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A. Aktuelles

Hier finden Sie alle aktuellen Meldungen chronologisch geordnet. Suchen Sie frühere Meldungen, so sehen Sie in den Sachgebieten nach oder geben rechts oben einen Suchbegriff in das Suchen-Feld ein.

1)      Tägliche Meldungen

B. Forum

1)      Fragen und Antworten

Das Forum steht allen Nutzern zur Verfügung. Hier können Sie alle Beiträge lesen, selbst Beiträge erstellen oder auf Beiträge antworten

C. Fachwissen

Hier schreiben Praktiker für Praktiker. Haben Sie auch etwas Interessantes zu berichten, so schreiben Sie uns an Kontakt@Klaerwerk.info .

1)     Abwasserreinigung
2)      Energie- und E-Technik
3)      Kanal- und Entwässerung
4)      Maschinentechnik
5)      Labor
6)      Schlammbehandlung
7)      Gaserzeugung und BHKW
8)      Aus Bund Ländern und EU
         a) Vom Bund
         b) Aus der EU und aller Welt
         c) Aus den einzelnen Bundesländern (geordnet nach Bundesländer)
9)      Recht und Gesetze
         a) Beiträge zum Umweltgesetzbuch
         b) Beiträge zur Wasserrahmenrichtlinie (WWRL)
         c) Beiträge zum Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
10)    Neue Fachliteratur
         a) Neue Bücher
         b) CD/ DVD's
         c) Downloads
         d) Fachzeitschriften
         e) Lexika und Wörterbücher
11)  Tipps und Tricks

D. Berufliches

Der zweite Schwerpunkt von Klärwerk.info. Hier finden Sie alles für Arbeitnehmer und Vorgesetzte und was Sie persönlich angeht.

1)      Arbeitssicherheit
         a) Unfallverhütungsvorschriften- Regeln und Information
         b) Formulare und Erlaubnisscheine
         c) Gesetze und Verordnungen zur Arbeitssicherheit
         d) Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung
         e) Unterweisungshilfen
         f ) Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung
         g) Ex-Schutz auf Kläranlagen
2)
      Tarif- und Arbeitsrecht
         a) Tarifrecht, Tarifvertrag, Gehaltsrechner und mehr
         b) Mitarbeitergespräche, Mitarbeiterbeurteilung
         c) Leistungsorientierte Bezahlung
         d) Tabelle TVöD (West)
         e) Arbeitszeugnisse
3)      Aus- und Weiterbildung
         a) Ansprechpartner
4)      Azubiseite
         a) Ausbildungshilfen für Ausbilder und "Azubis"
         b) Musterkläranlage
         c)  Prüfungsaufgaben
         d) Übungsaufgaben
         e) Informationen für Auszubildende
         f)  UT-Ausbildertreffen Fachkraft für Abwassertechnik
         g) Formeln, PSE und weitere Hilfen
5)      Meisterschüler
         a) Informationen für Meisterschüler
         b) Prüfungsaufgaben
6)        Offene Stellen

E. DWA-Infos

1)      Klärwerksnachbarschaften
         a) Kläranlagennachbarschaften in Bayern
         b) Kläranlagennachbarschaften in Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern
         c) Kläranlagennachbarschaften in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland
2)      DWA-Informationen
         a) DWA Arbeitsblätter
         b) KA-Betriebs-Infos
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F. Kläranlagen

1)      Links zu Kläranlagen und Abwasserverbänden
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3)      Meldungen von den Kläranlagen

G. Nützliches

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3)        Verbandsnachrichten        
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H. Fortbildungsdatenbank

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I. Lieferantendatenbank

J. Kontakt

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3)      Kontakt

23.05.2012 05:39

Klärwerk.info / Fachwissen / Aus Bund, Ländern und EU / Informationen aus Bremen

Informationen aus Bremen

Zu den Gesetzen und Verordnungen zum Thema Abwasser aus Bremen gehts hier:
www.klaerwerk.info/Nuetzliche-Links/Gesetze#bremen

12.10.2010
Undichte Kanäle - ein Risiko! 
28.03.2010
„Regenwasser - natürlich dezentral bewirtschaften" 
• 
Bremer Senat beschließt Einführung der gesplitteten Entwässerungsgebühr 

Senat beschließt Einführung der gesplitteten Entwässerungsgebühr 
•  Bremen regelt Hochwasserschutz neu

 


Undichte Kanäle - ein Risiko!

