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Neues von den Tarifparteien und dem Gesetzgeber 2009

Januar 2009
Februar 2009
März 2009
April 2009
Mai 2009
Juni 2009
Juli 2009
August 2009
September 2009
Oktober 2009
November 2009
Dezember 2009
Dezember 2010
27.12.2009 Zumeldung: Breymaier zu Schäuble 
19.12.2009 Arbeitgeber vermissen Augenmaß 
19.12.2009 Tarifinfo extra 01/2009:
Bundestarifkommission beschließt Forderungspaket von 5 %
19.12.2009 ver.di beschließt Tarifforderung für den öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen
04.12.2009 Öffentlicher Dienst: Bundestarifkommission beschließt Forderung am 15. Dezember
04.12.2009 ver.di im Land für eine Forderung von mindestens 150 Euro mehr Gehalt im öffentlichen Dienst 
04.12.2009 Positionierung zur Tarifrunde 2010 
Oktober 2009
29.10.2009 Die Termine der Tarifrunde 2010 stehen fest 
29.10.2009 Tarifrunde 2010 Bund und Kommunen 
29.10.2009 Tarifrunde 2010 Bund und Kommunen: Bundestarifkommission diskutiert Forderungen 
Juli 2009
31.07.2009 Pension mit 67 
Juni 2009
14.06.2009 Verhandlungen zum Allgemeinen Teil der Entgeltordnung am 20. April 2009
April 2009
06.04.2009 Bsirske will „krisenfeste Organisation von Ausbildungsplätzen“ – Altersteilzeitförderung als Beschäftigungsbrücke 
März 2009
19.03.2009 68,8 Prozent der Mitglieder billigen den Länder-Abschluss
04.03.2009 Tarif- und Besoldungsrunder der Länder 
Februar 2009
06.02.2209 Nächste Woche Warnstreiks in ganz Baden-Württemberg 
06.02.2009 Perspektive 50plus: Erfolgreich und gestärkt in die Zukunft 
06.02.2009 Mindestlohn-Gesetze beschlossen
Januar 2009
27.01.2009 Tarif- und Besoldungsrunde Länder ver.di kündigt beim Land Warnstreiks an 
27.01.2009 Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst der Länder 
18.01.2009 Mindestlohn für die Abfallwirtschaft vereinbart 
18.01.2009 Zwei neue Wege zu Mindestlöhnen 

Zumeldung: Breymaier zu Schäuble

Zumeldung zur Zurückweisung der ver.di Gehaltsforderung im öffentlichen Dienst durch Finanzminister Schäuble und zu seiner Ankündigung eines Sparpaketes für den Sommer 2010

Leni Breymaier, ver.di Landesbezirksleiterin in Baden-Württemberg:
„Ich hätte mir Schäubles Veto beim Wachstumsbeschleunigungsgesetz und nicht beim Entgelt für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gewünscht. Jede Entgelterhöhung beschleunigt das Wachstum im Land mehr als Steuersenkungen für Wohlhabende.
Das zu Ende gehende Krisenjahr 2009 zeigt, wie wichtig Inlandsnachfrage ist. Das darf im Krisenjahr 2010 von den Verantwortlichen nicht schon wieder verdrängt werden.“

Breymaier kritisiert auch die Ankündigung Schäubles, im Sommer 2010 ein Sparpaket schnüren zu wollen: „Jetzt ist die Katze aus dem Sack: Die Steuersenkungen für die Besserverdienenden werden durch umfangreiche Kürzungen in den öffentlichen Haushalten finanziert. Eine solche Politik fördert den Reichtum Weniger und schafft öffentliche Armut zu Lasten Vieler.“

Herausgeber:

Andreas Henke
Pressestelle
ver.di-Landesbezirk Baden-Württemberg
Königstr.10a
70173 Stuttgart
Tel.: 0711/88788-2390
Fax: -282390
Email: andreas.henke@verdi.de

Quelle: (Verdi.de)

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Arbeitgeber vermissen Augenmaß

Frankfurt am Main. Zu den heute bekannt gewordenen Gewerkschaftsforderungen, die die Gewerkschaften selbst mit einem Gesamtvolumen von 5 Prozent beziffern, sagte VKA-Präsident Dr. Thomas Böhle:

„Ich vermisse bei den Gewerkschaften Augenmaß. Wir befinden uns in der größten Finanz- und Wirtschaftskrise, die wir je erleben mussten. Die kommunalen Haushalte sind extrem belastet. Der Schuldenstand wird weiter ansteigen. Angesichts dieser Rahmenbedingungen lassen sich Forderungen, die die Kommunen und ihre Unternehmen überschlägig 3,7 Milliarden Euro im Jahr kosten würden, nicht ohne Personalabbau und der Einschränkung öffentlicher Dienstleistungen finanzieren. Beides wollen wir nicht. Wir sollten, gerade in der Krise, die Modernisierung des Tarifrechts vorantreiben und den öffentlichen Dienst zukunftsfähig machen. Die kommunalen Arbeitgeber sehen deshalb den Ausbau der leistungsorientierten Bezahlung als vorrangiges Ziel der Tarifrunde.“

Daten zur Tarifrunde

Die Tarifrunde für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen startet am 13. Januar 2010 in Potsdam. Für den 31. Januar/1. Februar sowie den 11. und 12. Februar sind zwei weitere Verhandlungstermine vereinbart.

Die Tarifverhandlungen betreffen die rund 1,9 Millionen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes der Kommunen und ihrer wirtschaftlichen Betriebe und Unternehmen sowie die rund 160.000 Tarifbeschäftigten des Bundes.

Die Schulden der Kommunen betragen derzeit rund 112 Milliarden Euro (Kreditmarktschulden und Kassenkredite). Die kommunalen Steuereinnahmen sanken 2009 um zehn Prozent. Für 2010 wird mit einem weiteren Rückgang von vier Prozent gerechnet.

Der Tarifabschluss 2008 brachte kräftige Lohnerhöhungen im Volumen von 8,65 Prozent. Gleichzeitig ist der öffentliche Dienst einer der wenigen Bereiche, die auch in der Krise keine Massenentlassungen, Kurzarbeit oder Lohnkürzungen drohen.

Ein Prozent der Lohnsumme wird bereits leistungsorientiert ausgeschüttet. Im Tarifvertrag ist festgelegt, dass dieser Anteil auf acht Prozent (ein Monatsgehalt) ansteigen soll.

Quelle: (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA))

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Tarifinfo extra 01/2009: Bundestarifkommission beschließt Forderungspaket von 5 %

Die Bundestarifkommission hat am 15. Dezember ein Forderungspaket für die Tarifrunde 2010 beschlossen. Wie setzt sich das Forderungspaket für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, im Personennahverkehr (TV-V), bei der Kommunalen Versorgung (TV-V) sowie für die Beamtinnen und Beamten, zusammen?

