Donnerstag, März 28, 2024
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Vom Bund 2012

Zu den Gesetzen und Verordnungen zum Thema Abwasser auf Bundesebene gehts hier:
www.klaerwerk.info/Nuetzliche-Links/Gesetze#Bund

November 2012
02.11.2012 Energiekosten systematisch senken 
02.11.2012 Biomasse nachhaltig bewirtschaften – ökologische Grenzen der Flächennutzung einhalten! 
Oktober 2012
04.10.2012 Green IT – 6. Jahreskonferenz von BMU, UBA und BITKOM
04.10.2012 Grüne Dächer gegen die Hitze 
September 2012
24.09.2012 Freisetzung von Luftschadstoffen seit der Wende stark rückläufig 
24.09.2012 InnoTrans 2012: Schiene vergrößert Umweltvorsprung
24.09.2012 REACH: Umweltbundesamt sieht weitere Stoffe als ‚besonders besorgniserregend‘ an 
24.09.2012 Fracking nur mit strengen Auflagen zulassen
August 2012
16.08.2012 Auf den Spuren der Klimaerwärmung 
16.08.2012 10 Jahre Elbe-Hochwasser: Rechtzeitige Information – die Basis für gute Vorbereitung 
16.08.2012 Meeresschutz darf etwas kosten 
Juli 2012
28.07.2012 Untersuchung „Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Wasserwirtschaft“ 
Mai 2012
21.05.2012 Bundessrat-Entschließung zu Dienstleistungskonzessionen: Länder fordern Ausnahmeregelung für Wasserwirtschaft 
April 2012
04.04.2012 Schmerzmittel belasten deutsche Gewässer 
04.04.2012 Mit Ressourceneffizienz unsere Wettbewerbsfähigkeit steigern!
März 2012
15.03.2012 Bundesregierung: Wasserwirtschaft kann Beitrag zur Energiewende leisten 
11.03.2012 Für gesundes Wasser aus Hausbrunnen 
11.03.2012 REACH nimmt Massenchemikalien unter die Lupe 
11.03.2012 Emissionshandel: Kleine Anlagen haben die Wahl 

Energiekosten systematisch senken

Leitfaden ‚Energiemanagementsysteme‘ zeigt Einsparpotentiale für Betriebe und Behörden

Energieintensive Unternehmen sind vielfach dazu verpflichtet, Energiemanagementsysteme, kurz EMS, einzuführen. Dies ist notwendig, wenn sie sich von der EEG-Umlage oder von der Stromsteuer befreien lassen wollen. Angesichts steigender Energiepreise und Verpflichtungen zum Klimaschutz lohnen sich EMS auch für mittelständische Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Wie sie systematisch ihre Energieeffizienz verbessern können, zeigt ein neuer gemeinsamer Leitfaden des Umweltbundesamtes und des Bundesumweltministeriums. „Unternehmen jeglicher Größe und Branchenzugehörigkeit erhalten eine strukturierte und für jedermann verständliche Gebrauchsanleitung für Energiesparmanagementsysteme. Damit können sie ihre Energiesparpotentiale einfach erkennen und Effizienzsteigerungen zielgerichtet umsetzen“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Für einheitliche Anforderungen an EMS sorgt seit diesem Jahr der neue internationale Standard ISO 50001. Derzeit sind weltweit bereits 900 Unternehmensstandorte gemäß ISO 50001 zertifiziert – davon allein 470 Standorte in Deutschland.

Energiesparpläne entwerfen, umsetzen und die Ergebnisse kontrollieren – diese Schrittfolge steckt hinter dem Begriff „Energiemanagementsystem“. Praxisbeispiele zeigen, welches Potential hier schlummert: ein Baustoffhersteller reduzierte seine Energiekosten durch den Einsatz von Wärmetauschern um 450.000 Euro pro Jahr und stieß 3.225 Tonnen CO2 weniger aus. Die Investition amortisierte sich schon nach zwei Jahren. Ein Versandhandel konnte sogar ohne finanziellen Aufwand 5.500 Euro im Jahr einsparen, indem er die Beleuchtung in seiner Möbelhalle überprüfen ließ und optimal einstellte.

Der gemeinsame Leitfaden des Umweltbundesamtes und des Bundesumweltministeriums „Energiemanagementsysteme in der Praxis – ISO 50001: Leitfaden für Unternehmen und Organisationen“ zeigt, wie es geht. Er bietet eine übersichtliche und praxisorientierte Hilfestellung, wie Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen ein EMS einführen können – unabhängig vom Status quo des Energieverbrauchs, der Größe oder der Branche.

Zertifizierte EMS müssen gemeinsame Standards erfüllen. Im April 2012 wurde die europäische Norm EN 16001 durch die internationale Norm ISO 50001 abgelöst. Dadurch erhielten EMS erstmalig einheitliche Kriterien, die in allen Ländern für alle Unternehmen und Organisationen gelten. ISO 50001 beschreibt – wie auch die europäische Vorläufernorm EN 16001 – die Anforderungen eines Energiemanagementsystems (EMS). Anhand dessen kann ein Unternehmen eine Energiepolitik entwickeln und einführen, strategische und operative Ziele sowie Aktionspläne bezüglich des Energieeinsatzes festlegen. Mit der Umsetzung der Norm können Unternehmen und Organisationen Energieeinsparpotenziale erkennen und ihre Energieeffizienz verbessern. Der Energieverbrauch lässt sich sehr gezielt senken und die Effizienz auch langfristig deutlich verbessern. Eine Checkliste und ein tabellarischer Vergleich der ISO 50001 mit ISO 14001 und EMAS, den beiden etablierten Umweltmanagementsystemen, geben darüber hinaus eine Orientierung zum Verhältnis von Energie- und Umweltmanagementsystem an die Hand.

Weitere Informationen und Links:

Die Publikation kann auf der Internetseite des Umweltbundesamtes heruntergeladen werden:

http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/3959.html

Weitere Hinweise zu EMAS und ISO 50001 finden Sie auch auf der Website des beim BMU eingerichteten Umweltgutachterausschusses: www.emas.de

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Biomasse nachhaltig bewirtschaften – ökologische Grenzen der Flächennutzung einhalten!

UBA-Position: Nahrungsmittel haben Vorrang vor Energieproduktion

Die Nutzungskonkurrenzen um Landflächen verschärfen sich. Ein entscheidender Auslöser dafür ist die steigende Nachfrage nach Biomasse für Nahrungsmittel, Energie oder Baustoffe. Gleichzeitig ist die globale Landnutzung von gravierenden ökologischen und sozialen Problemen gekennzeichnet. Hunger und Ernährungsunsicherheit sind ein ungelöstes Problem, die Bodendegradation schreitet voran, Wasserressourcen werden knapper. Das Umweltbundesamt ist darum der Ansicht, dass die energetische Nutzung von Anbaubiomasse, inklusive Rohholz, nicht weiter ausgebaut werden sollte. „Die Landnutzung ist global noch weit davon entfernt, nachhaltig zu sein. Böden werden übernutzt, Natur wird zerstört und gleichzeitig hungern 1 Milliarde Menschen. Diese Missstände müssen dringend beseitigt werden“, erklärt Jochen Flasbarth bei der Vorstellung des Positionspapieres „Globale Landflächen und Biomasse nachhaltig und ressourcenschonend nutzen“.

Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen des Umweltbundesamtes sollte die Energieversorgung in Deutschland auf längere Sicht weitgehend auf Anbaubiomasse verzichten. Dies gilt sowohl für die Strom- und Wärmeversorgung als auch für den Verkehrsbereich. Insbesondere für den Verkehr sollten andere Wege verfolgt werden. So kann die Effizienz herkömmlicher Antriebe verbessert und die Entwicklung synthetischer Kraftstoffe aus Strom von Wind- und Photovoltaikanlagen stärker voran getrieben werden. Jochen Flasbarth: „Wir begrüßen den Vorschlag der EU-Kommission, die bereits eingeführte Quote für Biosprit aus Anbaubiomasse einzufrieren. Mittelfristig sollte die Quote auf ein Niveau gebracht werden, das ausschließlich durch unkritische Rohstoffe erreicht werden kann.“ Generell empfiehlt das Umweltbundesamt schrittweise auf Anbaubiomasse der üblichen Energiepflanzen wie Mais, Raps oder Palmöl zu verzichten. Förderungswürdig sind stattdessen Technologien und Konzepte, die Alt- und Reststoffe wie Lebensmittel- oder Holzabfälle zuerst stofflich und erst im Anschluss daran energetisch nutzen.

Entscheidend für die Einschätzung des Umweltbundesamtes ist die weltweit nur begrenzt zur Verfügung stehende Fläche für die landwirtschaftliche Produktion. Diese müsse in erster Linie für die Ernährung genutzt werden. „Selbst wenn die Produktivität in der Landwirtschaft steigt und nur ökologisch vertretbar gewirtschaftet wird, brauchen wir die global verfügbare Fläche mittelfristig zur Ernährung von mehr als 9 Milliarden Menschen. Für den Anbau von Biomasse zur energetischen Nutzung steht daher nur in geringem Umfang Land zur Verfügung.“

Sollten Ackerflächen nicht für Nahrungsmittel benötig werden, kann es sinnvoll sein für bestimmte Zwecke Energiepflanzen anzubauen, zum Beispiel weil derzeit noch keine alternativen Lösungen absehbar sind. Ob Flächen für andere Zwecke als den Nahrungsmittelanbau genutzt werden können, hängt auch davon ab, wie fleischreich die Ernährung ist. Nimmt der Fleischkonsums weiter zu, vergrößert sich auch der Flächenbedarf für Futtermittel. Eine pflanzlichere Ernährungsweise in den Industrie- und Schwellenländern lieferte darum einen entscheidenden Beitrag, um die Ernährung der Weltbevölkerung zu sichern. Um dieses Ziel wirklich erreichen zu können, ist es notwendig, die Bodendegradation zu stoppen, die Nahrungsmittelverschwendung zu reduzieren sowie Landgrabbing und Spekulation mit Agrarrohstoffen zu regulieren.

