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A. Aktuelles

Hier finden Sie alle aktuellen Meldungen chronologisch geordnet. Suchen Sie frühere Meldungen, so sehen Sie in den Sachgebieten nach oder geben rechts oben einen Suchbegriff in das Suchen-Feld ein.

1)      Tägliche Meldungen

B. Forum

1)      Fragen und Antworten

Das Forum steht allen Nutzern zur Verfügung. Hier können Sie alle Beiträge lesen, selbst Beiträge erstellen oder auf Beiträge antworten

C. Fachwissen

Hier schreiben Praktiker für Praktiker. Haben Sie auch etwas Interessantes zu berichten, so schreiben Sie uns an Kontakt@Klaerwerk.info .

1)     Abwasserreinigung
2)      Energie- und E-Technik
3)      Kanal- und Entwässerung
4)      Maschinentechnik
5)      Labor
6)      Schlammbehandlung
7)      Gaserzeugung und BHKW
8)      Aus Bund Ländern und EU
         a) Vom Bund
         b) Aus der EU und aller Welt
         c) Aus den einzelnen Bundesländern (geordnet nach Bundesländer)
9)      Recht und Gesetze
         a) Beiträge zum Umweltgesetzbuch
         b) Beiträge zur Wasserrahmenrichtlinie (WWRL)
         c) Beiträge zum Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
10)    Neue Fachliteratur
         a) Neue Bücher
         b) CD/ DVD's
         c) Downloads
         d) Fachzeitschriften
         e) Lexika und Wörterbücher
11)  Tipps und Tricks

D. Berufliches

Der zweite Schwerpunkt von Klärwerk.info. Hier finden Sie alles für Arbeitnehmer und Vorgesetzte und was Sie persönlich angeht.

1)      Arbeitssicherheit
         a) Unfallverhütungsvorschriften- Regeln und Information
         b) Formulare und Erlaubnisscheine
         c) Gesetze und Verordnungen zur Arbeitssicherheit
         d) Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung
         e) Unterweisungshilfen
         f ) Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung
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      Tarif- und Arbeitsrecht
         a) Tarifrecht, Tarifvertrag, Gehaltsrechner und mehr
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         e) Arbeitszeugnisse
3)      Aus- und Weiterbildung
         a) Ansprechpartner
4)      Azubiseite
         a) Ausbildungshilfen für Ausbilder und "Azubis"
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         a) Informationen für Meisterschüler
         b) Prüfungsaufgaben
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2)      DWA-Informationen
         a) DWA Arbeitsblätter
         b) KA-Betriebs-Infos
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23.05.2012 12:00

Klärwerk.info / Fachwissen / Recht und Gesetze / Beiträge zur Abwasserabgabe

Beiträge zur Abwasserabgabe

22.11.2011
Verrechnung der Abwasserabgabe mit Kosten für Grundstücksanschlüsse 
14.11.2011
Weiterentwicklung von Abwasserabgabe und Wasserentnahmeentgelten zu einer umfassenden Wassernutzungsabgabe 
23.06.2011 
Die Abwasserverordnung trägt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bereits Rechnung  
23.06.2011
„ Neue alte Instrumente: Die Zukunft der Abwasserabgabe"  

 


Verrechnung der Abwasserabgabe mit Kosten für Grundstücksanschlüsse

In einem Rechtsstreit vor dem OVG Sachsen- Anhalt stellte sich die Rechtsfrage, ob die Kosten für die Erstellung von Grundstücksanschlüssen mit der Abwasserabgabe verrechnet werden können. Das OVG Sachsen-Anhalt hat das mit Beschluss vom 5. Mai 2011 (Aktenzeichen 4 L 259/10) bejaht, nachdem bereits die Vorinstanz des Verwaltungsgerichts Halle zum gleichen Ergebnis gekommen war. Sinn und Zweck der Verrechnungsvorschriften ist es, Maßnahmen zur Verringerung der Abwasserschädlichkeit anzustoßen, sodass eine Anreizwirkung zur Durchführung von Gewässerschutzmaßnahmen gegeben wird. Im Einzelnen hat der rechtskräftige Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt folgende Gründe: „Es bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Das Verwaltungsgericht hat zu Recht festgestellt, dass zur öffentlichen Einrichtungder abwasserabgabepflichtigen Körperschaft gehörende Grundstücksanschlüsse und -anschlussleitungen als Teil der Zuführungsanlage i. S. d. § 10 Abs. 4 AbwAG anzusehen sind. Nach dieser Bestimmung gilt für Anlagen, die das Abwasser vorhandener Einleitungen einer Abwasserbehandlungsanlage zuführen, die den Anforderungen des § 60 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes entspricht oder angepasst wird, § 10 Abs. 3 AbwAG entsprechend mit der Maßgabe, dass bei den Einleitungen insgesamt eine Minderung der Schadstofffracht zu erwarten ist. Entgegen der Auffassung des Beklagten ergibt sich aus dem Wortlaut der Regelung trotz der Verwendung des Begriffes ‚vorhandener Einleitungen’ nicht, dass es sich ‚wenigstens um zwei vorhandene Einleitungen (Gewässerbenutzungen) handeln muss, die entfallen, und dass das Abwasser dann über eine gemeinsame Leitung im Sinne von Sammeln einer Abwasserbehandlungsanlage zugeführt wird’. Zwar hätte durch andere Formulierungen (zum Beispiel ‚einer oder mehrerer vorhandener Einleitungen’ oder ‚mindestens einer vorhandenen Einleitung’) klargestellt werden können, dass einzelne….

Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 11-2011 ab Seite 1073 

(nach oben)


Weiterentwicklung von Abwasserabgabe und Wasserentnahmeentgelten zu einer umfassenden Wassernutzungsabgabe

Den ganzen Artikel lesen Sie unter:

http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/4189.pdf

Zusammenfassung
Der Einsatz von ökonomischen Instrumenten in der Gewässerschutzpolitik hat in Gestalt der bundesrechtlichen Abwasserabgabe und der verschiedenen landesrechtlichen Wasserentnahmeentgelte in Deutschland bereits eine längere Tradition. Ebenso lang ist freilich die kritische Begleitung dieser Instrumente in Wissenschaft und Politik. Eine umfassende, neuere Analyse der Erfahrungen mit den Instrumenten Abwasserabgabe und Wasserentnahmeentgelte in Deutschland stand bislang noch aus. Insbesondere Art. 9 der EG-Wasserrahmenrichtlinie, der u. a. eine Berücksichtigung des Grundsatzes der Kostendeckung für Wasserdienstleistungen (einschließlich von Umwelt- und Ressourcenkosten) verlangt, gibt Veranlassung, diese Instrumente erneut auf den Prüfstand zu stellen: Inwieweit tragen Abwasserabgabe und Wasserentnahmeentgelte zur neuen gemeinschaftsrechtlich formulierten Zielerreichung in der Gewässergütepolitik bei? Lassen sich Effektivität und Effizienz durch Ausgestaltungsänderungen verbessern, sind sie gar Vorbild für eine Ausdehnung von Abgabepflichten auf weitere Wassernutzungen? Auch hier bietet die WRRL Anlass, darüber nachzudenken, auf welche Inanspruchnahmen aquatischer Ökosystemdienstleistungen die Anwendung ökonomischer Steuerungsmechanismen ausgedehnt werden sollte. Bei einer Reform und Modernisierung dieser Abgaben, wie auch der Einführung neuer Abgaben, müssen neben den europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben auch ökonomisch-finanzwissenschaftliche Lenkungsaspekte sowie veränderte wasserwirtschaftliche Rahmenbedingungen Beachtung finden. In einer interdisziplinären Analyse untersucht das Gutachten vor diesem Hintergrund die Leistungsfähigkeit und Reformoptionen bestehender sowie die Einführung neuartiger Wassernutzungsabgaben in den Bereichen Landwirtschaft, Schifffahrt und Wasserkraft.
http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/4189.pdf

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Die Abwasserverordnung trägt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bereits Rechnung

VGH Baden-Württemberg Urteil vom 16 . 3 . 2011 , 3 S 2668 / 08

Leitsätze
Soweit die Einleitung von Abwasser aus einem bestimmten Herkunftsbereich sich nicht erheblich von den in den Anhängen der Abwasserverordnung typisierten Fallkonstellationen unterscheidet , bedarf eine wasserrechtliche Anordnung , die die dortigen Regelungen umsetzt , grundsätzlich keiner Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall . Denn die Abwasserverordnung trägt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bereits dadurch auf normativer Ebene Rechnung , dass die in den Anhängen zur Abwasserverordnung ( hier : Anhang 38 ) aufgeführten Mindestanforderungen je nach Herkunft des Abwassers differenziert geregelt werden.

Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 4 . Juli 2007 - 7 K 732 / 05 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand
1 Die Klägerin wendet sich gegen wasserrechtliche Anordnungen des Beklagten.
2 Die Klägerin gehört zu den größten Textilveredelungsbetrieben in Deutschland und Europa. Sie verarbeitet innerhalb ihres Betriebes in Lörrach Web-und Maschenware , die hauptsächlich aus Viskose und Baumwolle besteht.
3 Wesentliche Produktionsabschnitte zur Veredelung der Textile sind: Mehr unter:

http://www.jusmeum.de/urteile/vgh_baden-w%C3%BCrttemberg/2741c020471875abd21f16aba68fc80aceba8c10bdd569ff1fbec63c03449906

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„ Neue alte Instrumente: Die Zukunft der Abwasserabgabe" 

Hofgeismarer Forum für Gewässermanagement
Vortrag von Dr. Natalie Palm, FiW Geschäftsführerin

Die Anforderung der europäischen Wasserrahmenrichtlinien für die Integration ökonomischer Überlegungen in das Gewässermanagement verursachen immer noch erhebliche Unsicherheiten in der Praxis. Die Tagung vermochte das rechtliche Gebotene und das ökonomisch Sinnvolle mit dem - in der Praxis der Bewirtschaftung und Maßnahmenumsetzung - administrativ Leistbaren abstimmen.

http://www.fiw.rwth-aachen.de/cms/fileadmin/pdf/Hofgeismar_Abwasserabgabe.pdf

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