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23.05.2012 05:41

Klärwerk.info / Fachwissen / Aus Bund, Ländern und EU / Informationen aus Nordrhein Westfalen

Informationen aus Nordrhein Westfalen

Zu den Gesetzen und Verordnungen zum Thema Abwasser aus Nordrhein-Westfalen gehts hier:
www.klaerwerk.info/Nuetzliche-Links/Gesetze#nord

21.05.2012
Nordrhein-Westfalen: Novellierung von § 61a Landeswassergesetz abgebrochen 
04.04.2012
DIE LINKE: Zur Dichtheitsprüfung: Landesregierung handelt verfassungswidrig 
11.03.2012
Verordnungsentwurf zur Funktionsprüfung von Abwasserleitungen vorgelegt  
27.02.2012
Kanal-TÜV sozial- und umweltverträglich weiterentwickeln 
08.02.2012
Nordrhein-Westfalen: Landtagsausschuss fordert Aussetzung der Dichtheitsprüfung privater Abwasserrohre  
24.11.2011
Aufbau eines Wärme-Katasters in NRW  
07.08.2011
Hohes Interesse an praktischen Beispielen und Wunsch nach Aufbau eines Wärme-Katasters in NRW  
07.08.2011
Neuer Erlass zu Dichtheitsprüfungen - Bagatellschäden an privaten Kanälen müssen nicht repariert werden 
02.08.2011
Urban Mining + Elektrokoagulation zur Abwasserreinigung 
24.07.2011
Mitmachen - Umfrage: Notwendigkeit der Elimination von Spurenstoffen in der Abwasserreinigung 
24.07.2011
Planung eines hochkarätigen Workshops zur Anwendung Neuartiger Sanitärsysteme (NASS)  
24.07.2011
Oberverwaltungsgericht Münster zur Gebührenerhebung durch Dritte 
24.07.2011
Neuer Erlass zu Dichtheitsprüfungen  
23.06.2011
Gülle: Minister Remmel, NRW, stinksauer über Import-Gülle aus Holland 
27.02.2011
Neues Kooperationsprojekt: Anwendung Neuartiger Sanitärsysteme (NASS) 
08.09.2010
Rot-grüner Koalitionsvertrag in Nordrhein-Westfalen 
08.09.2010
Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen legt Gebührenumfrage vor 
05.08.2010
Für klare Verhältnisse - Abwasserleitungen prüfen 
04.08.2010
Kooperationsprojekt: Potenziale einer rationellen Wärmenutzung 

Projekt „Unterstützung der Unteren Wasserbehörden bei der
Erfassung und Integration von Daten in D-E-A (Indirekteinleiter und Kleinkläranlagen)" 
• 
Nordrhein-Westfalen passt Konzept zum Hochwasserschutz an 

Runderlass zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen in Nordrhein-Westfalen 

Benchmarking Abwasser Nordrhein-Westfalen: erste Projektrunde abgeschlossen 
• 
Umweltministerium veröffentlicht aktuelle PFT-Werte im Abwasser von Kläranlagen 
• 
„Masterplan Wasser NRW" der SPD 

Kommunales Netzwerk Grundstücksentwässerung gegründet 

Studie zu Spurenstoffen in der Ruhr bestätigt Vorgehen des Umweltministeriums 

Aktualisierte PFT-Werte in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht 

Hohe Beteiligung am Benchmarking Projekt Abwasser in NRW 

PFT - Uhlenberg bei Anglern am Möhnesee: Blutuntersuchungen angekündigt 

BDEW gründet einheitliche Landesgruppe für NRW 

Energie-Forschungszentrum Niedersachsen erhält Auftrag, energieautarke Kläranlage zu planen 

Benchmarking-Projekt Abwasser in Nordrhein-Westfalen - Anmeldefrist verlängert 

PFT: Uhlenberg weist Unterstellungen und Verleumdungen zurück 

RBSV: Stadtwerke-Verbund in entscheidender Phase 

Neuerungen bei den Essener Wasserwerken / 50 Millionen Euro werden investiert 

Stellungnahme erwünscht - Offenlegung der nordrhein-westfälischen Wasserbewirtschaftungsfragen 
•  Uhlenberg: NRW ist Vorreiter bei der PFT-Bekämpfung 
•  Studie zu Biogasanlagen sieht keine Konkurrenz zur Viehhaltung 
•  Immer mehr Lachse in Nordrhein-Westfalen 
•  Wupperverband zahlt 3,5 Mio. Euro an Mitglieder zurück 
•  Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union ist in der Umsetzung 
•  Der Lachs kehrt zurück in die Sieg 
•  Die neue Gemeindeordnung in Nordrhein- Westfalen

Vergaberechtsleitfaden der PPP-Task-Force veröffentlicht 

Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen arg beschnitten

Hilfreiche Adresse für NRW

Benchmarkingprojekt jetzt auch in NRW

Ruhrgütebericht 2006 vorgelegt

Kein kostenloses Mineralwasser 

FLUGGS informiert

Wupperverband verbrennt 120.000t Klärschlamm im Jahr

Emschergenossenschaft plant Beitragserhöhung

Gelsenwasser steigt in Herne ein

Bevölkerungsschwund führt zu steigenden Gebühren

Information zur Umsetzung WRRL in NRW

Gesetzentwurf mit politischem Ziel eines Abwasser -Marktes

Initiative gegen Privatisierung

Clearing-Stelle hilft

Wuppertaler Rat: Wasserwirtschaft ist öffentliche Aufgabe 

Projekt Entwässerungspass für Lünen

Getrennte Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser

 


Nordrhein-Westfalen: Novellierung von § 61a Landeswassergesetz abgebrochen

Mit der Selbstauflösung des nordrheinwestfälischen Landtags enden die parlamentarischen Vorgänge, mit denen die Pflicht zur Prüfung privater Abwasseranlagen gelockert werden sollte. Die Gesetzesvorlagen zur Novellierung von § 61a Landeswassergesetz, die CDU und FDP sowie SPD und Grüne um den Jahreswechsel 2011/2012 eingebracht haben, sind hinfällig geworden. Dies folgt aus § 109 der Geschäftsordnung des Landtags: „Am Ende der Wahlperiode oder im Falle der Auflösung des Landtags gelten alle Vorlagen … als erledigt. Dies gilt nicht für Petitionen.“ Das Landeswassergesetz, und damit die Prüfpflicht für private Abwasseranlagen, gelten also unverändert weiter.  

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DIE LINKE: Zur Dichtheitsprüfung: Landesregierung handelt verfassungswidrig

Auswertung der Stellungnahme des Parlamentarischen Beratungs- und Gutachterdienstes des Landtags Nordrhein-Westfalen zum Landeswassergesetz, insbesondere §61a Landeswassergesetz
Der juristische Dienst des Landtags von NRW hat eine Begutachtung der Dichtheitsprüfung im Auftrag der Fraktion DIE LINKE durchgeführt. Insbesondere sollte die Frage beantwortet werden, ob § 61a Landeswassergesetz (LWG) in Einklang mit dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes steht und ob das Land überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz für die Dichtheitsprüfung hat. Kernaussagen des Gutachtens werden im Folgenden wiedergegeben

Die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen ist 1995 in § 45 Abs. 6 und 7 der Landesbauordnung eingeführt worden. 2007 sind die Vorschriften nahezu wortgleich in § 61a LWG überführt worden.Im Zuge der Föderalismusreform wurde 2009/2010 das WHG vom Rahmengesetz in ein Vollregelgesetz überführt.
Der Bund hat gem. Art. 74 Abs. 1 Nr. 32 Grundgesetz die Gesetzgebungskompetenz für die Materie „Wasserhaushalt", von der er mit Verabschiedung des WHG 2009/2010 Gebrauch gemacht hat.§ 61 WHG regelt die Selbstüberwachung bei Abwasseranlagen. Die Länder haben zwar gem. Art. 75 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 Grundgesetz die Möglichkeit, vom WHG abweichende Regelungen zu verabschieden (so genannte Abweichungsgesetzgebung).
Allerdings hat das Land NRW im Hinblick auf Dichtheitsprüfungen keine neuen Regelungen verabschiedet, sondern § 61a LWG besteht ...mehr:

http://www.linksfraktion-nrw.de/aus_dem_landtag/aktiv/detail/artikel/zur-dichtheitspruefung-landesregierung-handelt-verfassungswidrig/

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Nordrhein-Westfalen: Verordnungsentwurf zur Funktionsprüfung von Abwasserleitungen vorgelegt

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 24. Januar 2012 den Entwurf für eine Rechtsverordnung für die Funktionsprüfung von Abwasserleitungen vorgelegt. „Es ist offensichtlich, dass die ursprüngliche gesetzliche Regelung der CDU/FDP-Vorgängerregierung nicht praktikabel und bürgerfreundlich umzusetzen ist. Die Landesregierung hat deshalb Konsequenzen daraus gezogen und schlägt eine bürgerfreundliche Regelung vor, die gleichzeitig dem Schutz der Umwelt gerecht wird“, sagte Landesumweltminister Johannes Remmel nach der Kabinettssitzung. Die grundsätzliche Pflicht, dass Abwasserkanäle funktionsfähig und betriebssicher sein müssen, solle auch in Nordrhein-Westfalen weiter gelten. Mit dem nun vorgelegten Entwurf einer Rechtsverordnung setzt die Landesregierung nach ihrer Auffassung Bundesrecht (das Wasserhaushaltsgesetz) um. Der Entwurf sei an Regelungen angelehnt, die bereits in anderen Bundesländern umgesetzt wurden. Als wichtigste Eckpunkte des Entwurfs der neuen Rechtsverordnung nennt das Umweltministerium unter anderem: In einer Verordnung wird die Prüfung auf Zustand und Funktionsfähigkeit der öffentlichen wie der privaten Abwasserleitungen einheitlich geregelt. Beim Neubau von Abwasserleitungen ist stets eine Prüfung erforderlich. Ob und wann bestehende Abwasserleitungen geprüft werden müssen, soll von der Abwassermenge in pauschalierter Form abhängig sein. Für bestehende Abwasserleitungen von Gebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten außerhalb von Wasserschutzgebieten schlägt die Landesregierung zwei Varianten vor – entweder eine Prüfung bis Ende 2023, danach alle 30 Jahre, oder eine Prüfung wird nur notwendig, wenn Feststellungen der Gemeinden oder andere Feststellungen Gefahrenlagen erkennen lassen. Die Landesregierung wird bei der Wahl einer Variante die parlamentarischen Beratungen mit den Bürgerinitiativen, den Kommunen und der Wirtschaft abwarten. Für bestehende Abwasserleitungen von Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten außerhalb von Wasserschutzgebieten wird die Frist für die erste Prüfung auf 2020 verlängert. Wiederholungsprüfungen alle 20 Jahre. Wer vor dem Fristende (2020/bei Variante 1 auch 2023) eine Prüfung durchführt oder bereits durchgeführt hat, erhält eine Fristverlängerung für die Wiederholungsprüfung. In Wasserschutzgebieten bleibt bei Gebäuden, die vor 1965 gebaut sind oder bei Gebäuden mit gewerblicher Nutzung, die vor 1990 gebaut sind, die Frist 2015 bestehen. Es wird sichergestellt, dass die Wahl der Untersuchungsmethode gegeben ist. Eine Sanierungsfrist für schadhafte Abwasserleitungen soll von der Größe des Schadens und zusätzlich von der Wassermenge abhängen. Neben der neuen Rechtsverordnung will sich die nordrhein-westfälische Landesregierung auch auf Bundesebene füreine Klärung der offenen Fragen bei diesem Thema einsetzen. Des Weiteren bekräftigte Remmel noch einmal die Bereitschaft des Landes, durch zinsgünstige Kredite die Sanierung von Abwasserleitungen zu unterstützen. Die NRW-Bank werde zinsgünstige Kredite mit einem vorgesehenen Zinssatz von 3,03 Prozent anbieten, die durch Förderung des Landes um 2 Prozent auf 1,03 Prozent gesenkt werden.

www.gfa-news.de, Webcode: 20120125_005  

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Kanal-TÜV sozial- und umweltverträglich weiterentwickeln

Die kommunalen Spitzenverbände in NRW fordern alle im Landtag vertretenen Parteien auf, eine gemeinsame Lösung zu suchen, um die Funktionsprüfung bei privaten Abwasseranlagen (Kanal-TÜV) sozial- und umweltverträglich weiterzuentwickeln. Dabei darf es nicht zu einer Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommunen kommen.

