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Beiträge zur Wasserrahmenrichtlinie (WWRL)
DWA-Fachausschuss GB-1 „Ökologie und Management von Flussgebieten
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie, die für die Wasserwirtschaft in Deutschland geltendes Recht ist und deren Umsetzung seitens der DWA von Anfang begleitet wird, behandelt die Neobiota nur randlich. So besteht insbesondere EU-weit kein Konsens darüber, wie die Neobiota in den Bewertungsverfahren berücksichtigt werden sollen. Auch zu dem Punkt, ob das Vorkommen von Neobiota bekämpft werden sollte und falls ja, welche Maßnahmen dafür effizient oder überhaupt zielführend sind, bestehen unterschiedliche Einschätzungen. Um bislang bestehende Standpunkte und Sichtweisen zusammenzutragen, zu erörtern und konkrete Hinweise zur zukünftigen Behandlung dieses Themenfeldes zu geben, wird eine neue Arbeitsgruppe „Neobiota“ im DWA-Fachausschuss GB-1 „Ökologie und Management von Flussgebieten“ eingerichtet.
Aufgaben der
neuen Arbeitsgruppe
Mit der Einrichtung dieser neuen Arbeitsgruppe
soll innerhalb der Wasserwirtschaft
ein Diskussionsforum für
Fachleute geschaffen werden, die sich
mit dem Themenkomplex der aquatischen
Neobiota auseinander setzen und
konkrete Vorschläge für Definition, Bewertung,
Maßnahmen und Management,
u. a. im Rahmen der Umsetzung der
WRRL, entwickeln.
Die Arbeitsgruppe der DWA strebt eine
enge fachliche Zusammenarbeit mit
der Deutschen Gesellschaft für Limnologie
e. V. (DGL) an.
Mögliche Themen
der neuen Arbeitsgruppe
Die Arbeitsgruppe soll ihre Schwerpunkte
an folgenden Aufgaben orientieren:
● Sichtung und Zusammenstellung des
Umgangs mit Neobiota in verschiedenen
Normen, Regelwerken und Konventionen
(z. B. Bundesnaturschutzgesetz,
Bundesartenschutzverordnung,
Biodiversitätskonvention usw.)
● Zusammenstellung und Charakterisierung
der aktuellen und zukünftig
wasserwirtschaftlich bedeutsamen
Neobiota-Arten in Deutschland (z. B.
Invasionswege, bevorzugt besiedelter
Gewässertyp, Gewässerzustand)
● Zusammenstellung der vorhandenen
Kenntnisse, aber auch der bestehenden
Wissensdefizite, z. B. zur Autökologie
der Arten, zu (kosten)effizienten
Maßnahmen, zu Ursache-Wirkungszusammenhängen
● Sichtung und Zusammenstellung des
Umgangs mit den Neobiota in aktuellen
bundesweit gültigen Bewertungsverfahren
der biologischen Qualitätskomponenten
zur Umsetzung der
WRRL
● Sichtung und Zusammenstellung von
präventiven und repressiven Maßnahmen
oder best practice-Strategien
zur Eindämmung oder Bekämpfung
von Neobiota
● Vorbereitung und Durchführung eines
Workshops zum Thema „Aquatische
Neobiota“
● Erarbeitung einer Publikation, welche
die bestehenden Erkenntnisse zu den
oben genannten Punkten zusammenstellt
● Entwicklung eines Strategiepapiers
zum Umgang mit Neobiota für die
Verwendung durch die DWA
Zur Mitarbeit in der AG sind Vertreter/
-innen von wissenschaftlichen Einrichtungen,
Planungsbüros, Betreibern wasserwirtschaftlicher
Anlagen, Mitarbeiter/
-innen von Gewässerunterhaltungspflichtigen
und Behörden oder sonstige
Inte ressierte eingeladen.
Interessenten melden sich bitte mit
einer themenbezogenen Beschreibung
ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773
Hennef
Tel. 0 22 42/872-210
Fax 0 22
42/872-184
E-Mail: schrenk@dwa.de
Kostendeckungsprinzip nach WRRL wird doch „noch" nicht umgesetzt
Im Rahmen der Änderung des Umwelt-Rechtbehelfsgesetzes war vorgesehen, dass in den WHG das Kostendeckungsprinzip aus der WRRL zumindest formal umgesetzt wird. Im Gesetzgebungsverfahren wurden diese Regelungen nun gestrichen. Nach der Ausschussempfehlung des Bundesrats war zwar die Anrufung des Vermittlungsausschusses auch dafür empfohlen worden, dem sind Länder jedoch in ihrem Bundesratsbeschluss vom vergangenen Freitag nicht gefolgt.
Damit sollte EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland abgewendet werden.
