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Vom Bund 2017

Zu den Gesetzen und Verordnungen zum Thema Abwasser auf Bundesebene gehts hier:
www.klaerwerk.info/Nuetzliche-Links/Gesetze#Bund

Dezember 2017
Deutsch-Iranisches Trainigszentrum: Gründung offiziell besiegelt 
Oktober 2017
Runder Tisch gegen Meeresmüll geht in die zweite Runde  
Emissionshandel: 500. deutsche Versteigerung von Emissionsberechtigungen 
September 2017
BMWi startet Studie über Digitalisierung in der Wasserwirtschaft  
Juli 2017
Förderungaufruf „r+Impuls – Impulse für industrielle Ressourceneffizienz“ des BMBF 
BImSchV gegen Legionellen 
Juni 2017
Gewässer in Deutschland – Zustand und Bewertung
„Mobile“ Chemikalien – wenn Filter nichts mehr nützen 
März 2017
Bundesregierung: Reform der Düngeverordnung beschlossen 
Bundeskabinett: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016 beschlossen  
Bundesregierung: Schäden durch Feuchttücher nicht bezifferbar 
Januar 2017
Gereinigte Abwässer vielfältig nutzbar

Deutsch-Iranisches Trainigszentrum: Gründung offiziell besiegelt

In Vorbereitung auf die offizielle Eröffnung des deutsch-iranischen Trainingszentrums für Wasser- und Abwasser-Management wurde nun eine Absichtserklärung unterzeichnet. Die iranische Nationale Wasser- und Abwasserbehörde (NWWEC) und German Water Partnership (GWP) legten darin die gemeinsame Kooperation und Arbeitsteilung der deutschen und iranischen Seiten fest. Das Trainingszentrum ist eines der zentralen Ergebnisse des Projekts IWRM Zayandeh Rud im Bereich des Capacity Developments.

NWWEC-Geschäftsführer Hameidreza Janbaz sagte nach der Unterzeichnung: „Mit dieser Absichtserklärung ist der Grundstein für die Entstehung eines Trainingszentrums gelegt, das nachhaltig zur bestmöglichen Entwicklung der iranischen Kapazitäten im Wasser- und Abwassersektor beitragen wird. Dir Gründung dieser Institution wird sowohl Berufsanfängern als auch gestandenen Experten praxisorientierte Schulungen ‚made in Germany‘ anbieten.“ Dazu betonte er ebenso, dass Absolventen der Schulungen international anerkannte Zertifikate erhalten.
Julia Braune, Geschäftsführerin der GWP, erläuterte: „Das Zentrum wird vor allem ausgewählte Trainingsmodule für Trainer anbieten. Ein spezieller Fokus wird auf der Einführung und praktischen Schulung von bewährten und neuesten Wasser- und Abwassertechnologien deutscher Unternehmen liegen. Zusätzlich werden die Trainer auch noch didaktisch und methodisch geschult.“

Das Trainingszentrum wird am bestehenden Schulungszentrum Isfahan Higher Education and Research Institute (IHEARI) angesiedelt. Erste Trainingskurse wurden bereits erfolgreich unter der Leitung der Deutschen Vereinigung für Wasser, Abwasser und Abfall (DWA), einem der führenden Bildungsanbieter in Deutschland, durchgeführt.

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Runder Tisch gegen Meeresmüll geht in die zweite Runde

Die deutsche Nord- und Ostseeküste werden weiter durch Abfälle belastet. Das zeigen die Ergebnisse des Spülsaummonitorings an unseren deutschen Nord- und Ostseeküsten deutlich. Die Einträge von menschlichen Abfällen in die Meere stellen hier ein beständiges Problem dar, welches die gesamte Meeresumwelt in einem nicht akzeptablen Ausmaß beeinträchtigt. Dabei dominieren Kunststoffe deutlich die Funde. Das Problem ist aber nicht auf die Nord- oder Ostsee beschränkt: Weltweit wird die Verschmutzung der Meere durch Müll als eines der wichtigsten globalen Umweltprobleme unserer Zeit angesehen.

Auf Initiative von Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks, des niedersächsischen Umweltministers Stefan Wenzel und der Präsidentin des Umweltbundesamtes Maria Krautzberger wurde im März letzten Jahres ein Runder Tisch gegen Meeresmüll eingerichtet. Er soll Maßnahmen gegen die weitere Belastung der Meere entwickeln und für deren Umsetzung sowie ein breites gesellschaftliches Problembewusstsein sorgen.

