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Informationen aus Schleswig-Holstein
Zu den Gesetzen und Verordnungen zum Thema Abwasser für Schleswig-Holstein gehts hier:
www.klaerwerk.info/Nuetzliche-Links/Gesetze#schleswig
Schleswig: Abwasser soll keimfrei werden
Stadtwerke planen UV-Bestrahlung im Klärwerk
Das Klärwerk an der Zuckerstraße könnte schon bald eines der saubersten in ganz Deutschland sein. Stadtwerke-Geschäftsführer Wolfgang Schoofs stellte gestern im Werkausschuss für die Abwasserentsorgung Pläne für eine Bestrahlung des Abwassers mit UV-Licht vor. Eine solche Behandlung ist normalerweise nur für Trinkwasser und in Schwimmbädern üblich.
Zu verdanken haben die Schleswiger diese Pläne unter anderem der EHEC-Epidemie ...mehr:
http://www.shz.de/nachrichten/lokales/schleswiger-nachrichten/artikeldetails/article/111/abwasser-soll-keimfrei-werden.html
In Schleswig-Holsteins Kläranlagen und Gewässern keine EHEC-Erreger gefunden
Das schleswig-holsteinische Umweltministerium hat vor dem Hintergrund des EHEC-Geschehens in einem Sonderuntersuchungsprogramm die mögliche Belastung der Fließgewässer durch Kläranlagenabläufe überprüft. Es reagierte damit auf den Nachweis des EHEC-Erregers Mitte Juni in einem Bach in Hessen. In keiner der insgesamt 32 schleswig-holsteinischen Proben aus Kläranlagen wurde jedoch der EHEC-Erreger nachgewiesen, teilte das Umweltministerium heute (27. Juli) mit.
Im Hinblick auf die zahlreichen Erkrankungsfälle in Schleswig-Holstein wollte das Ministerium der Frage nachgehen, ob und inwieweit eine Belastung der Gewässer durch EHEC-Erreger da auftreten kann, wo Erkrankte leben oder medizinisch behandelt worden sind.
Aus den Meldedaten über EHEC-Erkrankte wurden daher so genannte Schwerpunktgebiete abgeleitet. Die Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Stormarn, Nordfriesland und Schleswig-Flensburg waren am stärksten von EHEC-Erkrankungen betroffen. Je zwei Kläranlagen der betroffenen Kreise wurden beprobt, auf Untersuchungen im Kreis Pinneberg wurde wegen der zentralisierten Abwasserbeseitigung in der Kläranlage Hetlingen jedoch verzichtet, da die große Verdünnung des Abwassers sowie eine gezielte Schlammbehandlung einen Nachweis des EHEC-Erregers nahezu ausschließt.
Untersucht wurde jeweils das Abwasser nach der Vorklärung, im Kläranlagenablauf und im Gewässer ca. 20 Meter nach der Einleitstelle sowie eine Probe des Klärschlamms. Alle Untersuchungen blieben ohne Nachweis des EHEC-Erregers.
Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat die Probenahmen organisiert und koordiniert. Mit der Analyse der Proben wurde das Medizinaluntersuchungsamt und Krankenhaushygiene im Universitätsklinikum Kiel beauftragt.
Auch bei den bisher in Schleswig-Holstein von einigen Gesundheitsbehörden durchgeführten Untersuchungen von Badegewässern ließen sich keine EHEC-Erreger nachweisen.
Verantwortlich für diesen Pressetext: : Christian Seyfert, Christiane Conrad | Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201, -7204 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@mlur.landsh.de
„Kompetenzgemeinschaft Abwasser" in Schleswig-Holstein gegründet
Der schleswig-holsteinische Umweltminister Christian von Boetticher hat auf der Gründungsveranstaltung der Kompetenzgemeinschaft Abwasser (KoGA) am 29. Mai 2009 in Neumünster die Bildung von Netzwerken als notwendige Bündelung von Wissen hervorgehoben: „Ich wünsche mir, dass sich weitere schleswig-holsteinische Verbände der Kompetenzgemeinschaft anschließen, sodass sie zu einer landesweiten Initiative wird." Die KoGA ist ein Zusammenschluss des Abwasserzweckverbands Südholstein, des Wege-Zweckverbands der Gemeinden des Kreises Segeberg und des Zweckverbands Ostholstein unter dem Dach des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetags, der sich der Beratung der Kommunen in Bauherrenfragen zu Abwasserthemen verschrieben hat.
Ein Themenschwerpunkt der Initiative ist die Zustandserfassung und Sanierung der öffentlichen Kanalisation sowie von privaten Abwasserleitungen. Anlässlich der Gründung der KoGa stellte von Boetticher die „Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der DIN 1986 Teil 30" vor, die den Kommunen verschiedene Möglichkeiten aufzeigen, die Norm fachgerecht und möglichst kostengünstig umzusetzen. Nach dieser DIN ist bundesweit jeder Eigentümer privater Grundstücke verpflichtet, so das Landesumweltministerium, „bis spätestens zum 31. Dezember 2015 sämtliche private Grundstücksentwässerungsleitungen und Schächte der häuslichen Abwasseranlagen auf deren Zustand und Dichtheit zu prüfen. Für Grundstücke in Wasserschutzzonen musste diese Prüfung bereits bis zum 31. Dezember 2008 erfolgen und ist, sofern noch nicht geschehen, jetzt zeitnah abzuwickeln."