Weitere Informationen:
Bundesrat, Empfehlungen der Ausschüsse, Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften, BR-Drs. 707/1/12 vom 03.12.2012 [extern]
http://www.bundesrat.de/cln_330/SharedDocs/Drucksachen/2012/0701-800/707-1-12,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/707-1-12.pdf
Beschluss des Bundesrates, Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften, BR-Drs. 707/12(Beschluss) vom 14.12.2012 [extern]
http://www.bundesrat.de/cln_330/SharedDocs/Drucksachen/2012/0701-800/707-12_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/707-12(B).pdf
(nach oben)
Multifunktionale Ersatzaue
Den Vortrag von Prof. Dr.-Ing. Dietmar Schitthelm,
Vorstand Niersverband
lesen Sie unter:
http://www.hydro-ingenieure.de/img/pdf_HI30/121022_schitthelm.pdf
EG-Wasserrahmenrichtlinie Bericht zur Bestandsaufnahme
Teilbearbeitungsgebiet 33 Acher-Rench
Mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) wurde der Gewässerschutz
europaweit auf ein einheitliches Fundament gestellt. Ziel der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
ist die Erreichung des guten Zustands in allen Gewässern, also in Oberflächengewässern und
im Grundwasser innerhalb von 15 Jahren. Dabei ist in Oberflächengewässern sowohl der gute
ökologische als auch der gute chemische Zustand, im Grundwasser der gute chemische
Zustand und der gute mengenmäßige Zustand zu erreichen. Bei steigenden Trends von
Schadstoffbelastungen des Grundwassers ist eine Trendumkehr einzuleiten. Bei künstlichen
oder stark veränderten Gewässern, bei denen der definierte gute Zustand nicht erreicht
werden kann, ist das „gute ökologische Potential" zu erreichen. Die WRRL sieht für die
Gestaltung der Wasserpreise das Verursacher- und das Kostendeckungsprinzip als Leitlinie
vor. Weiterhin sind die Betriebs-, die Umwelt- und die Ressourcenkosten zu berücksichtigen.
Zukünftige Gewässerschutzmaßnahmen sind nach Kosteneffizienzkriterien durchzuführen.
Die WRRL beinhaltet ein ambitioniertes Arbeitsprogramm für die Staaten in den
Flusseinzugsgebieten. Baden-Württemberg hat Anteile an den beiden größten internationalen
Flussgebietseinheiten in EU- Europa, der Donau und dem Rhein.
Neben der Umsetzung in jeweilig nationales Wasserrecht bis Ende 2003 sollen zunächst in
einer umfassenden Bestandsaufnahme bis 2004 alle Belastungsfaktoren für die Gewässer
aufgezeigt werden. Zeigen sich Defizite in der Zielerreichung des guten Zustands, sind diese
durch geeignete Monitoringprogramme, die bis 2006 einsatzbereit sein müssen, zu
verifizieren. Die bestätigten Defizite sind mit Maßnahmenprogrammen im Rahmen von
Bewirtschaftungsplänen - dem eigentlichen Kernstück der WRRL - zu beseitigen. Die
Bewirtschaftungspläne für die gesamten Flussgebietseinheiten sind bis 2009 aufzustellen, bis
2012 umzusetzen und die Ziele bis 2015 zu erreichen. Die WRRL sieht zu begründende
Verlängerungsmöglichkeiten um zwei mal 6 Jahre vor.
Die WRRL sieht in Art. 3 die internationale Koordination der Anforderungen der Richtlinie zur
Erreichung der Umweltziele Art. 4 und die Koordination der Maßnahmenprogramme Art. 11
vor.
Während die...
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1192735/rpk52_tbg33.pdf
Europäisches Parlament bringt Initiativbericht zur Wassergesetzgebung ein
Das Europäische Parlament hat Anfang Juli den sogenannten Seeber-Bericht über die Wassergesetzgebung mit großer Mehrheit angenommen. Der Bericht zielt darauf ab, Positionen und Vorschläge an die EU-Kommission heranzutragen, die für den Herbst 2012 den „Blueprint" für die europäische Wassergesetzgebung vorlegen wird.
In der Entschließung wird die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) als Rechtsgrundlage positiv bewertet. Allerdings werden Probleme in der Umsetzung erkannt. Im Bericht wird auf die Bedeutung der Wassereffizienz hingewiesen und sich für eine rationellere Wassernutzung in den Sektoren, insbesondere Energie und Landwirtschaft ausgesprochen. Auch auf die Bedeutung von Wasser in den Ökosystemen wird aufmerksam gemacht. Hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen Ziele ist es nach Ansicht des Parlaments wichtig, Kohärenz in unterschiedlichen Bereichen und Ebenen zu erreichen. Auch fordert das Parlament die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Preisgestaltung die Kosten der Wassernutzung entsprechend der WRRL abzudecken.
Bedeutsam für die öffentliche Wasserwirtschaft ist, dass das Europäische Parlament anerkannt hat, „dass Wasser eine gemeinsame Ressource der Menschheit und ein öffentliches Gut ist und dass der Zugang zu Wasser ein universelles Grundrecht sein sollte". Weiter heißt es, dass das Parlament die Notwendigkeit bekräftigt, „die Regeln des Binnenmarktes an die ausgeprägten Merkmale des Wassersektors anzupassen" (Punkt 2. des Seeber-Berichts), und die Mitgliedstaaten auffordert, Wasser und Wasserversorgung unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips gemäß Artikel 9 der WRRL zu bewirtschaften. (Anmerkung AöW: Dieser Standpunkt des Parlaments ist besonders wichtig. Denn bisher hatten wir den Eindruck, dass die Kommission genau umgekehrt, den Wassersektor an die Binnenmarktregeln anpassen will).