Der Runde Tisch orientiert sich einerseits an den Vorgaben der europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, deren Ziel Meere ohne Belastungen durch Abfälle sind. Andererseits entwickeln die Beteiligten zahlreiche weitere Handlungsoptionen gegen Meeresmüll. Die Ergebnisse verschiedener Meeres-Monitoringprojekte verdeutlichen das Ausmaß des Problems: So finden sich auf 100 Meter Nordseestrand knapp 400 Müllteile und auf 100 Meter Ostseestrand 70 Müllteile. 70 Prozent und mehr davon sind Kunststoffe. Am Meeresboden der südlichen Nordsee liegen im Schnitt elf Kilogramm Müll pro Quadratkilometer, der Großteil auch dort Kunststoffe. Zudem hatten fast alle toten Eissturmvögel an deutschen Nordseestränden Kunststoffe im Magen.

Weitere Ergebnisse legen die eingerichteten Arbeitsgruppen des Runden Tisches heute in einem Zwischenbericht vor. Der Bericht enthält eine Erhebung der Eintragswege von Kunststoffabfällen und Mikroplastik in die Meere sowie Vorschläge, wie das Thema Meeresmüll in den Lehrplänen an Schulen besser verankert werden kann. Ein Beispiel für Maßnahmen gegen Meeresmüll ist die Fishing for Litter-Initiative: Kommerzielle Fischer erhalten große Sammelsäcke, in denen sie den Müll, der sich in ihren Netzen verfängt, sammeln und in den Hafen transportieren können. Das Projekt dient gleichzeitig auch der Bewusstseinsbildung bei den Fischern, ebenso wie ein Unterrichtsmodul an der Berufsschule für Fischwirte in Rendsburg. Auch hier ist der Runde Tisch die ideale Plattform zur gegenseitigen Information und wechselseitigen Unterstützung.

Barbara Hendricks, Bundesumweltministerin: „Der Runde Tisch Meeresmüll hat sich als ein aktives und breit angelegtes Netzwerk erwiesen, das in den letzten Monaten merklich zu weiteren Bewusstseinsbildung beigetragen und bereits viele lokale Aktionen angestoßen hat. Die Politik hat damit einen starken Ratgeber und Mahner gewonnen, um das Meeresmüllproblem zu lösen.“

Stefan Wenzel, niedersächsischer Umweltminister: „Als Schirmherr der Arbeitsgemeinschaft seebasierte Einträge freue ich mich sehr, dass dort mittlerweile eine vereinbarte Maßnahme fertiggestellt werden konnte. Die AG hat eine „Empfehlung zur Optimierung von Hafenauffangeinrichtungen“ erarbeitet, die das Ziel hat, den Eintrag von Müll im Meer zu vermindern. Diese Empfehlung soll in die Fachgespräche zur Novellierung der europäischen Hafenauffangrichtlinie eingebracht werden. Das Besondere an dieser Empfehlung ist, dass Experten der Umweltverbände, der Schifffahrt, der Hafenbehörden und -betreiber, aus der Kunststoffindustrie sowie aller anderen Mitwirkenden der AG dieses Papier gemeinsam erarbeitet haben.“

Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamts (UBA): „Kunststoffmüll findet sich in den Meeren überall – an der Küste, im Wasser, in Fischen und in Seevögeln. Plastik gelangt auf vielen Wegen in die Meere. Unsere Untersuchungen zeigen: Größere Kunststoffteile sind die größte Quelle für Mikroplastik. Jeder Plastikbecher, jeder Strohhalm und jede Plastiktüte, die weggeworfen wird und sich in der Umwelt zersetzt, trägt zum Problem bei. Wir müssen viel stärker darauf achten, wie wir mit dem Material Kunststoff umgehen. Ein Beitrag können auch weitere Pfand- und Rücknahmesysteme sein, zum Beispiel für Mehrweggeschirr oder Fischboxen aus Styropor.“

Am Runden Tisch Meeresmüll nehmen unter anderem teil: Vertreter und Vertreterinnen aus Fischerei und Schifffahrt, Kunststoffindustrie, Abwassermanagement, Kosmetik- und Reifenindustrie, Einzelhandel, Wissenschaft, Landes-, Bundes-, Kommunalbehörden und -politiker, Tourismus, Umweltverbände sowie Künstler.

