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Martin Weyand anlässlich des Beitrags des ARD-Magazins "Plusminus" zur Trinkwasserqualität
Bei diesem Thema müssen zwei Dinge klar getrennt werden: die
Trinkwasserqualität an sich und der Betrieb der Hausinstallationen in
den Gebäuden. Denn die Trinkwasserqualität in Deutschland ist
nachweislich gut bis sehr gut. Das hat auch eine Studie des
Umweltbundesamtes bestätigt. Die deutschen Wasserwerke arbeiten darüber
hinaus ständig daran, die ohnehin schon hohe Wasserqualität noch zu
verbessern.
Damit jedoch die von den Wasserversorgern einwandfrei gelieferte
Trinkwasserqualität auch beim Verbraucher ankommt, müssen die
Wasserinstallationen in den Gebäuden den technischen Standards
entsprechen und regelmäßig gewartet werden. Die deutsche
Trinkwasserverordnung schreibt vor, dass nicht nur bei Planung und Bau,
sondern auch beim Betrieb von Hausinstallationen bestimmte technische
Regeln zu beachten sind. Die Trinkwasserqualität in Gebäuden kann
andernfalls durch Fehler und Mängel bei Hausinstallationen
beeinträchtigt werden. Ein Beispiel hierfür ist der Einsatz ungeeigneter
Werkstoffe. Unzureichende Isolierung des Kaltwassersystems und falscher
Betrieb des Warmwassersystems können zum Beispiel das unerwünschte
Wachstum von Legionellen fördern.
Aus gutem Grund legt daher das Bundesgesundheitsministerium in der Trinkwasserverordnung Pflichten für die Betreiber von Hausinstallationen fest. Dabei bietet die Anwendung der Technischen Regeln (DVGW-Regelwerk) dem Betreiber eine wichtige Basis zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen in der Trinkwasserverordnung. Die Trinkwasserversorger entnehmen in ihren Gewinnungs- und Versorgungsgebieten regelmäßig Proben und untersuchen diese auf ihre Reinheit, so dass die Einhaltung der strengen Trinkwassernormen gesichert ist. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden und Umweltämtern."
Weitere Informationen
Frank Brachvogel
Pressesprecher
Telefon 0 30 / 300 199-1160
E-Mail presse@bdew.de
Quelle:
http://www.bdew.de/internet.nsf/id/DE_20110802-PS-Martin-Weyand-anlaesslich-des-Beitrags-des-ARD-Magazins-Plusminus-vom-2-August-zur-T




