Freitag, April 19, 2024
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Neues von den Tarifparteien und dem Gesetzgeber 2011

September 2011
22.09.2011 Zusatzversorgung: Verbesserungen bei der betrieblichen Altersversorgung 
22.09.2011 Arbeitgeberrichtlinie zur Entgeltumwandlung 
März 2011
13.03.2011 „Passgenaue Besetzung offener Stellen ist die größte Herausforderung“ 
13.03.2011 Bildungspaket und Regelsatz beschlossen 
Februar 2011
06.02.2011 Tarifrunde Länder: Auftakt in Berlin – Arbeitgeber legen kein Angebot vor 
06.02.2011 Nach mehr als neun Monaten Verhandlungen konnte eine längere Streikphase abgewendet werden 
Januar 2011
28.01.2011 2010 war Erfolgsjahr am Arbeitsmarkt 
28.01.2011 Tarifrunde Länder 2011 
28.01.2011 Zusatzversorgung: Verhandlungen wieder aufgenommen
28.01.2011 Kommunale Arbeitgeber fordern zügige Verhandlungen der Entgeltordnung 

Zusatzversorgung: Verbesserungen bei der betrieblichen Altersversorgung

Am 4. August 2011 hat die Bundestarifkommission der am 30. Mai 2011 erreichten Einigung mit dem Bund, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zu Veränderungen bei der Zusatzversorgung zugestimmt. Sie beinhalten Nachbesserungen zu den Themen Startgutschriften, Lebenspartnerschaften, Mutterschutzzeiten sowie beitragsfrei Versicherte.

Quelle: ver.di

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Arbeitgeberrichtlinie zur Entgeltumwandlung

Tarifvertrag entbindet nicht von der Pflicht zur Ausschreibung

Die Durchführung der Entgeltumwandlung unterliegt nach dem Urteil des EuGH vom 15. Juli 2010 – C-271/08 – dem europäischen Vergaberecht. Die Europäische Kommission hat daraufhin die Anpassung des § 6 des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) vom 18. Februar 2003 gefordert. Der darin vorgesehene Durchführungsweg sieht eine europaweite Ausschreibung in den Fällen, in denen durch öffentliche Auftraggeber der maßgebliche Schwellenwert erreicht oder überschritten wird, bislang nicht vor. Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften zur Änderung des § 6 TV-EUmw/VKA waren erfolglos geblieben. Zur Vermeidung des von der Euro-päischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland angedrohten Zwangsgeldverfahrens vor dem EuGH setzt die VKA diese Forderung nun durch folgenden Beschluss ihrer Mitgliederversammlung in einer Arbeitgeberrichtlinie um:

„§ 6 des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) vom 18. Februar 2003 findet keine Anwendung, wenn aus europarechtlichen Gründen ein förmliches Vergabeverfahren durchgeführt werden muss.“

Die Arbeitgeberrichtlinie hat für die Mitglieder der Mitgliedverbände der VKA bindende Wirkung.

>> Link zum Tarifvertrag
http://www.vka.de/site/home/vka/tarifvertraege__texte/betriebliche_altersversorgung/

Quelle: VKA

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„Passgenaue Besetzung offener Stellen ist die größte Herausforderung“

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen kommentiert die Arbeitsmarktzahlen für Februar 2011

„Der Arbeitsmarkt im Februar ist weiter im Aufschwung. Vor allem die Zahl der Arbeitslosengeldempfänger ist zurückgegangen. Hier zeigen sich Nachholeffekte aus der Krise. Alle Indikatoren am Arbeitsmarkt weisen in die richtige Richtung. Besonders erfreulich ist der deutliche Rückgang der Jugendarbeitslosigkeit, die nunmehr auf dem niedrigsten Stand in einem Februar seit der Wiedervereinigung liegt. Die größte Herausforderung liegt zunehmend in der stetig wachsenden Zahl offener Stellen. Jetzt gilt es rasch Menschen zu finden und zu qualifizieren, die diese Stellen passgenau besetzen können.

Die Auswirkungen des jetzt mit Begründung vorliegenden Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts zur Tariffähigkeit der christlichen Gewerkschaften in der Zeitarbeit werden zur Zeit eingehend geprüft. Grundsätzlich gilt, dass die Unternehmen Schulden bei der Solidargemeinschaft begleichen müssen. Hier gibt es für niemanden eine Carte Blanche. Sollten Unternehmen im Einzelfall durch notwendige Rückzahlungen in ihrer Existenz bedroht sein, können auf Antrag fällige Beiträge nach bestehenden gesetzlichen Regeln gestundet oder in Raten gezahlt werden.“

Infos und Materialien zum Thema:

* Die Entwicklung des Arbeitsmarktes im Februar 2011
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27030/zentraler-Content/Pressemeldungen/2011/Presse-11-013.html