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Emissionshandel: 500. deutsche Versteigerung von Emissionsberechtigungen

Versteigerungen etablieren sich als fester Bestandteil des Europäischen Emissionshandels 

Seit dem 5. Januar 2010 wurden an der EEX über 900 Millionen Emissionsberechtigungen im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland versteigert. Dabei wurden inklusive der heutigen 500. Auktion Erlöse im Gesamtumfang von rund 6 Milliarden Euro erzielt. Diese Mittel wurden fast vollständig zur Finanzierung nationaler und internationaler Klimaschutzmaßnahmen verwendet.

Die deutliche Ausweitung der Versteigerung von Emissionsberechtigungen anstelle der weitgehend kostenlosen Zuteilung ist einer der zentralen Fortschritte, die mit der laufenden dritten Handelsperiode Einzug in den Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) gehalten haben. „Die Zuteilung über Auktionen entspricht konsequent dem Verursacher-Prinzip und setzt damit die größten Anreize für Klimaschutzmaßnahmen in den Unternehmen. Durch die Nutzung bestehender Infrastrukturen ist das Auktionsverfahren zudem mit sehr geringen Kosten für alle beteiligten Akteure verbunden“, sagt Dr. Michael Angrick, Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA). Das UBA ist in Deutschland die zuständige Behörde für die Umsetzung des EU-ETS und damit auch für die Steuerung der deutschen Auktionen verantwortlich.

„Die Durchführung der Versteigerungen an transparenten börslichen Marktplätzen wie der EEX garantiert die Gleichbehandlung aller Teilnehmer. Heute werden nahezu 90 Prozent des europaweiten Auktionsvolumens über die EEX abgewickelt. Ein wesentlicher Garant für die erfolgreiche Umsetzung der Versteigerungen ist dabei die professionelle Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene“, unterstreicht Peter Reitz, Vorstandsvorsitzender der European Energy Exchange (EEX) mit Hauptsitz in Leipzig. Die EEX wurde in Folge von öffentlichen Ausschreibungsverfahren als deutsche Auktionsplattform ausgewählt und führt die Versteigerungen mittlerweile seit fast acht Jahren durch.

Die Erwartungen an das Auktionsverfahren wurden bislang voll erfüllt. Die Versteigerungsergebnisse spiegeln die Entwicklung des Gesamtmarktes seit 2010 vollständig wider: Im Vergleich zum Sekundärmarkt lagen die Preisunterschiede zu den Primärmarktauktionen weitgehend im Zehntelprozent-Bereich.

Für Deutschland hat es sich bewährt, mit der Durchführung regelmäßiger Versteigerungen von Emissionsberechtigungen bereits in der zweiten Handelsperiode zu beginnen. Denn so konnten wichtige Erfahrungen für die dritte Handelsperiode gewonnen werden. Bis auf wenige Ausnahmen finden sich heute alle wichtigen Designelemente des damaligen deutschen Versteigerungsverfahrens im harmonisierten Europäischen Rahmen der EU-Auktionsverordnung wieder.

Weitere Informationen:
Ausführliche Informationen zu den deutschen Versteigerungen von Emissionsberechtigungen finden Sie in den monatlichen Auktionierungsberichten der DEHSt. Diese enthalten neben einer detaillierten Auswertung der deutschen Versteigerungsergebnisse auch eine umfassende Übersicht zu den Entwicklungen auf dem Sekundärmarkt: https://www.dehst.de/DE/Emissionshandel-verstehen/Versteigerung/Berichte/berichte-node.html

Detaillierte Informationen zu allen Aspekten der Versteigerung von Emissionsberechtigungen für aktuell 27 Länder finden Sie auf der Website der EEX: https://www.eex.com/de/produkte/umweltprodukte/auktion-von-emissionsberechtigungen/ueberblick

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BMWi startet Studie über Digitalisierung in der Wasserwirtschaft

Im Rahmen des Projekts „Kommunal 4.0“ wird eine branchenspezifische digitale Daten- und Service-Plattform entwickelt. In einer jetzt gestarteten Studie sollen nun die Anforderungen der Wasser- und Abwasserbetriebe erfasst werden. Außerdem werde untersucht, wie stark die Betriebe schon heute digitalisiert sind, dies berichtete das BMWi am 24.7.2017. Mit der branchenspezifischen digitalen Daten- und Service-Plattform sollen die vielmals vorhandenen, hoch aktuellen Datenbestände einzelner Wasserbetriebe verknüpft und übergreifend zugänglich gemacht werden. Laut BMWi würde dies eine flexiblere Steuerung der Betriebe ermöglichen, die insbesondere im Unwetter-Fall geboten sei. Das Projekt „Kommunal 4.0“ wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Rahmen des Förderprogramms „Smart Service Welt“ mit rund 3 Millionen Euro gefördert.

