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Finanzielle Hilfen
Eigene Wohnung, eigenes Auto und für alles nur die Ausbildungsvergütung zur Verfügung, da kann es schnell auch mal eng werden. Aber der Staat lässt uns nicht ganz alleine. Es gibt einige Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung.
Es gibt finanzielle Unterstützung in Form von Kindergeld, BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
Kindergeld wird für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne besondere Vorraussetzungen gezahlt.
Bei Kindern über 18 gelten einige Einschränkungen:
- das 27. Lebensjahr ist noch nicht vollendet und Er/Sie befindet sich z.B. in Schul- bzw. Berufsausbildung
oder
- das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet und steht der dortigen Arbeitsvermittlung zur Verfügung
oder
- die jährlichen Einkünfte bzw. Bezüge des Antragstellers dürfen einen Betrag von 7.188 EUR nicht überschreiten
Das Kindergeld muss bei der Familienkasse der zuständigen Arbeitsagentur beantragt werden.
BaföG zu beziehen ist unter bestimmten Vorraussetzungen möglich. Nähere Informationen enthält die Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Beantragt werden muss die Fördermaßnahme bei dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Berufsausbilungsbeihilfe (BAB) können Auszubildende bei Erstausbildung beantragen, wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen. Der Antrag auf BAB ist bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen.




