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12.03.2010 03:50

Klärwerk.info / Fachwissen / Recht und Gesetze / Beiträge zum Energieeinspeisegesetz (EEG)

Beiträge zum Energieeinspeisegesetz (EEG)

27.02.2010
Netz- und Speicherausbau dringend erforderlich 
06.06.2009
Bundeskabinett verabschiedet zwei EEG-Verordnungen 
26.03.2009
Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Biogasanlagen 
23.11.2008
EEG 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht 
19.07.2008  Firmenbeirat des Fachverbandes Biogas e.V. erwartet neuen Aufschwung in der Biogasbranche 
13.07.2008  BEE zur Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
09.06.2008  Auch Kläranlagen können Energie erzeugen
03.05.2008  Solarenergieforscher unterstützen die Weiterentwicklung des EEG 
21.02.2008  Parlamentarisches Verfahren zum EEG beginnt 
03.02.2008  Lackmann: Kommissionsentwurf schafft Grundlage für 20 Prozent Erneuerbare Energien bis 2020 
01.12.2007  Stellungnahme der AöW zum EEG-Entwurf 
07.11.2007  Handlungsempfehlungen zur EEG-Novelle bieten keine Perspektive für Biogasbranche 
07.11.2007  Erfahrungsbericht 2007 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 

 


Netz- und Speicherausbau dringend erforderlich

Vernünftiger Energiemix aus regenerativer und konventioneller Erzeugung notwendig

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist aus Sicht des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) grundsätzlich ein Erfolg. Auch mit Hilfe des EEG seien aus einer Vision anwendungsfähige Technologien geworden, die zusammen mit konventioneller Erzeugung eine echte Perspektive für das Industrieland Deutschland bieten. "Jetzt stehen wir an einem Wendepunkt: Das große Thema der letzten zehn Jahre war, den Erneuerbaren Energien den entscheidenden Entwicklungsschub zu geben. Das große Thema der nächsten zehn Jahre wird der dringend notwendige Ausbau der Stromnetze und der Ausbau und die Erforschung von neuen Speichertechnologien sein", sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag über das zehnjährige Bestehen des EEG.

Ohne neue Stromautobahnen werde es zum Beispiel nicht möglich sein, den vor allem im Norden produzierten Windstrom in die Verbrauchszentren in West- und Süddeutschland zu transportieren. Auch in den Verteilungsnetzen, also in Nieder-, Mittel- und Hochspannung, sei an immer mehr Orten ein verstärkter Netzausbau zum Transport von Photovoltaik-, Biomasse- oder Windstrom nötig. "Wir brauchen außerdem neue Speicherkapazitäten und neue Speichertechnologien, ohne die es nicht gelingen wird, den wachsenden Anteil der stark wetterabhängigen Einspeisung von Ökostrom sicher in die Energieversorgung Deutschlands zu integrieren", betonte Müller.

Das Ziel der Bundesregierung, bis 2020 einen Anteil der Erneuerbaren von 30 Prozent zu erreichen, sei ambitioniert, aber machbar. "Wir bekennen uns klar zum Klimaschutz. Es muss aber allen klar sein: Allein mit Erneuerbaren werden wir auf sehr lange Sicht nicht klarkommen. Wir können uns nicht den Luxus leisten, nur die Zukunft einiger weniger Erzeugungsarten zu diskutieren. Die Kombination aus Erneuerbaren Energien und effizienter konventioneller Erzeugung - das ist der Weg", sagte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Ein wichtiger Aspekt dürfe zudem nicht übersehen werden: Die Verbraucher in Deutschland hätten seit dem Inkrafttreten des EEG eine Menge Geld gezahlt, um den Erneuerbaren zum Durchbruch zu verhelfen. Allein im Jahr 2009 betrugen die Mehrkosten durch Ökostrom rund 4,9 Milliarden Euro, für 2010 ist mit Mehrkosten von 8,2 Milliarden Euro zu rechnen. "Es kommt jetzt darauf an, die Erneuerbaren marktfähig zu machen: Schritt für Schritt sollten die Erneuerbaren aus dem derzeitigen Subventionsmodell in den Wettbewerbsmarkt integriert werden", so Müller.