Generell und insbesondere dort, wo Biomasse für Energie oder Kraftstoff hergestellt wird, ist es notwendig ökologische und soziale Mindeststandards einzuhalten. Dafür ist eine funktionierende Zertifizierung erforderlich, die auf Basis anspruchsvoller Kriterien, die umweltverträgliche Produktion nachweist.

Download:

Das Positionspapier des Umweltbundesamtes: „Globale Landflächen und Biomasse nachhaltig und ressourcenschonend nutzen“: http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/4321.html

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Green IT – 6. Jahreskonferenz von BMU, UBA und BITKOM

Achten Verbraucher beim Kauf von IT-Produkten auf Umweltschutzaspekte? Welche Bedeutung haben die einzelnen Wertschöpfungsstufen von IT-Produkten für den Umweltschutz? Was können Unternehmen bereits beim Design ihrer Produkte für die Wiederverwendung und das Recycling tun? Diesen Fragen ist man heute in Berlin auf der 6. Jahreskonferenz „Green IT Along the Value Chain“ nachgegangen, einer gemeinsamen Veranstaltung des Bundesumweltministeriums (BMU), des Umweltbundesamts (UBA) und des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM).

Informations- und Kommunikationstechnik (kurz IKT) möglichst energie- und ressourceneffizient zu betreiben und einzusetzen, ist eine Grundidee und Zielrichtung hinter dem Schlagwort Green IT. Die diesjährige Konferenz zeigte über den gesamten Lebensweg von IKT wichtige Green IT-Handlungsfelder und Lösungsansätze auf. Eine Studie zu den Umweltauswirkungen der Herstellung von Notebooks, aktuelle Entwicklungen beim energieeffizienten Betrieb von Rechenzentren, beim Rohstoffeinsatz und bei Wiederverwendung und Recycling von IKT-Produkten rundeten das Konferenzprogramm ab.

BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf wies darauf hin, dass der Energie- und Rohstoffbedarf in der IKT ein wichtiger Faktor sei, der weiter optimiert werden müsse. „Der Energieverbrauch von IKT-Geräten in der Nutzungsphase ist bereits viel effizienter geworden. Zukünftig wird es vermehrt darum gehen, den Energie- und Rohstoffeinsatz in allen Stufen des Lebenszyklus‘ der Geräte zu betrachten“, sagte Kempf. Eine aktuelle Verbraucher-Umfrage im Auftrag des BITKOM ergab, dass Umwelteigenschaften beim Kauf von Hightech-Geräten eine große Rolle spielen: 85 Prozent der Befragten gaben an, ihnen seien Aspekte wie ein geringer Energieverbrauch und umweltfreundliche Materialien wichtig oder sehr wichtig. 81 Prozent würden für umweltfreundliche Eigenschaften einen höheren Anschaffungspreis zahlen; 56 Prozent der Befragten würden sogar einen Aufpreis von 5 Prozent und mehr bezahlen.

Zur Methodik der Umfrage: Für die Angaben zu den Kaufkriterien von Hightech-Geräten befragte das Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag des BITKOM deutschlandweit 500 Personen. Alle Daten sind repräsentativ.

Die Parlamentarische Staatsekretärin im Bundesumweltministerium, Ursula Heinen-Esser, hält eine stärkere Nutzung der Effizienzpotenziale im IKT-Bereich für unverzichtbar. Dabei betonte sie, dass neben der Energieeffizienz auch die Herstellung und die Entsorgung von IKT-Produkten von großer Bedeutung für den Umweltschutz sind: „Die aktuellen Studien zeigen, dass bereits beim Produktdesign mehr auf die Auf- und Nachrüstbarkeit der Geräte geachtet werden sollte. Mit dem Blauen Engel bieten wir Herstellern, Anwendern und Verbrauchern ein Umweltzeichen an, das die jeweils besten IKT-Produkte auszeichnet und dabei alle wichtigen Umweltaspekte berücksichtigt“, so Heinen-Esser. Sie hob auch die Fortschritte des Bundes bei der Umsetzung des Energieeinsparziels hervor, demnach der Energieverbrauch der Bundes-IT von 2009 bis 2013 um 40 Prozent reduziert werden soll.

Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes, verwies darauf, dass stets der gesamte Produktlebenszyklus betrachtet werden müsse. Er hob hervor: „Der Rohstoffeinsatz für IKT-Produkte muss absolut gesenkt werden. Wir brauchen Produkte, die länger genutzt werden, mit mehr Wiederverwendung und besseren Verwertungsverfahren. Zur Produktqualität gehören neben neuen Funktionen auch Faktoren wie Zuverlässigkeit, Dauerhaftigkeit und Reparaturfreundlichkeit. Zum Beispiel sollten Akkus leicht entnehmbar sein.“ Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes zeigte am Beispiel von Notebooks, dass bei der Herstellung der Geräte der Hauptteil an Klimagasen entsteht, so dass es aus Sicht des Klimaschutzes wichtig ist, IKT-Endgeräte möglichst lange zu nutzen.

BMU, UBA und BITKOM waren sich einig: Die Herausforderungen können nur von Politik, Wirtschaft und Anwendern gemeinsam gemeistert werden. So gibt es eine gemeinsame Initiative des Beschaffungsamtes des Bundesinnenministeriums, des BITKOM, des UBA und des Bundesamtes für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr. In diesem Projekt werden Leitfäden für die produktneutrale und umweltfreundliche Beschaffung von IKT erarbeitet. Leitfäden zu PCs und Notebooks sind bereits veröffentlicht, derzeit wird an den Anforderungen zur umweltfreundlichen Beschaffung von Servern, Monitoren und Thin Clients gearbeitet.

Weitere Informationen und Links:

Die deutsche Version der Studie „Zeitlich optimierter Ersatz eines Notebooks unter ökologischen Gesichtspunkten“ finden Sie unter:

http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/4316.html

Die englische Ausgabe der Studie „Timely replacement of a notebook under consideration of environmental aspects“ gibt es unter:

http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/4317.html

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Grüne Dächer gegen die Hitze

Städte und Gemeinden erhalten Kostencheck für Anpassungsmaßnahmen

Die Klimaforschung zeigt: Hitzewellen, Hochwasser und Starkregen nehmen in Deutschland weiter zu und können immense volkswirtschaftliche Schäden verursachen. Die Kosten und Nutzen von Gegenmaßnahmen ließen sich bisher kaum systematisch bewerten. Eine neue Studie des Umweltbundesamtes (UBA) schafft nun Abhilfe. Sie legt erstmals Kosten-Nutzen-Analysen für konkrete Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel vor. Als besonders erfolgversprechend und rentabel erweist sich die Begrünung von Dächern gegen sommerliche Hitze in Städten. Ebenfalls wirtschaftlich: die Renaturierung von Auenwäldern zum Schutz vor Hochwasser und der Einsatz hitzeresistenter Beläge gegen Straßenschäden. „Auch wenn wir eine erfolgreiche Klimaschutzpolitik machen, lässt sich ein Teil des Klimawandels nicht mehr vermeiden. Wir müssen uns deshalb bereits heute an die Folgen des Klimawandels anpassen“, so UBA-Präsident Jochen Flasbarth. „Wie die Kosten-Nutzen-Analyse des Umweltbundesamtes zeigt, gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die Bund, Länder und Kommunen bereits heute anstoßen können und die vergleichsweise günstig sind.“

Bund, Länder und Kommunen stehen vermehrt vor der Frage, wie sie sich an die unvermeidlichen Folgen des Klimawandels anpassen können. Die neue Studie des UBA hat Kosten und Nutzen geeigneter Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel untersucht. Besonders effektiv erweisen sich Maßnahmen der Stadt- und Regionalplanung, des Gesundheits- und des Bevölkerungsschutzes. Das Begrünen von Dächern etwa reduziert an heißen Sommertagen die Temperatur in Städten. Auch systematische Hitzewarnungen auf kommunaler Ebene und entsprechende Maßnahmen zur Kühlung, insbesondere in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, kosten vergleichsweise wenig, entfalten aber große Wirkung. Ein schlechteres Kosten-Nutzen-Verhältnis weisen dagegen umfangreiche Infrastrukturmaßnahmen auf. Dazu zählen neue Dämme gegen Überflutungen oder der Ausbau des Kanalisationsnetzes.

Wichtig für Länder und Kommunen: Steht eine reguläre Erneuerung von Straßen, Gebäuden oder Einrichtungen an, sollte der Klimawandel bereits mit eingeplant werden. Möglicherweise lohnt es sich zum Beispiel, in besonders wetterfesten Asphalt zu investieren. Auch dazu hat die Studie eine Kosten-Nutzen-Analyse vorgenommen. „Vor allem auf extreme Wetterereignisse sollten wir besser vorbereitet sein, etwa indem wir Überflutungsflächen zum Schutz vor Hochwasser freihalten“, so UBA-Präsident Flasbarth. „Die Studie bietet ein Gerüst, um effektive und kostengünstige Maßnahmen zur Anpassung zu identifizieren. Gerade in Zeiten knapper öffentlicher Mittel können wir uns Investitionen, die sich später als unwirksam herausstellen, schlichtweg nicht leisten.“

Das UBA stellt mit der heute veröffentlichten Studie erstmals Kriterien zur einheitlichen Kosten-Nutzen-Bewertung von Anpassungsmaßnahmen vor. Die Studie wendet diese in 28 Fallstudien unter anderem für die Landwirtschaft, die Stadtplanung oder Infrastrukturinvestitionen an.

