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11.03.2010 15:04

Klärwerk.info / Fachwissen / Recht und Gesetze / Beiträge zur Wasserrahmenrichtlinie (WWRL)

Beiträge zur Wasserrahmenrichtlinie (WWRL)

03.02.2010
Bundesregierung: Ziele der Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 erreicht 
05.02.2009
Informationen zur Wasserrahmenrichtlinie 
26.07.2008  Regierungspräsidium Stuttgart stellt Maßnahmenpaket vor - Langfristiges Ziel ist der gute Zustand unserer Gewässer 
13.07.2008
Ökonomische Aspekte der Wasser -Rahmen -Richtlinie 
13.07.2008
Umweltgutachten 2008 
13.07.2008  Kommission begrüßt Abstimmung des Europäischen Parlaments über Wasserqualitätsnormen 
09.06.2008  DWA-Themen GB 1.5 - April 2008 
16.04.2008 Kompensation von Strukturdefiziten in Fließgewässern durch Strahlwirkung 
16.04.2008 Der Prozess der Bewirtschaftungsplanung gemäß Europäische Wasserrahmen -Richtlinie - Handlungsempfehlungen aus Sicht der DWA 
16.04.2008 Aktivitäten im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie 
15.12.2007 Wasserrahmenrichtlinie: Die Zeit läuft! 

 


Bundesregierung: Ziele der Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 erreicht

„Es ist damit zu rechnen, dass unter Berücksichtigung der verschiedenen Verlängerungs- und Ausnahmeregelungen der Wasserrahmenrichtlinie die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 erreicht werden können." Dies schrieb die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen zum Stand der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Alle 45 Fragen - darunter zum Beispiel solche nach Querbauwerken in Gewässern - und die Antworten der Regierung enthält auf elf Seiten die Bundestags-Drucksache 17/360 vom 23. Dezember 2009:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/003/1700360.pdf
 
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Informationen zur Wasserrahmenrichtlinie

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bedeutet den Durchbruch zu einem umfassenden, wirksamen Gewässerschutz in Europa, zum Nutzen von Mensch und Natur. Sie ordnet, vereinheitlicht und vernetzt den Schutz aller Gewässer, vom Grundwasser über die Seen und Fließgewässer bis zu den Küstengewässern. Alle Gewässer der Europäischen Union sollen bis 2015 in einem "guten Zustand" sein.

Bis zum 30. Juni 2009 läuft das dritte Anhörungsverfahren (Quelle: LfU). Mehr unter:

http://www.izu.bayern.de/aktuelles/detail_aktuelles.php?ID=339&kat=1&th=-1

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Regierungspräsidium Stuttgart stellt Maßnahmenpaket vor - Langfristiges Ziel ist der gute Zustand unserer Gewässer