Weitere Informationen

Jan Ulland
Stv. Pressesprecher
Telefon 0 30 / 300 199-1162
E-Mail presse@bdew.de

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Bundeskabinett verabschiedet zwei EEG-Verordnungen

Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll auch in Zukunft die Stabilität der Elektrizitätsnetze nicht beeinträchtigen und so effizient wie möglich vorangetrieben werden. Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskabinett heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel zwei Verordnungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet: Die Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen und die Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus des EEG. „Beide Verordnungen werden dafür sorgen, dass sich die erneuerbaren Energien im Strombereich weiter dynamisch entwickeln", so Gabriel. Die Systemdienstleistungsverordnung regelt technische Anforderungen für Windenergieanlagen, die verstärkt Kraftwerkseigenschaften wahrnehmen sollen. Mit der Verordnung über den Ausgleichsmechanismus wird die bisher physikalische auf eine finanzielle Wälzung umgestellt.

(Den vollständigen Artikel lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von EUWID Neue Energien.)

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Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Biogasanlagen

Antrag der Beschwerdeführer gegen § 19 EEG vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Sachen "Anlagensplitting" begrüßt. Die Richter hatten heute den Eilantrag eines großen Biogasanlagenparks zurückgewiesen, der die Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz für verfassungswidrig hielt. "Sobald die Entscheidungsgründe vorliegen, werden wir diese genau prüfen", sagte Gabriel.
Das neu am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat klargestellt, dass das "Anlagensplitting" unzulässig ist - und zwar auch für bereits bestehende Anlagen. Dabei geht es um das in der Vergangenheit praktizierte Aufteilen großer Anlagenparks in mehrere Anlagen, um auf diese Weise höhere Vergütungen zu erzielen. Gegen diese Regelung wandten sich die Beschwerdeführer mit ihrem Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht. Ihr Antrag auf Einstweilige Anordnung wurde nunmehr vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen.
Nach Auffassung der Bundesregierung war das "Anlagensplitting" bereits nach der vorherigen Fassung des EEG aus dem Jahr 2004 unzulässig. Dies hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren wiederholt öffentlich deutlich gemacht.

https://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/43213.php

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EEG 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Der Bundespräsident hat das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften (EEG 2009) am 25. Oktober 2008 unterschrieben. Es ist heute, 31.10.2008, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2074.pdf

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Firmenbeirat des Fachverbandes Biogas e.V. erwartet neuen Aufschwung in der Biogasbranche