Der Umweltminister sagte in Neumünster weiter, dass die Handlungsempfehlungen erarbeitet wurden, um im Land eine einheitliche Umsetzung der DIN 1986-30 zu erreichen und die Grundstückseigentümer vor unseriös arbeitenden Firmen zu schützen. Die Handlungsempfehlungen können von der Website des Umweltministeriums herunter geladen
http://umwelt.schleswig-holstein.de , Suchwort „DIN 1986-30"
Klärschlämme in Schleswig-Holstein überwiegend gering belastet
Die Schadstoffbelastung schleswig-holsteinischer Klärschlämme ist überwiegend gering, so dass eine landwirtschaftliche Verwertung weiterhin möglich ist. Das teilte das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume als Ergebnis eines Untersuchungsprogramms in der vergangenen Woche mit.
Mehr unter:
http://www.euwid-wasser.de/nachrichten.html Heft 15/09
Leinen los: Neues Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume nimmt Fahrt auf
RENDSBURG. Leinen los für das neue Landesamt: Dr. Christian von Boetticher, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, hat heute (23. Januar) in Rendsburg in der Nordmarkhalle die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Wirtschaft zur ersten gemeinsamen Dienstversammlung begrüßt.
Das neue Landesamt ist aus einer Zusammenlegung der drei Ämter für ländliche Räume Husum, Kiel und Lübeck, der drei staatlichen Umweltämter Schleswig, Itzehoe und Kiel und des Landesamtes für Natur und Umwelt in Flintbek hervorgegangen. Folgende Aufgaben sind dort künftig in Fachabteilungen gebündelt:
Landwirtschaft (aus den Ämtern für ländliche Räume - ÄLR),
Fischerei (aus dem Amt für ländliche Räume Kiel),
Gewässer (aus dem Landesamt für Natur und Umwelt),
Naturschutz (aus dem Landesamt für Natur und Umwelt und den Staatlichen Umweltämtern - StUÄ),
Geologie und Boden (aus dem Landesamt für Natur und Umwelt),
Technischer Umweltschutz mit Immissionsschutz, Abfallwirtschaft und Chemikaliensicherheit (aus den Staatlichen Umweltämtern und dem Landesamt für Natur und Umwelt),
Entwicklung ländlicher Räume mit den Bereichen Flurneuordnung und Dorfentwicklung (aus den Ämtern für ländliche Räume).
„Damit sind jetzt die schleswig-holsteinischen Fachbehörden der Landwirtschaft, der Fischerei, des Umwelt- und Naturschutzes, von Geologie und Boden sowie der Ländlichen Entwicklung unter einem Dach vereint", hob von Boetticher hervor.
Das Amt hat Außenstellen an den Standorten der bisherigen ÄLR und StUÄ. Diese sind in Flensburg, Husum, Schleswig, Kiel, Heide, Lübeck und Itzehoe. Die Zahl der Dezernate hat sich durch die Reform von 77 auf 48 reduziert. Durch die Ämterzusammenlegung wurden Verwaltungsstrukturen geschaffen, die den Zielen Professionalität, Bürgernähe und Effektivität Rechnung tragen. Zugleich unterstützen die Maßnahmen die Beschlüsse der Landesregierung zum Personalkosteneinsparkonzept bei gleichzeitigem Erhalt der Qualitätsstandards für die inhaltliche Aufgabenwahrnehmung.
Christian von Boetticher: „Flintbek ist die Zentrale des neuen Landesamtes. Aber wir bleiben für unsere Kundinnen und Kunden mit einer funktionierenden Fachverwaltung in der Fläche präsent. Unsere Außenstellen werden auch künftig das für eine bürgernahe Verwaltung notwendige Fachpersonal vorhalten. Allgemeine Verwaltungsaufgaben werden wir aber in Flintbek konzentrieren und damit die Effizienz steigern." In nächster Zeit seien ein Umzug der Kieler Dienststellen nach Flintbek und die Schaffung eines gemeinsamen Standorts im Norden des Landes geplant.
Der Minister betonte, dass das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume die Verwaltungsstrukturreform entschlossen vorangebracht habe. Bereits unmittelbar nach der Regierungsbildung im Jahr 2005 sei das Ministerium neu aufgestellt worden. Die Reduzierung von neun auf sechs Abteilungen habe in der laufenden Legislaturperiode schon zu erheblichen Einsparungen geführt. Anschließend sei der gesamte nachgeordnete Bereich neu organisiert worden. Mit der Gründung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume wurde dieser Prozess erfolgreich abgeschlossen.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Seyfert, Christiane Conrad | Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201, -7204 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@mlur.landsh.de |
Vergrößerung von Helgoland
Das schleswig-holsteinische Wirtschaftsministerium will die Pläne des Hamburger Bauunternehmers Arne Weber, die Hochseeinsel um einen Quadratkilometer zu vergrößern, unterstützen. Das sagte der damalige Wirtschaftsminister Dietrich Austermann (bis 9. Juli 2008) am 3. Juli 2008 im Anschluss an eine Sitzung in Kiel, auf der er sich gemeinsam mit Kommunalpolitikern von der Insel Helgoland über die Pläne des Unternehmers informierte. Weber stellt dabei seine Konzeptstudie „Masterplan Helgoland" vor. Austermann dazu: „Der Masterplan ist ein wagemutiges und ehrgeiziges Konzept, das darauf angelegt ist, ohne öffentliche Förderung auszukommen. ... Mit dem Projekt sind große Chancen für die wirtschaftliche und touristische Entwicklung Helgolands und für die verkehrliche Anbindung der Insel ans Festland verbunden." Der Bürgermeister von Helgoland, Frank Botter, möchte letztendlich die Bewohner der Insel zu einem Bürgerentscheid rufen.