Tarifinfo extra vom 15. Dezember 2009 allgemein
http://tarif-oed.verdi.de/tarifrunden/2010-bund-und-kommunen/materialien/data/Tarifinfo-extra-vom-15.-Dezember-2009-allgemein.pdf

Quelle: (Verdi.de)

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ver.di beschließt Tarifforderung für den öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen

Die Bundestarifkommission der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat heute die Forderung für die Tarifrunde 2010 im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen beschlossen. Die Mitglieder der Tarifkommission verständigten sich auf ein Forderungspaket mit einem Gesamtvolumen von fünf Prozent – bestehend aus einer spürbaren Gehaltserhöhung (mit einer sozialen Komponente) und verschiedenen qualitativen Tarifverbesserungen. Dazu gehört unter anderem die Forderung nach einer tariflichen Altersteilzeitregelung als Beschäftigungsbrücke für Jüngere. Dies soll mit einer Regelung zur verbindlichen Übernahme von Auszubildenden verbunden werden. Außerdem fordert ver.di, dass die Bewährungsaufstiege wieder in Kraft gesetzt werden. Diese waren mit der Tarifreform 2005 in Erwartung einer zeitnahen Einigung auf eine neue Entgeltordnung ausgesetzt worden. Da es diese neue Entgeltordnung bisher noch nicht gibt, sollen die Bewährungsaufstiege zunächst weiter gelten. Für die neuen Bundesländer soll zudem die Angleichung des Tarifrechts an das Westniveau thematisiert werden.

Hinzu kommen in einzelnen Bereichen des öffentlichen Dienstes Sonderentwicklungen, die zusätzliche Forderungen begründen. So ist beispielsweise die Personaldecke in Krankenhäusern so dünn, dass Pflegerinnen und Pfleger ständig aus ihren freien Tagen zurückgerufen werden. Diese kurzfristigen Sondereinsätze sollen künftig höher bewertet werden. Ähnliches gilt für die Überstundenzuschläge bei Teilzeitbeschäftigten in Krankenhäusern.

„Die Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst ist – trotz steigender Belastung für die Beschäftigten – in den vergangenen zehn Jahren hinter der durchschnittlichen Entwicklung aller anderen Branchen zurückgeblieben. Wir wissen allerdings auch um die angespannte Finanzsituationen von Bund und Kommunen“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Spürbare Lohnerhöhungen seien aber gerade angesichts der schwachen Binnennachfrage nötig, um die beginnende wirtschaftliche Erholung zu stabilisieren. „Sozial ist, was Kaufkraft schafft“, so Bsirske.

ver.di führt die Tarifverhandlungen gemeinsam mit der GdP, der GEW und der dbb-tarifunion im Deutschen Beamtenbund. Die Verhandlungen für die knapp zwei Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen beginnen am 13. Januar 2010.
Herausgeber:

V.i.S.d.P.:
Christoph Schmitz
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Tel.: 030/6956-1011 bzw. -1012
Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.deTarifinfos

Quelle: (Verdi.de)

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Öffentlicher Dienst: Bundestarifkommission beschließt Forderung am 15. Dezember

Die Tarifforderung zur Tarifrunde 2010 im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen wird am 15. Dezember 2009 durch die Bundestarifkommission beschlossen. Darauf weist Achim Meerkamp, Bundesvorstandsmitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und Verhandlungsführer für den öffentlichen Dienst, hin. Derzeit finde ein breiter Meinungsbildungsprozess im Rahmen von Mitgliederdiskussionen statt, die noch bis zum 10. Dezember fortgeführt würden. „Wir werden sehr genau auf die nötige Balance zwischen den berechtigten Interessen der Beschäftigten und den besonderen Anforderungen in der aktuellen wirtschaftlichen und finanziellen Lage achten“, sagte Meerkamp.

Derzeit kommen aus den ver.di-Bezirken unterschiedlichste Forderungsempfehlungen mit einer großen Bandbreite bei Forderungshöhe, Forderungsstrukturen und zur qualitativen Tarifpolitik wie etwa der Altersteilzeit oder dem Eingruppierungsrecht. Es werde die Aufgabe der Bundestarifkommission sein, aus den verschiedenen Komponenten eine Gesamtforderung zu entwickeln, so Meerkamp. Diese Forderung der Bundestarifkommission wird am 15. Dezember im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz von ver.di zusammen mit der GEW und der GdP sowie dem Deutschen Beamtenbund offiziell vorgestellt und erläutert.
Herausgeber:

V.i.S.d.P.:
Christoph Schmitz
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Quelle: (Verdi.de)

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ver.di im Land für eine Forderung von mindestens 150 Euro mehr Gehalt im öffentlichen Dienst

Fünf Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 150 Euro im Monat als soziale Komponente, soll ver.di in der kommenden Tarifrunde im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen fordern. Diese Empfehlung sprachen heute die Delegierten auf der baden-württembergischen Tarifkonferenz in Stuttgart aus. Die endgültige Forderung beschließt die Bundestarifkommission am 15. Dezember.

„Wir haben im öffentlichen Dienst keinen Grund für Bescheidenheit“, sagt Dagmar Schorsch-Brandt, stellvertretende Landesbezirksleiterin von ver.di Baden-Württemberg. „Die Beschäftigten schuften in der Krise mehr denn je – dafür wollen wir einen Ausgleich.“ ver.di weist auch auf den einbrechenden privaten Konsum hin: „Steigende Einkommen sind nach wie vor das beste Konjunkturprogramm.“

Neben dem Gehalt soll auch qualitative Tarifpolitik eine große Rolle spielen: Echte Übernahmeperspektiven für die Auszubildenden, der Ausbau unbefristeter Beschäftigung – zur Zeit arbeitet jeder zehnte Beschäftigte befristet – sowie auch kürzere Arbeitszeiten in Form von fünf zusätzlichen freien Tagen.

Ein weiterer Schwerpunkt, so die Einschätzung von ver.di, werden noch vorhandene Ungerechtigkeiten des Tarifvertrags TV ÖD sein.
Schorsch-Brandt: „Wir akzeptieren nicht mehr, dass die Arbeitgeber ihre Zusagen vergessen.“

Pressekontakt: Andreas Henke 0170 / 2212331
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Quelle: (Verdi.de)

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Positionierung zur Tarifrunde 2010

Speyer / Frankfurt am Main. Die Tarifrunde für den öffentlichen Dienst wird unter dem Eindruck der Finanz- und Wirtschaftskrise stehen. Das machten die kommunalen Arbeitgeber auf ihrer heutigen Mitgliederversammlung in Speyer deutlich.

„Die kommunalen Haushalte sind in einer extrem schwierigen Situation. Die Steuereinnahmen brechen weg, gleichzeitig steigen die Ausgaben für Sozialleistungen“, so Dr. Thomas Böhle, der von der Mitgliederversammlung einstimmig als Präsident der VKA wiedergewählt wurde.