Freising. Der Firmenbeirat des Fachverbandes Biogas e.V. begrüßt die Beschlüsse
des neuen EEG, wie sie zum 1. Januar 2009 in Kraft treten werden.
Die Mitglieder des Firmenbeirates freuen sich über das positive Ergebnis der
intensiven und konstruktiven Gespräche der vergangenen Wochen, die mit
vielen Wahlkreisabgeordneten und Interessenvertretern geführt worden sind.
Das EEG gibt viele neue Impulse, um die Biogasbranche in Deutschland
nachhaltig zu beeinflussen.
Aufgrund der Gesetzesfestlegung im Juni hat sich die Nachfrage bisher deutlich
belebt, wobei durchaus noch eine Verunsicherung am Markt zu spüren
ist. Zu bedauern ist hier insbesondere, dass ein gesundes Grundvertrauen
des Marktes in das EEG durch das lange Tauziehen in Mitleidenschaft gezogen
worden ist. Besonders wichtig ist es deshalb jetzt, den NawaRo-
Preisschock des vergangenen Jahres zügig zu überwinden, wofür die Novelle
zweifelsohne eine Reihe geeigneter Instrumente bereithält.
Um dieses Ziel schnellstmöglich umzusetzen, müssen die neuen Regelungen
des EEG wie beispielsweise der Gülle-, Landschaftspflege und
Luftreinhaltebonus im Detail geklärt und auch kommuniziert werden. Nur so
lässt sich die noch bestehende Diskrepanz zwischen dem hohen Nachfrageaufkommen
einerseits und der zugleich erkennbaren Zurückhaltung bei der
Umsetzung andererseits, überwinden. Der Firmenbeirat begrüßt daher die
konsequente Aufklärungsarbeit des Fachverbandes Biogas durch bundesweite
EEG Informationsveranstaltungen und erwartet, dass die noch fehlende
Investitionsbereitschaft damit überwunden wird.
Des weiteren erwartet der Fachverband Biogas, dass insbesondere landwirtschaftlich
integrierte Hofanlagen bis 150 kWel die Triebkraft der mittelfristigen
Marktentwicklung darstellen werden. Es ist davon auszugehen, dass in diesem
Leistungsbereich die stärkste Nachfrage erfolgen wird. Gerade veredelungsintensive
Betriebe können trotz der weiterhin bestehenden Unsicherheit
durch die Rohstoffpreise wirtschaftlich ertragreiche Biogasprojekte realisieren.
Parallel wird aufgrund der Gasnetzzugangsverordnung, des ebenfalls verabschiedeten
Wärmegesetztes und der nun geklärten Bedingungen im EEG
auch die Gaseinspeisung weiter an Bedeutung gewinnen.
Als grundsätzliche Tendenz ist zu erwarten, dass sich das Auftragsvolumen
der gesamten Branche nun auf viele kleinere Projekte verteilen wird und hierdurch
ebenso mit einem steigenden Personalaufwand zu rechnen ist. Inwieweit
diese Entwicklungen Auswirkungen auf die Preisgestaltung der Hofanlagen
haben werden oder ob Kostensenkungseffekte durch Serienproduktion
diese kompensieren können, bleibt zunächst abzuwarten.
In der Summe der ersten Reaktionen kommt der Firmenbeirat des Fachverbandes
Biogas deshalb zu dem Schluss, dass nach anfänglichen Informationsdefiziten
der Markt sich erholen wird. Das volle Potenzial wird sich jedoch
erst im Jahr 2009 entfalten, mit einem neuen Bau-Boom ist allerdings nicht zu
rechnen. Insgesamt wird nach den Einbrüchen im Jahr 2008 erwartet, dass
sich das zukünftige Gesamtvolumen des Marktes eher auf einem mit 2007
vergleichbaren Niveau weiter entwickeln wird. Äußere Markteinflüsse wie Ölpreisentwicklung
und Klimaschutzanreize könnten die Marktentwicklung positiv
beeinflussen.

Kontakt:
Andrea Horbelt Hendrik Becker
Pressesprecherin Sprecher Firmenbeirat
Geschäftsstelle Freising PlanET GmbH
Tel.: 0 81 61 /98 46 63 Tel.: 0 25 64 / 39 50 0
E-Mail: ho@biogas.org E-Mail: info@planet-biogas.com

Der Fachverband Biogas e.V. ist mit über 3.000 Mitgliedern die größte deutsche Interessenvertretung
der Biogas-Branche. Er vereint Betreiber, Planer und Anlagenbauer.

http://www.biogas.org/

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BEE zur Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Wachstum Erneuerbarer Energien kommt mit Verzögerung

Berlin, 06. Juni 2008 Die heute im Deutschen Bundestag beschlossene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) macht den Weg frei für weiteres Wachstum der Erneuerbaren Energien in Deutschland. „Mit dem neuen EEG hat die Erneuerbare-Energien-Branche klare Investitionsbedingungen. Der Ausbau der klimafreundlichen Stromversorgung kann weiter gehen", freut sich Dietmar Schütz, Präsident des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) über das Gesamtergebnis der EEG-Debatte. Das EEG legt neue Vergütungssätze für Strom aus Wind, Wasser, Sonne, Bioenergie und Geothermie fest. Leichte Erhöhungen für Windstrom und Biomasse sollen die massiven Preissteigerungen auf den Rohstoffmärkten teilweise kompensieren. Diese hatten sich zuletzt als Wachstumsbremse erwiesen.

„Leider konnte sich die Koalition nicht darauf verständigen, die dringend notwendigen Verbesserungen sofort wirksam werden zu lassen", kritisiert Dietmar Schütz. Das Gesetz wird erst zum 01. Januar 2009 in Kraft treten. Nun ist zu befürchten, dass insbesondere viele Biogasanlagen bis zum Jahresende in große wirtschaftliche Probleme geraten. In allen Teilbranchen, für die Verbesserungen beschlossen worden sind, droht ein Aufschub der Investitionen auf das nächste Jahr. Entsprechend verschiebt sich mit dem Wachstum dieser Branchen auch ihr Beitrag zu den deutschen Klimaschutzzielen.