Quelle und weitere Informationen: BMWi, Parlamentarischer Staatssekretär Dirk Wiese unterstützt „Kommunal 4.0“ bei der Digitalisierung der Wasserwirtschaft in Städten und Kommunen,

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2017/20170724-parlamentarischer-staatssekretaer- wiese-unterstuetzt-kommunal-4-0.html

Über das Förderprojekt KOMMUNAL 4.0: https://www.kommunal4null.de/kommunalviernull/inhalte.html

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Förderungaufruf „r+Impuls – Impulse für industrielle Ressourceneffizienz“ des BMBF

Angesichts des weltweit steigenden Rohstoffbedarfs und der großen wirtschafts- und finanzpolitischen Herausforderungen, vor denen Deutschland weiterhin steht, müssen die für die deutsche Wirtschaft bestehenden Ressourceneffizienzpotenziale gehoben und neue Perspektiven eröffnet werden. Effizienztechnologien sind dabei wesentliche Treiber für Innovationen und die Grundlage für neue Produkte und Verfahren. Hierdurch kann sich die deutsche Wirtschaft Wettbewerbsvorteile verschaffen und das Wirtschaftswachstum vom Rohstoffverbrauch und von Umweltauswirkungen entkoppeln.

Signifikante Beiträge zu den Zielen der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie werden erwartet, insbesondere zur Steigerung der Gesamtrohstoff- und Endenergieproduktivität sowie zur Senkung der Treibhausgasemissionen und des Primärenergieverbrauchs. Darüber hinaus wird das Ziel des Deutschen Ressourceneffizienzprogramms (ProgRess II) unterstützt, die Gesamtrohstoffproduktivität Deutschlands bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Jahr 2010 um 30 % zu steigern. Die Forschung und Entwicklung (FuE) ist eingebettet in die Hightech-Strategie der Bundesregierung „Innovationen für Deutschland“ und adressiert insbesondere die darin genannten Schwerpunkte „Green Economy“ und „Sicherung der Rohstoffversorgung“ innerhalb der prioritären Zukunftsaufgabe „Nachhaltiges Wirtschaften und Energie“.
Mit der Fördermaßnahme „r+Impuls – Impulse für industrielle Ressourceneffizienz“ im Rahmenprogramm „Forschung für nachhaltige Entwicklung“ (FONA3) verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, durch gezielte FuE-Impulse bestehende Hemmnisse bei der Entwicklung und Verbreitung von industriellen Effizienztechnologien zu überwinden. Gleichzeitig soll ein Beitrag zur Umgestaltung der Wirtschaft zu einer „Green Economy“ geleistet werden.

Die aktuelle Ausschreibung ergänzt die ergänzt die Bekanntmachung von Richtlinien „r+Impuls – Innovative Technologien für Ressourceneffizienz – Impulse für industrielle Ressourceneffizienz“ vom 18. August 2014 (BAnz AT 01.09.2014 B4) thematisch und beinhaltet zwei weitere Stichtage, zu denen Projektskizzen eingereicht werden können.

Das BMBF unterstützt mit „r+Impuls“ die Weiterentwicklung und Umsetzung von FuE-Ergebnissen über Pilotanlagen bis hin zu industrietauglichen Referenzanlagen oder produktreifen Prototypen, um aus dem Labor oder Technikum einen entscheidenden Schritt weiter in Richtung Marktanwendung zu kommen und damit mehr und schneller erfolgversprechende FuE-Ergebnisse in nachhaltige Innovationen zu überführen. Mit der Fördermaßnahme „r+Impuls“ sollen anwendungsorientierte und nachfragegetriebene Verbundvorhaben mit hoher Relevanz zur deutlichen Steigerung der Ressourceneffizienz unter industrieller Federführung in enger Partnerschaft mit Hochschulen und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen initiiert werden. Besonders berücksichtigt werden solche Vorschläge, die unternehmensübergreifende Ansätze aufzeigen und die Wege zur raschen Übertragung und Verwertung praxistauglicher Lösungen in die breite industrielle Anwendung herausarbeiten und nach Möglichkeit die Übertragbarkeit auch auf andere Branchen anstreben.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie relevante Verbände in der Europäischen Union. Sofern die Zuwendung nicht als Beihilfe zu qualifizieren ist, muss der Zuwendungsempfänger seinen Sitz in Deutschland haben. Sofern die Zuwendung als Beihilfe zu qualifizieren ist, wird verlangt, dass der Zuwendungsempfänger zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland hat. Die Antragstellung durch KMU wird ausdrücklich begrüßt.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger Projektträgerschaft Ressourcen und Nachhaltigkeit, Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich – PtJ, Geschäftsbereich Nachhaltigkeit, Zimmerstraße 26/27, 10969 Berlin beauftragt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger PtJ bis zu den Stichtagen 17. Juli 2017 und 17. Juli 2018 zunächst aussagekräftige Projektskizzen in deutscher Sprache über das Online-Skizzentool einzureichen. Der Zugang zum Online-Skizzentool wird über die oben genannte Internetseite des Projektträgers veröffentlicht. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

