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Mitarbeit bei der DWA
Vorhabensbeschreibung: Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 127-4 „Statische Berechnung von zylindrischen, erdeingebauten Schächten"
Entwässerungssysteme bestehen unter
anderem aus Rohren und Schächten. Die
statische Berechnung von Rohren ist im
Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 127 „Statische
Berechnung von Abwasserkanälen und
-leitungen“ geregelt. Für Schächte gibt es
bis dato keine rechtsverbindliche Regel
für deren statische Berechnung. Für Deponieschächte
wurden ab 1990 zahlreiche
theoretische und experimentelle Untersuchungen
durchgeführt. Dazu existieren
einige nationale und internationale
Veröffentlichungen, die unter anderem
im ASTM Standard F 1759 „Standard
Practice for Design of High-Density Polyethylene
(HDPE) Manholes for Subsurface
Applications“ dokumentiert sind.
Die fehlende Regelung für die Tragfähigkeitsnachweise
ist Ursache sehr vieler
Schäden in der Praxis. Diese müssen unter
zum Teil schwierigen Bedingungen,
zum Beispiel anstehendem Grundwasser,
aufwendig saniert werden. Diese Gründe
haben die DWA dazu bewegt, eine Regel
zur statischen Berechnung von zylindrischen
Schächten für alle im Arbeitsblatt
ATV-DVWK-A 127 gelisteten Materialien
zu erstellen. Die Regel soll für den
Schachtmantel und die Bodenplatte gelten.
In der Bearbeitung sollen folgende
Themenbereiche erörtert werden:
●● Festlegung der Einbaubedingungen
und der Einwirkungen sowie deren
Einleitung in die Schachtkonstruktion,
●● Nachweis für Auftrieb,
●● Festlegung der erforderlichen Nachweise
in radialer, axialer Richtung sowie
der Interaktion beider Lastarten.
Bei den Thermoplasten sollen auch profilierte
Schachtwände berücksichtigt
werden.
Das Merkblatt wird von der bestehenden
Arbeitsgruppe ES-5.5 „Statische Berechnung
von Entwässerungsanlagen –
offene Bauverfahren“ (Sprecher: Dipl.-
Ing. Peter Brune) im Fachausschuss ES-5
„Bau“ (Obmann: Dipl.-Ing. Jörg Henning
Werker) erarbeitet. Eine Abstimmung mit
dem DIN-Normenausschuss 119-05-05-
04UA „Statik“ ist vorgesehen. An der
Mitarbeit interessierte Fachleute wie
zum Beispiel Bauherren, Kommunen,
Planer, Schachthersteller, DIBt sowie
EBA werden ebenfalls gebeten, sich an
die Bundesgeschäftsstelle der DWA zu
wenden.
Hinweise für die Erarbeitung nimmt
die Bundesgeschäftsstelle entgegen. Die
Erarbeitung ist bis Ende 2014 geplant.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-126,
Fax 872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Unterdruckentwässerung: Überarbeitung des Arbeitsblatts DWA-A 116-1
Das Arbeitsblatt DWA-A 116-1 „Besondere
Entwässerungsverfahren; Teil 1: Unterdruckentwässerung
außerhalb von
Gebäuden“ ergänzt die DIN EN 1091
„Druckentwässerungssysteme außerhalb
von Gebäuden“ und gilt nur in Verbindung
mit dieser Norm für Planung, Bau
und Betrieb von Unterdruckentwässerungssystemen.
Es enthält hinsichtlich
der europäischen Normung weitergehende
Regelungen und Hinweise.
Da sich der Stand der Technik in den
Jahren seit Veröffentlichung des Arbeitsblatts
weiterentwickelt hat, wird das Arbeitsblatt
überarbeitet. Bei der Überarbeitung
sollen Ergänzungen zu technischen
Anforderungen in das Arbeitsblatt
eingearbeitet und die Inhalte des Arbeitsblatts
aktualisiert werden. Das Arbeitsblatt
soll durch die bestehende Arbeitsgruppe
ES-2.3 „Besondere Entwässerungsverfahren“
(Sprecher: Dipl.-Ing.
Jens Jedlitschka) im Fachausschuss ES-2
„Systembezogene Planung“ (Obmann:
Prof. Dr.-Ing. Theo G. Schmitt) überarbeitet
werden.
Hinweise für die Bearbeitung nimmt
die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen.
An der Mitarbeit interessierte Fachleute
werden ebenfalls gebeten, sich an
die Bundesgeschäftsstelle der DWA zu
wenden.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-126,
Fax 872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Vorhabensbeschreibung Überflutung kommunaler Entwässerungssysteme – Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 119
Die mögliche Häufung extremer Niederschlags-
und Überflutungsereignisse infolge
des Klimawandels bedingt in der
Siedlungsentwässerung die Frage nach
Konsequenzen für die Bemessung kommunaler
Entwässerungssysteme. Der aktuelle
Kenntnisstand zum Klimawandel
zeigt, dass sowohl die Datenlage als auch
die international angewandten Klimamodelle
keine gesicherten Projektionen
zukünftiger Entwicklungen für die Siedlungsentwässerung
erlauben. Die resultierende
Ungewissheit erfordert eine größere
Flexibilität der Entwässerungssysteme.
Dabei kommt der ortsbezogenen
Analyse konkreter Überflutungsgefährdungen
besondere Bedeutung zu. Ergänzend
müssen, bei Entscheidungsträgern
und der Öffentlichkeit, die Risikowahrnehmung
von Starkregen und Überflutungen
und die Notwendigkeit eigenverantwortlicher
Gefahrenabwehr stärker
verankert werden.
Mit dem neuen Merkblatt DWAM
119 „Gefährdungsanalyse zur Überflutungsvorsorge
kommunaler Entwässerungssysteme“
sollen in Ergänzung zum
Arbeitsblatt DWA-A 118 „Hydraulische
Bemessung und Nachweis von Entwässerungssystemen“
weiterführende Regelungen
zur Bearbeitung der vielfältigen
Fragestellungen der kommunalen Überflutungsvorsorge
erarbeitet werden. Im
Ergebnis sollen Empfehlungen und
„
Arbeitsanleitungen“ zur Durchführung
einer systematischen, im Detaillierungsgrad
abgestuften Gefährdungsanalyse
zur kommunalen Überflutungsvorsorge
formuliert werden. Damit soll die Grundlage
für ein Risikomanagement in Bezug
auf die kommunalen Entwässerungssysteme
und urbane Sturzfluten geschaffen
werden.
Dazu soll das neue Merkblatt die Vorgaben
in der Neufassung der DIN EN 752
„Entwässerungssysteme außerhalb von
Gebäuden“ (2008) zur Gefährdungsanalyse
und Risikobewertung von Überflutungen
aufgreifen, die Ungewissheit bei
den Planungsgrundlagen und Eingangsgrößen
zur Niederschlagsbelastung berücksichtigen
und methodische Ansätze
zur systematischen Gefährdungsanalyse
für Siedlungsgebiete in Bezug auf lokale
Starkregen und urbane Sturzfluten beschreiben.
Die neuen Regelungen sollen in der
Praxis mithelfen:
●● die Überflutungsproblematik in Bezug
auf DWA-A 118 fachlich qualifiziert
und methodisch fundiert zu bearbeiten,
●● den Herausforderungen der kommunalen
Überflutungsvorsorge wirkungsvoll
zu begegnen und effiziente,
ortsbezogene und notwendige
Schutzmaßnahmen wirtschaftlich
vertretbar zu entwickeln.
Im Merkblatt sollen Empfehlungen und
Hinweise mit der Verbindlichkeit des
technischen Regelwerks erarbeitet werden.
Die zugehörigen Methoden und
Modellanwendungen
werden über den
Charakter der allgemein anerkannten
Regeln der Technik hinausgehen.
Das Merkblatt DWA-M 119 wird
durch die Arbeitsgruppe ES-2.5 „Anforderungen
und Grundsätze der Entsorgungssicherheit“
(Sprecher: Prof. Dr.-Ing.
Theo G. Schmitt) im Fachausschuss ES-2
„Systembezogene Planung“ (Obmann:
Prof. Dr.-Ing. Theo G. Schmitt) in Abstimmung
mit der DWA-BWK-Arbeitsgruppe
„Starkregen und Überflutungsvorsorge“
erarbeitet.
Hinweise für die Erarbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen.
An der Mitarbeit interessierte Fachleute….
Der Bearbeitungszeitraum ist
von Anfang 2012 bis Juni 2014 geplant.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Erarbeitung eines DWA-Merkblattes „Tragsicherheitsnachweise bei Absperrbauwerken von Talsperren – Konzept der Teilsicherheitsbeiwerte“
Im Zuge der Einführung des Eurocodes
wurden während der letzten Jahre die
meisten Baunormen und Regelwerke für
Tragsicherheitsberechnungen an das
Konzept der Teilsicherheitsbeiwerte angepasst.
Für Talsperren sind in der DIN 19700-
11:2004-07 bereits heute auch Nachweise
mit Teilsicherheitsbeiwerten zulässig.
Konkrete Hilfestellungen zu dieser Thematik
werden in der DIN 19700 derzeit
nicht gegeben.
Ziel ist es, eine methodische Vorgehensweise
bei der Durchführung von
Tragsicherheitsnachweisen für Absperrbauwerke
von Talsperren zu erarbeiten,
die dem Konzept der Teilsicherheitsbeiwerte
folgt.
Die Tätigkeit betrifft die Inhalte der
DIN 19700 und hier insbesondere den
Teil 11 für Talsperren. Da die Teile 12
(Hochwasserrückhaltebecken), Teil 14
(Pumpspeicherbecken) und Teil 15 (Sedimentationsbecken)
wiederum auf den
Teil 11 verweisen, werden nach derzeitigem
Stand auch Hochwasserrückhaltebecken,
Pumpspeicherbecken und Sedimentationsbecken
mit erfasst.
Der Teil 13 der DIN 19700 (Staustufen)
wird hier ausgenommen, da im Hinblick
auf die Tragsicherheitsnachweise
für Wehre, Schleusen etc. auf die DIN
19702 und für Stauhaltungsdämme auf
die DIN 1054 und die DIN 4084 zurückgegriffen
werden kann.
Ziel ist es, mit der neuen Nachweismethodik
das sich aus der vorhandenen
Normung (insbesondere DIN 19700) ergebende
Sicherheitsniveau grundsätzlich
beizubehalten. Es ist vorgesehen, dass beide Typen von Stauanlagen (Dämme
und Mauern) – wo erforderlich – wie bisher
getrennt behandelt werden.
Das Arbeitsvorhaben soll Grundlagen
für eine entsprechende Anpassung der
DIN 19700 an das Teilsicherheitskonzept
der Eurocodes liefern. Zu diesem Zweck
wird von der Arbeitsgruppe auch eine
Zusammenarbeit mit den betreffenden
Gremien des DIN NAW angestrebt.
Die Arbeitsgruppe WW-4.7 „Teilsicherheitskonzepte“
im Fachausschuss
WW-4 „Fluss- und Talsperren“, der gemeinsam
von DWA, DGGT und DTK getragen
wird, möchte mit diesem Merkblatt
interessierte Fachleute von Stauanlagenbetreibern,
Fachgutachter, Planungsbüros
und Aufsichtsbehörden ansprechen.
Eine Vorstellung der Arbeitsergebnisse
in der Fachöffentlichkeit ist für
Ende 2013 vorgesehen.
Hinweise und Anregungen zu diesem
Vorhaben sowie Interessenbekundungen
zur Mitarbeit nimmt die DWA gerne entgegen.
Bitte wenden Sie sich an die
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-210,
Fax 872-135
E-Mail: schrenk@dwa.de
www.dwa.de
Überarbeitung des DWA-Merkblattes DWA-M 715 „Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen“
Vorhabensbeschreibung
Im Juni 2007 wurde die erste Ausgabe
des DWA-Merkblattes DWA-M 715 „Ölbeseitigung
auf Verkehrsflächen“ veröffentlicht,
worin bereits Handlungsanweisungen
zur sachgerechten Reinigung ölverschmutzter
Verkehrsflächen unter Berücksichtigung
der Arbeitssicherheit sowie
des Boden- und Gewässerschutzes
beschrieben sind. Dabei wird sowohl der
Einsatz von Ölbundemittel als auch die
maschinelle Ölspurbeseitigung angesprochen
DWA/THW-Fachausschuss „Gerätschaften
und Mittel zur Abwehr von
Gewässergefährdungen (GMAG)“ hat
sich nunmehr für eine Anpassung des
Merkblattes an rechtliche und technische
Entwicklungen sowie praktische Erfahrungen
ausgesprochen. Neben der Verifizierung
der bisherigen Aussagen wird
eine Aktualisierung angestrebt.
Das DWA-M 715 „Ölbeseitigung auf
Verkehrsflächen“ soll Empfehlungen und
Hinweise zur Abwehr von Verkehrs- bzw.
Umweltgefährdungen durch Ölunfälle
sowie zur Reinigung ölverschmutzter
Verkehrsflächen geben. Dabei geht es
zum einen um die Wiederherstellung der
Verkehrssicherheit, zum anderen darum,
Böden, Grundwasser und Oberflächengewässer
vor den Folgen von Ölverunreinigungen
zu bewahren. Die Betroffenen
sollen sowohl über den Umgang mit Ölbindemitteln
als auch über den Gebrauch
von Reinigungsfahrzeugen informiert
werden.
Das Merkblatt richtet sich insbesondere
an Feuerwehrangehörige, Vertreter
der Wasserwirtschaft, Angehörige von
Autobahnmeistereien und Straßenbetriebsdiensten,
Angehörige von Straßenreinigungsfirmen
sowie Einsatzkräfte des
Katastrophenschutzes, die mit der Ölbekämpfung
betraut sind.
Die Überarbeitung erfolgt durch die
DWA-Arbeitsgruppe IG-7.6 „Ölbeseitigung
auf Verkehrsflächen“ unter der Leitung
von Michael Bernzen, Münster. Eine
Vorstellung der Arbeitsergebnisse in der
Fachöffentlichkeit ist für Mitte 2013 vorgesehen.
Hinweise und Anregungen zu dieser
Thematik nimmt die DWA gerne entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-102,
Fax 872-135
E-Mail: grabowski@dwa.de
Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 143-9
Das Merkblatt DWA-M 143-9 „Sanierung
von Entwässerungssystemen außerhalb
von Gebäuden; Teil 9: Renovierung von
Abwasserleitungen und -kanälen durch
Wickelrohrverfahren“ soll überarbeitet
werden. Anlass hierfür sind neue Entwicklungen,
die sich gegenüber dem
Stand der Technik bei der Erstellung des
derzeit gültigen Merkblatts ergeben haben.
Insbesondere sind dies Entwicklungen,
die aus der Verwendung von selbstfahrenden
Wickelmaschinen im Rohr sowie
aus den dabei zur Anwendung kommenden
Werkstoffen und Profilen resultieren.
Seit Veröffentlichung des Merkblatts
liegen zusätzliche, umfangreiche
Erfahrungen in Deutschland sowie weltweit
vor, die sich in der Überarbeitung
niederschlagen sollen. Ferner soll die
Möglichkeit einer Sanierung unter Aufrechterhaltung
der Vorflut unter verfahrenstechnischen
und Sicherheitsaspekten
erörtert und gegebenenfalls aufgenommen
werden.
Die Überarbeitung des Merkblatts
wird neben der Berücksichtigung neuer
Entwicklungen sowie dem veränderten
Stand der europäischen Normung auch
die neue Gliederung der Merkblätter der
Reihe DWA-M 143 „Sanierung von Entwässerungssystemen
außerhalb von Gebäuden“ berücksichtigen. Diese beinhaltet
neben der einheitlichen Gliederung
der Merkblätter auch die Integration
weitergehender Angaben zur Qualitätssicherung.
Das Merkblatt wird durch die DWAArbeitsgruppe
ES-8.5 „Auskleidung von
Abwasserleitungen und -kanälen mit örtlich
hergestellten Rohren“ im Fachausschuss
ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“
(Obmann: Dr.-Ing. Christian
Falk) überarbeitet.
Hinweise für die Überarbeitung nimmt
die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen.
An der Mitarbeit interessierte Fachleute
werden ebenfalls gebeten sich an die Bundesgeschäftstelle
der DWA zu wenden.
Der Bearbeitungszeitraum ist von Anfang
2012 bis Ende 2013 geplant.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-126
Erarbeitung der Merkblattreihe DWA-M 144 „Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden“
Vorhabensbeschreibung
In Kürze werden die allgemeinen technischen
Vertragsbedingungen für die Kanalsanierung
(ATV) als DIN 18326 innerhalb
der Vergabe- und Vertragsordnung
(VOB) veröffentlicht. Bereits während
der Erarbeitungsphase dieser Norm wurde
durch die DWA beschlossen, parallel
zum technischen Regelwerk der Merkblattreihe
DWA-M 143 „Sanierung von
Entwässerungssystemen außerhalb von
Gebäuden“ eine Merkblattreihe DWA-M
144 „Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
für die Sanierung von Entwässerungssystemen
außerhalb von Gebäuden“
zu erarbeiten, die aufbauend
auf die ATV zusätzliche technische Vertragsbedingungen
(ZTV) für die Kanalsanierung
regelt. Zunächst wurden in dieser
Reihe ZTV für vor Ort härtendes
Schlauchlining (Merkblatt DWA-M 144-
3) verfasst und das Grundkonzept für die
Erarbeitung der weiteren Papiere festgeschrieben.
Zwischenzeitlich wurde zwischen
DWA und VSB vertraglich geregelt,
die VSB-Empfehlungen in das Regelwerkder DWA zu überführen. Aus diesem
Grund werden im Weiteren unter anderem
die VSB-Empfehlungen als Arbeitsgrundlage
zur Erarbeitung der Merkblattreihe
DWA-M 144 dienen.
Im nächsten Schritt soll das Merkblatt
DWA-M 144-1 „Zusätzliche technische
Vertragsbedingungen für die Sanierung
von Entwässerungssystemen außerhalb
von Gebäuden; Teil 1: Allgemeine Anforderungen“
neu erarbeitet werden, das
den Planungsprozess für eine Kanalsanierungsmaßnahme
beschreibt. Parallel
sollen die weiteren Merkblätter der
Merkblattreihe DWA-M 144 zu Sanierungsverfahren
der Merkblattreihe DWAM
143 erarbeitet werden. Dies erfolgt
durch eine Kernarbeitsgruppe, die sich
für verschiedene Fachthemen jeweils
Fachleute als Gäste hinzuziehen wird.
Die Merkblattreihe DWA-M 144 wird
durch die Arbeitsgruppe ES-8.15 „Zusätzliche
technische Vertragsbedingungen
für Sanierungsverfahren“ (Sprecher:
Dipl.-Ing. Mario Heinlein) im Fachausschuss
ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“
(Obmann: Dr.-Ing. Christian
Falk) erarbeitet.
Hinweise für die Erarbeitung nimmt
die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen.
An der Mitarbeit interessierte Fachleute
werden ebenfalls gebeten, sich an
die Bundesgeschäftsstelle der DWA zu
wenden.
Der Bearbeitungszeitraum ist von Anfang
2012 bis Ende 2015 geplant.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-126,
Fax 872-184
(nach oben)
Vorhabensbeschreibung: Erarbeitung eines DWA-Merkblattes DWA-M 720
„Anforderungen an vorgefertigte, schwimmende Ölsperren und deren Anwendung"
Im Oktober 1997 hat der seinerzeit noch im BMU - Beirat „Lagerung und Transport wassergefährdender Stoffe (LTwS)" angesiedelte Fachausschuss „Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen (GMAG)" die LTwS-Veröffentlichung 27, Teil 4 „Merkblatt Schwimmende Ölsperren für Binnengewässer erarbeitet. Im Mai 1999 wurde die LTwS-Veröffentlichung 27, Teil 3 „Anforderungen an vorgefertigte, schwimmende Ölsperren für Binnengewässer" vorgelegt. Im Zuge der Auflösung des LTwS haben die DWA und das Technische Hilfswerk (THW) eine Kooperation vereinbart, um die Arbeiten des Fachausschusses GMAG fortzuführen und weiterzuentwickeln. Der gemeinsame gleichnamige Fachausschuss „Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen (GMAG)" hat sich unter dem neuen Dach aufgrund rechtlicher und technischer Entwicklungen für eine Aktualisierung der LTwS 27, Teile 3 und 4 und Überführung in ein DWA-Merkblatt DWA-M 720 „Anforderungen an vorgefertigte, schwimmende Ölsper ren und deren Anwendung" ausgesprochen. Ziel des Merkblattes ist die Beschreibung von Anforderungen an vorgefertigte, schwimmende Ölsperren zur Sicherstellung von Mindeststandards bei der Anwendung. Zudem sollen Information für Einsatzkräfte zum Umgang mit Ölsperren unter Beachtung des Arbeits- und Umweltschutzes sowie rechtlicher Aspekte bereitgestellt werden. Das DWA-M 720 soll Anwendern (Wasserbehörden, Behörden / Institutionen im Bereich der Gefahrenabwehr, Anlagenbetreibern) für den Anwendungsfall sachgerechte und praxisbezogene Lösungen aufzeigen. Hersteller sollen sich an den Anforderungen und den hydrodynamischen Rahmenbedingungen orientieren können, um bei der Konstruktion und Herstellung Mindeststandards sicherstellen zu können. Die Überarbeitung erfolgt durch die neu eingerichtete Arbeitsgruppe AG 7.2 „Gerätschaften für Gewässer" unter der Leitung von Herrn Dipl.-Ing. Thomas Janke, Bremen. Eine Vorstellung der Arbeitsergebnisse in der Fachöffentlichkeit ist für Ende 2 013 vorgesehen. Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 02242 872-102, Fax. 02242 872-135
E-Mail: grabowski@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme: Merkblatt DWA-M 366 "Maschinelle Schlammentwässerung" liegt als Gelbdruck vor
Die Entwässerung von Klärschlämmen ist eine der wichtigsten Grundoperationen der gesamten Klärschlammbehandlung. Seit Jahrzehnten werden auf Kläranlagen zur Entwässerung verschiedene maschinelle Verfahren eingesetzt und betrieben. Das Merkblatt DWA-M 366 stellt die verschiedenen Verfahren und deren Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit dar. Darüber hinaus gibt es Hinweise zu den betrieblichen Anforderungen, insbesondere zu der beim Einsatz maschineller Entwässerungsaggregate erforderlichen Konditionierung des Schlamms. Über die Vorstellung der unterschiedlichen Verfahrenstechniken wie Zentrifugen oder Filterpressen hinaus, gibt das Merkblatt Hinweise zu langfristigen Betriebserfahrungen und widmet sich auch der Frage der Optimierung des Energieverbrauchs. Das Merkblatt richtet sich damit vor allem an den Praktiker auf der Kläranlage sowie an planende und ausführende Ingenieure und Techniker.
Der DWA-Fachausschuss AK-2 „Stabilisierung, Entseuchung, Konditionierung, Eindickung und Entwässerung von Schlämmen" hat im Oktober 2000 erstmals das Merkblatt ATV-DVWK-M 366 „Maschinelle Schlammentwässerung" veröffentlicht. Um den technischen Weiterentwicklungen und den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, wurde das Merkblatt nun grundlegend bearbeitet und wird zur Diskussion gestellt.
Frist zur Stellungnahme: Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Merkblatt DWA-M 366 wird bis zum 31. Dezember 2011 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen richten Sie bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an die DWA-Bundesgeschäftsstelle:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-106, Fax: 02242 872-135
E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 366 „Maschinelle Schlammentwässerung", Oktober 2011, 54 Seiten, ISBN 978-3-942964-05-0, Ladenpreis: XX Euro, fördernde DWA-Mitglieder: XX,XX Euro. können Sie beziehen in der
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-333
Fax: 02242 872-100
Vorhabensbeschreibung und Rückziehung: Rückziehung des Merkblattes M 362 „Umgang mit Baggergut
Teil 3: Mindestuntersuchungsprogramm" und Aktualisierung des Merkblattes M 362 „Umgang mit Baggergut - Teil 1 Handlungsempfehlungen"
Der DWA-Fachausschuss AK-7 „Baggergut aus Gewässerunterhaltung und -ausbau" hat im April 1999 das Merkblatt ATV-M 362 „Umgang mit Baggergut - Teil 3: Mindestuntersuchungsprogramm für Baggergut" veröffentlicht. Insbesondere aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen sind die Empfehlungen dieses Merkblattes heute nicht mehr aktuell. Der Fachausschuss AK-7 hat daher beschlossen, das Merkblatt M 362-Teil 3 in der Fassung vom April 1999 zurückzuziehen und die Inhalte grundlegend zu überarbeiten.
Der Fachausschuss plant in diesem Zusammenhang den Teil 1 des Merkblattes neu zu fassen, sodass dieser die bisherigen Inhalte der Teile 1 und 3 zusammenführt und unter dem neuen Titel „Umgang mit Baggergut - Teil1: Handlungsempfehlungen und Mindestuntersuchungsprogramm" erscheint. Das neu gefasste Merkblatt soll insbesondere Praktikern einen Leitfaden zum Umgang mit Baggergut sowie zur Einschätzung der verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten und den prinzipiellen Unterbringungsmöglichkeiten an die Hand geben. Gleichzeitig wird es Hinweise zum jeweils erforderlichen Untersuchungsumfang, der fachgerechten Probenahme und den anzuwendenden Analyseverfahren geben. Der Teil 2 des Merkblattes mit dem Untertitel „Fallbeispiele" vom Oktober 2004 ergänzt weiterhin die Handlungsanweisungen des Teils 1 um zahlreiche in der Praxis realisierte Projekte, die die Möglichkeiten zum Umgang mit Baggergut von der Vermeidung über die Umlagerung und die Verwertung bis zur Beseitigung verdeutlichen.
Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA gerne entgegen:
DWA - Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-106, Fax: 02242 872-135
E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
(nach oben)
Erarbeitung eines DWA - Themenbandes „Sicherheit von Stauanlagen bei Überschreitung der Bemessungsgrenzen nach DIN 19700"
Angebote zur Mitwirkung bei DWA-Fachvorhaben
Bemessungsverfahren für Stauanlagen
Stauanlagen nach DIN 19700 werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, gebaut, betrieben und überwacht. Die Standsicherheit, die Gebrauchstauglichkeit und die Dauerhaftigkeit von Stauanlagen (insbesondere von deren Absperrbauwerken) sind mittels geeigneter Bemessungs- und Berechnungsverfahren nachzuweisen. Zum Grenzzustand des Versagens muss stets ein Sicherheitsabstand gewahrt bleiben. Ein Überschreiten von Bemessungsvorgaben und -grenzen infolge nicht vorhersehbarer Extremsituationen (z. B. extreme Naturereignisse, Gewalteinwirkungen) kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Dies kann im ungünstigsten Fall dazu führen, dass die vorhandenen Sicherheitsreserven nicht ausreichen, um ein Bauwerksversagen oder -teilversagen zu verhindern.
Anforderungen an Stauanlagensicherheit
Die für die Stauanlagensicherheit relevanten deutschen allgemein anerkannten Regeln der Technik - insbesondere die einschlägige DIN 19700 „Stauanlagen" (Teile 10 „Gemeinsame Festlegungen" und 11 „Talsperren") - fordern die Beurteilung verbleibender Risiken bei Überschreitung der Bemessungswerte für die Einwirkungen Hochwasser und Erdbeben und - falls erforderlich - die Prüfung von Maßnahmen zur Risikoverminderung. Zur Risikoverminderung können sowohl Maßnahmen zur Reduzierung der Gefahr eines Anlagenversagens als auch Maßnahmen zur Reduzierung der Schadfolgen eines potenziellen Versagens beitragen. Dies setzt eine Abschätzung der potentiellen Versagensszenarien und -folgen voraus. Im Hinblick auf derartige Betrachtungen bieten die aktuellen einschlägigen technischen Regelwerke nur wenig Unterstützung.
Deshalb hat es sich der FA WW-4 „Fluss- und Talsperren" unter der Leitung von Herrn Dr. Sieber zur Aufgabe gemacht, einen DWA-Themenband dafür zu erarbeiten. Gegenstand des beabsichtigten Vorhabens ist es, sich mit der Sicherheit von Stauanlagen jenseits der durch die technischen Regelwerke bestimmten Bemessungsgrenzen auseinanderzusetzen und Grundlagen für weiterführende Betrachtungen zur Verfügung zu stellen.
Bestandteile dieser Betrachtungen sind die Beschreibung möglicher Extremsituationen sowie Hinweise zum anlagenbezogenen Umgang damit. Darüber hinaus sollen Versagensszenarien und -mechanismen dargestellt und Hinweise zu Flutwellenberechnungen und zur Erstellung von Überflutungskarten gegeben werden. Der Themenband zeigt Stauanlagenbetreibern Möglichkeiten der Eigenvorsorge beim Umgang mit Extremsituationen auf und gibt Katastrophenschutzbehörden Orientierung für eine angemessene Katastrophenschutzplanung. Er richtet sich darüber hinaus an die Öffentlichkeit, Genehmigungsbehörden, Ingenieurbüros und alle, die mit Stauanlagensicherheit betraut sind.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
Bitte wenden Sie sich an
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Anett Baum
E-Mail: baum@dwa.de
Aufruf zur Mitarbeit DWA-Arbeitsgruppe ES-7.4 „Betrieb und Unterhalt von Abwasserpumpanlagen“
Die seit vielen Jahren bestehende DWAArbeitsgruppe
ES-7.4, Sprecher: Dipl.-
Ing. Gert Bamler (Dresden), bearbeitet
innerhalb des Fachausschusses ES-7 „Betrieb
und Unterhalt“ im Hauptausschuss
Entwässerungssysteme unterschiedliche
Fragen der Instandhaltung und des Betriebs
von Abwasserpumpanlagen. Dazu
zählen insbesondere Dienst- und Betriebsanweisungen
(DWA-A 199-3), Betriebskosten,
Energieoptimierung, Explosionsschutz,
Inspektion und Wartung von
Druckleitungen und ähnliche Themen.
Mitglieder der Arbeitsgruppe wirken
auch als Referenten bei Weiterbildungsangeboten
der DWA mit.
Um die kompetente Besetzung der
Arbeitsgruppe auch zukünftig sichern
zu können, ist eine Verstärkung mit neuen
Mitgliedern vorgesehen, nachdem
mehrere bisherige Mitglieder altersbedingt
leider nicht mehr zur Verfügungstehen.
Aufgerufen zur Mitarbeit sind vorrangig
Fach- und Führungskräfte aus Kommunen,
Verbänden und Unternehmen,
die für Betrieb und Instandhaltung von
Pumpanlagen zuständig sind und entsprechende
Informationen und Erfahrungen
in die Arbeitsgruppe einbringen können.
Besonders erwünscht sind dabei
Meldungen kleinerer und mittelgroßer
Betreiber, um deren spezifische Rahmenbedingungen
besser berücksichtigen zu
können. Bei entsprechendem Tätigkeitsund
Erfahrungsspektrum besteht auch
Interesse an Meldungen aus Hochschulen
und Ingenieurbüros.
Kontaktadresse für nähere Auskünfte
und bei Interesse an einer Mitarbeit:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-126,
Fax 872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Vorhabensbeschreibung: Erarbeitung des Merkblattes DWA-M 388 "Mechanisch-biologische Restabfallbehandlung"
Angebote zur Mitwirkung bei DWA-Fachvorhaben
Der gemeinsam von der DWA und dem Arbeitskreis zur Nutzbarmachung von Siedlungsabfällen (ANS) getragene Fachausschuss AK-14 „Behandlung biogener Abfälle" hat vor einem Jahr die neue Arbeitsgruppe AK-14.3 „Mechanisch-biologische Restabfallbehandlung" eingerichtet. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, ein Merkblatt zum Stand der Technologie der mechanisch-biologischen Restabfallbehandlung zu erstellen.
In der Vergangenheit wurden in Deutschland ca. 50 Anlagen zur mechanisch-biologischen Restabfallbehandlung errichtet. In diesen Anlagen werden heute etwa 5,6 Mio. Tonnen Siedlungsabfälle behandelt. Die aufbereiteten Stoffströme können zum Teil einer stofflichen oder energetischen Verwertung zugeführt werden. Das verbleibende biologisch stabilisierte Material ist auf Deponien abzulagern. Für die Ablagerung muss das Material die Anforderungen der Deponieverordnung erfüllen. Darüber hinaus sind für den Betrieb von Anlagen zur mechanisch-biologischen Restabfallbehandlung insbesondere die Vorgaben der 30. BImSchV zu beachten.
Aufgrund der in Deutschland bestehenden Behandlungskapazitäten für Hausmüll, ist davon auszugehen, dass in Zukunft keine nennenswerten neuen MBA-Kapazitäten geschaffen werden, so dass der Neubau von Anlagen in Deutschland nicht im Fokus der Arbeitsgruppe liegt. Ziel der Arbeitsgruppe ist es daher, auf Basis der vorhandenen umfangreichen Betriebserfahrungen aus Deutschland und Österreich, die Potenziale für technische und organisatorische Optimierungen der MBA zu identifizieren und entsprechende Empfehlungen in dem neuen Merkblatt M 388 zusammen zu stellen.
Dabei soll u.a. auch betrachtet werden, unter welchen Rahmenbedingungen bzw. mit welchem Ausbaustandard die MBA-Technologie für weitere europäische und nicht-europäische Länder, insbesondere auch Schwellen- und Entwicklungsländer, als angepasste Abfallbehandlungstechnologie empfohlen werden kann, um einen sinnvollen Beitrag zum Aufbau einer funktionierenden Abfallentsorgung zu leisten.
DWA-Bundesgeschäftsstelle:
Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl, Prof. Dr.-Ing. Rainer Wallmann
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
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Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 102 "Anforderungen an die Qualifikation und Organisation von Stauanlagenbetreibern als Grundlage für ein Technisches Sicherheitsmanagement (TSM)"
Vorhabensbeschreibung
Das Technische Sicherheitsmanagement (TSM) hat sich mittlerweile im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung als ein nützliches Instrument zur Überprüfung der Aufbau- und Ablauforganisation eines Unternehmens bewährt und wurde bereits auf den Bereich Gewässerunterhaltung ausgedehnt. Aufgrund der positiven Erfahrungen soll es nun auch um den Bereich Stauanlagen erweitert werden. Als Grundlage dafür ist ein Merkblatt DWA-M 1002 erforderlich, in dem die Anforderungen an die Betreiber von Stauanlagen hinsichtlich der Organisation sowie der Qualifikation der beschäftigten Personen sowie die sicherheitstechnischen und betriebstechnischen Belange für den Betrieb, die Unterhaltung und die Überwachung dargestellt werden. Des Weiteren soll zur Erläuterung ein branchenspezifischer Fragenkatalog erarbeitet werden.
Mit den Arbeiten werden folgende Ziele angestrebt:
• Formulierung der Anforderungen an das TSM im Kontext zu Aufgaben und Nutzungen von Stauanlagen
• Definition von Anforderungen an die Aufbau- und Ablauforganisation
• Erstellung eines Anhanges mit einer Matrix, die die notwendigen Anforderungen an die Technische Führungskraft definiert in Abhängigkeit von Art, Aufgaben und Größe des Unternehmens
• Formulierung der erforderlichen Personalqualifikationen
• Erstellung eines branchenspezifischen Leitfadens zur Beschreibung der erforderlichen Anforderungen und Unterstützung der Umsetzung
Eine neue verbändeübergreifende Arbeitsgruppe, AG-WW-4.8 „TSM-Stauanlagen" der Verbände DWA, Deutsches Talsperrenkomitee (DTK), Deutsche Gesellschaft für Geotechnik (DGGT) und Arbeitsgemeinschaft der Trinkwassertalsperren (ATT), erarbeitet im Fachausschuss WW-4 „Fluss- und Talsperren" dieses Merkblatt, unter der Leitung von Frau BauAss. Dipl.-Ing. Antje Nielinger, Stellv. Abteilungsleiterin der Betriebsabteilung Talsperren und Stauseen beim Ruhrverband.
Damit sollen Stauanlagenbetreiber, Consulting-Gesellschaften, Wasserwirtschaftsverwaltungen, Kommunen und die Länderverwaltungen angesprochen werden. Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftstelle gerne entgegen.
Bitte wenden Sie sich an
DWA-Bundesgeschäftsstelle,
Dipl.-Ing. Anett Baum,
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: baum@dwa.de
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Aufruf zur Stellungnahme
Arbeitsblatt DWA-A 116-3 „Besondere Entwässerungsverfahren - Teil 3: Druckluftgespülte Abwassertransportleitungen"
liegt als Gelbdruck vor
Von der Arbeitsgruppe ES-2.3 „Besondere
Entwässerungsverfahren“, Sprecher:
Dipl.-Ing. Jens Jedlitschka, wurde im
Fachausschuss ES-2 „Systembezogene
Planung“, Obmann: Prof. Theo G.
Schmitt, das Arbeitsblatt DWA-A 116-3
„Besondere Entwässerungsverfahren –
Teil 3: Druckluftgespülte Abwassertransportleitungen“
als Entwurf erstellt.
Die Arbeitsblattreihe DWA-A 116 besteht
aus drei Teilen:
● Teil 1: Unterdruckentwässerungssysteme
außerhalb von Gebäuden,
● Teil 2: Druckentwässerungssysteme
außerhalb von Gebäuden,
● Teil 3: Druckluftgespülte Abwassertransportleitungen
(vorliegender
Gelbdruck).
Druckluftgespülte Abwassertransportleitungen
gibt es in Deutschland seit Anfang
der 1970er Jahre. Sie können im
Trenn- oder Mischsystem eingesetzt werden.
Zu den Abwassertransportsystemen
mit Druckluftspülung zählen Druckleitungen
mit hydraulischer Förderung
(Pumpen), Druckleitungen mit pneumatischer
Förderung, Gefälledruckleitungen
und Düker.
Durch regelmäßige Druckluftspülungen
sollen insbesondere Probleme durch
Ablagerung, Verstopfung, Geruch und
Korrosion vermieden werden, indem die
notwendige Mindestfließgeschwindigkeit
in der Rohrleitung erreicht, das Abwasser
belüftet und die Durchflusszeit
verkürzt wird. Ablagerungen und Inkrustationen
werden durch Turbulenz aufgewirbelt
und entfernt.
Druckluft kann entweder über einen
Druckluftbehälter, in dem die erforderliche
Spülluftmenge zwischengespeichert
wird, oder direkt mit einen Drucklufterzeuger
in die Leitung eingetragen werden.
Mit einem Druckregler wird der
Druck in einem Druckbehälter auf den
erforderlichen Spülüberdruck reduziert.
Druckluftgespülte Abwassertransportleitungen
haben ihre Bedeutung dadurch
erlangt, dass Übertiefen vermieden
werden können und unabhängig von
den topografischen Verhältnissen dietopografischen Verhältnissen die
Einleitung auch in höher gelegene Kanäle
ermöglicht und Abwasser über weite
Strecken gefördert werden kann.
Das Arbeitsblatt DWA-A 116-3 beinhaltet:
● praktische Erfahrungen,
● Anforderungen an Funktionen, Planung,
Werkstoffe und Bauteile,
● Bemessungsregeln,
● Einbauhinweise,
● Erläuterungen zur Qualitätssicherung,
● Definition von Prüfverfahren,
● Hinweise zur Übergabe, zum Betrieb
und Unterhalt,
● Grenzwerte für Immissionen/Emissionen
sowie
● Bemessungsbeispiele.
Das Arbeitsblatt richtet sich an planende
Ingenieure, Aufsichtsbehörden, Kommunen
und Anlagenausrüster.
Frist zur Stellungnahme
Hinweise und Anregungen zu dieser
Thematik nimmt die DWA gerne entgegen.
Das Arbeitsblatt DWA-A 116-3 wird
bis zum 30. September 2011 öffentlich
zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen
richten Sie bitte schriftlich an die
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-126, Fax 872-135
E-Mail: berger@dwa.de
Bitte benutzen Sie für Ihre Stellungnahme
die digitale Word-Vorlage, die Sie unter
www.dwa.de im Bereich „Fachthemen",
Auswahl „Entwässerungssysteme",
Auswahl „Aus der Facharbeit" herunterladen
können.
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Aufruf zur Mitarbeit
Neue DWA-Arbeitsgruppe „Diffuse Stoffeinträge aus urbanen Nutzungen"
Durch die fortschreitende Flächenversiegelung
des Bodens durch Siedlungs- und
Verkehrsflächen kommt es über den Regenwasserabfluss
zu einem erhöhten Eintrag
von Nährstoffen und zum Teil wassergefährdenden
Inhaltsstoffen (zum Beispiel
Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe)
in den Untergrund und in die Gewässer.
Gegenwärtig fehlen Datengrundlagen,
mit denen sich die Auswirkungen der urbanen
Nutzung auf die Gewässer (Grundwasser
und Oberflächenwasser) vorhersagen
und bewerten lassen. Zur Klärung der
damit verbundenen Fragestellungen soll
daher im Rahmen des Fachausschusses
GB-6 „Bodennutzung und Stoffeinträge in
Gewässer“ eine Arbeitsgruppe eingerichtet
werden, die im Wesentlichen eine Verknüpfung
zwischen den verschiedenen
urbanen Nutzungsarten mit deren Flächenanteilen
(in m²) und deren Stoffaustrag
(mg/l) herstellt. Bei der Bewertung
des Gefahrenpotenzials ist darüber hinaus
zu klären, welche möglichen Wege des
Stoffaustrages von der Fläche und des
Stoffeintrages in das Gewässer existieren.
Über eine Abschätzung der Regenwasserfracht
der jeweiligen Nutzfläche (in mg/
(m²•a)) ist sogar eine flächendifferenzierte
Bewertung möglich. Diese Verknüpfung
könnte jede Kommune mittels GIS-basierten
Daten herstellen. Die Arbeitsgruppe
soll zum Abschluss ihrer Arbeit den Handlungsbedarf
klären und Empfehlungen für
Kommunen herausarbeiten. Im Detail seien
folgende Aufgaben genannt:
● Auflistung der verschiedenen Nutzungsarten
im urbanen Raum:
– Diskussion der Auswahlkriterien,
– Verfügbare digitale Flächennutzungsdaten,
– Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen
Erfordernisse,
– Berücksichtigung der verbauten
Materialien,
– Diskussion über einen Differenzierungsvorschlag
der relevanten
Flächen in Freiflächen, Dachflächen,
Verkehrsflächen (und dem
Regenwasser),
– Ermittlung der Flächenanteile urbaner
Nutzung für repräsentative
Beispielstädte sowie
– Ermittlung der Flächenanteile für
Dachflächen.
● Stoffaustrag im urbanen Bereich:
– Literatur-Zusammenstellung von
Stoffen (fest, flüssig, gasförmig),
die sich im Regenwasserabfluss
von urbanen Flächen befinden
(_ Stoffaustrag) in Form einer Belastungsmatrix,
– Aufnahme weiterer moderner Stoffe
in die Belastungsmatrix sowie
– Einführung von urbanen Leit-
Indices.
● Mögliche Wege des Stoffaustrages
von der Fläche und Stoffeintrage in
das Gewässer:
– Zusammenstellung der möglichen
Wege und Beeinträchtigung von
Boden, Grundwasser oder Oberflächenwasser
durch Verrieselung,
Versickerung, direkte Einleitung in
Gräben oder Gewässer, Überlauf
der Kanalisation, Leckagen der
Kanalisation, etc.
● Bewertung des Gefahrenpotenzials:
– Erstellung eines GIS-basierten Berechnungsschlüssels
zur flächendifferenzierten
Frachtabschätzung
sowie
– Diskussion über Wirksamkeitsschwellenwerte
und weitere
Richtwerte.
● Handlungsbedarf:
– Erarbeitung von allgemeinen und
flächenspezifischen Empfehlungen
für Kommunen und Behörden.
Es sind alle Fachleute aus Kommunen,
Behörden, Verbänden, Ingenieurbüros
und Hochschulinstituten zur Mitarbeit
eingeladen, die mit Daten und Erfahrungen
zum Gelingen der Arbeitsgruppe beitragen
können und wollen. Für weitere
Informationen über die Arbeitsgruppe
oder bei Interesse an einer Mitarbeit
wenden Sie sich bitte an die
DWA-Bundesgeschäftstelle
Dipl.-Geogr. Dirk Barion
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. (02242) 872-161, Fax 872-135
E-Mail: barion@dwa.de
oder
PD Dr. Patricia Göbel
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Vorhabensbeschreibung: Erarbeitung des Merkblattes DWA-M 389 „Vergärung biogener Stoffe bei hohen Feststoffgehalten - Trockenvergärung"
Zur Vergärung von biogenen Abfällen, nachwachsenden Rohstoffen oder auch industriellen Substraten steht eine Reihe von Verfahrensvarianten zur Verfügung. Grundsätzlich werden nasse und trockene Verfahren unterschieden. Als Nassfermentation werden Verfahren bezeichnet, bei denen das Substrat mit Flüssigkeit angemaischt wird bzw. der Gehalt an Trockensubstanz im Substrat weniger als 30% beträgt. Bei höheren Feststoffgehalten spricht man von einer Trockenfermentation. Die meisten Biogasanlagen sowie Abfallvergärungsanlagen und praktisch alle Klärschlammfaulungsanlagen fallen in die Kategorie der Nassvergärung.
Bei der Trockenvergärung ist eine kontinuierliche Durchmischung durch Rühren in der Regel nicht möglich. Diese Verfahren sind weniger verbreitet, weil die Bedingungen für den anaeroben Faulungsprozess zunächst ungünstiger erscheinen, so dass geringere spezifische Gasausbeuten zu erwarten sind. Diese Nachteile können jedoch durch verschiedene Strategien kompensiert werden. Einerseits können durch relativ aufwändige Verfahrenstechniken vergleichbare spezifische Gaserträge erreicht werden; andererseits erlaubt die Trockenvergärung auch einfache Anlagen mit oftmals geringeren Investitions- und Betriebskosten, so dass die Wirtschaftlichkeit auch bei einer verminderten Gasausbeute erreicht werden kann.
Die DWA Arbeitsgruppe AK 14.2 „Vergärung" des Fachausschusses AK-14 „Behandlung biogener Abfälle" hat zuletzt das Merkblatt DWA-M 380 „Co-Vergärung in kommunalen Klärschlammfaulbehältern, Abfallvergärungsanlagen und landwirtschaftlichen Biogasanlagen" erarbeitet. Auf Basis dieser Arbeiten beginnt die Gruppe nun die Erstellung des neuen Merkblattes DWA-M 389 „Vergärung biogener Stoffe bei hohen Feststoffgehalten - Trockenvergärung". Ziel ist es, einen Überblick der im Bereich der Trockenvergärung etablierten Verfahren zu geben. Aufgrund vorliegender Betriebserfahrungen sollen praxisgerechte Hinweise und Entscheidungshilfen für Planer und Betreiber gegeben werden. Insbesondere soll der Leser in die Lage versetzt werden, abschätzen zu können, für welche Substrate und Einsatzbereiche sich eine Trockenvergärung eignet, welche Gasausbeuten und Energieerträge erwartet werden können und wo Vor- und Nachteile verschiedener Verfahren liegen. Weiterhin sollen Hinweise zur Wirtschaftlichkeit und zu den genehmigungsrechtlichen Anforderungen gegeben werden.
Um den Mitgliederkreis der Arbeitsgruppe kompetent zu besetzen, werden Fachleute gesucht, die die Arbeiten ehrenamtlich mitgestalten wollen. Willkommen sind Kollegen und Kolleginnen, die intensiv mit Planung, Bau und Betrieb von Vergärungsanlagen befasst sind, sowie aus dem wissenschaftlichen Bereich, von Fachbehörden oder Sachverständigenorganisationen. Bewerber sollten mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden vertraut sein, aber auch umfangreiche Praxiserfahrungen einbringen können. Neben vertieften Kenntnissen der Verfahrenstechnik ist auch das Interesse für die im Zusammenhang stehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte erwünscht.
Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdeganges bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
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Vorhabensbeschreibung: Erarbeitung eines DWA-Themenbandes „Aktuelle flussbauliche Maßnahmen - Flussbau heute"
Angebote zur Mitwirkung bei DWA-Fachvorhaben
Unsere Gewässer wurden durch einschneidende flussbauliche Aktivitäten insbesondere am Ende des 19. Jahrhunderts und Anfang des 20. Jahrhunderts wesentlich verändert. Begradigungen, Einengungen und Nutzbarmachung für Wasserkraft und Schifffahrt standen im Vordergrund und wurden durch harte bauliche Eingriffe, wie starke Uferbefestigungen oder Stauanlagen umgesetzt. Die Ziele heutiger flussbaulicher Maßnahmen sind völlig andere: Der nach WRRL definierte gute ökologische Zustand steht im Fokus und dazu werden andere Bauweisen um- und andere Baustoffe eingesetzt, wie z.B. Ingenieurbiologische Bauweisen. Aktuell findet sich in verschiedenen Quellen die Beschreibung einzelner Komponenten des modernen Flussbaus. Es gibt aber kein Kompendium, das den aktuellen Stand zusammengefasst darstellt. Deshalb hat sich der FA WW-1 „Flussbau" unter der Leitung von Frau Prof. Wieprecht zur Aufgabe gemacht, einen DWA-Themenband dafür zu erarbeiten.
Einsatz und Wirkungsweise wasserbaulicher Maßnahmen - Darstellung des Gesamtsystems
In dem Kompendium wird zunächst der klassische Flussbau der letzten Jahrhunderte analysiert und dessen Folgen für unsere Gewässer kurz dargestellt und die Ziele des heutigen Flussbaus abgeleitet.
Aufgrund der mannigfaltigen Nutzungen des Gewässers ergeben sich weitreichende Konflikte zwischen einerseits Rückführung zur Naturnähe eines Gewässers und andererseits Nutzungen z.B. aus Hochwasserschutz, Schifffahrt, Wasserkraftnutzung, Siedlungsdruck, usw. anhand derer die Anforderungen an den heutigen Flussbaus definiert werden. Dazu werden die ökologische Verträglichkeit der Maßnahmen, sowie deren Beitrag zu einer Verbesserung des ökologischen Zustands und der Einsatz flexibler Bauweisen näher betrachtet. Moderner Flussbau sollte jedoch als Maßnahme in einem Gesamtsystem verstanden werden und nicht nur als einzelne, lokale Verbesserung. In diesem Sinne wird der Einsatz und die Wirkungsweise von Aufweitungen, Reaktivierung von Verzweigungen, Geschiebeaktivierung, Durchgängigkeit und Anforderungen an Querbauwerke sowie Ufergestaltung und laterale Vernetzung näher beleuchtet. Auf die Ergebnisse aus anderen Arbeitsgruppen (z.B. Sohlengleiten, Fischab- und -aufstieg, Biologische Qua-litätskomponenten, Sedimentmanagement) wird hingewiesen oder sie werden praxisnah zusammengefasst. Schlussendlich wird versucht die Frage des monetären Werts flussbaulicher Maßnahmen zu beantworten.