Neues EEG entlastet Verbraucher
Das EEG und der weitere Ausbau Erneuerbarer Energien ermöglichen dem Stromverbraucher einen Weg aus der Kostenfalle der Stromproduktion auf Basis fossiler Brennstoffe. Zudem vermindern sie die Importabhängigkeit von diesen Rohstoffen. Heute beträgt die EEG-Umlage etwa 0,7 Cent pro Kilowattstunde. Ein durchschnittlicher Haushalt zahlt damit nicht mehr als 2 Euro pro Monat für die Förderung Erneuerbarer Energien. Der Anteil an der Stromrechnung beträgt damit nur etwa 3 Prozent. Die EEG-Umlage gibt die Differenzkosten zwischen EEG-Vergütung und übrigen Strombezugskosten an die Verbraucher weiter. Nach Berechnungen des BEE wird sie nicht über das heutige Niveau steigen und bereits ab 2012 wieder absinken. Grund sind die ständig steigenden Marktpreise für konventionellen Strom, während auch das neue EEG jährlich sinkende Vergütungssätze vorschreibt. Zuletzt hatte mit E.ON der größte deutsche Energieversorger zugegeben, dass er die Energiepreisexplosion in keinem seiner Szenarien berücksichtigt habe. Aus demselben Grund sind viele Abschätzungen der EEG-Umlage, die in den letzten Tagen kursierten, völlig überhöht. Tatsächlich wird der Mix aus Erneuerbaren Energien bereits deutlich vor dem Jahr 2020 günstiger sein als Strom aus konventionellen Quellen.

Pressekontakt:
Björn Klusmann, BEE-Geschäftsführer
030-27 58 17 00
presse@bee-ev.de

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Auch Kläranlagen können Energie erzeugen

Erste Aufgabe von Kläranlagen ist die Reinigung von Abwasser. Daneben leisten Kläranlagen schon seit vielen Jahrzehnten einen Beitrag zur Stromerzeugung durch Verstromung des bei der Klärschlammbehandlung anfallenden Klärgases. Auf diese Weise waren die Kläranlagen im Jahr 2006 mit 1,3 Prozent an der Stromerzeugung aus regenerativen Energien beteiligt. Über Blockheizkraftwerke tragen Kläranlagen aber auch zur Wärmeerzeugung bei. Der gesamte Wärmebedarf in Deutschland wird auf das etwa Dreifache des Stromverbrauchs beziffert.
Durch Ausrüstung aller 2 200 großen Kläranlagen (größer als 10 000 Einwohnerwerte) mit Blockheizkraftwerken und durch Verbesserung der bestehenden Anlagen ließe sich die Stromproduktion aus Klärgas verdoppeln. Hierzu müssten allerdings staatlicherseits Anreize geschaffen werden. Die aktuellen Entwürfe zum Erneuerbare-Energien-Gesetz sehen weiterhin eine Schlechterstellung von „Klärgas-" gegenüber „Biogasstrom" vor, worauf die DWA bereits im Dezember 2007 in einer an die Bundesregierung gerichteten Stellungnahme aufmerksam gemacht hat. Andererseits sind Kläranlagen die größten kommunalen Energieverbraucher. Ihr Stromverbrauch liegt bei 4,4 TWh pro Jahr (zum Vergleich: Schulen 3 TWh jährlich, Straßenbeleuchtung 3,4 TWh jährlich). Es wird geschätzt, dass durch Energiesparmaßnahmen und Optimierung des Betriebes bis zu 25 Prozent des gesamten Stromverbrauchs von Kläranlagen eingespart werden können. Bei verbesserten Rahmenbedingungen könnten auch in Faulbehältern auf Kläranlagen zusätzlich geeignete Bioabfälle behandelt werden (Co-Fermentation). Die Stromerzeugung aus den entstehenden Gasen könnte so um mehr als 25 Prozent gesteigert werden, ohne dass wesentliche bautechnische Erweiterungen auf den Kläranlagen erfolgen müssten. Weitere Argumente für die verstärkte Verwertung von Bioabfällen auf Kläranlagen sind die hohen Sicherheitsstandards und die gesicherte Reststoff- und Abwasserentsorgung.
Quelle: Korrespondenz Abwasser Heft 6/08

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Solarenergieforscher unterstützen die Weiterentwicklung des EEG