Quelle: bmas

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Bildungspaket und Regelsatz beschlossen

Der Bundesrat hat der Neuregelung der Regelsätze im SGB II und der
Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets zugestimmt. Die
Neuregelungen werden erst nach der Verkündung des Gesetzes wirksam.
Die neuen Regelsätze gelten dann rückwirkend zum 1. Januar 2011 und
werden erstmals Anfang April ausgezahlt. Das Bildungspaket für
bedürftige Kinder wird ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2011 gewährt.
Die praktischen Fragen, die sich für die Kinder und ihre Eltern – aber
auch für Vereine, Kitas und Schulen – damit eröffnen, werden auf der
Internetseite www.bildungspaket.bmas.de beantwortet.

Quelle: bmas

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Tarifrunde Länder: Auftakt in Berlin – Arbeitgeber legen kein Angebot vor

Das war zu erwarten: In der ersten Runde der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder gab es keine Ergebnisse.

https://tarif-oed.verdi.de/tarifrunden/tarifrunde-laender-2011/materialien/data/Tarifinfo-extra-1-2011.pdf

Quelle: verdi

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Nach mehr als neun Monaten Verhandlungen konnte eine längere Streikphase abgewendet werden

BDE und ver.di einigen sich auf neuen Entgelttarifvertrag für Entsorgungsbranche

Nach intensiven Verhandlungen haben sich der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. in seiner Funktion als Arbeitgeberverband der privaten Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft sowie die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di am Dienstag (01.02.2011) auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der bis zum 31.12.2011 gelten soll. Am 8. Februar beginnen die erneuten Verhandlungen zwischen ver.di, BDE und der Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) zur Fortsetzung des Mindestlohns für die Abfallwirtschaft über August 2011 hinaus.

Die rund 20.000 Beschäftigten der Privaten Abfallwirtschaft erhalten rückwirkend für die Monate Mai bis Dezember 2010 eine Einmalzahlung von 350 Euro. Ab Januar 2011 erhalten sie eine lineare Erhöhung von zwei Prozent bezogen auf die Ecklohngruppe 5. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2011. Die Einstiegsentgelte werden dahingehend verändert, dass für neu Einzustellende ab 1. Februar 2011 eine Stufensteigerung über zehn Jahre erfolgt, statt wie bisher über sieben Jahre. Die Auszubildenden erhalten eine Einmalzahlung von 100 Euro, die Ausbildungsvergütung steigt ebenfalls um zwei Prozent.

Außerdem sind sich die Tarifvertragsparteien darüber einig geworden, dass trotz der erfolgten gesetzlichen Änderungen im Bereich der Altersteilzeit eine Inanspruchnahme nach dem Tarifvertrag möglich bleiben muss.

Beide Seiten verständigten sich zudem darauf, die so genannte Tarifautomatik zeitlich zu strecken. Während die Löhne neuer Arbeitnehmer bislang innerhalb von sieben Jahren automatisch von 80 Prozent des Tarifentgelts (Einstiegsentgelt) auf 100 Prozent des Tarifentgeltes anstiegen, wird dieser Prozess ab sofort 10 Jahre dauern.

Die Arbeitgeber hatten ursprünglich eine zweite Lohnebene und Absenkungen in Höhe von 20 Prozent gefordert. Dies konnte erfolgreich abgewendet werden. „Es ist gelungen, die Lohndumpingspirale aufzuhalten und das Einziehen einer zweiten Lohnebene mit erheblichen Absenkungen für die Beschäftigten zu verhindern“, so Erhard Ott, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes. „Die Warnstreiks im letzten Jahr und die Ankündigung, den Arbeitskampf auszuweiten, haben den Arbeitgebern deutlich gemacht, dass die Beschäftigten nicht bereit sind, den bestehenden harten Wettbewerb in der Branche auf ihrem Rücken austragen zu lassen“, betonte Ott.

Der Verhandlungsführer des BDE, Dr. Thorsten Grenz (Veolia Umweltservice GmbH), bezeichnete das Ergebnis als „mit Bedenken vertretbar“. Es entspreche der wirtschaftlichen Situation, sei aber ungeeignet, die Tarifbindung grundsätzlich zu stärken. Gleichwohl empfehle er den Verbandsgremien die Annahme der erzielten Einigung.

„Im Sinne der Beschäftigten und tarifgebundenen Unternehmen der Branche muss es nunmehr gelingen, differenzierte Löhne nach Tätigkeiten festzulegen, damit dem Kampf um die Aufträge endlich Einhalt geboten werden kann und der Wettbewerb nicht mehr zu Lasten der Beschäftigten ausgetragen wird“, forderte Ott.

Die Parteien haben eine Erklärungsfrist bis zum 15. Februar 2011 vereinbart.

