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Informationen aus Berlin
Zu den Gesetzen und Verordnungen zum Thema Abwasser aus Berlin gehts hier:
www.klaerwerk.info/Nuetzliche-Links/Gesetze#berlin
Wärme aus Abwasser für Schwimmhalle
In der dritten Kalenderwoche 2012 ist in Berlin der Baustart für ein Projekt zur Wärmerückgewinnung aus einem Abwasserkanal und Nutzung dieser Energie für eine Schwimmhalle (Sachsendamm 11 in Schöneberg). Bis zum Juni 2012 entsteht dort das vierte Berliner Projekt zur Nutzung von Abwasserwärme und zugleich die erste Anlage, die bei derRückgewinnung von thermischer Energie auf Gas-Absorptionswärmepumpen setzt. Angezapft wird das Abwasser in einem vor dem Bad liegenden 1,40 m breiten und 2,10 m hohen Mischwasserkanal, in dessen Sohle auf ca. 60 m Länge ein Wärmetauscher installiert wird. In die Anlage mit einer möglichen Heizleistung von 167 kWh – so viel Heizwärme brauchen etwa 20 Einfamilienhäuser – werden rund 500 000 Euro investiert. Das Geld kommt zu 60 Prozent aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und aus dem Umweltentlastungsprogramm II des Berliner Senats. 40 Prozent steuern die Berliner Wasserbetriebe bei.
Weitere Informationen: www.gfa-news.de, Webcode: 20120116_002
Nutzung von Abwasserwärme in Berlin
Ab Herbst 2011 soll in Berlin das Wasser der Schöneberger Schwimmhalle mit Wärme aus der Abwasserkanalisation beheizt werden. Eine Anlage zum Wärmetausch bauen die Berliner Wasserbetriebe und die Berliner Bäder-Betriebe. Vor dem Bad liegt ein Mischwasserkanal mit einem Ei-Profil mit 2,10 m Höhe und 1,40 m Breite. In ihm sollen auf einer Länge von rund 70 m in der Kanalsohle Wärmetauscher installiert werden. Die Berliner Wasserbetriebe schreiben in einer Pressemitteilung, theoretisch könne der Warmwasserbedarf von 100 Wohnungen mit der Wärme des Abwassers von 300 Wohnungen gedeckt werden.
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In der Hauptstadt sind nur wirklich neue Kunden Neukunden
Altanschlüsse: Unterschiedliche Rechtslagen in Berlin und Brandenburg
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat am 12. Dezember 2007 die Frage geklärt, ob und unter welchen Voraussetzungen Grundstücke zu einem Beitrag für Wasser- und Abwasseranschlüsse herangezogen werden können, die vor Inkrafttreten des Brandenburger Kommunalabgabengesetzes am 9. Juli 1991 und damit auch zu DDR-Zeiten hergestellt worden sind. In der Konsequenz des Urteils erhalten viele Brandenburger Hausbesitzer jetzt Zahlungsbescheide für solche „Altanschlüsse". Dies führte zu Protesten, über die in den vergangenen Wochen in der Presse häufig berichtet worden ist.
Die OVG-Entscheidung basiert ausschließlich auf der Rechtslage des Landes Brandenburg, Eigentümer von Grundstücken in Berlin sind davon nicht betroffen.
In Brandenburg sind die Leistungsbeziehungen der Wasser- und Abwasserverbände zu den Kunden öffentlich-rechtlich organisiert. Die Refinanzierung der Investitionen erfolgt überwiegend über Beiträge nach dem Vorteilsprinzip. Nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg und dem OVGUrteil sind alle Grundstückseigentümer „Neukunden"; auch diejenigen, die bereits vor der Wende angeschlossen wurden.
In Berlin sind die Leistungsbeziehungen der Berliner Wasserbetriebe zu den Kunden privatrechtlich organisiert. Neukunden sind nur diejenigen, die tatsächlich erstmalig (neu) angeschlossen werden. Die Refinanzierung der Investitionen erfolgt nur zu einem geringen Anteil über Baukostenzuschüsse nach dem Verursacherprinzip.
Pressemitteilung vom 29.05.2008
Berlin
im Endspurt zuVolksbegehren gegen Privatisierung
Berlin hat im Bundesschnitt mit die höchsten Wasserpreise. Durch die Teilprivatisierung 1999 sollte das Wasser für den Verbraucher eigentlich günstiger werden. Doch weit gefehlt. Stattdessen erzielen die Berliner Wasserbetriebe (BWB) Rekordgewinne. Ein Volksbegehren fordert vom rot-roten Senat die Offenlegung der Privatisierungsverträge. 20.000 Unterschriften sind nötig, doch will man lieber 30.000 um sicher zu gehen.