Am 5. Mai werden im Bundestag Interessengruppen und Sachverständige angehört zur Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und der Anpassung seiner Vergütungssätze. Für die Solarenergieforscher nimmt Prof. Dr. Eicke Weber als Sprecher des ForschungsVerbunds Sonnenenergie (FVS) Stellung: "Der FVS unterstützt eine Weiterentwicklung des EEG, insbesondere die aus dem Erfahrungsbericht des Bundesumweltministeriums resultierenden Vorschläge zur Novellierung. Durch die vorgesehene Neuregelung des EEG werden sowohl den Marktteilnehmern als auch der Forschung die richtigen Signale gegeben, um Kostensenkung und Innovation voranzutreiben." Weber gibt aber zu bedenken: "Die Anpassung der Vergütungsstruktur des ...
Lesen Sie weiter unter:
http://idw-online.de/pages/de/news257811

Weitere Informationen im Internet unter
http://www.FV-Sonnenenergie.de.

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Parlamentarisches Verfahren zum EEG beginnt

Am Donnerstag, den 21.2.2008 berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung über den Regierungsentwurf des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG). Die erste Lesung dient lediglich der Überweisung an die zuständigen Bundestagsausschüsse und einer ersten inhaltlichen Diskussion von Grundsatzfragen. Die inhaltliche Arbeit findet in den kommenden Wochen nach der ersten Lesung in den Ausschüssen, federführend durch den Umweltausschuss, statt. In den Ausschüssen wird der Gesetzentwurf von Fachpolitikern aller Fraktionen überprüft. Änderungen und Vorschläge werden in der zweiten Lesung behandelt.
Lesen Sie HIER die aktuelle Stellungnahme des Fachverband Biogas e.V.
www.biogas.org/datenbank/file/notmember/fach/FvB-Kurzstellungnahme_EEG-190208.pdf

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Lackmann: Kommissionsentwurf schafft Grundlage für 20 Prozent Erneuerbare Energien bis 2020

Die EU-Kommission hat heute den Richtlinienentwurf zur Förderung Erneuerbarer Energien in Europa vorgelegt. Danach soll sich der Anteil Erneuerbarer Energien am deutschen Endenergieverbrauch auf mindestens 18 Prozent im Jahre 2020 verdoppeln. „Der heutige Richtlinienentwurf der EU-Kommission bietet eine gute Grundlage, um 20 Prozent Erneuerbare Energien bis 2020 in der Europäischen Union zu erreichen. In den jetzt anstehenden Beratungen im Ministerrat und im Europäischen Parlament müssen allerdings einige Details präzisiert und verbessert werden", sagte Johannes Lackmann, Präsident des Bundesverbandes Erneuerbare Energie. „Die vorgeschlagenen Regelungen erlauben es, Erneuerbare Energien im Strom-, Wärme und Kraftstoffbereich EU-weit auszubauen. Die deutsche Gesetzgebung muss nun mit der EEG-Novelle, dem Erneuerbaren Wärmegesetz und der Biokraftstoffförderung den richtigen Rahmen setzen, damit Deutschland die wirtschaftlich und technisch problemlos zu erreichenden Ziele auch schafft."

Im Vorfeld des heutigen Richtlinienvorschlags drohte Deutschland ein verpflichtender Zertifikate-Handel für Erneuerbare Energien. Dieser hätte das weltweit in über 40 Staaten übernommene För-dersystem Deutschlands für Erneuerbare Energien (EEG) ausgehöhlt, ihren Ausbau in Europa gebremst und deutlich zu Lasten der Verbraucher verteuert. „Es ist insbesondere dem Engagement des Bundesumweltministers zu verdanken, dass die EU-Kommission von ihren ursprünglichen Plänen Abstand genommen hat", so Lackmann.

Der heute von der EU-Kommission ebenfalls vorgestellte Vergleich europäischer Fördersysteme Erneuerbarer Energien betont die Überlegenheit der Einspeisesysteme. Als besonders effizient und wirksam hat sich das deutsche EEG erwiesen. Bereits knapp ein Fünftel der Erneuerbaren Energien in der EU kommen aus Deutschland. „Der heutige Richtlinienentwurf garantiert das erfolgreiche Modell der Einspeisevergütung, das in den meisten EU-Staaten inzwischen angewendet wird. So kann die Branche der Erneuerbaren Energien in Europa weiterhin Vorreiter für innovative Technolo-gien und Klimaschutz bleiben. Wenn in den nächsten Jahren über ein einheitliches Fördersystem in der EU entschieden wird, kann dies nur ein EU-weites Einspeisesystem sein", betonte Lackmann.