Die Geschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Stephan Articus, Städtetag NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, Städte- und Gemeindebund NRW, und Dr. Martin Klein, Landkreistag NRW, erklärten heute: "Viele Kommunen haben aus Verantwortung für den Trinkwasserschutz die Funktionsprüfung bei privaten Abwasseranlagen (Kanal-TÜV) nach den Vorgaben der Bundes- und Landesgesetze in kommunalen Satzungen verankert. Hunderttausende Haus- und Grundstückseigentümer haben in den vergangenen Jahren aus ökologischer Verantwortung und in Kooperation mit den Städten und Gemeinden die Abwasserleitungen ihrer Häuser überprüfen und - soweit erforderlich - auch sanieren lassen. Die jetzt im Landtag diskutierte Weiterentwicklung des so genannten Kanal-TÜV sollte Engagement und Verantwortungsbewusstsein nicht bestrafen, sondern angemessen berücksichtigen."

Bei den kommunalen Satzungen und Sanierungsbescheiden wurde vielfach auf die Finanzierungsmöglichkeiten der Haus- und Grundstückseigentümer bei der Funktionsprüfung und Sanierung der Abwasserleitungen Rücksicht genommen, sodass häufig einzelfallbezogene Härtefallregelungen praktiziert wurden.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände des Landes Nordrhein-Westfalen stellt daher aus kommunaler Sicht folgende Bedingungen für die Zustimmung zu der Weiterentwicklung des Kanal-TÜV:
• Der Gleichbehandlungsgrundsatz und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Rechtsetzungskompetenz der gewählten Volksvertreter müssen gewahrt bleiben. Haus- und Grundstückseigentümer einer Kommune dürfen nicht unterschiedlich behandelt werden.

• Ein kommunales Wahlrecht für die Funktionsprüfung, das jetzt diskutiert wird, darf nicht zu einer Benachteiligung der Kommunen führen, die sich seit Jahren für die Anlagensicherheit in Wasserschutzgebieten und sauberes Trinkwasser engagieren. Auch wird eine generelle Pflicht der Kommunen, die Funktionsprüfung analog der hessischen Regelung durchzuführen, abgelehnt. Denn diese hätte für das Land Konnexitätszahlungen (Wer bestellt, zahlt!) zur Folge.

• An der Verpflichtung der Haus- und Grundstückseigentümer zur Zustandserfassung und Funktionsprüfung auf privaten Grundstücken in Wasserschutzgebieten und vergleichbaren Flächen bis zum 31.12.2015 sollte grundsätzlich festgehalten werden. Bei Funktionsprüfungen auf allen weiteren Flächen kann die Frist verlängert werden, beispielsweise bis zum 31.12.2023. Für die Wiederholungsprüfung sollte ein Zeitintervall von 20 Jahren bei gewerblich genutzten Grundstücken und 30 Jahren bei Wohngebäuden eingeführt werden.

• Die Sanierungspflicht bei privaten Abwasserleitungen sollte - wie bisher - von der Schwere des Schadens und den lokalen Erfordernissen abhängen. Um eine Überforderung der Haus- und Grundstückseigentümer zu verhindern, sollte die derzeitige Praxis der Härtefallregelung in Verbindung mit Fördermöglichkeiten seitens der NRW.Bank klarer geregelt und ausgeweitet werden.

• Die Überlegungen im politischen Raum, für die Bestimmung der Prüffrist bzw. der Sanierungsfrist an etwaige Schwellenwerte anzuknüpfen, werden abgelehnt. Schwellenwerte, wie z.B. 200 Kubikmeter Schmutzwasseranfall pro Grundstück und Jahr, bei deren Unterschreiten auf die Vorgabe einer Prüfpflicht oder einer Sanierungsfrist verzichtet wird, sind weder vollzugsfähig noch mit dem wasserrechtlichen Vorsorgegrundsatz vereinbar.

Quelle: http://www.kommunen-in-nrw.de/presse/pressemitteilungen/detail/dokument/kanal-tuev-sozial-und-umweltvertraeglich-weiterentwickeln.html

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Nordrhein-Westfalen: Landtagsausschuss fordert Aussetzung der Dichtheitsprüfung privater Abwasserrohre

Mit den Stimmen von CDU, FDP und Linken nahm der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des nordrhein-westfälischen Landtags am 14. Dezember 2011 einen Antrag der FDP an, der die Landesregierung auffordert, den Vollzug der Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserkanäle auszusetzen. Zur Begründung wurde insbesondere angeführt, der entsprechende Erlass des Landesumweltministeriums ermögliche keine bürgerfreundliche Umsetzung des zugrundeliegenden Gesetzes aus dem Jahr 2007, insbesondere würden Bürgerinnen und Bürger anders behandelt als die öffentliche Hand. SPD und Grüne werteten den Antrag als Aufruf zu rechtswidrigem Handeln und bezweifelten daher dessen Rechtmäßigkeit. Landesumweltminister Johannes Remmel (Grüne) hatte zu Beginn der Ausschusssitzung angekündigt, im Januar 2012 einen Vorschlag zur Änderung des Landeswasserrechts vorzulegen. Zu Beginn der Aussprache hatte der Ausschussvorsitzende Friedhelm Ortgies auf das große Engagement der Bürgerinnen und Bürger hingewiesen, sich aber gegen persönliche Angriffe gegen die Mitglieder des Umweltausschusses insbesondere über das Internet verwahrt.
 
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Aufbau eines Wärme-Katasters in NRW

Im vergangenen Jahr haben wir im Rahmen einer Projektgruppe
eine Broschüre mit konkreten Beispielen einer rationellen
(Ab-)Wärmenutzung erstellt. Diese Broschüre gibt anhand konkre-
ter Beispiele aus NRW einen ersten Überblick über die Möglichkei-
ten der Abwärmenutzung und weckt auf diese Weise das Interesse
der Akteure.

Weiter haben wir eine Tagung zum Thema mit der IHK Niederrhein
unter dem Titel "Energieeffizienz im Produktionsprozess mittels
Wärmerückgewinnung" am 29. September 2011in der Hauptver-
waltung der Stadtwerke Dinslaken in Dinslaken durchgeführt.

Eine konkrete Idee zur Förderung einer effizienten Abwärmenut-
zung in NRW ist der Aufbau eines elektronischen Wärme-
Katasters mit einer kartografischen Übersicht über Quellen von
Abwärme in NRW. Damit soll die klimafreundliche Nutzung von
(Ab)wärme nutzbar werden, denn in vielen Fällen sind Erzeuger
und Nutzer sich nicht bekannt und Ressourcen werden daher
mangels Nachfrage nicht genutzt. Mit einem landesweiten Wärme-
katasters könnten konkrete Angebote zur Wärmenutzung gemacht,
alle anderen Energieformen dargestellt werden und Klimaschutz-
ziele öffentlichkeitswirksam verfolgt werden. Vorbild könnte der
Energieatlas Bayern sein. In zwei noch auszuwählenden Pilotre-
gionen könnte eine entsprechende Homepage mit aggregierten
vorhandenen Daten unter Einbindung von Landesdiensten (z.B.
IT.NRW) dargestellt werden. Derzeit laufen dazu Gespräche zwi-
schen dem Clustermanagement und dem MKULNV NRW. Es ist
geplant dieses Projekt in Kooperation mit dem Cluster EnergieRe-
gion.NRW durchzuführen...mehr:

http://www.umweltcluster-nrw.de/de/News/Newsletter/NL_2011_03.html#6

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Hohes Interesse an praktischen Beispielen und Wunsch nach Aufbau eines Wärme-Katasters in NRW

Im vergangenen Jahr haben wir im Rahmen einer Projektgruppe
eine Borschüre mit konkreten Beispielen einer rationellen
(Ab-)Wärmenutzung erstellt. Diese Broschüre gibt anhand konkre-
ter Beispiele aus NRW einen ersten Überblick über die Möglichkei-
ten der Abwärmenutzung und möchte auf diese Weise das Interes-
se der Akteure wecken. Aufgrund der großen Nachfrage haben wir
diese Broschüre mittlerweile in der 2. Auflage drucken lassen. Inte-
ressenten können bei Bedarf weitere Exemplare in kleinen Mengen
bei unserem Clustermanagement (Mail mit dem Stichwort ÑAbwär-
mebroschüreì an info@umweltcluster-nrw.de) bestellen.

Eine konkrete Idee zur Förderung einer effizienten Abwärmenut-
zung in NRW ist der Aufbau eines elektronischen Wärme-Katasters
mit einer kartografischen Übersicht über Quellen von Abwärme in
NRW. Derzeit laufen dazu Gespräche zwischen dem Clusterma-
nagement und dem MKULNV NRW.

Weiter planen wir eine gemeinsame Tagung zum Thema Abwärme
mit der IHK Niederrhein. Die Veranstaltung wird unter dem Titel
"Energieeffizienz im Produktionsprozess mittels Wärmerückgewin-
nung" von 13 bis 17.15 Uhr in der Hauptverwaltung der Stadtwerke
Dinslaken GmbH / Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH
in Dinslaken stattfinden. Der Veranstaltungsort ermöglicht die Kombi-
nation von 2 Workshops mit Impulsvorträgen und eine Besichtigung
von Abwärme-Lösungen vor Ort. Die Impulsvorträge werden zu
großen Teilen von Teilnehmern des laufenden Kooperationspro-
jekts des Umweltclusters gehalten. Zielgruppe der auf 50 Teilneh-
mer ausgelegten Veranstaltung sind Abwärmenutzer (produzieren-
des Gewerbe, Ingenieurbüros) sowie Technologiehersteller.

http://www.umweltcluster-nrw.de/virthos.php/de/News/Newsletter/NL_2011_02.html#5

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Neuer Erlass zu Dichtheitsprüfungen - Bagatellschäden an privaten Kanälen müssen nicht repariert werden