Quelle: europaticker

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2010 war Erfolgsjahr am Arbeitsmarkt

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen kommentiert die Arbeitsmarktzahlen für Dezember 2010

„Trotz des sehr harten Winterwetters hat sich der Arbeitsmarkt im Dezember als robust erwiesen: Die Zahl der Arbeitslosen ist im Dezember 2010 wieder knapp über die Marke von drei Millionen gestiegen. Sie lag im Dezember bei 3.016.000.

Saisonbereinigt bedeutet das einen moderaten Zuwachs um rund 3.000 Arbeitslose. Die Arbeitslosenquote liegt bei 7,2 %.

Die wirtschaftliche Entwicklung ist ungebrochen gut. Die Dezemberflaute beim Abbau der Arbeitslosigkeit hat vor allem zwei Sonderfaktoren:

* Schnee und Frost machten vor allem den grünen Berufen und der Bauwirtschaft zu schaffen.
* Zum anderen ist ein auffällig starker Rückgang bei den 1-Euro-Jobs zu nennen. Viele Jobcenter reduzierten im Dezember diese Maßnahme.

Unterm Strich ist die aktuelle Entwicklung am Arbeitsmarkt aber positiv:

* Die Zahl der Erwerbstätigen ist im November gegenüber Oktober saisonbereinigt gestiegen (+28.000).
* Auch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist nach den aktuellsten vorliegenden Daten (Oktober) gegenüber dem Vormonat saisonbereinigt gestiegen (+18.000)
* Im jeweiligen Vorjahresvergleich haben beide Größen ebenfalls deutlich zugenommen – die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sogar stärker als die Erwerbstätigkeit insgesamt.
* Beide Indikatoren haben inzwischen das Vorkrisenniveau von 2008 überschritten.

Im Vergleich zum Oktober 2008 hat die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stark zugelegt (+264.000). Das zeigt, wir reden hier nicht über Billigjobs, sondern über gute Arbeit.

Mit den Zahlen für Dezember endet ein Jahr, das die kühnsten Erwartungen aller Arbeitsmarktexperten übertroffen hat. Fast alle Prognosen zu Jahresbeginn gingen von einem deutlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit aus.

Für 2010 zeigen sich vier große positive Tendenzen:

* Junge Menschen unter 25 Jahren waren besonders stark von der Krise betroffen. Doch mittlerweile liegt die Arbeitslosigkeit bei ihnen sogar unter dem Wert von 2008. Seit dem Frühjahr 2010 werden hier Rückgänge der Arbeitslosenzahlen im zweistelligen Prozentbereich verzeichnet.
* Ebenfalls erfreulich ist der Rückgang der Arbeitslosigkeit in den neuen Bundesländern. 2010 gelang ein deutlicher Abbau der Arbeitslosigkeit, der relativ betrachtet sogar stärker ausfiel als in Westdeutschland.
* Die Zahl der konjunkturellen Kurzarbeiter hat sich seit ihrem Höchststand im Mai 2009 (1,44 Mio.) deutlich verringert und liegt nach Hochrechnungen für Oktober 2010 bei nur noch rund 220.000. Dass gleichzeitig die Arbeitslosigkeit zurückging und die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung kontinuierlich steigt, zeigt deutlich, dass die Kurzarbeit ihre Brückenfunktion über die Krise erfüllt hat.
* Nicht nur die Arbeitslosigkeit ist gesunken. Auch die Unterbeschäftigung hat sich 2010 gegenüber 2009 merklich verringert. Zusammen mit dem Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist dies ein Beleg, dass der Arbeitsmarkt 2010 tatsächlich und rasch von der wirtschaftlichen Erholung profitiert hat.

Heute können wir feststellen: Im Jahresschnitt 2010 gab es mit 3.244.000 Arbeitslosen rund 180.000 oder 5 % weniger als 2009. Auch wenn die Dynamik im letzten Quartal 2010 abgenommen hat, dürfen wir mit Zuversicht ins neue Jahr schauen.

Nach den jüngsten Angaben des IAB lag das gesamtwirtschaftliche Stellenangebot für den ersten Arbeitsmarkt im dritten Quartal 2010 bei 824.000 offenen Stellen. Das waren 177.000 oder satte 27 % mehr als noch vor einem Jahr.

Wir stehen Ende 2010 auch bei Arbeitslosigkeit und Beschäftigung besser da als vor der Krise.“

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Tarifrunde Länder 2011

ver.di beschließt Tarifforderung für öffentlichen Dienst der Länder

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) geht mit einer Forderung nach einem Sockelbetrag von 50 Euro plus drei Prozent mehr Gehalt in die Tarifrunde für die rund 585.000 Tarifbeschäftigten im unmittelbaren öffentlichen Dienst der Länder (ohne Hessen und Berlin). Für Auszubildende soll es zusätzlich eine Übernahmegarantie geben. Das hat die Bundestarifkommission am Dienstag auf ihrer Sitzung in Berlin beschlossen.