Neues Förderprogramm bei Gewerbebetrieben mit gefährlichem Abwasser
Das Problem ist lange bekannt: Durch undichte Kanäle können Schadstoffe austreten und so Grundwasser und Boden belasten. Liegen defekte Kanäle im Grundwasserbereich, kommt es zur Infiltration, wobei unbelastetes Wasser in der Kläranlage mit behandelt werden muss.
In Bremen ist der Zustand der öffentlichen Schmutzwasserkanalisation vollständig erfasst, die Kanalnetze werden kontinuierlich saniert. Ganz anders sieht es bei privaten Kanälen von Gewerbebetrieben und Haushalten aus. Hier wird von erheblichen Defiziten bei der Inspektion und beim Zustand ausgegangen. Vielen Grundstückseigentümern ist noch nicht gegenwärtig, was im Fokus des Umweltschutzes festgelegt wurde. Für private Anlagen zur Ableitung von Abwasser oder Mischwasser gelten die Vorgaben der DIN 1986, Teil 30. Bei häuslichem Abwasser müssen demnach Dichtheitsnachweise bis zum 31. Dezember 2015 vorliegen. Bei Kanälen mit „gefährlichem" Abwasser haben diese Nachweise bereits heute vorzuliegen. Gleiches gilt für Kanäle, die in einem Wasserschutzgebiet liegen.
Die Umweltbehörde beabsichtigt bei der Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit mit Institutionen, wie bauraum Bremen e.V. und Haus und Grund eng zusammen zuarbeiten. Dr. Reinhard Loske betont die Bedeutung des Themas für sein Ressort: „Man kann Kanäle nicht erst vergraben und dann vergessen. Mit Blick auf unsere Gesundheit und den Schutz unserer Umwelt hoffe ich auf ein verantwortungsvolles Handeln und eine gute Zusammenarbeit mit den Grundstückseigentümern."
Ganz neu wurde nun ein Förderprogramm zur Dichtheitsprüfung von Kanälen mit „gefährlichem Abwasser" aufgelegt. Gewerbebetriebe produzieren oftmals Abwasser, das wegen seiner speziellen Eigenschaften bereits auf dem Grundstück einer Vorbehandlung zugeführt werden muss. Dieses Abwasser bedarf dichter Zuleitungen, weil von ihm ein höheres Schadenspotential ausgeht. Gefördert wird daher die Inspektion von Grundleitungen mit Abwasser vor einer Abwasserbehandlungsanlage.
Mit der Förderung soll eine Anreizwirkung zur Prüfung der Dichtheit von Grundleitungen vor einer Abwasservorbehandlungsanlage erzielt werden. Nach diesem Programm kann die Hälfte der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 5.000,- EURO je Zuschussempfänger finanziert werden. Diese Mittel wurden vom Umweltressort bereit gestellt. Die Antragstellung muss vor Durchführung der Maßnahme bei der hanseWasser Bremen GmbH erfolgen.
Nähere Informationen zum Förderprogramm, zu den Förderbedingungen und das Antragsformular sind erhältlich bei:

hanseWasser Bremen GmbH
Schiffbauerweg 2, 28237 Bremen
Telefon: 0421-988-1111, Fax: 0421-988-1911

Quelle: http://www.senatspressestelle.bremen.de/detail.php?id=33932

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„Regenwasser - natürlich dezentral bewirtschaften"

Neue Broschüre informiert unter anderem über getrennte Abwassergebühr

Am heutigen Donnerstag präsentierte der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa in der Deputation für Umwelt und Energie eine neue Broschüre zum Thema „Regenwasser - natürlich dezentral bewirtschaften", in der unter anderem die Vorteile der getrennten Abwassergebühr erläutert werden, die der Senat zum Jahresbeginn 2011 einführen will.
Senator Reinhard Loske geht es um ein Umdenken beim Regenwasser. „Wir wollen weg von der Entsorgung und hin zu einem weitgehend naturnahen und dezentralen Umgang mit dem Wasser".
Einen gesteigerten Informationsbedarf zum Umgang mit Regenwasser wird vor allem durch die neue getrennte Abwassergebühr erwartet, die mit Beginn des Jahres 2011 in Kraft tritt. Derzeit erhalten die Eigentümer großer versiegelter Flächen Erfassungsbögen zur Flächenaufnahme.
Das Modell wird einerseits mehr Gebührengerechtigkeit schaffen und andererseits durch die finanzielle Lenkungswirkung ökologische Vorteile bringen. Reinhard Loske: „Ich verspreche mir einen ökologischen Anreiz zu einem bewussten Umgang mit Regenwasser. Die getrennte Abwassergebühr ist ein langfristiger und nachhaltiger Beitrag um den natürlichen Wasserkreislauf weitgehend zu erhalten.