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat am heutigen Dienstag in der Gemeindehalle Kirchheim unter Teck - Jesingen den Entwurf des Maßnahmenprogramms zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie im Einzugsgebiet des Neckars zwischen Rottenburg und Plochingen vorgestellt.
Die Veranstaltung ist der Schlusspunkt der vorgezogenen aktiven Öffentlichkeitsbeteiligung des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie für bedeutsame Gewässer im genannten Einzugsgebiet. Begonnen wurde die Veranstaltungsreihe bereits am 06. Februar 2007 mit der Auftaktveranstaltung. Bei dieser Veranstaltung konnten die Bürgerinnen und Bürger, Wassernutzer, Verbände, Vereine und Kommunen ihre Vorschläge zur Verbesserung der Gewässer einbringen.
Bürgermeister Günter Riemer von der Stadt Kirchheim unter Teck und Klaus Hofmann vom Referat Gewässer und Boden des Regierungspräsidiums Stuttgart begrüßten die Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen, Verbänden und Vereinen sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger. Alle Teilnehmer waren sehr daran interessiert, zu sehen, wie sich ihre Ideen und Vorschläge in den Planungen der Flussgebietsbehörde niedergeschlagen haben.
Der jetzt vorgestellte Programmentwurf führt viele Vorschläge zusammen und sieht im Einzugsgebiet des Neckars mit seinen Zuflüssen zwischen Rottenburg und Plochingen rund 20 Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung, wie z. B. Uferumgestaltungen oder die Herstellung naturnaher Gewässerläufe vor. Ferner enthält der Entwurf die Wiederherstellung der für die Fische und andere Lebewesen so wichtigen Durchgängigkeit an rund 150 Stellen sowie an etwa 17 Stellen die Verbesserung des Mindestwasserabflusses. Zudem sind rund 50 Maßnahmen im Bereich der kommunalen Abwasserreinigung vorgesehen. Durch begleitende Beobachtungsprogramme wird die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft, so dass Anpassungen und Optimierungen möglich sind.
In der von einer sachlichen Atmosphäre geprägten Veranstaltung bestand Einigkeit über die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie. Dabei standen die Themen Durchgängigkeit, Struktur, Wasserhaushalt und Gewässergüte im Vordergrund. Darüber hinaus wurde die Frage nach der Finanzierung eingehend diskutiert. Nach Auskunft des Regierungspräsidiums Stuttgart zeichnen sich für Kommunen konkrete Finanzierungsmöglichkeiten durch Zuschüsse des Landes ab. Hierzu könnten Geldmittel des Landes als auch Mittel aus verschiedenen Förderprogrammen der EU in die Projekte fließen. Private Nutzer, fast ausnahmslos Wasserkraftnutzer, erhalten erhöhte Vergütungen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG), wenn sie ihre Anlagen entsprechend den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie umbauen und betreiben.
Klaus Hofmann wies bei der Veranstaltung noch einmal auf das langfristige Ziel der EU-Wasserrahmenrichtlinie hin. Bis zum Jahr 2015 soll danach für alle Gewässer in Europa ein guter Zustand erreicht werden. Fristverlängerungen von bis zu zwei Mal sechs Jahren, d.h. Zielzeitpunkt dann 2027, sind in begründeten Fällen möglich. Eine erste grobe Kostenschätzung z. B. für die Umsetzung der hydromorphologischen Maßnahmen beläuft sich voraussichtlich auf rund 15 Millionen Euro. Je nach Gewässereinstufung sind dafür das Land oder die Kommunen und im Übrigen die Nutzer an Gewässern, z. B. bei Wasserkraftanlagen, verantwortlich.
An den Gewässern erster Ordnung, bei denen das Land selbst in der Pflicht steht, hat das Land bereits mit den Vorbereitungen zur Umsetzung begonnen. Insbesondere die Herstellung der Durchgängigkeit der Gewässer an Pegelanlagen und die damit verbundene Beseitigung von Querbauwerken wurde bereits angegangen. Derselbe Auftrag gilt natürlich auch für Kommunen und Wasserkraftbetreiber.
Über die Veranstaltung hinaus wird die Möglichkeit bestehen, innerhalb von sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Entwürfe der Bewirtschaftungspläne ab Ende Dezember 2008 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Flussgebietsbehörde Regierungspräsidium Stuttgart Stellung zu nehmen (gemäß § 3e Abs. 2 und 3 Wassergesetz Baden-Württemberg).
Weitere Informationen zur EU-Wasserrahmenrichtlinie erhalten Sie im Internet:
www.rp-stuttgart.de -> Abteilungen -> Abteilung 5 -> Referat 52 -> EU-Wasserrahmenrichtlinie.

Für Rückfragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr David Bösinger, Pressereferent, unter
0711/904-10002 gerne zur Verfügung.
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1037142/index.html

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Ökonomische Aspekte der Wasser -Rahmen -Richtlinie

Die Europäische Wasser -Rahmen -Richtlinie verlangt die kombinierte Betrachtung ökologische und ökonomische Aspekte als Instrument einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Flussgebietseinheiten. Diese Fragen werden in einem Beitrag unter dem Gesichtspunkt der Kostenverursachung und- beteiligung dargestellt und im Hinblick auf ihre Umsetzung in Deutschland bewertet.
Unterpunkte sind beispielsweise:
- die wirtschaftliche Analyse als unterstützendes Instrument der nachhaltigen Bewirtschaftung von Flussgebieten
-gegenwärtig Unterstützung Wasserwirtschaftliche Ziele durch ökonomische und umweltpolitische Instrumente
- Motivation zur Einführung eines neuen Abgabesystems für die Nutzung von Oberflächengewässer und Grundwasser (Wassernutzungsabgabe)

Den ganzen Artikel der Autoren vom Forschungsinstitut für Wasser- und Abfallwirtschaft an der RWTH Aachen lesen Sie in der KA Korrespondenz Abwasser Abfall Heft 7/2008 ab Seite 782.