- Remmel: „Trinkwasser und Umwelt schützen, Akzeptanz erhöhen, Kommunen unterstützen"
- Neues Internetportal unterstützt Kommunen und Hausbesitzer bei allen Fragen zur Dichtheit von Kanälen
Das Ministerium hat heute einen Erlass zu Dichtheitsprüfungen von privaten Abwasserkanälen veröffentlicht. „Wir wollen gesundes Trinkwasser für die Verbraucherinnen und Verbraucher, wir möchten die Kommunen besser unterstützen und die Umwelt schützen. Dafür brauchen wir auch eine breitere Akzeptanz dafür, dass Abwasserkanäle dicht sein müssen", so Remmel. Deswegen wird das Umweltministerium in einem Erlass unter anderem klarstellen, dass Bagatellschäden nicht saniert werden müssen. Dazu zählen zum Beispiel feine Risse an der Oberseite der Abwasserleitung.
Die Entscheidung, ob und wann eine Sanierung erforderlich ist, trifft - vorbehaltlich wasser- und bodenschutzrechtlicher Entscheidungen der zuständigen Ordnungsbehörden - die Gemeinde. Dabei kann eine Orientierung an der zu erwartenden Neufassung der DIN 1986 30 hilfreich sein. Schwere Schäden müssen danach innerhalb von sechs Monaten repariert werden, mittelschwere Schäden nach Möglichkeit innerhalb von 5 Jahren Jahren.
„Die Dichtheitsprüfungen sind notwendig um die Umwelt und unser gesundes Trinkwasser zu schützen. Aber der Aufwand muss für die Grundstückseigentümer überschaubar bleiben. Nicht jeder kleine Schaden hat schlimme Folgen und muss repariert werden", sagt Johannes Remmel.
Zudem erlaubt der Erlass die optische Inspektion (Kanal-TÜV) und die vielfach kostengünstigere Wasserstandsfüllprüfung zum Nachweis der Dichtheit. Durch eine Muster-Dichtheitsbescheinigung wird sichergestellt, dass Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen und die Unternehmen, die die Kanäle prüfen, einander auf Augenhöhe begegnen. Mit den kommunalen Spitzenverbänden soll eine Mustersatzung aktualisiert werden, die es den Kommunen erleichtert, passende und leicht verständliche Regelungen zu finden.
Laut Landeswassergesetz müssen Abwasserleitungen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2015 sowie beim Neubau auf Dichtheit geprüft werden, in Wasserschutzgebieten bereits früher. Abweichend davon können die Kommunen außerhalb von Wasserschutzgebieten durch Satzungen andere Fristen festlegen und diese an die Untersuchung der öffentlichen Kanäle koppeln, damit ist eine Verlängerung bis spätestens Ende 2023 möglich.
„Wir unterstützen die Kommunen sowohl bei der Umsetzung der Dichtheitsprüfungen als auch beim Thema Satzung. Es ist wichtig, dass sie auf die besonderen Begebenheiten vor Ort eingehen und dass sie die Hauseigentümer beraten und unterstützen. Damit soll auch unseriösen Anbietern von Dichtheitsprüfungen das Leben schwer gemacht werden", so Remmel.
In Deutschland ist durch Bundesgesetz vorgeschrieben, dass Abwasserkanäle dicht sein müssen - das gilt für alle Hauseigentümer. „Das bedeutet auch eine Pflicht zur Prüfung. Es ist daher konsequent, dass eine Frist gesetzt wird, innerhalb derer die Dichtheit nachgewiesen wird", sagt Minister Remmel. Das Landeswassergesetz mit § 61a, der die Prüfung vorschreibt, wurde im Jahr 2007 von der Vorgängerregierung erlassen. „Es gibt Kritik an der Pflicht zur Dichtheitsprüfung. Berechtigte Einwände wie die zu den Bagatellschäden haben wir aufgenommen. Wir hoffen jetzt, mit unserem Erlass eine Mehrheit im Landtag und bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu erreichen. Denn wir wollen alle sauberes und gesundes Trinkwasser haben und wir haben auch eine Verantwortung für unsere Mitmenschen", sagte Minister Remmel.
Neue Internetseite zur Dichtheitsprüfung
Eine neue Internetseite im Auftrag des Umweltministeriums informiert Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen sowie Kommunen über alle wichtigen Fragen zur Dichtheitsprüfung. Neben den rechtlichen Grundlagen gibt die Seite unter anderem Antworten auf häufige Fragen, stellt Hintergründe zur Prüfung und Sanierung dar und enthält Informationen für Bauherren: www.buergerinfo-abwasser.de.
Beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz gibt es eine Liste mit Sachverständigen, die die Dichtheitsprüfungen durchführen können: www.lanuv.nrw.de
 
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Urban Mining + Elektrokoagulation zur Abwasserreinigung

Im auf der Jahresveranstaltung des Umweltclusters angestoßenen
Kooperationsprojekt Urban Mining, also der Rückgewinnung von
Rohstoffen aus Abfallaufkommen (z.B. Rückgewinnung von Kupfer
aus Elektroschrott), wird die Suche nach einem konkreten Projekt-
ansatz vorangetrieben. Hierfür wurde die derzeit relativ unüber-
sichtliche Konstellation an bereits bestehenden Aktivitäten im The-
menbereich analysiert. Zudem wurden wichtige relevante Akteure
aus Wirtschaft und Forschung identifiziert. Diese werden im Verlauf
der nächsten Wochen zu einer ersten Abstimmungsrunde eingela-
den. Ziel der Abstimmung ist die Verpflichtung der Akteure auf ei-
nen konkreten Projektansatz.
Elektrokoagulation zur Abwasserreinigung
Bei diesem Kooperationsprojekt wurde ein in Gründung befindli-
ches Spin-Off der RWTH Aachen mit einem potentiellen Kunden,
der großes Interesse an diesem Verfahren hat, zusammengeführt
und weiterhin vom Cluster betreut. Sollten hier Aufträge zur Ab-
wasserreinigung oder Pilotversuche zu Stande kommen, ist dies
ein Thema z.B. für einen Workshop zu neuen Verfahren der Ab-
wasserbehandlung. Hier würde auch das Thema Plus-Plasma und
Ozon diskutiert werden.
http://www.umweltcluster-nrw.de/virthos.php/de/News/Newsletter/NL_2011_02.html#5

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Mitmachen - Umfrage: Notwendigkeit der Elimination von Spurenstoffen in der Abwasserreinigung

Das Cluster Umwelttechnologien.NRW bietet auf seinen Internet-
seiten www.umweltcluster-nrw.de ein Mini-Umfragetool an. Damit
werden Einstellungen und Haltungen zu aktuellen Themen mit Be-
zug zum Umweltcluster abgefragt.
Dieses Mal wurde die Notwendigkeit einer weitergehenden Abwas-
serreinigung in Kläranlagen für Medikamente und Spurenstoffe ab-
gefragt. Nebenstehend sehen Sie das Ergebnis Abfrage. Das Clus-
termanagement Umwelttechnologien.NRW wird dieses Thema in
2011 weiter in Kooperation mit niederländischen Partnern bearbei-
ten.
Zu der aktuellen Umfrage gelangen Sie hier.
http://www.umweltcluster-nrw.de/
 
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Planung eines hochkarätigen Workshops zur Anwendung Neuartiger Sanitärsysteme (NASS)

Die in Deutschland übliche Siedlungsentwässerung mit zentralen
Entwässerungssystemen auf Grundlage der Schwemmkanalisation
und gemeinsamer zentraler Behandlung des häuslichen Schmutz-
wassers, des gewerblich-industriellen Abwassers und des Nieder-
schlagswassers vor Einleitung in Gewässer steht vor dem Hinter-
grund der demografischen Entwicklung, des Klimawandels, stei-
gender Rohstoff- und Energiepreise, Wassermangel und Hunger in
vielen Teilen der Welt auf dem Prüfstand.

Die Neuartigen Sanitärsysteme (NASS) versuchen diesen Heraus-
forderungen durch die getrennte Erfassung und gezielte Behand-
lung von Teilströmen des Abwassers aus Wohngebäuden oder
ähnlichen Herkunftsbereichen und daraus resultierender höherer
Effizienz und Flexibilität Rechnung zu tragen. Je nach Grad der
Stoffstromtrennung werden unterschiedliche Systeme definiert.

Neuartige Sanitärsysteme sind bei Siedlungen mit mehr als 1.000
Einwohnern, bei Neubau oder Sanierung von Wohn- und Gewer-
bequartieren oder bei notwendigen Kanalsanierungen (Schäden,
Fremdwasser) einsetzbar.

Zu diesem Thema planen wir unter Beteiligung hochrangiger Ver- treter des MKULNV für die zweite Jahreshälfte einen Workshop mit Vertretern von
• Ministerien (Bauen, Wohnen und Verkehr auf Bundes- und Landesebene),
• Planungsverwaltung auf kommunaler Ebene,
• Wissenschaft und Forschung der Raumplanung,
• Immobilienwirtschaft,
• Bauwirtschaft, und
• Hersteller von Neuartigen Sanitärsystemen.
Ziel ist es, die Akteure aus dem Technikbereich mit Akteuren der
Raumplanung (Wissenschaft und Planungsverwaltung auf Ebene
des Bundes, der Länder und der Kommunen) für die Entwicklung
und Umsetzung von neuartigen Konzepten zusammenzubringens
und Möglichkeiten der Pilotierung auszuloten. Wir planen bei der
Durchführung des Workshops eine Kooperation mit dem Modellpro-
jekt Innovation City Ruhr in Bottrop.
In Kürze erhalten Sie unter www.umweltcluster-nrw.de dazu weite-
re Informationen.
 
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Oberverwaltungsgericht Münster zur Gebührenerhebung durch Dritte

Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster hat in einem Beschluss vom 15. April 2011 (Az. 9 A 2260/09) die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil zugelassen und die Gebührenerhebung durch Dritte grundsätzlich in Frage gestellt. Das Gericht führt in dem Zulassungsbeschluss aus, dass ungeachtet der Frage, ob einem Schreiben (im betrachteten Fall einer Stadtwerke GmbH) aus Empfängersicht hinreichend deutlich zu entnehmen war, dass es auch einen Abwassergebührenbescheid des Bürgermeisters der beklagten Stadt enthält, die Festsetzung der Gebühr jedenfalls deshalb überwiegend rechtlichen Bedenken begegnet, weil der Erlass eines Abgabenbescheides durch eine Person des Privatrechts (hier: der Stadtwerke GmbH) nur auf der Grundlage eines Gesetzes im formellen Sinne zulässig sein dürfte. Die Regelung allein kraft einer Regelung in der kommunalen Gebührensatzung reiche nicht aus. Nach Einschätzung des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebunds würde sich im Hinblick auf die Gebührenerhebung für das Jahr 2012 nur dann kein Prozessrisiko ergeben, wenn die Stadt/Gemeinde die Gebühren wieder komplett selbst erhebt.
www.nrwe.de
www.kommunen-in-nrw.de

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Nordrhein-Westfalen: Neuer Erlass zu Dichtheitsprüfungen

Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat am 17. Juni 2011 einen Erlass zu Dichtheitsprüfungen von privaten Abwasserkanälen veröffentlicht. Das Umweltministerium stellt unter anderem klar, dass Bagatellschäden nicht saniert werden müssen. Dazu zählen zum Beispiel feine Risse an der Oberseite der Abwasserleitung.
Die Entscheidung, ob und wann eine Sanierung erforderlich ist, trifft - vorbehaltlich wasser- und bodenschutzrechtlicher Entscheidungen der zuständigen Ordnungsbehörden - die Gemeinde. Dabei kann eine Orientierung an der zu erwartenden Neufassung der DIN 1986-30 hilfreich sein, so das Ministerium. Schwere Schäden müssen danach innerhalb von sechs Monaten repariert werden, mittelschwere Schäden nach Möglichkeit innerhalb von fünf Jahren.
Zudem erlaubt der Erlass die optische Inspektion und die vielfach kostengünstigere Wasserstandsfüllprüfung zum Nachweis der Dichtheit. Durch eine Muster-Dichtheitsbescheinigung wird sichergestellt, so das Umweltministerium, „dass Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen und die Unternehmen, die die Kanäle prüfen, einander auf Augenhöhe begegnen." Mit den kommunalen Spitzenverbänden soll eine Mustersatzung aktualisiert werden, die es den Kommunen erleichtert, passende und leicht verständliche Regelungen zu finden.
Laut Landeswassergesetz müssen Abwasserleitungen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2015 sowie beim Neubau auf Dichtheit geprüft werden, in Wasserschutzgebieten bereits früher. Abweichend davon können die Kommunen außerhalb von Wasserschutzgebieten durch Satzungen andere Fristen festlegen und diese an die Untersuchung der öffentlichen Kanäle koppeln, damit ist eine Verlängerung bis spätestens Ende 2023 möglich.
Eine neue Internetseite im Auftrag des Umweltministeriums informiert Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen sowie Kommunen über alle wichtigen Fragen zur Dichtheitsprüfung:
www.buergerinfo-abwasser.de
Liste mit Sachverständigen, die die Dichtheitsprüfungen durchführen können:
www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm
Weitere Informationen:
www.umwelt.nrw.de/umwelt/wasser/abwasser/priv_abwasserbehandlungsanlagen/index.php
Quelle: dwa
 
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Gülle: Minister Remmel, NRW, stinksauer über Import-Gülle aus Holland

Am Niederrhein. NRW-Umweltminister Remmel (Grüne) befürchtet unkontrollierte Gülle-Transporte aus den Niederlanden. Denn die EU plant eine Aufweichung der Regeln. Remmel sieht die Qualität des Grundwassers in Gefahr.
Die Fracht kommt braun und stinkend per Lkw - Gülle. Die Bauern in den Niederlanden haben reichlich davon. Massiv betreiben sie Viehmast und Milchwirtschaft, eher wenig Ackerbau. Allein im letzten Jahr haben sie daher 750 000 Tonnen Gülle nach NRW exportiert.
Mehr:
http://www.derwesten.de/nachrichten/im-westen/NRW-Minister-Remmel-stinksauer-ueber-Import-Guelle-aus-Holland-id4685749.html
 
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Neues Kooperationsprojekt: Anwendung Neuartiger Sanitärsysteme (NASS)

Die in Deutschland übliche Siedlungsentwässerung mit zentralen Entwässerungssystemen auf Grundlage der Schwemmkanalisation und gemeinsamer zentraler Behandlung des häuslichen Schmutzwassers, des gewerblich-industriellen Abwassers und des Niederschlagswassers vor Einleitung in Gewässer steht vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, des Klimawandels, steigender Rohstoff- und Energiepreise, Wassermangel und Hunger in vielen Teilen der Welt auf dem Prüfstand.