Der Themenband bietet eine Zusammenfassung und Handreichung insbesondere für den Planer aktueller flussbaulicher Maßnahmen, aber auch Behörden gibt er die Möglichkeit deren Wirkung einschätzen zu können. Er richtet sich insbesondere an die Öffentlichkeit, Genehmigungsbehörden, Ingenieurbüros und alle, die mit Gewässerunterhaltung und Ausbau zu tun haben.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftstelle gerne entgegen.
Bitte wenden Sie sich an
DWA-Bundesgeschäftstelle
Dipl.-Ing. Anett Baum
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: baum@dwa.de,
Internet: www.dwa.de
Vorhabensbeschreibung: Erstellung eines neuen DWA-Merkblattes DWA-M 777 „Abwasser der Fischzucht"
Die steigende Nachfrage für Fisch- und Meeresprodukte, kombiniert mit dem überfischten Zustand der natürlichen Gewässer, macht Fischzuchtanlagen (Aquakulturen) aus wirtschaftlicher wie auch aus ökologischer Hinsicht immer interessanter. Derzeit wird weltweit jede zweite Tonne Fisch in Fischzuchtanlagen produziert. Man unterscheidet Netzgehegehaltung, Durchlaufanlagen, und Kreislaufanlagen. Als Probleme wurden die Fütterung, die Überdüngung, und die Belastung mit Schadstoffen erkannt. Es sind Basisdaten – wie spezifische Wassermengen, Abwasserbelastungen und Energieverbrauch – zu bewerten und aufzunehmen. Die Technologien zur Wasser- und Abwasseraufbereitung wie Feststoffabtrennung (Siebe, Schrägklärer, Flotationen etc.), biologische Abwassereinigung (aerob und anaerob) sowie Verfahren zur Desinfektion sind zu beschreiben und Auslegungsdaten aufzunehmen. Ebenfalls müssen Verfahren zur Entwässerung und Behandlung der Reststoffe aufgenommen werden. Für die Technologien zur Aufbereitung von Abwässern aus Fischzuchtanlagen gibt es im DWA-Regelwerk bisher noch keine Hinweise, so dass hier die Belastungen und auch Reinigungsverfahren komplett neu zu erheben und zu erfassen sind. Das Merkblatt dient der Beschreibung von Verfahren nach dem Stand der Technik bzw. den besten verfügbaren Technologien zur Aufbereitung von Abwasserund Kreislaufwasser aus Fischzuchtanlagen. Die Basisdaten (Produktionsverfahren und produktintegrierte Maßnahmen, die spezifische Wassermenge sowie die stoffliche Belastung) sowie die mechanisch und biologischen Reinigungsverfahren und die Schlammentwässerung und -entsorgung sollen dargestellt werden. Darüber hinaus soll das Merkblatt Empfehlungen und Hilfen zur Lösung von Problemen im Betrieb geben und auch die Thematik Spurenstoffe/Antibiotika nicht aussparen. Das Merkblatt richtet sich insbesondere an Betreiber von Fischaufzuchtsanlagen, Behörden, Anlagenhersteller, Verbände und beratende Ingenieurbüros sowie Forschungseinrichtungen. Eine Vorstellung der Arbeitsergebnisse in der Fachöffentlichkeit ist Mitte 2013 vorgesehen. Die Erstellung des Merkblatts erfolgt in einer neu einzurichtenden DWA-Arbeitsgruppe „Abwasser der Fischzuchtund Fischverarbeitung“ unter der Leitung von Prof. Matthias Barjenbruch. Hiermit werden interessierte Fachleute zur ehrenamtlichen Mitarbeit aufgerufen, wobei auch Hygieniker gefragt sind. Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA gerne entgegen.
Bitte wenden Sie sich an die
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-102, Fax 872-135
E-Mail: grabowski@dwa.de
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Vorhabensbeschreibung: Merkblatt DWA-M 707 „Abwasser aus der Transportbehälterinnenreinigung" wird überarbeitet
Das bestehende Merkblatt DWA-M 707 „Abwasser aus der Transportbehälterinnenreinigung“ ist August 1994 erschienen. Seither hat sich nicht nur aus gesetzlicher Sicht und hinsichtlich der Struktur der Reinigungsbetriebe in den letzten – fast 20 – Jahren einiges verändert. Insbesondere der derzeitige Stand der Technik bei der Abwasserreinigung ist durch eine Reihe von neu errichteten Anlagen von selbstständigen Betrieben (unter anderem kleinen und mittelständischen Unternehmen – KMU) gegenüber den im derzeitigen Merkblatt dargestellten Verfahrensweisen für die Indirekt- und Direkteinleitung von gereinigten Abwässern fortentwickelt worden (zum Beispiel zur Entwässerung von Schlämmen aus der Fällung/Flockung und Filtration, zur AOX-Elimination über Aktivkohle-Filter, zur Berücksichtigung von Anforderungen durch die TA Luft, zu Gefährdungsbeurteilung/ Arbeitsschutz). An heutige Anlagenbetreiber wird die Anforderung der Erfassung und Dokumentation aller Stoffströme gestellt, unter anderem durch die Überwachung des gereinigten Abwassers. Mehr:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-102, Fax 872-135
E-Mail: grabowski@dwa.de
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Aufruf zur Stellungnahme: Merkblatt DWA-M 612-1 „Gewässerrandstreifen und
Entwicklungskorridore für Fließgewässer - Teil 1:
Grundlagen und Funktionen, Entwicklungsziele, Planung und Realisierung“ liegt als Gelbdruck vor Fließgewässer mit ihren Auen sind Landschaftselemente, die aufgrund ihrer Bedeutung für Mensch und Natur eines besonderen Schutzes bedürfen. Aufgrund der vielfältigen Wechsel beziehungen zwischen Fluss und Aue werden sie in modernen Gewässerentwicklungskonzepten als Einheit gesehen. Die entsprechenden Planungen sind deshalb auf eine gemeinsame Entwicklung dieser Bereiche angelegt. Fließgewässer und Auen bilden einen zusammenhängenden Biotopkomplex, der vielfältige Funktionen erfüllt. Dazu gehören: Natürlicher Uferschutz, Vergrößerung des Rückhalteraumes bei Hochwasser, Schaffung von Lebensräumen für eine Vielzahl von Arten, Abstandshalter und Puffer gegen Stoffeinträge und anderem mehr. In der Vergangenheit sind die gewässernahen Flächen durch anthropogene Einflüsse ständig reduziert bzw. in ihren Funktionalitäten stark eingeschränkt worden (zum Beispiel Ausweisung von Siedlungs- und Gewerbegebieten, Verkehrsflächen und landwirtschaftliche Nutzung). Die Ausweisung von Gewässerrandstreifen bzw. Entwicklungskorridoren ist vor Ort vielfach kurzfristiger realisierbar. Gewässerrandstreifen bewirken ein Abrücken der angrenzenden Nutzungen vom Fließgewässer und eröffnen Möglichkeiten für eigendynamische Gewässerentwicklungen. Das neue Merkblatt DWA-M 612-1 „Gewässerrandstreifen und Entwicklungskorridore für Fließgewässer“ soll das DVWK-Merkblatt 244 „Uferstreifen an Fließgewässern – Funktion, Gestaltung und Pflege“ aus dem Jahre 1997 ersetzen. Es soll die Funktionen von Gewässerrandstreifen beschreiben, wie sie gestaltet, entwickelt und gepflegt werden können. Zusätzlich werden verschiedene Elemente zur Planung und Realisierung aufgezeigt. Das aktualisierte Merkblatt ist inhaltlich auch eine Fortschreibung des Merkblattes DVWK-M 204 „Ökologische Aspekte bei Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern“ aus dem Jahr 1984 und detailliert das Merkblatt DWA-M 610 „Neue Wege der Gewässerunterhaltung – Pflege und Entwicklung von Fließgewässern“ aus dem Jahr 2010 in Bezug auf die Gestaltung der gewässernahen Flächen (auch als Uferstreifen bzw. Uferrandstreifen bezeichnet). Darüber hinaus ergänzt es unter anderem die Merkblätter DWA-M 607 „Altgewässer – Ökologie, Sanierung und Neuanlage“ und DWA-M 609 „Entwicklung urbaner Fließgewässer“ und dient der weiteren Komplettierung der DWAVeröffentlichungen zum Themenbereich „Ausbau- und Unterhaltung von Fließgewässern“. Das Merkblatt DWA-M 612-1 „Gewässerrandstreifen und Entwicklungskorridore für Fließgewässer – Teil 1: Grundlagen und Funktionen, Entwicklungsziele, Planung und Realisierung“ wurde von der DWA-Arbeitsgruppe GB-2.10 „Gewässerrandstreifen – Entwicklungskorridore für Bäche und Flüsse“ erarbeitet. Frist zur Stellungnahme Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA gerne entgegen. Das Merkblatt DWA-M 612-1 wird bis zum 31. Juli 2011 öffentlich zur Diskussion gestellt.
Stellungnahmen richten
Sie bitte schriftlich, nach Möglichkeit in
digitaler Form an die
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-210, Fax 872-200
E-Mail: schrenk@dwa.de
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6.1 Entwurf des Merkblattes DWA-M 162
Von der Arbeitsgruppe ES-3.6 „Baumstandorte, Kanäle und Leitungen", Sprecher: Herr Dr.-Ing. Bert Bosseler, wurde im Fachausschuss ES-3 „Anlagenbezogene Planung", Obmann: Herr Prof. Dr.-Ing. Max Dohmann, das Merkblatt DWA-M 162 „Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle" als Entwurf erstellt.
Hintergrund der Überarbeitung
Bäume und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen tragen auf unterschiedliche Weise maßgeblich zur Steigerung bzw. zum Erhalt der Lebensqualität bei. Die Ziele müssen jeweils im Einzelfall in Einklang gebracht werden. Praxiserfahrungen und aktuelle Forschungsergebnisse erforderten die Überarbeitung von ATV-H 162 / DVGW GW 125 (H) / FGSV Nr. 939 (alle textgleich). Hierzu wurde in der konstituierenden Sitzung am 12. Mai 2006 die DWA-Arbeitsgruppe ES-3.6 „Baumstandorte, Kanäle und Leitungen" gegründet.
Zusammensetzung und Ziel der Arbeitsgruppe
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe vertreten die unmit-telbar von der Aufgabenstellung betroffenen Fachrichtungen, wie Ver- und Entsorgungstechnik, Tiefbau, Landschaftsentwicklung, Landschaftsbau, Biologie und Grünflächenplanung. An der Überarbeitung des ATV-Hinweises wirkten u.a. mit:
• DWA - Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
• DVGW - Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.
• FGSV - Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V.
• FLL - Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.
• GSTT - German Society for Trenchless Technology e. V.
• GALK - Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz
• FNN - Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE-Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.
Wesentliches Ziel der Zusammenarbeit der o. g. Verbände war, die Hintergründe, Problemstellungen und Lösungsansätze so aufzuarbeiten, dass sie von den verschiedenen Fachrichtungen gemeinsam getragen werden können.
Aus dem Inhalt
DIN 1998 „Unterbringung von Leitungen und Anlagen in öffentlichen Flächen" und DIN 18920 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" stellen hohe Anforderungen an die Vereinbarkeit zwischen Planung und Bau unterirdischer Leitungen und Kanäle sowie dem Schutz von Bäumen. Gerade in den beengten Bereichen von Verkehrsflächen in Siedlungsgebieten lassen sich die gestellten Forderungen, z. B. nach Mindestabständen und gleichermaßen ausreichendem Raum für Bäume sowie unterirdische Leitungen und Kanäle, häufig nicht miteinander vereinbaren. Um dennoch mögliche Wege zur gemeinsamen Nutzung des Raums durch Bäume sowie unterirdische Leitungen und Kanäle zu verdeutlichen, wurden im vorliegenden Merkblatt die Zusammenhänge zwischen Trassen und Wurzelwachstum kompakt dargestellt und Empfehlungen für Planung, Bau, Betrieb, Unterhalt (Instandhaltung) und Sanierung gegeben.
Zielgruppen des Merkblattes
Das Merkblatt richtet sind an Netzbetreiber, Grünflächen- und Forstverwaltungen, Straßenbaulastträger, Kommunalverwaltungen, Garten-/Landschaftsbaubetriebe und Tiefbauunternehmen sowie allgemein an Bauingenieure, Landschaftsarchitekten, Planer und Sachverständige.
Frist zur Stellungnahme
Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Merkblatt DWA-M 162 wird bis zum 31. Juli 2011 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen richten Sie bitte schriftlich, an die DWA-Bundesgeschäftsstelle:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel.:02242/872-126, Fax: 02242/872-135
E-Mail: berger@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme: Merkblatt DWA-M 162„Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle" liegt als Gelbdruck vor
Von der Arbeitsgruppe ES-3.6 „Baumstandorte, Kanäle und Leitungen"
Sprecher: Dr.-Ing. Bert Bosseler, wurde im Fachausschuss ES-3 „Anlagenbezogene Planung“, Obmann: Prof. Max Dohmann, das Merkblatt DWA-M 162 „Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ als Entwurf erstellt. Bäume und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen tragen auf unterschiedliche Weise maßgeblich zur Steigerung bzw. zum Erhalt der Lebensqualität bei. Die Ziele müssen jeweils im Einzelfall in Einklang gebracht werden. Praxiserfahrungen und aktuelle Forschungsergebnisse erforderten die Überarbeitung von ATV-H 162 / DVGW GW 125 (H) / FGSV Nr. 939 (alle textgleich). Hierzu wurde in der konstituierenden Sitzung am 12. Mai 2006 die DWA-Arbeitsgruppe ES-3.6 „Baumstandorte, Kanäle und Leitungen“ gegründet. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe vertreten die unmittelbar von der Aufgabenstellung betroffenen Fachrichtungen – Ver- und Entsorgungstechnik, Tiefbau, Landschaftsentwicklung, Landschaftsbau, Biologie und Grünflächenplanung. An der Überarbeitung des ATV-Hinweises wirkten unter anderem mit: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA), Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW), Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. (FGSV), Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL), German Society for Trenchless Technology e. V. (GSTT), Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) und Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE-Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (FNN). Wesentliches Ziel der Zusammenarbeit der genannten Verbände war, die Hintergründe, Problemstellungen und Lösungsansätze so aufzuarbeiten, dass sie von den verschiedenen Fachrichtungen gemeinsam getragen werden können. DIN 1998 „Unterbringung von Leitungen und Anlagen in öffentlichen Flächen“ und DIN 18920 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ stellen hohe Anforderungen an die Vereinbarkeit zwischen Planung und Bau unterirdischer Leitungen und Kanäle sowie dem Schutz von Bäumen. Gerade in den beengten Bereichen von Verkehrsflächen in Siedlungsgebieten lassen sich die gestellten Forderungen, zum Beispiel nach Mindestabständen und gleichermaßen ausreichendem Raum für Bäume sowie unterirdische Leitungen und Kanäle, häufig nicht miteinander vereinbaren. Um dennoch mögliche Wege zur gemeinsamen Nutzung des Raums durch Bäume sowie unterirdische Leitungen und Kanäle zu verdeutlichen, wurden im vorliegenden Merkblatt die Zusammenhänge zwischen Trassen und Wurzelwachstum kompakt dargestellt und Empfehlungen für Planung, Bau, Betrieb, Unterhalt (Instandhaltung) und Sanierung gegeben. Das Merkblatt richtet sind an Netzbetreiber, Grünflächen- und Forstverwaltungen, Straßenbaulastträger, Kommunalverwaltungen, Garten-/Landschaftsbaubetriebe und Tiefbauunternehmen sowie allgemein an Bauingenieure, Landschaftsarchitekten, Planer und Sachverständige. Frist zur Stellungnahme Das Merkblatt DWA-M 162 wird bis zum 31. Juli 2011 öffentlich zur Diskussion gestellt.
Stellungnahmen richten Sie bitte schriftlich,
an die
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-126, Fax 872-135
E-Mail: berger@dwa.de
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Arbeitsblatt DWA-A 786(TRwS 786) „Ausführung von Dichtflächen" wird überarbeitet
Das Wasserrecht verlangt bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, dass austretende wassergefährdende Stoffe schnell und zuverlässig erkannt und zurückgehalten werden. Die zur Rückhaltung erforderlichen Dichtflächen müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben (WHG und VAwS) für die Dauer der Beanspruchung flüssigkeitsundurchlässig (dicht und beständig) sein. Im Oktober 2005 wurde die zweite Ausgabe der TRwS 786 „Ausführung von Dichtflächen“ vorgelegt. In der TRwS 786 sind Vorgaben zum Nachweis der Flüssigkeitsundurchlässigkeit und Anforderungen an verschiedene Bauausführungen festgelegt. In Abhängigkeit der Beanspruchung und der Funktion der Dichtfläche werden geeignete Bauausführungen aufgezeigt. Des Weiteren sind Konkretisierungen für Leitungen zu Auffangräumen, die nur im Schadensfall beaufschlagt werden, sowie Anforderungen an bestehende Dichtflächen aufgeführt. Neben einer Anpassung an die künftige Rechtslage liegen neue technische Entwicklungen vor, die eine Überarbeitung der TRwS 786 erforderlich machen. Bei der TRwS 786 hat beispielsweise eine Anpassung der Festlegungen zu den verschiedenen Bauweisen an aktuelle technische Entwicklungen und praktische Erfahrungen zu erfolgen, dabei sind auch Ergebnisse der überarbeiteten DAfStb-Richtlinie zu berücksichtigen. Die Festlegungen zu Leitungen sind mit den Regelungen der TRwS 781 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“ und TRwS 787 „Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen“ sowie mit allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen abzustimmen. Zudem sollen Aussagen zu festen Stoffen, die in Gebinden/Verpackungen gelagert werden, ergänzt werden; das heißt, solche Dichtflächen für feste Stoffein Gebinden/Verpackungen gelagert werden, ergänzt werden; das heißt, solche Dichtflächen für feste Stoffe geregelt werden, die die sekundäre Barriere bilden. Das DWA-Arbeitsblatt richtet sich insbesondere an die Wasserbehörden, Staatlichen Umwelt- oder Wasserwirtschaftsämter, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig sind. Die TRwS 783 soll nach Fertigstellung den Charakter allgemein anerkannter Regeln der Technik haben, wie sie gemäß § 62 WHG zu beachten sind. Die Überarbeitung erfolgt durch die Arbeitsgruppe AG 6.2 „Ausführung von Dichtflächen“. Eine Vorstellung der Arbeitsergebnisse in der Fachöffentlichkeit ist für Anfang 2013 vorgesehen. Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA gerne entgegen.
Bitte wenden Sie sich an die
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-102, Fax 872-135
E-Mail: grabowski@dwa.de
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Vorhabensbeschreibung: Teil 1 und 2 des Arbeitsblattes DWA-A 780 (TRwS 780)
„Oberirdische Rohrleitungen"
werden überarbeitet Die Verordnungen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen der Bundesländer verlangen unterhalb von Rohrleitungen, in denen wassergefährdende Flüssigkeiten der Wassergefährdungsklassen 2 und 3 befördert werden, grundsätzlich eine Rückhaltung für austretende Flüssigkeiten. Zudem besteht die Möglichkeit, auf flüssigkeitsundurchlässige Flächen und auf ein Rückhaltevolumen zu verzichten, wenn mittels einer Gefährdungsabschätzung nachgewiesen wird, dass eine gleichwertige Sicherheit erzielt wird. Die Konkretisierung dieser Gefährdungsabschätzung erfolgt durch die TRwS 780. Im Dezember 2001 wurde die erste Fassung der TRwS 780 „Oberirdische Rohrleitungen“ (Teil 1: „Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen und Teil 2: „Rohrleitungen aus polymeren Werkstoffen“) vorgelegt. Neben einer Anpassung an die aktuelle Rechtslage liegen neue technische Entwicklungen und praktische Erfahrungen vor, die eine Überarbeitung der TRwS 780 erforderlich machen. Beispielsweise sind im Rahmen der Überarbeitung die aktuellen Entwicklungen bei Verbindungen zu diskutieren und eine Berücksichtigung aktueller Regeln (zum Beispiel VDI 2440) zu prüfen. Zudem hat eine Anpassung an die novellierten gesetzlichen Regelungen insbesondere der künftigen Bundesverordnung und der Betriebssicherheitsverordnung zu erfolgen. Das DWA-Arbeitsblatt richtet sich insbesondere an die Wasserbehörden, Staatlichen Umwelt- oder Wasserwirtschaftsämter, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig sind. Die TRwS 780 soll nach Fertigstellung den Charakter allgemein anerkannter Regeln der Technik haben, wie sie gemäß § 62 WHG zu beachten sind. Die Überarbeitung erfolgt durch die neu einzurichtende Arbeitsgruppe AG 6.1 „Oberirdische Rohrleitungen“ unter der Leitung von Herrn Oswald, Mineralölwirtschaftsverband. Eine Vorstellung der Arbeitsergebnisse in der Fachöffentlichkeit ist für Anfang 2013 vorgesehen. Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA gerne entgegen.
Bitte wenden Sie sich an die
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-102, Fax 872-135
E-Mail: grabowski@dwa.de
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Angebote zur Mitwirkung bei DWA-Fachvorhaben
6.1 Neues DWA-Arbeitsblatt A 531 "Starkregen in Abhängigkeit von Wiederkehrzeit und Dauer" liegt im Gelbdruck vor
Starkregenangaben gehören zu den wichtigsten Planungskenngrößen in der wasserwirtschaftlichen und wasserbaulichen Praxis. Sie werden u. a. in urbanen Gebieten bei der Bemessung von Regenentwässerungssystemen und an Fließgewässern bei der Dimensionierung von Wasserbauwerken als Ausgangsparameter benötigt. Von ihrer Genauigkeit hängt ganz entscheidend die Genauigkeit der Zielgrößen entsprechender Berechnungsverfahren und Modelle ab. Ihre Überschätzung kann zu erheblichen Mehrkosten bei der baulichen Umsetzung führen, ihre Unterschätzung zu einem nicht vertretbaren, überhöhten Restrisiko des Versagens während des Betriebs wasserwirtschaftlicher und wasserbaulicher Anlagen.
Trotz der flächendeckenden Verfügbarkeit von Starkregenangaben durch „Koordinierte Starkniederschlags-Regionalisierungs-Auswertungen" (KOSTRA) gibt es nach wie vor Bedarf an lokalen Stationsanalysen, um z. B. die inzwischen verlängerten Datenreihen auszuwerten, jüngere Entwicklungen zu bewerten oder lokale Besonderheiten im Vergleich zu den KOSTRA-Angaben einzuordnen. Dies ist jedoch nur dann uneingeschränkt möglich, wenn man dem im Arbeitsblatt empfohlenen methodischen Vorgehen folgt.
Im Arbeitsblatt DWA-A 531 werden wesentliche Grundzüge des im Jahre 1985 erschienenen Arbeitsblattes ATV-A 121 der ATV bzw. des textgleichen Heftes 124 der DVWK-Regeln zur Wasserwirtschaft „Starkregenauswertung nach Wiederkehrzeit und Dauer" beibehalten. Die Überarbeitung hat zum Ziel, aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ohne aber die seinerzeit angestrebte Vereinheitlichung des Vorgehens bei statistischen Starkregenanalysen in Frage zu stellen.
Frist zur Stellungnahme
Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Arbeitsblatt DWA-A 531 wird bis zum 31. August 2011 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen richten Sie bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Dirk Barion
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel.:02242/872-161, Fax: 02242/872-200
E-Mail: barion@dwa.de
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 531 „Starkregen in Abhängigkeit von Wiederkehrzeit und Dauer", Juni 2011, 28 Seiten, ISBN 978-3-941897-85-4, Ladenpreis: 32 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 25,60 Euro.
Zu beziehen bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
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Ihre Erfahrung ist gefragt! - Überprüfung des DWA-Regelwerkes
Wer mit DWA-Arbeits- und Merkblättern arbeitet, verlässt sich darauf, dass der Inhalt stets aktuell ist. Damit der Anwender dies auch mit gutem Gewissen kann, sieht das Arbeitsblatt DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerkes" (Januar 2008) regelmäßige Prüfungen auf Aktualität vor; spätestens nach fünf Jahren (DWA-A 400, Abschnitt 4.6).
Seit einiger Zeit erscheinen deshalb regelmäßig Informationen darüber, welche Arbeits- und Merkblätter aufgrund ihres Alters einer Prüfung zu unterziehen sind, zuletzt im November 2010.
In Tabelle 1 finden Sie alle Arbeits- und Merkblätter, die seit dem letzten Aufruf das Alter von 5, 10, 15 und 20 Jahren überschritten haben. Dabei haben wir nicht unterschieden, ob die Überarbeitung bereits aufgenommen wurde oder nicht, denn auch Hinweise zu Papieren, an denen bereits gearbeitet wird, sind wichtig.
Bitte teilen Sie uns mit, welche Erfahrungen Sie bei der Anwendung der aufgelisteten Arbeits- und Merkblätter gesammelt haben! Welche Papiere können unverändert beibehalten werden? Wo sehen Sie Überarbeitungsbedarf? Gibt es in den genannten Papieren Passagen, die schwer verständlich oder nicht eindeutig sind?
Ihre Anregungen sind willkommen! Schreiben Sie uns!