http://www.deutsche-phosphor-plattform.de/rimpuls-bmbf/

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BImSchV gegen Legionellen

Neue Überwachungspflichten für Betreiber von Kühlanlagen

Der Bundesrat hat einer neuen Überwachungspflicht für Verdunstungskühlanlagen zugestimmt. Die 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) betrifft sowohl Kühltürme in Kraftwerken als auch kleinere Anlagen, die in Industriebetrieben und Bürogebäuden eingesetzt werden. Durch die gesetzliche Neuregelung soll die Bildung von gesundheitsschädlichen Legionellen in den Kühlanlagen verhindert werden.

Taunusstein – „Verdunstungskühlanlagen verdampfen Wasser, in dem sich gesundheitsschädliche Bakterien stark vermehren können“, sagt Hans Ulrich Dahme vom Prüflabor SGS Institut Fresenius. „Mit der 42. BImSchV verpflichtet der Gesetzgeber die Betreiber dazu, das verwendete Wasser von Rückkühlwerken und Nassabscheidern mindestens alle drei Monate durch spezialisierte Labore mikrobiologisch untersuchen zu lassen.“
Die gesetzliche Neuregelung soll mögliche Gesundheitsgefahren durch Legionellen ausschließen. In der Vergangenheit kam es …mehr:

http://www.process.vogel.de/neue-ueberwachungspflichten-fuer-betreiber-von-kuehlanlagen-a-614759/?cmp=nl-254&uuid=1DC4B9E7-1718-4A70-B3EA-0C6A17F0F654

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Gewässer in Deutschland – Zustand und Bewertung

Das Umweltbundesamt hat nach 2014 die Publikation „Wasserwirtschaft in Deutschland – Teil 2 | Gewässer in Deutschland: Zustand und Bewertung“ neu veröffentlicht.
Abrufbar unter http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/gewaesser-in-deutschland

Seit 2016 gibt es neue gesetzliche Vorgaben für die Bewertung der Gewässer hinsichtlich ihrer stofflichen Belastung. Und auch im Bereich der Hydromorphologie wurden und werden neue Bewertungsinstrumente entwickelt. In der Broschüre „Gewässer in Deutschland: Zustand und Bewertung“ sind diese Bewertungsinstrumente zusammengestellt. Ihre Anwendung verdeutlicht die noch offenen Probleme im Gewässerschutz. Der Vergleich der Daten für Nitrat und Phosphor über einen langen Zeitraum dokumentiert die Entwicklung der Nährstoffbelastung von Grundwasser, Fließgewässern, Seen und Nord- und Ostsee. Bei den Spurenstoffen werden immer wieder neue Verbindungen relevant. Für die Belastung mit Müll und Lärm im Meer liegen erst wenige Daten vor.
Eine englische Fassung erscheint bis Ende 2017.

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„Mobile“ Chemikalien – wenn Filter nichts mehr nützen