Lesen Sie mehr:
http://www.berlinerumschau.com/index.php?set_language=de&cccpage=18012008ArtikelBBBurghofer1
Konsequenz aus Regenwasser-Urteil schmälert künftige Unternehmensgewinne
Der Aufsichtsrat der Berliner Wasserbetriebe hat heute eine Kapitalherabsetzung in Höhe von insgesamt 526 Mio. € beschlossen. Mit der Hälfte dieser Summe zahlt das Land Berlin seit 1995 aufgelaufene Kosten für die Straßenregenentwässerung an die Wasserbetriebe zurück. Einen entsprechenden Rechtsstreit hatte das Verwaltungsgericht Berlin 2007 zu Gunsten der Wasserbetriebe entschieden. Um diese Forderung finanzieren zu können, hat das Land Berlin den Weg der Entnahme von Eigenkapital aus den Berliner Wasserbetrieben gewählt. Damit das Anteilsverhältnis am Unternehmen - 50,1% Land Berlin, 49,9% private Gesellschafter - unberührt bleibt, erfolgt die Kapitalentnahme in Höhe von insgesamt 526 Mio. € exakt in dieser Konstellation.
„Die Kapitalherabsetzung wirkt sich nicht auf die Wasser- und Abwassertarife aus, sondern schmälert in den Folgejahren die Rendite für die Gesellschafter des Unternehmens Land Berlin, RWE und Veolia", erklärt Harald Wolf als Vorsitzender des Aufsichtsrates und Berliner Wirtschaftssenator. „Auch für die Investitionstätigkeit des Unternehmens hat diese Kapitalmaßnahme keine Auswirkungen, da die Wasserbetriebe auch künftig mit einer branchenüblichen Eigenkapitalquote angemessen ausgestattet bleiben." Dieses Eigenkapital wird jährlich wieder anwachsen, da über die 2004 eingeführten Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerte durch Rücklagenbildung die Eigenkapitalbasis im Unternehmen gestärkt wird.
In Folge des Gerichtsurteils zahlt das Land Berlin eine dreistellige Millionensumme an die Berliner Wasserbetriebe. Diese Nachzahlung führt für das Jahr 2007 zu einem außerordentlich hohen Unternehmensergebnis, das in den vorangegangenen Jahren durch entsprechende Risikovorsorge allerdings auch geschmälert worden ist. Das Land Berlin hat als Gesellschafter der Wasserbetriebe Anspruch auf den Bilanzgewinn. Damit fließen große Teile des im Prozessergebnis gezahlten Geldes an das Land Berlin zurück. Die exakten Zahlen des noch nicht testierten Jahresabschlusses 2007 berät der Aufsichtsrat Ende Februar.
http://www.bwb.de/content/language1/html/299_4082.php
Pilotanlage in Berlin saniert Rieselfeld-Altlasten
Die Berliner Wasserbetriebe haben einen großtechnischen Versuch zur Entfernung von Ammonium aus Grundwasser begonnen. Das belastete Grundwasser wird durch das Einblasen von Sauerstoff in den Untergrund vorgereinigt, so dass es wieder für die Trinkwasseraufbereitung geeignet ist. Auf einem 100 Meter breiten Waldstreifen wird mit vier Lanzen technischer Sauerstoff und Luft an insgesamt 20 Punkten in 10 bis 50 Meter Tiefe in den normalerweise sauerstofffreien Untergrund gepresst. Dadurch kann das Ammonium durch nitrifizierende Bakterien schrittweise über Nitrit zu Nitrat oxidiert werden. Anschließend nutzen denitrifizierende Bakterien den im Nitrat gebundenen Sauerstoff. Für das bei den Berliner Wasserbetrieben entwickelte biologische Oxidationswand-Verfahren (BIOXWAND) werden während der zweijährigen Pilotversuchsphase etwa 100 t Sauerstoff und 100000 Nm³ Luft in den Untergrund injiziert; damit werden 270000 m³ Grundwasser gereinigt. Nach erfolgreichem Abschluss der Versuchsphase 2009 soll die Barriere für das belastete Grundwasser von derzeit 100 Meter auf eine Breite von 800 Meter ausgeweitet werden. Dafür werden dann jährlich 320000 € für die Nutzung von vier Millionen Kubikmeter Grundwasser investiert.
