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Die Regeln der Technik im Wasserrecht
Staatliche und private Standardsetzung in Zeiten des Wandels
Professor Dr. Michael Reinhardt, LL.M. (Cantab.)
Die verbreitete gemeinplätzige Behauptung,
unter Juristen und Technikern herrsche eine
„Unfähigkeit zum Gespräch“, ist schon immer
grundfalsch gewesen. Meist diente sie lediglich
der Kaschierung eigener Bequemlichkeit oder
mangelnder Lernwilligkeit oder -fähigkeit; gelegentlich
half sie aber auch, den eigenen Versuch
einer (tatsächlichen oder vermeintlichen)
Grenzüberschreitung mit wohlfeilen Mitteln als
singuläre wissenschaftliche Heldentat zu inszenieren.
Insbesondere in jüngerer Zeit, in der die
grassierend fremdbestimmte Drittmittelforschung
der wissenschaftlichen Themensuche
eine formalisierte Interdisziplinarität als pseudoinnovativen
Bären aufgebunden hat, läßt sich
schon die gemeinsame Antragstellung mehrerer
Forschungsgeldjäger verschiedener Fakultäten
leicht als per se exzellenzverdächtige Errungenschaft
plakatieren. Tatsächlich indes beschränkt
sich diese über ihren baren Selbstzweck des
politisch gewünschten und deswegen großzügig
finanzierten Zusammenführens unterschiedlicher
Arbeitsfelder hinaus vielfach nur darauf,
unter einem regelmäßig gleichermaßen pompösen
wie vagen Generalthema die eigenen
Fachsüppchen möglichst ungestört...
http://www.bwk-hrps.de/Veranstaltungen/Fachtagung2011/Reinhardt_RdT_Veroeffentlichung.pdf