Quelle und weitere Informationen:
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Juli 2012 zur Umsetzung der Wassergesetzgebung der EU im Vorfeld einer notwendigen Gesamtstrategie zur Bewältigung der europäischen Wasserproblematik (2011/2297(INI)), abrufbar unter folgendem Link des Europäischen Parlaments
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P7-TA-2012-0273&language=DE&ring=A7-2012-0192
(nach oben)
Neue Studie zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie erschienen
Wasserwirtschaft soll Synergien mit dem Naturschutz nutzen
In einer neuen Studie hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die
europäische Wasserrahmenrichtlinie aus Sicht des Naturschutzes
untersucht. Sie analysiert, wie Naturschutzbelange in die Entwicklung
der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme der Flüsse einbezogen
wurden und welche zusätzlichen Möglichkeiten künftig dafür bestehen. Die
Wasserrahmenrichtlinie vertritt einen integrativen und
flussgebietsbezogenen Ansatz der Gewässerbewirtschaftung. „Die Studie
macht deutlich, dass es prinzipiell viele gute Ansätze zur gemeinsamen
Zielerreichung zwischen Wasserwirtschaft und Naturschutz gibt, die aber
noch konsequenter umgesetzt werden sollten. Zudem gibt es in den
Planungen der Länder in den untersuchten naturschutzfachlich bedeutsamen
Teilen teilweise deutliche Unterschiede was die adäquate
Berücksichtigung auch von Naturschutzaspekten betrifft", sagte
BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel.
Insgesamt ist jedoch zu erwarten, dass neben den Gewässerorganismen auch
die zahlreichen Lebensräume der Gewässerlandschaften, in denen viele
weitere Tier- und Pflanzenarten beheimatet sind, von der
Bewirtschaftungsplanung und der Maßnahmenumsetzung profitieren. Die
Umsetzung der Richtlinie bietet deshalb die Möglichkeit verstärkter
Kooperationen zwischen Wasserwirtschaft und Naturschutz, damit sowohl
wasserwirtschaftliche als auch Naturschutzziele verwirklicht werden
können.
Für die Fortschreibung der Bewirtschaftungsplanung im Jahr 2015 zeigt
die Studie Möglichkeiten auf, die bisherigen Ansätze zu konkretisieren
und in der Bewirtschaftungsplanung noch bessere Synergien mit dem
Naturschutz zu verankern. Dies kann z. B. durch eine klare räumliche
Zuordnung der Planinhalte und eine transparentere Darstellung der
Planung erreicht werden.
Die Studie „Die Wasserrahmenrichtlinie aus Sicht des Naturschutzes", die
in der Schriftenreihe des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) erschienen
ist, formuliert Kernempfehlungen zu sechs Themenbereichen. Diese
umfassen neben den drei vertieft betrachteten Schnittstellen „Natura
2000", „Auen und Biotopverbund" sowie „grundwasserabhängige
Landökosysteme und Feuchtgebiete" auch den inhaltlichen
Detaillierungsgrad und die räumliche Zuordnung der Planinhalte, die
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie die Aspekte strategische
Umweltprüfung (SUP), FFH-Verträglichkeitsprüfung und Klimacheck.
Hintergrund
Die Bewirtschaftungsplanungen der Wasserwirtschaftsbehörden sind Ende
2009 für alle zehn Flussgebietseinheiten in Deutschland fertig gestellt
worden. Ziel dieses „Fahrplans" und der bereits laufenden
Maßnahmenumsetzung ist es, bis zum Jahr 2015, spätestens aber in den
nachfolgenden Bewirtschaftungszyklen bis 2021 bzw. 2027, einen „guten
Zustand" der Gewässer und des Grundwassers zu erreichen. Die Gewässer
sollen durch insgesamt 99 unterschiedliche Maßnahmentypen verbessert
werden, die zahlreiche Überschneidungen mit dem Naturschutz aufweisen.
So ergeben sich Schnittstellen beim Natura-2000-Gebietsschutz, beim
Auenschutz und beim Biotopverbund.
Die Bewirtschaftungsplanung nach Wasserrahmenrichtlinie ist das zentrale
Instrument mit dem die Gestalt und die Lebensraumqualität unserer
Fließgewässer entwickelt werden und das Grundwasser geschützt wird.
Aufgrund ihres ökosystemaren und flächenbezogenen Ansatzes weist sie
zahlreiche Schnittstellen zum Naturschutz auf, die größtenteils
Synergiepotenziale beinhalten.
Bibliographische Angaben:
ALBRECHT, JULIANE; SCHMIDT, CATRIN; STRATMANN, LARS; HOFMANN, MARTIN;
POSSELT, SANDRA; WENDLER, WIEBKE; ROßNER, DOROTHEA UND WACHS, ANNE
(2012): Die Wasserrahmenrichtlinie aus Sicht des Naturschutzes - Analyse
der Bewirtschaftungsplanung 2009. - Naturschutz und Biologische
Vielfalt 120.
Bezug:
Die Veröffentlichung kostet 24,- Euro und kann über den
Landwirtschaftsverlag bezogen werden: BfN-Schriftenvertrieb im
Landwirtschaftsverlag
48084 Münster,
Tel.: 02501/801-2482,
Fax: 02501/801-247
oder im Internet: www.lv-h.de/bfn
Franz August Emde
Bundesamt für Naturschutz
Untersuchung von energieeffizienten Verfahrenskombinationen der Abwasserbehandlung zur Verbesserung der Gewässerqualität
Gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sollen die Oberflächengewässer durch geeignete Maßnahmen spätestens im Jahr 2027 in einen guten ökologischen und chemischen Zustand gebracht werden. Obwohl in Berlin die Reinigungsleistung der Klärwerke in der letzten Dekade erheblich verbessert wurde, kann in den hier sehr langsam fließenden Gewässern dieses Ziel nur durch weitere technische Maßnahmen zum Nährstoffrückhalt erreicht werden. Insbesondere muss in Spree und Havel die Konzentration von Phosphor unter eine Schwelle von 60 bis 90 Mikrogramm Phosphor pro Liter gesenkt werden, damit Algenmassenentwicklungen als wesentlicher Qualitätsfaktor langfristig unterdrückt werden kann. Dieses Ziel lässt sich neben umfassenden Maßnahmen zur Reduzierung der Einträge aus der Landwirtschaft und aus Regenwassereinleitungen nur durch den weiteren Ausbau der Berliner Klärwerke erreichen.