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Stellungnahme der AöW zum EEG-Entwurf

Das Ministerium begründet die Neufassung damit, dass es „ ...effizienter und einfacher (wird). Die bewährten Grundstrukturen bleiben erhalten. Gerade weil das EEG so erfolgreich ist, sind jedoch Anpassungen notwendig geworden. Die Effizienz wird gesteigert, indem die einzelnen Erneuerbaren zielgenauer gefördert werden".Die öffentliche Wasserwirtschaft will mit der verstärkten Nutzung von Klärgas einen weiteren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten. Damit dies gelingt, fordert die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. die Bundesregierung auf, die Potentiale zur Gewinnung von Energie aus Kläranlagen stärker zu fördern und energetisch und volkswirtschaftlich sinnvolle Regelungen zu treffen. Leider verschlechtert sich die Förderung bei Klärgas erheblich, so dass durch den aktuellen Gesetzesentwurf eher mit einem Rückgang der energetischen Nutzung von Klärgas zu rechnen ist. Dies ist umso bedauerlicher, als dass in Deutschland erhebliche Klärgaspotenziale noch nicht genutzt werden. Die Potenziale der Klärgasnutzung könnten gesteigert werden:

  • Derzeit sind nur bei den großen Kläranlagen Blockheizkraftwerke vorhanden. Die meisten Anlagen sind bereits mehrere Jahre im Einsatz, so dass die elektrischen Wirkungsgrade im Mittel bei 30% liegen. Moderne Blockheizkraftwerke können jedoch einen Wirkungsgrad von 35 % bis 40% erreichen.
  • Kleinere Kläranlagen mit Ausbaugröße von 10.000 bis 100.000 Einwohnerwerten verfügen in der Regel nicht über ein Blockheizkraftwerk, da bei der heutigen Fördermöglichkeit eine Investition in die Anlagen nicht wirtschaftlich ist.
  • Ein weiteres erhebliches Potenzial besteht in den Faulraumkapazitäten vieler Kläranlagen. Die vorhandenen Anlagen können im Rahmen der bestehenden Prozesse weitere organische Abfälle aufnehmen (z. B. Bioabfälle, Fette etc.). Das dadurch anfallende höhere Gasaufkommen von bis zu 100% ließe sich kurzfristig energetisch nutzen.

Um diese zusätzlichen Potenziale wirtschaftlich nutzen zu können, müsste das Gesetz einige Voraussetzungen schaffen. Klärgasgewinnung aus nach hohen Umweltstandards errichteten Anlagen ist ökologisch höher zu bewerten als der Bau zusätzlicher Anlagen. Es nicht nachzuvollziehen, warum ausgerechnet die Nutzung von Klärgas gewonnen aus Siedlungsabwässern wesentlich schlechter vergütet wird als die Verwertung von Gülle oder nachwachsenden Rohstoffen. Zur Gleichbehandlung des Gases aus Kläranlagen sind daher

  • die Einspeisevergütungen in § 29 an die in § 31 anzupassen,
  • auch bei Klärgasnutzung eine zusätzliche Förderung bei Kraftwärmekopplung analog § 31 (4) und
  • die gleiche Degression der Vergütungssätze in Höhe von 1% gemäß § 24 vorzusehen.

Die Förderung erneuerbarer Energien darf nicht nur davon abhängen, ob die gewonnene Energie in Netze eingespeist wird. Damit werden mit der Überleitung verbundene Leitungsverluste gefördert. Der Entwurf sieht vor, Strom erzeugt auf Klärgasbasis mit 7,11 ct/kWh (bis 500 kW) beziehungsweise 6,16 ct/kWh (zwischen 500 kW und 5 MW) zu vergüten. Werden von diesen Vergütungssätzen bei Selbstnutzung 18 ct/kWh allerdings abgezogen, ist jegliche Förderung für Strom aus klärgasbetriebenen Energieerzeugungsanlagen ausgeschlossen.