Umweltbundesamt will Trinkwasser besser vor „mobilen“ Schadstoffen schützen
Industriechemikalien sollten nach Ansicht des Umweltbundesamtes (UBA) im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH stärker auf ihre „Mobilität“ im Wasserkreislauf untersucht werden. Als „mobil“ bezeichnet das UBA Chemikalien, die sich mit dem Wasserkreislauf bewegen, weil sie sich nicht an feste Stoffe wie Sand oder Aktivkohle binden. Deshalb durchbrechen sie natürliche Barrieren wie die Uferzonen von Flüssen und Seen und lassen sich auch nicht durch künstliche Filter in Wasserwerken entfernen. „Schlimmstenfalls gelangen solche mobilen Industriechemikalien bis in unser Trinkwasser. Das geschieht bislang nur punktuell – und sehr selten in möglicherweise gesundheitsrelevanten Konzentrationen. Für den Schutz unserer Gesundheit ist es aber wichtig, dass wir mobile Chemikalien auch vorsorglich stärker ins Visier nehmen“, sagt UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. „Das neue Kriterium für ‚Mobilität‘ von Chemikalien unterstützt die Hersteller dabei, ‚mobile‘ Stoffe zunächst zu identifizieren. Im zweiten Schritt können die Unternehmen die Emissionen in die Umwelt reduzieren oder auf weniger schädliche Stoffe umsteigen.“ Eine noch zu erarbeitende Liste von „mobilen“ Stoffen könnte zudem Wasserversorgern bei der Überwachung helfen.
Der neue Vorschlag erfordert einen Paradigmenwechsel in der Chemikalienbewertung. Bislang werden Industriechemikalien nach der EU-Chemikalienverordnung „REACH“ von den Unternehmen vor allem daraufhin beurteilt, ob sie persistent, bioakkumulierend und toxisch sind („PBT“-Kriterien). Persistent sind dabei Stoffe, die sich sehr schlecht in der Umwelt abbauen (P), bioakkumulierend meint Stoffe, die sich in Menschen, Tieren oder Pflanzen anreichern (B) und toxisch bezeichnet giftige Stoffe (T). Diese Stoffe werden von den Behörden als besonders besorgniserregend beurteilt und können in Europa verboten werden. Das PBT-Kriterium stößt aber an konzeptionelle Grenzen: Es erfasst nur Chemikalien, die bioakkumulierend sind und die wir über unsere Nahrung aufnehmen könnten. Solche Chemikalien, die mobil im Wasserkreislauf sind und die daher unter Umständen in unser Trinkwasser gelangen könnten, werden nicht erfasst.

Das UBA schlägt deshalb vor, Industriechemikalien künftig nicht nur auf PBT-Stoffeigenschaften zu beurteilen, sondern zusätzlich auf ihre Mobilität, das heißt auf ihre PMT-Stoffeigenschaften: Also frühzeitig solche Stoffe zu identifizieren, die persistent (P), mobil (M) und toxisch (T) sind. Mobilität und Persistenz ermöglichen es den Chemikalien, sich über große Distanzen und lange Zeiträume in Flüssen, Seen, Bächen und im Grundwasser zu bewegen. Sind diese Stoffe dann auch noch toxisch, wächst aus Sicht des UBA der Handlungsbedarf für Industrie, Regulierer und Wasserversorger.
Vielfach liegen die Quellen unseres Trinkwassers in Schutzgebieten, in denen Industriechemikalien nicht oder nur mit strengen Auflagen verwendet werden. Sie sind aber nicht überall gleichermaßen wirksam geschützt. Vor allem dort, wo Trinkwasser aus Oberflächenwasser oder Uferfiltrat gewonnen wird, stellen persistente und mobile Stoffe die Trinkwasseraufbereitung vor erhebliche Herausforderungen: Sie abzubauen (beispielsweise durch UV-Bestrahlung oder Ozonierung) oder zu filtern (durch Aktivkohle oder Membranfiltration) erfordert einen hohen technischen und finanziellen Aufwand – und auch Energie. „Am besten ist, vorsorglich zu handeln und eine Kontamination des Wasserkreislaufes bereits bei der Entwicklung und Verwendung von Industriechemikalien zu vermeiden“, so Maria Krautzberger.

Trinkwasser wird in Deutschland zu 70 Prozent aus Grund- und Quellwasser sowie zu 30 Prozent aus Talsperren, Flüssen und Uferfiltration gewonnen. Die Trinkwasserqualität ist in Deutschland flächendeckend sehr gut. Damit der Wasserkreislauf auch in Zukunft weitestgehend frei von Chemikalien bleibt, lädt das UBA am 4. Mai 2017 Vertreter der Chemischen Industrie und der Wasserversorgung in Berlin zum Dialog ein.

Weitere Informationen:
Neumann, M. (2017) Vorschlag für Kriterien und ein Bewertungskonzept zur Identifizierung von persistenten, mobile und toxischen (PMT-) Stoffen zum Schutz des Rohwassers zur Trinkwassergewinnung unter der EU-Verordnung REACH, Zbl. Geol. Paläont. Teil I, Jg. 2017, Heft 1, 91-101.
Umweltbundesamt Hauptsitz
Wörlitzer Platz 1
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Deutschland

http://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/mobile-chemikalien-wenn-filter-nichts-mehr-nuetzen