Umwelt und Ressourcenkosten
Angemessene Berücksichtigung zum Nachweis der Kostendeckung gem. Artikel9 WRRL
FiW-Geschäftsführerin Dr.-Ing. Natalie Palm trägt bei den 5. Wirtschaftstagen der DWA vor
Vom 06. bis 07. März fanden die fünften Wirtschaftstage der DWA in Hamburg statt. Die Veranstaltung setzte diesmal den Schwerpunkt beim Thema „Abwasserbeseitigung und Interkommunale Zusammenarbeit" sowie beim Thema „Abwasserentgelte".
Den oben genannten Vortrag von Frau Dr. Palm lesen Sie unter:
http://www.fiw.rwth-aachen.de/cms/fileadmin/pdf/120307_DWA_WT_Palm.pdf
Keine Auskunft zum Vertragsverletzungsverfahren wegen EU-Wasserrahmenrichtlinie
Die Bundesregierung gibt derzeit keine Auskunft über ein Schreiben der Europäischen Kommission an die Bundesregierung bezüglich der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. „Der Schriftverkehr zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten bei Vertragsverletzungsverfahren unterliegt grundsätzlich der Vertraulichkeit", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (Bundestags- Drucksache 17/8036) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen. Derzeit würde innerhalb der Bundesregierung und mit den Bundesländern eine gemeinsame Position erarbeitet, heißt es in der Antwort weiter. Umstritten ist zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung unter anderem die Auslegung des Begriffs der Wasserdienstleistungen durch Deutschland. Er führt nach Meinung der Kommission zu einer unzureichenden Kostendeckung und verhindere, dass in Deutschland bis 2015 ein guter ökologischer und chemischer Zustand der Gewässer erreicht werde. Deutschland ist der Meinung, dass die Bundesregierung die EU-Richtlinie in vollem Umfang umgesetzt habe.
http://dipbt.bundestag.de
(nach oben)
Grüne fragen nach Ermahnung Deutschlands wegen unzureichender Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie
Umwelt/Kleine Anfrage - 22.11.2011
Berlin: (hib/AS) Die Ermahnung Deutschlands durch die EU-Kommission wegen einer unzureichenden Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (17/7724). Umstritten ist zwischen Kommission und Bundesregierung die Auslegung des Begriffs der Wasserdienstleistungen durch Deutschland. Er führt nach Meinung der Kommission zu einer unzureichenden Kostendeckung und verhindert, dass in Deutschland bis 2015 ein guter ökologischer und chemischer Zustand der Gewässer erreicht wird. Deutschland muss bis Ende November 2011 auf die Mahnung reagieren, ansonsten könne die EU-Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen, heißt es in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage. Konkret möchte die Fraktion wissen, wie der Wortlaut des Schreibens der Kommission an die Bundesregierung lautet und wie die Regierung darauf reagieren will. Zudem erkundigen sich die Grünen, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus der Tatsache zieht, dass die Ziele der EU-Wasserrichtlinie für 2015 voraussichtlich nicht erreicht werden.
Bundesregierung: Ziele der Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 erreicht
„Es ist damit zu rechnen, dass unter Berücksichtigung der verschiedenen Verlängerungs- und Ausnahmeregelungen der Wasserrahmenrichtlinie die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 erreicht werden können." Dies schrieb die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen zum Stand der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Alle 45 Fragen - darunter zum Beispiel solche nach Querbauwerken in Gewässern - und die Antworten der Regierung enthält auf elf Seiten die Bundestags-Drucksache 17/360 vom 23. Dezember 2009:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/003/1700360.pdf
(nach oben)
Informationen zur Wasserrahmenrichtlinie
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bedeutet den Durchbruch zu einem umfassenden, wirksamen Gewässerschutz in Europa, zum Nutzen von Mensch und Natur. Sie ordnet, vereinheitlicht und vernetzt den Schutz aller Gewässer, vom Grundwasser über die Seen und Fließgewässer bis zu den Küstengewässern. Alle Gewässer der Europäischen Union sollen bis 2015 in einem "guten Zustand" sein.
Bis zum 30. Juni 2009 läuft das dritte Anhörungsverfahren (Quelle: LfU). Mehr unter:
http://www.izu.bayern.de/aktuelles/detail_aktuelles.php?ID=339&kat=1&th=-1
Regierungspräsidium Stuttgart stellt Maßnahmenpaket vor - Langfristiges Ziel ist der gute Zustand unserer Gewässer
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat am heutigen Dienstag in der Gemeindehalle Kirchheim unter Teck - Jesingen den Entwurf des Maßnahmenprogramms zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie im Einzugsgebiet des Neckars zwischen Rottenburg und Plochingen vorgestellt.