Zur Tarifrunde 2010 sagte Böhle weiter: „Gleichwohl sehen wir Chancen für eine weitere Modernisierung des Tarifrechts. Wir setzen auf die Leistungsorientierung. Hierauf müssen wir uns konzentrieren.“ Entgegen der Privatwirtschaft kennt der öffentliche Dienst üblicherweise keine Kurzarbeit, und das bei einer hohen Arbeitsplatzsicherheit.

Die Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Kommunen beginnt am 13. Januar 2010 in Potsdam. Die Verhandlungen betreffen rund zwei Millionen Beschäftigte der Kommunen und ihrer Betriebe. Hinzu kommen die Beschäftigten des Bundes.

Die Lage der Kommunen in Zahlen

Rückgang der Steuereinnahmen:
• in 2009 um zehn Prozent von 77 Milliarden Euro auf 69,3 Milliarden Euro.
• weitere minus vier Prozent in 2010 auf nur noch 66,5 Milliarden Euro.
• Die Verschuldung der Kommunen beträgt insgesamt 79 Milliarden Euro.
• Zusätzlich sind die Kommunen mit 32,6 Milliarden Euro Kassenkredite verschuldet.

Steigende Ausgaben für Sozialleistungen:
• Die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stiegen seit Ende 2008 um knapp 300 Millionen Euro auf 3,8 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Anstieg um 16 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
• Das ist seit ihrer Einführung im Jahr 2003 eine Verdreifachung.

Reallöhne der Beschäftigten im kommunalen öffentlichen Dienst kräftig gestiegen:
• Der Tarifabschluss 2008 brachte für 2008 und 2009 durchschnittlich 8,65 Prozent Entgeltsteigerung.
• Die Inflationsrate liegt derzeit nahe null.

Quelle: Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

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Die Termine der Tarifrunde 2010 stehen fest

Die Termine für die kommende Tarifrunde 2010 stehen fest:
Mittwoch, 13. Januar 2010,
Sonntag und Montag, 31. Januar und 1. Februar 2010,
Donnerstag und Freitag, 11. und 12. Februar 2010.

Verhandlungsort ist wie in der Tarifrunde 2008 Potsdam. Verhandlungspartner sind die VKA und der Bund sowie die Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion.

Quelle: Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

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Tarifrunde 2010 Bund und Kommunen

Altersteilzeit und Aufstiege: Die Bringschuld der Arbeitgeber!
In einer Tarifrunde geht es fast nie nur um höhere Einkommen. Sondern es kommen auch die Fragen auf den Tisch, die bislang noch nicht gelöst werden konnten. So war es 2008. Und so wird es auch 2010 sein. Neben der eigentlichen Lohnforderung in dieser Tarifrunde könnten die Altersteilzeit und die noch immer offene Frage der „Aufstiege“ in Zusammenhang mit der zum TVöD stehen.

Zum Tarifinfo 2
https://tarif-oed.verdi.de/tarifrunden/2010-bund-und-kommunen/materialien/data/Tarifinfo%20Nr.%202,%20Oktober%202009

Quelle: (Verdi.de)

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Tarifrunde 2010 Bund und Kommunen: Bundestarifkommission diskutiert Forderungen

Am 7. und 8. Oktober 2009 hat die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst die Forderungsdiskussion für die Tarifrunde 2010 begonnen. Gewerkschaftliche Kernforderungen und tarifliche Gestaltungsfelder wurden umfassend diskutiert – die Weichen für die Tarifrunde 2010 bei Bund und Kommunen sind nun gestellt. Neben einer Entgelterhöhung standen Themen wie z. B. die Fortführung der Altersteilzeit oder die Weitergeltung der Zeit- und Bewährungsaufstiege im Mittelpunkt. Einstimmig wurde die Kündigung der Entgeltregelungen beschlossen. Damit ist der Grundstein gelegt für eine breite Mitgliederdiskussion in Nord, Süd, Ost und West, z. B. in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, in kommunalen Verwaltungen oder Bundesverwaltungen, im Nahverkehr oder Ver- und Entsorgungsbereich. Die Beschlussfassung über die Forderungen erfolgt am 15. Dezember 2009. Bis dahin haben alle Mitglieder die Möglichkeit, vor Ort an Regionalkonferenzen und anderen Veranstaltungen teilzunehmen und sich aktiv in die Forderungsdiskussion einzumischen.

Tarifinfo 1 vom Oktober 2009
https://tarif-oed.verdi.de/tarifrunden/2010-bund-und-kommunen/materialien/data/Tarifinfo%20Nr%201,%20Oktober%202009

Quelle: (Verdi.de)

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Pension mit 67

Nicht auf unserem Rücken: ver.di lehnt Sonderopfer für Beamte bei der Dienstrechtsreform ab

ver.di fordert, auf Sonderopfer der Landes- und Kommunalbeamtinnen bei der anstehenden Dienstrechtsreform zu verzichten. Dagmar Schorsch-Brandt, stellvertretende Landesbezirksleiterin von ver.di: „Wer wie die Landesregierung die Pension mit 67 vorziehen will und gleichzeitig die Verursacher der Finanz- und Wirtschaftskrise schont, lässt die Beamtinnen und Beamten die Zeche zahlen.“ Nicht jeder Beamte sei im höheren Ministerialdienst tätig und könne bis zum 67. Lebensjahr und darüberhinaus arbeiten, so Schorsch-Brandt.

ver.di fordert deshalb insbesondere auf die Anhebung der Sonderaltersgrenzen für Feuerwehrbeamte von 60 auf 62 Jahre zu verzichten, da viele unter 60jährige Feuerwehrbeamte nicht mehr voll einsatzdiensttauglich sind. Feuerwehrleute müssen in regelmäßigen Abständen ihre Atemschutztauglichkeit überprüfen lassen, die mit zunehmendem Alter oft nicht mehr erreicht wird. Eine ausreichende Anzahl an Ersatzarbeitsplätzen bei der Feuerwehr steht nicht zur Verfügung, so dass eine Anhebung der Sonderaltersgrenze einer Pensionskürzung gleichkäme. Schorsch-Brandt: „Wer regelmäßig sein Leben riskiert um andere zu retten, darf nicht durch Pensionskürzungen bestraft werden.“

Darüberhinaus lehnt ver.di ein Leistungsentgelt für Beamte ab. „Statt Nasenprämien einzuführen, wäre die Landesregierung gut beraten, mehr Beförderungsstellen zu schaffen“, so Schorsch-Brandt. „Zum Beispiel sitzen in der Finanzverwaltung viele Beamtinnen und Beamte auf höheren Dienstposten, sie werden aber nur entsprechend ihrem zugewiesenen Amt bezahlt. Ihre Leistungsbereitschaft wird nicht ausreichend gewürdigt.“

Quelle: (Verdi.de)

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Verhandlungen zum Allgemeinen Teil der Entgeltordnung am 20. April 2009

Die gute Nachricht: Arbeitgeber legen Modell vor
Die Schlechte: Rückschritt in jedem Punkt

Nach unserer Kritik an VKA und Bund im September 2007 (!), über kein eigenes Modell für das zukünftige Eingruppierungsrecht zu verfügen, haben die Arbeitgeber nun ein eigenes Modell vorgelegt. Ursprünglich waren zwei Jahre als Zeitrahmen für die Verhandlungen – gerechnet ab dem Jahre 2005 – geplant worden. Die dritte Runde nach dem Neustart im Dezember 2008 gestaltete sich jedoch ausgesprochen zäh.