Weitere Informationen und Links

Die Studie „Kosten-Nutzen von Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel“ gibt es hier:

http://www.uba.de/uba-info-medien/4298.html

Das Hintergrundpapier „Die Folgen des Klimawandels in Deutschland – Was können wir tun und was kostet es?“ finden Sie hier:

http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/4355.html

Webseite: Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung im Umweltbundesamt (KomPass):

http://www.anpassung.net

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Freisetzung von Luftschadstoffen seit der Wende stark rückläufig

Schwefelemissionen am stärksten gesunken – Feinstaub bleibt das Sorgenkind

Die Emissionen von Luftschadstoffen in Deutschland sind seit 1990 teilweise drastisch gesunken: Bei Schwefelverbindungen (SO2) war 2010 ein Rückgang von 91,5 Prozent gegenüber 1990 zu verzeichnen, beim Staub 85,6 Prozent und beim Kohlenmonoxid 73,1 Prozent (jeweils im gleichen Zeitraum). Auch Schwermetalle und persistente organische Schadstoffe gelangen deutlich weniger in die Umwelt. Dies zeigt eine neue Erhebung des Umweltbundesamtes (UBA). Der gesundheitsschädliche Feinstaub und weitere Problemschadstoffe trüben aber weiter das insgesamt positive Gesamtbild: Die Feinstaubemissionen sinken zwar deutschlandweit, allerdings ist der Rückgang mit nur 30 Prozent gegenüber 1990 deutlich geringer als bei anderen Luftschadstoffen. Immer noch zu hoch sind auch die Emissionen der Stickstoffoxide und des Ammoniaks (minus 54,2 Prozent beziehungsweise minus 20,8 Prozent). UBA-Präsident Jochen Flasbarth drängt deshalb zu weiteren Anstrengungen: „Die Luftreinhaltung in Deutschland kennt zahlreiche Erfolgsgeschichten. Was uns beispielsweise beim Schwefeldioxid an großartigen Minderungen gelungen ist, müssen wir nun bei Feinstaub, Stickoxiden und Ammoniak fortsetzen.“

Den Grundstein für gesunde Luft in Europa legte die Genfer Luftreinhalte-Konvention, ein internationales Abkommen, das sich bereits 1979 über den „Eisernen Vorhang“ hinweg grenzüberschreitend wirkenden Luftschadstoffen annahm. Die EU-weite Festlegung nationaler Emissionshöchstmengen und der Umbau des Wirtschaftssystems in Osteuropa nach 1990 waren weitere Meilensteine. Zunehmend wurde auch die schwefelhaltige Braunkohle durch emissionsärmere Brennstoffe wie Steinkohle und Erdgas ersetzt – Kraftwerke wurden mit einer Abgasreinigung ausgestattet. Strengere Grenzwerte gab es auch für die Emissionen aus Industrieanlagen.

Beim Straßenverkehr konnte die Festlegung sogenannter Euro-Normen (1 bis 5 für Pkw und I bis V für Lkw) die Emissionen aus Fahrzeugabgasen deutlich verringern. Für die Zukunft sind hier weitere Maßnahmen vorgesehen – etwa die Euro 6/VI-Norm für Personen- und Lastkraftwagen – die die Stickstoffoxidemissionen zusätzlich senken werden. Der Verkehr spielte auch bei der Abnahme der Schwermetallemissionen eine entscheidende Rolle. War 1990 verbleites Benzin noch an jeder Tankstelle zu haben, so ist seit dem Verbot des Verkaufs 1998 eine signifikante Reduktion der Emissionsmengen zu beobachten; zwischen 1990 und 2010 sanken die Bleiemissionen in Deutschland um nahezu 91 Prozent.

Damit die Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft sinken, ist eine konsequente Anwendung der guten fachlichen Praxis nötig, also Einhaltung der Ausbringungsvorschriften für Düngemittel, sowie bei der Lagerung von Wirtschaftsdünger. Helfen können auch die Verbraucher, indem sie weniger Fleisch konsumieren.

Die Emission schädlicher Schwermetalle wie Cadmium und Quecksilber ist mit minus 69 Prozent und minus 67 Prozent stark rückläufig. Die Trendverläufe für persistente organische Schadstoffe zeichnen ein ähnlich erfreuliches Bild – die Bandbreite reicht hier von ebenfalls minus 91 Prozent für Dioxine über minus 78 Prozent bei Benzo-a-Pyren (das durch unvollständige Verbrennung organischer Stoffe wie Holz oder Kohle entsteht) bis zu minus 35 Prozent für Hexachlorbenzol (dieses entsteht als unerwünschtes Nebenprodukt bei der Verbrennung organischer Materialien in Gegenwart von Chlorverbindungen).

Das UBA aktualisiert seine Emissionsinventare für Luftschadstoffe jährlich. In diesem Jahr liegen erstmals Informationen für die gesamten zwei Dekaden seit der Wiedervereinigung vor. Hintergrund ist die Berichterstattung im Rahmen der Genfer Luftreinhaltekonvention. In diesem Rahmen werden die Emissionsfreisetzungen berechnet und an die internationalen Organisationen berichtet. Diese beinhalten dabei für den Zeitraum von 21 Jahren über 20 verschiedene Schadstoffe aus allen relevanten Emissionsquellen – von großen Kraftwerken über den Verkehr, Konsumprodukten bis hin zur Viehhaltung und Abfallwirtschaft.

Detaillierte Übersichten zu den Emissionsverläufen seit 1990 veröffentlicht das UBA als Trendtabellen. Diese können hier eingesehen werden:

„Klassische“ Luftschadstoffe: http://www.umweltbundesamt.de/emissionen/archiv/2012/2012_02_09_EM_Entwicklung_in_D_Trendtabelle_LUFT_v1.1.0.zip

Persistente organische Verbindungen: http://www.umweltbundesamt.de/emissionen/archiv/2012/2012_02_06_EM_Entwicklung_in_D_Trendtabelle_POP_v1.1.1.zip

Schwermetalle: http://www.umweltbundesamt.de/emissionen/archiv/2012/2012_02_06_EM_Entwicklung_in_D_Trendtabelle_HM_v2.0.2.zip

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InnoTrans 2012: Schiene vergrößert Umweltvorsprung

Neue Lokgeneration drosselt den Energieverbrauch

Der Schienenverkehr hat seinen Umweltvorsprung in den Jahren von 2000 bis 2011 weiter vergrößert. Das geht aus den neuesten Zahlen des Umweltbundesamtes (UBA) hervor, die das Heidelberger IFEU-Institut für die Datenbank „Umwelt & Verkehr“ regelmäßig aktualisiert und im Auftrag der Allianz pro Schiene, des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) und des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) benutzerfreundlich aufbereitet. Mit ihrer weiter gesteigerten Energieeffizienz zeige der Schienenverkehr, wie in Zeiten des knapper und teurer werdenden Erdöls die Mobilität künftig aussehen könne, teilten die drei großen Verbände des Bahnspektrums im Rahmen der Bahntechnikfachmesse InnoTrans am Donnerstag in Berlin mit.

Ronald Pörner, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB), wies darauf hin, dass der Schienenverkehr seine Umweltbilanz in der Vergangenheit immer weiter verbessert habe, das gelte im Übrigen auch für Diesellokomotiven. „Nicht anders als Autos und Lkw belasten Dieselloks durch die Emissionen eines Verbrennungsmotors die Umwelt. Allein durch den Austausch der 600 emissionsintensivsten Lokomotiven in Deutschland durch energieeffiziente Neufahrzeuge der jüngsten Generation, wie sie derzeit Zughersteller aus Deutschland auf der weltgrößten Fachmesse InnoTrans in Berlin ausstellen, können Dieselemissionen deutlich sinken: Kohlendioxidemissionen um 21 Prozent, Stickoxide um 71 Prozent und Rußpartikel um 97 Prozent.“ Angesichts dieses deutlichen Umwelteffekts müssten emissionsarme Neufahrzeuge nun auch rasch zum Einsatz kommen, forderte Pörner. Allerdings stelle die Finanzierung insbesondere für kleinere Eisenbahnverkehrsunternehmen eine Investitionsbarriere dar. „Eine von der Politik ausgelobte Umweltprämie könnte dagegen als Katalysator wirken: Der Verjüngungsprozess der rund 3.000 Diesellokomotiven in Deutschland würde beschleunigt und die Umwelt spürbar entlastet. Hiervon würde auch die Gesellschaft profitieren“, sagte Pörner.

Die Allianz pro Schiene wies darauf hin, dass der Verkehr für die Wirtschaft und die Menschen auch in Zukunft bezahlbar bleiben müsse. „Die Verbraucherpreise für Verkehr sind in den vergangenen Jahren deutlich schneller gewachsen als die Lebenshaltungskosten in Deutschland insgesamt“, sagte der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege. „Ein wesentlicher Grund für das überproportionale Wachstum der Mobilitätskosten sind die Teuerungen im Energiesektor“, sagte Flege. „Wir gehen deshalb davon aus, dass in Zukunft die Energieeffizienz im Verkehr wesentlich darüber mitbestimmt, welcher Verkehrsträger die Nase vorn hat.“ Flege wies darauf hin, dass in Deutschland schon heute rund 90 Prozent der Verkehrsleistung des Schienenverkehrs elektrisch erbracht werden. Auch schlage der Systemvorteil der Schiene bei den Preissteigerungen zu Buche: Wegen des geringeren Rollwiderstandes des Rad-Schiene-Systems seien die Bahnen bereits heute um ein Mehrfaches energieeffizienter unterwegs als ihre Wettbewerber auf der Straße, sagte Flege. Im Personenverkehr ist die Eisenbahn doppelt so energieeffizient wie die der Pkw. Im Güterverkehr ist die Schiene im Vergleich zum Lastwagen sogar fast viermal energieeffizienter.

Der VDV-Geschäftsführer Eisenbahnverkehr, Martin Henke, betonte, dass die Güterbahnen bei den CO2-Emissionen weiterhin einen Riesenvorsprung vor dem Lkw haben: „Im Verkehrsträgervergleich ist die Schiene in Sachen Klimaschutz um den Faktor 4,5 besser als der Lkw.“ Auch im Vergleich zum Pkw habe der Vorsprung zugenommen. „Im Personenverkehr liegt die Bahn um den Faktor zweieinhalb vor dem Pkw“, sagte Henke. „Die Ergebnisse des Umweltvergleichs zeigen, dass das weit verbreitete Vorurteil, nach dem Lastwagen und Pkw bei der Klimabilanz aufholen, falsch ist“, sagte Henke.