Die Studie „Masterplan Helgoland" wurde im Mai 2008 von dem Hamburger Unternehmen HC Hagemann unter Beteiligung der TU Hamburg-Harburg und des Alfred-Wegener-Institutes „Biologische Anstalt Helgoland" erstellt. In der Studie werden neben wasserbaulichen Maßnahmen vor allem Aspekte des Umwelt- und Naturschutzes, der wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten, der Verkehrsanbindung, des Energie- und Versorgungskonzeptes und der hydrologischen Auswirkungen durch das Projekt aufgezeigt.
Helgoland war im Jahre 1721 durch eine Sturmflut in Hauptinsel und Düne geteilt worden. Diese Lücke soll nach dem ¬Masterplan durch Spundwände und Sandaufspülungen wieder geschlossen werden. Die erforderlichen Investitionen werden auf rund 80 Millionen Euro geschätzt. Damit soll ein Quadratkilometer Neuland entstehen. Pro Quadratmeter Landgewinnung lägen die Erstellungskosten damit bei unter 100 Euro. Die Studie kann bei dem Bauunternehmen angefordert werden:
Tel. (040) 76 60 07-881
E-Mail: arne.vonmaydell@hchagemann.de
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Umweltgesetzbuch - Anforderungen aus Sicht des Landes Schleswig-Holstein
Die Neustrukturierung des deutschen Umweltrechts beschäftigt derzeit nicht bloß Umweltaktivisten und die Ministerialverwaltung, auch die Wirtschaft verfolgt den Prozess zur umfassenden Neuordnung der nur auf den ersten Blick etwas trockenen Materie mit großem Interesse. Umweltminister Dr. Christian von Boetticher hat daher heute (25. Juni) die Anforderungen an das kommende Umweltgesetzbuch (UGB) aus Sicht des Landes Schleswig-Holstein artikuliert. Bei einer Tagung der Industrie- und Handelskammer zu Kiel und der Industrie- und Handelskammer Nord zum Thema, „Umweltgesetzbuch - Chancen und Risiken für die Wirtschaft", sagte von Boetticher in Hamburg: „Ein Umweltgesetzbuch, das die wesentlichen Bereiche des Umweltrechts umfasst, hat für die Länder erhebliche Bedeutung. Schließlich sind es die Länder, die die Vorschriften eines solchen Gesetzeswerks vollziehen und es so mit Leben füllen."
Die Zusammenführung der wichtigsten Umweltmaterien in einem UGB werde für eine größere Übersichtlichkeit und wesentliche Vereinfachungen im Umweltrecht sorgen, so der Minister.
Noch in dieser Legislaturperiode sollen grundlegende Teile des UGB verabschiedet werden, darunter das vorhabenbezogene Umweltrecht sowie neue gesetzliche Bundesregelungen des Wasser- und Naturschutzrechts.
Umweltminister von Boetticher sprach sich nachdrücklich für die Schaffung eines einheitlichen Zulassungsrechts für umweltrelevante Vorhaben aus. Hierzu gehörten insbesondere die Einführung einer Vorhabengenehmigung etwa für Industrieanlagen mit einheitlichen Zulassungsvoraussetzungen sowie die Zusammenführung der bislang in verschiedenen Fachgesetzen und Verordnungen geregelten Verfahrensvorschriften zu einem einheitlichen Verfahrensrecht.
Das Ziel der Neuordnung des Umweltrechts laute Vereinfachung und Vereinheitlichung, so von Boetticher, bei Wahrung des bestehenden Schutzniveaus für Mensch und Umwelt. Vor diesem Hintergrund begrüßte der Umweltminister die Bemühungen des Bundes, die vielfältigen wasserrechtlichen Gestattungsformen (Erlaubnis, Bewilligung, Genehmigung, Eignungsfeststellung, Bauartzulassung, Planfeststellung, Plangenehmigung) neu zu ordnen und zu vereinfachen. Es gebe aber auch landesspezifische Regelungen, die wegen der naturräumlichen Besonderheiten oder der in den Ländern gewachsenen Strukturen ihre Berechtigung hätten und daher fort gelten sollten. Die Wasserwirtschaft in einem Land zwischen den Meeren stehe vor anderen Herausforderungen als in einem Land, das durch Gebirgszüge geprägt sei. Hier bedürfe es individueller Lösungen, die nicht bundeseinheitlich geregelt werden könnten. Dies gelte für den Küstenschutz und auch die Gewässerunterhaltung und die Gewässerrandstreifen.
Zum Naturschutz forderte Christian von Boetticher, dass wesentliche Anforderungen, etwa die Eingriffsregelung, bundeseinheitlich standardisiert bleiben müssten, denn der föderale Wettbewerb unter den Ländern dürfe nicht zu Lasten der Lebensgrundlagen gehen. Auf der anderen Seite müsse das Recht auch hier seine Regelungen auf ein sinnvolles Maß beschränken. Das im letzten Jahr novellierte schleswig-holsteinische Landesnaturschutzgesetz habe beispielsweise klar kooperative und Verfahren beschleunigende Elemente betont, etwa durch die Stärkung vertraglicher Regelungen und die Einführung einer Genehmigungsfiktion für Eingriffsgenehmigungen nach Ablauf von drei Monaten. Gleichzeitig seien wenig effektive Instrumente wie das Vorkaufsrecht abgeschafft worden. „In solchen Bereichen muss und kann jedes Land seinen eigenen Weg finden, es bedarf keiner bundesrechtlichen Regelung", sagte von Boetticher.