Erneute Verhandlungen zum Allgemeinen Teil der Entgeltordnung
http://tarif-oed.verdi.de/entgeltordnung/data/2009_04_flugbl_at_ego.pdf

Quelle: (Verdi.de)

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Bsirske will „krisenfeste Organisation von Ausbildungsplätzen“ – Altersteilzeitförderung als Beschäftigungsbrücke

Angesichts der dramatischen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt hat der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Frank Bsirske eine „krisenfeste Organisation von Ausbildungsplätzen“ gefordert. „Wenn die Wirtschaft jetzt noch weniger ausbildet, verlieren wir eine ganze Generation“, erklärte der ver.di-Vorsitzende. „Eine Verlängerung der Altersteilzeitförderung als Beschäftigungsbrücke zwischen den Generationen wäre ein wichtiger Hebel zur Schaffung von Ausbildungsplätzen“, sagte Bsirske. Die Förderung der Altersteilzeit bei Wiederbesetzung des Arbeitsplatzes durch eine Auszubildende oder einen Auszubildenden soll am Jahresende auslaufen. Bsirske rief die CDU auf, ihren Widerstand gegen die Verlängerung der Altersteilzeit aufzugeben. Schon jetzt würden Zweidrittel aller Ausgebildeten nicht übernommen. „Vor dem Hintergrund des Anstiegs der Arbeitslosigkeit ist ein Auslaufen der geförderten Altersteilzeit zum jetzigen Zeitpunkt nicht vertretbar“, erklärte der Gewerkschaftschef.

Dem aufgrund des demografischen Wandels drohenden Fachkräftemangel in Deutschland will ver.di das „Grundrecht auf Ausbildung“ entgegen stellen. Um kleinere und mittlere Unternehmen gezielt bei ihrem Ausbildungsengagement zu unterstützen, fordert die Gewerkschaft eine Umlagefinanzierung. Alle Unternehmen sollen dabei in einen Fond einzahlen, aus dem ausbildende Betriebe finanzielle Unterstützung erhalten. „Wir brauchen endlich gesetzliche Regelungen statt leerer Versprechen von Seiten der Wirtschaft“, so Bsirske.

Bereits heute haben rund 1,5 Millionen junge Erwachsene zwischen 20 und 29 Jahren keinen Berufsabschluss. Nach einer DGB-Studie sind fast zwei Drittel der jungen Menschen unter 30 von unsicheren Einkommens- und Arbeitsbedingungen betroffen.

Quelle: (Verdi.de)

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68,8 Prozent der Mitglieder billigen den Länder-Abschluss

Das am 1. März in Potsdam mit den Ländern erreichte Verhandlungsergebnis kann nun zum Tarifvertrag werden: Die betroffenen und vom 3. bis zum 12. März dazu befragten Mitglieder haben es mit 68,8 Prozent der abgegebenen Stimmen gebilligt. Ihrem Votum folgte am 13. März in Berlin auch die ver.di-Bundestarifkommission – bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung.

Zuvor war aus den ver.di-Landesbezirken berichtet worden, wie die Mitglieder das Verhandlungsergebnis aufgenommen haben: „Von A wie Ablehnung bis Z wie Zustimmung“ reichte die Palette, so Roland Wegener aus Hamburg. Wo die Teilnahme an den Warnstreiks stärker war, zeigten die Beschäftigten sich oft weniger zufrieden mit dem Kompromiss als dort, wo nur schwach mobilisiert werden konnte. Schwierige Diskussionen gab’s zum Beispiel bei Straßenmeistereien, Küstenschutz und Theatern; in der allgemeinen Landesverwaltung hingegen herrschte die Ansicht vor, angesichts der Umstände ein gutes Ergebnis erreicht zu haben.

Häufig kritisiert aber wurde dessen Darstellung: Bei der Angabe des durchschnittlichen Anstiegs des Tabellenentgelts um 5,8 Prozent sei der Wegfall der Leistungszulage zu wenig deutlich geworden. Manche Mitglieder hätten aber auch die (nicht wegfallende) Jahressonderzahlung verwechselt mit dem Leistungsentgelt. Vielen sei der Anstieg um 1,2 Prozent im Jahre 2010 zu gering, die zweijährige Laufzeit zu lang. Ein Blick in die Tabelle aber habe manchen positiv überrascht, dessen persönlicher Zuwachs sogar noch höher sei als der im Flugblatt vermittelte Durchschnittswert.

Durchweg viel gebracht habe es während der Befragung, den Mitgliedern das Ergebnis erklären zu können. In der Ruhr-Universität Bochum beispielsweise sei es gelungen, so Reinhard Dudzik, „fast alle Auszubildenden in ver.di aufzunehmen“. Kein Verständnis zeigte die Bundestarifkommission indes gegenüber jenen Nichtmitgliedern, die das Erreichte besonders harsch kritisierten, ohne dafür überhaupt etwas getan zu haben.

Aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland kam die Nachricht, die dortigen Landesregierungen wollten den Tarifabschluss nicht inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen, sondern den Sockelbetrag von 40 Euro halbieren. Hier habe die Gewerkschaft noch eine Aufgabe vor sich.

Noch besser als bei ver.di wurde das Verhandlungsergebnis von den Mitgliedern der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft aufgenommen: GEW-Verhandlungsführerin Ilse Schaad konnte berichten, dass bei ihrer Befragung knapp 84 Prozent zugestimmt hätten.

90 Prozent waren es sogar bei den schriftlich befragten Beamtinnen und Beamten in ver.di – allerdings unter Voraussetzung einer entsprechenden Übertragung des Ergebnisses.

Keine Mitgliederbefragung gab’s hingegen bei der Gewerkschaft der Polizei und bei der dbb tarifunion.

Auf die für ver.di sehr positive Berichterstattung in den Medien verwies Achim Meerkamp. Der ver.di-Verhandlungsführer räumte aber auch ein, dass die interne Kommunikation nicht so optimal geglückt sei. Dennoch sei das Ergebnis der Mitgliederbefragung erfreulich angesichts der Tatsache, dass „wir das erstmals flächendeckend im Länderbereich gemacht haben“. Zwei weitere Flugblätter würden folgen – eines sofort, das zweite nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen.