Grund für die Ammoniumvorkommen im Grundwasser war die Verrieselung von Abwässern. Durch den jahrzehntelangen Rieselfeldbetrieb bis Mitte der 1970er Jahre und die Schlammbehandlung im Klärwerk Münchehofe bis 1990 wurde das Grundwasser in der westlichen Krummendammer Heide bei Berlin verunreinigt. Das Grundwasser von hier kann nicht für die Trinkwassergewinnung genutzt werden. Stattdessen wird es abgepumpt und wegen der abwasserbürtigen Belastung im Klärwerk Münchehofe gereinigt. So wurde bislang verhindert, dass benachbarte Grundwasservorkommen beeinträchtigt werden.
Neue Mengen-Tarife für Trink- und Abwasser 2008
Grundpreise unverändert / Trinkwasser erneut billiger / Abwasser etwas teurer
Die Berliner Preisgenehmigungsbehörde hat die Tarife der Berliner Wasserbetriebe für das Jahr 2008 geprüft und bestätigt. Der Gesamttarif für Trink-, Schmutz- und Niederschlagswasser steigt gegenüber 2007 um 1,9 %. Die Preisanpassung liegt damit - wie bereits im März angekündigt - unterhalb der Inflationsrate. Dabei sinkt der Trinkwassertarif zum dritten Mal in Folge, während die Kosten für Schmutz- und Niederschlagswasser steigen. Den veränderten Kostenstrukturen liegen inflationäre Einflüsse wie Erhöhungen bei den Energiekosten und der Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals und Kostensenkungen im Unternehmen im Gegenzug sowie die Annahme weiter sinkender Absatzmengen zu Grunde.
Die zum 1. Juli 2007 eingeführten Grundpreise für Trink- und Schmutzwasser bleiben 2008 unverändert. Die neuen Mengen-Tarife im Detail:
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2007 |
2008 |
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Trinkwasser |
netto |
2,076 €/m³ |
2,071 €/m³ |
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+7% USt |
0,145 €/m³ |
0,145 €/m³ |
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brutto |
2,221 €/m³ |
2,216 €/m³ |
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Schmutzwasser |
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2,487 €/m³ |
2,567 €/m³ |
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zusammen |
netto |
4,563 €/m³ |
4,638 €/m³ |
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brutto |
4,708 €/m³ |
4,783 €/m³ |
Zudem gibt es einen Tarif für die Ableitung von Niederschlagswasser. Seine Summe ist abhängig von der jeweiligen Wohnsituation (Größe der versiegelten Fläche, von der Wasser in den Kanal fließt, in Quadratmeter und Jahr). In Gebieten, die nur Schmutzwasserkanäle haben, wird dieser Tarif nicht berechnet. Der Niederschlagswassertarif entwickelt sich so:
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2007 |
2008 |
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Niederschlagswasser |
1,637 €/m²/a |
1,717 €/m²/a |
Jeder Berliner nutzt durchschnittlich 115 Liter Wasser pro Tag. Die neuen Tarife führen - gleiche Abnahmemengen und Wohnsituationen vorausgesetzt - pro Person zu Mehrausgaben für Trink- und Schmutz- und Niederschlagswasser von insgesamt täglich 1,16 Cent, monatlich 35 Cent oder jährlich 4,24 € (alles brutto).
Für die Reinigung von Fäkalwasser und -schlamm aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen (mehr als 10.000 Berliner Grundstücke sowie viele Kleingartenanlagen sind nicht an die Kanalisation angeschlossen) entwickeln sich die Tarife wie folgt:
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2007 |
2008 |
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Fäkalwasser aus Sammelgruben |
1,751 €/m³ |
1,871 €/m³ |
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Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen |
9,759 €/m³ |
9,424 €/m³ |
Für Trinkwasser gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7%, alle Abwassertarife sind von der Umsatzsteuer befreit.
Pressemitteilung vom 21.12.2007
Neue Broschüre zu den Grundlagen der Tarifkalkulation
Pressemitteilung vom 04.12.2007
Senator Wolf: Wichtiger Beitrag zur Versachlichung und Transparenz
Die Berliner Wasserbetriebe haben die Grundlagen der Tarifkalkulation in einer Broschüre veröffentlicht. Das 20-seitige Heft enthält in allgemein verständlicher Form sowohl die zu Grunde gelegten rechtlichen Bestimmungen als auch Erläuterungen zur betrieblichen Anwendungspraxis. Diese Grundlagen werden durch das praktische Kalkulationsbeispiel des Tarifs für die Entsorgung von Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben illustriert. Zudem sind die wesentlichen Kosten- und Ertragspositionen des Jahres 2008 für alle fünf Tarife - Trink-, Schmutz-, Niederschlags- und Fäkalwasser sowie Fäkalschlamm - auf einer Seite tabellarisch mit den sich daraus ergebenden jeweiligen Entgelten dargestellt
„Mit dieser Dokumentation leisten die Berliner Wasserbetriebe einen wichtigen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion über Trink- und Abwassertarife und zugleich zur Transparenz" unterstreicht Senator Harald Wolf, der Aufsichtsratsvorsitzende des Unternehmens.