Der Umweltminister kündigte an, die Ausgestaltung der Regelungen im Detail auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren kritisch zu begleiten. Unabhängig davon verbinde er mit den Arbeiten am UGB die Hoffnung, dass das Gesetzbuch eine Plattform für ein neues Umweltrecht „aus einem Guss" bilde. Das bedeute vor allen Dingen, dass die Arbeiten an einem Umweltgesetzbuch in der nächsten Legislaturperiode weiter gehen müssten und die Rechtsbereiche, die in dieser Legislaturperiode aus verschiedenen Gründen nicht angepackt werden könnten, in der nächsten Legislaturperiode rasch angegangen würden.
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Umweltministerium startet regionales Messprogramm zu dioxinähnlichen Schadstoffen
Das
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
führt auf Entscheidung von Umweltminister Dr. Christian von
Boetticher an ausgesuchten Standorten erstmalig ein
Untersuchungsprogramm zur Ermittlung von Dioxinen beziehungsweise
Furanen sowie dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen (PCB)
durch. „Ergebnisse aus freiwilligen Messprogrammen von
Anlagenbetreibern geben uns
Anlass genauer hinzuschauen",
begründete Umweltminister von Boetticher den Entschluss. Er
betonte, dass eine akute gesundheitliche Gefährdung für
Mensch oder Tier aus den genannten Messwerten nicht abzuleiten
sei.
In Brunsbüttel, in der Haseldorfer Marsch (Kreis
Pinneberg) sowie in der Wilstermarsch (Kreis Steinburg) werden in
diesem Sommer Messungen im Auftrag des Ministeriums durchgeführt.
Außerdem werden Messungen in Tornesch (Kreis Pinneberg) im
Auftrag der dortigen Abfallverbrennungs- und Biokompost-Gesellschaft
(AVBKG) stattfinden.
An den genannten Orten waren in den Jahren
2006 und 2007 hinsichtlich Dioxinen bzw. Furanen und dioxinähnlichen
PCB Werte festgestellt worden, die zwar mit Messergebnissen aus
anderen Bundesländern vergleichbar sind, die jedoch für
eine kurze Zeitspanne den Zielwert für die langfristige
Luftreinhalteplanung überschritten hatten, den die
Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI)
im Jahresmittel bei 4 Pikogramm pro Quadratmeter und Tag angesetzt
hat, wobei ein Pikogramm einem Billionstel Gramm entspricht. (Das
Vorhandensein von Dioxinen und Furanen sowie dioxinähnlichen PCB
wird dabei nach Standards der Weltgesundheitsorganisation WHO
ermittelt und bewertet.)
Damit handelt es sich bei dem
Messprogramm lediglich um eine vorbeugende
Maßnahme.
Eine akute Gefahr besteht nicht, denn für die Gesundheit ist die
chronische Belastung über einen längeren Zeitraum
ausschlaggebend, die hier aber nicht gegeben war. Zudem ist nach
wissenschaftlichen Erkenntnissen die Gefahr einer Aufnahme der
genannten Stoffe über die Atmung im Allgemeinen zu
vernachlässigen.
Ungewöhnlich ist jedoch, dass zwar in
den Sommermonaten die PCB im Gegensatz zu Dioxinen und Furanen
generell höhere Werte zeigen, die Messergebnisse sich hierdurch
aber nicht erklären lassen. Im übrigen
Untersuchungszeitraum sind die Schwankungen von Monat zu Monat dann
vergleichsweise gering, und im Jahresmittel wird der oben genannte
LAI-Zielwert auch sicher eingehalten. Die Lage der Messstandorte
zueinander deutet auf überregionale Einträge oder auch eine
Mobilisierung vorhandener Quellen für PCB und saisonale Effekte
als Ursache hin. Eine einzelne punktförmige Quelle erscheint
dagegen unwahrscheinlich. Außerdem soll mit den eingeleiteten
Untersuchungen geklärt werden, ob es sich um Ausnahmeereignisse
oder ein wiederkehrendes Phänomen gehandelt hat.
Für
die Messungen wird auf Entscheidung von Umweltminister von Boetticher
unter anderem der Messstandort
Altendeich
(Kreis Pinneberg) weiter genutzt und damit einer wichtigen Forderung
der Bürgermeister aus der Haseldorfer Marsch entsprochen. Um die
an den genannten Positionen ermittelten Werte beurteilen zu können,
werden außerdem Vergleichsmessungen in Bornhöved
(Kreis
Segeberg) durchgeführt.
Verantwortlich
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Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
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Kleinere Reaktoren entlasten die Umwelt
Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert Projekte von Chemikern der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Wo
einst riesige Kessel standen, Rohrleitungen zischten und Schornsteine
rauchten, da werden in Zukunft
vielerorts kleine, überschaubare Anlagen
stehen. Denn die chemische Industrie setzt verstärkt auf die
Mikroreaktorentechnik. Die Vorteile dieser Miniaturisierung von
Prozessen liegen auf der Hand: Durch kontinuierliche Prozessführung
lassen sich genauso Endprodukte gewinnen, wobei sich jedoch die
Risiken der Anlagen verringern. Eine Havarie beispielsweise ist dann
angesichts der geringen Mengen eingesetzter Chemikalien weitaus
besser beherrschbar. Außerdem ergeben sich Vorteile in der
Prozessführung, weil sich Temperatur- oder Druckmanagement
überschaubar gestalten lassen, was bei Großanlagen weitaus
aufwändiger und teuerer ist.