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Fax: 02242/872-135
E-Mail: mayer@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme: Gelbdruck DWA-M 525 „Sedimentmanagement in Fließgewässern - Grundlagen, Methoden, Fallbeispiele" liegt vor
Der Gelbdruck des Merkblattes DWA-M 525 „Sedimentmanagement in Fließgewässern - Grundlagen, Methoden, Fallbeispiele" ist nun erschienen. Den Entwurf dieses Merkblattes hat die Arbeitsgruppe WW-2.1 „Sedimentmanagement in Flussgebieten" unter der Sprecherschaft von Professor Emil Gölz im Fachausschuss WW-2 „Morphodynamik der Binnen- und Küstengewässer" erarbeitet.
Aufgabe Sedimentbewirtschaftung
Vielfältige Nutzungen haben den Sedimenthaushalt und die Sedimentqualität der Fließgewässer über Jahrhunderte hinweg gravierend verändert mit der Folge, dass Sedimente im Rahmen der Gewässerunterhaltung bewirtschaftet werden müssen. Aus gesellschaftlicher Perspektive ist der Umgang mit Sedimenten in vielerlei Hinsicht relevant, da er unmittelbar die Interessen so bedeutsamer Bereiche wie Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verkehr sowie mittelbar über Stoffkreisläufe die Trinkwassergewinnung und Abwasserbeseitigung berührt. Sedimentbewirtschaftung ist deshalb Aufgabe aller für die Gewässer zuständiger Verwaltungen aber auch der unterschiedlichen Gewässernutzer wie z. B. Betreiber von Hafen- und Wasserkraftanlagen.
Eingriffe in den Sedimenthaushalt haben häufig überregionale und langfristige Folgen sowohl im Hinblick auf die multiple Funktion des Gewässers als auch auf seine Nutzung. Mit der Erkenntnis, dass der gute ökologische Zustand eines Fließgewässers wesentlich von den morphologischen Verhältnissen und damit vom Sedimenthaushalt abhängt, ist im Zusammenhang mit der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie die Sedimentbewirtschaftung in den Fokus der Gewässerunterhaltung gerückt. Auch wenn Sedimente in der Richtlinie nicht hervorgehoben genannt sind, wird wegen der Schlüsselfunktion der Sedimente für den angestrebten guten chemischen und ökologischen Zustand der Gewässer die Notwendigkeit eines koordinierten und an ökologischen Belangen ausgerichteten Sedimentmanagements intensiv diskutiert und bei der Umsetzung teilweise schon berücksichtigt. Jüngste Aktivitäten zielen darauf ab, den Umgang mit Sedimenten explizit in die europäische Gesetzgebung aufzunehmen.
Vor diesem Hintergrund stellte sich für die DWA-Arbeitsgruppe WW-2.1 die Aufgabe, die derzeitige Praxis des Sedimentmanagements in Deutschland und in angrenzenden Nachbarländern einer vertieften Betrachtung zu unterziehen, um damit den Grundstein zu legen zur Entwicklung von Konzepten für größere Flussabschnitte oder gar ganze Einzugsgebiete. Dementsprechend hat das Merkblatt DWA-M 525 den Charakter eines „state-of-the-art"-Berichts, in dem die unterschiedlichen Methoden und Vorgehensweisen des Sedimentmanagements in Fließgewässern beschrieben und bezüglich ihrer Eignung und Wirksamkeit bewertet werden. Dabei wird einerseits auf die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen Bezug genommen und andererseits der Praxisbezug durch Untersetzung mit aussagekräftigen Fallbeispielen sichergestellt.
Frist zur Stellungnahme: Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Merkblatt DWA-M 525 wird bis zum 15. Juni 2011 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen richten Sie bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form, an die DWA-Bundesgeschäftsstelle:
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Dipl.-Ing. Anett Baum
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242/872-124, Fax 02242/872-135
E-Mail: baum@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 525 „Sedimentmanagement in Fließgewässern - Grundlagen, Methoden, Fallbeispiele", März 2011, 156 Seiten, ISBN 978-3-941897-72-4, Ladenpreis: 86 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 68,80 Euro
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Gelbdruck des Merkblattes DWA-M 182 „Fremdwasser in Entwässerungssystemen" liegt vor Angebote zur Mitwirkung bei DWA-Fachvorhaben
Das Merkblatt DWA-M 182 „Fremdwasser in Entwässerungssystemen" wurde von der Arbeitsgruppe ES-1.3 „Fremdwasser" (Sprecher: Dr.-Ing. Klaus Hans Pecher) im Fachausschuss ES-1 „Grundsatzfragen/ Anforderungen" (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Karl-Heinz Rosenwinkel) erarbeitet.
Historie
Nachdem in Deutschland die Abwasserreinigung sowie die Regenwasserbehandlung zwischenzeitlich einen hohen Standard erreicht haben, ist festzustellen, dass nicht überall die gewünschten Erfolge beim Gewässerschutz erreicht werden konnten. Insbesondere der im Vergleich zu den ursprünglichen Bemessungsannahmen höhere Fremdwasseranfall kann erhebliche Betriebsprobleme verursachen und dort die Wirksamkeit der bisher realisierten Maßnahmen in Frage stellen.
Durch die in den letzten Jahren zunehmend intensivere Diskussion über das Thema Fremdwasser und über die durch Fremdwasser verursachten Probleme hat sich gezeigt, dass nicht nur einzelne Kommunen betroffen sind, sondern dass Fremdwasser in weiten Regionen Deutschlands ein Problem darstellt. Bei den betroffenen Netzbetreibern steht daher eine gezielte Fremdwassersanierung häufig im Fokus ihrer Tätigkeiten. Erfahrungen der Vergangenheit zeigen jedoch, dass die Fremdwassersanierung eine sehr komplexe Aufgabenstellung ist, die nur bei umfassender und systematischer Herangehensweise erfolgreich gelöst werden kann.
Die DWA hat aufgrund dieser Erkenntnisse im Jahr 2000 die Arbeitsgruppe ES-1.3 „Fremdwasser" eingerichtet. Bislang wurden vier Arbeitsberichte veröffentlicht:
• „Fremdwassersituation in Deutschland" (1. Arbeitsbericht, 2003), veröffentlicht in: KA - Abwasser, Abfall 2003 (50), Nr. 1, S. 70-81
• „Auswirkungen von Fremdwasser und Hinweise zum Erkennen kritischer Fremdwasserverhältnisse" (2. Arbeitsbericht, 2004), veröffentlicht in: KA - Abwasser, Abfall 2004 (51), Nr. 6, S. 664-667 sowie als eigene Publikation der ATV-DVWK, ISBN 3-937758-08-9, März 2004
• „Konzepte und Maßnahmen zur Lösung von Fremdwasserproblemen" (3. Arbeitsbericht, 2005), veröffentlicht im Internetportal der DWA
• „Rechtliche Aspekte der Fremdwasserthematik" (4. Arbeitsbericht, 2007), veröffentlicht in: KA - Abwasser, Abfall 2007 (54), Nr. 5, S. 488-492
Mögliche Auswirkungen von Fremdwasser
Der Abfluss von Fremdwasser kann in Entwässerungssystemen folgende Auswirkungen haben:
• Betriebsprobleme bei den vorhandenen Abwasseranlagen
• erhöhte Gewässerbelastungen durch eine verstärkte Entlastungstätigkeit der Mischwasserbehandlungsanlagen oder durch unzulässige Entlastungen aus dem Schmutzwasserkanalnetz des Trennsystems
• erhöhte Gewässerbelastungen aufgrund der schlechteren Reinigungsleistung der Kläranlagen
• hydraulische Überlastungen, insbesondere im Schmutzwasserkanal des Trennsystems sowie unterhalb von stark gedrosselten Regenüberlaufbecken und Stauraumkanälen des Mischsystems
• erhöhte Betriebskosten
Geltungsbereich und Inhalt des Merkblattes
Das Merkblatt DWA-M 182 fasst die wesentlichen Arbeitsergebnisse der bisher veröffentlichten Arbeitsberichte unter Berücksichtigung des aktuellen Wissenstandes und neuerer Erkenntnisse zusammen. Der Geltungsbereich erstreckt sich entsprechend der Normenreihe DIN EN 752 „Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden" von dem Punkt an, wo das Abwasser das Gebäude bzw. die Dachentwässerung verlässt oder in einen Straßeneinlauf fließt bis zu dem Punkt, wo das Abwasser in eine Behandlungsanlage oder in ein Gewässer eingeleitet wird. Abwasserleitungen und -kanäle unter Gebäuden sind hierbei eingeschlossen, soweit sie nicht Bestandteil der Gebäudeentwässerung sind. Die Ausführungen gelten dabei sowohl für öffentliche als auch private Entwässerungssysteme, da die Lösung von Fremdwasserproblemen nur durch eine ganzheitliche Betrachtung möglich ist. Der Anteil und Effekt einer möglichen Exfiltration werden in diesem Merkblatt nicht behandelt.
Das Merkblatt gibt Hinweise, wie die aktuelle Fremdwassersituation in Entwässerungssystemen beurteilt werden kann, wann Handlungsbedarf besteht und wie eine zielorientierte Fremdwassersanierung durchgeführt werden kann. Dies beinhaltet auch die bisher oft vernachlässigte Erfolgskontrolle von Fremdwassersanierungsmaßnahmen.
Zielgruppe
Das Merkblatt richtet sich an Abwasserbeseitigungspflichtige - wie Kommunen oder Betreiber -, an Genehmigungsbehörden und an die mit der Planung sowie Fortschreibung von Fremdwasserbeseitigungskonzepten beauftragten Ingenieurbüros.
Frist zur Stellungnahme
Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Merkblatt DWA-M 182 wird bis zum 28. Februar 2011 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen können schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form bei der DWA-Bundesgeschäftsstelle eingereicht werden:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel.:02242 872-126, Fax: 02242 872-135
E-Mail: berger@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 182 „Fremdwasser in Entwässerungssystemen", Dezember 2010, 66 S., ISBN 978-3-941897-57-1, Ladenpreis: 58 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 46,20 Euro.
Zu beziehen bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle,
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef,
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: kundenzentrum@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Neugründung einer Arbeitsgruppe „Anthropogene Spurenstoffe und gewerblich/ industrielle Indirekteinleiter“ in Nachfolge der Arbeitsgruppe IG-4.2 „Gefährliche Stoffe in kommunalen Kläranlagen“
Die Thematik von anthropogenen Spurenstoffen im kommunalen Abwasser wird heutzutage in Fachkreisen, aber auch in der Öffentlichkeit, intensiv diskutiert. Häufig steht das Thema mit der Frage in Verbindung, ob kommunale Kläranlagen mit einer vierten Reinigungsstufe zur Elimination von Mirkroverunreinigungen ausgestattet werden sollen, da einige Stoffe, wie zum Beispiel Hormone aus Kontrazeptiva und Menopausepräparaten nicht an der Quelle fassbar sind. Für einige Stoffe stellt sich die Frage, ob zusätzliche Maßnahmen bei Indirekteinleitern aus dem gewerblich/ industriellen Bereich erforderlich und sinnvoll sind. Die DWA möchte zur Sachaufklärung und Bewertung dieses Themas eine Arbeitsgruppe „Anthropogene Spurenstoffe und gewerblich/industrielle Indirekteinleiter“ einrichten. Diese soll die Bedeutung anthropo gener Spurenstoffe aus gewerblichen und industriellen Abwässern für den Klär anlagenbe trieb, das Gewässer und die Klärschlammverwertung und -entsorgung darlegen. Darüber hinaus ist auch das Thema der Entfernung solcher Stoffe aus dem gewerblichen/ industriellen Abwasser sowohl in verfahrenstechnischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht zu behandeln. Daher werden Experten der verschiedensten Fachbereiche (Biologie, Chemie, Toxikologie, Verfahrenstechnik, Betriebswirtschaft und anderen) zur ehrenamtlichen Mitarbeit aufgefordert. Für eine ausgewogene Besetzung der Arbeitsgruppe, die innerhalb der DWA-Fachausschüsse dem Hauptausschuss „Industrieabwasser und anlagenbezogener Gewässerschutz ange gliedert ist, werden Interessenten aus Behörden, Wissenschaft und Gewerbe/Industrie gesucht.
Diese wenden sich bitte an die
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-102, Fax 872-135
E-Mail: grabowski@dwa.de
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Aufruf zur Mitarbeit Neue Arbeitsgruppe „Schlammbehandlungskonzepte für kleine Kläranlagen
Im Hauptausschuss „Abfall/Klärschlamm“
soll eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe
„Schlammbehandlungskonzepte für
kleine Kläranlagen“ eingerichtet werden.
Es ist geplant, dass die Arbeitsgruppe im
Herbst 2010 die Arbeiten aufnimmt.
In Deutschland sind zur Reinigung
der kommunalen Abwässer knapp 10 000
Kläranlagen in Betrieb. Dabei handelt es
sich bei der weitaus überwiegenden Anzahl
um Anlagen mit einer Ausbaugröße
unter 7 000 E.
Gerade für Anlagen mit geringen Anschlussgrößen
stellt die Frage der
Schlammbehandlung eine besondere Herausforderung
dar, da es gilt, mehrere divergierende
Anforderungen zu erfüllen.
So ist es in der Regel erforderlich, den
Klärschlamm möglichst weitgehend zu
stabilisieren. Gleichzeitig sollen aber die
Verfahren einen geringen Energieverbrauch
aufweisen und in der täglichen
Praxis so robust sein, dass mit der auf
diesen Anlagen üblichen geringen personellen
Ausstattung ein zuverlässiger Betrieb
möglich ist. Zudem spielt die Wirtschaftlichkeit
der Verfahren eine besondere
Rolle.
Heute wird auf Anlagen dieser Größenordnung
meist die simultane aerobe
Schlammstabilisierung als Hauptstufe
der Schlammbehandlung eingesetzt. Dieses
Verfahren hat sich insbesondere aufgrund
seiner hohen Betriebssicherheit
etabliert. Allerdings bedingt es einen hohen
Energieverbrauch. Vor dem Hintergrund
steigender Energiepreise und auch
unter dem Aspekt des Klimaschutzes
stellt sich daher die Frage, ob neue Konzepte
der Schlammbehandlung dieses
Problem reduzieren können.
Aktuell sehen sich die Betreiber dieser
Kläranlagen zusätzlich in einer
schwierigen Situation: Weil der Gesetzgeber
künftig strengere Anforderungen
an die bisher in dieser Größenklasse übliche
landwirtschaftliche Verwertung
stellen wird, sehen viele Betreiber für
diesen Weg die Entsorgungssicherheit
zukünftig nicht mehr als ausreichend gegeben.
Eine Umstellung des Entsorgungsweges
zum Beispiel von einer regionalenlandwirtschaftlichen Nassschlammverwertung
auf eine thermische Behandlung
erfordert in der Regel erhebliche
Veränderungen der Anlagentechnik zur
Schlammbehandlung. Somit besteht
auch vor diesem Hintergrund ein großer
Informationsbedarf, welche Konzepte zur
Schlammbehandlung möglich und unter
den jeweiligen Randbedingungen sinnvoll
sind.
Ziel der neuen Arbeitsgruppe
„Schlammbehandlungskonzepte für kleine
Kläranlagen“ ist es daher, die verschiedenen
heute möglichen Konzepte
zur Schlammbehandlung darzustellen
und deren spezifische Möglichkeiten
bzw. Einschränkungen zu beleuchten.
Schwerpunkte werden dabei die Fragen
sein, wie die Schlammbehandlung energetisch
effizienter gestaltet werden kann,
wann eine Umrüstung auf anaerobe Verfahren
sinnvoll ist und welche innovativen
Techniken und konkreten Lösungsansätze
für kleine Anlagen in Frage kommen.
Um den Mitgliederkreis der Arbeitsgruppe
kompetent zu besetzen, werden
neben Mitgliedern der Fachausschüsse
AK 1, AK 2, AK 13 und KA 10 Kolleginnen
oder Kollegen gesucht, die die Arbeiten
zur genannten Thematik ehrenamtlich
mitgestalten wollen. Willkommen
sind Fachleute aus den Bereichen des
Kläranlagenbetriebes, aus dem wissenschaftlichen
Bereich, von Fachbehörden
oder aus dem Bereich Planung und Bau
von Anlagen. Bewerber sollten mit wissenschaftlichen
Arbeitsmethoden vertraut
sein, aber auch umfangreiche Praxiserfahrungen
einbringen können. Neben
vertieften Kenntnissen der Verfahrenstechniken
zur Schlammbehandlung
ist auch das Interesse für die im Zusammenhang
stehenden rechtlichen und
wirtschaftlichen Aspekte erwünscht.
Interessenten melden sich bitte mit
einer themenbezogenen Beschreibung
ihres beruflichen Werdeganges an die
DWA-Bundesgeschäftsstelle.
Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-106
Neue Mitarbeiter für den DWA-Fachausschuss KA-3
„Einleiten von Abwasser aus gewerblichen und industriellen Betrieben in eine öffentliche Abwasseranlage" gesucht
Der DWA-Fachausschuss KA-3 „Einleiten von Abwasser aus gewerblichen und industriellen Betrieben in eine öffentliche Abwasseranlage“ sucht neue Mitarbeiter, die über spezielle Kenntnisse zu den Abwässern einzelner Industriebranchen und Gewerbebereiche verfügen, aber trotzdem über den Rand ihres speziellen Erfahrungshorizontes blicken können. Hilfreich könnte auch ein Generalist in Sachen Industrieabwasser sein. Dies kann zum Beispiel ein Hochschul- oder Behördenvertreter sein. Der Fachausschuss setzt sich intensiv mit Fragen und Problemstellungen der Indirekteinleitung von Industrieabwässern in eine öffentliche Abwasseranlage auseinander. In diesem Zusammenhang hat er federführend an der dreiteiligen Merkblattreihe DWA-M 115 „Indirekteinleitung nicht häuslichen Abwassers“ mitgewirkt. Im Teil 2 „Anforderungen“ sind für die verschiedenen Abwasserparameter Richtwerte festgelegt, die bei der Gestaltung der kommunalen Entwässerungssatzungen herangezogen werden können. Über zahlreiche Meldungen freuen wir uns sehr. Bitte wenden Sie sich an folgende Kontaktadresse:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Biol. Sabine Thaler
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-142
E-Mail: thaler@dwa.de
(nach oben)
Leitfaden für Abwasseranlagen - Arbeitsblatt DWA-A 199-1 "Dienst- und Betriebsanweisung für das Personal von Abwasseranlagen - Teil 1: Dienstanweisung für das Personal von Abwasseranlagen"
Angebote zur Mitwirkung bei DWA-Fachvorhaben
Um die einwandfreie Funktion und den störungsfreien Betrieb von Kläranlagen zu gewährleisten, muss das Personal über detaillierte Kenntnisse der Anlagenteile und der technischen Zusammenhänge verfügen. Zudem setzt ein wirtschaftlicher, sicherer Betrieb eine genaue Abgrenzung der Aufgaben- und Verantwortungsbereiche des Betriebspersonals voraus. Grundlage hierfür bildet eine auf die jeweiligen Verhältnisse abgestimmte Dienst- und Betriebsanweisung.
Das in überarbeiteter Fassung als Entwurf vorliegende Arbeitsblatt DWA-A 199-1 „Dienst- und Betriebsanweisung für das Personal von Abwasseranlagen - Teil 1: Dienstanweisung für das Personal von Abwasseranlagen" soll Betreibern von Abwasseranlagen als Vorlage und Leitfaden zur Erarbeitung einer eigenen Dienstanweisung dienen. Im Anhang ist als Hilfestellung ein Mustertext beigefügt.
Mindestanforderungen
an Dienstanweisungen
Das neue Arbeitsblatt DWA-A 199 „Dienst- und Betriebsanweisung für das Personal
von Abwasseranlagen" enthält in Teil 1 Mindestanforderungen an die Inhalte von
Dienstanweisungen für das Personal von Abwasseranlagen, die unabhängig von der
jeweiligen Organisations- und Gesellschaftsform für alle Betreiber bindend
sind. Sie beziehen sich auf alle abwassertechnischen Anlagen wie Kanalnetze -
einschließlich Regenwasserbehandlungsanlagen - Abwasserpumpanlagen und
Kläranlagen.
Arbeitsabläufe
optimieren
In Dienstanweisungen müssen grundlegende und anlagenübergreifende Bestimmungen
zur Organisation des Dienstbetriebes sowie zur Abgrenzung der Aufgaben- und
Zuständigkeitsbereiche der einzelnen Mitarbeiter/innen enthalten sein.
Hierdurch werden Arbeitsabläufe gestrafft, innerbetriebliche
Schnittstellenprobleme reduziert und Mehrkosten vermieden. Zudem verbessert
eine transparente Organisation die Kundenorientierung.
Unfälle vermeiden
Darüber hinaus verpflichtet die Unfallverhütungsvorschrift „Abwassertechnische
Anlagen" (GUV-V C5) den Betreiber, eine Dienstanweisung in verständlicher Form
aufzustellen, um das Verhalten im Betrieb zur Vermeidung von Unfällen und
Gesundheitsgefahren zu regeln.
Betriebsanweisungen
Das vierteilige Arbeitsblatt besteht neben der Dienstanweisung aus drei Teilen
mit Betriebsanweisungen, die die speziellen Regelungen für die einzelnen
Teilbereiche Kanalnetz und Kläranlagen behandeln:
- Teil 2: Betriebsanweisung für das Personal von Kanalnetzten und Regenwasserbehandlungsanlagen (Juli 2007)
- Teil 3: Betriebsanweisung für das Personal von Abwasserpumpanlagen (Juni 2007)
- Teil 4: Betriebsanweisung für das Personal von Kläranlagen (August 2006).
Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Arbeitsblatt DWA-A 199-1 wird bis zum 31. August 2010 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen richten Sie bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an die DWA-Bundesgeschäftsstelle:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Biol. Sabine Thaler
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-142, Fax.: 02242 872-135
E-Mail: thaler@dwa.de
Das Arbeitsblatt erhalten Sie im DWA-Shop.
Entwurf des Arbeitsblattes
DWA-A 199-1 „Dienst- und Betriebsanweisung für das Personal von Abwasseranlagen
- Teil 1: Dienstanweisung für das Personal von Abwasseranlagen",
Juni 2010, 28 Seiten, ISBN 978-3-941897-15-1
Ladenpreis: € 34,-, fördernde DWA-Mitglieder: € 27,20.
DWA-Bundesgeschäftsstelle,
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef,
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: kundenzentrum@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Aufruf zur Stellungnahme: Entwurf des Merkblatts DWA-M 509 „Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbare Bauwerke - Konstruktion, Bemessung, Qualitätssicherung" liegt vor (Gelbdruck)
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie definiert den guten ökologischen Zustand von Fließgewässern anhand des qualitativen und quantitativen Zustands der aquatischen Lebensgemeinschaften, der nur geringfügig von dem jeweils gewässertypspezifischen Zustand abweichen darf. Eine wesentliche Voraussetzung für das Erreichen dieses Zieles ist die Durchgängigkeit der Flusssysteme für aquatische Organismen, die aktuell durch eine Vielzahl von Wanderbarrieren unterbrochen wird.
Der nun erschienene Gelbdruck des Merkblatts DWA-M 509 „Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbare Bauwerke - Bemessung, Gestaltung, Qualitätssicherung" ist die stark erweiterte, vollständige Überarbeitung des im Jahr 1996 erschienenen DVWK-Merkblatts 232. Auf 287 Seiten werden in dem Entwurf für das neue Regelwerk Vorgaben für den Bau von Fischaufstiegsanlagen formuliert. Darüber hinaus werden Kriterien für die Umgestaltung von Quer- und Kreuzungsbauwerken, Siel- und Schöpfbauwerken, Hochwasserrückhaltebecken, Schiffsschleusen und Bootsgassen benannt. Ziel hierbei ist es, dass sowohl Fischaufstiegsanlagen als auch fischpassierbare Bauwerke an mindestens 300 Tagen im Jahr gleichermaßen für die größten, als auch für die leistungsschwächsten Arten auffindbar und passierbar sind.
Die Ausführungen berücksichtigen konsequent die Anforderungen der aquatischen Organismen, die sich aus ihren Orientierungsmechanismen, ihrer Gestalt und Größe sowie ihrer Leistungsfähigkeit ableiten. Unabhängig von Konstruktionsweise oder Baumaterialien werden diese biologisch begründeten Anforderungen in Kriterien zur Positionierung sowie in geometrische und hydraulische Grenzwerte übersetzt. Damit diese Grenzwerte an der realisierten Anlage trotz erfahrungsgemäß auftretender Unwägbarkeiten bei Bau und Betrieb eingehalten werden, wurden als Neuerung gegenüber dem bisherigen Regelwerk Bemessungswerte eingeführt, die der Planung zugrunde zu legen sind.
Ein gesondertes Kapitel ist der Qualitätssicherung gewidmet, die während der Planungs- und Bauphase sowie im Betrieb der Anlage dazu dient, die Einhaltung aller dieser Vorgaben zu gewährleisten, so dass sich nachträgliche „Funktionskontrollen" durch Zählung der aufwandernden Fische erübrigen. Dessen ungeachtet können biologische Untersuchungen einen wertvollen Beitrag zum Verständnis von Fischwanderungen sowie der Wirkweise von Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbaren Bauwerken leisten. Die hierfür geeigneten Methoden werden ebenfalls dargestellt.
Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Merkblatt DWA-M 509 wird bis zum 30. April 2010 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen richten Sie bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form, an die DWA-Bundesgeschäftsstelle:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Anett Baum
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872 -124, Fax: 02242 872 -135
E-Mail: baum@dwa.de
Strategien und Maßnahmenempfehlungen zur Unterhaltung von Gräben im Bereich der Küsten- und Flussmarschen
Die DWA-Arbeitsgruppe GB-1.3 „Marschengewässer"
widmet sich zukünftig
dem Thema „Gräben der Marschengebiete".
Ziel ist die Analyse und Entwicklung
von Strategien und Maßnahmenempfehlungen
für die ökologisch verträgliche
Unterhaltung von Gräben im Bereich der
Küsten- und Flussmarschen.
Die Ergebnisse sollen in Form eines
Merkblattes veröffentlicht werden. Adressaten
sind zunächst kommunale Gebietskörperschaften
wie zum Beispiel Unterhaltungsverbände,
Wasser- und Bodenverbände
sowie die Wasserwirtschaftsverwaltungen.
Weiterhin werden aber auch
all jene angesprochen, die sich - beispielsweise
im Zusammenhang mit naturschutzfachlichen
Fragen oder Planungsprozessen
- mit Gräben der Küsten- und
Flussmarschen, deren Ökologie oder deren
Unterhaltung befassen. Mit dieser Arbeit
wird angestrebt, einen Leitfaden zur
Verfügung zu stellen, der Maßnahmen zur
differenzierten, ökologisch verträglichen
Unterhaltung von Gräben unterstützt. Er
soll die Auswahl und Anwendung von
Planungs- und Gestaltungskriterien darstellen
und bewerten und dadurch als
Entscheidungshilfe dienen.
Das geplante Merkblatt bildet eine
notwendige Ergänzung der bereits bestehenden
Regelwerke, indem hier eine differenzierte
Auseinandersetzung mit den
Gräben des nordwestdeutschen Raumes
erfolgt. Die spezifische Landschaftsentwicklung
in den Küsten- und Flussmarschen
(unter anderem Eindeichung,
Landsackungen) und die zahlreichen
dort auftretenden Besonderheiten der
Gräben erfordern eine systematische
Analyse und angepasste Managementempfehlungen.
Wachsender Handlungsbedarf
resultiert aus den Folgen des Klimawandels.
Sie lassen für diese Region
besondere und gravierende wasserwirtschaftliche
Konsequenzen erwarten, diehier vor allem mit Fragen des Grabenmanagements
verknüpft werden sollen.
Weiterer Bedarf ergibt sich aus der
Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.
Leitbilder für diese Gewässer lassen sich
direkt weder aus der limnologischen
noch der naturschutzfachlichen Grundlagenliteratur
ableiten. Eindeutig ist allerdings,
dass Gräben keine gewässerökologisch
klar abgrenzbare Einheit bilden, regional
erhebliche Unterschiede bestehen
und selbst innerhalb kleinerer regionaler
Einheiten erhebliche Heterogenität und
Dynamik festzustellen ist. Deshalb soll
zunächst ermittelt werden, welche Konsequenz
dies für die zukünftige Richtlinien-
konforme Bewirtschaftung der Gräben
dieses Raumes hat.
Interessierte, die an einem der genannten
Themen mitarbeiten wollen,
wenden sich bitte an
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-210, Fax 872-135
E-Mail: schrenk@dwa.de
Überarbeitung des Merkblattes ATV-M 773 „Abwasser aus der Weinbereitung"
Vorhabensbeschreibung
Nach dem Erscheinen des Merkblatts
ATV-M 773 „Abwasser aus der Weinbereitung"
im Jahr 1999 haben sich in der
Zwischenzeit die Produktionsverhältnisse,
teilweise auch die Produktionsverfahren
geändert. Zu Abwasseranfall und
-beschaffenheit liegen neuere Ergebnisse
vor, die eine Überarbeitung des Merkblattes
sinnvoll erscheinen lassen. Zudem
sind innerbetriebliche Maßnahmen
stärker zu bewerten und energetische
und betriebswirtschaftliche Fragen aufzunehmen.
Darüber hinaus liegt inzwischen auch
das EU-Dokument über die besten verfügbaren
Techniken (BAT) für diese Branche
gemäß der IVU-Richtlinie 96/61 vor.
Bei Betreibern, Ingenieurbüros und Behörden
gibt es erhebliche Unsicherheiten
hinsichtlich der Umsetzung der EU-Dokumente.
Mit der Überarbeitung des
Merkblattes soll unter anderem der heutige
Stand der Technik unter Berücksichtigung
der BAT-Dokumente für diese
Branche besser herausgearbeitet werden.
Das überarbeitete Merkblatt soll Verfahren
nach dem Stand der Technik bzw.
den besten verfügbaren Techniken zur
Behandlung von Abwasser, das bei der
Weinbereitung anfällt, beschreiben. Zudem
sollen innerbetriebliche Maßnahmen
zur Reduzierung der Belastung anderer
Umweltmedien dargestellt werden,
soweit sie für dieses Merkblatt relevant
und nicht in vergleichbaren Regelwerken
beschrieben sind. Darüber hinaus soll
das Merkblatt Empfehlungen und Hilfen
zur Lösung technischer Probleme sowie
bei der Umsetzung der einschlägigen
Vorschriften geben.
Das Merkblatt richtet sich insbesondere
an Betreiber von Anlagen zur Weinund
Sektbereitung, Behörden, Planer
von Anlagen zur Emissionsminderung
(Abwasser, Abluft, Abfall und Lärm) und
sonstige in der Praxis stehenden Fachleute.
Die Überarbeitung erfolgt in der
DWA-Arbeitsgruppe IG-2.17 „Weinbereitung"
unter der Leitung von Dipl.-Ing.
Thorsten Pollatz, Neustadt/Weinstraße.
Eine Vorstellung der Arbeitsergebnisse in
der Fachöffentlichkeit ist für Ende 2010
vorgesehen.
Hinweise und Anregungen zu dieser
Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle
gerne entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-102
Naturschutzfachliche Aspekte bei Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern
Vorhabensbeschreibung
Im Sommer 2009 wurde die gemeinsame
Arbeitsgruppe GB-2.9 „Naturschutzfachliche
Aspekte bei Ausbau und Unterhaltung
von Fließgewässern" von DWA und
Bundesverband Beruflicher Naturschutz
(BBN) gegründet.
Diese Arbeitsgruppe wird sich zunächst
dem Thema „Naturschutzfachliche
Aspekte bei der Planung und Umsetzung
von Fließgewässerrenaturierungen"
stellen. Das zu diesem Thema zu erarbeitende
Merkblatt soll den an wasserwirtschaftlichen
Genehmigungsverfahren
Beteiligten aufzeigen, zu welchem
Zeitpunkt welche naturschutzfachlichen
Belange mit Hilfe welcher vorhandenen
Instrumente berücksichtigt werden sollten.
Somit soll das Merkblatt auch den
„Durchblick im Verfahrensdschungel" befördern.
Stichworte sind hier zum Beispiel
die Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls
nach dem UVPG, die FFH-Vorund
FFH-Verträg lichkeitsprüfung, die Berücksichtigung
des Artenschutzrechtes
nach BNatschG, oder der sinnvolle Umfang
und Inhalt eines Landschaftspflegerischen
Begleitplans mit Eingriffs- und
Ausgleichsbilanzierung. Ziel ist es - auch
vor dem Hintergrund des neuen Umwelthaftungsrechtes
- Renaturierungsvorhaben
rechtlich abgesichert und zwischen
Wasserwirtschafts- und Naturschutzbelangen
umfassend abgestimmt umsetzen
zu können. Dabei soll das Merkblatt auch
helfen, unnötige Verzögerungen im Planungsprozess
aufgrund nicht rechtzeitig
berücksichtigter Belange zu verhindern.
Gleichzeitig soll es den Blick auf die relevanten
zu bearbeitenden Inhalte lenken.
Anlass für die Erarbeitung eines Merkblattes
sind die ab Ende des Jahres 2009
behördenverbindlichen Bewirtschaftungspläne
und Maßnahmenprogramme
gemäß Europäischer Wasserrahmenrichtlinie.
Dann beginnt der erste Bewirtschaftungszyklus,
innerhalb dessen bis
2012, dann auch fortlaufend, bundesweit
an vielen Fließgewässern Maßnahmen
zur ökologischen Verbesserung verstärkt
umgesetzt werden sollen. Es handelt
sich dabei vielfach um Maßnahmen,
die der Verbesserung der Durchgängigkeit,
der morphologischen Verbesserung
oder der Reduzierung diffuser Stoffeinträge
dienen. Ziel der anstehenden Maßnahmenumsetzung
ist die Erreichung eines guten
ökologischen Zustands an natürlichen
Gewässern, bzw. das Erreichen eines guten
ökologischen Potenzials an erheblich
veränderten bzw. künstlichen Gewässern
bis 2015 (2027). Die Verbesserungsmaßnahmen
zielen an den Fließgewässern
vor allem darauf ab, bestimmte biologische
Qualitätskomponenten - unter andrem
die Fischfauna, das Makrozoobenthos
oder die höheren Wasserpflanzen -
in einen guten Zustand zu versetzen. Damit
gehen diese wasserwirtschaftlichen
Ziele und Maßnahmen vielfach mit Naturschutzbemühungen
der letzten Jahrzehnte
einher.
Die unterschiedlichen Maßnahmen
werden auch künftig im Rahmen der Gewässerunterhaltung
gemäß § 39 WHG,
aber auch im Rahmen von Gewässerausbauverfahren
nach §§ 67 ff. WHG umgesetzt.
Hierbei ergeben sich zahlreiche Berührungspunkte
zwischen wasserwirtschaftlichen
und naturschutzfachlichen
Belangen. So können sich für Wasserwirtschaft
und Naturschutz umfangreiche
Synergieeffekte bei der naturnahen
Entwicklung von Fließgewässern und
Auen, zum Beispiel innerhalb von NATURA-
2000-Gebieten ergeben. Dazu müssen
allerdings die Anforderungen beider
Akteure gewässerbezogen definiert und
aufeinander abgestimmt werden.
Die neu gegründete DWA-/BBN-Arbeitsgruppe
GB-2.9 „Naturschutzfachliche
Aspekte bei Ausbau und Unterhaltung
von Fließgewässern" will unter der Leitung
ihres Sprechers, Dipl.-Ing. Bernd
Schackers, Mitgesellschafter des Ingenieur-
und Planungsbüros Umwelt Institut
Höxter (UIH), dazu Hilfestellungen entwickeln
und die Kommunikation zwischen
beiden „Bündnispartnern" fördern.
Weitere angedachte Themenbereiche,
denen sich die Arbeitsgruppe künftig
widmen will, sind „Gewässerentwicklung
und -unterhaltung in NATURA 2000- und
weiteren Schutzgebieten" oder das Thema
„Verwendung autochthoner Gehölze
bei der Gewässerrenaturierung". Interessierte,
die an einem der genannten Themen
mitarbeiten wollen, wenden sich
bitte an die
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. (02242) 872-210, Fax
Naturschutzfachliche Aspekte bei Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern
Aufruf zur Mitarbeit
Im Sommer 2009 wurde die DWA/BBN Arbeitsgruppe GB-2.9 „Naturschutzfachliche Aspekte bei Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern" gegründet.
Diese Arbeitsgruppe wird sich zunächst dem Thema „Naturschutzfachliche Aspekte bei der Planung und Umsetzung von Fließgewässerrenaturierungen" stellen. Das zu diesem Thema zu erarbeitende Merkblatt soll den an wasserwirtschaftlichen Genehmigungsverfahren Beteiligten aufzeigen, zu welchem Zeitpunkt welche naturschutzfachlichen Belange mit Hilfe welcher vorhandenen Instrumente berücksichtigt werden sollten. Somit soll das Merkblatt auch den „Durchblick im Verfahrensdschungel" befördern. Stichworte sind hier z.B.
- die Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach dem UVPG
- die FFH-Vor- und FFH-Verträglichkeitsprüfung
- die Berücksichtigung des Artenschutzrechtes nach BNatschG oder
- der sinnvolle Umfang und Inhalt eines Landschaftspflegerischen Begleitplans mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung.
Ziel ist es - auch vor dem Hintergrund des neuen Umwelthaftungsrechtes - Renaturierungsvorhaben, rechtlich abgesichert und zwischen Wasserwirtschafts- und Naturschutzbelangen umfassend abgestimmt, umsetzen zu können. Dabei soll das Merkblatt auch helfen, unnötige Verzögerungen im Planungsprozess aufgrund nicht rechtzeitig berücksichtigter Belange zu verhindern. Gleichzeitig soll es den Blick auf die relevanten zu bearbeitenden Inhalte lenken.
Anlass für die Erarbeitung eines Merkblattes sind die ab Ende des Jahres 2009 behördenverbindlichen Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL). Dann beginnt der erste Bewirtschaftungszyklus innerhalb dessen bis 2012, dann auch fortlaufend, bundesweit an vielen Fließgewässern Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung verstärkt umgesetzt werden sollen. Es handelt sich dabei vielfach um Maßnahmen, die der Verbesserung der Durchgängigkeit, der morphologischen Verbesserung oder der Reduzierung diffuser Stoffeinträge dienen.
Ziel der anstehenden Maßnahmenumsetzung ist die Erreichung eines guten ökologischen Zustands an natürlichen Gewässern bzw. das Erreichen eines guten ökologischen Potenzials an erheblich veränderten bzw. künstlichen Gewässern bis 2015 (2027). Die Verbesserungsmaßnahmen zielen an den Fließgewässern vor allem darauf ab, bestimmte biologische Qualitätskomponenten, u.a. die Fischfauna, das Makrozoobenthos oder die höheren Wasserpflanzen, in einen guten Zustand zu versetzen. Damit gehen diese wasserwirtschaftlichen Ziele und Maßnahmen vielfach mit Naturschutzbemühungen der letzten Jahrzehnte einher.
Die unterschiedlichen Maßnahmen werden auch künftig im Rahmen der Gewässerunterhaltung gem. § 39 WHG, aber auch im Rahmen von Gewässerausbauverfahren nach §§ 67 ff WHG, umgesetzt.
Hierbei ergeben sich zahlreiche Berührungspunkte zwischen wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Belangen. So können sich für Wasserwirtschaft und Naturschutz umfangreiche Synergieeffekte bei der naturnahen Entwicklung von Fließgewässern und Auen, z.B. innerhalb von NATURA 2000-Gebieten, ergeben. Dazu müssen allerdings die Anforderungen beider Akteure gewässerbezogen definiert und aufeinander abgestimmt werden. Die neu gegründete DWA / BBN Arbeitsgruppe GB-2.9 „Naturschutzfachliche Aspekte bei Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern" will unter der Leitung ihres Sprechers, Dipl.-Ing. Bernd Schackers, Mitgesellschafter des Ingenieur- und Planungsbüros Umwelt Institut Höxter (UIH), dazu Hilfestellungen entwickeln und die Kommunikation zwischen beiden „Bündnispartnern" fördern.
Weitere angedachte Themenbereiche, denen sich die Arbeitsgruppe künftig widmen will, sind „Gewässerentwicklung und -unterhaltung in NATURA 2000-Gebieten und weiteren Schutzgebieten" oder das Thema „Verwendung autochthoner Gehölze bei der Gewässerrenaturierung".
Interessierte, die an einem der genannten Themen mitarbeiten wollen, wenden sich bitte an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 02242 872-210, Fax 02242 872-135
E-Mail: schrenk@dwa.de
EU-Projekt zur Entwicklung eines Kompetenzmodells (Fragebogen) für Kläranlagen-Leiter und Betriebspersonal
Angebote zur Mitwirkung bei DWA-Fachvorhaben
Die DWA wirkt in einem EU-Projekt zur Entwicklung eines Kompetenzmodells (Fragebogen) für Kläranlagen-Leiter und Betriebspersonal mit. Anwendung findet der als Resultat des Projekts erarbeitete Fragebogen:
- bei Einstellungsgesprächen
- zur Defizitfeststellung
- Erstellung von Weiterbildungsangeboten
- Arbeitsplatzbeschreibung
- zur europäischen Vergleichbarkeit
Bei diesem Projekt wird das schon auf EU-Ebene bestehende (allgemeine) Kompetenzmodell (Fragebogen zur beruflichen Kompetenz) auf die Wasserwirtschaft angepasst und in einem Pilotprojekt evaluiert. In einem ersten Schritt in der Anpassung sollen diejenigen, die mit den Kompetenzen in der Wasserwirtschaft zu tun haben, gehört werden, und zwar in einem (kostenlosen) halbtägigen Workshop am 18.01.2010 von 10.30 - 15.30 Uhr bei der DWA in Hennef.
Die Experten haben die Gelegenheit, ihre Vorstellungen von Fähigkeiten/Voraussetzungen beruflicher Qualifikation im Wassersektor (KA) einzubringen. Die dann gefundenen Anpassungen/Änderungen/Ergänzungen des allgemeinen Kompetenzmodells werden in dem für die Wasserwirtschaft bestimmten Modell berücksichtigt und in einem Pilotprojekt evaluiert.
Eingeladen sind alle, die mit beruflichen Kompetenzen in der Wasserwirtschaft zu tun haben und ihre Vorstellungen einbringen möchten: Anmeldung bei Gabriele Martens, DWA, Tel. 02242-872-115, E-Mail: martens@dwa.de, detaillierte Tagesordnung folgt.
Überarbeitung des ATV-DVWKA203 „Abwasserfiltration durch Raumfilter nach biologischer Reinigung"
Vorhabensbeschreibung
Das Arbeitsblatt ATV-A 203 „Abwasserfiltration
durch Raumfilter nach biologischer
Reinigung" aus dem Jahr 1995 entspricht
nicht mehr den allgemein anerkannten
Regeln der Technik und bedarf
der Überarbeitung in folgenden Punkten:
● Bezüglich des maßgeblichen Dimensionierungskriteriums
muss geprüft
werden, ob hierzu neue Erkenntnisse
in der Fachwelt verfügbar sind.
● Die Angaben in der DIN EN 12255-16
und Veröffentlichungen zur Filtration
sollen hinsichtlich der Auslegung
durchgesehen werden.
● Es ist zu diskutieren, die Filterbeladung
oder weitere Kriterien als zusätzliche
Auslegungsgröße zu integrieren.
● Es muss eine deutliche Abgrenzung
zur Membrantechnik (Mikro-/Nano-/
Ultrafiltration) definiert werden.
● Es ist zu klären, ob Tuchfilter oder
Siebe mit betrachtet werden sollen,
da es sich hierbei um Flächenfilter
handelt.
● Das Verfahren der Trockenfiltration
soll nicht weiter verfolgt werden.
● Die Erkenntnisse aus dem Arbeitsbericht
„Erfahrungen zum Betrieb von
Abwasserfilteranlagen" der DWA-Arbeitsgruppe
KA-8.3 „Abwasserfiltration"
(KA 6/2009, S. 600) sollen mit
eingebunden werden.
● Denitrifizierende Filter sind im Arbeitsblatt
bisher nicht beschrieben. Eine
Abgrenzung zur AG KA-6.3 „Biofilmverfahren"
soll festgelegt werden.
Das Arbeitsblatt richtet sich an Planer,
Betreiber von Kläranlagen und Behörden.
Mit der Fertigstellung ist bis November
2010 zu rechnen. Die Bearbeitung erfolgt
in der AG KA-8.3 „AbwasserfiltratiAbwasserfiltration"
unter der Leitung von Dipl.-Ing. Thomas
Rolfs (Wasserverband Eifel-Rur,
Düren) in Zusammenarbeit mit Mitgliedern
des FA KA-8 „Verfahren der weitergehenden
Abwasserreinigung nach biologischer
Behandlung". Anregungen zur
inhaltlichen Überarbeitung werden gerne
entgegengenommen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Biol. Sabine Thaler
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-142, Fax 872-135
E-Mail: thaler@dwa.de
Erstellung des Merkblatts DWA-M 811 "Betriebswirtschaftliche Begriffe in der Wasserwirtschaft"
Vorhabensbeschreibung:
Bei der Erstellung des DWA-M 803 "Kostenstrukturen in der Abwassertechnik" wurde auf ein Glossar verzichtet, da man nach Diskussionen festgestellt hatte, dass eine Vielzahl von Begriffen bei Kaufleuten und Ingenieuren mit unterschiedlicher Bedeutung besetzt ist. Diese Problematik beschäftigt zum Teil auch die DWA-Arbeitsgruppe WI-2.2 "Wirtschaftliche Bewertung von Investitionsvorhaben" bei der Überarbeitung der KVR-Leitlinien. Daraufhin wurde durch die Bundesgeschäftsstelle der DWA eine Regelwerks-Recherche durchgeführt. Die in Rede stehenden Begriffe finden demnach im DWA-Regelwerk häufig keine einheitliche Verwendung. Darüber hinaus finden sich in der wasser-/abwasserwirtschaftlichen Praxis regelmäßig Begriffe wie Rückstellung/Rücklage, Investitions-/Kapitalkosten, Auszahlung/Aufwand Anwendung, die häufig weit auseinander klaffende Vorstellungen ersichtlich werden lassen.
Die im Bereich der Wasser-/Abwasserwirtschaft häufig verwendeten betriebswirtschaftlichen Begriffe sollen zwar nach der betriebswirtschaftlichen Lehre, jedoch aus technischer und auch juristischer Sicht verständlich, definiert oder überarbeitet werden. Zur besseren Veranschaulichung sollen einige Beispiele dienen. Gegebenenfalls sind weitere in diesem Zusammenhang wesentliche Begriffe zu definieren, wobei der Gesamtumfang auf etwa 50 Begriffe begrenzt werden soll. Auf Bedeutungsunterschiede nach handelsrechtlicher, steuerlicher bzw. betriebswirtschaftlicher und technischer Auslegung soll hingewiesen werden. Die definierten Begrifflichkeiten sollen zukünftig einer eindeutigen Handhabung im DWA-Regelwerk dienen und bei der Überarbeitung bestehender Regelwerke entsprechende Berücksichtigung finden.
Ein entsprechendes Vorhaben könnte auch die Arbeit anderer Fachgremien erleichtern. Teilweise können schon konkrete Hinweise auf Verständnisunterschiede weiterhelfen, wenn einheitliche Definitionen nicht möglich sind. Das Merkblatt kann die Kommunikation zwischen Ingenieuren und Kaufleuten verbessern. Es soll Wert darauf gelegt werden, dass bei fachlichen Auseinandersetzungen über die Auslegung von Begriffen die betriebswirtschaftliche vor der technischen Sicht Geltung erhält.
Zielgruppe sind insbesondere Planer, Controller und Betreiber wasserwirtschaftlicher Anlagen (aus Ingenieurbüros, Verwaltung und Verbänden), sowie Fachkräfte für Finanzfragen und Entscheidungsträger.
Federführend ist die Arbeitsgruppe WI-2.3 "Definition betriebswirtschaftlicher Begriffe in der Wasserwirtschaft" (Sprecher: Dipl.-Kfm. Adolf-Ernst von Seidlitz) im Fachausschuss WI-2 "Investitionen und Betriebskosten in der Wasserwirtschaft" (Obmann: Dr.-Ing. Peter Evers). Im Bedarfsfall erfolgt eine Abstimmung mit anderen betroffenen Fachgremien. Die Fertigstellung des Entwurfs ist bis Dezember 2009 geplant. Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gern entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Cornelia Hollek
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-202, Fax 02242 872-135
E-Mail: hollek@dwa.de
Erarbeitung des Arbeitsblatts "Energieanalysen von Abwasseranlagen"
Vorhabensbeschreibung:
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Energieeffizienz der kommunalen Abwasserbeseitigung einschließlich Klärschlammbehandlung" hat der DWA das Mandat erteilt, ein bundeseinheitliches Instrument zur Energieanalyse von Abwasseranlagen zu entwickeln und in Form eines technischen Standards darzustellen. Den einzelnen Bundesländern soll damit eine einheitliche Basis für ihre Aktivitäten auf dem Gebiet der Energieanalyse geboten werden.
Hauptaufgabe soll es sein, Anforderungen an Energieanalysen sowie die Qualität der Arbeit von Beratern/Betreibern zu entwickeln. Dabei wird zwischen einem Energiecheck auf Basis vom Betreiber selbst errechneter Werten und der eigentlichen Energie(Fein-)analyse unterschieden. Die Energieanalyse gliedert sich in die Bestandsaufnahme, die Bewertung und die Konkretisierung von Optimierungsmaßnahmen mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Um die Variantendiskussion bei der Auswahl von Verfahren transparenter zu gestalten, sollten verfahrensbezogene Kennwerte definiert werden. Der Geltungsbereich des Regelwerksblatts sollte sich auf Abwasseranlagen insgesamt, also Entwässerungs- und Regenwasserbehandlungsanlagen und Kläranlagen beziehen. Abwasserwärmepumpen und neuartige Sanitärsysteme fallen nicht unter den Geltungsbereich des Arbeitsblatts.