„Der Wert der Mitgliederbefragung ist unverkennbar“, bilanzierte Frank Bsirske, „denn darüber kommen wir ins Gespräch mit den Mitgliedern“ – vor allem auch mit jenen, die „nicht so gut finden, was wir gemacht haben“. Zugleich betonte der ver.di-Vorsitzende, dass die Gewerkschaft mit diesem Ergebnis ihre Kernziele erreicht habe:

* bei den Einkommen Anschluss gehalten ans Niveau bei Bund und Kommunen,
* die Reallöhne gesteigert,
* die Ausbildungsvergütungen deutlich angehoben,
* die „Doppel-Null“ weggekriegt,
*die Abkoppelung des Ostens vom Westen überwunden,
* Vergütungsgruppenzulagen, Bewährungs- und Tätigkeitsaufstiege gesichert.

Die Bilanz sei also „ziemlich gut“ – allerdings mit „zwei Haken“: nur 1,2 Prozent im Jahre 2010 und der materielle Wegfall der Leistungszulage.

Text: Hermann Schmid

Quelle: (Verdi.de)

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Tarif- und Besoldungsrunde der der Länder

ver.di im Land zum Tarifergebnis: tragfähiger Kompromiss

ver.di Baden-Württemberg bewertet das heute am Morgen in Potsdam erzielte Tarifergebnis in der Tarif- und Besoldungsrunde der Länder als tragfähigen Kompromiss. Die Gehälter der Beschäftigten steigen demnach ab 1. März um einen Sockelbetrag von 40 EUR plus zusätzlich 3 %. Für die ersten zwei Monate des Jahres gibt es zwei Einmalzahlungen von je 20 Euro. Im Gegenzug wird das Leistungsentgelt abgeschafft. 2010 werden die Gehälter im März nochmals um 1,2 % erhöht, die Laufzeit beträgt 24 Monate. Auszubildende erhalten ab 1. März 2009 60 Euro mehr, 2010 ebenfalls 1,2 %.

„Wir machen keine Purzelbäume, im Keller verstecken müssen wir uns
mit diesem Ergebnis aber auch nicht“, so ver.di Landeschefin Leni
Breymaier heute in Potsdam. „Mehr war in diesem schwierigen Umfeld
nicht drin.“
ver.di forderte Ministerpräsident Oettinger auf, nun unverzüglich den
Abschluss zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten im
Land zu übertragen. „Wir vertrauen jetzt auf sein Wort“, so Dagmar
Schorsch-Brandt, stellvertretende Landesbezirksleiterin von ver.di.
„Unsere Warnstreiks haben offenbar Wirkung gezeigt“, so
Schorsch-Brandt weiter. „Nur so konnten wir die soziale Komponente
durchsetzen, die wir in den unteren Entgeltgruppen so dringend
brauchen, und haben für die Laufzeit eine Erhöhung der
Tabellenentgelte um über fünf Prozent erreichen können.“

ver.di wird zum Tarifergebnis von Potsdam in den kommenden Tagen eine
bundesweite Befragung unter allen betroffenen Mitgliedern
durchführen. Ein positives Votum der Mitgliedschaft ist Bedingung für
eine endgültige Zustimmung von ver.di.

Herausgeber:

Andreas Henke
Pressestelle
ver.di-Landesbezirk Baden-Württemberg
Königstr.10a
70173 Stuttgart
Tel.: 0711/88788-2390
Fax: -282390
Email: andreas.henke@verdi.de

Mehr Infos:

Bericht über die vierte Runde und das Ergebnis
(http://tarif-oed.verdi.de/tarifrunden/oed-tarifrunde_laender_2009/verhandlungen/vierte_runde_28._februar_und_1._maerz_in_potsdam)

inform Nr. 5 für Beamtinnen und Beamte
(http://tarif-oed.verdi.de/tarifrunden/oed-tarifrunde_laender_2009/materialien/data/beamteninform_5.pdf)

Quelle: (Verdi.de)

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Nächste Woche Warnstreiks in ganz Baden-Württemberg

Tarif- und Besoldungsrunde Länder

In der kommenden Woche plant ver.di im Vorfeld der dritten und vorerst letzten Verhandlungsrunde in der Tarif- und Besoldungsrunde der Länder Warnstreiks im ganzen Land. In vielen Städten im Südwesten werden Beschäftigte aus allen Bereiche des öffentlichen Dienstes der Länder im Ausstand sein: betroffen sind Universitäten und Studentenwerke, Straßenmeistereien, die Zentren für Psychiatrie, Regierungspräsidien, das statistische Landesamt und andere Verwaltungen sowie viele weitere Dienststellen.

„Am 14. und 15. Februar haben wir die letzte Chance in freien
Verhandlungen eine Lösung zu erreichen“, so die stellvertretende
ver.di Landeschefin Dagmar Schorsch-Brandt, „darum werden wir nächste
Woche den Druck auf die Arbeitgeber im Land deutlich erhöhen.“
ver.di fordert 8 % mehr Gehalt, mindestens aber 200 EUR, sowie eine
zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die
Beamtinnen und Beamten der Kommunen und des Landes.

Warnstreiks nächste Woche:
Schwerpunkte sind Freiburg, Ulm, Mannheim, Karlsruhe und Stuttgart.
Warnstreiks finden unter anderem statt:

Montag, 9. Februar
Freiburg: u.a. Universität und Studentenwerk, Regierungspräsidium,
Feuerwehr, einige Heimsonderschulen. Landesbehörden
Kundgebung um 12. 00 Uhr am Stadthotel Kolpinghaus mit dem ver.di
Verhandlungsführer Achim Meerkamp
Kontakt Reiner Geis: 0171 / 6805000

Emmendingen: Zentrum für Psychiatrie (ZfP)
Kontakt Reiner Geis: 0171 / 6805000

Dienstag, 10. Februar
Ulm: Universität und Hochschule, Kundgebung um 5 vor 12 am Weinhof in
Ulm (Platz vor dem Schwörhaus)
Kontakt Maria Winkler 0171 / 6206030

Mittwoch, 11. Februar
Mannheim/Heidelberg: Warnstreik Universität Mannheim, Hochschule
Mannheim, Studentenwerk und die Länderbeschäftigten der Uniklinik
Heidelberg
mit zentraler Kundgebung in Mannheim (9.30 Uhr im Innenhof der
Hochschule)
Kontakt: Peter Erni 0170 / 9157473

Heidenheim-Oggenhausen: Autobahnmeisterei
Kontakt Maria Winkler 0171 / 6206030

Weinsberg: Klinikum am Weissenhof, Kundgebung um 12.30
Kontakt: Anton-Eugen Schmid 0171 / 7617586

Tübingen: Universität und Fachhochschulen, Kundgebung wahrscheinlich
um 12.30 in der Uhlandstraße
Kontakt: Martin Gross 0151 / 12107133