Die Veranstaltung ist der Schlusspunkt der vorgezogenen aktiven Öffentlichkeitsbeteiligung des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie für bedeutsame Gewässer im genannten Einzugsgebiet. Begonnen wurde die Veranstaltungsreihe bereits am 06. Februar 2007 mit der Auftaktveranstaltung. Bei dieser Veranstaltung konnten die Bürgerinnen und Bürger, Wassernutzer, Verbände, Vereine und Kommunen ihre Vorschläge zur Verbesserung der Gewässer einbringen.
Bürgermeister Günter Riemer von der Stadt Kirchheim unter Teck und Klaus Hofmann vom Referat Gewässer und Boden des Regierungspräsidiums Stuttgart begrüßten die Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen, Verbänden und Vereinen sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger. Alle Teilnehmer waren sehr daran interessiert, zu sehen, wie sich ihre Ideen und Vorschläge in den Planungen der Flussgebietsbehörde niedergeschlagen haben.
Der jetzt vorgestellte Programmentwurf führt viele Vorschläge zusammen und sieht im Einzugsgebiet des Neckars mit seinen Zuflüssen zwischen Rottenburg und Plochingen rund 20 Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung, wie z. B. Uferumgestaltungen oder die Herstellung naturnaher Gewässerläufe vor. Ferner enthält der Entwurf die Wiederherstellung der für die Fische und andere Lebewesen so wichtigen Durchgängigkeit an rund 150 Stellen sowie an etwa 17 Stellen die Verbesserung des Mindestwasserabflusses. Zudem sind rund 50 Maßnahmen im Bereich der kommunalen Abwasserreinigung vorgesehen. Durch begleitende Beobachtungsprogramme wird die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft, so dass Anpassungen und Optimierungen möglich sind.
In der von einer sachlichen Atmosphäre geprägten Veranstaltung bestand Einigkeit über die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie. Dabei standen die Themen Durchgängigkeit, Struktur, Wasserhaushalt und Gewässergüte im Vordergrund. Darüber hinaus wurde die Frage nach der Finanzierung eingehend diskutiert. Nach Auskunft des Regierungspräsidiums Stuttgart zeichnen sich für Kommunen konkrete Finanzierungsmöglichkeiten durch Zuschüsse des Landes ab. Hierzu könnten Geldmittel des Landes als auch Mittel aus verschiedenen Förderprogrammen der EU in die Projekte fließen. Private Nutzer, fast ausnahmslos Wasserkraftnutzer, erhalten erhöhte Vergütungen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG), wenn sie ihre Anlagen entsprechend den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie umbauen und betreiben.
Klaus Hofmann wies bei der Veranstaltung noch einmal auf das langfristige Ziel der EU-Wasserrahmenrichtlinie hin. Bis zum Jahr 2015 soll danach für alle Gewässer in Europa ein guter Zustand erreicht werden. Fristverlängerungen von bis zu zwei Mal sechs Jahren, d.h. Zielzeitpunkt dann 2027, sind in begründeten Fällen möglich. Eine erste grobe Kostenschätzung z. B. für die Umsetzung der hydromorphologischen Maßnahmen beläuft sich voraussichtlich auf rund 15 Millionen Euro. Je nach Gewässereinstufung sind dafür das Land oder die Kommunen und im Übrigen die Nutzer an Gewässern, z. B. bei Wasserkraftanlagen, verantwortlich.
An den Gewässern erster Ordnung, bei denen das Land selbst in der Pflicht steht, hat das Land bereits mit den Vorbereitungen zur Umsetzung begonnen. Insbesondere die Herstellung der Durchgängigkeit der Gewässer an Pegelanlagen und die damit verbundene Beseitigung von Querbauwerken wurde bereits angegangen. Derselbe Auftrag gilt natürlich auch für Kommunen und Wasserkraftbetreiber.
Über die Veranstaltung hinaus wird die Möglichkeit bestehen, innerhalb von sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Entwürfe der Bewirtschaftungspläne ab Ende Dezember 2008 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Flussgebietsbehörde Regierungspräsidium Stuttgart Stellung zu nehmen (gemäß § 3e Abs. 2 und 3 Wassergesetz Baden-Württemberg).
Weitere Informationen zur EU-Wasserrahmenrichtlinie erhalten Sie im Internet:
www.rp-stuttgart.de -> Abteilungen -> Abteilung 5 -> Referat 52 -> EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Für Rückfragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr David Bösinger, Pressereferent, unter
0711/904-10002 gerne zur Verfügung.
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1037142/index.html
Ökonomische Aspekte der Wasser -Rahmen -Richtlinie
Die Europäische Wasser -Rahmen -Richtlinie verlangt die kombinierte Betrachtung ökologische und ökonomische Aspekte als Instrument einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Flussgebietseinheiten. Diese Fragen werden in einem Beitrag unter dem Gesichtspunkt der Kostenverursachung und- beteiligung dargestellt und im Hinblick auf ihre Umsetzung in Deutschland bewertet.
Unterpunkte sind beispielsweise:
- die wirtschaftliche Analyse als unterstützendes Instrument der nachhaltigen Bewirtschaftung von Flussgebieten
-gegenwärtig Unterstützung Wasserwirtschaftliche Ziele durch ökonomische und umweltpolitische Instrumente
- Motivation zur Einführung eines neuen Abgabesystems für die Nutzung von Oberflächengewässer und Grundwasser (Wassernutzungsabgabe)
Den ganzen Artikel der Autoren vom Forschungsinstitut für Wasser- und Abfallwirtschaft an der RWTH Aachen lesen Sie in der KA Korrespondenz Abwasser Abfall Heft 7/2008 ab Seite 782.