Wissenschaftler vom Institut
für Technische Chemie und Umweltchemie der
Friedrich-Schiller-Universität Jena wollen jetzt im Verbund mit
Partnern aus Industrie und Forschung das Umwelt-Entlastungspotenzial
der Mikroreaktoren ausloten. Gefördert werden sie dabei von der
Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU), die gerade den
Forschungscluster "Novel Process Windows" gestartet hat.
Insgesamt stellt die DBU dafür etwa 1,5 Millionen Euro zur
Verfügung. Der neue Cluster gehört zum
DBU-Förderschwerpunkt "Nachhaltige Chemie".
"Wir
wollen erforschen, wie sich Salicylsäure-Derivate per
Mikroreaktortechnik herstellen lässt", sagt Prof. Dr. Bernd
Ondruschka. Der Lehrstuhlinhaber für Technische Chemie und
Umweltchemie und seine Mitarbeiterin Dr. Annegret Stark kooperieren
mit dem Institut für Mikrotechnik Mainz GmbH und weiteren
Projektpartnern. Überschrieben ist das Projekt mit "Neue
Prozess-Fenster für die Prozessintensivierung der
Kolbe-Schmitt-Synthese". Die miniaturisierten Prozesse
versprechen u. a. höhere Ausbeute an Endprodukten und weniger
Abfälle - ergo eine Entlastung der Umwelt.
Prof. Dr.
Günter Kreisel, Hochschuldozent für Technische Chemie, ist
im Forschungscluster mit dem Projekt "Neue Wege in der
Darstellung organischer Halbleitermaterialien durch Einsatz der
Mikroverfahrenstechnik" vertreten. Kreisels Mitarbeiterin Dr.
Dana Kralisch hat sich dabei die Synthese von organischen
Halbleitermaterialien zum Einsatz in der Photovoltaik vorgenommen.
"Unser Ziel ist es, Polymere für Farbstoff-Solarzellen
unter Einsatz der Mikroverfahrenstechnik herzustellen", sagt
Projektleiter Kreisel. Kooperiert wird dabei mit dem POLYMET e. V.
und dem Unternehmen Jenpolymers Ltd., die beide in Jena sitzen. Die
Erkenntnisse zur effizienten Synthese organischer
Halbleitermaterialien können zu einer beschleunigten Entwicklung
auf dem Gebiet der Solarzellen-Technologie führen und so einen
Beitrag zur umweltfreundlichen Energiegewinnung leisten.
Im
Forschungscluster "Novel Process Windows" sind neben dem
Institut für Technische Chemie und Umweltchemie der
Friedrich-Schiller-Universität Jena deutschlandweit weitere
Forschungseinrichtungen beteiligt. Dazu gehören das Institut für
Mikrotechnik Mainz, die Firma Heppe Medical Chitosan aus Halle, das
Institut für Chemische und Thermische Verfahrenstechnik der
Universität Braunschweig, das Leibniz-Institut für Katalyse
an der Universität Rostock und das Institut für
Umweltinformatik Hamburg. Alle Projektteilnehmer kooperieren
ihrerseits mit Firmen und Industriepartnern.
Kontakt:
Prof.
Dr. Bernd Ondruschka / apl. Prof. Dr. Günter Kreisel
Institut
für Technische Chemie und Umweltchemie der
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Lessingstraße 12,
07743 Jena
Tel.: 03641 - 948400 / 948430
E-Mail:
bernd.ondruschka@uni-jena.de / guenter.kreisel@uni-jena.de
Weitere
Informationen:
Stephan
Laudien, Referat
Öffentlichkeitsarbeit
Friedrich-Schiller-Universität
Jena
Umweltminister Dr. Christian von Boetticher setzt sich weiter für besseren Schutz der Meeresumwelt ein - positive Bilanz des „Rufs aus Brüssel" gezogen
Umweltminister
Dr. Christian von Boetticher hat eine positive Bilanz der
Anstrengungen Schleswig-Holsteins für den Meeresumweltschutz
gezogen. „Unsere Initiativen im vergangenen Jahr waren erfolgreich.
Wir konnten die EU-Meeresstrategierichtlinie
beeinflussen. Es bleibt aber immer noch viel zu tun, wie die jüngsten
Ölverschmutzungen an unserer Nordseeküste vor wenigen Tagen
leider erst wieder gezeigt haben", so von Boetticher.
Mit
der Arbeit zur EU-Richtlinie hat sich Schleswig-Holstein
nach Ansicht des Umweltministers eine
führende Rolle beim Meeresschutz
erarbeitet. „Unseren Berliner bzw. Brüsseler Aufruf zum
Meeresschutz haben am Ende zwölf europäische Regionen von
Trelleborg bis zu den Azoren sowie drei regionale Netzwerke
unterstützt. Auch mit unseren sehr gut besuchten Konferenzen in
Berlin und im Brüsseler Hanse Office haben wir die Richtlinie
stark mitgeprägt", erläuterte Christian von Boetticher.
Derzeit wird die ihre abschließende Beschlussfassung im
Europäischen Rat vorbereitet.
Meeresumweltschutz, so der
Umweltminister, beeinflusst viele weitere Bereiche, zum Beispiel die
Fischerei, den Tourismus und den Küstenschutz. Erste Erfolge
konnten mit Instrumenten wie dem Gewässerschutz, der
Abwasserbehandlung und den Natura 2000-Schutzgebieten auf See erzielt
werden. „Auch vor dem Hintergrund des Klimawandels müssen wir
uns mit diesem Thema aber weiterhin beschäftigen, damit unsere
Meere kritische Systemgrenzen nicht überschreiten", erläuterte
er.