„Die Wachstumsprognosen gerade im Güterverkehr sprechen ganz eindeutig dafür, den Bahnverkehr weiter auszubauen. Dazu muss auch das Schienennetz erweitert werden. Die Achillesferse ist allerdings der Schienenlärm. Die Bevölkerung darf nicht durch noch mehr Schienenlärm belastet werden. Gelingt dies nicht, wird der notwendige Ausbau des Schienenverkehrs vor massive Probleme gestellt werden“, sagt Uwe Brendle, Leiter der Abteilung Verkehr und Lärm im Umweltbundesamt.

Die Datenbank „Umwelt & Verkehr“ der drei Verbände der Eisenbahnbranche ist eine Aufbereitung der sogenannten TREMOD-Daten des Umweltbundesamtes in Dessau-Roßlau. Die Datenbank gibt umfassend und schnell Auskunft über die spezifischen Emissions- und Verbrauchswerte der Verkehrsträger Straße, Schiene, Wasser und Luft. Sie enthält 8.800 Datensätze für den Güterverkehr und Personenverkehr in Deutschland, die einen Zeitraum von 1995 bis 2010 abdecken. Der heute vorgestellte Umweltvergleich der Verkehrsträger Straße – Schiene für den Zeitraum von 1995 bis 2011 ist eine Vorab-Information zur Aktualisierung der Daten für alle Verkehrsträger, die für den Herbst 2012 geplant ist.

Weitere Informationen und Links:

Umweltvergleich deutscher Verkehrsträger in Zahlen:

http://www.umweltdaten.de/verkehr/downloads/praesentation_umweltkennzahlen.ppt

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REACH: Umweltbundesamt sieht weitere Stoffe als ‚besonders besorgniserregend‘ an

Stoffe in Outdoor-Kleidung, Teppichen und Lacken im Fokus

Zwei hormonell wirksame Stoffe, die unter anderem in Lacken und Farben verwendet werden, sollen als ‚besonders besorgniserregend‘ eingestuft werden. Dafür setzt sich Deutschland auf Vorschlag des Umweltbundesamtes (UBA) bei der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) ein. Insgesamt schlägt Deutschland acht Chemikalien zur Einstufung als ‚besonders besorgniserregend‘ vor, darunter solche, die zum Beispiel Outdoor-Kleidung und Teppichen wasser-, schmutz- und fettabweisende Eigenschaften verleihen. UBA-Präsident Jochen Flasbarth: „Wir wollen in der EU klare Regeln für die Verwendung von hormonell wirkenden sowie langlebigen Stoffen, die sich in der Umwelt anreichern.“ Verbände, Unternehmen und Bürger können sich zu diesen Vorschlägen derzeit auf der Website der ECHA äußern. Auskunft über ‚besonders besorgniserregende‘ Stoffe in Alltagsprodukten können Verbraucherinnen und Verbraucher neuerdings per Strichcode über www.reach-info.de erhalten.

Hormonell wirksame Substanzen kommen in zahlreichen Alltagsprodukten vor. Sie verbreiten sich in der Umwelt und können Lebewesen teilweise erheblich schädigen. Beispiel Nonylphenol: Der Stoff ist bereits für zahlreiche Anwendungen verboten. Trotzdem lassen sich Spuren der Chemikalie in Gewässern finden – zum Teil in hohen Konzentrationen. Der Stoff wird unter anderem als Hilfsmittel zum Herstellen von Textilien, in Harzen und Lacken eingesetzt. Wissenschaftliche Studien beweisen, dass Nonylphenol das Hormonsystem von Fischen beeinträchtigt und schon in geringen Konzentrationen Entwicklung und Fortpflanzung der Tiere schädigt. Ein ähnliches Problem stellen Octylphenolethoxylate dar. Diese Stoffe kommen in Farben, Lacken und Klebstoffen vor. Gelangen sie über das Abwasser in Kläranlagen und Gewässer, kann sich das hormonell wirksame Octylphenol bilden. Octylphenol beeinträchtigt bereits in geringen Konzentrationen die Fortpflanzung und Entwicklung von Fischen.

Unter den insgesamt 54 neuen Vorschlägen der EU-Mitgliedstaaten sowie der ECHA für ‚besonders besorgniserregende‘ Stoffe befinden sich mehrere per- und polyfluorierte Chemikalien – abgekürzt als PFC. Sie kommen wegen ihrer wasser-, schmutz- und fettabweisenden Eigenschaften unter anderem in Outdoor-Kleidung, Kochgeschirr und Papier zum Einsatz. Die meisten PFC sind so stabil, dass sie in der Umwelt nicht abgebaut werden können. Dadurch lassen sie sich weltweit nachweisen, vor allem in Flüssen und Meeren. Auch im Blut von Menschen und tierischen Organismen sind PFC nachweisbar. Besonders kritisch sehen Fachleute die lange Verweildauer von mehreren Jahren im menschlichen Blut.

Die europäische Chemikalienverordnung REACH sieht eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Unternehmen, Umwelt- und Verbraucherverbände, Behörden und auch interessierte Bürgerinnen und Bürger können auf der Website der ECHA die Vorschläge 45 Tage lang kommentieren. Danach entscheiden Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, ob sie einen Stoff als ‚besonders besorgniserregend‘ bewerten. Stimmen sie zu, nimmt die ECHA den Stoff in die Kandidatenliste auf. Für alle Stoffe auf dieser Liste besteht eine Informationspflicht gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Sie können beim Handel kostenfrei Informationen darüber erhalten, ob und in welcher Konzentration ein ‚besonders besorgniserregender‘ Stoff in einem Produkt vorkommt. Am einfachsten geht das online über die REACH-Abfrage auf www.reach-info.de. In vielen Fällen lässt sich allein mit dem Strichcode des Produktes eine Email-Anfrage an den Hersteller versenden.

Weitere Informationen und Links:

Liste der Vorschläge zur Identifizierung besonders besorgniserregender Stoffe:

http://echa.europa.eu/web/guest/proposals-to-identify-substances-of-very-high-concern

Ihre Anfrage zu besonders besorgniserregenden Stoffen in Alltagsprodukten stellen Sie hier:

www.reach-info.de

Weitere Informationen zu REACH:

http://www.reach-clp-helpdesk.de/de/Startseite.html

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Fracking nur mit strengen Auflagen zulassen

Neues Gutachten: Keine Erdgasbohrungen in Trinkwasserschutzgebieten

Die Fracking-Technologie, mit der Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten gefördert wird, kann zu Verunreinigungen im Grundwasser führen. Besorgnisse und Unsicherheiten bestehen besonders wegen des Chemikalieneinsatzes und der Entsorgung des anfallenden Abwassers, dem so genannten Flowback. Zu diesem Schluss kommt ein aktuelles Gutachten für das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt, das heute in Berlin von Bundesumweltminister Peter Altmaier und dem Präsidenten des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth, vorgestellt wurde. Zwar soll Fracking an sich nicht verboten werden. Aufgrund der gegenwärtigen Erkenntnislücken und der ökologischen Risiken empfiehlt das Gutachten aber strenge Auflagen für den Einsatz der Technologie sowie ein schrittweises Vorgehen. Die Gutachter plädieren unter anderem für ein Verbot von Erdgas-Fracking in Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten. Bundesumweltminister Peter Altmaier begrüßt das Gutachten: „Die Ergebnisse und Empfehlungen des Gutachtens bringen uns in der Diskussion um Fracking ein großes Stück voran. Die Risiken für das Grundwasser sind klar benannt. Bevor Fracking zum Einsatz kommt, müssen sämtliche Bedenken ausgeräumt sein.“ Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes: „Den Vorschlag, eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung einzuführen, halte ich für besonders wichtig. Unsere Trinkwasserressourcen dürfen wir nicht gefährden“. Beide sprechen sich für eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit aus.

Bei der Erdgasförderung aus unkonventionellen Lagerstätten, zum Beispiel Kohleflözgas, können mehrere tausend Tonnen zum Teil gefährlicher, giftiger, gesundheits- und umweltgefährdender Chemikalien pro km² Fläche zum Einsatz kommen. Diese werden in einer so genannten Stützmittelflüssigkeit dazu eingesetzt, um erdgashaltiges Gestein aufzubrechen. Die derzeit vorliegenden Fakten reichten nicht aus, um mögliche Risiken abschließend bewerten zu können.

Um die konkreten Auswirkungen bei der Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten in Deutschland benennen zu können, fehlte es an wissenschaftlich fundierten Kenntnissen. Dies gilt insbesondere für potentielle Auswirkungen auf das Grundwasser. Eine interdisziplinäre Gruppe von Gutachtern hat nun die Risiken von Fracking mit besonderem Blick auf das Grundwasser untersucht. Die Gutachter raten davon ab, Fracking derzeit großflächig zur Erschließung unkonventioneller Erdgasvorkommen in Deutschland einzusetzen. Da es nach wie vor an vielen Daten zu den Lagerstätten, den Auswirkungen von Bohrungen sowie den eingesetzten Chemikalien mangelt, empfehlen sie stattdessen im Rahmen von behördlich und wissenschaftlich eng begleiteten Einzelvorhaben schrittweises vorzugehen. Weitgehende Transparenz fordern die Gutachter beim Einsatz von Chemikalien. Über deren Menge und Eigenschaften sollten vollständige Information vorliegen. Das gilt im Besonderen für ihr human- und ökotoxikologisches Gefährdungspotenzial. Zudem sollte geklärt werden, ob die Möglichkeit besteht, besorgniserregende Stoffe zu ersetzen. Insofern relevante Daten zu den beim Fracking eingesetzten Stoffen fehlen, kann nach Ansicht der Gutachter auch keine Genehmigung erteilt werden.