Umweltgutachten 2008
Umweltschutz im Zeichen des KlimawandelsGewässerschutz
Botschaften
Im Gewässerschutz sind in den vergangenen Jahren durchaus einige Fortschritte zu
verzeichnen. Das betrifft insbesondere die Schad- und Nährstoffemissionen aus
Punktquellen, die seit Jahren rückläufig sind. Kommunale Kläranlagen haben sich auf
einem sehr hohen Qualitätsniveau stabilisiert und hinsichtlich der Stickstoffelimination
sogar noch weiter verbessert. Dagegen gelang es nicht, die Nährstoffeinträge aus
diffusen Quellen in gleicher Weise zu reduzieren. So sind die Stoffeinträge aus der
Landwirtschaft mittlerweile das Hauptproblem für die Wasserqualität nicht nur in
Deutschland, sondern in ganz Europa geworden. Neben den diffusen Stoffeinträgen
stellt die Verbesserung der Gewässermorphologie und dabei vor allem die Durchgängigkeit
der Gewässer die zweite große Herausforderung im Gewässerschutz dar.
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) steht neben den genannten
Herausforderungen vor der Schwierigkeit, eine möglichst effiziente Umsetzung der
Maßnahmenprogramme zu gewährleisten. Hierfür fehlen in den meisten Fällen noch
adäquate Kosten-Nutzen-Betrachtungen. Außerdem ist es unerlässlich, bei der Umsetzung
der Bewirtschaftungspläne folgendes zu beachten:
- die Erstellung umfassender Maßnahmenpakete zur Minderung diffuser Stoffeinträge
und für die Renaturierung der Gewässermorphologie;
- die Einbettung der Bewirtschaftungspläne, in enger Kooperation mit allen Umweltverwaltungen,
in ein integriertes Gesamtkonzept der räumlichen Umweltentwicklung,
das Eingang in die Regional- und Bauleitplanung finden kann;
- eine stärkere Einbeziehung der Akteure auf Ebene der Teilflussgebietseinheiten,
ohne dass dabei die Verantwortung der Länder für die Umsetzung der politischen
Ziele der Wasserrahmenrichtlinie vernachlässigt wird, und
- in Anlehnung an die Umsetzungen der WRRL in Großbritannien und den
Niederlanden sollten Kosten-Nutzen-Betrachtungen als Grundlage für die Bereitstellung
von Finanzmitteln dienen.
Die vielfältigen ökologischen und funktionalen Verflechtungen in Flusseinzugsgebieten
machen ein integriertes Landschaftsmanagement in besonderem Maße notwendig,
um die Ziele im Gewässerschutz zu erreichen.
Zur Verbesserung der Situation sollte die Umsetzung der HochwasserRL in nationales
Recht explizit einen engen Bezug zur Raumplanung und zum Naturschutz und
Bodenschutz . Den ganzen Artikel lesen Sie unter:
http://www.umweltrat.de/02gutach/downlo02/umweltg/UG_2008.pdf
Kommission begrüßt Abstimmung des Europäischen Parlaments über Wasserqualitätsnormen
Die Europäische Kommission begrüßt die Abstimmung in zweiter Lesung im Europäischen Parlament am 18. Juni 2008, bei der die Einigung mit dem Rat über die vorgeschlagene Richtlinie über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik angenommen wird. Die Richtlinie werde für einen besseren Schutz von Flüssen, Seen und Küstengewässern vor der Verschmutzung durch eine Reihe chemischer Stoffe sorgen, so die Kommission.
Die Richtlinie über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik ist die letzte größere Rechtsvorschrift, die für die Vollendung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) noch erforderlich war. Der WRRL zufolge sollen alle Gewässer in der EU bis 2015 einen „guten Zustand" erreicht haben. Sie legt eine neue Regelung für die Vermeidung und Verminderung der chemischen Verschmutzung von Wasser fest. Mit der neuen Richtlinie wird dies nun für Oberflächengewässer umgesetzt, indem für eine Liste von derzeit 33 prioritären Stoffen harmonisierte Qualitätsnormen aufgestellt werden.
Mit der neuen Richtlinie werden fünf bestehende Richtlinien aufgehoben, und die Berichterstattung über wasserbezogene Fragen im Rahmen des neu geschaffenen Wasserinformationssystems für Europa (WISE) wird erleichtert. Die Texte der Richtlinien können über die Website EUR-Lex abgerufen werden (hier findet man auch das Amtsblatt der Europäischen Union); die einzelnen Etappen können über PreLex verfolgt werden. Nützlich ist auch eine spezielle Website des Bundesumweltministeriums:
http://eur-lex.europa.eu
http://ec.europa.eu/prelex
www.bmu.de/gewaesserschutz/doc/3935.php
WISE: http://water.europa.eu/
DWA-Themen GB 1.5 - April 2008
Titel: Aktive Beteiligung fördern! Ein Handbuch für die bürgernahe Kommune zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Ausgabe: April 2008
Verlag: DWA
ISBN: 978-3-940173-37-9
Format: DIN A4
Seitenzahl: 64
Preis: 56,00 € *
* Fördernde DWA-Mitglieder erhalten auf den Ladenpreis 20% Rabatt.