Die Bearbeitung erfolgt in einer hauptausschussübergreifenden Arbeitsgruppe, die federführend dem DWA-Hauptausschuss KA "Kommunale Abwasserbehandlung" zugeordnet ist. Sprecherin ist Dipl.-Ing. Andrea Kaste, Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Arbeitsblattentwurf wird voraussichtlich Ende 2009 erscheinen und öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise zu dem Vorhaben können an folgende Adresse gerichtet werden:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Biol. Sabine Thaler
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-142
E-Mail: thaler@dwa.de
Aufruf zur Mitarbeit in der DWA-Arbeitsgruppe WW-3.4 "Ausbreitungsprobleme von Einleitungen"
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie wurde durch eine im Dezember vergangenen Jahres verabschiedete Tochterrichtlinie (2008/105/EG) erweitert und konkretisiert. Diese Tochterrichtlinie beinhaltet neben zusätzlichen und neuen Umweltqualitätsnormen für prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe auch eine Regelung zur Ausweisung von Durchmischungsbereichen an Einleitungspunkten (Artikel 4, im englischen Sprachraum "Mixing Zones") und schafft damit neue Mechanismen für das Gewässergütemanagement.
Es wurde hiermit einem Defizit bei der Umsetzung des "kombinierten Ansatzes" Rechnung getragen, bei dem Einleitungen sowohl durch die Vorgabe von Emissionsgrenzwerten als auch durch die Festlegung von Umweltqualitätsnormen (Immissionsgrenzwerten) kontrolliert und bewertet werden. Die nun empfohlene Ausweisung von Durchmischungsbereichen würde eine klare Definition ermöglichen, wo im Gewässer und relativ zum Einleitungspunkt die Umweltqualitätsnormen einzuhalten sind und wie und wann bei einem Erlaubnisverfahren oder der Ermittlung der signifikanten Belastungen die Beweisführung erfolgen soll.
Für die EU-Mitgliedsstaaten und auch für Deutschland und seine Bundesländer besteht nun ein weiterer Anreiz, diese für die Bundesrepublik neuen Kontrollmechanismen zu schaffen und auszugestalten.
Ziele der Arbeitsgruppe:
Die Arbeitsgruppe möchte dafür in Deutschland, aber durchaus auch im europäischen Rahmen, Sachgrundlagen erarbeiten und strebt dazu eine Verstärkung durch neue Mitglieder aus Behörden, Industrie, Umweltanstalten und Wissenschaft an. Interessierte melden sich bitte mit Zusendung eines kurzen Lebenslaufs an den Schriftführer der AG: Tobias Bleninger, E-Mail: bleninger@ifh.uka.de.
Unter den Zielen der geplanten Arbeiten in diesem Zusammenhang sind:
a) Die Ausarbeitung fachlicher Grundlagen zur Beurteilung von Mischungsproblemen nach Einleitungen sowie bei der Ausweisung von Durchmischungsbereichen;
b) in weiterer Folge die Erstellung eines DWA Merkblattes zur Unterstützung wasserrechtlicher Erlaubnisverfahren für Einleitungen mit Hilfe von Berechnungsverfahren zur Bestimmung der physikalischen Mischungseigenschaften und Ermittlung der Gewässerreaktion auf die Einleitung. Für letzteren Punkt hat die Arbeitsgruppe schon diverse gestufte Ansätze und zugehörige Berechnungsverfahren entwickelt (siehe unter www.cormix.de);
c) die Erarbeitung hydraulischer Grundlagen für die Herstellung von Kausalbeziehungen bei unplanmäßigen, etwa unfallbedingten Schadstoffeinleitungen;
d) Überarbeitung der Ansätze zur Reduzierung und Kontrolle der Wärmeausbreitung infolge von Kühlwassereinleitungen.
Die Arbeitsgruppe ermutigt alle Leserinnen und Leser zu Rückmeldungen und freut sich auf die Diskussion der angesprochenen Punkte.
Wenn Sie noch Fragen haben oder im Vorfeld weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die:
DWA-Bundesgeschäftstelle
Dipl.-Ing. Anett Baum
E-Mail: baum@dwa.de.
Vorhabensbeschreibung: Merkblatt DWA-M 811 "Betriebswirtschaftliche Begriffe in der Wasserwirtschaft"
Bei der Erstellung des Merkblattes DWA-M 803 "Kostenstrukturen in der Abwassertechnik" wurde auf die Erstellung eines Glossars verzichtet, da man nach Diskussionen festgestellt hatte, dass eine Vielzahl von Begriffen bei Kaufleuten und Ingenieuren mit unterschiedlicher Bedeutung besetzt ist. Diese Problematik beschäftigt zum Teil auch die AG WI-2.2 "Wirtschaftliche Bewertung von Investitionsvorhaben" bei der Überarbeitung der KVR-Leitlinien. Daraufhin wurde durch die Bundesgeschäftsstelle der DWA eine Regelwerks-Recherche durchgeführt. Die in Rede stehenden Begriffe finden demnach im DWA-Regelwerk häufig keine einheitliche Verwendung. Darüber hinaus finden in der wasser-/ abwasserwirtschaftlichen Praxis regelmäßig Begriffe wie Rückstellung/Rücklage, Investitions-/Kapitalkosten, Auszahlung/Aufwand Anwendung, die häufig weit auseinander klaffende Vorstellungswelten ersichtlich werden lassen.
Es sollen die im Bereich der Wasser-/Abwasserwirtschaft häufig verwendeten betriebswirtschaftlichen Begriffe zwar nach der betriebswirtschaftlichen Lehre, jedoch aus technischer und auch juristischer Sicht verständlich, definiert bzw. überarbeitet werden. Zur besseren Veranschaulichung sollen einige Beispiele dienen. Ggf. sind weitere in diesem Zusammenhang wesentliche Begriffe zu definieren, wobei der Gesamtumfang auf etwa 50 Begriffe begrenzt werden soll. Auf Bedeutungsunterschiede nach handelsrechtlicher, steuerlicher bzw. betriebswirtschaftlicher und technischer Auslegung soll hingewiesen werden. Die definierten Begrifflichkeiten sollen zukünftig einer eindeutigen Handhabung im DWA-Regelwerk dienen und bei der Überarbeitung bestehender Regelwerke entsprechende Berücksichtigung finden.
Ein entsprechendes Vorhaben könnte auch die Arbeit anderer Fachgremien erleichtern. Teilweise können schon konkrete Hinweise auf Verständnisunterschiede weiterhelfen, wenn einheitliche Definitionen nicht möglich sind. Das Merkblatt kann die Kommunikation zwischen Ingenieuren und Kaufleuten verbessern.
Es soll Wert darauf gelegt werden, dass bei fachlichen Auseinandersetzungen über die Auslegung von Begriffen die betriebswirtschaftliche vor der technischen Sicht Geltung erhält.
Zielgruppe sind insbesondere Planer, Controller und Betreiber wasserwirtschaftlicher Anlagen (aus Ingenieurbüros, Verwaltung und Verbänden), sowie Fachkräfte für Finanzfragen und Entscheidungsträger. Federführend ist die Arbeitsgruppe WI-2.3 "Definition betriebswirtschaftlicher Begriffe in der Wasserwirtschaft" (Sprecher: Dipl.-Kfm. A.-E. von Seidlitz) im Fachausschuss WI-2 "Investitionen und Betriebskosten in der Wasserwirtschaft" (Obmann: Dr.-Ing. Peter Evers). Im Bedarfsfall erfolgt eine Abstimmung mit anderen betroffenen Fachgremien. Die Fertigstellung des Entwurfes ist bis Dezember 2009 geplant.
Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gern entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Cornelia Hollek
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-202
Fax: 02242 872-135
E-Mail: hollek@dwa.de.
Erarbeitung des DWA-M 523 "Maritime Wasserkraft: Maschinenbau, Hydromechanik und Hydraulik"
Die Forschung und Entwicklung zur Nutzung maritimer Energiequellen erfährt zunehmenden Zuspruch. Die AG "Maritime Wasserkraft" hat sich vorgenommen, die Informationen über diese technischen Verfahren und die Konsequenzen ihrer Anwendung zusammenzufassen und vor allem den Zugang dazu zu vereinfachen.
Es soll der Stand der Technik in einem Merkblatt zusammengestellt werden. Das Merkblatt DWA-M 523 soll sowohl in deutscher wie auch in englischer Sprache veröffentlicht werden. Als Zwischenschritt wird zunächst ein Wiki-System erstellt, das zunächst nur für die Mitglieder der AG zugänglich ist. Die AG entscheidet über die Freigabe des WiKis oder von dessen Teilen für einen allgemeinen Zugang.
Die Arbeitsgruppe WW-6.3 "Maritime Wasserkraft" im Fachausschuss WW-6 "Küsteningenieurwesen" möchte mit diesem Merkblatt Entscheidungsträger (politisch, kaufmännisch und administrativ), Anlagenhersteller, Technickentwickler sowie Berater ansprechen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftstelle gerne entgegen. Bitte wenden Sie sich an:
DWA-Bundesgeschäftstelle
Dipl.-Ing. Anett Baum
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: baum@dwa.de
Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 175 "Betriebsführungssysteme für Kanalnetze"
Ein wichtiges Ziel der Kanalnetzbetreiber ist die Steuerung der Prozesse und des Ressourceneinsatzes zur technischen Optimierung der Betriebsabläufe. Der wirtschaftliche Betrieb von Kanalnetzen erfordert eine umfangreiche Dokumentation und Auswertung von Betriebsdaten. Wie alle Unternehmen müssen Betriebe der Entsorgungswirtschaft hochqualitative Leistungen zu niedrigen Kosten erbringen, damit sie sich in ihrem Wettbewerbsumfeld behaupten können. Da auch vielfältige gesetzliche Anforderungen zu erfüllen sind, kann der Einsatz eines Betriebsführungssystems dazu dienen, Anlagen und Entsorgungsnetze sicher und effizient zu betreiben. Solche Systeme können die komplette Organisation, Darstellung und Ausgabe aller Aktivitäten übernehmen. Eine integrierte Terminplanung kann dabei helfen, die Sanierungsplanung, verfügbares Personal, Fahrzeuge sowie Sachmittel effizient zu steuern.
In vielen Betrieben sind für die oben genannten Problemstellungen bereits Betriebsführungssysteme eingeführt worden. Die dabei gemachten Erfahrungen sowie die Anforderungen an Betriebsführungssysteme sollen in dem neuen geplanten Merkblatt DWA-M 175 "Einsatz von Betriebsführungssystemen zur Optimierung des Betriebs und der Instandhaltung von Kanalnetzen - Betriebsführungssysteme" dargestellt werden. Es verfolgt ebenso das Ziel, den Netzbetreibern eine Hilfestellung zum Einsatz solcher Systeme zu geben.
Der Bearbeitungszeitraum des Merkblatts DWA-M 175 ist bis Ende 2011 geplant.
Das Merkblatt wird von einer neu zu gründenden Arbeitsgruppe im Fachausschuss ES-7 "Betrieb und Unterhalt" erstellt. Bewerbungen zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe sowie Anregungen und Hinweise für die Erarbeitung des Merkblattes nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-126, Fax: 02242 872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Überarbeitung des Arbeitsblatts ATV-DVWK-A 157 und des Merkblatts DWA-M 158 - Bauwerke der Kanalisation
Das Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 157 "Bauwerke der Kanalisation" (Ausgabe: November 2000) ersetzte in Verbindung mit dem Merkblatt DWA-M 158 "Bauwerke der Kanalisation - Beispiele" (Ausgabe: März 2006) das ehemalige Arbeitsblatt ATV-A 241 "Bau in Entwässerungsanlagen" (Ausgabe: März 1994). In den Jahren 2007 und 2008 wurden intensive Schulungen durchgeführt, um die Inhalte des Arbeitsblatts zusammen mit dem Merkblatt dem Anwender näher zu bringen. In diesen Seminaren wurden viele Anregungen zur Ergänzung der genannten DWA-Regelwerksblätter an die Arbeitsgruppe herangetragen.
Der DWA-Fachausschuss ES-3 "Anlagenbezogene Planung" hat diese Anregung zum Anlass genommen, dem Hauptausschuss "Entwässerungssysteme" vorzuschlagen, die vorgenannten Regelwerksblätter zu überarbeiten und die technischen Inhalte des Arbeitsblatts um folgende Themenbereiche zu erweitern:
- Fließgeschwindigkeit,
- Straßenablauf,
- Dichtheitsprüfung von Schächten,
- wasserundurchlässiger Beton,
- Fertigteile,
- Schachtsanierung,
- Außerbetriebname/Stilllegung/Rückbau,
- Vermessungstechnische Erfassung,
- statische Belange aus Bau, Inspektion und Betrieb.
Daneben ist eine Aktualisierung der Normen, die ebenfalls wie das Regelwerk der DWA einer ständigen Weiterentwicklung unterliegen, notwendig geworden.
Das zum Arbeitsblatt ergänzend erschienene Merkblatt, in dem die Art der Ausführung von Bauwerken in verschiedenen Beispielzeichnungen dargestellt ist, wird als Merkblattreihe überarbeitet, um zukünftig die schnellere Überarbeitung von einzelnen Merkblattteilen zu ermöglichen. Die Merkblattreihe soll wie folgt strukturiert werden:
Teil 1: Rechtliche und normative Verweise,
Teil 2: Schachtbauwerke,
Teil 3: Schachtabdeckungen und Straßenabläufe,
Teil 4: Schachtsanierung,
Teil 5: Verwendung von Fertigteilen,
Teil 6: Detaillösungen.
Aufgrund der umfangreichen Überarbeitung der beiden DWA-Regelwerksblätter ist der Bearbeitungszeitraum des Arbeitsblatts sowie des Merkblatts bis Ende 2012 geplant.
Das Arbeits- und das Merkblatt werden durch die Arbeitsgruppe ES-3.3 "Bauwerke in Entwässerungsanlagen" im Fachausschuss ES-3 "Anlagenbezogene Planung" parallel überarbeitet. Hinweise für die Überarbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-126, Fax: 02242 872-184
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Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 151 "Messdaten in Entwässerungssystemen"
Das geplante Merkblatt DWA-M 151 "Erfassung, Prüfung und Archivierung von Messdaten in Entwässerungssystemen" soll neben Hinweisen zur Einführung und Umsetzung auch Möglichkeiten und Grenzen einer angemessenen und zielorientierten Datenerfassung und -prüfung aufzeigen. Hierzu sollen besonders folgende Inhalte abgedeckt werden:
- Grundlagen des Datenmanagements,
- Umfang und Einführung eines Datenmanagementsystems (Checkliste),
- Hinweise zur Datenerfassung (Messketten),
- Hinweise zu Datenprüfungen (automatisch/manuell),
- Datenarchivierung - Datentausch.
Die Zusammenfassung von Hinweisen zu den Vorteilen einer Einführung und Umsetzung eines ganzheitlichen Datenmanagements ist zudem die konsequente Ergänzung der aktuell in Bearbeitung befindlichen Merkblätter der Arbeitsgruppen ES-1.6 "Kanalinformationssysteme" und ES-1.7 "Quantitative und qualitative Abflussmessung".
Der Bearbeitungszeitraum des Merkblatts ist bis Ende 2012 geplant. Eine enge Abstimmung innerhalb des Fachausschusses ES-1 "Grundsatzfragen/Anforderungen" sowie mit den Fachausschüssen ES-2 "Systembezogene Planung" und ES-7 "Betrieb und Unterhalt" ist dringend erforderlich.
Das Merkblatt wird durch eine neu zu gründende Arbeitsgruppe im Fachausschuss ES-1 erarbeitet. Wünschenswert wäre es, wenn sich Betreiber von Entwässerungssystemen, Ingenieurbüros, Dienstleister im Bereich des Messdatenmanagements, Aufsichtsbehörden und Forschungseinrichtungen an der Erarbeitung des Merkblatts beteiligen würden. Bewerbungen zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe sowie Hinweise für die Erarbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-126, Fax: 02242 872-184
E-Mail: berger@dwa.de
"Richtlinien für den ländlichen Wegebau" - Überarbeitung des Arbeitsblattes DWA-A 904
In Deutschland werden rund 80 % der Fläche von der Land- und Forstwirtschaft genutzt. Diese Flächen werden durch ein Netz ländlicher Wege erschlossen. Für die leistungsfähige und umweltverträgliche Land- und Forstbewirtschaftung sind ein bedarfsgerechtes Wegenetz und eine leistungsfähige Trassenführung zwingende Voraussetzungen. Durch zunehmende Achslasten, Zugkräfte und Fahrgeschwindigkeiten sind die Anforderungen an die ländlichen Wege in den letzten Jahren wesentlich gestiegen. Auch die ökologischen Belange begründen heute bei der Anlage und Unterhaltung ländlicher Wege entscheidende Kriterien. Die Verbindung vielfältiger Nutzungsansprüche an die Wegeführung, den Ausbau und die Gestaltung ländlicher Wege hat in den letzten Jahren einen Wandel der Vorgaben bedingt.
Die DWA greift mit ihrer jetzigen Initiative zur Überarbeitung der bestehenden Richtlinien für den Ländliche (RLW 1999 - Arbeitsblatt DWA-A 904) Anregungen aus der Praxis der Landesentwicklung und der Infrastrukturplanung auf.
Die bestehende Richtlinie soll im Hinblick auf die Harmonisierung mit dem Normenwerk des DIN, sowie unter Berücksichtigung der Fortentwicklungen in der Landmaschinentechnik überprüft werden. Die enge Anbindung an die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Befestigung ländlicher Wege wird traditionell durch die personelle Verbindung und den fachlichen Austausch sichergestellt.
Die DWA bringt ihre Fachkenntnisse im Kontext des Wasserrückhaltes in der Fläche und der ökologischen Belange bei der Planung im ländlichen Raum ein. Die RLW dienen in diesem Zusammenhang der Ausgestaltung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie auf der Ebene der Flusseinzugsgebiete. Darüber hinaus sind die hier zu treffenden Regelungen in den Kontext der Europäischen Hochwasserrisiko-Managementrichtlinie zu betrachten.
Fachleute aus Kommunen, Behörden, Verbänden, Ingenieurbüros, Hochschulinstituten und der Versicherungswirtschaft sind zur Mitarbeit eingeladen. Praxiserfahrungen in Planung und Bau ländlicher Wege und ländlicher Infrastruktur sind Voraussetzung.
Wünschen Sie weitere Informationen über die Arbeitsgruppe oder haben Sie Interesse an der Mitarbeit, so wenden Sie sich bitte an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Dirk Barion
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: barion@dwa.de
Überarbeitung des Arbeitsblattes DWA-A 779 (TRwS 779) "Allgemeine Technische Regelungen"
Mit der ersten Fassung der Technischen Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) 779 "Allgemeine Technische Regelungen" wurden die vorhandenen technischen Regelungen aus den Verwaltungsvorschriften der Länder sowie aus den entsprechenden Erlassen, Anhängen von Länderverordnungen und Handlungsempfehlungen vereinheitlicht. Die Fortschreibung der bestehenden technischen Regelungen sowie die Ausfüllung bestehender Regelungslücken gehörte seinerzeit nicht zum Arbeitsumfang des Vorhabens.
Bereits bei der Erarbeitung der ersten Fassung der TRwS 779 wurden zahlreiche Diskussionspunkte für eine Fortschreibung der TRwS 779 identifiziert. Durch die Er- bzw. Überarbeitung anderer TRwS sind weitere Regelungslücken bzw. Konkretisierungspunkte festgestellt worden. Genannt seinen hier beispielhaft die Hochwasserschutzgebiete bzw. überschwemmungsgefährdete Gebiete, Niederschlagswasser und gasförmige Stoffe.
Im Rahmen der Überarbeitung der TRwS 779 soll zum einen diese Fortschreibung erfolgen. Eine zweite bedeutende Aufgabe wird die Anpassung der TRwS 779 an Vorgaben der künftigen Bundesverordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen darstellen, die sich derzeit in Erarbeitung befindet. Die nach den Regularien der DWA erforderliche fünfjährige Aktualitätsprüfung soll mit eingeschlossen werden.
Die TRwS 779 hat nach Überarbeitung den Charakter einer allgemein anerkannten Regel der Technik, die gemäß Wasserhaushaltsgesetz für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vorgeschrieben sind. Sie richtet sich insbesondere an die Wasserbehörden, Staatlichen Umwelt- und Wasserwirtschaftsämter, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen.
Die Überarbeitung erfolgt durch die DWA-Arbeitsgruppe IG-6.7 "Allgemeine Technische Regelungen". Eine Vorstellung der Arbeitsergebnisse in der Fachöffentlichkeit ist für Ende 2011 vorgesehen. Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-102, Fax: 02242 872-135
E-Mail: grabowski@dwa.de
Erarbeitung der Arbeitsblattreihe DWA-A 615 "Abgrabungsseen" einschließlich der Überarbeitung der DVWK-Regel 108 "Gestaltung und Nutzung von Baggerseen"
Die erstmals 1978 erschienene DVWK-Regel 108 "Gestaltung und Nutzung von Baggerseen" (letzte Auflage 1992) ist immer noch von großem Interesse, jedoch überarbeitungsbedürftig. Eine Bearbeitung bliebe jedoch unvollständig, wenn das Thema nicht auf alle Typen von Abgrabungsseen erweitert würde, wobei insbesondere der Typ der Tagebaurestseen zu berücksichtigen ist.
Jede Abgrabung zur Gewinnung von Bodenschätzen stellt einen Eingriff in den Naturhaushalt dar, dessen Folgewirkungen einem zu erzielenden Nutzen gegenübergestellt werden müssen. Jeder neuen Abgrabung ist ein Konzept zur Durchführung und zur Nachsorge voranzustellen. Ist die Abgrabung bereits erfolgt, ist die Folgenutzung ausführlich zu planen. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Gesichtspunkte des Grundwasserschutzes und des Landschafts- und Naturschutzes.
Die zu erarbeitende Arbeitsblattreihe wird diejenigen Abgrabungen behandeln, bei denen in das Grundwasser eingegriffen wird und bei denen der Eingriff auf Dauer erhalten bleibt, so dass ein Abgrabungssee entsteht. Sie soll einen Überblick über die Zulassung von Abgrabungen, über die Grundsätze der Abgrabung und Wiedereinbringung von Material, und insbesondere über die Anforderungen an mögliche Folgenutzungen geben.
Der erste Teil ist den Baggerseen gewidmet, die durch die Abgrabung von Sand und Kies entstanden sind bzw. entstehen. Dieser Teil entspricht überwiegend der Überarbeitung der DVWK-Regel 108 "Gestaltung und Nutzung von Baggerseen". In einem zweiten Teil "Gestaltung und Bewirtschaftung von Tagebaurestseen" werden die Tagebaurestseen behandelt, die vor allem aufgrund ihrer enormen Größe und der aktuell anstehenden Frage der Folgenutzung ein drängendes Problem darstellen.
Die Arbeitsgruppe GB-3.1 "Künstliche Seen" im Fachausschuss GB-3 "Natürliche und künstliche Seen" möchte mit diesem Merkblatt interessierte Fachleute aus Unternehmen, technischen und ökologischen Planungsbüros, Verbänden, Wasserwirtschaftsverwaltungen, Genehmigungsbehörden, Kommunen und Naturschutzbehörden ansprechen.
An der Mitarbeit interessierte Fachleute aus Kommunen, Behörden, Verbänden, Institutionen sowie von Seiten der Anwender können sich wenden an die:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: schrenk@dwa.de
"Tensidbasierte Mittel zur Reinigung ölverschmutzter Verkehrsflächen"
Vorhabensbeschreibung: Erarbeitung des Merkblattes DWA-M 717
Sofern für die Reinigung von Verkehrsflächen nach Ölunfällen tensidhaltige Reinigungsmittel eingesetzt werden, ist grundsätzlich zu beachten, dass die bei der Reinigung anfallenden Gemische aus Tensiden und Restölmengen wassergefährdende Stoffe sind. Diese Gemische sind aufzunehmen und schadlos zu verwerten bzw. sachgerecht zu entsorgen. Der Eintrag in den Boden, in Gewässer oder in die Kanalisation ist zu verhindern.
Ziel des Merkblattes ist es, die Anforderungen an tensidbasierte Reinigungsmittel aufgrund der Belange des Umweltschutzes, insbesondere des Gewässerschutzes und des Arbeitschutzes darzustellen sowie sachgerechte Entsorgungswege aufzuzeigen. Ferner sollen praxisgerechte Anwendungsregelungen für den Einsatz von tensidbasierten Reinigungsmitteln gegeben werden.
Das Merkblatt soll sich insbesondere an die für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit verantwortlichen Behörden (zum Beispiel Polizei und Straßenbaulastträger), sowie an die Ölspurreinigungsbetriebe und an die Hersteller von Nassreinigungsmaschinen richten. Ebenso soll es den Angehörigen der Feuerwehren, Vertretern der Wasserwirtschaft sowie Einsatzkräften des Katastrophenschutzes, die mit der Ölbekämpfung betraut sind, Empfehlungen zum sach- und umweltgerechten Umgang mit tensidbasierten Mitteln zur Reinigung ölverschmutzter Verkehrsflächen geben.
In einem weiteren Arbeitsschritt ist beabsichtigt, die 1991 vom BMU veröffentlichten Prüfanforderungen aufgrund novellierter rechtlicher Vorgaben wie zum Beispiel des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes und neuerer technischer Entwicklungen zu überarbeiten.
Die Erarbeitung erfolgt durch die DWA-Arbeitsgruppe IG-7.5 „Tenside". Eine Vorstellung der Arbeitsergebnisse in der Fachöffentlichkeit ist für Ende 2010 vorgesehen.
Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-102, Fax: 02242 872-135
E-Mail: grabowski@dwa.de
Vorhabensbeschreibung: Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 149-5 "Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden; Teil 5: Auswirkungen auf die Umwelt"
Im Rahmen der Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 149-3 "Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden; Teil 3: Zustandsklassifizierung und -bewertung" wurde zur besseren inhaltlichen Abgrenzung zunächst nur der baulich/betriebliche Zustand behandelt. Die Beurteilung der Auswirkungen baulich/betrieblicher Schäden auf die Umwelt ist aber von besonderer Bedeutung, wenn Sanierungsprioritäten differenziert und schutzzielbezogen festgelegt werden sollen. Aus diesem Grund soll ein weiteres Merkblatt in der Merkblattreihe DWA-M 149 entsprechende Informationen und Hilfestellungen liefern.
Inhaltlich steht bei der Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 149-5 die Beurteilung der Auswirkungen schadhafter Kanäle, Leitungen, Schächte und Inspektionsöffnungen auf die Umwelt im Sinne von DIN EN 752 zur Vermeidung von schädlichen Beeinträchtigungen von Boden, Grund- und Oberflächenwasser im Vordergrund. Ebenfalls sollen Handlungsempfehlungen für die Erfassung und Berücksichtigung der relevanten Einflussgrößen zur Sicherung der maßgeblichen Schutzziele in das Merkblatt integriert werden.
Der Bearbeitungszeitraum des Merkblatts DWA-M 149-5 ist bis Ende 2010 geplant. Das Merkblatt wird von der Arbeitsgruppe ES-8.1 "Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden" erstellt. Anregungen und Hinweise für die Erarbeitung des Merkblattes nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-126, Fax: 02242 872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Vorhabensbeschreibung: Überarbeitung und Zusammenführung der Merkblätter ATV-DVWK-M 143-3, -7 und -20
Die Merkblätter ATV-DVWK-M 143 "Teil 3: Schlauchlining" und "Teil 7: Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen durch Kurzliner und Innenmanschetten" sollen überarbeitet und mit "Teil 20: Prüfung und Beurteilung von Sanierungsverfahren, Anforderungen, Prüfkriterien und Prüfempfehlungen - Schlauchlinerverfahren und Kurzliner" der Merkblattreihe DWA-M 143 "Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden" zusammen geführt werden.
Inhaltlich sollen bei der Überarbeitung der Merkblätter ATV-DVWK-M 143-3 und ATV-DVWK-M 143-7 folgende Punkte berücksichtigt werden:
1. Berücksichtigung von Hinweisen aus der Praxis für einen Überarbeitsbedarf der Merkblätter,
2. Vereinheitlichung der Anforderungen an die Qualitätssicherung der einzelnen Verfahren,
3. Aktualisierung der Merkblätter hinsichtlich neuer Normen,
4. Berücksichtigung der neuen, einheitlichen Gliederung der Merkblattreihe DWA-M 143,
5. Abgrenzung und Abstimmung mit den laufenden Arbeiten der Arbeitsgruppe ES-8.15 "Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Sanierungsverfahren",
6. Abstimmung der Anforderungen an die statische Tragfähigkeit (in Eignungsprüfungen und Verfahrensbeschreibungen) mit der Arbeitsgruppe ES-5.4 "Statische Berechnung von Entwässerungsanlagen - Koordinierung" unter Berücksichtigung der beabsichtigten Neuauflage des Merkblattes ATV-M 127-2 "Statische Berechnung zur Sanierung von Abwasserkanälen und -leitungen mit Lining- und Montageverfahren".
Als Bearbeitungszeitraum ist für das Merkblatt DWA-M 143-3 Ende 2011 und für das Merkblatt DWA-M 143-7 Ende 2012 vorgesehen.
Anregungen und Hinweise zur Erarbeitung der Merkblätter sind - gerne auch per E-Mail - an die Bundesgeschäftsstelle der DWA zu richten. An der Mitarbeit interessierte Fachleute werden ebenfalls können sich wenden an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-126, Fax: 02242 872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Vorhabensbeschreibung: DWA-Merkblatt "Maßnahmen an Fließgewässern umweltverträglich planen"
Die DVWK-Schrift 121 "Maßnahmen an Fließgewässern umweltverträglich planen" wurde im Jahr 1999 veröffentlicht und wurde nun daraufhin geprüft, ob eine Aktualisierung und Neuauflage infrage kommt. Eine Umfrage des FA GB-1 "Ökologie und Management von Flussgebieten" hat ein positives Votum ergeben. Die Planungshilfe bietet auch vor dem Hintergrund gestiegener Umweltanforderungen insbesondere auch durch die WRRL bei der Planung von Maßnahmen an Gewässern eine geeignete Vorgehensweise an.
Die Planung von Maßnahmen an Fließgewässern unterliegt zahlreichen gesetzlichen Prüfanforderungen, insbesondere was Auswirkungen auf die Umwelt anbelangt (WRRL, UVP, FFH-VP, Eingriffsregelung, Artenschutz). Die Anforderungen an das Projektmanagement sind dadurch kontinuierlich gestiegen, da zahlreiche Belange im Genehmigungsverfahren parallel bearbeitet und integriert betrachtet werden müssen. So sind nun auch verstärkt Maßnahmen zu planen, die die ehrgeizigen Umweltziele der WRRL an Fließgewässern umsetzen und diese wiederum müssen mit naturschutzfachlichen Zielen abgestimmt werden. Die vorgestellte Methode trägt zur Optimierung dieses Prozesses bei. Durch die Überarbeitung soll die Vorgehensweise an die aktuellen Erfordernisse angepasst werden.
Die Arbeitsgruppe GB-1.7 "Maßnahmen an Fließgewässern umweltverträglich planen" im Fachausschuss GB-1 möchte mit diesem Merkblatt alle Träger von Maßnahmen an Fließgewässern wie z. B. Kommunen, Bewirtschaftungsverbände, Wasserwirtschaftsverwaltungen, Ingenieurbüros ansprechen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftstelle gerne entgegen. An der Mitarbeit interessierte Fachleute aus Kommunen, Behörden, Verbänden, Institutionen sowie von Seiten der Anwender werden gebeten, sich wenden an die
Bundesgeschäftsstelle der DWA
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: schrenk@dwa.de
Aufruf zur Mitarbeit: Wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur Reduktion von diffusen Nährstoffeinträgen in Oberflächengewässer
Die DWA-Fachausschüsse GB-6 "Bodennutzung und Wirkungen auf das Grundwasser" und GB 7 "Bodenschutz, Boden- und Grundwasserverunreinigungen" planen ein Expertengespräch zum Thema "Wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur Reduktion von diffusen Nährstoffeinträgen in Oberflächengewässer" im Sommer 2009 durchzuführen mit dem Ziel, eine Arbeitsgruppe zu etablieren, die sich mit den verschiedenen Verfahren auseinandersetzt, um letztendlich den Stand des Wissens zusammenzufassen und verbindliche Empfehlungen herauszugeben. Interessierte, die sich in die Diskussion und die Verbandsarbeit einbringen möchten, nehmen bitte Kontakt mit der DWA auf:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Dirk Barion
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel.: 02242 872-161, Fax: 02242 872-135
E-Mail: barion@dwa.de
Aufruf zur Beteiligung: DWA-Softwareführer 2009
Der DWA-Softwareführer ist eine kompakte Marktübersicht über Experten- und Ingenieursoftwarelösungen im Bereich der Themenschwerpunkte der DWA. Die zuletzt im Jahr 2002 erschienene Übersicht hätte zur IFAT 2008 überarbeitet werden sollen. Dies wurde wegen zunächst zu geringer Beteiligung verschoben. Der Erscheinungstermin wurde jetzt auf März/April 2009 gelegt, so dass der neue DWA-Softwareführer auf der WASSER BERLIN 2009 präsentiert werden kann.
Anbieter von Softwarelösungen in den Bereichen Wasserwirtschaft, Abwasser, Abfall sind aufgerufen und eingeladen, ihre Produkte kurz vorzustellen.
Weitere Informationen bei der
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Infostelle - Sebastian Förster
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-132, Fax: 02242 872-135
E-Mail: infostelle@dwa.de
Vorhabensbeschreibung: Erarbeitung des Merkblattes DWA-M 526 "Grundlagen morphodynamischer Phänomene in Fließgewässern"
Lokale Eingriffe oder großräumige Umgestaltungsmaßnahmen an Flussläufen haben häufig weit reichende Auswirkungen auf das hydraulisch-sedimentologische Gleichgewicht und auf die Gewässermorphologie. Die Planung und Umsetzung von Maßnahmen setzt deshalb grundlegende Kenntnisse über die in den Gewässern zu beobachtenden morphodynamischen Phänomene und die damit verbundenen Prozesse voraus. Diese sind weiterhin für eine gezielte messtechnische Erfassung und Analyse relevanter Größen des Sedimenttransportes notwendig.
Das Merkblatt beinhaltet die Beschreibung und Erläuterung der "natürlichen" morphodynamischen Phänomene in Fließgewässern, die für das Prozessverständnis des Sedimenttransportes erforderlich sind. Zusätzlich wird als bauwerksbedingtes Phänomen die Buhnenfeldverlandung behandelt, da Buhnen den Flusslauf über lange Strecken festlegen und somit die Uferstruktur prägen. Die Beschreibungen und Erläuterungen konzentrieren sich auf die morphodynamischen Phänomene im Flussschlauch alluvialer Gewässer.
Unter dem Begriff "Phänomen" wird das Ergebnis einzelner Prozesse verstanden. Neben der verbalen Beschreibung der Phänomene werden auch die dafür erforderlichen Parameter aufgeführt. Auf Formeln wird verzichtet.
Die Arbeitsgruppe WW-2.2 "Grundlagen morphodynamischer Phänomene in Fließgewässern" im Fachausschuss WW-2 "Morphodynamik der Binnen- und Küstengewässer" möchte mit diesem neuen Merkblatt Kommunen, Länder, Wasserwirtschaftsverbände, Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen sowie Ingenieurbüros ansprechen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftstelle gerne entgegen. Bitte wenden Sie sich an die
DWA-Bundesgeschäftstelle
Dipl.-Ing. Anett Baum
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-124, Fax: 02242 872-135
E-Mail: baum@dwa.de
Vorhabensbeschreibung: Erarbeitung des Merkblattes DWA-M 518 "Biologische Qualitätskomponenten im Wasserbau"
Die DWA-Arbeitsgruppe WW-1.4 "Biologische Qualitätskomponenten im Wasserbau" erarbeitet das neue Merkblatt DWA-M 518 "Biologische Qualitätskomponenten im Wasserbau".
Um die gewässermorphologischen und habitatsspezifischen Anforderungen an ein ausgebautes Fließgewässer im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie definieren zu können, bedarf es der Kenntnis der hydraulischen und strukturellen Ansprüche der Gewässerflora und -fauna an ihre Lebensräume. Zudem sind Modellkonzepte und Methoden zu entwickeln, die (gegebenenfalls artenspezifische) Verhaltensprognosen unter Berücksichtigung eigendynamischer Prozessentwicklungen ermöglichen.
In der Vergangenheit blieben diese Ansprüche meist unberücksichtigt. Neue Leitlinien und Fachpublikationen zeigen deutlich die Notwendigkeit des Verständnisses der oben genannten Verhaltensmerkmale und Wirkungsgefüge auf, damit eine ingenieurtechnische Planung und Bemessung den gewässerökologischen Anforderungen gerecht werden kann.
Die Zielsetzung der Arbeitsgruppe besteht darin, das Wirkungsgefüge zwischen einwirkenden Aktionen (z. B. Strömung, Turbulenz) auf die gewässerfaunistischen Reaktionen (Verhalten, Orientierung, Habitatsanspruch, Anpassungsstrategie, etc.) zu diskutieren, zu untersuchen und auf gängige Bemessungsansätze zu transferieren. Dabei werden sowohl die Themenbereiche "Durchgängigkeit" im Sinne einer Evaluationsmethodik von Fischauf- und -abstiegsanlagen als auch die "Gewässerentwicklung" im Sinne von Anforderungen an Renaturierungsmaßnahmen interdisziplinär bearbeitet.
Die Arbeitsergebnisse werden im Rahmen dieses DWA-Merkblattes transparent und praxiskonform für Kommunen, Länder, Wasserwirtschaftsverbände, Ingenieurbüros, Fachbehörden, Wasserkraftanlagenbetreiber und Universitäten veröffentlicht.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftstelle gerne entgegen. Bitte wenden Sie sich an die
DWA-Bundesgeschäftstelle
Dipl.-Ing. Anett Baum
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-124, Fax: 02242 872-135
E-Mail: baum@dwa.de
Erarbeitung einer Technischen Regel wassergefährdender Stoffe für Biogasanlagen - TRwS 793 "Biogasanlagen"
Vorhabensbeschreibung:
Auf Initiative des DWA-Fachausschusses IG-6 "Wassergefährdende Stoffe" und mit Unterstützung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) wird von der DWA eine Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) für Biogasanlagen erarbeitet, mit der die wasserrechtlichen Anforderungen im Sinne § 19 g WHG ff. und den VAwS der Bundesländer für Biogasanlagen konkretisiert werden sollen.
Mit der TRwS 793 "Biogasanlagen" sollen im Sinne § 19 g WHG ff. bundesweit einheitliche, grundlegende technische und betriebliche Regelungen für die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen sowie die Fremdüberwachung vorgelegt werden. Vorhandene unterschiedliche Festlegungen für Biogasanlagen sollen vereinheitlicht werden und unvollständige Regelungen konkretisiert werden. Die TRwS 793 soll sowohl landwirtschaftlich genutzte Biogasanlagen als auch industrielle Biogasanlagen behandeln.
Vor dem Hintergrund von spezifischen Regelungen der Bundesländer zu dieser besonderen Anlagenart sowie mit Blick auf die beabsichtigten Änderungen im Zuge der Einführung des Umweltgesetzbuches erscheint eine spezielle TRwS sinnvoll und erforderlich. Die TRwS 793 soll als DWA-Arbeitsblatt veröffentlicht werden und damit den Charakter einer allgemein anerkannten Regel der Technik im Sinne § 19g (3) WHG besitzen. Sie richtet sich insbesondere an Behörden, Anlagenbetreiber, Planer und Sachverständigenorganisationen, die von der Thematik "Biogasanlagen" berührt sind.
Die Erarbeitung erfolgt durch die DWA-Arbeitsgruppe IG-6.15 "Biogasanlagen" unter der Leitung von Dr.-Ing. Ralph von Dincklage, R + D Industrie Consult, Adelebsen. Eine Vorstellung der Arbeitsergebnisse in der Fachöffentlichkeit ist für 2010 vorgesehen.
Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-102, Fax: 02242 872-135
E-Mail: grabowski@dwa.de
Merkblatt ATV-DVWK-M 358 "Behandlung, Verwertung und Beseitigung produktionsspezifischer Abfälle: Schlämme aus Zink und Eisenphosphatieranlagen"
Angebote zur Mitwirkung bei DWA-Fachvorhaben
Vorhabensbeschreibung
Die Phosphatierung ist ein Verfahren zur Oberflächenbehandlung von Metallen und dient der Verbesserung des Korrosionsschutzes und der Lackhaftung. Der Fachausschuss AK-4 "Produktionsspezifische Industrieabfälle" hat im Dezember 2003 das Merkblatt ATV-DVWK-M 358 vorgelegt, das dem Anwender dieser Verfahren prozess- und verfahrenstechnische Hinweise z. B. zur Reduzierung des Schlammanfalls oder einer sortenreinen Entsorgung gibt. Aufgrund des technischen Fortschrittes im Bereich der Metalloberflächenbehandlung sowie einer veränderten Rechtslage hat der Fachausschuss beschlossen, das Merkblatt grundlegend zu überarbeiten.
Zudem wurde im August 2006 von der Europäischen Kommission das neue BREF-Dokument "Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen" veröffentlicht. Entsprechend der "Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung" (IVU-Richtlinie) werden in den BREF Dokumenten die besten verfügbaren Techniken (BVT) dokumentiert, an denen sich auch die Festlegung des Standes der Technik nach Bundesimmissionsschutzgesetz und Wasserhaushaltsgesetz orientiert.
Der Fachausschuss beabsichtigt, im Zuge der Aktualisierung den Anwendungsbereich des Merkblattes auch auf moderne Konversionsverfahren auszudehnen. Zur Durchführung der Arbeiten wurde die neue Arbeitsgruppe AK-4.4 "Metalloberflächenbehandlungsverfahren" eingerichtet.
Weitere Informationen und Mitarbeit:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-106, Fax: 02242 872-135
E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Aufruf zur Mitarbeit: Neue DWA-Arbeitsgruppe WW-1.3 "Flutpolder"
Hochwasser und Hochwasserschäden haben in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Um künftigen Hochwasserschäden vorzubeugen werden derzeit in Deutschland umfangreiche Hochwasserschutzmaßnahmen geplant und gebaut. Dabei wird nach zwei grundlegenden Möglichkeiten vorgegangen, dem Prinzip der Hochwasserableitung folgend oder dem der Hochwasserrückhaltung. Wo die Anwendung möglich ist bietet das Rückhalteprinzip Vorteile. Wenn dazu Flutpolder benützt werden, auch Hochwasserrückhaltebecken im Nebenschluss genannt, lassen sich sogar ökologische Belange mit dem Hochwasserschutz verbinden. Da hier jedoch die Prioritäten strittig sind, bleiben eine Reihe von Fragen offen, die zur Zeit wegen der Dringlichkeit der Maßnahmenplanung und deren Verwirklichung schnell beantwortet werden müssen. Um diese Fragen in breiter Beteiligung der damit befassten Fachkreise zu diskutieren und dazu Lösungen anzubieten, hat die DWA die Arbeitsgruppe "Flutpolder" gegründet. Nach einer konstituierenden Sitzung
im Hydrolabor Schleusingen der Bauhaus-Universität Weimar hat die Arbeitsgruppe Flutpolder bereits ihre Arbeit aufgenommen.
Weitere Informationen sind unter www.wbbau.de/dwa-flutpolder verfügbar.
Interessierte und motivierte Personen aus Forschung und Praxis, aus Behörden und Ingenieurbüros, die mit Planung, Ausschreibung und Nutzung von Flutpoldern befasst sind und in dieser Arbeitsgruppe mitwirken möchten, wenden sich bitte an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Anett Baum
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-124, Fax: 02242 872-135
E-Mail: baum@dwa.de
http://www.dwa.de/news/news-ref.asp?ID=4092
Überarbeitung der TRwS 130 "Bestehende unterirdische Rohrleitungen" (zukünftig TRwS 789) und TRwS 135 "Bestehende einwandige unterirdische Behälter" (zukünftig TRwS 790)
Vorhabensbeschreibung:
In den Jahren 1996 und 1997 wurden die TRwS 130 und TRwS 135 vorgelegt. Sie beschreiben technische und organisatorische Maßnahmen für den Weiterbetrieb bestehender unterirdischer Rohrleitungen und Behälter, die nicht den Anforderungen der Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) entsprechen.
Nach nunmehr über zehn Jahren ist eine Anpassung der beiden TRwS an rechtliche und technische Entwicklungen sowie praktische Erfahrungen erforderlich. Eine Aktualitätsprüfung des Fachausschusses IG-6 „Wassergefährdender Stoffe" hat Überarbeitungsbedarf bei beiden TRwS ergeben. Neben der Verifizierung der bisherigen Aussagen wird beispielsweise die Ergänzung der TRwS 130 um Regelungen für Rohrleitungen geringeren Durchmessers oder eine Berücksichtigung der Schallemissionsprüfung bei der Lebensdauerabschätzung zu diskutieren sein. Außerdem ergibt sich aus der Novellierung der Anlagenverordnung (VAwS) und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz über die Einstufung wassergefährdender Stoffe (VwVwS) redaktioneller Überarbeitungsbedarf bei beiden TRwS.
Die TRwS 789 und 790 sollen als DWA-Arbeitsblätter veröffentlicht werden und damit den Charakter allgemein anerkannten Regeln der Technik im Sinne § 19g (3) WHG besitzen. Sie richten sich insbesondere an die Wasserbehörden, Staatlichen Umwelt- oder Wasserwirtschaftsämter, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe nach § 19 l WHG, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 19 g WHG tätig und von der Thematik berührt sind.
Die Überarbeitung erfolgt durch eine neu einzurichtende DWA-Arbeitsgruppe IG-6.16 "Unterirdische Rohrleitungen und Behälter" unter der Leitung von Dr.-Ing. Hermann Dinkler (Berlin). Eine Vorstellung der Arbeitsergebnisse in der Fachöffentlichkeit ist für 2009 vorgesehen. Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-102, Fax: 02242 872-135
E-Mail: grabowski@dwa.de
Aufruf zur Mitarbeit: Neue DWA-Arbeitsgruppe HW-3.3 "Entscheidungsunterstützungssysteme"
Ziel der DWA-Arbeitsgruppe HW-3.3 "Entscheidungsunterstützungssysteme (EUS)" ist die Verbesserung der Information über EUS, um deren Einsatzmöglichkeiten in der wasserwirtschaftlichen Praxis besser beurteilen zu können. Wesentliche Kernpunkte sind dabei die Formulierung von Bedingungen, Anforderungen, Funktionalitäten und Auswahlkriterien für den Einsatz von EUS. Neben einer Einschätzung ausgewählter Systemansätze sollen insbesondere praxisorientierte Handlungsempfehlungen für Entwicklung und Anwendung gegeben werden. Der Fokus wird auf strategische Entscheidungsprobleme vor allem im Flussgebietsmanagement und im Hochwasserrisikomanagement gelegt. Dabei sollen auch externe Einflüsse auf den Entscheidungsprozess, z. B. infolge von sozioökonomischen Entwicklungen oder aufgrund des Klimawandels, berücksichtigt werden.
Die Ergebnisse der Arbeit der Arbeitsgruppe sollen der Öffentlichkeit in Form eines Themenheftes präsentiert werden. Bisher wurden Erfahrungen der Arbeitsgruppen-Mitglieder mit EUS ausgetauscht, bestehende Systeme aus Forschung und Praxis zusammengetragen und der Inhalt des geplanten Themenheftes abgestimmt. Der weitere Zeitplan sieht vor, auf der Wasser Berlin 2009 erste Ergebnisse zu präsentieren und im vierten Quartal des Jahres 2009 einen Entwurf des Themenheftes im Fachausschuss zur Diskussion zu stellen. Begleitend dazu ist in Zusammenarbeit mit der Fachgemeinschaft Hydrologische Wissenschaften ein eintägiges Seminar vorgesehen.
Derzeit hat die Arbeitsgruppe elf aktive Mitglieder aus Hochschule, Privatwirtschaft, Verbänden und Verwaltung. Die Wasserwirtschaftsverwaltung der Länder ist bisher mit nur einer Person unterdurchschnittlich repräsentiert. An einer Mitarbeit interessierte Personen, insbesondere aus diesem Kreis, können sich gerne mit dem Arbeitsgruppensprecher in Verbindung setzen. Das nächste Treffen ist für den 19. September 2008 in Hannover geplant.
Dr.-Ing. Jörg Dietrich (Sprecher der AG HW-3.3 EUS)
Leisewitzstraße 1, 38102 Braunschweig
Tel.: 0163 4818137
E-Mail: joerg.dietrich@hydroskript.de
Vorhabensbeschreibung: Grundlagen der Sanierung von Entwässerungssystemen - Überarbeitung des Merkblatts ATV-DVWK-M 143-1
Der Teil 1 "Grundlagen" der Merkblattreihe DWA-M 143 "Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden" ergänzt die DIN EN 752 "Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden" für den Bereich der Sanierung von Abwasserleitungen und -kanälen. Die Teile 1 bis 7 der DIN EN 752 wurden überarbeitet und zu einem Gesamtwerk zusammengefasst. Das bestehende Merkblatt ATV-DVWK-M 143 Teil 1 muss somit aktualisiert und an die neue DIN EN 752 sowohl redaktionell als auch inhaltlich angepasst werden.
Hierbei sollen die Zusammenhänge der in der DIN EN 752 zitierten Normen dargestellt und um die nationalen Besonderheiten (Merkblattreihe DWA-M 143, Merkblattreihe DWA-M 149 "Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden", Arbeitsblatt DWA-A 139 "Allgemeine Richtlinien für den Bau von Entwässerungsanlagen", Arbeitsblatt DWA A-125 "Rohrvortrieb und verwandte Verfahren" und Arbeitsblatt DWA-A 100 "Leitlinien der integralen Siedlungsentwässerung (ISiE)") ergänzt werden. Hierdurch sollen die derzeit noch offenen Fragen zu strategischer, konzeptioneller und anlagenbezogener Planung geschlossen werden.
In diesem Zusammenhang können die Merkblattreihe DWA-M 143 hinsichtlich einer neuen Strukturierung geprüft und Vorschläge für generelle Anforderungen der Merkblätter (im Anhang des Merkblatts DWA-M 143-1) aufgestellt werden. Im Merkblatt sollen die ergänzenden nationalen generellen Anforderungen bei der anlagenbezogenen Maßnahmenumsetzungen mittels Erneuerung, Renovierung und Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen definiert werden.
Der Bearbeitungszeitraum ist bis Mitte 2010 geplant. An der Mitarbeit interessierte Fachleute werden gebeten, sich an die Bundesgeschäftstelle der DWA zu wenden. Anregungen und Hinweise zur Überarbeitung des Merkblattes an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-126, Fax: 02242 872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Vorhabensbeschreibung: Erarbeitung des Merkblattes "Dezentraler Hochwasserschutz"
Dezentrale Maßnahmen zur Hochwasserminderung leisten einen wichtigen Beitrag zum Wasserrückhalt in der Fläche und zur Verhinderung von Hochwasserschäden - gerade in kleinen Einzugsgebieten, in denen technische Maßnahmen nicht greifen. Gleichzeitig ist mit vielen dezentralen Maßnahmen auch ein Beitrag zur Erreichung der Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie bzw. zur Stärkung des Wasserhaushaltes verbunden. Die Wirkung dezentraler Maßnahmen wird jedoch immer wieder auch kontrovers diskutiert.