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Umweltgutachten 2008

Umweltschutz im Zeichen des KlimawandelsGewässerschutz

Botschaften
Im Gewässerschutz sind in den vergangenen Jahren durchaus einige Fortschritte zu
verzeichnen. Das betrifft insbesondere die Schad- und Nährstoffemissionen aus
Punktquellen, die seit Jahren rückläufig sind. Kommunale Kläranlagen haben sich auf
einem sehr hohen Qualitätsniveau stabilisiert und hinsichtlich der Stickstoffelimination
sogar noch weiter verbessert. Dagegen gelang es nicht, die Nährstoffeinträge aus
diffusen Quellen in gleicher Weise zu reduzieren. So sind die Stoffeinträge aus der
Landwirtschaft mittlerweile das Hauptproblem für die Wasserqualität nicht nur in
Deutschland, sondern in ganz Europa geworden. Neben den diffusen Stoffeinträgen
stellt die Verbesserung der Gewässermorphologie und dabei vor allem die Durchgängigkeit
der Gewässer die zweite große Herausforderung im Gewässerschutz dar.
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) steht neben den genannten
Herausforderungen vor der Schwierigkeit, eine möglichst effiziente Umsetzung der
Maßnahmenprogramme zu gewährleisten. Hierfür fehlen in den meisten Fällen noch
adäquate Kosten-Nutzen-Betrachtungen. Außerdem ist es unerlässlich, bei der Umsetzung
der Bewirtschaftungspläne folgendes zu beachten:
- die Erstellung umfassender Maßnahmenpakete zur Minderung diffuser Stoffeinträge
und für die Renaturierung der Gewässermorphologie;
- die Einbettung der Bewirtschaftungspläne, in enger Kooperation mit allen Umweltverwaltungen,
in ein integriertes Gesamtkonzept der räumlichen Umweltentwicklung,
das Eingang in die Regional- und Bauleitplanung finden kann;
- eine stärkere Einbeziehung der Akteure auf Ebene der Teilflussgebietseinheiten,
ohne dass dabei die Verantwortung der Länder für die Umsetzung der politischen
Ziele der Wasserrahmenrichtlinie vernachlässigt wird, und
- in Anlehnung an die Umsetzungen der WRRL in Großbritannien und den
Niederlanden sollten Kosten-Nutzen-Betrachtungen als Grundlage für die Bereitstellung
von Finanzmitteln dienen.
Die vielfältigen ökologischen und funktionalen Verflechtungen in Flusseinzugsgebieten
machen ein integriertes Landschaftsmanagement in besonderem Maße notwendig,
um die Ziele im Gewässerschutz zu erreichen.
Zur Verbesserung der Situation sollte die Umsetzung der HochwasserRL in nationales
Recht explizit einen engen Bezug zur Raumplanung und zum Naturschutz und
Bodenschutz . Den ganzen Artikel lesen Sie unter:

http://www.umweltrat.de/02gutach/downlo02/umweltg/UG_2008.pdf

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Kommission begrüßt Abstimmung des Europäischen Parlaments über Wasserqualitätsnormen

Die Europäische Kommission begrüßt die Abstimmung in zweiter Lesung im Europäischen Parlament am 18. Juni 2008, bei der die Einigung mit dem Rat über die vorgeschlagene Richtlinie über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik angenommen wird. Die Richtlinie werde für einen besseren Schutz von Flüssen, Seen und Küstengewässern vor der Verschmutzung durch eine Reihe chemischer Stoffe sorgen, so die Kommission.

