unter anderem durch das Recht auf Nichterreichbarkeit gewährleistet. Auch bei Bosch beschloss man, dass Arbeitszeit und -ort eigenverantwortlich und aufgabenbezogen gewählt werden können. Bedingung ist, dass die Arbeitszeit aufgezeichnet und entsprechend vergütet wird. „Wenn die allgegenwärtige Erreichbarkeit eingehegt wird und über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehende Leistung auch bezahlt wird, dann wird der Nutzen des Arbeitens unabhängig von Zeit und Ort wachsen“, erklärt Maschke.

Bislang kaum geregelt ist, wer die Hoheit über die wachsenden Datenmengen hat und wie sich die Überwachung von Beschäftigten eindämmen lässt. So ist es beispielsweise technisch machbar, jederzeit zu kontrollieren, was die Beschäftigten tun und wo sie sich aufhalten. Alle Zugriffe über mobile Geräte können lückenlos aufgezeichnet werden. Je nach Freigabe kann der Arbeitgeber sogar bei Telefonaten mithören. Dies alles eröffnet völlig neue Möglichkeiten der Verhaltens- und Leistungskontrolle – die sich jedoch durch neue Betriebsvereinbarungen eingrenzen lassen. Einige bereits bestehende Vereinbarungen listen zulässige Auswertungen von Daten in allgemeiner Form auf. Jegliche darüber hinausgehende Nutzung ist dann verboten, auch die Weiterverarbeitung durch externe Dienstleister. „Wenn Betriebsrat und Datenschutzbeauftragte bei der Umsetzung von Beginn an mit am Tisch sitzen, dann können viele Widerstände bei der Einführung neuer Technologien von vornherein vermieden werden“, so Maschke.

„Heute ist noch offen, welche theoretisch denkbaren, politisch diskutierten und prognostizierbaren Szenarien tatsächlich Realität werden“, schreiben die Experten. Ob viele oder wenige Menschen von Digitalisierung profitieren, hänge davon ab, wie Sozialpartner und politisch Verantwortliche sich für Mitbestimmungsrechte stark machen. Mehr Rechte für Betriebsräte seien ein Gebot der Stunde, wenn die Vorteile neuer Technologien im Interesse aller genutzt werden sollen. Betriebsräte und Gewerkschaften müssten von Beginn an einbezogen werden. Dabei gehe es nicht darum, technische Neuerungen zu verhindern, sondern diese so zu gestalten, dass Beschäftigte keine Nachteile befürchten müssen und die Wettbewerbsfähigkeit erhalten bleibt.

*Manuela Maschke, Nils Werner: Arbeiten 4.0 – Diskurs und Praxis in Betriebsvereinbarungen, Mitbestimmungsförderung in der Hans-Böckler-Stiftung, Report Nr. 14, Oktober 2015. Download: http://www.boeckler.de/pdf/p_mbf_report_2015_14.pdf

Kontakt in der Hans-Böckler-Stiftung

Dr. Manuela Maschke
Leiterin Archiv betriebliche Vereinbarungen
Tel.: 0211-7778-224
E-Mail: Manuela-Maschke@boeckler.de

Rainer Jung
Leiter Pressestelle
Tel.: 0211-7778-150
E-Mail: Rainer-Jung@boeckler.de

Weitere Informationen:
http://www.boeckler.de/hbs_showpicture.htm?id=62641&chunk=1
Infografik zum Download im neuen Böckler Impuls 19/2015

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dbb fordert kräftiges Plus für Beschäftigte von Bund und Kommunen

Einkommensrunde 2016

Auf spürbar mehr Geld für die Beschäftigten wird der dbb bei den Tarifverhandlungen für Bund und Kommunen im Frühjahr pochen. „Nicht zuletzt wegen der besonderen Belastungen haben die Kolleginnen und Kollegen Anspruch auf einen ordentlichen Schluck aus der Pulle“, sagte dbb-Vize Russ der Deutschen Presse-Agentur dpa (5. Januar 2016).