Kompensation von Strukturdefiziten in Fließgewässern durch Strahlwirkung
Heft 81 der Schriftenreihe des Deutschen Rates für Landespflege (DRL):
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie fordert den guten ökologischen Zustand aller Gewässer bis 2015. Der Deutsche Rat für Landespflege (DRL) stellt in seinem aktuellen Gutachten dar, wie durch Berücksichtigung von Strahlwirkung in Fließgewässersystemen die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie wesentlich kosteneffizienter gestaltet werden kann.
Notwendig dafür sind gezielte, räumlich begrenzte Maßnahmen zur Ausdehnung und Vernetzung von Gewässer-Lebensräumen und eine darauf ausgerichtete Unterhaltung,die zur flächendeckenden Verbesserung des ökologischen Zustands führen können. Der Mitteleinsatz kann optimiert werden, indem die Maßnahme im umzugestaltenden Abschnitt auf die erforderliche Mindestgröße zur Aktivierung der Strahlwirkung beschränkt bleibt, vorausgesetzt, dass ergänzend unterstützende Maßnahmen (z. B. Wegnahme von Barrieren oder Hinzufügen von Trittsteinen) auf dem Strahlweg im Fließgewässersystem umgesetzt werden.
Sogar „harte Restriktionsbereiche" sind demnach möglicherweise für eine Verbesserung des ökologischen Zustands zugänglich, indem ein hierauf wirkender Strahlursprung geschaffen oder verbessert wird und in den Restriktionsbereich Trittsteine eingebracht werden.
Gewässerentwicklung im ökologischen Sinn und im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie kann keine sektorale Aufgabe sein, sondern ist in die Planungsprozesse der Raumordnung, der Landespflege und des Städtebaus einzubinden. Dabei sind Renaturierungsmaßnahmen für Gewässer neu auszurichten: Statt der derzeitigen isolierten Betrachtung einzelner Gewässerabschnitte müssen benachbarte Abschnitte oder Wasserkörper mitberücksichtigt werden.
Der DRL regt an, die Maßnahmen nach Kenntnis der funktionalen Zusammenhänge des Fließgewässerökosystems und nach dem Maximalprinzip der Ökonomie durchzuführen und liefert umsetzungsorientierte Vorschläge zur räumlichen Dimensionierung von Maßnahmen.
Das Projekt wurde gefördert durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und durch Mittel der Lennart-Bernadotte-Stiftung.
Das Heft "Kompensation von Strukturdefiziten in Fließgewässern durch Strahlwirkung", herausgegeben vom Deutschen Rat für Landespflege, ist in der Schriftenreihe des Deutschen Rates für Landespflege unter der Nummer 81 mit 138 Seiten Umfang und zahlreichen farbigen Abbildungen erschienen.
http://www.landespflege.de/aktuelles/strahlwirkung/Strahl_publik.html
(nach oben)
Der Prozess der Bewirtschaftungsplanung gemäß Europäische Wasserrahmen -Richtlinie - Handlungsempfehlungen aus Sicht der DWA
In der KA Korrespondenz Abwasser Heft 4/2008 findet man einen Arbeitsbericht der DWA-Projektgruppe " Koordinierung Aktivitäten WRRL.
Zusätzlich zu dem Beitrag können Mitglieder die Langfassung dieses Arbeitsberichts auf der DWA-Homepage (www.dwa.de Auswahl Mitglieder) herunterladen. Nichtmitglieder können die Langfassung über " Regelwerk-Online " bestellen.
Aktivitäten im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
In der KA Korrespondenz Abwasser Abfall Heft 4/2008 berichtet die DWA-Projektgruppe " Koordinierung Aktivitäten Wasser Rahmen Richtlinie ". Die Projektgruppe wurde 2001 gegründet, ihre Aufgabe umfasst die Sichtung und Strukturierung der diversem Tätigkeitsfelder der verschiedenen Arbeitsgruppen, Fachausschüsse und Hauptausschusses sowie deren Spiegelungen an den Zielvorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.
Sie sichtet auf Europäischer-, Landes -und Bundesebene laufend die fachlichen Entwicklungen und leitet hieraus Impulse für die Arbeit der TWA und deren Positionierung im Umsetzungsprozess in Deutschland.
Den ganzen Bericht findet man ab Seite 343
Wasserrahmenrichtlinie: Die Zeit läuft!
FAL hat Orientierungshilfe für die Auswahl von Maßnahmen zur Reduzierung von Stickstoffeinträgen in Gewässer erarbeitet
Bis 2015 muss Grund- und Oberflächengewässer in der EU in einem guten quantitativen bzw. ökologischen und chemischen Zustand sein. Signifikante Belastungstrends sind umzukehren. So sieht es die 2000 in Kraft getretene EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vor. Für die Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie stellen Gewässerbelastungen durch diffuse Stickstoffemissionen aus der Landwirtschaft eine besondere Herausforderung dar. Welche Wasserschutzmaßnahmen sollten künftig umgesetzt werden? Hierzu wurden am Institut für Ländliche Räume der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro INGUS eine Maßnahmenübersicht erarbeitet und vertiefende Analysen durchgeführt. Die Ergebnisse sind jetzt als Sonderheft 307 der Landbauforschung Völkenrode publiziert worden. Ausgangspunkt war das Projekt "Kosteneffiziente Maßnahmenkombinationen nach Wasserrahmenrichtlinie zur Nitratreduktion in der Landwirtschaft", das von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) finanziert wurde.