Veröffentlichung detaillierter Kalkulationen nach Vorlage des OVG-Urteils Anfang 2008
Im Oktober hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg Sicherheit für die Veröffentlichung von Betriebsdaten geschaffen und entschieden, dass die Daten des „Monopolgeschäftes" in Berlin offen gelegt werden und zugleich für das Wettbewerbsgeschäft vor allem im Land Brandenburg den Schutz der Geschäftsgeheimnisse bestätigt. Für Januar 2008 wird die Urteilsbegründung vom OVG erwartet. Wenn diese vorliegt, werden die Berliner Wasserbetriebe ihre Kalkulationen dem entsprechend veröffentlichen.
Durch die kombinierten Vorgaben aus dem Berliner Betriebe-Gesetz und aus der Wassertarifverordnung sind die Berliner Wasserbetriebe seit 1999 an ein im deutschlandweiten Vergleich höchst konsequent geregeltes Kommunalabgabenrecht gebunden. Es bestimmt detailliert, welche Kosten im jeweiligen Tarif ansatzfähig sind und welche nicht. Sowohl Wirtschaftsprüfer als auch die zuständigen Behörden sowie in allen klagebehafteten Fällen die jeweiligen Gerichte haben den Berliner Wasserbetrieben stets die korrekte Anwendung des Kommunalabgabenrechts, der Berliner Landesgesetze sowie der Urteile der verschiedensten Bundes- und Landesgerichte attestiert.
Die Broschüre „Grundlagen der Tarifkalkulation" ist im Kundenzentrum der Berliner Wasserbetriebe, Neue Jüdenstraße 1, 10179 Berlin, erhältlich.Wasser ist keine übliche Handelsware
Daseinsvorsorge braucht Entscheidungsfreiheit der Kommunen/
Zuständigkeiten für die
Wasserwirtschaft nicht nach Brüssel delegieren
Berlin, 28. November 2007
- "Wasser ist ein wertvolles Lebensmittel und ein wichtiges Umweltgut für
die menschliche Gesellschaft. Die Wasserwirtschaft darf deshalb nicht zum
ordnungspolitischen Experimentierfeld der europäischen Politik werden."
Das erklärte Peter Rebohle, Vizepräsident des Bundesverbands der Energie- und
Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin, in einer ersten Stellungnahme zu Plänen der Europäischen Kommission, die
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in den wirtschaftlichen Bereich der
Daseinsvorsorge einzuordnen.
Die Wasserversorgung und
Abwasserbehandlung sind Dienstleistungen
von nicht-wirtschaftlichem Interesse, erläuterte der BDEW. Für diesen
wichtigen Bereich müssten weiterhin die Mitgliedstaaten und in Deutschland die Kommunen zuständig bleiben. Die
Zuständigkeiten dürften nicht nach Brüssel delegiert werden. "Ein
europäischer Super-Regulierer für die Wasserwirtschaft ist überflüssig",
betonte Rebohle.
Die deutsche
Wasserwirtschaft habe in dem bestehenden Ordnungsrah-men eine vorbildliche
Qualität erreicht, die mit hohen Investitionen stetig verbessert werde.
"So konnten beispielsweise die Wasserverluste in den deutschen Netzen auf
weniger als sieben Prozent vermindert werden", erklärte Rebohle. In
vergleichbaren Ländern wie England und Wales oder Frankreich lägen diese
Verluste bei 19 bis 27 Prozent.
Der Europäische Rat hätte
erst kürzlich im Zusatzprotokoll zu dem Europäischen Reformvertrag die Rolle
der Mitgliedstaaten, der Regionen und Gemeinden gestärkt. Das bewerte der BDEW
positiv. Rebohle: "Die deutsche Wasserwirtschaft fordert die Europäische
Kommission eindringlich auf, das Zusatzprotokoll im Rahmen der geplanten
Regelungen für institutionalisierte öffentlich-private Partnerschaften und
Ausschreibungen zu berücksichtigen, damit die kommunale Entscheidungshoheit
erhalten bleibt."