Die Neuartigen Sanitärsysteme (NASS) versuchen diesen Herausforderungen durch die getrennte Erfassung und gezielte Behandlung von Teilströmen des Abwassers aus Wohngebäuden oder ähnlichen Herkunftsbereichen und daraus resultierender höherer Effizienz und Flexibilität Rechnung zu tragen. Je nach Grad der Stoffstromtrennung werden unterschiedliche Systeme definiert.

So sieht das Schwarzwassersystem den Einbau von Vakuumtoiletten vor. Das Schwarzwasser wird durch ein zentrales Vakuumsystem abgeleitet. Darüber hinaus wird eine Biogasanlage gebaut mit der Zugabemöglichkeit für häuslichen und gewerblichen Biomüll und Fett. Das erzeugte Biogas wird in einem Block-Heizkraftwerk (BHKW) verstromt und in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Im Rahmen einer Kraft-Wärme-Kopplung wird die im BHKW entstehende Abwärme zur Wärmeversorgung der Häuser in der näheren Umgebung des BHKW genutzt. Die separate Erfassung von Urin über wasserlos zu betreibende Urinale reduziert die Stickstoffbelastung des Schwarzwassers. Der gesammelte Urin kann entweder zur Aufbereitung als P-Dünger verwendet oder gezielt in vorhandenen Kläranlagen behandelt werden.

Eine Wärmerückgewinnung ist nahe am Warmwasseranfall durch Nutzung des thermischen Energiepotenzials im Grauwasser machbar (aus Duschabläufen, Waschmaschinen, ...). Dies wird durch die Trennung vom Schwarzwasser möglich.

Die Grauwasser-Wärmerückgewinnungsanlage ist ein Wärmetauscher, dem ein selbstreinigender Filter vorgeschaltet ist. Dieser hat die Aufgabe, grobe Schmutzpartikel abzufangen und in regelmäßigen Abständen der Kanalisation zuzuführen. Im Wärmetauscher gibt das Grauwasser bis zu 60% seiner Energie an das gegenströmende Kaltwasser ab, das sich bei diesem Vorgang erwärmt und einem Pufferspeicher zugeführt werden kann.

Neuartige Sanitärsysteme sind bei Siedlungen mit mehr als 1.000 Einwohnern, bei Neubau oder Sanierung von Wohn- und Gewerbequartieren oder bei notwendigen Kanalsanierungen (Schäden, Fremdwasser) einsetzbar. Interessant ist die Grauwasser-Wärmerückgewinnung vor allem in Mehrfamilienhäusern oder bei Zusammenschluss in einem Quartier, da sich ...mehr:

http://www.umweltcluster-nrw.de/virthos.php/de/News/Newsletter/NL_2011_01.html#Niederlande

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Rot-grüner Koalitionsvertrag in Nordrhein-Westfalen

Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grünen in Nordrhein-Westfalen enthält auch für die Wasser- und Abfallwirtschaft wichtige Passagen. Etwa: „Unser Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Kommunalwirtschaft in Zeiten von deregulierten Märkten zu erhalten. ... Wir werden daher die Fesseln, die der Kommunalwirtschaft getreu der Ideologie ‚Privat vor Staat' angelegt wurden, durch eine Neufassung des Kommunalwirtschaftsrechts wieder lösen. ... Den Erhalt der Umsatzsteuerfreiheit gebührenrechnender kommunaler Betriebe sowie des steuerlichen Querverbundes werden wir darüber hinaus auf Bundesebene verteidigen." In Richtung der Landwirtschaft: „Eine intensiv betriebene Landwirtschaft belastet vielerorts die Wasserqualität." Kritisiert wird der „naturferne Ausbau von Gewässern". Und folglich: „Wir verfolgen ein Konzept der nachhaltigen und ökologischen Wasserwirtschaft. Flüsse, Bäche und ihre Auen sollen wieder zu zentralen Lebensadern werden. Wir treten für einen vorsorgenden ökologischen Hochwasserschutz ein. ... Bei der Bekämpfung der Gewässerbelastung muss an der Schadstoffquelle angesetzt werden. Die Landesregierung wird die Chancen nutzen und einen ‚Masterplan Wasser NRW' entwickeln, der ein umfassendes Programm zur Reduzierung der Einleitung gefährlicher Stoffe, eine Verbesserung der Gewässerqualität und des Lebensraums Fließgewässer, eine nachhaltige Weiterentwicklung der Ver- und Entsorgung, der Wasserforschung und der Förderung der Chancen der Wasserwirtschaft enthält. Wir unterstützen die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und wollen diese zum nachhaltigen Gewässer- und Grundwasserschutz konsequent umsetzen. Dies erfordert eine Überarbeitung der bisherigen Planungen ... und eine sichere Finanzierung. Deshalb wollen wir das Wasserentnahmeentgelt beibehalten und anpassen. Mit einer Novelle des Landeswassergesetzes wollen wir das neue bundesweite Wasserrecht umsetzen und dabei landesrechtliche Handlungsspielräume zur Verbesserung nutzen. Wasser ist Teil der Daseinsvorsorge und gehört in öffentliche Verantwortung."

www.nrwspd.de
www.gruene-nrw.de

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Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen legt Gebührenumfrage vor

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen hat zum 19. Mal die Abfall- und Abwassergebührensätze aller 396 Kommunen in dem Bundesland vorgelegt. Danach hat sich bei den Abfallgebühren viel zu Gunsten der Gebührenzahler getan. Beim Abwasser, meint der BdSt, gebe es „noch viel im Sinne der Bürger zu tun". Seiner Umfrage legt der BdSt immer einen Musterhaushalt mit vier Personen zu Grunde, der 200 Kubikmeter Frischwasser im Jahr verbraucht und 130 Quadratmeter versiegelte Fläche auf seinem Grundstück vorhält. Im Landesdurchschnitt zahle dieser Haushalt 2010 gut 669 Euro und damit 16 Euro mehr als im Vorjahr. Die Gebühr sei also im Schnitt um 2,4 Prozent angestiegen. Der BdSt kritisiert besonders, dass 146 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit dem Wiederbeschaffungszeitwert kalkulieren, anstatt die jährlichen kalkulatorischen Abschreibungen auf Basis der Anschaffungswerte zu ermitteln. Kritisch sieht der BdSt auch die Haltung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen, die regelmäßig bei ihren überörtlichen Prüfungen - zum Beispiel in Herford - empfehle, die Abschreibungen auf Grundlage des Wiederbeschaffungszeitwerts zu ermitteln.

www.steuerzahler-nrw.de/Die-Abfall-und-Abwassergebuehren-2010/33116c39886i1p65/index.html
 
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Für klare Verhältnisse - Abwasserleitungen prüfen

Recklinghausen / Essen. Durch rund 200.000 km private Abwasserleitungen gelangt Schmutzwasser in die öffentliche Kanalisation und damit in die Kläranlagen. Ist dieses System undicht, dann versickert das Abwasser, oder Grundwasser kann in das Kanalsystem eindringen. Diese Verunreinigungen belastet Kanäle und Kläranlagen.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) weist darauf hin, dass jeder Grundstückseigentümer spätestens bis zum 31.12.2015 seine Abwasserleitungen von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen lassen muss. Grundlage ist § 61a Abs. 3 des Landeswassergesetzes. Über gültige Fristen informiert und berät die jeweilige Gemeinde. Zugelassene sachkundige Dichtheitsprüfer sind über die Internetseite des LANUV zu ermitteln: www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm

Die Broschüre "Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen" gibt viele Tipps, wie unzugängliche Rohre untersucht werden können, welche Kosten entstehen und was bei defekten Rohren zu tun ist. Sie ist über den Infoservice des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen - auch online unter: www.umwelt.nrw.de - zu beziehen.

http://www.lanuv.nrw.de/veroeffentlichungen/presse/2010/Abwasserleitungpruefung.html

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Kooperationsprojekt: Potenziale einer rationellen Wärmenutzung

Am 02.02.2010 lud das Clustermanagement Vertreter aus Forschung und Wirtschaft zu einem ersten Kooperationstreffen ein. Nach thematischen Einführungen durch zwei Teilnehmer zu Potenzialen einer rationellen Wärmenutzung und Möglichkeiten der Wärmegewinnung, lotete die Gruppe unter Leitung des Clustermanagements Möglichkeiten und Grenzen der rationellen Wärmenutzung aus.

Insbesondere wurde auf das bisher wenig genutzte Potenzial der Nutzung industriell-gewerblicher Prozesswärme und die Möglichkeiten einer unterirdischen Wärmespeicherung eingegangen. Zur Ausschöpfung vorhandener Potenziale sind aber eine Reihe von rechtlichen und strukturellen Voraussetzungen nötig, die derzeit noch nicht gegeben und auch noch nicht hinreichend definiert sind.

Die Beschreibung dieser Hemmnisse und Potenziale sowie das Aufzeigen erster Lösungswege wurden in einem internen Strategiepapier im Nachgang des ersten Treffens von den Teilnehmern aufgearbeitet und in einem zweiten Treffen am 12. März 2010 im Clusterbüro diskutiert. Hier wurde als nächster Schritt die Zusammenstellg von „guten Beispielen" einer rationelleren Wärmenutzung und eine (räumliche) Konkretisierung der Potenziale vereinbart.Mehr:

http://www.umweltcluster-nrw.de/virthos.php/de/News/Newsletter/NL_2010_02.html#Kooperationsprojekte

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Projekt „Unterstützung der Unteren Wasserbehörden bei der
Erfassung und Integration von Daten in D-E-A (Indirekteinleiter und Kleinkläranlagen)"

Zielsetzung
Ziel des Projektes war die Ausweitung der Erfassung von Indirekteinleiter- und Kleinkläranlagen- Daten bei weiteren Unteren Wasserbehörden (UWB) des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Daten werden an die landesweite Datendrehschreibe D-E-A (Datendrehscheibe Einleiterüberwachung Abwasser) des Landes NRW übertragen, um dort die Verfahren KleiKa (Kleinkläranlagen-Kataster) und InKa (Indirekteinleiter-Kataster) zu bedienen. Die Datenerfassung wurde von den wissenschaftlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Hochschule Ostwestfalen-Lippe und der Kommunal- und Abwasserberatung NRW, Düsseldorf, durchgeführt. Neben der Datenerfassung zählte auch die Gewährleistung und Koordination des Transfers der eingegebenen Daten von den UWB zu D-E-A. Außerdem sollte die Hochschule Ostwestfalen-Lippe (HS OWL) ein „First Level Support“ den Unteren Wasserbehörden bieten. Weitere Ziele dieses Projektes waren:
• Überprüfen der an D-E-A übertragenen KleiKa- und InKa-Daten auf Qualität.
• Abnahme der InKa-Schnittstellen der Softwareprodukte K3 Umwelt und KomVor Umwelt aus fachlicher Sicht
• Anbindung der bisher nicht am Projekt beteiligten UWB.