Mit Blick auf die jüngste Ölverschmutzung an der
schleswig-holsteinischen Nordsee kündigte Christian von
Boetticher weitere Initiativen an: „Wir loten derzeit aus, wo
eventuell noch Handlungsmöglichkeiten bestehen, und wir wollen
dann möglichst noch in der ersten Jahreshälfte 2008 auf
Landes- oder Bundesebene tätig werden", so der Umweltminister.
„Auch Überlegungen, die künftige Gazprom-Ostseepipeline
vor ihrer Inbetriebnahme mit 2,3 Milliarden Litern hoch giftigem
Glutaraldehyd zu spülen und diese Flüssigkeit anschließend
in die Ostsee zu leiten, sind völlig absurd", so
Umweltminister von Boetticher: „Das macht deutlich, wie wichtig ein
engagierter Einsatz für den Meeresumweltschutz weiterhin ist."
Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Seyfert, Christiane Conrad | Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201, -7204 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@mlur.landsh.de | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein
GKK: Kraftwerksneubau soll verschoben werden - Stadtwerke setzen auf modernste CO2-Abscheidung
04. Februar 2008. Der Vorstand der Stadtwerke Kiel will die Investitionsentscheidung zum Bau des neuen Gemeinschaftskraftwerkes auf dem Kieler Ostufer um drei Jahre verschieben.
Er
folgt damit einer Empfehlung aus den unabhängigen Untersuchungen
zum Kraftwerksneubau. Das jetzt fertig gestellte Gutachten weist
unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen den Bau
eines Kohlekraftwerks als ökonomisch günstigste
Variante
aus. Um in den Neubau gleichzeitig auch die ökologisch
bestmögliche Technologie einfließen lassen zu können,
wollen die Stadtwerke jedoch zunächst die Entwicklung modernster
CO2-Abscheidungstechnologien abwarten. Eine weitere Empfehlung aus
dem Gutachten will das Unternehmen indes sofort umsetzen: den
umfangreichen Bau von Anlagen zur dezentralen Versorgung im Rahmen
des neuen Kieler Energiekonzeptes. Gleichzeitig prüfen die
Stadtwerke die Beteiligung an einem Offshore-Windpark und planen die
Einführung eines Förderprogramms für Solarthermie.
Das Öko-Institut
sowie die Beratungsgruppe Enerko hatten insgesamt sechs
Kraftwerksvarianten auf ihre Umweltverträglichkeit,
Versorgungssicherheit sowie Wirtschaftlichkeit untersucht. Geprüft
wurden ein 800-MW-Steinkohlekraftwerk, ein 360-MW-Kraftwerksneubau,
eine GuD-Anlage mit 400 MW Leistung, eine Kombination aus Gas- und
Steinkohlekraftwerk mit etwa 760 MW, ein kombiniertes Gas-, Kohle-
und Biomassekraftwerk mit dezentralen Blockheizkraftwerken
(Gesamtleistung 360 MW) sowie eine komplett dezentrale Variante mit
Heizkraftwerken an verschiedenen Orten im Stadtgebiet.
Eindeutiges
Gutachten: Kohle sichert günstige Energiepreise und
Wettbewerbsfähigkeit
Das
Fazit: Unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten
empfehlen die unabhängigen Institute unter den gegebenen
Rahmenbedingungen ein Heizkraftwerk auf Kohlebasis.
Die
Gutachter stützen sich dabei insbesondere auf ihre Prognosen zur
zukünftigen Entwicklung der Primärenergiepreise. Demnach
würden überwiegend mit Erdgas betriebene Anlagen (z. B. ein
Gas- und Dampfturbinenkraftwerk (GuD) je nach Szenario keine oder nur
eine unzureichende Rendite erwirtschaften.
Allein die
Versorgungskosten für die mehr als 60.000 Fernwärmekunden
der Stadtwerke würden dann um bis zu 57 Prozent steigen.
Alternativ hierzu müsste die Stadt Kiel als Anteilseigner der
Stadtwerke auf ihre komplette Dividende verzichten, um die
bestehenden Fernwärmepreise stabil zu halten. „Als Kieler
Energieversorger müssen wir nicht nur unsere
Wettbewerbsfähigkeit erhalten, sondern tragen auch Verantwortung
für die Region. Daher sind derartige Lösungen für uns
unrealistisch", erklärt Grützmacher.
„Nach den
vorliegenden Berechnungen können wir nur mit dem Energieträger
Kohle sozial verträgliche und wettbewerbsfähige
Energiepreise sicherstellen." Und das langfristig auch nur dann,
wenn die Stadtwerke weiterhin ihre Position als unabhängiger
Energieerzeuger sichern könnten. „Um auf dem liberalisierten
Strommarkt zu bestehen, ist es für einen kommunalen Versorger
von existentieller Wichtigkeit, die Wertschöpfungsstufe der
Energieerzeugung zu erhalten", so Grützmacher.
Ökologische
Verantwortung: Kraftwerksneubau nur mit modernster
CO2-Abscheidungstechnologie
Doch
natürlich sind nicht nur die wirtschaftlichen Faktoren für
eine Entscheidung ausschlaggebend. „Verantwortung zu übernehmen
heißt auch, auf die bestmögliche Technik zum Schutz der
Umwelt zu setzen", so Grützmacher. Daher soll bei einem Neubau
modernste CO2-Abscheidungstechnologie die Emissionen drastisch
reduzieren. Weil sich aber dieses so genannte CCS (Carbon Capture and
Storage) noch in der Entwicklung befindet, wollen die Stadtwerke die
Laufzeit des jetzigen GKK - gegebenenfalls auch durch
Instandhaltungs- und Modernisierungsinvestitionen - verlängern.