„Kostensteigerungen bei Energie, Lebenshaltung und Gesundheit treffen alle Beschäftigten – dafür dient der Sockelbetrag als sozialer Ausgleich“, betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Bei den Gehältern der Länderbeschäftigten habe sich ein erheblicher Nachholbedarf im Vergleich zum öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen aufgebaut. „Diese Gerechtigkeitslücke muss endlich geschlossen werden“, forderte Bsirske. Eine bessere Bezahlung für den öffentlichen Dienst der Länder helfe zudem, dem bislang vor allem vom Export getriebenen Wirtschaftswachstum eine Basis auf dem Binnenmarkt zu verschaffen. „Was wir jetzt brauchen, ist ein Schutzschirm für den Aufschwung“, sagte Bsirske.

Zudem gelte es, Tausenden von Auszubildenden nachhaltige Chancen zu geben. „Ein fester Arbeitsplatz nach der Ausbildung eröffnet nicht nur individuelle Lebensperspektiven, sondern macht den öffentlichen Dienst langfristig zukunftsfest“, erklärte Bsirske. Gleichzeitig setzt sich die Bundestarifkommission für eine Öffnung zugunsten regionaler Tarifverträge zur Altersteilzeit ein.

ver.di strebt eine Laufzeit des Tarifvertrags von 14 Monaten an. Das Tarifergebnis soll zeit- und inhaltsgleich auf die rund 1,07 Millionen Beamtinnen und Beamten der Länder (ohne Hessen und Berlin) übertragen werden.

ver.di führt die Tarifverhandlungen gemeinsam mit der GdP, der GEW und der dbb-tarifunion im Deutschen Beamtenbund. Die erste Runde findet am 4. Februar 2011 in Berlin statt.

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Zusatzversorgung: Verhandlungen wieder aufgenommen

Am 9. Dezember 2010 wurden mit dem Bund, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände VKA) die seit Frühjahr 2009 unterbrochenen Gespräche zur Zusatzversorgung wieder aufgenommen. Es wurde vereinbart, zunächst erste Gespräche zur Anpassung des Tarifrechts aufgrund der höchstrichterlichen Entscheidungen der letzten Jahre zu führen.

Info zur Zusatzversorgung: Gespräche am 9.12.2010 wieder aufgenommen
https://tarif-oed.verdi.de/bund_laender_gemeinden/altersversorgung/data/Info-zur-Zusatzversorgung-Gespraeche-am-9.12.2010-wieder-aufgenommen.pdf

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Kommunale Arbeitgeber fordern zügige Verhandlungen der Entgeltordnung

Kommunale Arbeitgeber haben sich zu ihren Herbstsitzungen vom 10. bis 12. November 2010 in Wolfsburg getroffen.

Wolfsburg. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände hat sich zu ihren Herbstsitzungen vom 10. bis 12. November 2010 in Wolfsburg getroffen. Einen Schwerpunkt bildeten dabei die Beratungen über die Verhandlungen der Entgeltordnung zum TVöD. Weitere Themen der Sitzungen waren unter anderem die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst, der Mindestlohn in der Abfallwirtschaft und Entwicklungen in den Sparten Krankenhäuser, Versorgungsbetriebe und Nahverkehr.

In einen Beschluss verurteilt die Mitgliederversammlung der VKA die fehlende Bereitschaft der Gewerkschaften zu einer zukunftsorientierten Neuregelung des Eingruppierungsrechts. Um in den Verhandlungen dennoch weiterzukommen unterstützt sie daher einen pragmatischen Zugang im Sinne eines Relaunch des jetzigen Eingruppierungsrechts. Dieser soll sich an den bisherigen Regelungen orientieren, muss aber notwendige Modernisierungen im Eingruppierungsrecht ermöglichen. Die VKA fordert die Gewerkschaften auf, die Entgeltordnungsverhandlungen zügig und ergebnisorientiert zu führen.

Die Mitgliederversammlung unterstützt außerdem in einem Beschluss Maßnahmen zur Wiederherstellung der Tarifeinheit. „Während der Laufzeit eines Tarifvertrages muss Verlässlichkeit und Arbeitsfrieden gelten. Die kommunalen Arbeitgeber sehen die Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit durch das Bundesarbeitsgericht und die dadurch gegeben Gefahr ständiger Tarifauseinandersetzungen und Streiks mit großer Sorge“, heißt es in dem Beschluss.

Die Mitgliederversammlung wählte außerdem Manfred Hoffmann erneut zum Hauptgeschäftsführer der VKA.

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