Die Richtlinie über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik ist die letzte größere Rechtsvorschrift, die für die Vollendung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) noch erforderlich war. Der WRRL zufolge sollen alle Gewässer in der EU bis 2015 einen „guten Zustand" erreicht haben. Sie legt eine neue Regelung für die Vermeidung und Verminderung der chemischen Verschmutzung von Wasser fest. Mit der neuen Richtlinie wird dies nun für Oberflächengewässer umgesetzt, indem für eine Liste von derzeit 33 prioritären Stoffen harmonisierte Qualitätsnormen aufgestellt werden.

Mit der neuen Richtlinie werden fünf bestehende Richtlinien aufgehoben, und die Berichterstattung über wasserbezogene Fragen im Rahmen des neu geschaffenen Wasserinformationssystems für Europa (WISE) wird erleichtert. Die Texte der Richtlinien können über die Website EUR-Lex abgerufen werden (hier findet man auch das Amtsblatt der Europäischen Union); die einzelnen Etappen können über PreLex verfolgt werden. Nützlich ist auch eine spezielle Website des Bundesumweltministeriums:
http://eur-lex.europa.eu
http://ec.europa.eu/prelex
www.bmu.de/gewaesserschutz/doc/3935.php
WISE: http://water.europa.eu/

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DWA-Themen GB 1.5 - April 2008

Titel:  Aktive Beteiligung fördern! Ein Handbuch für die bürgernahe Kommune zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Ausgabe: April 2008
Verlag: DWA
ISBN: 978-3-940173-37-9
Format: DIN A4
Seitenzahl: 64
Preis: 56,00 € *
* Fördernde DWA-Mitglieder erhalten auf den Ladenpreis 20% Rabatt.

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Kompensation von Strukturdefiziten in Fließgewässern durch Strahlwirkung

Heft 81 der Schriftenreihe des Deutschen Rates für Landespflege (DRL):
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie fordert den guten ökologischen Zustand aller Gewässer bis 2015. Der Deutsche Rat für Landespflege (DRL) stellt in seinem aktuellen Gutachten dar, wie durch Berücksichtigung von Strahlwirkung in Fließgewässersystemen die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie wesentlich kosteneffizienter gestaltet werden kann.
Notwendig dafür sind gezielte, räumlich begrenzte Maßnahmen zur Ausdehnung und Vernetzung von Gewässer-Lebensräumen und eine darauf ausgerichtete Unterhaltung,die zur flächendeckenden Verbesserung des ökologischen Zustands führen können. Der Mitteleinsatz kann optimiert werden, indem die Maßnahme im umzugestaltenden Abschnitt auf die erforderliche Mindestgröße zur Aktivierung der Strahlwirkung beschränkt bleibt, vorausgesetzt, dass ergänzend unterstützende Maßnahmen (z. B. Wegnahme von Barrieren oder Hinzufügen von Trittsteinen) auf dem Strahlweg im Fließgewässersystem umgesetzt werden.
Sogar „harte Restriktionsbereiche" sind demnach möglicherweise für eine Verbesserung des ökologischen Zustands zugänglich, indem ein hierauf wirkender Strahlursprung geschaffen oder verbessert wird und in den Restriktionsbereich Trittsteine eingebracht werden.
Gewässerentwicklung im ökologischen Sinn und im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie kann keine sektorale Aufgabe sein, sondern ist in die Planungsprozesse der Raumordnung, der Landespflege und des Städtebaus einzubinden. Dabei sind Renaturierungsmaßnahmen für Gewässer neu auszurichten: Statt der derzeitigen isolierten Betrachtung einzelner Gewässerabschnitte müssen benachbarte Abschnitte oder Wasserkörper mitberücksichtigt werden.
Der DRL regt an, die Maßnahmen nach Kenntnis der funktionalen Zusammenhänge des Fließgewässerökosystems und nach dem Maximalprinzip der Ökonomie durchzuführen und liefert umsetzungsorientierte Vorschläge zur räumlichen Dimensionierung von Maßnahmen.
Das Projekt wurde gefördert durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und durch Mittel der Lennart-Bernadotte-Stiftung.
Das Heft "Kompensation von Strukturdefiziten in Fließgewässern durch Strahlwirkung", herausgegeben vom Deutschen Rat für Landespflege, ist in der Schriftenreihe des Deutschen Rates für Landespflege unter der Nummer 81 mit 138 Seiten Umfang und zahlreichen farbigen Abbildungen erschienen.
http://www.landespflege.de/aktuelles/strahlwirkung/Strahl_publik.html

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Der Prozess der Bewirtschaftungsplanung gemäß Europäische Wasserrahmen -Richtlinie - Handlungsempfehlungen aus Sicht der DWA

In der KA Korrespondenz Abwasser Heft 4/2008 findet man einen Arbeitsbericht der DWA-Projektgruppe " Koordinierung Aktivitäten WRRL.