Zwiefalten: ZfP, Warnstreik zwischen 11 und 15 Uhr Kundgebung 13 Uhr
Kontakt: Klaus Biener 0175 / 1854086

Donnerstag, 12. Februar:
Karlsruhe: Warnstreiks am Donnerstag und Freitag, Streikbetriebe
werden erst am Mittwoch bekanntgegeben, Kundgebung am Donnerstag auf
dem Marktplatz mit ver.di Landesbezirksleiterin Leni Breymaier um
13.30
Kontakt: Jürgen Ziegler 0171 / 3321585

Konstanz, Warnstreik u.a. Universität und FH, Studentenwerk ,ZfP
Reichenau, Polizei, Lehrer von 12:00 – 16:00 Uhr, Kundgebung auf der
Marktstätte in Konstanz um 12.15 Uhr
Sperrfrist bis 11.2.09 24;00 Uhr
Kontakt: Margrit Zepf 07531 984512

Freitag, 13. Februar
Stuttgart: ganztägige Warnstreiks, Statistisches Landesamt,
Universität Stuttgart und Hohenheim, Landesmuseum, Staatliche Münze,
Wilhelma, Regierungspräsidium, Staatsgalerie und Staatstheater, ZfP
Winnenden
ab 12.00 Demonstration und ca. 13.00 Uhr Kundgebung Schlossplatz
Zur Demonstration sind auch die Landes- und Kommunalbeamten
aufgerufen
Kontakt: Bernd Riexinger 0175 / 2969751

Weissenau und Bad Schussenried: Warnstreik bei den ZfPs
Kontakt Werner Herkert 0170 / 9231102

Herausgeber:

Andreas Henke
Pressestelle
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Königstr.10a
70173 Stuttgart
Tel.: 0711/88788-2390
Fax: -282390
Email: andreas.henke@verdi.de

Quelle: (Verdi.de)

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Perspektive 50plus: Erfolgreich und gestärkt in die Zukunft

BMAS baut Aktivitäten zur Vermittlung älterer Langzeitarbeitsloser aus

Das Bundes­ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verstärkt sein Engagement für das Bundesprogramm „Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ um ältere Langzeitarbeitslose noch besser in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Im laufenden Jahr wird es zu den Schwerpunkt­themen Gesundheit, Mobilität sowie fachliche und soziale Kompetenzen zahlreiche Aktivitäten geben. Zudem werden etablierte Veranstaltungs­reihen ausgebaut, um an die bisherigen Erfolge anzuknüpfen. Die Erfolge sprechen für sich: Seit Beginn der zweiten Programmphase im Januar 2008 konnten 73.808 Langzeit­arbeitslose aktiviert und bis heute 19.386 Frauen und Männer vermittelt werden. Ein Erfolg, der auch auf den Ausbau der Grundsicherungsstellen bei den 62 Beschäftigungspakten in dieser Zeit zurückzuführen ist – von 194 auf nunmehr 237 Arbeits­gemeinschaften.

„Mit dem Ausbau des Bundes­programms setzen wir in der aktuellen Situation ein klares Zeichen für die Zielgruppe der über 50-Jährigen: Wir lassen Sie bei der Arbeitssuche nicht allein“, erklärt Bundesminister Olaf Scholz. Und weiter: „Die Vermittlung älterer Langzeit­arbeitsloser ist für alle Beteiligten ein Gewinn. Und dank Perspektive 50plus wissen immer mehr Arbeitgeber die Qualitäten dieser Frauen und Männer mit ihrer Berufserfahrung und Loyalität zu schätzen.“

In diesem Jahr konzentriert sich das Programm auf die Förderung von Aspekten rund um die Schwerpunkte Gesundheit, Mobilität sowie fachliche und soziale Kompetenzen. Hiermit sollen die Leistungs- und Beschäfti­gungsfähigkeit der über 50-Jährigen gefördert und der

Vermittlungserfolg gesteigert werden. Ebenfalls seit diesem Jahr
neu sind Botschafterinnen und Botschafter, die von den Pakten eingesetzt werden. Deren Aufgabe ist es, als Multiplikatoren für das Bundesprogramm zu begeistern und alle potenziellen Beteiligten – vom Langzeitarbeitslosen über Unternehmen bis hin zu Institutionen als Netzwerkpartner – zur Partizipation zu motivieren. Zudem wird es noch mehr Veranstaltungen, Workshops und individuelle Hilfestellungen für ältere Langzeitarbeitslose geben.

„Neben dem Ausbau der Maßnahmen, ist es unser Ziel, dass Perspektive50plus bis Ende 2010 flächendeckend agiert“, so Scholz. Hierfür möchte das BMAS noch mehr Grundsiche­rungsstellen einbinden sowie weitere strategische Partner wie Gewerkschaften oder Wohlfahrtsverbände gewinnen. Das Ziel bis zum Ende des Jahres ist, über 86.000 Langzeit­arbeits­lose angesprochen und mehr als 26.000 Frauen und Männer in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert zu haben.

Zu den geplanten Aktivitäten zählt auch eine länderübergreifende Aktion: Im Frühjahr dieses Jahres wird in der deutschen Botschaft in Wien ein Austausch über Herangehens­weisen und Praxisbeispiele zwischen dem deutschen und dem österreichischen Modell des Programms stattfinden, um voneinander zu lernen und neue Ansätze für Vermittlungsideen zu erhalten.

Über das Bundesprogramm des BMAS

„Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ ist ein Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Es soll die Beschäftigungsfähigkeiten und -chancen älterer Langzeitarbeitsloser verbessern. Das Bundesprogramm basiert auf einem regionalen Ansatz und wird von 62 regionalen Beschäftigungspakten unterstützt. Dieser Ansatz erlaubt es, gezielt auf die regionalen Besonderheiten einzugehen.

Quelle: (BMAS)

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Mindestlohn-Gesetze beschlossen

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und das Mindestarbeitsbedingungengesetz wurden heute in 2. und 3. Lesung im Deutschen Bundestag beschlossen.

„Das ist heute ein guter Tag für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für viele Unternehmerinnen und Unternehmer“, erklärt Bundesminister Olaf Scholz, „die beiden Gesetze sind Teil eines klugen gesetzlichen Rahmens für das Wirtschaftsleben. Die Politik greift dort sozial regulierend ein, wo persönliches Engagement und Leistungswille nicht mehr mit dem Versprechen einhergehen, dass sich Arbeit auch auszahlt. Dass diese Anstrengung sich lohnt, ist für eine soziale Marktwirtschaft unverzichtbar. Gleichzeitig schaffen diese Bedingungen einen unternehmerischen Handlungsrahmen, der fairen Wettbewerb überhaupt erst möglich macht.“

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bietet einen Rechtsrahmen, um tarifvertragliche Mindestlöhne für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einer Branche verbindlich zu machen, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz im In- oder Ausland hat. Durch die Neufassung wird das Gesetz klarer und verständlicher gestaltet.