Datenerfassung bei den UWB
Wie im Vorgängerprojekt wurden Daten von Kleinkläranlagen und Indirekteinleitern bei einigen Unteren Wasserbehörden des Landes NRW erfasst. So konnte gegenüber dem Vorgängerprojekt ein Zuwachs von etwa 6.000 KleiKa- und rund 10.000 InKa-Daten verbucht werden. Somit stehen insgesamt 78.900 Kleinkläranlagen-Daten und 27.500 Indirekteinleiter-Daten im Land Nordrhein- Westfalen für die zentrale Datendrehscheibe D-E-A zur Verfügung. Des Weiteren wurden aufgrund veränderter Zuständigkeiten, bedingt durch die Verwaltungsstrukturreform des Landes NRW, auch die Bezirksregierungen des Landes mit der Software AkoPro für die Verwaltung der Indirekteinleitungen ausgestattet. So konnten im Rahmen des Projektes auch die Bezirksregierungen Arnsberg und Detmold von der HS OWL unterstützt werden. Die Bezirksregierung Düsseldorf erteilte der HS OWL einen direkten Auftrag, so dass insgesamt ein Datenbestand von 741 Indirekteinleitern der Bezirksregierungen aufgebaut werden konnte. Die Integration der InKa-Schnittstelle zu D-E-A wurde in allen Softwareprodukten realisiert. Die fachliche Abnahme der INKA-Schnittstelle erfolgte durch HS OWL.

Datenqualität auf D-E-A
Seit Projektanfang sind auf dem zentralen Produktionsserver 51.592 Kleinkläranlagen und
18.732 Indirekteinleitungen eingepflegt worden.
Bei Auswertungen mit dem Verfahren ELWAS-IMS wurden unplausible KleiKa- und Inka-Daten
festgestellt. Durch die Zusammenarbeit von IT.NRW und HS OWL wurden die Datensätze
ausgefiltert, analysiert und zur Korrektur den jeweiligen Sachbearbeitern der UWB geschickt.
Wegen des Mangels an fachlichem Personal bei den UWB waren die Mitarbeiter der HS OWL bei
einigen UWB bei der Lösung der fachlichen und technischen Probleme vor Ort tätig. So konnten
die Kleika- und Inka-Datensätze schneller bereinigt und an das Land übertragen werden..

Anbindung weiterer UWB
Ein weiteres Ziel des Projekts war die Ausweitung der Unterstützung der Unteren Wasserbehörden
bei der Dateneingabe der Kleinkläranlagen- und Indirekteinleiter-Daten auf weitere
UWB des Landes NRW. Mittlerweile sind 45 Untere Wasserbehörden an den Projekten InKa und
KleiKa beteiligt. Es fehlen daher noch 9 UWB, die aber in absehbarer Zeit ebenso beteiligt sein
werden.
So haben sich zum Beispiel die Kreise Wesel, Kleve, Viersen und die kreisfreie Stadt Krefeld
Ende Oktober 2009 entschieden, das vorhandene Kleikläranlagen-Modul (UWK Prowasser) in
Zusammenarbeit mit dem kommunalen Rechenzentrum Niederrhein an die landesweiten
Vorgaben anzupassen. Danach werden die Kleika-Daten über die AkoPro-Schnittstelle an das
Land übertragen.

Detmold, im November 2009
(Prof. Dr.-Ing. Ute Austermann-Haun)
http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/forschung/pdf/Kurzbericht_DEA.pdf

Gefördert durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV)
Vergabe-Nr. 07/089 (IV-7-042 067)
Werkvertrag vom 23.08.2007 mit Änderungen vom 30.04.2008, 15.12.2008 und 11.06.2009
Fachbereich Bauingenieurwesen
Labor für Siedlungswasserwirtschaft
Prof. Dr.-Ing. Ute Austermann-Haun

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Nordrhein-Westfalen passt Konzept zum Hochwasserschutz an

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat am 19. Januar 2010 das Hochwasserschutz-Konzept für das Land an neue Herausforderungen und internationale Anforderungen angepasst. Damit schafft das Kabinett die Voraussetzungen, die EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken umzusetzen. Dazu gehören eine Liste der Gewässer, für die Überschwemmungsgebiete ermittelt und ausgewiesen werden müssen, sowie eine systematische Bestandsaufnahme und Bewertung von Hochwasserrisiken auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten an allen Gewässern. Für die so ermittelten Gebiete mit einem besonders hohen Hochwasserrisiko sind verbindliche Managementpläne mit konkreten Zielen und Maßnahmen aufzustellen und alle sechs Jahre fortzuschreiben. Zu den Aufgaben gehören auch die Flächenvorsorge bei der Regional- und Bauleitplanung, die Bauvorsorge durch angepasstes Bauen einschließlich der Gebäudenutzung und die Gefahrenabwehr, wobei die Information der Bürger über Gefahren und Verhaltensregeln besondere Bedeutung hat. Für die aktuell verabschiedeten Maßnahmen stellt die Landesregierung bis 2015 zusätzlich 1,3 Millionen Euro bereit.
http://www.dwa.de
 
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Runderlass zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen in Nordrhein-Westfalen

Am 15. Mai 2009 wurde der Runderlass zu den „Anforderungen an die Sachkunde für die Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. § 61 a LWG in Nordrhein-Westfalen" veröffentlicht. In diesem Runderlass wird festgeschrieben, dass nur geschulte Sachkundige Dichtheitsprüfungen an privaten Abwasserleitungen vornehmen dürfen. Ebenso ist klar geregelt, welche technische Ausrüstung die Sachkundigen zur Verfügung haben müssen und dass die betreffenden berechtigten Personen, nachdem ihre Sachkunde theoretisch wie praktisch geprüft worden ist, in einer landesweiten Liste geführt werden. Der Runderlass wurde veröffentlicht im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, Nr. 13 vom 15. Mai 2009, Seite 217 und steht im Internet zum Download bereit. Er ist sofort in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2014. Kurse zu den vom Runderlass jetzt verbindlich geforderten Qualifikationen bietet die DWA schon seit über zehn Jahren an; Informationen hierzu enthält die Bildungsdatenbank der Vereinigung.

http://sgv.im.nrw.de
Quelle: www.dwa.de (dort: Veranstaltungen)

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Benchmarking Abwasser Nordrhein-Westfalen: erste Projektrunde abgeschlossen

Eine große Repräsentanz besitzt der öffentliche Abschlussbericht des Projekts Benchmarking Abwasser NRW. Insgesamt haben sich 107 Unternehmen/Kommunen am landesweiten, auf freiwilliger Basis organisierten Unternehmens-Benchmarking für die Abwasserbeseitigung beteiligt. Damit liegen erstmals flächendeckend belastbare Daten aus einem Abwasser-Benchmarkingprojekt vor. 70 Prozent der Einwohner, bezogen auf die Abwasserbehandlung, und 37 Prozent, bezogen auf das Kanalnetz, in Nordrhein-Westfalen werden durch das Projekt repräsentiert; mehr als jedes vierte Unternehmen der Abwasserbeseitigung hat sich an der ersten Projektrunde (Erhebungsjahr 2006) beteiligt. Im Rahmen einer zentralen Abschlussveranstaltung am 6. März 2009 in Düsseldorf wurden der Öffentlichkeit und Politik die wichtigsten Ergebnisse in anonymisierter Form präsentiert. Das Projekt, das von der aquabench GmbH und der Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH auf Initiative des Städtetag NRW, des Städte- und Gemeindebund NRW, der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in NRW (agw) sowie der DWA (Landesverband Nordrhein-Westfalen) durchgeführt wurde, zeigt transparent die Stärken und noch vorhandenen Optimierungsmöglichkeiten der Abwassereinrichtungen.
Darüber hinaus konnten die Unternehmen beim Erfahrungsaustausch in kleinen Gruppen während der Projektsitzungen die erhobenen Daten und daraus errechnete Kennzahlen intensiv diskutieren und analysieren. Dabei wurde das Augenmerk beispielsweise auf die Besonderheiten der einzelnen Prozesse der Abwasserbeseitigung gelegt. Zusammen mit den individuellen Abschlußberichten bilden diese Erkenntnisse die Grundlage zur Identifizierung von spezifischen Optimierungspotenzialen der Prozesse innerhalb der Unternehmen. Die erste Standortanalyse im Vergleich zur Branche kann nun in weitergehenden Analysen online oder durch die Unternehmen in optional angebotenen Workshops vertieft werden.
Für eine kontinuierliche Fortführung des Modernisierungsprozesses wird eine zweite Erhebungsrunde ab dem IV. Quartal 2009 auf Basis der Daten des Kalenderjahrs 2008 angeboten.
Ein öffentlicher Abschlussbericht mit anonymisierten Daten wurde auf Grundlage der eingegebenen Daten erstellt. Dabei wurden einzelne Leistungsmerkmale der Abwasserbeseitigung im Hinblick auf strukturelle Unterschiede und Einflussfaktoren ausgewertet und für die nordrhein-westfälische Abwasserbeseitigung dargestellt. Weitere Informationen zum Projekt und dessen Fortführung sowie eine Kurzfassung stehen im Internet zum Download bereit:

www.abwasserbenchmarking-nrw.de

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Umweltministerium veröffentlicht aktuelle PFT-Werte im Abwasser von Kläranlagen

Das Umweltministerium hat heute erneute eine aktualisierte Tabelle mit Werten zu Perfluorierten Tensiden (PFT) in Kläranlagenabläufen im Ruhreinzugsgebiet veröffentlicht. Dabei handelt es sich um Konzentrationswerte im Abwasser von Kläranlagen. Zudem sind auch (errechnete) Frachtwerte dargestellt, die lediglich zur Plausibilisierung von Daten dienen, für eine Belastungseinschätzung des Abwassers aber nicht geeignet sind.
Die Daten umfassen einen Zeitraum bis Juli dieses Jahres und belegen weiterhin die Erfolge der Maßnahmen zur Reduzierung von PFT in der Ruhr. Diese Verringerung ist das Ergebnis vielfältiger Maßnahmen, die gemeinsam mit der Industrie begonnen wurden und konsequent fortgesetzt werden. Trotz der Schwankungen in den Ablaufwerten der Kläranlagen und der noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen zur Verringerung bleibt festzuhalten, dass die Konzentrationen in der mittleren und unteren Ruhr bereits im Gewässer in der Regel unter dem langfristig für Trinkwasser aus Vorsorgegründen geforderten Zielwert von 100 Nanogramm pro Liter liegen. Auch die Trinkwasserdaten belegen, dass die Konzentrationen stabil unter diesem von der Trinkwasserkommission vorgegeben Zielwert liegen. Trinkwasser aus der Ruhr kann ohne Risiko für die Gesundheit getrunken werden.
Pressemitteilung
Düsseldorf, 04.09.2008
PFT-Belastung der Kläranlagenabläufe im Ruhr-Einzugsgebiet: Alle Werte (Stand 02.09.08) unter:

http://www.umwelt.nrw.de/ministerium/presse/presse_aktuell/presse080904a.php

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„Masterplan Wasser NRW" der SPD

Einen „Masterplan Wasser NRW" hat die SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag am 7. August 2008 in Düsseldorf vorgestellt. Darin verlangt die SPD unter dem Schlagwort „Wasserforschung und Energiegewinnung", die Kompetenzen in der Forschung auszubauen und eine engere Verzahnung der Einrichtungen untereinander sowie mit der Wirtschaft zu fördern. Eine auskömmliche, dauerhafte Finanzierung müsse gewährleistet werden. Gleichzeitig müsse jede Möglichkeit zur Nutzung regenerativer Energien im Wasserbereich geprüft werden. Die Erforschung vielfältiger Technologien zur Energiegewinnung, etwa im Umfeld von Kläranlagen, aber auch zur gewässerverträglichen Nutzung der Wasserkraft, soll forciert werden.