Russ machte erneut deutlich, dass die Beschäftigten an Behörden, Schulen und Ämtern wegen des Flüchtlingszustroms seit Monaten am Limit arbeiteten. Die zwischenzeitlich neu geschaffenen Stellen reichten bei Weitem nicht, die Lücken zu schließen. „Der Personalmangel zieht sich quer durch den gesamten öffentlichen Dienst. Beispiel Gesundheitsämter: Die Zahl der Ärzte dort ging binnen einiger Jahre um 33 Prozent zurück, auch wegen der im Vergleich geringeren Bezahlung – trotz wichtiger Aufgaben wie Eingangsuntersuchungen in der Erstaufnahme, dem kinder- und jugendmedizinischen Dienst oder der Betreuung traumatisierter Menschen.“ Als weiteres Beispiel nannte Russ die Bundespolizei: „Manche schieben hier 1.000 Überstunden vor sich her – 3.000 zugesagte neue Stellen helfen da aktuell nicht wirklich weiter. Denn die Ausbildung dauert Jahre.“ Generell gelte: Fachkräfte zu finden und auszubilden, „kostet einfach Zeit“, so der dbb-Vize. Insgesamt fehlten dem Staat rund 180.000 Beschäftigte.

Russ kritisierte die über Jahre fortgesetzten Personaleinsparungen im öffentlichen Dienst, die sich jetzt rächen. Insgesamt wurden im öffentlichen Dienst in den vergangenen gut 20 Jahren rund eine Million Stellen abgebaut, etwa jede fünfte. „Überstundenberge, etwa bei den Kolleginnen und Kollegen der Polizei, gibt es deswegen nicht erst, seit durch den anhaltenden Zustrom schutzsuchender Menschen die Aufgaben immer größer und größer geworden sind“, betonte Russ.

Quelle: dbb.de

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Öffentliche Arbeitgeber müssen gerade jetzt attraktiver werden

Die stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Astrid Hollmann hat vor einer sinkenden Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber gewarnt. „Die freie Wirtschaft holt auf“, sagte sie im Interview mit der „Rheinpfalz“ (Ausgabe vom 08. Januar 2016). Dies gelte sowohl bei der finanziellen Sicherheit, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf als auch bei der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Diese Entwicklung sei besonders verheerend, weil der öffentliche Dienst gerade jetzt besonders gefordert werde.

Die sinkende Wettbewerbsfähigkeit beim Werben um Nachwuchs treffe den öffentlichen Dienst angesichts der ohnehin enormen Arbeitsverdichtung schwer. Wenn man sich vergegenwärtige, „was an Mehrbelastung durch die Flüchtlingssituation hinzukommt, dann werden noch mehr Beschäftigte fehlen“, warnte Hollmann. Und zwar für einen Staat, der „schon heute nur noch auf Sparflamme funktioniert, der dem Bürger nur ein Mindestmaß an Leistungen bietet.“

Ein Teil des Problems sei die zunehmend hohe Zahl an befristeten Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst, gerade bei Nachwuchskräften. „Junge Leute, die etwa eine Familie gründen wollen, brauchen finanzielle und damit berufliche Sicherheit“, sagte die stellvertretende dbb Bundesvorsitzende. Wenn sie diese mittlerweile eher in der Privatwirtschaft bekämen, „dürfen wir uns nicht wundern, wenn die jungen Menschen nicht mehr zu uns kommen.“ Auch die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit einerseits sowie die berufliche Entfaltung inklusive klarer Aufstiegsperspektiven andererseits dürften kein Gegensatz sein.

Die Position von Frauen im öffentlichen Dienst müsse ebenfalls verbessert werden, etwa bei der Bezahlung. „Da gibt es nach wie vor geschlechtsspezifische Unterschiede“, bemängelte Hollmann. Zwar sei die Differenz in der Privatwirtschaft derzeit noch höher, liege aber auch im öffentlichen Dienst „immer noch bei acht Prozent“. Nachholbedarf gebe es beispielsweise bei der Bewertung von Berufen, etwa im sozialen Bereich, in denen überdurchschnittlich viele Frauen arbeiten.