Der erste Beitrag des von Bernhard Osterburg und Dr. Tania Runge herausgegebenen Sonderhefts enthält standardisierte Maßnahmenbeschreibungen und Bewertungen, die für die Auswahl geeigneter Maßnahmen herangezogen werden können. Die Einschätzung der ökologischen Wirksamkeit und der Kosten der Einzelmaßnahmen ermöglicht es, Maßnahmen mit günstiger Kostenwirksamkeit zu identifizieren. Da eine Maßnahmenauswahl nicht allein anhand der Kostenwirksamkeit vorgenommen werden sollte, werden ergänzende Angaben zur Umsetzbarkeit und zu anderen Umwelteffekten gemacht. Darüber hinaus werden geeignete Maßnahmenkombinationen vorgestellt und eine Übersicht über die politischen Instrumente zur Umsetzung der WRRL im Bereich Landwirtschaft gegeben. Die gewählte Vorgehensweise gibt eine schnelle Übersicht über das bisher verfügbare Maßnahmenspektrum, dessen Wirksamkeit und Kosten.
Im zweiten Beitrag werden die Ergebnisse einer ausführlichen Literaturrecherche zur ökologischen Wirksamkeit und Eignung von Wasserschutzmaßnahmen vorgestellt. Demnach gibt es zwar eine Vielzahl von Publikationen zu möglichen Wasserschutzmaßnahmen. Einer Systematisierung von Ergebnissen und der Quantifizierung statistisch signifikanter Wirkungen sind aber Grenzen gesetzt. Eine Expertenbefragung hat zur Absicherung der Maßnahmenbewertung durch fachliche Einschätzungen und Erfahrungswerte beigetragen. Systematische, statistische Nachweise der Maßnahmenwirkung unter Praxisbedingungen stehen bisher aber noch aus.
Vor diesem Hintergrund wurden zwei massenstatistische Analysen durchgeführt, mit deren Hilfe statistisch signifikante Minderungen der N-Belastung für die wichtigsten Grundwasserschutz-Maßnahmengruppen sowie für die Agrarumweltförderung nachgewiesen werden konnten (dritter und vierter Beitrag des Sonderheftes). So ergab die statistische Auswertung langjähriger Herbst-Nmin-Werte aus der niedersächsischen Wasserschutzgebietsberatung deutliche Maßnahmenwirkungen. Die Ergebnisse der Betriebsdaten-Analysen zeigen, dass Agrarumweltzahlungen dort besonders hohe Entlastungswirkungen bezüglich der Stickstoffbilanz und eine günstige Kostenwirksamkeit entfalten, wo sie nicht zur Extensivierung, sondern zur Steigerung der N-Ausnutzung bei hoher Viehbesatzdichte und Produktionsintensität beigetragen haben. Der Steigerung der gesamtbetrieblichen N-Effizienz sollte daher künftig mehr Beachtung geschenkt werden, da sie im Vergleich zur meist auf Grenzstandorte konzentrierten Extensivierung flächendeckend greifen kann. Gerade in Räumen mit hohen Belastungen bietet die N-Effizienzsteigerung ein bedeutendes Potenzial zur Minderung von Stickstoffemissionen.
Die Düngeverordnung nimmt bei der Reduzierung von Stickstoffeinträgen in Gewässer einen besonderen Stellenwert ein. Sie ist als die wichtigste grundlegende Maßnahme der WRRL im Landwirtschaftsbereich anzusehen. Daher werden im fünften Teil des Sonderheftes ausgewählte Aspekte der im Jahr 2006 novellierten Düngeverordnung und ihre zu erwartenden Auswirkungen auf die Stickstoffbilanzen analysiert.
"Mit unserer Studie haben wir keine abschließende Bewertung von Wasserschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft vorgelegt.", so Projektleiter Bernhard Osterburg. "Systematische, auf ein umweltbezogenes Wirkungsmonitoring aufbauende und überregional geltende Wirkungsnachweise liegen bisher nicht in umfassender Weise vor. Zukünftig sollte - ausgehend von den Experteneinschätzungen zur Maßnahmenwirksamkeit - eine verstärkte statistische Überprüfung auf Basis vorhandener Daten erfolgen." Die Implementierung der novellierten Düngeverordnung und die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen, beispielsweise der zunehmende Anbau nachwachsender Rohstoffe und der Wegfall der obligatorischen Flächenstilllegung können das Referenzsystem für die Bewertung von Wasserschutzmaßnahmen verändern und machen eine Fortschreibung der Maßnahmenbewertung notwendig.
Das Sonderheft 307 kann über die Homepage der FAL zum Preis von 15 € bestellt werden (http://www.fal.de) und ist kostenlos als PDF-Datei erhältlich.
Bernhard
Osterburg und Tania Runge (Herausgeber) (2007): Maßnahmen zur
Reduzierung von Stickstoffeinträgen in Gewässer - eine
wasserschutzorientierte Landwirtschaft zur Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie.
Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 307.
Kontaktadresse: Bernhard Osterburg, Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL), Institut für Ländliche Räume, Bundesallee 50, 38116 Braunschweig, Tel: 0531 596 5211, E-Mail: bernhard.osterburg@fal.de
Weitere Informationen:
http://www.fal.de/cln_044/nn_787784/SharedDocs/00__FAL/DE/Publikationen/Landbauforschung__Sonderheft/lbf__sh__307.html - hier kann die Studie kostenlos als pdf-Datei heruntergeladen werden
URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news234468