Durch die vorgelegte Definition des Anlagebegriffes in § 22 würden die selbständigen BHKW-Module zusammen gerechnet und somit die Vergütungssätze reduziert werden. Größere Anlagen fallen komplett aus der Förderung. Gerade im Bereich der klärgasbetriebenen EEG-Anlagen gibt es allerdings häufig mehrere BHKW-Module, die in einem Klärwerk betrieben werden.

Gemäß § 19 (1) erfolgt ein Anspruch auf EEG-Vergütung nur bei ausschließlicher Verwendung von erneuerbaren Energien. Diese Ausschließlichkeitsbedingung wird den Anforderungen der Praxis nicht gerecht. Für den Fall von Klärgasmangel, bei erhöhtem Wärmebedarf oder Stromausfall müssen viele Anlagen so ausgerichtet sein, dass ein zweiter Energieträger verwendet werden kann. Diese notwendige zusätzliche Sicherheit für den Betrieb darf nicht zu einem generellen Ausschluss der Förderung führen, da hierdurch innovative Erzeugungskonzepte mit hoher Versorgungssicherheit verhindert werden.

Die in § 20 vorgesehene ausschließliche Lieferung an den Netzbetreiber bzw. die Verpflichtung zur Vorankündigung einer Veräußerung an Dritte zum 30.09. des Vorjahres behindern massiv die Förderung von erneuerbaren Energien. Dort, wo Erneuerbare Energien einen günstigen Marktpreis erzielen, wird durch diese Regelung zu Gunsten der Netzbetreiber die Veräußerung zu Marktpreisen verhindert.

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Handlungsempfehlungen zur EEG-Novelle bieten keine Perspektive für Biogasbranche 

Die am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten
Handlungsempfehlungen zur Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
(EEG) sind eine Enttäuschung für die deutsche Biogasbranche. „Mit einem Plus
von einem Cent beim Bonus für Nachwachsende Rohstoffe und bei der
Grundvergütung für Kleinanlagen sowie einem Cent bei einem Gülleeinsatz von
mindestens 30 % ist der Branche nicht geholfen. Dabei handelt es sich wohl eher
um Symbolpolitik als um den ernsthaften Versuch, der in der schwersten Krise
seit ihrem Bestehen steckenden Biogasbranche eine Zukunftsperspektive
aufzuzeigen," kommentierte der Präsident des Fachverbandes Biogas e.V., Josef
Pellmeyer, die Empfehlungen zur Überarbeitung des EEG.

Bild: Ansicht Blockheizkraftwerk

Bild FW-Gas-EEG-Novelle-F.JPG
 Nur im Ansatz gingen die angedachten Veränderungen in die richtige Richtung.
Die Höhe der Zuschläge reiche jedoch nicht aus, um den starken Preisanstieg bei den Nachwachsenden Rohstoffen annähernd abzufangen. Zusätzlich sei
geplant, eine jährliche Absenkung der Bonus-Vergütungen (z.B. für Nachwachsende Rohstoffe) einzuführen. „Dies ist de facto wieder eine Senkung der Einspeisevergütungen und läuft daher den Intentionen zuwider, der Branche
zu helfen. Dieses Vorhaben ist in der derzeitigen Krise der Biogasbranche völlig inakzeptabel," so Pellmeyer.

Wichtig sei, dass der Bonus für Nachwachsende Rohstoffe (NawaRo) die Kosten für den Anbau oder Einkauf dieser Einsatzstoffe abdecke. Dies sei am einfachsten und gerechtesten mit der vom Fachverband Biogas e.V. vorgeschlagenen Einführung einer Biomassemarktkomponente möglich.
Diese Marktkomponente zeichnet für die Höhe des NawaRo-Bonus in
abgeschwächter und geglätteter Form die Entwicklung des
Erzeugerpreisdurchschnitts für pflanzliche Produkte nach. Die jährliche
automatische Anpassung würde der Biogasbranche Investitionssicherheit geben
und Verwerfungen innerhalb der Landwirtschaft vermeiden, weil sich die
Konkurrenzfähigkeit der Biogasanlagen gegenüber Vieh haltenden Betrieben
nicht erhöhen würde. Darüber hinaus müsse die Gülleverwendung in kleinen,
Standort angepassten Biogasanlagen reizvoller werden. Pellmeyer machte ganz
deutlich, „wenn das erneuerbare Multitalent Biogas in Deutschland politisch
weiterhin gewollt ist, dann müssen die Empfehlungen deutlich nach oben
korrigiert werden".