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Bundesregierung: Reform der Düngeverordnung beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 15. Februar 2017 eine Reform der Düngeverordnung beschlossen. Damit soll die Überdüngung drastisch reduziert und die Nitrat-Belastung des Grundwassers begrenzt werden. Mit der neuen Düngeverordnung sollen die Sperrzeiten, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen, verlängert, die Abstände für die Düngung in der Nähe von Gewässern ausgeweitet werden. Zusätzlich sollen Gärreste aus Biogasanlagen in die Berechnung der Stickstoffobergrenze (170 Kilogramm pro Hektar) einbezogen werden. Darüber hinaus werden die Länder zum Erlass von zusätzlichen Maßnahmen in Gebieten mit hohen Nitratwerten verpflichtet. Dies gilt auch für Regionen, in denen stehende oder langsam fließende oberirdische Gewässer insbesondere durch Phosphat zu stark belastet sind. Zum Regelungspaket unter Federführung des Bundeslandwirtschaftsministeriums gehört auch ein novelliertes Düngegesetz, das der Bundestag am 16. Februar 2017 verabschiedet hat (Bundestags- Drucksache 18/7557). Es stellt einen umweltbewussten und sparsamen Umgang mit Nährstoffen in der Landwirtschaft sicher. Kern der Novelle des Düngegesetzes ist eine Stoffstrombilanz, die auf Betreiben des Bundesumweltministeriums neu eingeführt werden soll. Auf diese Weise bilanzieren die Landwirtschaftsbetriebe den Einsatz ihrer Nähr stoffmengen. Die Dünger und Tierfuttermengen werden dabei mit den erzeugten landwirtschaftlichen Produkten des Hofes verrechnet. Dadurch lässt sich die Stickstoffbelastung der Böden durch einen Betrieb besser bestimmen. Zum Redaktionsschluss hieß es seitens der Bundesregierung, das Düngegesetz solle am 10. März 2017 im Bundesrat, die darauffolgende Novelle der Düngeverordnung am 31. März 2017 im Bundesrat verabschiedet werden.

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Bundeskabinett: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016 beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 11. Januar 2017 die ressortübergreifende „Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ beschlossen. Die Nachhaltigkeitsstrategie steht im Zeichen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen (UN) für nachhaltige Entwicklung. Für die Neuauflage wurden alle 17 globalen UN-Ziele (Sustainable Development Goals, SDGs) konkretisiert. Die Strategie umfasst ein ambitioniertes Bündel an messbaren politischen Maßnahmen. Die Nachhaltigkeitsstrategie 2016 legt fest, mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung den Nachhaltigkeitszielen der 2030-Agenda gerecht wird. Bei der Neuauflage der gemeinsamen Ressortstrategie konnten wichtige umweltund stadtentwicklungspolitische Ziele verankert werden. In den kommenden 15 Jahren soll unter anderem die Qualität von Fließ- und Küstengewässern verbessert, Luftbelastungen vermindert oder auch das Angebot von nachhaltigen Produkten gesteigert werden. Die Strategie verfestigt zudem die Nachhaltigkeitspolitik innerhalb der Bundesregierung und die Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft.

www.deutsche-nachhaltigkeitsstrategie.de

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Bundesregierung: Schäden durch Feuchttücher nicht bezifferbar

Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Entsorgung von Feuchttüchern über Toiletten sind laut Bundesregierung nicht schätzbar. Es fehle an Informationen zu den „bundesweiten Kosten oder den durchschnittlichen Kostensteigerungen, die bei der Abwasserbeseitigung entstehen können, wenn Feuchttücher über die Toilette entsorgt werden“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (Bundestags- Drucksache 18/10761) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag. Die unsachgemäße Entsorgung von Feuchttüchern über die Toilette könne im Betrieb der Abwasseranlagen zu Problemen führen. Grundsätzlich sollen Verbraucher mit Öffentlichkeitsarbeit für die Problematik sensibilisiert werden. Rechtliche Maßnahmen oder ein Verbot bestimmter Feuchttucharten sieht die Bundesregierung nicht vor. Von den Linken ebenfalls erfragte Auswirkungen auf die Umwelt durch die Inhaltsstoffe der Feuchttücher sieht die Bundesregierung hingegen weniger kritisch. Diese Stoffe seien biologisch abbaubar. „Es kann davon ausgegangen werden, dass sie bei der Abwasserbehandlung abgebaut werden“, heißt es in der Antwort.