Das Gutachten schlägt weiterhin mehrere Änderungen im Berg- und Verwaltungsrecht vor. Demnach soll es für jede Erdgasbohrung mit Einsatz der Frackingtechnologie eine Umweltverträglichkeitsprüfung geben. Ziel ist es, die Beteiligungsrechte der Betroffenen und der Öffentlichkeit zu stärken. Um den Schutz der Gewässer zu gewährleisten raten die Gutachter, das Bergrecht so zu ändern, dass die wasserrechtlichen Prüfungen unter Federführung einer dem Umweltministerium unterstehenden Umweltbehörde erfolgen. Die umwelt- und sicherheitsrechtliche Genehmigung und Überwachung bergbaulicher Vorhaben sollte zudem dem Geschäftsbereich der Umweltministerien zugeordnet werden, um einen effizienten Umweltschutz durch eine funktionale und organisatorische Trennung vom Wirtschaftsressort zu gewährleisten. „Die Vorschläge werden nun intensiv zu prüfen und mit den Beteiligten zu diskutieren sein. Ich bin zuversichtlich, dass wir eine für Alle akzeptable Lösung der Fracking-Problematik finden werden“ so Bundesumweltminister Peter Altmaier.

Weitere Informationen und Links:

Das Gutachten „Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten“ finden Sie unter:

http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/4346.pdf

Handlungs- und Verfahrensempfehlungen des Gutachtens gibt es unter:

http://www.umweltdaten.de/publikationen/weitere_infos/4346-0.pdf

Eine Themenseite des UBA zum Thema Fracking finden Sie unter:

http://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/grundwasser/fracking.htm

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Auf den Spuren der Klimaerwärmung

Neues UBA-Kinderbuch „Pia, Alex und das Klimaprojekt – Eine abenteuerliche Entdeckungsreise“

Strom sparen, recyceln und öfter das Fahrrad benutzen – diese und andere Dingen können Kinder von klein auf lernen. Aber warum hilft das der Umwelt? Was hat Energiesparen mit dem Klima zu tun? Gibt es einen Unterschied zwischen Klima und Wetter und warum erwärmt sich das Klima überhaupt? Genau das wollen Pia und Alex für ein Schulprojekt herausfinden. Dabei stolpern sie auf mysteriöse Weise von einem Abenteuer in das nächste und erleben hautnah, was der Klimawandel mit sich bringt. Plötzlich weht ihnen ein Sturm um die Ohren, dann wieder heizt ihnen die Sonne ein und der Wald brennt lichterloh. Der farbenfrohe Anblick eines Korallenriffs macht ihnen schließlich besonders deutlich, warum sich Klimaschutz lohnt.

Pia und Alex gehen gemeinsam in eine Klasse. Auch nach der Schule treffen sie sich noch in ihrem Geheimversteck – einem verlassenen Pförtnerhäuschen der Wetterstation. Als die beiden eines Nachmittags ihr Pförtnerhäuschen betreten, um für das Klimaprojekt in der Schule zu basteln, erleben sie eine Überraschung: In ihrer „Hütte“ hat sich etwas verändert. Das ist der Beginn für eine abenteuerliche Entdeckungsreise …

In dem neuen Buch lernen Kinder ab 8 Jahren auf spannende und anschauliche Weise viel Wissenswertes über die globale Erwärmung des Klimas. Zudem erfahren sie, was jeder einzelne dagegen tun kann. Die vergnügliche Geschichte von Claudia Mäder wurde von Nikko Barber mit liebevollen und witzigen Illustrationen versehen. Im Anhang werden Kinderbilder gezeigt, die Dessauer Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines Malwettbewerbs gezeichnet haben.

Das Buch kann kostenlos bestellt werden unter:

http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/4260.html

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10 Jahre Elbe-Hochwasser: Rechtzeitige Information – die Basis für gute Vorbereitung

Neue UBA-Hochwasserbroschüre erschienen

Mitte August jährt sich das Jahrhundert-Elbehochwasser, das im Sommer 2002 enorme Schäden verursachte, zum zehnten Mal. Insgesamt entstanden damals in Deutschland Schäden von mehr als elf Milliarden Euro. Über 370.000 Menschen waren betroffen, 21 Menschen starben. Doch was hat sich seitdem getan? Damals mangelte es an Informationsmöglichkeiten für die Bevölkerung. Viele Menschen wurden von den Ereignissen überrascht. Dies darf nicht wieder geschehen! Hochwasserkarten werden zukünftig über die Risiken und Ausbreitungsgebiete von Hochwasser informieren. „Hochwasser sind immer wiederkehrende Naturereignisse. Es ist daher wichtig, die Ursachen zu verstehen und Vorsorge zu treffen“, so Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Die neue Broschüre des UBA bietet eine umfangreiche Übersicht zum Thema: „Hochwasser – Verstehen, Erkennen, Handeln!“. Fakt ist aber auch: In vielen ehemaligen Überschwemmungsgebieten liegen heute Städte, Straßen und Industrieanlagen. Dadurch ist das Risiko für zukünftige Schäden durch Hochwasser weiterhin erheblich. „Die Flüsse brauchen mehr Raum, um sich bei Hochwasser auf natürliche Art und Weise ausbreiten zu können“, sagt Flasbarth weiter. „Deiche müssen zurückverlegt werden, um ehemalige Auen wieder mit dem Fluss zu verbinden. Damit bleibt bei Hochwasserereignissen mehr Wasser in der Fläche.“

Der Flächenverlust natürlicher Überschwemmungsgebiete ist eine wesentliche Ursache für die Schwere der Schäden. An der Elbe bei Lenzen in Brandenburg und unterhalb von Aken in Sachsen-Anhalt sind Deichrückverlegungen bereits erfolgt, dies ist aber zu wenig. Wichtig ist auch die Entwicklung der Bebauung in Flussnähe zu steuern. So können heute nicht mehr ohne Weiteres neue Baugebiete in Wassernähe ausgewiesen werden.

Nicht zu vergessen sind die weiteren Handlungsmöglichkeiten. Neue Gesetze sorgen dafür, dass die Bevölkerung besser über Hochwassergefahren informiert wird. Bis Ende 2013 sollen sogenannte Hochwassergefahrenkarten angefertigt werden, dies schreiben die europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (EU-HWRM-RL) zur Bewertung von Hochwasserrisiken und die Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes vor. Die Länder müssen jetzt termingerecht und möglichst in einheitlichem Layout die Hochwasserkarten erarbeiten und der Bevölkerung zur Verfügung stellen.

Die Karten werden über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung informieren. Auch sollen sie deichgeschützte Flächen zeigen, die bei einem Versagen des Deiches durch Hochwasser betroffen sein könnten. Auf dieser Grundlage können Hochwassergefährdete und Hauseigentümer über eigene Schutzmaßnahmen entscheiden.

Weitere Informationen und Links

Die Broschüre „Hochwasser – Verstehen, Erkennen, Handeln!“ finden Sie unter:

http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/4290.html

Eine Auswahlliste von Hochwassergefahrenkarten bietet folgender Link:

http://www.umweltbundesamt.de/wasser/kontakte/verweise.htm

Informationen zu aktuellen Hochwasserereignissen gibt es unter:

http://www.hochwasserzentralen.de

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Meeresschutz darf etwas kosten

Umweltbundesamt: Bürger wollen für saubere Ostsee mehr zahlen

In der Ostsee wachsen nach wie vor zu viele Algen. Das beeinträchtigt die Wasserqualität zum Teil erheblich. Umso mehr sind die Menschen in den Anrainerländern der Ostsee bereit, für deren Schutz zu zahlen. Jährlich rund vier Milliarden Euro würden die Befragten ausgeben wollen, um den ökologischen Zustand der Ostsee zu verbessern. Dies belegt eine neue Studie des internationalen Forschungsnetzwerks BalticSTERN. Demnach sind sich die Menschen durchaus bewusst, welche Bedeutung eine intakte Ostsee für ihre eigene Umwelt hat. Die Ostsee leidet unter einer zu hohen Nährstoffanreicherung, oftmals trübem Wasser, Algenblüten und einem zu niedrigen Sauerstoffgehalt. Für ein gesünderes Meeresökosystem sind die Deutschen beispielsweise bereit, zusätzlich 27,40 Euro pro Person und Jahr zu zahlen. „Wir können der Politik signalisieren: Es gibt eine große öffentliche Unterstützung für Maßnahmen, die den Zustand der Ostsee verbessern. Heute wenig zu tun, wird uns später teuer zu stehen kommen“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA).

In Deutschland ging der Eintrag an Stickstoff und Phosphor in die Ostsee zwar deutlich zurück, die durch diese Stoffe ausgelöste Eutrophierung beeinträchtigt die Qualität des Meerwassers aber nach wie vor. Diese sorgt für Wassertrübungen und eine hohe Anzahl von Algen. Dadurch sinkt der Sauerstoffgehalt in der Ostsee, während der Gehalt von Stickstoff im Wasser steigt. Im Allgemeinen hat bereits jede zweite Person im Ostseeraum Erfahrungen mit den Auswirkungen der Eutrophierung gemacht, so ein Befund der Studie des internationalen Forschungsnetzwerks BalticSTERN.

Die Studie zeigt: viele Menschen sind besorgt über den Zustand der Ostsee. Dabei beziehen sie sich auf die gesamte Ostsee, nicht nur auf die Regionen, in denen sie leben. Gleichzeitig nimmt der Meeresschutz unter den Befragten einen hohen Stellenwert ein. So würden die Deutschen zusätzlich 27,40 Euro pro Person und Jahr für Maßnahmen gegen die Eutrophierung zahlen. Dies wären vor allem strengere Auflagen für Landwirte, aber auch die Einführung phosphatfreier Geschirrspülreiniger und schärfere Emissionsnormen für Schiffsabgase. Rechnet man das auf den über 18 Jahre alten Anteil der deutschen Bevölkerung von 68,3 Millionen Menschen hoch, ist den Deutschen eine gesunde Ostsee also insgesamt jährlich 1,87 Milliarden Euro wert. Dies geht einher mit dem hohen Erholungswert, den die Befragten der Ostsee zuschreiben. Von den 1.500 in Deutschland Befragten gaben 83 Prozent an, schon einmal an der Ostsee gewesen zu sein. Als Aktivitäten gaben die meisten einen Aufenthalt am Strand oder Wandern an.

