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Wenn der Arbeitgeber kündigt: Nur jeder achte klagt
Wenn
Arbeitgeber Arbeitsverhältnisse beenden, läuft das für sie zumeist
relativ konfliktarm und ohne hohe Kosten ab, zeigt eine
repräsentative Befragung im Auftrag des Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der
Hans-Böckler-Stiftung. Nur 16 Prozent der vom Arbeitgeber
Gekündigten erhalten eine Abfindung, lediglich gegen 12 Prozent der
Kündigungen durch Arbeitgeber wird geklagt. Die Untersuchung
bestätigt vorhergehende Forschungsergebnisse, wonach der
Kündigungsschutz für Rechtsfrieden in den Arbeitsbeziehungen sorgt,
ohne dem Arbeitsmarkt seine Dynamik zu nehmen.
Wie werden in
Deutschland Arbeitsverhältnisse beendet? Wer kündigt und wie läuft
das Verfahren? Gibt es Streit um Geld oder geht man eher friedlich
auseinander? Antworten suchte das Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung
erneut mit einer aktuellen Untersuchung. Die Untersuchung einer
Forscherinnengruppe um die Arbeitsrechtlerin Prof. Dr. Heide Pfarr
knüpft an mehrere große repräsentative Befragungen an: 2001
befragte das WSI erstmals Betroffene zur Beendigung ihrer
Arbeitsverhältnisse. Personalleiter kamen 2003 in einer
repräsentativen Befragung zur betrieblichen Personalpolitik zu Wort.
Als Folgeuntersuchung hat TNS Infratest Sozialforschung im
Auftrag des WSI im Frühjahr 2008 rund 2.500 Personen befragt, die
innerhalb des vergangenen Jahres ein Arbeitsverhältnis beendet
hatten. Zentrale Erkenntnis:
Die Befragungsergebnisse sind stabil. Und vor allem:
Arbeitgeberkündigungen verlaufen nach wie vor weitgehend
konfliktfrei. Lediglich bei einem geringen Teil der beendeten
Arbeitsverhältnisse fließt eine Abfindung.
Kritiker
des Kündigungsschutzgesetzes wollen die Schutzrechte für
Arbeitnehmer weiter
einschränken. Zuletzt
lockerte der Gesetzgeber den Kündigungsschutz Ende 2004, indem er
Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten davon ausnahm. Erklärtes
Ziel waren mehr Rechtssicherheit, Transparenz und Flexibilität, um
Hindernisse für Neueinstellungen abzubauen - allerdings ohne
ersichtlichen Erfolg. Und zahlreiche empirische Studien aus den
vergangenen zehn Jahren konnten keinen wesentlichen Einfluss des
Kündigungsschutzes auf die Schaffung neuer Beschäftigung zeigen.
Obwohl seitdem der Kündigungsschutz gelockert wurde, bestätigte die
neue Untersuchung weitgehend die früheren
Ergebnisse:
Arbeitnehmerkündigungen sind weiterhin der
häufigste Grund, ein Arbeitsverhältnis zu beenden: Im Jahr 2001
gaben dies 39 Prozent der Befragten an, 2008 noch 31 Prozent.
Arbeitgeberkündigungen nannten 2001 32 Prozent, in diesem Jahr 28
Prozent. Im Zeitvergleich gestiegen ist der Anteil einvernehmlicher
Auflösungen und auslaufender Befristungen.
Kündigt der
Arbeitgeber, kann der Betriebs- oder Personalrat dem widersprechen.
Dies stärkt die Stellung des Gekündigten während eines möglichen
Kündigungsschutzprozesses. Im Vergleich zu 2001 ist der Anteil der
Widersprüche gestiegen, von 10 auf 18 Prozent.
Die
Klagequote hat sich bei Arbeitgeberkündigungen kaum geändert: In
der Untersuchung 2001 betrug sie 11 Prozent, 2008 ein Prozent mehr.
Auch die WSI-Befragung der Personalleiter zur betrieblichen
Personalpolitik brachte ein ähnliches Ergebnis: Hier ergab sich für
die Jahre 1998 bis 2003 eine Klagequote von 15 Prozent.
Nur
konstant zehn Prozent bekamen bei der Beendigung ihres
Arbeitsverhältnisses eine Abfindung. Unter allen vom Arbeitgeber
Gekündigten erhielten lediglich 16 Prozent eine Abfindung. Hinter
diesem Gesamtwert stehen natürlich verschiedene Konstellationen, in
denen die Chance auf eine Abfindung unterschiedlich groß ist:
Erfolgte die Kündigung im Rahmen eines Sozialplans, gab es in 61
Prozent der Fälle eine Abfindung. In der kleinen Gruppe derer, die
gegen eine Kündigung geklagt haben, erhielten 57 Prozent eine
Abfindung. Bei Kündigungen, für die kein Sozialplan bestand und
gegen die nicht geklagt wurde, floss in sieben Prozent eine
Abfindung.
"Trotz intensiver Diskussionen um den
Kündigungsschutz und um Abfindungen sind die Klage- und
Abfindungszahlen erstaunlich stabil", so die zusammenfassenden
Ergebnisse der Studie. Die Gesetzesänderung im Jahr 2004 habe bei
den betroffenen Kleinstbetrieben keinen Niederschlag in deren
Einstellungs- oder Entlassungsverhalten gefunden.
Nur 10,5
Prozent der Personalleiter hatte in den vergangenen drei Jahren wegen
des Kündigungsschutzgesetzes auf Kündigungen verzichtet, ergab auch
eine repräsentative Befragung der Universität Hamburg 2007,
gefördert von der Hans-Böckler-Stiftung. Gut 16 Prozent der
Befragten gab an, wegen des Gesetzes von Einstellungen abgesehen zu
haben. "Im Vordergrund stehen bei Neueinstellungen und
Entlassungen wirtschaftliche Erwägungen, nicht juristische
Hemmnisse", resümierten seinerzeit die Leiter des Projekts,
Prof. Dr. Ulrich Zachert und Prof. Dr. Florian Schramm.
"Die
stabilen Daten über die Jahre belegen, dass der geltende
Kündigungsschutz wirksame Verhaltenshinweise gibt und Rechtsfrieden
herstellt", folgern nun WSI und TNS Infratest. Mit der Änderung
des Kündigungsschutzgesetzes könne keine effektive
Beschäftigungspolitik gemacht werden.
Weitere Informationen:
http://www.boeckler.de/320_94295.html - PM mit Ansprechpartnern
http://www.boeckler.de/32014_93464.html - Artikel mit Infografiken im Böckler Impuls 19/2008
http://www.boeckler-boxen.de/2191.htm - Mehr Forschungsergebnisse zum Kündigungsschutz in einer "Böckler Box"
Rainer
Jung, Abt. Öffentlichkeitsarbeit
Hans-Böckler-Stiftung