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Gereinigte Abwässer vielfältig nutzbar

Gereinigtes Abwasser ist ein wichtiger Bestandteil unserer Wasserressourcen. Allerdings sind diese häufig ungeeignet für den unmittelbaren Einsatz in Industrie oder Landwirtschaft. Doch wächst inzwischen infolge verschiedener Rahmenbedingungen in einzelnen Regionen wie beispielsweise in Niedersachsen der Druck auf die verfügbaren Wasserressourcen. Deshalb muss verstärkt über neue Konzepte und innovative Verfahren zur Abwasseraufbereitung nachgedacht werden.

Die Wiederverwendung von gereinigtem Abwasser birgt ein hohes Potenzial für industrielles Brauchwasser, landwirtschaftliche Beregnung, Infiltrationswasser zum Mengenausgleich sowie zur Verdrängung von Salzwasser. Doch noch bestehen Lücken in der Aufbereitungstechnik, bei den notwendigen Messungen sowie bei der Beobachtung und Überwachung der Wasserqualität. Mit dem Verbundprojekt Projekt „Modulare Aufbereitung und Monitoring bei der Abwasser-Wiederverwendung“ (MULTI-ReUse) sollen deshalb neue Verfahren entwickelt werden, mit denen zuverlässig die Wasserqualitäten erreicht werden, die für eine Nutzung als Brauchwasser erforderlich sind.
Der Partikelgehalt oder die Nährstoffkonzentration in aufbereitetem Abwasser sind zwar aus Sicht der Umwelt unproblematisch. Für eine industrielle Nutzung sind sie allerdings häufig zu hoch. In anderen Bereichen wie in der Landwirtschaft können beispielsweise die Konzentration von gelösten Ionen oder auch hygienische Bedenken die Verwendung von gereinigtem Abwasser einschränken. Die übergeordnete Aufgabenstellung des Projekts besteht also in der Entwicklung, Demonstration und der Bewertung der einzelnen Teile des Systems, um konventionell gereinigtes Abwasser optimal aufzubereiten.

Deshalb haben sich der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) mit den Forschungspartnern IWW Zentrum Wasser GmbH, dem Biofilm Centre der Universität Duisburg-Essen (UDE) und den Ausrüsterfirmen inge GmbH, IAB Ionenaustauscher GmbH Bitterfeld – eine 100-prozentige Lanxess-Tochtergesellschaft – und De.EnCon GmbH zusammengeschlossen. Gemeinsam sollen flexible Verfahrensketten entwickelt werden, um zuvor festgelegte Wasserqualitäten und Wassermengen zu produzieren.

Dabei werden auch innovative Verfahren miteinander kombiniert und technisch neu entwickelte Membranen eingesetzt. Parallel dazu werden schnelle und zuverlässige Beobachtungsverfahren entwickelt, die die Prozesse kontrollieren sollen. Diese haben auch die Aufgabe, die Qualität der Parameter zu überwachen, die für die Hygiene wichtig sind. Die praktische Umsetzung erfolgt am Standort der Kläranlage Nordenham in Niedersachsen in Zusammenarbeit mit dem OOWV.

Die Schnittstelle zur industriellen und zur landwirtschaftlichen Anwendung decken die beiden weiteren Verbundpartner DECHEMA und das Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) ab. Der Verbundpartner ISOE – Institut für sozial-ökologische Forschung bewertet die Nachhaltigkeit der Verfahren und informiert die Fachöffentlichkeit über die Forschungsergebnisse. Außerdem erarbeitet ISOE eine Strategie für den Export, um den in Multi-ReUse entwickelten Baukasten mit seinen Innovationen weltweit zu vermarkten.

Das Projekt schließt damit entscheidende Lücken: Es macht Deutschland dank seiner innovativen Konzepte und Verfahren zur Wiederverwendung von Abwässern weltweit konkurrenzfähiger – denn die Ergebnisse dieses Projekts sind nicht nur für Deutschland von Bedeutung.

Das Verbundprojekt „Modulare Aufbereitung und Monitoring bei der Abwasser-Wiederverwendung“ (Multi-ReUse) wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Fördermaßnahme WavE gefördert. Auf der Projektwebseite www.water-multi-reuse.org werden in regelmäßigen Abständen Neuigkeiten und Forschungsergebnisse veröffentlicht.

Kontakt Projektkoordinatoren:
Barbara Zimmermann (IWW Zentrum Wasser)
E-Mail: b.zimmermann@iww-online.de
Tel.: +49 (0) 208 40303-0
Dr. Wolf Merkel (IWW Zentrum Wasser)
E-Mail: w.merkel@iww-online.de
Tel.: +49 (0) 208 40303-0
http://www.fona.de/de/gereinigte-abwaesser-vielfaeltig-nutzbar-21733.html

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