„Diese Lösung ist keinesfalls ein Kompromiss", betont
Grützmacher, „sondern bietet die für alle sowohl
ökologisch wie auch ökonomisch beste Variante." Vor dem
Hintergrund des globalen Klimawandels müsse die
Energiewirtschaft jetzt alle Anstrengungen unternehmen, um die
Entwicklung der CCS-Technologie zügig voranzutreiben und für
den kommerziellen Einsatz nutzbar zu machen.
Grützmacher:
„Wir verpflichten uns seit vielen Jahren der Nachhaltigkeit und
werden diesen Grundsatz auch bei unseren zukünftigen Projekten
aufrecht erhalten."
Auch weiterhin wollen die Stadtwerke
daher die CCS-Forschung und -Entwicklung fördern, um eine
möglichst rasche Marktreife der Technologie zu forcieren. Dafür
strebt das Unternehmen an, seine Partnerschaften mit IFM Geomar und
dem Institut für Geowissenschaften an der
Christian-Albrechts-Universität weiter zu vertiefen.
Planungen
für Ausbau dezentraler Energieversorgung beginnen umgehend
Die
Entscheidung, den Kraftwerksneubau zu verschieben, bedeutet
unterdessen keinesfalls Stillstand. Parallel zum Neubau eines
Kohlekraftwerkes empfiehlt das Gutachten, die dezentrale
Energieversorgung in der Region auszuweiten. „Dezentrale
Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen werden wichtiger Bestandteil
unseres zukünftigen Energiekonzeptes. Wir wollen ein Potenzial
von 20 MW außerhalb des Fernwärmevorranggebietes
erschließen. Das Projekt wollen wir mit gutachterlicher
Unterstützung und Begleitung durch das Öko-Institut und
Enerko sofort anstoßen", kündigt Grützmacher an.
Dabei streben die Stadtwerke eine Zusammenarbeit mit weiteren
Partnern aus Wohnungswirtschaft sowie Handwerk an und möchten
auch kommunale Energieversorger aus Schleswig-Holstein in das Projekt
einbinden. Und auch zusätzliche Elemente eines dezentralen
Energiekonzeptes werden auf Grundlage der Gutachter-Empfehlungen
geprüft. Möglich seien Beteiligungen an einem
Offshore-Windpark und die Einführung von Förderprogrammen
für Solarthermie. Bei den weiteren Planungen ihres
zukunftsweisenden Energiekonzepts wollen die Stadtwerke auch Biomasse
und dezentrale GuD-Anlagen berücksichtigen.
Planungen
im Dialog mit den Menschen
Diese
zukünftigen Planungen wollen die Stadtwerke auch weiterhin
transparent entwickeln. Dazu möchte das Unternehmen den
bewährten Runden Tisch als Informations- und Beratungsbörse
beibehalten. Dieses Gremium habe sich als äußerst
effizient erwiesen und von der Beauftragung der Gutachter bis zur
Vorlage der Ergebnisse sehr gut zusammengearbeitet. „Wir stehen zu
unserer Aussage, das Energiekonzept für Kiel nur mit und nicht
gegen die Bürger zu entwickeln", sagt Grützmacher.
Nationalpark Wattenmeer und Tourismus: Umweltminister Dr. Christian von Boetticher stellt neue Broschüre vor
KIEL. Der Nationalpark
Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer ist nicht nur eine einzigartige
Naturlandschaft von überregionaler Bedeutung, er zieht auch eine große Zahl von
Touristen von nah und fern an. War diese Feststellung schon bisher allgemeiner
Konsens, so wird sie jetzt auch durch eine neue
Broschüre belegt, die Umweltminister Dr. Christian von Boetticher
vorgestellt hat: „Welches auch touristische Potential noch im größten
Nationalpark zwischen dem Nordkap und Sizilien steckt, lässt sich anhand der
heute schon gegebenen Bedeutung erahnen. Die Natur hat immer Saison, sie spielt
aktuellen Umfrageergebnissen zufolge bei der Wahl des Urlaubsziels eine
zunehmende Rolle und daher werden Nationalpark und Tourismus auch weiterhin
stark voneinander profitieren", so von Boetticher.
Die aufwändig gestaltete neue Broschüre „Nationalpark
und Tourismus" bietet auf 26 Seiten in prägnanter und sehr ansprechender
Form viele interessante Informationen in Wort, Bildern, Karten und Grafiken.
Das Thema Urlaub im Nationalpark wird dabei ebenso behandelt wie die
mittlerweile 73 Nationalparkpartner aus der regionalen Wirtschaft an der
Westküste, das BIS genannte Besucherinformationssystem oder das Multimar
Wattforum in Tönning, das mit 1,3 Millionen Besuchern Deutschlands
erfolgreichstes Nationalparkzentrum ist. Auch das Projekt „Natur und Tourismus"
wird vorgestellt, mit dem der Nordseebäderverband und die Nationalpark-Service
gGmbH gemeinsam interessante neue Angebote für Besucherinnen und Besucher
entwickeln.
Umweltminister von Boetticher: „Die Zusammenarbeit und die wechselseitige
Gewinnsituation soll noch weiter verbessert werden. Urlauber und Einheimische,
Mensch und Natur sollen von weiteren Kooperationen und gemeinsamen Projekten
profitieren. Zusätzliche positive Impulse erwarte ich nicht zuletzt auch von
der bevorstehenden Anmeldung des
Wattenmeers als UNESCO-Weltnaturerbe."