Die Broschüre ist auf den Internetseiten des Umweltressorts
www.umwelt.bremen.de unter Wasser/Abwasser/Regenwasser zu finden.
Weitere Informationen zur getrennten Abwassergebühr im Internet unter
www.getrennte-abwassergebuehr-bremen.de

Quelle: Freie Hansestadt Bremen - Der Senat http://www.rathaus-bremen.de

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Bremer Senat beschließt Einführung der gesplitteten Entwässerungsgebühr

Der Bremer Senat hat in seiner Sitzung vom 2. September 2008 den Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa beauftragt, ein Gebührenmodell für die Einführung einer gesplitteten Entwässerungsgebühr in der Stadtgemeinde Bremen vorzulegen. Mehrere Gerichte hatten in den vergangenen Jahren den Frischwasserbezug als Maßstab für die Entwässerungsgebühren für unzulässig erklärt. Danach stellten zahlreiche Kommunen in ganz Deutschland - wie nun auch die Stadtgemeinde Bremen - auf eine gesplittete Berechnung der Entwässerungsgebühr um, bei der Frischwasserbezug und auf einem Grundstück anfallendes und abgeleitetes Niederschlagswasser getrennt zur Berechnung herangezogen werden. Nach dem Grundsatzbeschluss wird der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa das Gespräch mit anderen betroffenen Ressorts, der Handelskammer und weiteren Betroffenen suchen und ein Gebührenmodell entwickeln, das die Gebührengerechtigkeit und ökologische Lenkungswirkung erhöht und gleichzeitig Rechtssicherheit für die zu erhebenden Gebühren gewährleistet.
Quelle: www.dwa.de

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Senat beschließt Einführung der gesplitteten Entwässerungsgebühr

Senator Dr. Loske: „Wichtiger Schritt für mehr Gebührengerechtigkeit und ökologische Lenkungswirkung"

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung (2.9.2008) den Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa beauftragt, ein Gebührenmodell für die Einführung einer gesplitteten Entwässerungsgebühr in der Stadtgemeinde Bremen vorzulegen. Senator Dr. Reinhard Loske zeigte sich hocherfreut über diesen Grundsatzbeschluss: „Damit ist ein wichtiger und entscheidender Schritt hin zu mehr Gebührengerechtigkeit und einer ökologischen Lenkungswirkung im Abwasserbereich getan. Zudem werden unsere Gebühren auf eine rechtlich saubere Grundlage gestellt".
Mehrere Gerichte hatten in den vergangenen Jahren den Frischwasserbezug als Maßstab für die Entwässerungsgebühren für unzulässig erklärt. Danach stellten zahlreiche Kommunen in ganz Deutschland, wie nun auch die Stadtgemeinde Bremen, auf eine gesplittete Berechnung der Entwässerungsgebühr um, bei der Frischwasserbezug und auf einem Grundstück anfallendes und abgeleitetes Niederschlagswasser getrennt zur Berechnung herangezogen werden.
Nach dem heutigen Grundsatzbeschluss wird der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa in Abstimmung in den kommenden Wochen das Gespräch mit anderen betroffenen Ressorts, der Handelskammer und weiteren Betroffenen suchen und ein Gebührenmodell entwickeln, das die Gebührengerechtigkeit und ökologische Lenkungswirkung erhöht und gleichzeitig Rechtssicherheit für die zu erhebenden Gebühren gewährleistet.
Pressemitteilung vom 02.09.08

Verantwortlich: Hermann Kleen - Sprecher des Senats
Redaktion: Gabriele Brünings - Tel. (0421) 361 4102 und Werner Wick - Tel. (0421) 361 2193
Mailkontakt: werner.wick@sk.bremen.de
28195 Bremen - Rathaus, Am Markt 21 http://www.rathaus-bremen.de

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Bremen regelt Hochwasserschutz neu

Die Deputation für Umwelt und Energie, das ist ein Verwaltungsausschuss des Senats, hat Ende August dem Entwurf eines Hochwasserschutz-Gesetzes zugestimmt.

Damit sollen die, im Bundes-Wasserhaushaltsgesetz enthaltenen Regelungen zu Überschwemmungsgebieten in Landesrecht übernommen werden. Die überschwemmungsgefährdeten Gebiete in Bremen werden neu festgelegt, das betrifft beispielsweise die Flüsse Weser, Lesum, Wümme, Geeste und die Schönebecker Aue.

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