Deshalb plant die DWA, ein Merkblatt "Dezentraler Hochwasserschutz" herauszugeben. Grundlage bilden die DWA-Themen "Dezentrale Maßnahmen zur Hochwasserminderung" vom April 2006 sowie die Erkenntnisse aus den zwei durchgeführten Seminaren.
Unter dem Begriff "dezentrale Maßnahmen" sollen behandelt werden:
- Maßnahmen in Siedlungsgebieten (Regenwasserbewirtschaftung),
- Maßnahmen in der Landwirtschaft,
- Maßnahmen auf Waldflächen,
- Maßnahmen an Gewässern und in den Auen,
- Maßnahmen an Infrastruktureinrichtungen,
- Retentionsmaßnahmen sowie
- lokale Maßnahmen zur Schadensminderung.
Nicht Gegenstand des Merkblattes sind Maßnahmen an Deichen, mittlere und große Hochwasserrückhaltebecken, sowie der Objektschutz. Für jeden Maßnahmentyp sollen Angaben zu Potenzialen, hydrologischer Wirkung, Abbildung in hydrologischen Modellen, Kosten, Umweltwirkung sowie Bemessung und Umsetzung ausgearbeitet werden.
Die Bearbeitung des Merkblattes erfolgt in der DWA-Arbeitsgruppe HW 4.3 "Dezentraler Hochwasserschutz", Sprecher ist Dr.-Ing. Klaus Röttcher, Kassel. Mit der Fertigstellung ist 2010 zu rechnen.
Anregungen und Hinweise zur Erarbeitung des Merkblattes sollen an die Bundesgeschäftsstelle der DWA gerichtet werden. An der Mitarbeit interessierte Fachleute werden ebenfalls gebeten, sich an die Bundesgeschäftsstelle zu wenden:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Dirk Barion
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-161, Fax: 02242 872-135
E-Mail: barion@dwa.de
Entseuchung von Klärschlamm
Angebote zur Mitwirkung bei DWA-Fachvorhaben
Der Fachausschuss AK-2 "Stabilisation, Entseuchung, Konditionierung, Eindickung und Entwässerung von Schlämmen" wird seine Arbeitsgruppe AK-2.2 "Entseuchung" wieder aktivieren.
Die Arbeitsgruppe hatte Ende der 80-er Jahre drei Arbeitsberichte zur Entseuchung von Klärschlämmen vorgelegt. Mit der Klärschlammverordnung vom 15. April 1992 ist jedoch die zuvor gegebene Möglichkeit, seuchenhygienisch unbedenkliche Schlämme auf Grünland und Feldfutteranbauflächen auszubringen, entfallen. Da für die verbleibenden Verwertungswege eine Entseuchung nicht erforderlich ist, sind seitdem in Deutschland Verfahren zur Entseuchung von Klärschlämmen praktisch bedeutungslos geworden. Vor diesem Hintergrund ruhten die Arbeiten des Gremiums.
Inzwischen wird jedoch sowohl auf europäischer Ebene, als auch im Zusammenhang mit der beabsichtigten Novellierung der nationalen Klärschlammverordnung, wieder intensiv über erweiterte Verwertungsmöglichkeiten für entseuchte Klärschlämme diskutiert. Es ist daher davon auszugehen, dass künftig Verfahren zur Entseuchung von Klärschlämmen wieder einen höheren Stellenwert erlangen können.
Vor diesem Hintergrund hat der Fachausschuss AK-2 beschlossen, seine Arbeitsgruppe zur Entseuchung von Klärschlämmen zu reaktivieren. Ziel der Arbeitsgruppe wird es sein, die zur Entseuchung von Schlämmen geeigneten Verfahrenstechniken darzustellen und hinsichtlich Ihrer Wirksamkeit, Praxistauglichkeit und Wirtschaftlichkeit zu bewerten.
Um den Mitgliederkreis der Arbeitsgruppe kompetent zu erweitern, werden Kolleginnen und Kollegen gesucht, die die Arbeiten zur genannten Thematik ehrenamtlich mitgestalten wollen. Dabei sollten Bewerber sowohl mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden vertraut sein, als auch umfangreiche Praxiserfahrungen einbringen können. Neben vertieften Kenntnissen der Verfahrenstechniken der Klärschlammbehandlung - insbesondere hinsichtlich der Entseuchung und Verwertung von Klärschlämmen - ist auch Interesse für die im Zusammenhang stehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte erwünscht.
Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdeganges bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-106, Fax: 02242 872-135
E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Aufbereitung von Biogas
Der Fachausschuss AK-8 "Biogas" hat in Abstimmung mit dem Hauptausschuss "Abfall/Klärschlamm" beschlossen, die Arbeitsgruppe AK-8.3 "Aufbereitung von Biogas" einzurichten.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung regenerativer Energiequellen wird durch den Gesetzgeber - analog zum EEG für die Einspeisung von Strom - bereits eine Regelung über die Vergütung von Biogas, das in öffentliche Gasnetze eingespeist wird, diskutiert. Dies zeigt, dass dieser Weg zur Nutzung von Biogas in Zukunft an Bedeutung gewinnen wird.
Für Betreiber von Kläranlagen, landwirtschaftlichen oder abfallwirtschaftlichen Biogasanlagen dürfte sich daher künftig die Einspeisung ins Gasnetz häufig als eine vorteilhafte Alternative zur Verstromung z. B. in Blockheizkraftwerken anbieten. Insbesondere hat die Einspeisung ins Gasnetz den Vorteil, dass die energetische Nutzung an einem Ort erfolgen kann, wo sowohl der Strom als auch die entstehende Wärme mit hoher Effizienz genutzt werden kann.
Bevor Biogas in das öffentliche Gasnetz eingespeist wird, muss dieses entsprechend bestimmter Qualitätsstandards aufbereitet werden. Die neue Arbeitsgruppe AK-8.3 wird sich insbesondere dieser Fragestellung widmen, aber auch die notwendige Aufbereitung vor anderweitigen Nutzungen (Gasmotor, Gasturbine, Brennstoffzelle) behandeln. Ziel ist es, in einem Merkblatt den Anlagenbetreibern praxisgerechte Hinweise insbesondere zu folgenden Aspekten zu geben:
- Qualität des Rohbiogases,
- Qualitätsanforderungen für verschiedene Verwertungswege von Biogas,
- Techniken der Aufbereitung sowie
- wirtschaftliche Aspekte der Biogasaufbereitung.
Um den Mitgliederkreis der Arbeitsgruppe kompetent zu erweitern, werden Kolleginnen und Kollegen gesucht, die die Arbeiten zur genannten Thematik ehrenamtlich mitgestalten wollen. Dabei sollten Bewerber sowohl mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden vertraut sein, als auch umfangreiche Praxiserfahrungen einbringen können. Neben vertieften Kenntnissen der Verfahrenstechniken zur Aufbereitung und Verwertung von Biogas ist auch das Interesse für die im Zusammenhang stehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte erwünscht.
Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdeganges bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-106, Fax: 02242 872-135
E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Vorhabensbeschreibung:
Überarbeitung des Merkblattes ATV-DVWK-M 145 "Aufbau und
Anwendung von Kanalinformationssystemen" und Überführung
in die Merkblattreihe DWA-M 145 "Kanalinformationssysteme"
Mit dem
Merkblatt ATV-DVWK-M 145 "Aufbau und Anwendung von
Kanalinformationssystemen" (November 2000) wurden die Grundlagen
geschaffen, einen einheitlichen Ordnungsrahmen für
Kanalinformationssysteme festzuschreiben. Durch die insbesondere im
EDV-Bereich schnelle und ständige Weiterentwicklung und die
stärkere Verzahnung mit anderen Informationssystemen hält
es die DWA für notwendig, das genannte Merkblatt einerseits zu
aktualisieren und andererseits zu erweitern. Die Aktualisierung ist
besonders durch die Veröffentlichung des Merkblatts ATV-DVWK-M
150-1 "Datenaustauschformat, Teil 1: Zustandserfassung von
Entwässerungssystemen" und den durch die Arbeitsgruppe
ES-8.1 "Zustandserfassung und -bewertung von Abwasserleitungen
und -kanälen außerhalb von Gebäuden" erstellten
und in KA 1/2008 erschienenen Arbeitsbericht "Aktualisierung des
Merkblatts ATV-DVWK-M 150-1" notwendig geworden.
Die
Merkblattreihe DWA-M 145 soll beinhalten:
- Grundlagen zum
Aufbau eines Kanalinformationssystems
- Datenstrukturen
(Grunddaten, Sachdaten etc.)
- Schnittstellen zu unter anderem
Zustands-, Betriebs-, Sanierungs-, Hydraulik-, Kosten- und
Vermessungsdaten
- Schnittstellen zu anderen Informationssystemen
(z.B. Gewässer, Kläranlage, Indirekteinleiter etc.)
-
Verknüpfungen zu anderen Regelwerksblättern der DWA (z. B.
DWA-M 803 "Kostenstrukturen in der Abwassertechnik").
Die
Erarbeitung der Merkblattreihe erfolgt im Hauptausschuss
"Entwässerungssysteme", dort im Fachausschuss ES-1
"Grundsatzfragen/Anforderungen" (Obmann: Prof. Dr.-Ing.
Karl-Heinz Rosenwinkel) durch eine neu zu gründende
Arbeitsgruppe ES-1.6 "Kanalinformationssysteme".
Die
Arbeitsgruppe sollte sich insbesondere aus folgenden Fachleuten
zusammensetzen: Kommunalvertreter, Netzbetreiber, Verbände,
Softwareentwickler, Berater/Ingenieurbüros, Mitarbeiter der
Wasserwirtschaftsverwaltung, Hochschulenvertreter sowie Anwender. Der
Bearbeitungszeitraum ist bis Mitte/Ende 2012 geplant.
Anregungen
und Hinweise zur Erarbeitung des Merkblattes sollen an die
Bundesgeschäftsstelle der DWA gerichtet werden. An der Mitarbeit
interessierte Fachleute werden ebenfalls gebeten, sich an die
Bundesgeschäftstelle zu wenden:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian
Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242
872-126, Fax: 02242 872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Vorhabensbeschreibung:
Überarbeitung und Ergänzung des Merkblattes DWA-M 159
"Kriterien zur Materialauswahl für Abwasserleitungen und
-kanäle"
Der
DWA-Hauptausschuss "Entwässerungssysteme" hat die
Überarbeitung des Merkblattes DWA-M 159 (Dezember 2005)
beschlossen. In der überarbeiteten Fassung des Merkblatts sollen
insbesondere Hinweise gegeben werden, welche die
Entscheidungskriterien zur Materialauswahl argumentativ unterstützen.
Dies beinhaltet, dass ein Leitfaden zur Vorgehensweise einer
quantitativen Bewertung erarbeitet werden soll. Ein weiteres Ziel der
Überarbeitung ist es, ein Kapitel über Materialkennwerte
und eine Übersicht, die als Grundlage zur Auswahl von
Materialien im Kanalbau dienen soll, in das Merkblatt zu integrieren.
Im Rahmen der Überarbeitung ist eine Literaturrecherche geplant,
um die Lebens- und Nutzungsdaueransätze in Bezug auf die
Materialauswahl zusammenzutragen. Diese Übersicht soll Aussagen
dazu enthalten, welche Faktoren die Lebens- und Nutzungsdauer
beeinflussen und wie sich diese auf die Lebens- und Nutzungsdauer der
Materialien auswirken.
Die Erarbeitung des Merkblattes erfolgt
im Hauptausschuss "Entwässerungssysteme", dort im
Fachausschuss ES-1 "Grundsatzfragen/Anforderungen" durch
die Arbeitsgruppe ES-1.5 "Materialanforderungen an
Abwasserleitungen und -kanäle" (Sprecher: Dipl.-Ing. Robert
Brenner). Der Bearbeitungszeitraum ist bis Mitte/Ende 2011 geplant.
Anregungen und Hinweise zur Überarbeitung des
Merkblattes erbitten wir an die Bundesgeschäftsstelle der DWA zu
richten. An der Mitarbeit interessierte Fachleute werden ebenfalls
gebeten sich an die Bundesgeschäftstelle der DWA zu wenden.
Anregungen und Hinweise zur Erarbeitung des Merkblattes
sollen an die Bundesgeschäftsstelle der DWA gerichtet werden. An
der Mitarbeit interessierte Fachleute werden ebenfalls gebeten, sich
an die Bundesgeschäftstelle zu wenden:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian
Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242
872-126, Fax: 02242 872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Vorhabensbeschreibung:
Erstellung des Merkblattes DWA-M 182 "Fremdwasser in
Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden"
In vielen
Entwässerungssystemen führt ein erhöhter
Fremdwasserabfluss zu Problemen beim Betrieb vorhandener
Abwasseranlagen, zu erhöhten Gewässerbelastungen durch
verstärkte Entlastungstätigkeit der vorhandenen
Regenwasserbehandlungsanlagen beziehungsweise zu schlechteren
Reinigungsleistungen der Kläranlagen sowie zu erhöhten
Betriebskosten. Die Fremdwassersanierung ist daher häufig ein
Ziel der betroffenen Netzbetreiber. Erfahrungen der Vergangenheit
zeigten jedoch, dass die Fremdwassersanierung eine sehr komplexe
Aufgabe ist, die nur bei umfassender und systematischer
Herangehensweise erfolgreich gelöst werden kann.
Das
Merkblatt DWA-M 182 "Fremdwasser in Entwässerungssystemen
außerhalb von Gebäuden" soll Planer, Ingenieurbüros,
Kommunen, Verbände sowie Betreiber von Entwässerungssystemen
ansprechen und diesen Personengruppen eine Hilfestellung für den
Umgang mit Fremdwasserproblemen geben. Weiterhin soll eine
systematische Vorgehensweise bei einer Fremdwassersanierung
beschrieben werden, bei der - aufgrund weniger, aber objektiver
Auswertungen zu bisherigen Sanierungserfolgen - auch ein
Schwerpunkt auf die bisher oft vernachlässigte Erfolgskontrolle
geworfen werden soll.
Die Erarbeitung des Themas erfolgt im
Hauptausschuss "Entwässerungssysteme", dort im
Fachausschuss ES-1 "Grundsatzfragen/Anforderungen" durch
die bestehende Arbeitsgruppe ES-1.3 "Fremdwasser"
(Sprecher: Dr.-Ing. Klaus Hans Pecher). Der Bearbeitungszeitraum ist
bis Mitte/Ende 2010 geplant.
Anregungen und Hinweise zur
Erarbeitung des Merkblattes sollen an die Bundesgeschäftsstelle
der DWA gerichtet werden. An der Mitarbeit interessierte Fachleute
werden ebenfalls gebeten, sich an die Bundesgeschäftstelle zu
wenden:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing.
Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.:
02242 872-126, Fax: 02242 872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Vorhabensbeschreibung:
Erarbeitung des Merkblattes DWA-M 221 "Qualitätskriterien
für den Einsatz von Kleinkläranlagen"
Die
Betreiber von Kleinkläranlagen müssen sicherstellen, dass
ihre Anlagen entsprechend den Zulassungen (gemäß AbwV,
allgemeine bauaufsichtliche oder europäische technische
Zulassung) betrieben und gewartet werden. Es kommen nur
Wartungsfirmen in Frage, die über die geforderte Fachkunde
verfügen. Vorgaben zur Erlangung der Fachkunde bestehen jedoch
nur vereinzelt. Auch für den Einbau von Kleinkläranlagen
oder deren Komponenten existieren derzeit keinerlei Anforderungen an
die Qualifikation der ausführenden Firma bzw. deren
Mitarbeiter.
Um diese Lücke zu schließen, plant die
DWA ein Merkblatt DWA-M 221 "Qualitätskriterien für
den Einsatz von Kleinkläranlagen" auf Basis des
gleichnamigen Arbeitsberichtes, der im Oktober 2006 veröffentlicht
wurde.
Ziele der Erarbeitung sind:
- die Festlegung von
Qualitätskriterien für Einbau, Betrieb, Wartung,
Instandhaltung und Überwachung von Kleinkläranlagen,
DWA-Bundesgeschäftsstelle
- Anforderungen an die rechtlichen
und technischen Grundkenntnissen von Personen zu spezifizieren, die
Wartungsarbeiten durchführen, DWA-Bundesgeschäftsstelle
-
Empfehlungen zur inhaltlichen Gestaltung von Wartungsverträgen
zu formulieren. DWA-Bundesgeschäftsstelle
Das Merkblatt
richtet sich an Wartungsfirmen für Kleinkläranlagen und
Behörden. Die Erarbeitung erfolgt in der DWA-Arbeitsgruppe
KA-10.2 "Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen" unter
der Leitung von Dipl.-Ing. Ralf Hilmer. Mit der Fertigstellung ist
Ende 2008 zu rechnen.
Anregungen und Hinweise zur Erarbeitung
des Merkblattes sollen an die Bundesgeschäftsstelle der DWA
gerichtet werden. An der Mitarbeit interessierte Fachleute werden
ebenfalls gebeten, sich an die Bundesgeschäftstelle zu wenden:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Biol. Sabine
Thaler
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242
872-142, Fax: 02242 872-135
E-Mail: thaler@dwa.de
Vorhabensbeschreibung:
Technische Regel wassergefährdender Stoffe für Jauche,
Gülle und Silagesickersäfte
Angebote
zur Mitwirkung bei
DWA-Fachvorhaben
Auf
Initiative des DWA-Fachausschusses IG-6 "Wassergefährdende
Stoffe" und mit Unterstützung der Länderarbeitsgemeinschaft
Wasser (LAWA) wird von der DWA eine Technische Regel
wassergefährdender Stoffe (TRwS) für JGS-Anlagen
erarbeitet, mit der die wasserrechtlichen Anforderungen im Sinne §§
19 g WHG ff und den VAwS der Bundesländer an JGS-Anlagen
konkretisiert werden.
Mit der TRwS 792 "JGS-Anlagen"
sollen bundesweit wasserrechtlich einheitliche, grundlegende
technische und betriebliche Regelungen für die Errichtung und
den Betrieb für JGS-Anlagen sowie die Fremdüberwachung
vorgelegt werden. Vorhandene unter-schiedliche technische und
organisatorische Lösungen für JGS-Anlagen sollen
vereinheitlicht werden und unvollständige Regelungen
konkretisiert werden.
Vor dem Hintergrund von spezifischen
Regelungen der Bundesländer zu dieser besonderen Anlagenart
sowie mit Blick auf die beabsichtigten Änderungen im
Umweltgesetzbuch erscheint eine spezielle TRwS sinnvoll und
erforderlich. Die TRwS soll als DWA-Arbeitsblatt veröffentlicht
werden und damit den Charakter einer allgemein anerkannten Regel der
Technik im Sinne von § 19g (3) WHG besitzen. Sie richtet sich
insbesondere an Behörden, Anlagenbetreiber, Planer und
Sachverständigenorganisationen, die von der Thematik
"JGS-Anlagen" berührt sind.
Die Erarbeitung
erfolgt durch eine neu einzurichtende DWA-Arbeitsgruppe IG-6.14
"JGS-Anlagen" unter der Leitung von Dipl.-Ing. Klaus
Zöller, Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar. Eine
Vorstellung der Arbeitsergebnisse in der Fachöffentlichkeit ist
für 2010 vorgesehen.
Hinweise und Anregungen zu dieser
Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris
Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242
872-102, Fax: 02242 872-135
E-Mail: grabowski@dwa.de
Vorhabensbeschreibung: Überarbeitung des Merkblattes ATV-DVWK-M 253 "Automatisierungs- und Leittechnik auf Abwasseranlagen"
Angebote zur Mitwirkung bei DWA-Fachvorhaben
Die technische Entwicklung der Leittechnik, insbesondere auf dem Gebiet der Vernetzung, der IPC-Systeme sowie der sogenannten "smart-Transmitter" erfordert die Überarbeitung des Merkblattes ATV-DVWK-M 253 "Automatisierungs- und Leittechnik auf Abwasseranlagen" aus dem Jahr 1999. Die klassische Gliederung der Leittechnik in Feldebene, Controller als SPS oder IPC auf der Steuerungs- und Automatisierungsebene und schließlich der Leitebene zur Prozessführung und Dokumentation ist durch die Vernetzung auf Basis des Ethernet und die Verlagerung von "Intelligenz" in die Prozessebene abgelöst und systemtechnisch vollständig verändert worden. Die beschriebene Entwicklung macht eine grundlegende Überarbeitung des ATV-DVWK-M 253 erforderlich.
Bei der Überarbeitung sollen u. a. folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Beschreibung der neuen technischen Entwicklungen,
- Berücksichtigung der neuen Fassung von DWA-M 207 im Hinblick auf Überschneidungen und das Thema "Netzwerke",
- Ergänzung um Netzwerksysteme, Feldbusse, WLAN und Sicherheitsaspekte bei der Nutzung von Web-Technologien und Gerätebeschreibungssprachen,
- betriebliche Anforderungen und Kostenaspekte, Innovationszyklen und Investitionsschutz, heterogene Systeme im Bereich der Leittechnik.
Das Merkblatt richtet sich an Planer, Betreiber von Kläranlagen und Behörden. Die Bearbeitung erfolgt unter der Federführung des DWA-Fachausschuss KA-13 "Automatisierung von Kläranlagen", der von Dr.-Ing. Joachim Reichert (Viersen) geleitet wird. Der Fachausschuss wird zu diesem Zweck eine eigene Arbeitsgruppe gründen.
Die überarbeitete Merkblattfassung soll Ende 2009 vorliegen. An der Mitarbeit interessierte Fachleute werden gebeten, sich bis Ende März 2008 zu wenden an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Biol. Sabine Thaler
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-142, Fax: 02242 872-135
E-Mail: thaler@dwa.de
Vorhabensbeschreibung: Merkblatt DWA-M 149-1 "Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen, Teil 1: Optische Inspektion"
Die optische Inspektion war bisher im Merkblatt ATV-M 143-2 "Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden - Teil 2: Optische Inspektion" (zuletzt Ausgabe 1999) geregelt. Wesentlicher Gegenstand des Merkblattes waren die Anforderungen an die Durchführung sowie die Beschreibung eines Kodiersystems. Bedingt durch die Veröffentlichung von DIN EN 13508-2 "Zustandserfassung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden - Teil 2: Kodiersystem für die optische Inspektion" im September 2003 war das Merkblatt ATV-M 143 - Teil 2 zu überarbeiten. Eine Anwendungshilfe zum Kodiersystem nach DIN EN 13508-2 wurde als Teil 2 der neuen Merkblattreihe DWA-M 149 "Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen" im November 2007 veröffentlicht. Das Thema "Optische Inspektion" selbst soll als Teil 1 dieser Reihe veröffentlicht werden, zumal sich auch hinsichtlich der Verfahren zur optischen Inspektion neue Entwicklungen ergeben haben.
Die Erarbeitung des Merkblattes erfolgt durch die Arbeitsgruppe ES 8.1 "Zustandserfassung und -bewertung von Abwasserleitungen und -kanälen außerhalb von Gebäuden". Sprecher der Arbeitsgruppe ist Dr.-Ing. Martin Keding, Obmann des zuständigen Fachausschusses ES-8 "Zustandserfassung und Sanierung" ist Dr.-Ing. Christian Falk. Der Bearbeitungszeitraum ist bis Dezember 2008 geplant.
Anregungen und Hinweise zur Erarbeitung erbitten wir an die DWA-Bundesgeschäftsstelle zu richten. An der Mitarbeit interessierte Fachleute aus Kommunen, Behörden und Instituten sowie von Seiten der Anwender werden gebeten, sich ebenfalls an die Bundesgeschäftsstelle zu wenden.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-126, 872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Vorhabensbeschreibung: Überarbeitung des Merkblattes ATV-DVWK-M 127-2 und Anpassung an bestehende europäische Berechnungsvorschriften und Normen
Die DWA plant die Fortschreibung des Merkblattes ATV-DVWK-M 127-2 "Statische Berechnung zur Sanierung von Abwässerkanälen und -leitungen mit Lining- und Montageverfahren". Dieser Schritt ist aus Sicht der DWA aufgrund neuer europäischer Normen und Berechnungsvorschriften notwendig geworden. In ihnen wurden unter anderem das Sicherheitskonzept sowie die Lastannahmen (EC 1 und DIN-Fachbericht 101:2003), die Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau (DIN 1054:2003) und die Bemessungsverfahren (z. B. EC 2 und DIN 1045-1:2001) neu formuliert.
Die Überarbeitung des Merkblattes erfolgt durch die Arbeitsgruppe ES 5.4 "Statische Berechnung von Abwasserleitungen und -kanälen". Sprecher der Arbeitsgruppe ist Prof. Bernhard Falter, Obmann des zuständigen Fachausschusses ES-5 "Bau" ist Dipl.-Ing. Jörg-Henning Werker. Der Bearbeitungszeitraum ist bis Dezember 2008 geplant.
Anregungen und Hinweise zur Überarbeitung erbitten wir an die DWA-Bundesgeschäftsstelle zu richten. An der Mitarbeit interessierte Fachleute aus Kommunen, Behörden und Instituten sowie von Seiten der Anwender werden gebeten, sich ebenfalls an die Bundesgeschäftsstelle zu wenden.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-126, 872-184
E-Mail: berger@dwa.de




