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Zur Sache Fremdwasser
Ich weiß, dass viele Kanalnetz- und Kläranlagenbetreiber das Thema Fremdwasser nicht mehr hören können. „Seit Jahren geben wir Unsummen für die Sanierung unserer Leitungen aus, aber eine Verminderung des Fremdwasseranfalls können wir nicht feststellen!" So oder so ähnlich klagen viele Unternehmensträger ihr Leid, wenn wieder einmalgemahnt wird, in das Kanalnetz zu investieren, um Leitungen zu sanieren und dicht zu bekommen. Doch leider lässt sich der Erfolg einer Sanierungsmaßnahme nicht so ohne weiteres erkennen oder gar nachweisen. Dafür gibt es zu viele Einflüsse, die für das Eindringen von Fremdwasser verantwortlich sind. Nur mit Geduld und jahrzehntelanger Sanierungsarbeit kann in der Regel mit einem messbaren Erfolg gerechnet werden. Doch es wäre fatal, diesen Umstand als Vorwand zu nehmen, tatenlos zuzusehen. Es wird nur noch schlimmer für unsere Nachkommen. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass im neuen WHG § 54 Abs. 1 Abwasser und Schmutzwasser zum ersten Mal wasserrechtlich definiert werden. „Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen odersonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) ..."Daraus kann man folgern, dass das „damit zusammen abfließende Wasser" auch Fremdwasser ist und demnach als Schmutzwasser gilt
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Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 2 - 2011
Autor:
Manfred Fischer