Sechs weitere Branchen werden mit der heutigen Neuregelung in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen:

* Pflegebranche (Altenpflege und häusliche Krankenpflege)
* Sicherheitsdienstleistungen
* Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken
* Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft
* Abfallwirtschaft (einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst)
* Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch

Insgesamt neun Branchen sind damit über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz durch Mindestlöhne vor Lohndumping geschützt. Zu Beginn dieser Legislatur regelte das Gesetz Mindestlöhne für 700.000 Beschäftigte des Baugewerbes. Im weiteren Verlauf wurden es rund 1,8 Millionen. Jetzt kommen mit den sechs neuen Branchen noch einmal rund 1,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinzu, die durch Mindestlöhne über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz geschützt sind.

Das Mindestarbeitsbedingungengesetz hingegen ermöglicht die Festsetzung von Mindestarbeitsentgelten für die Wirtschaftszweige, in denen die tarifgebundenen Arbeitgeber bundesweit weniger als 50 % der unter den Geltungsbereich aller Tarifverträge fallenden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigen.

Ein dauerhaft einzurichtender Hauptausschuss prüft, ob in einem Wirtschaftszweig soziale Verwerfungen vorliegen und entscheidet, ob in diesem Wirtschaftszweig Mindestarbeitsentgelte festgesetzt, geändert oder aufgehoben werden. Ein Fachausschuss kann dann die konkrete Höhe des jeweiligen Mindestlohns anhand vorgegebener Kriterien durch Beschluss festlegen. Auf Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kann die Bundesregierung die vom Fachausschuss beschlossenen Mindestarbeitsentgelte als Rechtsverordnung erlassen.

Die Mindestarbeitsentgelte sind für alle in- und ausländischen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zwingend und unabdingbar. Aus Gründen des Vertrauensschutzes gehen zu einem Stichtag bestehende Tarifverträge nach dem Tarifvertragsgesetz für die Zeit ihres Bestehens den festgesetzten Mindestarbeitsentgelten vor. Tarifverträge, mit denen die Tarifvertragsparteien diese ablösen, genießen ebenfalls Vorrang.

Die Gesetzentwürfe bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.

Quelle: (BMAS)

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Tarif- und Besoldungsrunde Länder ver.di kündigt beim Land Warnstreiks an

Als „Schlag ins Gesicht der Beschäftigten“ wertete ver.di, dass die Arbeitgeber heute in Potsdam kein Angebot in der Tarif- und Besoldungsrunde der Länder vorgelegt haben. „So wird es nichts mit der von den Ministerpräsidenten gewünschten kurzen Gehaltsrunde“, so die stellvertretende Landesbezirksleiterin von ver.di Baden-Württemberg, Dagmar Schorsch-Brandt, heute in Potsdam. Sie kündigte für die kommenden 14 Tage Warnstreiks in allen betroffenen Bereichen im Land an: „Die Beschäftigten sind nicht mehr bereit, zweiter Klasse bezahlt zu werden. Das werden sie in den nächsten Tagen zeigen“, so Schorsch-Brandt. Die Verhandlungen wurden auf den 14. und 15. Februar vertagt, nachdem heute keinerlei Annäherung beim Entgelt stattgefunden hatte.

ver.di fordert eine Erhöhung der Gehälter um 8 Prozent, mindestens aber 200 Euro. In Baden-Württemberg betrifft dies rund 260.000 Angestellte und Beamte. ver.di legt auf eine Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst wert: „Es kann nicht sein, dass die Beschäftigten der Länder schlechter bezahlt werden als die von Bund und Kommunen, zum Teil aber sogar, wie in Folge der Flurneuordnung, die gleiche Arbeit haben“, so Schorsch-Brandt. Im öffentlichen Dienst gelten unterschiedliche Tarifverträge. Bei Bund und Kommunen gilt der TVÖD, beim Land der TVL.

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Andreas Henke
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Quelle: (Verdi.de)

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Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst der Länder

Bsirske: Arbeitgeber müssen Verweigerungshaltung aufgeben

Nach der erneuten Vertagung der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder hat sich der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Bsirske, verärgert über die „Verweigerungshaltung“ der Länder gezeigt. In den Kernfragen trete man auf der Stelle, erklärte der Gewerkschaftsvorsitzende. „Die Beschäftigten sind nicht bereit, sich diese Prozedur teilnahmslos anzusehen,“ erklärte Bsirske. Die Arbeitgeber wollten den Ernst der Lage offenbar nicht verstehen, hieß es nach den Gesprächen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) am Montag in Potsdam.

Die Verhandlungen waren in der zweiten Runde ohne Annäherung vertagt worden. Am Rande der Gespräche hatte eine Delegation von Feuerwehrleuten aus allen Bundesländern die Arbeitgeber zum Einlenken aufgefordert.

Die Gewerkschaften fordern in der Tarifrunde mit den Ländern acht Prozent, mindestens aber 200 Euro mehr Gehalt monatlich bei einer Laufzeit von zwölf Monaten.

Die dritte Verhandlungsrunde soll am 14./15. Februar 2009 erneut in Potsdam stattfinden. Wenn es dabei keine Annäherung gäbe, „sind wir auf einem gefährlichen Weg“, sagte Bsirske.
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V.i.S.d.P.:
Günter Isemeyer
ver.di-Bundesvorstand
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Fax: 030/6956-3001
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Quelle: (Verdi.de)

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Mindestlohn für die Abfallwirtschaft vereinbart

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Arbeitgeberverbände VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) und BDE (Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft) haben sich heute auf einen Mindestlohn für die Abfallwirtschaft geeinigt und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales darüber informiert. Die Einigung konnte in letzter Minute vor der Sitzung des Koalitionsausschusses getroffen werden, der heute Nachmittag über die Aufnahme der Branchen in das Arbeitnehmerentsendegesetz entscheiden wird.

„Mit unserer Einigung im Bereich der Abfallwirtschaft ist es gelungen, eine Branche einzubeziehen, die weit über 130.000 Beschäftigte umfasst“, betonte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Erhard Ott. „Damit werden zukünftig alle die Beschäftigten vom Mindestlohn profitieren können, deren Arbeitgeber bisher nicht tarifgebunden sind und den Wettbewerb in der Branche bislang mit Dumpinglöhnen betreiben.“ Sobald das Ministerium eine Verordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz erlasse, werde fortan allen Beschäftigten in der Entsorgungswirtschaft ein Stundenlohn von mindestens 8,02 Euro zustehen.

„Damit soll es gelingen, die bestehenden Schmuddelecken in der Branche weitestgehend einzudämmen und sicherzustellen, dass Beschäftigte aus der Müllbranche ein Einkommen erhalten, von dem sie sich und ihre Familie ernähren können“, so Ott weiter.
Beschäftigte, die aufgrund Tarifbindung einen höheren Stundenlohn erhalten, würden von der Vereinbarung selbstverständlich unberührt bleiben, erklärte Ott.