7.11.2007.
Ihre Ansprechpartner für Rückfragen:
Andrea Horbelt
Tel.: 08161/984663
E-Mail: ho@biogas.org
Der Fachverband Biogas e.V. ist mit knapp 3.000 Mitgliedern die größte deutsche
Interessenvertretung der Biogas-Branche. Er vereint Betreiber, Planer und Anlagenbauer.
Fachverband Biogas e.V. Angerbrunnenstr. 12 D-85356 Freising
Tel.: +49 (0) 8161 / 98 46 60 Fax: +49 (0) 8161 / 98 46 70 www.biogas.org

(nach oben)


Erfahrungsbericht 2007 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 

EEG-Erfahrungsbericht 2007

gemäß § 20 EEG
vorzulegen dem Deutschen Bundestag
durch
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
im Einvernehmen mit
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
und
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Beschlossen vom Bundeskabinett am 7. November 2007

Einführung zum Bericht:
Angesichts des dynamischen Ausbaus der Erneuerbaren Energien (EE) ist ein regelmäßiges
Monitoring der bestehenden Förderinstrumente notwendig, das im Bedarfsfall in einer
Anpassung der bestehenden Regelungen an die tatsächlichen Entwicklungen mündet. Das
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein wichtiges und erfolgreiches Instrument zur
Förderung Erneuerbarer Energien und hat dazu geführt, dass im Strombereich eine
besondere Dynamik zu beobachten ist. Nach § 20 EEG vom 21. Juli 2004 ist dem Deutschen
Bundestag durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(BMU) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
(BMWi) bis zum 31.12.2007 (und danach alle vier Jahre) ein Erfahrungsbericht zum EEG
vorzulegen.
Der vorliegende Erfahrungsbericht beschreibt neben den politischen Rahmenbedingungen
die Entwicklung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien sowie die Wirkungen des EEG.
Neben spartenübergreifenden Aspekten werden insbesondere die Entwicklungen der
einzelnen Sparten beschrieben und darauf aufbauend Handlungsempfehlungen formuliert,
die insbesondere die Entwicklung der Stromgestehungskosten in den vergangenen Jahren
sowie wünschenswerte Entwicklungen für die Zukunft berücksichtigen. Mit der Umsetzung
dieser Handlungsempfehlungen im Rahmen der anstehenden EEG-Novelle sowie durch
flankierende Maßnahmen außerhalb des EEG soll der Ausbau der Erneuerbaren Energien
im Strombereich weiter optimiert werden.
Ziel des geltenden EEG ist es, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der gesamten
Stromversorgung auf mindestens 12,5 % bis 2010 und mindestens 20 % bis 2020 zu
steigern. Diese Ziele sind jetzt fortzuschreiben. Die Fortschreibung des EEG ist auch vor
dem Hintergrund zu sehen, dass der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs im
Frühjahr 2007 unter deutscher Präsidentschaft das verbindliche Ziel beschlossen hat, bis
2020 20 % des gesamten Energieverbrauchs (Strom, Wärme/Kälte, Treibstoffe) der EU mit
Erneuerbaren Energien zu decken.
Entwicklung der Erneuerbaren Energien:
Ziel für 2010 schon vorzeitig erreicht
Seit Inkrafttreten des EEG im Jahr 2000 hat sich der Anteil der Erneuerbaren Energien am
Primärenergieverbrauch von 2,6 % auf rund 5,8 % im Jahr 2006 und am gesamten
Endenergieverbrauch von 3,8 % auf rund 8,0 % im Jahr 2006 mehr als verdoppelt. Fast
verdoppelt hat sich der Anteil der Erneuerbaren Energien am gesamten Bruttostromverbrauch:
von 6,3 % im Jahr 2000 auf rund 11,6 % im Jahr 2006. Für 2007 werden über
13 % erwartet, womit das Ausbauziel des EEG bis 2010 bereits 2007 überschritten wird.

Download des ganzen Berichts:
(http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/erfahrungsbericht_eeg_2007.pdf)

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