Zusätzlich zu dem Beitrag können Mitglieder die Langfassung dieses Arbeitsberichts auf der DWA-Homepage (www.dwa.de Auswahl Mitglieder) herunterladen. Nichtmitglieder können die Langfassung über " Regelwerk-Online " bestellen.

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Aktivitäten im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie

In der KA Korrespondenz Abwasser Abfall Heft 4/2008 berichtet die DWA-Projektgruppe " Koordinierung Aktivitäten Wasser Rahmen Richtlinie ". Die Projektgruppe wurde 2001 gegründet, ihre Aufgabe umfasst die Sichtung und Strukturierung der diversem Tätigkeitsfelder der verschiedenen Arbeitsgruppen, Fachausschüsse und Hauptausschusses sowie deren Spiegelungen an den Zielvorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.
Sie sichtet auf Europäischer-, Landes -und Bundesebene laufend die fachlichen Entwicklungen und leitet hieraus Impulse für die Arbeit der TWA und deren Positionierung im Umsetzungsprozess in Deutschland.
Den ganzen Bericht findet man ab Seite 343

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Wasserrahmenrichtlinie: Die Zeit läuft!

FAL hat Orientierungshilfe für die Auswahl von Maßnahmen zur Reduzierung von Stickstoffeinträgen in Gewässer erarbeitet

Bis 2015 muss Grund- und Oberflächengewässer in der EU in einem guten quantitativen bzw. ökologischen und chemischen Zustand sein. Signifikante Belastungstrends sind umzukehren. So sieht es die 2000 in Kraft getretene EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vor. Für die Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie stellen Gewässerbelastungen durch diffuse Stickstoffemissionen aus der Landwirtschaft eine besondere Herausforderung dar. Welche Wasserschutzmaßnahmen sollten künftig umgesetzt werden? Hierzu wurden am Institut für Ländliche Räume der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro INGUS eine Maßnahmenübersicht erarbeitet und vertiefende Analysen durchgeführt. Die Ergebnisse sind jetzt als Sonderheft 307 der Landbauforschung Völkenrode publiziert worden. Ausgangspunkt war das Projekt "Kosteneffiziente Maßnahmenkombinationen nach Wasserrahmenrichtlinie zur Nitratreduktion in der Landwirtschaft", das von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) finanziert wurde.

Der erste Beitrag des von Bernhard Osterburg und Dr. Tania Runge herausgegebenen Sonderhefts enthält standardisierte Maßnahmenbeschreibungen und Bewertungen, die für die Auswahl geeigneter Maßnahmen herangezogen werden können. Die Einschätzung der ökologischen Wirksamkeit und der Kosten der Einzelmaßnahmen ermöglicht es, Maßnahmen mit günstiger Kostenwirksamkeit zu identifizieren. Da eine Maßnahmenauswahl nicht allein anhand der Kostenwirksamkeit vorgenommen werden sollte, werden ergänzende Angaben zur Umsetzbarkeit und zu anderen Umwelteffekten gemacht. Darüber hinaus werden geeignete Maßnahmenkombinationen vorgestellt und eine Übersicht über die politischen Instrumente zur Umsetzung der WRRL im Bereich Landwirtschaft gegeben. Die gewählte Vorgehensweise gibt eine schnelle Übersicht über das bisher verfügbare Maßnahmenspektrum, dessen Wirksamkeit und Kosten.