Quelle: dbb.de

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Die komba gewerkschaft und der dbb beamtenbund und tarifunion diskutieren gemeinsam mit ihren Mitgliedern über Probleme und Herausforderungen im öffentlichen Dienst. Hier die Termine.

Wie sehen die Arbeitsbedingungen in den einzelnen Berufsfeldern aus? Welche Herausforderungen sind in den vergangenen Jahren hinzugekommen? Wie muss eine nachhaltige Personalpolitik aussehen? Welche Perspektiven haben vor allem junge Beschäftigte? Diesen und weiteren Fragen geht die komba gewerkschaft im Vorfeld der Einkommensrunde 2016 in Branchentagen nach.

Bonn: Dienstag, 26. Januar 2016, 17 Uhr
Weiden: Dienstag, 26. Januar 2016, 17 Uhr
Dortmund: Montag, 1. Februar 2016, 13 Uhr (für die Beschäftigten im Gesundheitswesen)

Bei den Veranstaltungen haben komba-Mitglieder die Chance, von ihrer Arbeitssituation im öffentlichen Dienst zu berichten und damit die Themen der Einkommensrunde 2016 maßgeblich mit zu bestimmen.

Die Forderungsfindung der dbb-Bundestarifkommission ist am 18. Februar 2016. Die Einkommensrunde für Beschäftigte von Bund und Kommunen beginnt im März.

Quelle: komba

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Befristungspraxis im öffentlichen Dienst ist ein Problem für Beschäftigte und das Gemeinwesen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sieht in der Befristungspraxis öffentlicher Arbeitgeber ein Problem nicht nur für die Beschäftigten, sondern auch für die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes. „Wenn rund 60 Prozent der Einstellungen im öffentlichen Dienst nur befristet erfolgen, gegenüber rund 40 Prozent in der Privatwirtschaft, zeugt das nicht von der Attraktivität des Arbeitgebers öffentlicher Dienst“, kommentierte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Wolfgang Pieper einen Forschungsbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Mit einem Befristungsanteil von 7,1 Prozent im Jahr 2014 lag der öffentliche Dienst (ohne Beschäftigte in der Wissenschaft) laut IAB über dem Durchschnitt der Gesamtwirtschaft. Der Anteil ist dabei gegenüber 2004 spürbar gestiegen, weil Neueinstellungen überwiegend befristet erfolgen. Klammert man die Beamtinnen und Beamten bei der Betrachtung aus, lag der Befristungsanteil im öffentlichen Dienst 2014 bei 9,3 Prozent, für junge Beschäftigte unter 35 Jahren sogar bei über 20 Prozent.

Besonders problematisch ist dabei der rasante Anstieg sachgrundloser Befristungen. Machten diese 2004 17,5 Prozent aller Befristungen aus, waren es 2013 bereits 35,7 Prozent. „Ersatzbedarf ist dabei in weniger als der Hälfte der Fälle der Grund für die Befristung. Oft liegt es an fehlenden Finanzmitteln“, stellte Pieper mit Bezug auf die Studie fest.

Gerade aktuell bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten zeige sich, wie wichtig qualifiziertes und motiviertes Personal für die Erledigung öffentlicher Aufgaben sei. „Voraussetzungen für die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes sind gute Arbeitsbedingungen und Perspektiven für die Beschäftigten. Mit befristeten Jobs und einer Bezahlung, die der in der Privatwirtschaft immer noch hinterher hinkt, gewinnt man keine engagierten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. In der Tarifrunde 2016 wird ver.di die Befristungen thematisieren und auf eine nachhaltige Änderung der bestehenden Befristungspraxis drängen. Die Arbeitgeber von Bund, Länder und Gemeinden sind schon jetzt aufgefordert, die anstehenden Neueinstellungen im Bereich der Aufnahme und Integration von Geflüchteten unbefristet vorzunehmen“, sagte Pieper.

Die Studie des IAB ist das Ergebnis einer Vereinbarung aus den Tarifverhandlungen 2014. Gewerkschaften und Arbeitgeber hatten sich damals darauf verständigt, verlässliche Daten zur Befristungspraxis im öffentlichen Dienst erheben zu lassen.

Quelle: ver.di

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