Herausgeber der Broschüre ist das Nationalparkamt Schleswig-Holsteinisches
Wattenmeer in 25832 Tönning, Telefon 04861 / 616-0 (www.wattenmeer-nationalpark.de). Die
Broschüre ist auch beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche
Räume erhältlich unter broschuere@mlur.landsh.de und Telefon
0431 / 988 7146.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Seyfert, Christiane Conrad |
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3,
24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201, -7204 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@mlur.landsh.de
| Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im
Internet unter www.schleswig-holstein.de
Erscheinungsdatum:
28.11.2007
Generalplan Binnenhochwasserschutz für Schleswig- Holstein
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländlicher Räume hat diesen Plan erarbeiten lassen, der jetzt als Broschüre erhältlich ist. Auf 50 Seiten wird über bestehende Risiken und Strategien zur Vermeidung oder Verringerung von Hochwasserschäden informiert. Schwerpunkte einer Überschwemmungsgefahr im Binnenland stellen die Elbe im Bereich Lauenburg und die Einzugsgebiet der Elbezuflüsse an Stör, Krückau, Pinnau, Alster und Bille und die Eider, Treene, Trave und die Schwartau dar.
Den Generalplan Hochwasserschutz kann man beim Umweltministerium Schleswig-Holstein, Mercatorstrasse 3 in 24106 Kiel, per E-Mail unter broschuere@mlur.landsh.de oder telefonisch unter 0431 - 9887146 bestellen, oder als Download unter www.mlur.schleswig-holstein.de
Br 10-07
Küchen und Speiseabfälle kommen in den Faulturm!
Seit November 2006 können in Schleswig-Holstein Küchen- und Speiseabfälle in kommunalen Kläranlagen zur Erzeugung von umweltschonender Bio-Energie
verwendet werden. In der Vergangenheit wurden die Abfälle von Hotel-
und Großküchen erhitzt und als Futtermittel in der Schweinemast
eingesetzt. Auf Grund einer veränderten Rechtsbestimmung der EU ist das
seit 31.10.06 nicht mehr zulässig. Eine geschätzte Menge von jährlich
15.000 t Speiseresten und anderen tierischen Abfällen wird zukünftig in
den Faulturm der Kläranlage der Stadtwerke Schleswig
eingespeist. Damit wird ein großer Teil der etwa 60.000 t Speisereste,
die jährlich in Schleswig Holstein anfallen über diesen Weg entsorgt.
Außerdem wird die Auslastung der Faultürme durch die gesteigerte
Biogasausbeute optimiert.
Weitere Informationen unter http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de
Schleswig Holstein ändert Landeswassergesetz
Ein Entwurf zur Änderung des Landeswassergesetzes
und anderer wasserrechtlicher Vorschriften soll Zuständigkeiten neu
regeln und überflüssige Vorschriften abbauen. Der Gesetzentwurf enthält
vier Schwerpunkte
- Umsetzung neuer bundesrechtlicher Vorgaben zum Hochwasserschutz
- Überarbeitung der Küstenschutzregelungen
- Überarbeitung der Regelungen über die Abwasserbeseitigung
- Neuordnungen der wasserbehördlichen Zuständigkeiten an Gewässern erster Ordnung
dabei werden, nach Angaben des Umweltministeriums, ein wesentlicher
Teil der Aufgaben von den staatlichen Umweltämtern auf die Kreis und
kreisfreien Städte verlagert. Da dort schon wasserbehördliche Aufgaben
angesiedelt sind, wird die Zusammenführung weitere Synergieeffekte mit
sich bringen. Die neuen Regelungen werden derzeit mit den kommunalen
Landesverbänden, den Kommunen und Verbänden erörtert. Im Rahmen der
Neuordnung der Umweltverwaltung sollte die Unterhaltung von Gewässern
erster Ordnung per Vertrag von den staatlichen Umweltämtern auf die
Wasser- und Bodenverbände übertragen werden. Änderungen bei der
Abwasserbeseitigung sollen unpraktikable Regelungen bei der
Niederschlagswasserbeseitigung verbessern. Außerdem soll die
Landesverordnung über die erlaubnisfreie Versickerung von
Niederschlagswasser in das Grundwasser aufgehoben werden. Eine Neuerung stellt die Veröffentlichung von Karten
mit Darstellung der Gewässer dar, an denen durch Hochwasser nicht nur
geringfügige Schäden entstehen können. Sie dienen auch der
Informationen und Warnungen der betroffenen Bevölkerung. Es ist
geplant, dass das Gesetzespaket im Sommer dem Landtag zur Beratung
vorgelegt wird.
Chance vertan in Schleswig-Holstein?
Hat das Land Schleswig - Holstein seine Vorreiterrolle im Gewässerschutz zu Gunsten der Interessen der Landwirtschaft aufgegeben? Dies beklagen zumindest der Bund für Umwelt und Naturschutz, der Landesnaturschutzverband, der Naturschutzbund Deutschland und der Worldwide Fund for Nature. Sie sehen in der Konzentration auf wenige ausgewählte Vorranggewässer. dass die EU-Forderungen nach flächendeckender Gewässerverbesserung nicht umgesetzt werden. Damit könnte die historische Chance zur Wiederherstellung naturnaher, sauberer Gewässer vertan werden, kritisieren die Verbände.