In allen neun Ostseeländern gibt es eine große Zustimmung für Maßnahmen, die die Meeresqualität der Ostsee verbessern. Mehr als die Hälfte der Befragten wäre bereit, den Ostsee-Aktionsplan aus dem Jahr 2007 finanziell zu unterstützen. Die durchschnittliche Zahlungsbereitschaft variiert zwar zwischen den einzelnen Staaten – von ca. vier Euro in Lettland bis ca. 110 Euro in Schweden. Berücksichtigt man allerdings die Einkommensunterschiede, verringert sich diese Spanne.

Um den Zustand der Ostsee zu verbessern, haben die Mitglieder der Helsinki-Kommission, kurz HELCOM, einen Aktionsplan entworfen. Diese Kommission besteht aus den neun europäischen Ländern, die an die Ostsee grenzen, und der Europäischen Union. Um zu erfahren, inwieweit die Bevölkerung diesen Aktionsplan finanziell unterstützen würde, hat das Forschungsnetzwerk BalticSTERN erstmals insgesamt 10.500 Menschen in den neun Staaten gleichzeitig befragt. Die Studie präsentierte den Befragten zwei Szenarien: den Zustand der Ostsee 2050, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden, und den Zustand, der durch den Aktionsplan herbeigeführt würde. Anschließend gaben die Teilnehmenden an, ob und wie viel sie zu zahlen bereit sind, um Verbesserungsmaßnahmen durchzuführen.

Weitere Informationen und Links:

BalticSTERN ist ein Forschungsnetzwerk von Partnern aus allen Ostseeanrainerstaaten. Es entwickelt ökologische und ökonomische Modelle und führt diese zusammen, um die Nutzen und Kosten von Verbesserungsmaßnahmen zu beziffern und kosteneffiziente Maßnahmen zu identifizieren. Die Ergebnisse der vorgelegten Zahlungsbereitschaftsanalyse werden in eine Kosten-Nutzen-Analyse einfließen, die im Herbst 2012 veröffentlicht werden soll.

Die Studie „Die Nutzen des Erreichens der Stickstockstoffreduzierungsziele für die Ostsee – eine Kombination von ökologischen Modellen mit kontingenten Bewertungsmethoden in den neun Ostseeanrainerstaaten“ ist erhältlich unter: www.mtt.fi/dp/DP2012_1.pdf

Das UBA-Hintergrundpapier „Abfälle im Meer – ein gravierendes ökologisches, ökonomisches und ästhetisches Problem“ finden Sie unter: http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/3900.html

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Untersuchung „Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Wasserwirtschaft“

Auf dem Gebiet des Technologietransfers in der Wasserwirtschaft hat das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) eine neue Untersuchung mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Wasserwirtschaft“ begonnen. Der Analyseansatz ist ein Innovationsreport, wodurch das aktuelle Innovationsgeschehen in Gebieten mit besonders hoher Dynamik und Brisanz aufgezeigt werden soll.
Ziel des Projektes ist es, die Herausforderungen und notwendigen Innovationsprozesse zu untersuchen. Ausgehend von den Herausforderungen und Trends sollen die Innovationsdynamik und technologische Leistungsfähigkeit aufgezeigt sowie die nationalen Umsetzungsstrategien und Anreizmöglichkeiten diskutiert werden. Auf internationaler Ebene sollen die Bedingungen für die Umsetzung von Technologietransfer sowie Handlungsoptionen herausgearbeitet werden. Im Rahmen des Projektes wird mit unterschiedlichen Akteuren Kontakt aufgenommen werden. Die Projektleitung hat Dr.-Ing. Thomas Hillenbrand vom Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI.
Das TAB ist eine selbstständige wissenschaftliche Einrichtung, die den Deutschen Bundestag und seine Ausschüsse in Fragen des wissenschaftlich-technischen Wandels berät.
Quelle und weitere Informationen:
Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB), Untersuchung „Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Wasserwirtschaft“

http://www.tab-beim-bundestag.de/de/untersuchungen/uI0029.html

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Bundessrat-Entschließung zu Dienstleistungskonzessionen: Länder fordern Ausnahmeregelung für Wasserwirtschaft

In der Bundesratsentschließung vom 30. März 2012 haben die Bundesländer gefordert, die Wasserwirtschaft von den Regelungen einer geplanten EU-Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen auszunehmen. Der Bundesrat verabschiedete eine entsprechende Entschließung. Er begründet sein Votum auch damit, dass der hohe und europaweit führende Qualitätsstandard des Trinkwassers in Deutschland auf die von den Kommunen verantwortete Wasserversorgung zurückzuführen sei.

Das entsprechende Protokoll lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Lesen Sie bitte in den nächsten Tagen dazu unter:
http://www.bundesrat.de/cln_152/nn_1888074/DE/Home/homepage__node.html?__nnn=true

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Schmerzmittel belasten deutsche Gewässer

Jährlich mehrere hundert Tonnen an Arzneimitteln im Abwasser

In deutschen Gewässern und Böden lassen sich Arzneimittelrückstände mittlerweile immer häufiger nachweisen. Das belegen aktuelle Daten aus Forschungsprojekten und der Gewässerüberwachung. Jeden Tag gelangen mehrere Tonnen an Arzneimittelwirkstoffen in die Umwelt, hauptsächlich durch die menschliche Ausscheidung, mehrere hundert Tonnen pro Jahr zusätzlich durch die unsachgemäße Entsorgung von Altmedikamenten über die Toilette. Wie sich diese Substanzen auf die Umwelt auswirken, wird derzeit nicht systematisch untersucht. Diese Lücke muss nach Auffassung des Umweltbundesamtes (UBA) ein zulassungsbegleitendes Umweltmonitoring schließen. „Die Vorsorge beim Umgang mit Arzneimittelrückständen muss verbessert werden, denn diese Stoffe können problematisch für die Umwelt sein. Eine bessere Überwachung soll helfen, Belastungsschwerpunkte und ökologische Auswirkungen von Medikamenten zu erkennen und die medizinische Versorgung umweltverträglicher zu gestalten.“, erklärt UBA-Präsident Jochen Flasbarth.

Vorkommen und Auswirkungen von Arzneimitteln in der Umwelt werden nach Meinung des Umweltbundesamtes unterschätzt. Wegen des demografischen Wandels unserer Gesellschaft wird die Konzentration von Humanarzneimitteln in der Umwelt vermutlich noch weiter zunehmen. Jochen Flasbarth: „Das UBA empfiehlt daher, ein Umweltmonitoring für Arzneimittel einzuführen. Es soll bereits im Zulassungsprozess für Medikamente verankert werden. Dadurch kann der Schutz der Umwelt gestärkt und die Versorgung der Patienten umweltverträglicher gestaltet werden.“

Eine aktuelle Literaturstudie, die im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführt wurde, führt die aus Umweltsicht besonders problematischen Arzneimittel auf. Die Studie enthält Daten zu Verhalten und Vorkommen von Arzneimitteln in der Umwelt, priorisiert nach Verbrauchsmenge, Umweltkonzentration und umweltschädigendem Potenzial. Von den 156 in Deutschland in verschiedenen Umweltmedien nachgewiesenen Arzneimittelwirkstoffen wurden 24 mit hoher Priorität eingestuft. Das bedeutet, dass diese Stoffe ein hohes Potential haben, Umweltorganismen zu schädigen. Einer dieser Wirkstoffe ist das weit verbreitete Schmerzmittel „Diclofenac“, welches Nierenschäden in Fischen hervorrufen kann und mittlerweile in sehr vielen Gewässern zu finden ist. Es steht deshalb auch auf der EU-Kandidatenliste für neue so genannte prioritäre Stoffe zur EG-Wasserrahmenrichtlinie.

Arzneimittel gelangen hauptsächlich mit dem häuslichen Abwasser in die Umwelt. Die meisten Stoffe werden nach der Einnahme – oft unverändert – wieder ausgeschieden. Schätzungsweise mehrere hundert Tonnen pro Jahr nicht verbrauchter Medikamente entsorgen viele Bürger unsachgemäß direkt über Spüle oder Toilette. Da viele Kläranlagen heute noch nicht in der Lage sind, alle Stoffe rückstandslos abzubauen oder zurückzuhalten, erreicht der Rest, wenn auch stark verdünnt, die Flüsse und kann dort besonders empfindliche Organismen wie Fische dauerhaft schädigen. Um gezielt Minderungsmaßnahmen bei der Abwasserreinigung in Kläranlagen ergreifen zu können, muss die Belastungssituation mit solchen Problemsubstanzen jetzt identifiziert werden.

Selbst im Trinkwasser können sehr geringe Konzentrationen enthalten sein. Pro Liter Wasser handelt sich dabei um Bruchteile von Mikrogramm. Zur Demonstration: Ein Mikrogramm pro Liter entspricht etwa der Zuckerkonzentration in einem 50 m-Schwimmbecken, in dem ein Stück Würfelzucker aufgelöst wurde. Trinkwasserhygienisch sind diese Arzneimittelspuren zwar unerwünscht, für den Menschen besteht dadurch aber keine Gesundheitsgefahr. Alle jetzt zu treffenden Maßnahmen zum Schutz des Trinkwassers dienen deshalb der Vorsorge und langfristigen Versorgungssicherheit, nicht der Abwehr konkreter Risiken.

Weitere Informationen und Links:
Die Prüfung der Umweltwirkungen von Arzneimitteln ist EU-weit fester Bestandteil der Zulassungsverfahren. In Deutschland ist das Umweltbundesamt seit 1998 für die Umweltrisikobewertung von Human- und Tierarzneimitteln zuständig. Im Falle eines Umweltrisikos kann das Umweltbundesamt Auflagen zur Risikominderung erwirken oder bei Tierarzneimitteln sogar die Zulassung verweigern. Die Umweltrisikobewertung bei der Zulassung beruht u.a. auf berechneten Umweltkonzentrationen. Ein systematisches Monitoring der tatsächlichen Umweltkonzentrationen gibt es bisher nicht. Das soll sich nach Wunsch des Umweltbundesamtes in Zukunft ändern. Ein an die Zulassung gekoppeltes Monitoring kann dazu beitragen, die tatsächlichen Umweltkonzentrationen von als kritisch eingeschätzten Arzneimitteln zu bestimmen und das Umweltrisiko besser einzuschätzen.