Weiter müsse der Eintrag von schädlichen Spurenstoffen minimiert werden. Die bestehende Infrastruktur müsse daher instand gehalten bzw. an die sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst werden. In diesem Zusammenhang erwähnt die SPD den Einsatz von Aktivkohlefiltern sowie Kombinationen aus der Verwendung von Ozon, Wasserstoffperoxid und UV-Strahlung, weist allerdings auch auf die hohen Kosten dieser Verfahren hin.
Zu Privatisierungen meint die SPD, diese müssten verhindert werden, das funktionierende System vor allem im Bereich der Abwasserentsorgung soll beibehalten werden. Die Rendite der Betreiber dürfe nicht im Fokus stehen. Die bestehenden Strukturen der Daseinsvorsorge in der nordrhein-westfälischen Wasserwirtschaft hätten sich bewährt. Die Landesregierung solle diese nicht durch eine aggressive Privatisierungspolitik gefährden.
Zum Thema „Gewässerökologie und Freizeit" schwebt der SPD ein Masterplan vor, mit dem die ökonomischen Chancen des Wassersektors genutzt werden können, die ökologischen Erfordernisse gewährleistet sind, der Verbraucherschutz gestärkt und das Land den Anforderungen des Klimawandels gewachsen ist.
Der detaillierte Masterplan steht auf der Website des Landtagsabgeordneten Gero Karthaus, der den Plan öffentlich vorgestellt hat, zum Download bereit:
www.gero-karthaus.de/db/docs/doc_19633_2008813101418.pdf

 

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Kommunales Netzwerk Grundstücksentwässerung gegründet

Der neue § 61a „Private Abwasseranlagen" des nordrhein-westfälischen Landeswassergesetzes betrifft Bürger und Kommunen gleichermaßen. Jetzt gründete eine Gruppe von Abwasserbetrieben das „Kommunale Netzwerk Grundstücksentwässerung - KomNetGEW". Ziel ist es, die komplexen Anforderungen der Gesetzeslage gemeinsam besser zu lösen. Das Netzwerk steht ab sofort zur Verfügung und bietet allen Netzbetreibern die Möglichkeit sich zu beteiligen.Teilnehmer des „Kommunalen Netzwerkes Grundstücksentwässerung - KomNetGEW" nutzen den Vorteil des Rückhalts in der Gruppe. Im Netzwerk mit anderen Entwässerungsbetrieben können notwendige Entscheidungen für Vorgehensweisen und Strategien bestmöglich abgesichert werden.
Einladung zur Info-Veranstaltung
Vertreter von Kommunen und Entwässerungsbetrieben sind herzlich eingeladen, sich über das „Kommunale Netzwerk Grundstücksentwässerung - KomNetGEW" zu informieren. Das IKT richtet hierzu eine kostenlose Info-Veranstaltung aus:
Info-Veranstaltung zu § 61a LWG NRW
„Kommunales Netzwerk Grundstücksentwässerung - KomNetGEW"
Dienstag, 26. August von 10 - 13 Uhr
im IKT, Gelsenkirchen

Aufgrund der hohen Teilnehmerzahlen findet die Veranstaltung auch statt am Mittwoch, 27. August von 10 - 13 Uhr

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Studie zu Spurenstoffen in der Ruhr bestätigt Vorgehen des Umweltministeriums

In einer umfangreichen Studie haben das IWW Rheinisch-Westfälische Institut für Wasser in Mülheim an der Ruhr und das Institut für Siedlungswasserwirtschaft der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen im Auftrag des Umweltministeriums die Belastungen in der Ruhr durch Spurenstoffe und die Möglichkeiten zur Senkung des Eintrags von Spurenstoffen in die Ruhr durch Maßnahmen auf Kläranlagen untersucht. Die Studie bestätigt, dass ein akuter Handlungsbedarf an den Kläranlagen im Ruhreinzugsgebiet selbst nicht besteht. Zugleich kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass mittel- bis langfristig Handlungsbedarf an einzelnen Kläranlagen nicht ausgeschlossen werden kann; die genaue Festlegung bedarf jedoch weiterer Untersuchungen. Im Rahmen des Programms „Reine Ruhr" wird das Umweltministerium dennoch das Ziel weiterverfolgen, auch die langfristigen Zielwerte des Umweltbundesamtes im Trinkwasser einzuhalten.

Der Ruhrverband beabsichtigt vor diesem Hintergrund, zusätzliche Verfahrenstechniken zur Reinigung von Abwasser wie Ozonung und Aktivkohleadsorption im großtechnischen Maßstab zu untersuchen. Dazu soll großtechnisch die gezielte Behandlung von Spurenstoffen erprobt werden.

Das Umweltministerium wird die Studie, so wie im Programm „Reine Ruhr" angekündigt, der von Minister Eckhard Uhlenberg einberufenen Expertenkommission zur Bewertung zuleiten. Die Ergebnisse der Bewertung sollen noch in diesem Jahr vorliegen.

Die Studie hat sich mit vier zentralen Fragen befasst:

  1. Wie werden die heutigen Belastungen der Ruhr mit Spurenstoffen wissenschaftlich eingeschätzt?

  2. Gibt es geeignete Behandlungsverfahren, deren zusätzlicher Einsatz auf kommunalen Kläranlagen denkbar wäre?

  3. Wie würde sich der Einsatz dieser Verfahren für die Spurenstoff-Konzentrationen in der Ruhr auswirken?

  4. Welche zusätzlichen Kosten würden entstehen?

Als trinkwasserrelevante Stoffe wurden u.a. Arzneistoffe, Röntgenkontrastmittel und Flammschutzmittel näher untersucht. Beispielhaft für diese Stoffgruppen sind hier Carbamazepin, Amidotrizoesäure und Tris(1-chlorisopropyl)phosphat (TCPP) zu nennen. Die über die Kläranlagenabläufe vorliegenden Kenntnisse wurden mit Messwerten von Ruhrwasser verglichen und Modelle für unterschiedliche Abflusskonstellationen aufgestellt.

Die ermittelten Konzentrationen im Gewässer bewegen sich durchgängig - auch bei ungünstigen Verhältnissen - unterhalb der für Trinkwasser geltenden aus Vorsorge festgelegten gesundheitlichen Orientierungswerte. Lediglich für die humantoxikologisch unbedenklichen Röntgenkontrastmittel und Komplexbildner kommt es in Teilbereichen des Gewässers zeitweise zu einer Überschreitung bestimmter Zielvorgaben.

http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/wasser/abwasser/ruhrstudie/index.php

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Aktualisierte PFT-Werte in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht

Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat am 16. Mai 2008 aktualisierte Werte zu Perfluorierten Tensiden (PFT) in Kläranlagenabläufen und im Trinkwasser im Ruhreinzugsgebiet veröffentlicht. Dabei handelt es sich um Konzentrationswerte im Abwasser von Kläranlagen und im Trinkwasser. Zudem sind auch (errechnete) Frachtwerte dargestellt, die lediglich zur Plausibilisierung von Daten dienen, für eine Belastungseinschätzung des Abwassers, des Ruhrwassers und des Trinkwassers ungeeignet sind. Insbesondere für das Trinkwasser sind ausschließlich Konzentrationswerte von Bedeutung, so das Ministerium.
Die Daten umfassen einen Zeitraum bis April dieses Jahres und belegen die Erfolge der Maßnahmen zur Reduzierung von PFT in der Ruhr. Diese Verringerung ist das Ergebnis vielfältiger Maßnahmen, die gemeinsam mit der Industrie begonnen wurden. Zu diesen Maßnahmen zählen zum Beispiel der Einsatz von Ersatzstoffen oder eine bessere Dosierung. Von den ehemals auffälligen Kläranlagen sind mittlerweile nur noch wenige mit Konzentrationen von mehr als 300 Nanogramm pro Liter übrig geblieben (also dem Wert, der eigentlich für das Trinkwasser maßgeblich ist).
Trotz der noch nicht abgeschlossenen Reduzierungsmaßnahmen bleibt festzuhalten, dass die Konzentrationen in der mittleren und unteren Ruhr bereits im Gewässer in der Regel unter dem für Trinkwasser aus Vorsorgegründen geforderten Zielwert von 100 Nanogramm pro Liter liegen. Die Trinkwasserdaten selbst belegen erst recht, dass die Konzentrationen hier stabil unter diesem von der Trinkwasserkommission vorgegeben Zielwert liegen.
www.umwelt.nrw.de/umwelt/pft/index.php

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Hohe Beteiligung am Benchmarking Projekt Abwasser in NRW

Anmeldefrist zur Teilnahme auf Wunsch vieler Unternehmen verlängert

Das landesweite Projekt Abwasser Benchmarking NRW, das Ende 2007 gestartet ist, stößt bei den Betreibern von Abwasseranlagen auf sehr großes Interesse. Bisher haben sich bereits über 100 Betreiber von Abwasseranlagen angemeldet.

Kontakt
DWA-Landesverband Nordrhein-Westfalen
Kronprinzenstr. 24
45128 Essen
Tel.: 0201 104-2141
Fax: 0201 104-2142
E-Mail: info@dwa-nrw.de

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PFT - Uhlenberg bei Anglern am Möhnesee: Blutuntersuchungen angekündigt

-Der Umweltminister von Nordrhein-Westfalen, Eckhard Uhlenberg, hat sich heute gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden des Ruhrverbands, Professor Harro Bode, bei einem Besuch von Anglern am Möhnesee über die Auswirkungen der Verzehrempfehlungen informiert, die im Zusammenhang mit der PFT-Belastung von Ruhr und Möhne ausgesprochen worden waren. „Während Vereinsvorsitzende, Fischereigenossenschaften, Verbände und Behörden die Empfehlungen als hilfreich empfanden, sind viele Angler an Ruhr und Möhne doch ziemlich verunsichert", sagte Uhlenberg im Anschluss an das Treffen.

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BDEW gründet einheitliche Landesgruppe für NRW

Mitglieder sind über 230 Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft / BDEW-Landesgruppe wählt Markus F. Schmidt zum neuen Vorsitzenden

Bochum, 5. März 2008 - Die Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen (NRW) werden ab sofort von einem einheitlichen Verband vertreten: Mit der Fusion der bislang getrennten Bereiche für Strom und Wärme auf der einen - sowie für Erdgas, Wasser und Abwasser auf der anderen Seite entstand am Dienstag, 4. März 2008, in Bochum die Landesgruppe Nordrhein-Westfalen des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. mit Sitz in Bonn.

Nach zweistündigen Beratungen, so die BDEW-Landesgruppe, stimmten die Vertreter der mehr als 230 Mitgliedsunternehmen einstimmig der neuen Organisation zu. Zum Landesgruppenvorsitzenden wurde Markus F. Schmidt, Vorstandsvorsitzender der Stadtwerke Düsseldorf AG, gewählt. Seine Stellvertreter sind Volker Staufert, Netzvorstand der RheinEnergie AG Köln, und Eduard Hunker, Geschäftsführer der Stadtwerke Lübbecke GmbH.
"In unserer neuen Landesgruppe sind jetzt die Bereiche Energie, Wasser und Abwasser unter einem Dach. Wir werden dadurch schneller und beweglicher - und das wird allen Mitgliedsunternehmen zu Gute kommen, den kleinen ebenso wie den großen", kommentiert Schmidt den Zusammenschluss. Als "hervorragende Grundlage für eine erfolgreiche Arbeit" bewertet er den Verlauf der Gründungsversammlung: "Die Beratungen und die Wahlen zur Fusion haben in einer sehr professionellen und kollegialen Atmosphäre stattgefunden. Deshalb bin ich sehr guter Dinge, dass wir im Energieland Nr. 1 gemeinsam einiges bewegen können. Ich freue mich auf die Arbeit in der Landesgruppe".