Weitere Informationen
Patricia Nicolai
Pressesprecherin
Telefon 0 30 / 72 61
330/331
E-Mail presse@bdew.de
BDEW-Landesgruppe Berlin/Brandenburg gegründet
Mitglieder sind 76 Unternehmen
der Energie- und Wasserwirtschaft/Energie und Wasser für sechs Millionen
Menschen
Berlin, 30. November 2007 - Die Energie- und Wasserwirtschaft
in Berlin und Brandenburg hat eine neue Interessenvertretung
gegründet: Die Landesgruppe Berlin/Brandenburg des Bundesverbandes der Energie-
und Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin. Die Landesgruppenversammlung der neuen
Organisation beschloss am Donnerstag, 29. November 2007, in Lübbenau die
Verschmelzung ihrer beiden bisher getrennt arbeitenden Landesgruppen.
In der BDEW-Landesgruppe Berlin/Brandenburg sind 76 Unternehmen ganz
unterschiedlicher Größenklassen und Organisationsformen organisiert. Das
Spektrum der Mitglieder reicht von lokalen
und kommunalen über regionale bis hin zu überregionalen Unternehmen. Sie liefern Strom für rund sechs
Millionen Menschen und versorgen Haushalte und Industrie mit Fernwärme und Erdgas. Außerdem sichern
die BDEW-Mitglieder die Trinkwasserversorgung
und Abwasserentsorgung.
Als Vorsitzende der BDEW-Landesgruppe Berlin/Brandenburg wurden Jörg Simon,
Vorstandsvorsitzender der Berliner Wasserbetriebe und Uwe Müller,
Geschäftsführer der Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH gewählt.
Geschäftsführer der neuen BDEW-Landesorganisation sind Till Böhmer und Ralf
Wittmann. Die Geschäftsstelle hat ihren Sitz in Berlin-Mitte.
Weitere Informationen
Patricia Nicolai
Pressesprecherin
Telefon 0 30 / 72 61 47-330
E-Mail presse@bdew.de
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Pilotanlage entfernt Ammonium aus Grundwasser
Durch die Verrieselung von Abwasser bis Mitte der 70er Jahre und die Schlammbehandlung im Klärwerk Münchehofe sind große Grundwasservorkommen bei Berlin mit Ammonium belastet worden und können deshalb nicht für die Trinkwassergewinnung genutzt werden.
Mit einer Pilotanlage, die nach dem so genannten BIOXWAND- Verfahren arbeitet, soll das Wasser gereinigt werden. Es wurde von den Berliner Wasserbetrieben entwickelt, das Ziel ist die vollständige Oxidation zum Nitrat und anschließender Denitrifikation mit Hilfe von entsprechenden Bakterien.
Dazu wird in das betroffene Grundwasser an 20 verschiedenen Punkten in 10 bis 50 m Tiefe Sauerstoff eingeblasen. Die Versuchsphase soll 2 Jahre dauern.
Br 11-07
Berliner Trinkwasser bekommt neue Härtegrade
In Berlin gelten neue Einteilungen für den Härtegrad des Wassers, berichten die Berliner Wasserbetriebe. Zukünftig gibt es statt vier nur noch drei Stufen. Anlass war die Anpassung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes an EU-Recht. Berliner Wasser war bisher mit " hart " und " sehr hart " unterschieden worden, zukünftig gibt es die Einstufungen hart, mittel und weich. Auf der Internet-Seite der Berliner Wasserbetriebe können die Analysewerte und der jeweilige Grad des Wassers nachgelesen werden.
Berliner wollen ihre Wasserbetriebe rekommunalisieren
Vor acht Jahren wurden 49 Prozent der Berliner Wasserbetriebe an RWE und Veolia verkauft, was bei der Bevölkerung schon damals auf wenig Gegenliebe gestoßen war. Deshalb wollen die Organisationen " Berliner Wasser Tisch " und " Berliner Bündnis gegen Privatisierung " zusammen mit den Grünen dem Senat eine Rückführung betreiben. Man plant ein stufenweises Vorgehen, beginnend mit einem Volksbegehren, das eine Publikationspflicht für die Berliner Wasserwirtschaft festschreibt. Dadurch müssten die Verträge zwischen dem Land Berlin und seinen Partnern offen gelegt werden. Als weiterer Schritt ist eine juristische Prüfung des Vertrages geplant. Da die Bürgerinitiativen der Meinung sind, dass die in dem Konsortialvertrag festgelegte Gewinnverteilung sowie die Gewinngarantie als sittenwidrig einzustufen sind, erhofft man sich so Einblick in wesentliche Punkte. Mit dieser Vorgehensweise wollen die Bürgerinitiativen hohe Zahlungen an RWE und Veolia vermeiden, da die betroffenen Firmen bei einer direkteren Rekommunalisierung, entgangene Gewinne über die Restlaufzeit des Vertrags in Rechnung stellen könnten. Dies hätte zur Folge dass ein direktes Volksbegehren so nicht zulässig wäre.