Gutachten „Zusammenstellung von Monitoringdaten zu Umweltkonzentrationen von Arzneimitteln“:

http://www.uba.de/uba-info-medien/4188.html

Ergebnisse des Workshops „Monitoring von Arzneimitteln in der Umwelt – Notwendigkeit, Erfahrungen und Perspektiven für die Arzneimittelzulassung“: http://www.umweltbundesamt.de/chemikalien/arzneimittel/workshop_monitoring_arzneimittel.htm

Das Umweltbundesamt hat vor kurzem eine Empfehlung für praktische Minderungsmaßnahmen zum Schutz des Trinkwassers herausgegeben, die bereits am Beginn der Verschmutzungskette ansetzen: http://www.umweltdaten.de/wasser/themen/trinkwasserkommission/massnahmeempfehlung_hamr.pdf

Publikation des Umweltbundesamtes und des Instituts für Sozialökologie in Frankfurt/Main: Handlungsmöglichkeiten zur Minderung des Eintrags von Humanarzneimitteln und ihren Rückständen in das Roh- und Trinkwasser:

http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/4024.html

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Mit Ressourceneffizienz unsere Wettbewerbsfähigkeit steigern!

Bundesregierung beschließt Deutsches Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess)
Das Bundeskabinett hat heute das Deutsche Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess) beschlossen. Ziel des Programms ist es, durch Marktanreize, Forschung und Innovation und durch Beratung die Rohstroffproduktivität der deutschen Wirtschaft, das heißt die immer stärkere Entkopplung unseres Wachstums vom Ressourcenverbrauch, kontinuierlich weiter zu steigern. Mit ProgRess legt die Bundesregierung erstmals ein umfassendes Programm zur nachhaltigen Nutzung von Rohstoffen vor.
Bundesumweltminister Röttgen bezeichnete das Programm als einen „Masterplan für nachhaltiges Wachstum“. Die effiziente Nutzung endlicher Ressourcen sei „eine der größten ökonomischen, ökologischen und sozialen Herausforderungen unserer Zeit“ und eine „Schlüsselkompetenz zukunftsfähiger Gesellschaften“. Sie begrenze Umweltbelastungen, stärke die globale Wettbewerbsfähigkeit und schaffe qualifizierte neue Arbeitsplätze: „Deutschland hat die besten Voraussetzungen, beim notwendigen globalen Wandel zu einer ressourceneffizienten Wirtschaftsweise voranzugehen und eine Vorreiterrolle zu übernehmen. Wir wollen zeigen, wie die Ressourceneffizienz in einem hochentwickelten Industrieland ohne Wohlstandseinbußen gesteigert und gleichzeitig der Verbrauch von Rohstoffen gesenkt werden kann“.
ProgRess beschreibt im Kern neue Handlungsansätze, Maßnahmen und Beispiele zur Steigerung der Ressourceneffizienz. Dabei wird die gesamte Wertschöpfungskette betrachtet: Es geht darum, eine nachhaltige Rohstoffversorgung zu sichern, Ressourceneffizienz in der Produktion zu steigern, Konsum ressourceneffizienter zu gestalten, eine ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft auszubauen sowie übergreifende Instrumente zu nutzen. Dabei setzt es auch auf die Stärkung freiwilliger Maßnahmen und Initiativen in Wirtschaft und Gesellschaft. Beispiele sind der Ausbau der Effizienzberatung für kleine und mittlere Unternehmen, die Unterstützung von Umweltmanagementsystemen, die vermehrte Berücksichtigung von Ressourcenaspekten in Normungsprozessen, die verstärkte Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung an der Nutzung ressourceneffizienter Produkte und Dienstleistungen, die Stärkung freiwilliger Produktkennzeichen und Zertifizierungssysteme, der Ausbau der Kreislaufwirtschaft sowie die Verstärkung von Technologie- und Wissenstransfer in Entwicklungs- und Schwellenländer.
Weltweit wurden im Jahr 2009 über 68 Mrd. Tonnen Rohstoffe eingesetzt, rund ein Drittel mehr als im Jahr 2000 und etwa doppelt so viel wie Ende der 1970er Jahre. Ein Trend, der sich fortsetzen wird: Bis zum Jahr 2050 soll die Weltbevölkerung Prognosen zufolge auf über 9 Milliarden Menschen wachsen. Die Schwellenländer verzeichnen ein rasantes Wirtschafts-wachstum. Deshalb nimmt die Nachfrage nach Rohstoffen auch weiterhin deutlich zu. Gleich-zeitig bringt die intensive Rohstoffnutzung Umweltbeeinträchtigungen mit sich, die von der Freisetzung von Treibhausgasen über Schadstoffeinträge in Luft, Wasser und Boden bis zur Beeinträchtigung von Ökosystemen und Biodiversität reichen können. Röttgen: „Schon jetzt übersteigt die Nutzung von natürlichen Ressourcen die Regenerationsfähigkeit der Erde deutlich. Das ist ein Trend, den wir im Interesse unser Kinder und Enkel stoppen und umkehren müssen. Dabei geht es auch um globale Gerechtigkeit: Der Pro-Kopf-Konsum von Rohstoffen ist in Europa rund viermal so hoch wie in Asien und fünfmal so hoch wie in Afrika. Während die Industrienationen aber den Großteil der globalen Wertschöpfung erwirtschaften, treffen die ökologischen und sozialen Folgewirkungen der Ressourcennutzung überproportional die Entwicklungsländer.“
Bereits 2002 hat die Bundesregierung in ihrer Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel verankert, Deutschlands Rohstoffproduktivität bis 2020 gegenüber 1994 zu verdoppeln. Mit diesem Ziel ist Deutschland international Vorreiter. In der Rohstoffstrategie vom 20. Oktober 2010 wurde beschlossen, ein Ressourceneffizienzprogramm zu entwickeln, um dieses Ziel umzusetzen. ProgRess zeigt nicht nur auf, was die Bundesregierung unternimmt, damit Deutschland ressourceneffizienter wird. Auch 14 Länder und 23 Verbände und Einrichtungen stellen in einem Anhang beispielhaft ihre eigenen Aktivitäten zur Ressourceneffizienz dar. Die Bundesregierung greift mit ProgRess auch europäische und internationale Impulse auf: Die EU-Kommission hat eine der sieben Leitinitiativen der „Europa 2020″- Strategie dem Ziel eines Ressourcen schonenden Europa gewidmet und dies im September 2011 mit einem konkreten Fahrplan unterlegt. Das Internationale Ressourcen-Panel der Vereinten Nationen hat 2011 einen Bericht zur Entkopplung von Ressourcennutzung und Wirtschaftswachstum veröffentlicht. Ressourceneffizienz wird auch beim Gipfel der Vereinten Nationen „Rio plus 20“ in Rio de Janeiro im Juni 2012 ein wichtiges Thema sein.

http://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/48408.php

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Bundesregierung: Wasserwirtschaft kann Beitrag zur Energiewende leisten

Die Wasser- und Abwasserwirtschaft kann nach Meinung der Bundesregierung einen erheblichen Beitrag zur Energiewende leisten. So würden allein die rund 10 000 Kläranlagen in Deutschland jährlich 4400 Gigawatt Strom verbrauchen – rund 3 Prozent des in Deutschland erzeugten Stroms. Würden hier die Potenziale zur Energieeinsparung genutzt, könnte damit ein wesentlicher Beitrag zur Energiewende geleistet werden, heißt es in einer Antwort (Bundestags-Drucksache 17/8675) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen über Energiesparmöglichkeiten in der Wasser- und Abwasserwirtschaft. Weitere Einsparpotenziale sieht die Regierung in der Nutzung von kinetischer und thermischer Energie, die in den Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen vorhanden ist. Allerdings bestünden für eine mögliche Energieeinsparung Probleme darin, dass dazu hohe Anfangsinvestitionen nötig seien und „Zweifel an der Wirksamkeit der Maßnahmen“ bestünden, schreibt die Regierung. Durch entsprechende Aufklärung und eine Reihe von beispielhaften Programmen möchte das Bundesumweltministerium für die Anlagenbetreiber einen Anreiz schaffen, die entsprechenden Potenziale in der Zukunft zu nutzen.

http://www1.gfa-news.de/gfa/news/news.nsf/web/6853D528DE55D673C12579B900507CBF

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Für gesundes Wasser aus Hausbrunnen

Umweltbundesamt unterstützt Betreiber mit neuem Leitfaden

Rund ein Prozent der deutschen Bevölkerung bezieht ihr Trinkwasser aus Hausbrunnen. Auch an Trinkwasser aus diesen sehr kleinen Wasserversorgungsanlagen stellt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) klare Qualitätsanforderungen. Typischerweise findet man diese Anlagen eher im ländlichen Bereich. Wie das Wasser aus eigenen Brunnen und Quellen ein gesunder, sicherer Genuss bleibt, zeigt jetzt die neue Broschüre des Umweltbundesamtes (UBA): „Gesundes Trinkwasser aus eigenen Brunnen und Quellen – Empfehlungen für Betrieb und Nutzung“. Ab sofort ist sie kostenlos erhältlich. Die Broschüre informiert über rechtliche Pflichten bei Nutzung und Betrieb von eigenen Brunnen und Quellen, benennt mögliche Gefährdungen für die Trinkwasserqualität und gibt Hinweise auf Gegenmaßnahmen. „Nur der sichere Betrieb von Brunnen oder Quellfassungen sorgt für Trinkwasser, das schmeckt und gesund ist“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des UBA.

Über 700.000 Menschen in Deutschland beziehen ihr Trinkwasser aus eigenen Brunnen oder Quellfassungen. Das entspricht in etwa der Einwohnerzahl von Frankfurt am Main und etwa einem Prozent der deutschen Bevölkerung.

In ländlichen Gebieten sind Hausbrunnen vielerorts ein wichtiger Bestandteil der Wasserversorgung. Das Problem: Im Gegensatz zu zentralen Wasserversorgungen entspricht die Trinkwasserqualität dieser Anlagen nicht immer den mikrobiologischen und chemischen Qualitätsanforderungen der Trinkwasserverordnung. Das belegen die dem UBA vorliegenden Daten. „Alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland haben Anspruch auf Wasser, das schmeckt und gesund ist“, so der UBA-Chef. Um dieses Ziel zu erreichen, unterstützt der Ratgeber die Betreiberinnen und Betreiber von Hausbrunnen und Quellfassungen.

