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Bauwirtschaft kritisiert zu geringe Dimensionierung des Kanalnetzes
Viele Überschwemmungsschäden wären vermeidbar gewesen
Stuttgart. Die starken Regenfälle der letzten Tage
haben in Baden-Württemberg zu teils heftigen lokalen Überschwemmungen
geführt. Die Folge waren Schäden in Millionenhöhe für Hausbesitzer und
Gemeinden. Dabei wären nach Auffassung der Landesvereinigung
Bauwirtschaft Baden-Württemberg zahlreiche Überschwemmungsschäden
vermeidbar gewesen, wenn das Kanalnetz ausreichend dimensioniert wäre.
„Das Abwassersystem vieler Kommunen hat oft nur eine beschränkte
Leistungskapazität. Dadurch können die gewaltigen Wassermassen nicht
immer gefasst und sicher abgeleitet werden", kritisiert der
Geschäftsführer der Landesvereinigung Dieter Diener. „Wir fordern
deshalb von den Gemeinden eine umgehende Überprüfung ihrer Kanalnetze,
um festzustellen, ob die Leistungskapazitäten noch den heutigen
Erfordernissen entsprechen."
Das Kanalnetz hierzulande ist historisch gewachsen und teilweise bereits
über 80 Jahre alt. Neben dem oft maroden Zustand der Rohre, 17 % der
Kanäle in Baden-Württemberg sind als schadhaft ausgewiesen, wird vor
allem das zu geringe Fassungsvermögen des Abwassersystems zum immer
größeren Problem. Grund hierfür sind zum einen die zahlreichen
Neubaugebiete, die ab Mitte des zwanzigsten Jahrhunderts in den
Gemeinden entstanden sind und die man vielfach einfach nur an das
bestehende Kanalnetz angeschlossen hat, ohne es zu erweitern. Hinzu
kommt die allgemeine Klimaveränderung. Klimaforscher gehen davon aus,
dass die häufigen Starkregenfälle der letzten Jahre in Zukunft sogar
noch zunehmen werden. Mit dieser Entwicklung aber hält der Ausbau der
Entwässerungssysteme im Land schon lange nicht mehr Schritt.
Die Landesvereinigung Bauwirtschaft appelliert daher an alle Kommunen in
Baden-Württemberg, ihre Kanalpläne auf die aktuellen Notwendigkeiten
hin zu überprüfen und den Investitionsbedarf für die nächsten Jahre
festzulegen. Zu klären sei insbesondere, ob die Auslegung der Kanäle den
zu erwartenden Niederschlagsmengen entspricht und ob es mögliche
Schwachstellen im Falle eines so genannten Katastrophenregens gibt.
Überprüft werden müssten aber auch andere Maßnahmen wie z.B. die
ausreichende Dimensionierung von Regenrückhaltebecken und Talsperren
oder die Leistungskapazität von natürlichen Gewässern, die große
Wassermengen aufnehmen sollen.
Dieter Diener sieht die Kommunen zudem noch aus einem anderen Grund in
der Pflicht: "Seit einigen Jahren erheben Gemeinden eine spezielle
Niederschlagswassergebühr mit der Begründung, dass auch dieses Wasser
abgeführt werden muss und die Kanalisation zusätzlich belastet. Wenn
also schon dafür Gebühren erhoben werden, dann ist die Kommune auch in
der Pflicht...mehr:
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