Mit dem Tarifvertrag sei es gelungen, weit über 20 Prozent der Beschäftigten in der Branche bessere Löhne zu garantieren. Insbesondere die hohe Zahl der Leiharbeitnehmer, die bislang häufig mit Dumpinglöhnen zwischen vier und sieben Euro abgespeist wurden, würden vom Mindestlohn profitieren. Die Tarifvertragsparteien hätten mit ihrer Vereinbarung, die ab 1. Mai 2009 gelte, ein deutliches Signal gegen einen Wettbewerb zu Dumpinglöhnen gesetzt. Zukünftig müssten insbesondere auch in der privaten Abfallwirtschaft höhere Löhne gezahlt werden.

Für Rückfragen: Ellen Naumann 0175/ 5871637
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Quelle: (Verdi.de)

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Zwei neue Wege zu Mindestlöhnen

Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz und zum Mindestarbeitsbedingungengesetz

Das Bundeskabinett hat am 16. Juli 2008 zwei Gesetzentwürfen zur Regelung von Mindestlöhnen zugestimmt, die Bundesarbeitsminister Olaf Scholz erarbeitet und vorgelegt hat. Die Entwürfe betreffen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und das Mindestarbeitsbedingungengesetz. Beide Entwürfe schaffen, wenn sie von Bundestag und Bundesrat endgültig verabschiedet sind, keinen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland geltenden einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn, wie es ihn in Großbritannien und vielen anderen Staaten gibt.

Mit den am 16. Juli 2008 vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwürfen soll es vielmehr erleichtert werden, Mindestlöhne für bestimmte Branchen festzusetzen. Diese Mindestlöhne gelten dann jeweils nur für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer ganz bestimmten Branche. Sie unterscheiden sich auch in der Höhe.

In Zukunft soll es mithin zwei Wege geben, um zu branchenbezogenen Mindestlöhnen zu kommen. Beide Wege sind nicht leicht zu gehen. Bis es in einer Branche zu Mindestlöhnen kommt, müssen viele Schritte gegangen werden.

Weg 1: Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz sorgt seit über zehn Jahren dafür, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf deutschen Baustellen Mindestlöhne erhalten, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz in Deutschland oder im Ausland hat. Seit dem 1. Juli 2007 gilt das Gesetz auch für die Gebäudereinigung, seit dem 1. Januar 2008 auch für Briefdienstleister.

Die von der Bundesregierung am 16. Juli 2008 beschlossene Neufassung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes soll es nun weiteren Branchen ermöglichen, Mindestlöhne festzusetzen. Damit können sie für faire Wettbewerbsbedingungen in ihrem Bereich sorgen und ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Lohndumping schützen. Dazu muss zunächst die Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werden. Die Tür steht allen Branchen offen, in denen die Tarifbindung mindestens 50% beträgt.

Für die Branchen, die jetzt schon im Arbeitnehmer-Entsendegesetz stehen – also Bau, Gebäudereinigung und Briefdienstleitungen – bleibt der äußere Ablauf des Verfahrens zum Mindestlohn im Wesentlichen gleich. Sie können wie bisher Mindestlohntarifverträge schließen, und diese können wie bisher auf alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Branche erstreckt werden. Für die Branchen, die jetzt neu hinzukommen, gilt eine Besonderheit: Wenn sie erstmals beantragen, dass ein Mindestlohntarifvertrag erstreckt werden soll, wird zunächst der sog. Tarifausschuss mit dem Antrag befasst. Der Tarifausschuss soll die Gelegenheit haben, aus gesamtwirtschaftlicher Sicht zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Danach kann das Verfahren in der Regel wie bei den alten Branchen fortgesetzt werden. Schon beim zweiten Antrag aus einer neu hinzugekommenen Branche läuft das Verfahren vollständig wie in den alten Branchen ab.

Der Regierungsentwurf – Arbeitnehmer-Entsendegesetz (PDF)
http://www.fuer-ein-lebenswertes-land.bmas.de/sites/generator/27306/property=pdf/2008__07__16__aentg__entwurf.pdf

Weg 2: Mindestarbeitsbedingungengesetz

Das seit 1952 bestehende Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen war auf die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Nachkriegszeit zugeschnitten. Es sollte den Arbeitnehmern damals ein würdiges Auskommen auch in solchen Wirtschaftszweigen sichern, in denen sich noch keine Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände gebildet hatten. Da sich die Tariflandschaft in der Nachkriegszeit zügig entwickelte, ist das Mindestarbeitsbedingungengesetz in der Praxis bisher nicht zur Anwendung gekommen. In den letzten Jahren hat sich die Tariflandschaft gewandelt. Die Koalition hat deshalb beschlossen, das Mindestarbeitsbedingungengesetz zu modernisieren. Am Grundsystem wird festgehalten, jedoch wird das Verfahren entbürokratisiert. Das Mindestarbeitsbedingungengesetz wird auf die Festlegung von Mindestlöhnen beschränkt. Sonstige Arbeitsbedingungen – wie z.B. Urlaub oder Arbeitszeit – sind mittlerweile Gegenstand besonderer arbeitsrechtlicher Gesetze. Mit der Modernisierung des Mindestarbeitsbedingungengesetzes wird die Festlegung von Mindestlöhnen dort ermöglicht, wo Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sozial verträgliche Arbeitsentgelte nicht gewährleisten können.

Der Regierungsentwurf – Mindestarbeitsbedingungengesetz (PDF)
http://www.fuer-ein-lebenswertes-land.bmas.de/sites/generator/27308/property=pdf/2008__07__16__mia__entwurf.pdf

Informationen zum Mindestlohn

Die Förderung von „guter Arbeit“ ist zentrales Ziel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Der Begriff „Gute Arbeit“ beschreibt Beschäftigungsverhältnisse, die Mindestanforderungen bei den Arbeitsbedingungen, aber auch an Qualifizierung und Weiterbildung erfüllen. Eine dritte Dimension, die Arbeit zu „guter Arbeit“ macht, ist die faire Entlohnung. Daten und Fakten zum Mindestlohn:

Mindestlöhne – ein zentraler Baustein für mehr „gute Arbeit“ in Deutschland
http://www.fuer-ein-lebenswertes-land.bmas.de/sites/generator/25930/property=pdf/daten__fakten.pdf

Durch zwei Gesetzesvorhaben – die Neufassung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und die Novellierung des Mindestarbeitsbedingungengesetzes (MiA) – will die Bundesregierung die Grundlage dafür schaffen, dass Unternehmen nicht durch Lohndumping bedroht werden, dass Arbeit anständig bezahlt wird und dass der Staat nicht dauerhaft zum Lohnzahler wird.

Die zehn wichtigsten Fragen und Antworten zum Mindestlohn
http://www.fuer-ein-lebenswertes-land.bmas.de/sites/generator/25932/property=pdf/faq.pdf

Quelle: (BMAS)

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