Ein reprofähiges Portrait von Markus F. Schmidt kann unter der Rubrik "Presseservice" auf der Website der Stadtwerke Düsseldorf AG herunter geladen werden (www.swd-ag.de). Direkter Link: http://www.swd-ag.de/unternehmen/presse/foto_download.php

Weitere Informationen

Dr. Wolfgang van Rienen
Geschäftsführer Landesgruppe Nordrhein-Westfalen
Telefon 02 28 / 25 98-450
E-Mail info@bgw-dvgw-nrw.de

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Energie-Forschungszentrum Niedersachsen erhält Auftrag, energieautarke Kläranlage zu planen

Goslar/Clausthal-Zellerfeld. Mithilfe von Clausthaler Forschern soll im Landkreis Goslar die erste energieautarke Kläranlage der Region entstehen. Um diesen Beitrag zum Klimaschutz zu verwirklichen, hat die Goslarer Niederlassung der Eurawasser Betriebsführungsgesellschaft eine Studie beim Energie-Forschungszentrum Niedersachsen (EFZN) in Auftrag gegeben. Ziel ist es, die Kläranlage so auszubauen, dass sie sich selbst komplett mit Strom und Wärme versorgen kann. "Ein solches Zukunftskonzept zu erstellen, ist eine überaus reizvolle Aufgabe. Es kann beispielgebend für andere Objekte sein", sagt EFZN-Chef Professor Hans-Peter Beck. Zusammen mit dem Clausthaler Umwelttechnik-Institut (Cutec) und der Firma Inensus könne sehr viel Know-how eingebracht werden.
Diplom-Ingenieur Axel Krause, Geschäftsführer der Eurawasser-Niederlassung in Goslar, will die Energieversorgung der Kläranlage aus zwei Gründen umstellen. "Einerseits gewinnen durch die steigenden Energiepreise und den zu beobachtenden Klimawandel Fragen der Wirtschaftlichkeit, Ökologie und Nachhaltigkeit immer mehr an Bedeutung." Zum anderen macht eine neue Verordnung die landwirtschaftliche Verwertung von Goslarer Klärschlamm künftig schwieriger. Deshalb wird Klärschlamm als Energieträger interessanter.

Aber nicht nur das Verfahren zur dezentralen thermischen Verwertung von Klärschlamm soll wissenschaftlich betrachtet werden. Die Forscher werden gemeinsam mit der Betriebsführungsgesellschaft den Einsatz verschiedenster regenerativer Energien ausloten, zum Beispiel von Wasser- und Windkraft, Photovoltaik sowie Biogaserzeugung aus organischen Rest- oder nachwachsenden Rohstoffen. "Es gilt, eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Kombination der unterschiedlichen Möglichkeiten zu entwickeln und wirtschaftlich zu bewerten", sagt Krause. Denn jedes Energieerzeugungsverfahren für sich genommen sei zwar schon in Kläranlagen umgesetzt worden, aber eine komplexe Systemlösung bedeute hierzulande mit großer Wahrscheinlichkeit ein Novum.

"Deshalb freuen wir uns, dass mit dem Energie-Forschungszentrum ein Partner gefunden worden ist, der dieses bedeutsame Projekt wissenschaftlich begleitet", betont Krause. Bei der Stadtentwässerung Goslar GmbH, die als kommunaler Partner an der Kläranlage beteiligt ist, stieß die Idee ebenso auf Zustimmung wie beim Mutterkonzern von Eurawasser, der französischen Suez-Gruppe. "Unser Projekt besitzt innerhalb der Gruppe Pilotcharakter und wird aus Paris gefördert", sagt Krause. Die Ergebnisse der Studie könnten bereits am 23. und 24. September, wenn in Goslar das dritte Eurawasser-Forum "Innovation und Technik" stattfindet, vorliegen.
Christian Ernst, Pressestelle
Technische Universität Clausthal
18.03.2008
Weitere Informationen:
http://www.efzn.de/
http://goslar.eurawasser.de/

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Benchmarking-Projekt Abwasser in Nordrhein-Westfalen - Anmeldefrist verlängert

Bis Mitte Februar 2008 haben sich rund 100 Betreiber von Abwasseranlagen angemeldet zum landesweiten Projekt Abwasser-Benchmarking Nordrhein-Westfalen, das Ende 2007 gestartet ist. Da die Forderung nach Einführung des gesplitteten Gebührenmaßstabs für Abwasser (KA 2/2008, Seite 103) bei den Kommunen derzeit große Personalressourcen bindet, wurden die Fristen zur Anmeldung und Datenerhebung für das Projekt bis Ende April 2008 verlängert. Aktuelle Informationen zum Projektstand und zur Beteiligung sind im Internet veröffentlicht:

www.abwasserbenchmarking-nrw.de

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Die neue Gemeindeordnung in Nordrhein- Westfalen

Am 20. September 2007 wurde in dritter Lesung das Gesetz zur Reform der kommunalen Selbstverwaltung beschlossen.

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Vergaberechtsleitfaden der PPP-Task-Force veröffentlicht

Einen gemeinsamen Leitfaden zum Vergaberecht haben die PPP-Task-Forces des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen am 28. September 2007 veröffentlicht. Der anwenderorientierte Leitfaden bildet den gesamten Verfahrensablauf eines PPP-Projektes ab. Die im Leitfaden enthaltenen Musterformulare dienen als Empfehlung für die inhaltliche Ausgestaltung der maßgeblichen Unterlagen eines PPP-Vergabeverfahrens.

www.bmvbs.de, dort: Bauwesen, Bauwirtschaft, Public Private Partnership   

http://www.dwa.de/portale/dwa_master/dwa_master.nsf/home?readform&objectid=F14979096A2CC605C125722D0051CABC&editor=no&&submenu=_1_3_3&&treeid=_1_3_3&#Spektrum

Br 11-07

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CDU und FDP beschließen neue NRW-Gemeindeordnung und Entschließungsantrag

Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen arg beschnitten

Anstatt die Einschränkungen der Selbstverwaltung der Kommunen durch das neue Gemeindegesetz aufzuheben, haben CDU und FDP im Landtag die neue Gemeindeordnung beschlossen. Die Opposition hatte zuvor eine dritte Lesung des Gesetzes durchgesetzt, womit die Abstimmung einen Tag verschoben wurde.

Die Regierungsfraktionen haben gleichzeitig einen Entschließungsantrag beschlossen, nach dem „Kommunen auch weiterhin berechtigt sein (sollen), für den Heimatmarkt Energie zu erzeugen und energienahe Dienstleistungen anzubieten. Zu diesen Dienstleistungen gehören auch das Energiemanagement, die Energieberatung und sonstige energienahe Dienstleistungen, soweit nicht in den Bereich des Handwerks übergegriffen wird." Damit reagierten die Fraktionen auf die massive Kritik an dem Gesetzentwurf auf der Anhörung des Landtages. In der Anhörung wurden vor allem von den Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände starke Bedenken geäußert, dass auch der nach geltendem Recht aus dem Anwendungsbereich der Subsidiaritätsklausel ausgenommene Bereich des § 107 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 (Energieversorgung, Wasserversorgung, öffentlicher Verkehr, Betrieb von Telekommunikationsnetzen) den aus dem Merkmal „dringend" abgeleiteten Einschränkungen unterliegen könnte und damit ausschreibungspflichtig wäre. Der Antrag der SPD, das kommunale Wirtschaftsrecht nicht zu verschärfen, wurde gleichzeitig abgelehnt. Nach Einschätzung von Experten wird die Novelle die Rahmenbedingungen der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen deutlich verschlechtern.

"Das neue Gemeindegesetz bleibt eine massive Einschränkung der Kommunen zulasten der Bürger. Der Entschließungsantrag reicht lange nicht aus, wir brauchen eine Änderung des Gesetzentwurfes. Wasser als Lebensgrundlage ist und bleibt ein schützenswertes Gut, das man nicht einfach verkaufenn kann", erklärt der Geschäftsführer der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft Dr. Hans Estermann anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes im Landtag von Nordrhein-Westfalen.

An dieser Einschätzung wird auch der geplante Bestandsschutz, der den Status quo der wirtschaftlichen Betätigung der Städte, Kreise und Gemeinden garantiert, nichts ändern. Der Deutsche Städtetag hatte bereits auf der Anhörung des Landtages ausgeführt: „Das europäische Recht ist ebenso wie das Grundgesetz wettbewerbspolitisch neutral. Der geplante Vorrang der Privatwirtschaft vor der Kommunalwirtschaft steht deswegen im Widerspruch zu den im europäischen Recht grundlegenden Prinzipien der Nichtdiskriminierung und damit der Gleichbehandlung aller in einem Markt tätigen Unternehmen, unabhängig davon, wem sie gehören." Eine Verfassungsklage gegen das Gesetz kann wohl nicht ausgeschlossen werden.

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Hilfreiche Adresse für NRW

Der Nordrhein westfälische Städte- und Gemeindebund berichtet, dass 330 der 396 Städte und Gemeinden von NRW einen Beratungsvertrag mit der Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH abgeschlossen haben. Die KuA NRW ist im Bereich der Abwasserbeseitigung tätig. Sie bietet aber auch Kommunales Risikomanagement für Kommunale Abwasserbetriebe, und die Übernahme von Beauftragtenfunktionen und Personalbedarfs-Prüfungen an. Hinzu kommt das Angebot, Kommunen bei der Regenwassergebühren -Einführung zu begleiten. Im Aufbau befindet sich ein " Warenkorb Recht ", in dem die wichtigsten Rechtsvorschriften für den Abwasserbereich zu finden sind

Weitere Informationen unter http://www.kua-nrw.de

Br 10-07

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Benchmarkingprojekt jetzt auch in NRW

Der Geschäftsführer der Landesgruppe Nordrhein- Westfalen, Wolfgang von Rienen des BGW berichtet, dass ein entsprechendes Projekt für die Trinkwasserversorgung in Planung ist. Durchgeführt wird es von der Unternehmensberatung und Kanzlei Rödl & Partner. Aus den gewonnenen Daten erhofft man sich auch bessere Informationen zur Preisgestaltung des Trinkwasserpreises und Hinweise auf Betriebsoptimierungen.

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Ruhrgütebericht 2006 vorgelegt

Der Ruhrverband und die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr haben aktuell den 34.Bericht vorgestellt. Er basiert auf 13.400 Wasser- und Feststoffproben aus der Ruhr, den Kläranlagenabläufen und den Klärschlämmen. Deutlich zeigt sich, , dass die Qualität des Ruhrwassers deutlich gestiegen ist. Dazu beigetragen hat vor allem das Kläranlagenausbauprogramm das 1,6 Milliarden € gekostet hat. Der Ruhrverband beurteilt die Wasserqualität in Bezug auf die Schadstoffkonzentration am Auslauf der Kläranlagen als überdurchschnittlich ein, im Landes- oder Bundesvergleich betrachtet. Beispielsweise lagen die Ablaufmittelwerte der Kläranlagen an der Ruhr 2006 in Bezug auf die organische Verschmutzung bei 6,7 Milligramm pro Liter und der Gesamt- Phosphor bei 0,51 Milligramm pro Liter. Hier werden die vom Gesetzgeber festgelegten Überwachungswerte zum Teil deutlich unterschritten. So unterschreitet beispielsweise der anorganische Stickstoff der Ablaufmittelwerte den Überwachungswert um 53 Prozent. Und

Den gesamten Bericht, der auf knapp 200 Seiten ausführlich informiert, kann man über den Ruhrverband oder den AWWR beziehen.

www.ruhrverband.de
www.awwr.de

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Kein kostenloses Mineralwasser

Weil Ende August  Hochwasser der Ruhr zu einer Überflutung der Trinkwasserbrunnen geführt  hat, mussten die  Stadtwerke ein Abkochgebot des Trinkwassers erlassen. Da die Versorgungspflicht in Fällen von höherer Gewalt nicht gelte, wurde die von einzelnen Bürgern angefragte Übernahme der Kosten für Mineralwasser abgelehnt. So der Geschäftsführer der Stadtwerke Werl GmbH.