Mit vielen praktischen Tipps erklärt die Broschüre unter anderem wie das Wassereinzugsgebiet geschützt werden kann und die Anlage sicher und funktionsfähig bleibt. Außerdem enthält die neue Broschüre Kopiervorlagen, beispielsweise für Begehungsprotokolle, mit denen sich der laufende Betrieb dokumentieren lässt. Für weiterführende Fragen benennt der Ratgeber wichtige Anlaufstellen.

Weitere Informationen und Links

Das UBA gibt diesen Ratgeber in Zusammenarbeit mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kleinanlagen der Trinkwasserversorgung“ (BLAG) heraus. Nach „Rund um das Trinkwasser“ ist dieser Ratgeber die zweite Broschüre in einer Reihe, mit der das UBA die Öffentlichkeit ausführlich über das Thema Trinkwasser informiert.

Den neuen UBA-Ratgeber „Gesundes Trinkwasser aus eigenen Brunnen und Quellen – Empfehlungen für Betrieb und Nutzung“ erhalten Sie kostenlos beim Umweltbundesamt, c/o GVP, PF 3303 61, 53183 Bonn oder per E-Mail: uba@broschuerenversand.de

Download: „Gesundes Trinkwasser aus eigenen Brunnen und Quellen – Empfehlungen für Betrieb und Nutzung“ unter: http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/4212.html

Quelle: Umweltbundesamt

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REACH nimmt Massenchemikalien unter die Lupe

Bisphenol A und Auto-Kältemittel werden erneut überprüft

Die hormonell wirksame Massenchemikalie Bisphenol A wird einer weiteren Bewertung unterzogen. Das sieht die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in ihrem ersten Aktionsplan vor. Auch das fluorierte Kältemittel für Autoklimaanlagen R1234yf steht vor einer Neubewertung. In der EU soll es seit 2011 in neu Typ-zugelassenen PKWs eingesetzt werden. Ebenso überprüft wird der langlebige Gummizusatzstoff PAN. Alle drei Stoffe stehen im Verdacht, direkt oder indirekt die Umwelt zu schädigen. UBA-Präsident Jochen Flasbarth: „Das Umweltbundesamt hatte diese drei Stoffe zur Prüfung auf europäischer Ebene vorgeschlagen. Erweist sich im Rahmen dieser Prüfungen ihre Umweltschädlichkeit, soll der Einsatz der Stoffe neu geregelt werden.“

Das Umweltbundesamt (UBA) wird 2012 den umstrittenen Stoff Bisphenol A – chemisch 4,4′-Isopropylidenediphenol – im Rahmen der Europäischen Chemikalienverordnung REACH erneut bewerten. Dieser kommt in vielen Alltagsprodukten vor, wie in Thermopapier, CD-Rohlingen sowie in Form von Polykarbonat bspw. im Gehäuse von elektronischen Geräten. Jochen Flasbarth: „Mit der REACH-Bewertung soll die möglicherweise schädliche Wirkung von Bisphenol A auf das Hormonsystem sowohl von Umweltorganismen wie der Menschen bewertet und seine Emission in die Umwelt genauer bestimmt werden. Anhand der Ergebnisse wird dann auch das Umweltrisiko neu abgeschätzt.“

Neu bewertet werden auch die Umweltauswirkungen des fluorhaltigen Kältemittels R-1234yf – chemisch Tetrafluorpropen oder Polyhaloalkene. Verwendet wird es vor allem als Kältemittel in PKW-Klimaanlagen. In den nächsten Jahren werden große Mengen dieser Chemikalie zum Einsatz kommen. Auch die deutsche Automobilindustrie hat sich entschieden, es ab 2011 in der EU in Klimaanlagen neuer Fahrzeugtypen zu verwenden. Wegen der zu erwartenden hohen Einsatzmenge hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) die für REACH zuständigen Bewertungsbehörden gebeten, die Umwelt- und Gesundheitsrisiken dieses Stoffes im Rahmen des ECHA-Aktionsplanes zu bewerten. Das langlebige PAN – chemisch N-1-Naphthylaniline – wird in Gummiprodukten und Schmierstoffen eingesetzt. Mit der Stoffbewertung wird das UBA dem Verdacht nachgehen, dass PAN umweltschädliche Eigenschaften besitzt: Der Stoff baut sich in der Umwelt wahrscheinlich nur sehr langsam ab und kann sich zusätzlich in Organismen anreichern und dort giftig wirken. Werden diese drei Eigenschaften nachgewiesen, kann PAN für ein Zulassung- oder ein Beschränkungsverfahren vorgeschlagen werden.

Bestätigt sich der Verdacht auf erhöhte Risiken für Mensch oder Umwelt, müsste der Einsatz der Stoffe neu geregelt werden. Es wäre möglich, den Stoff nur für bestimmte Anwendungen zuzulassen oder eine generelle Zulassungspflicht vorzunehmen. Ebenfalls kann die Verwendung auf bestimmte Bereiche begrenzt werden. Kann der Verdacht wegen unzureichender Unterlagen weder ausgeräumt noch bestätigt werden, müssen die Hersteller und Importeure weitere Daten bereitstellen bis eine endgültige Entscheidung über den Verdacht getroffen werden kann. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Deutschland hat sich zur Bewertung von insgesamt fünf Stoffen für das Jahr 2012 verpflichtet, diese müssen bis Februar 2013 abgeschlossen sein. Diese Bewertung nimmt für Umweltaspekte das UBA wahr und für Aspekte der menschlichen Gesundheit gemeinsam das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA). Die genannten Stoffe werden im Rahmen des ECHA-Aktionsplans bewertet. Dieser enthält für 2012 in ganz Europa insgesamt 36 Stoffe.

Weitere Informationen und Links:

REACH-Verfahren

Die REACH-Verordnung überträgt die Verantwortung für die Bewertung von Chemikalienrisiken den Herstellern und Importeuren. Dazu müssen sie umfassende Registrierungsunterlagen vorlegen. 5% dieser Registrierungen soll die ECHA jedes Jahr überprüfen. Die EU-Mitgliedstaaten und die ECHA können zusätzlich Stoffe auswählen und bewerten, wenn Hinweise auf Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt vorliegen. Der gemeinsame Aktionsplan wird immer für drei Jahre aufgestellt und enthält die Stoffe, die die ECHA und die Mitgliedstaaten prüfen wollen. Er wird jährlich aktualisiert.

Der ECHA-Aktionsplan:

http://echa.europa.eu/web/guest/information-on-chemicals/evaluation/community-rolling-action-plan/corap-list-of-substances

Das UBA-Hintergrundpapier zu Bisphenol A finden Sie unter:

http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/3782.html

Unser Hintergrundpapier zum Kältemittel für Pkw-Klimaanlagen befindet sich unter:

http://www.uba.de/uba-info-medien/4055.html

Quelle: Umweltbundesamt

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Emissionshandel: Kleine Anlagen haben die Wahl

Deutschland startet Öffentlichkeitsbeteiligung zur Befreiung von Kleinemittenten vom Emissionshandel

Die EU-Emissionshandelsrichtlinie ermöglicht Industrie- und Verbrennungsanlagen mit geringen Treibhausgas-Emissionen die Befreiung vom EU-Emissionshandel. Im Gegenzug müssen diese Kleinemittenten Ausgleichszahlungen leisten oder Maßnahmen zur spezifischen Emissionsminderung ergreifen. Bis zum 23.01.2012 konnten Anlagen einen Antrag als Kleinemittent stellen, vom 27.02. bis 26.03.2012 kann die interessierte Öffentlichkeit Stellung zu den beantragten Befreiungen nehmen.

Anlagen, die in den Jahren 2008-2010 jeweils weniger als 25.000 Tonnen CO2-Äquivalent emittiert haben oder als Verbrennungsanlage über weniger als 35 Megawatt Feuerungswärmeleistung verfügen, gelten im Sinne der EU-Emissionshandelsrichtlinie als Kleinemittenten. Sie können auf Antrag von der Abgabepflicht im EU-Emissionshandel für die dritte Handelsperiode 2013-2020 befreit werden. Die Kleinemittenten müssen im Gegenzug entweder eine Ausgleichszahlung leisten, oder alternativ die spezifischen Emissionen ihrer Anlage mindern. Eine Kombination dieser beiden Alternativen ist ebenfalls möglich.

Die Ausgleichszahlung bemisst sich an der Menge an CO2-Zertifikaten, die die Anlage hätte zukaufen müssen, wenn sie am Emissionshandel teilnehmen würde. Für die Berechnung werden die Emissionen des Vorjahres und die potenzielle kostenlose Zuteilungsmenge gegenübergestellt. Die so ermittelte Differenz wird mit dem durchschnittlichen Versteigerungspreis des Berichts- oder des diesem vorangegangenen Jahres multipliziert und ergibt den Betrag für die Ausgleichszahlung. Bei spezifischen Emissionsminderungen muss der Emissionswert einer Anlage jährlich um 1,74 Prozent verringert werden – entsprechend des Minderungspfades der dritten Handelsperiode 2013-2020 im EU-Emissionshandel. Grundlage der Berechnung ist der Emissionswert pro Produkteinheit.

Die EU-Emissionshandelsrichtlinie sieht vor, dass vor der Befreiung von Kleinemittenten von den Verpflichtungen des EU-Emissionshandels die Öffentlichkeit zu den Anträgen Stellung nehmen kann. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt hat am 27.02.2012 die vierwöchige Konsultationsphase gestartet und stellt auf ihrer Internetseite www.dehst.de eine Liste mit den Namen der Anlagen, den vorgeschlagenen „gleichwertigen Maßnahmen“ sowie die von den Anlagen in den Jahren 2008 bis 2010 verursachten Treibhausgas-Emissionen zur Verfügung.

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)

Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.

Quelle: Umweltbundesamt

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