Im zweiten Beitrag werden die Ergebnisse einer ausführlichen Literaturrecherche zur ökologischen Wirksamkeit und Eignung von Wasserschutzmaßnahmen vorgestellt. Demnach gibt es zwar eine Vielzahl von Publikationen zu möglichen Wasserschutzmaßnahmen. Einer Systematisierung von Ergebnissen und der Quantifizierung statistisch signifikanter Wirkungen sind aber Grenzen gesetzt. Eine Expertenbefragung hat zur Absicherung der Maßnahmenbewertung durch fachliche Einschätzungen und Erfahrungswerte beigetragen. Systematische, statistische Nachweise der Maßnahmenwirkung unter Praxisbedingungen stehen bisher aber noch aus.

Vor diesem Hintergrund wurden zwei massenstatistische Analysen durchgeführt, mit deren Hilfe statistisch signifikante Minderungen der N-Belastung für die wichtigsten Grundwasserschutz-Maßnahmengruppen sowie für die Agrarumweltförderung nachgewiesen werden konnten (dritter und vierter Beitrag des Sonderheftes). So ergab die statistische Auswertung langjähriger Herbst-Nmin-Werte aus der niedersächsischen Wasserschutzgebietsberatung deutliche Maßnahmenwirkungen. Die Ergebnisse der Betriebsdaten-Analysen zeigen, dass Agrarumweltzahlungen dort besonders hohe Entlastungswirkungen bezüglich der Stickstoffbilanz und eine günstige Kostenwirksamkeit entfalten, wo sie nicht zur Extensivierung, sondern zur Steigerung der N-Ausnutzung bei hoher Viehbesatzdichte und Produktionsintensität beigetragen haben. Der Steigerung der gesamtbetrieblichen N-Effizienz sollte daher künftig mehr Beachtung geschenkt werden, da sie im Vergleich zur meist auf Grenzstandorte konzentrierten Extensivierung flächendeckend greifen kann. Gerade in Räumen mit hohen Belastungen bietet die N-Effizienzsteigerung ein bedeutendes Potenzial zur Minderung von Stickstoffemissionen.

Die Düngeverordnung nimmt bei der Reduzierung von Stickstoffeinträgen in Gewässer einen besonderen Stellenwert ein. Sie ist als die wichtigste grundlegende Maßnahme der WRRL im Landwirtschaftsbereich anzusehen. Daher werden im fünften Teil des Sonderheftes ausgewählte Aspekte der im Jahr 2006 novellierten Düngeverordnung und ihre zu erwartenden Auswirkungen auf die Stickstoffbilanzen analysiert.

"Mit unserer Studie haben wir keine abschließende Bewertung von Wasserschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft vorgelegt.", so Projektleiter Bernhard Osterburg. "Systematische, auf ein umweltbezogenes Wirkungsmonitoring aufbauende und überregional geltende Wirkungsnachweise liegen bisher nicht in umfassender Weise vor. Zukünftig sollte - ausgehend von den Experteneinschätzungen zur Maßnahmenwirksamkeit - eine verstärkte statistische Überprüfung auf Basis vorhandener Daten erfolgen." Die Implementierung der novellierten Düngeverordnung und die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen, beispielsweise der zunehmende Anbau nachwachsender Rohstoffe und der Wegfall der obligatorischen Flächenstilllegung können das Referenzsystem für die Bewertung von Wasserschutzmaßnahmen verändern und machen eine Fortschreibung der Maßnahmenbewertung notwendig.

Das Sonderheft 307 kann über die Homepage der FAL zum Preis von 15 € bestellt werden (http://www.fal.de) und ist kostenlos als PDF-Datei erhältlich.
Bernhard Osterburg und Tania Runge (Herausgeber) (2007): Maßnahmen zur Reduzierung von Stickstoffeinträgen in Gewässer - eine wasserschutzorientierte Landwirtschaft zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.
Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 307.

Kontaktadresse: Bernhard Osterburg, Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL), Institut für Ländliche Räume, Bundesallee 50, 38116 Braunschweig, Tel: 0531 596 5211, E-Mail: bernhard.osterburg@fal.de

Weitere Informationen:
http://www.fal.de/cln_044/nn_787784/SharedDocs/00__FAL/DE/Publikationen/Landbauforschung__Sonderheft/lbf__sh__307.html - hier kann die Studie kostenlos als pdf-Datei heruntergeladen werden

URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news234468

(nach oben)