Inzwischen kann das Wasser wieder uneingeschränkt getrunken werden, da die Gesundheitsbehörden die Auflagen aufgehoben haben.

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FLUGGS informiert

Auf der Internet-Seite des Wupperverbandes findet man viele Umweltinformationen über sein Einzugsgebiet. Es gibt viele Karten, Luftbilder und interessante Informationen, beispielsweise auch über die Bäche und Flüsse aus dem Verbandsgebiet. Der Namen FLUGGS ist eine Abkürzung für " FlussGebietsGeooinformationsSystem ". Die Informationen sind auch ideal geeignet zum Einsatz im Schulunterricht, deshalb wird ein Faltblatt in den Schulen verteilt.

http://www.wupperverband.de

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Wupperverband verbrennt 120.000t Klärschlamm im Jahr

Auf der Kläranlage Buchenhofen betreibt der Verband eine Monoverbrennungsanlage, die im vergangenen Jahr  120.000 t entwässerten  Klärschlamm verbrannt hat. Damit ist die 30 Jahre alte Anlage fast zu 100 Prozent ausgelastet, sie verbrennt eigene und externe Schlämme.

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Emschergenossenschaft plant Beitragserhöhung

Der Umbau der Emscher soll vorangetrieben werden, dazu werden die Umlagen der Mitglieder in den nächsten Jahren schätzungsweise um jährlich vier bis fünf Prozent steigen. Grundsätzlich besteht bei den 150 Mitgliedern/ Kommunen Zustimmung, im November wird auf der Genossenschaftsversammlung darüber entschieden. Falls die Versammlung  der Umlageerhöhung zustimmt, kann das Großprojekt bereits 2020 bis 2022 abgeschlossen sein. Bis zum Kulturhauptstadtjahr 2010 sollen ca. 20 km der insgesamt 80 km der Emscher dann abwasserfrei sein. Die Kommunen könnten dann die Planung zur Nutzung des neu entstandenen Raumes beginnen.

Die Möglichkeiten soll das „Emscherschaufenster Dortmund" demnächst  vorstellen.

Weitere Informationen unter www.emschergenossenschaft.de

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Gelsenwasser steigt in Herne ein

Seit Mitte August ist das Unternehmen in der Stadt Herne nicht nur für die Wasserversorgung zuständig, sondern auch für die Abwasserableitung. Die Behandlung des Abwassers bleibt aber bei der Emschergenossenschaft.

Deshalb wird die Wasserversorgung Herne  eine neue  Gesellschaft, die Stadtentwässerung Herne GmbH gründen. Die Stadt arbeitet mit Gelsenwasser schon seit vielen Jahren zusammen, an dem neuen Unternehmen ist jeder zu 50 Prozent beteiligt. Nachdem die Genehmigungen vom Bundeskartellamt, der Finanzverwaltung und der Bezirksregierung vorliegen, wird das Gemeinschaftsunternehmen die nächsten 25 Jahre für die Abwasserentsorgung zuständig sein. Der Stadt sollen angeblich für die Übertragung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung rund 140 Millionen € zufließen. Damit ist in Nordrhein- Westfalen die erste Teilprivatisierung im Bereich Abwasser durchgeführt worden.

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Bevölkerungsschwund führt zu steigenden Gebühren

Nach Aussage des Deutschen Städte- und Gemeindebundes kommen auf Verbraucher im Ruhrgebiet steigende Kosten zu. „In diesen Regionen wird es zum unvermeidlichen Gebührenerhöhungen kommen ", sagte Bernd Düsterdiek , Umwelt- und Städtebauexperte beim Städtetag zur " Westdeutschen Allgemeinen Zeitung ".  Der verbrauchsunabhängige Kostenanteil muss von immer weniger Haushalten erwirtschaftet werden. Er vertritt die Ansicht, dass bis zum Jahr 2010 etwa 60 Milliarden €  in die Wasser Ver- und Entsorgung fließen müssten, in 2006 waren es nur etwa 5 Milliarden €.

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Information zur Umsetzung WRRL in NRW

Vier Informations- Broschüren zur Umsetzung der EU-Wasser- Rahmen- Richtlinie stehen zum Download im Internet bereit. Die Broschüren informieren über den Zeitplan und das Arbeitsprogramm, über die Unterschiede zwischen natürlichen, erheblich veränderten und künstlichen Gewässer sowie über das Gewässer Monitoring.
Sie können unter http://www.munlv.nrw.de heruntergeladen
oder unter Telefon 0211 - 4566666 angefordert werden.

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" Gesetzentwurf mit politischem Ziel eines Abwasser -Marktes "

Die geplante Novellierung des Verbandsgesetzes in Nordrhein Westfalen stößt bei den betroffenen Wasserverbänden auf äußerste Ablehnung. Die Verbände kritisieren scharf die inhaltliche Ausrichtung, aber auch das formale Vorgehen der Parteien. " Die Novelle solle wohl im Galopp durch alle Gremien getragen werden. CDU und FDP wollten mit dem Gesetzentwurf profitorientierten Privatunternehmen den Weg bereiten, um neue Märkte für ihre Wassergeschäfte in NRW zu erschließen " so steht es in einer Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in NRW. Die Verbände weisen in ihrer Mitteilung auch auf konkrete Nachteile für die Bürger hin.

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Initiative gegen Privatisierung

Das von der Landesregierung NRW gesetzte Ziel " Privat geht vor Staat " bedrohe die Wasserwirtschaft, postuliert die Initiative " Unser Wasser ". Sie wird von Arbeitnehmern der Wasserverbände  Emschergenossenschaft und Lippeverband getragen, die durch verschiedene Aktionen die Öffentlichkeit  auf die Folgen der Privatisierung hinweisen will. Sie sind der Meinung, dass höhere Kosten bei schlechterer Versorgung und Qualität für den Bürger entstehen.

Weitere Informationen unter www.unserwasser.net

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Clearing-Stelle hilft

Konflikte zwischen Firmen und Behörden bei Genehmigungsverfahren sollen mit Hilfe einer Clearing-Stelle zukünftig in Nordrhein Westfalen schneller gelöst werden. Als Kommunikationsplattform zwischen Landesregierung und Wirtschaft, bezeichnete der NRW-Umweltminister das neue Projekt. Die Stelle nimmt jeden Streitfall entgegen, Schwerpunkt liegt in den Bereichen Wasserentnahmeentgelt, Abwasserabgabe, Altlasten, Bodenschutz und Immissionsschutz. Die Geschäftsstelle des  Altlastenanierungs- und Altlasten Aufbereitungsverbandes NRW nimmt die Fälle entgegen. Ziel ist es, die Zusammenarbeit aller Institutionen im Umweltschutz zu verbessern.

Kontakt und weitere Informationen über www.aav-nrw.de

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Wuppertaler Rat: Wasserwirtschaft ist öffentliche Aufgabe

Mit einem Ratsbeschluss zum Thema „Wasserwirtschaft ist eine öffentliche Aufgabe - Änderung der Verbandsgesetze ist ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung" hat der Rat der Stadt Wuppertal in seiner Sitzung am 11. Juni 2007 Stellung bezogen zu einem Gesetzentwurf zur Änderung der Verbandsgesetze für die nordrhein-westfälischen Wasserverbände. Dieser Gesetzentwurf war von CDU und FDP am 8. März 2007 „ohne vorherige Beteiligung oder Information der Wasserverbände", so der Wupperverband in einer Pressemitteilung, in den Landtag eingebracht worden mit dem Ziel, den Aufgabenbereich der Abwasserentsorgung für private Unternehmen zu öffnen. Den Wasserverbänden soll es - falls der Gesetzentwurf verabschiedet wird - zukünftig nicht mehr möglich sein, auf Wunsch der Kommunen den Betrieb von kommunalen Kanalnetzen zu übernehmen.

In dem von den Ratsmitgliedern fraktionsübergreifend, gegen die Stimmen der FDP, angenommenen Beschluss heißt es: „Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung und Ergänzung wasserverbandsrechtlicher Vorschriften gefährdet den weltweit herausragenden Standard der Wasserwirtschaft im Rheinland, in Westfalen und Deutschland. ... Die Landesregierung wird aufgefordert, ihren Gesetzentwurf entsprechend zu modifizieren und die Wasserwirtschaft als Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge zu garantieren."

Nicht nur der Gesetzentwurf zur Änderung der Wasserverbandsgesetze, sondern auch die Diskussion um die Änderung des § 107 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, die eine Einschränkung der Tätigkeitsfelder öffentlicher Unternehmen vorsieht, sind Ausdruck der von der Regierungskoalition im Land gestarteten Initiative „Privat vor Staat". 

Die Ansicht der Privatisierungsbefürworter, dass ein Einstieg der Privaten in die Abwasserentsorgung zu Wettbewerb und letztlich zu einer Kostensenkung führen würde, teilt Bernd Wille, Vorstand des Wupperverbands, nicht. „Wird die Abwasserbeseitigung von privaten Unternehmen übernommen, so kann das für den Gebührenzahler eine Mehrbelastung von 20 Prozent aus Umsatz-, Ertrags- und Gewerbesteuer bedeuten. Neben den steuerlichen Auswirkungen werden die Profitorientierung der Privaten und der Verlust günstiger Finanzierungsmöglichkeiten der öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu einer Mehrbelastung führen."

Auch die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen (agw) sieht keine Notwendigkeit für eine Änderung der Verbandsgesetze. Über den Gesetzentwurf zur Änderung der Wasserverbandsgesetze soll nach der Sommerpause im Landtag entschieden werden.

Gegen die Privatisierung der Wasserversorgung hat sich auch die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in einer Pressemitteilung vom 7. Juni 2007 ausgesprochen: „Die geforderte Privatisierung der Trinkwasserversorgung geht in die falsche Richtung. Die Kommunen müssen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung eigenständig über die Organisation der Wasserversorgung wie auch der Abfall- und Abwasserentsorgung entscheiden können." Und weiter: „Die Preisunterschiede rechtfertigen keine pauschalen Vorwürfe."
www.agw-nw.de

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Projekt  Entwässerungspass für Lünen

In Lünen leben knapp 90.000 Einwohner, nach einer Erhebung der Stadtentwässerung gibt es etwa 16200 private Kanalnetze, davon werden etwa 70 Prozent als zu Risiko für Umwelt oder auch für den Grundstückseigentümer selbst eingestuft. Deshalb startet die Stadt  mit einem Projekt, das Grundstückseigentümer zur Prüfung Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage bewegen soll. Sie bietet ihren Bürgern den „Entwässerungspass Lünen " an, der als Gütesiegel für einen risikofreies Kanalnetz darstellt. Ausgestellt wird der Entwässerungspass kostenlos von der Stadt, beantragen kann man ihn sowohl für Neubauten als auch für bestehende Grundstücke. In dem vorangehenden Verfahren beraten Mitarbeiter der Stadt die Grundstückseigentümer und wollen sie überzeugen, dass die Inspektion der privaten Kanalnetze, die in NRW von jedem Grundstückseigentümer durchgeführt werden muss, auch im eigenen Interesse liegt.

Das Projekt soll Ende Oktober auf der REHATEC in Duisburg vorgestellt werden.

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Getrennte Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser

Die Stadt Haltern am See  in Nordrhein Westfalen erhebt ab Januar 2008 getrennte Gebühren. Dazu werden die im März erstellten Luftbilder ausgewertet und Flächenveranlagungen vorbereitet. Die Grundstückseigentümer können hiermit die befestigten Flächen überprüfen und gegebenenfalls Korrekturen vornehmen lassen.

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