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Nachrichten von Verbänden 2012
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Pilotprojekt „Wind für Wasser" in Schleswig-Holstein gestartet
Heide / Wesselburen (Schleswig-Holstein).
Direkt an der Nordseeküste Schleswig-Holsteins ist heute das bundesweit einzigartige Pilotprojekt „Wind für Wasser" an den Start gegangen.
In Gegenwart der schleswig-holsteinischen Umweltministerin Dr. Juliane Rumpf sowie zahlreicher Politiker von Bundes- und Landesebene erfolgte die offizielle Einweihung von vier Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 9,2 MW. Das Präsidium der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) e. V. hat seine Sitzung am heutigen Tag in Heide abgehalten, um sich über dieses nachhaltige Projekt zu informieren. Erstmals werden landesweit Maßnahmen zur Entwässerung der Landschaft mit regenerativen Energien gekoppelt. Durch den Bau und den Betrieb von vier Windkraftanlagen in der Gemeinde Norddeich/Dithmarschen wird damit langfristig jene Energiegewinnung gesichert, die benötigt wird, um die Schöpfwerke in der Region zu betreiben.
Der Marschenverband hat als Dachorganisation von 193 Wasser- und Bodenverbände an der Westküste Schleswig-Holsteins vier Windkraftanlagen errichtet, um so die Regenwasserbewirtschaftung zu erleichtern. Die Wasser- und Bodenverbände folgen damit dem bereits vor Jahrhunderten entwickelten Prinzip, Windkraft für die Entwässerung der Marschen zu nutzen. Wurden in vergangenen Zeiten die Schöpfwerke noch direkt durch Windmühlen betrieben, speist man nunmehr die erzeugte Energie ins Netz ein und reduziert so die Beitragslasten aller Grundstückseigentümer an der Westküste. Der Präsident der AöW, Dr. Jochen Stemplewski, erklärte bei der Veranstaltung: „Die öffentliche Wasserwirtschaft steht für langfristige Entwicklungsstrategien und setzt damit Maßstäbe für Nachhaltigkeit. Dies ist seit jeher ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. „Wind für Wasser" ist ein eindrucksvolles Beispiel dafür, welche Potenziale in der Wasserwirtschaft stecken."
Hans-Adolf Boie, Präsident des Deutschen Bundes der verbandlichen Wasserwirtschaft e.V. (DBVW) sowie Präsidiumsmitglied der AöW, sieht angesichts von Klimawandel, demographischer Entwicklung und finanziellen Problemen des Staates auch künftig große Herausforderungen für die Verbände. „Wir werden die über Jahrzehnte gewachsenen örtlichen Strukturen, wie heute deutlich wird, mit Ideen und wirtschaftlich tragfähigen Konzepten weiterentwickeln", erklärte Boie.
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) e.V.
Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Gegründet im Jahr 2007 kommen unsere Mitglieder aus allen Bundesländern. Wir sind ein Zusammenschluss von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, der Wasser- und Bodenverbände sowie des Flussgebietsmanagements, die ihre Leistungen ausschließlich selbst oder durch verselbständigte Einrichtungen in öffentlich-rechtlichen Organisationsformen erbringen. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft
RSV: Politisches Ränkespiel um die Dichtheitsprüfung in NRW gefährdet Umwelt und Arbeitsplätze
Mit Unverständnis reagiert der RSV - Rohrleitungssanierungsverband e.V auf die aktuelle Entwicklung in Nordrhein-Westfalen rund um den § 61a LWG. Bestrebungen, die Verpflichtung privater Kanalbetreiber zur Dichtheitsprüfung „auszusetzen", seien ökologisch und ökonomisch hoch kontraproduktiv. Häusliches Abwasser sei heute alles andere als „harmlos" und die Forderung, dass Rohre dicht sein müssen, somit absolut begründet, und zwar im privaten ebenso wie im öffentlichen Raum. Im Übrigen sei der Versuch, die Rechtslage in NRW auf den Kopf zu stellen, schon deshalb zum Scheitern verurteilt, weil die Landespolitik die grundsätzlichen Betreiberpflichten des (Bundes-)Wasserhaushaltsgesetzes gar nicht aufheben könne. Das WHG verpflichte seit der letzten WHG-Novelle erstmals ausdrücklich auch die privaten Grundstückseigentümer zur Inspektion und ggf. zur Sanierung ihrer Leitungen und Schächte - bundesweit! Somit steht die politische Debatte in NRW quer zur aktuellen Entwicklung des Bundesrechts.
Nachfolgend eine Stellungnahme mit Erläuterungen des RSV´s zur Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen
1) Das im Jahr 2009 novellierte Wasserhaushaltsgesetz der Bundesrepublik Deutschland fordert unabhängig von der Eigentumsart (öffentlich oder privat) die Überwachung und ggfls. Sanierung von Abwasseranlagen. Der §61a LWG hatte diese Forderung für NRW in Landesrecht umgesetzt.
Die aktuelle Diskussion um die Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen in NRW ist daher fachlich nicht nachvollziehbar und verunsichert alle davon betroffenen Grundstückseigentümer, Kommunen und Dienstleistungsunternehmen.
2) Die Schadstofffracht aus dem Abwasser infolge von bisher wenig beachteten Inhaltsstoffen führt in Oberflächengewässern trotz Kläranlagen zunehmend zu unzulässigen Belastungen. Die Bundesregierung plant deshalb für dieses Jahr eine Verordnung, die Kläranlagenbetreiber zur Nachrüstung von Anlagen zur Reduzierung dieser Fracht zwingt.
Vor diesem Hintergrund ist die Behauptung, häusliches Abwasser sei unbedenklich, ein gefährlicher Irrtum. So können Haushaltschemikalien, Krankheitserreger und Medikamente bei undichten Grundstücksentwässerungsanlagen sehr wohl zur Gefährdung von Mensch und Umwelt führen (z.B. über den Grundwasserleiter in das Trinkwasser).
3) Im Grundwasser sind heute noch Medikamente nachweisbar, die bereits in den 60er Jahren aus dem Verkehr gezogen wurden. Das lässt erahnen, welche Langzeitschäden die Exfiltrationen von heute nach sich ziehen können.
Politisch motivierte Entscheidungen gegen die Sicherung der Dichtheit von Kanälen delegieren damit die Folgen für die Umwelt in unverantwortlicher Art und Weise auf die nachfolgenden Generationen.
4) Die Notwendigkeit zur Sicherung dichter Kanäle ist im öffentlichen Bereich seit vielen Jahren unumstritten und es wird sehr viel Geld ausgegeben, um die Entwässerungsnetze systematisch zu sanieren.
In den Bereichen, wo die privaten Leitungen nicht dicht sind, wird die Ex- oder Infiltration nachweislich nur örtlich verlagert und die Investitionen im öffentlichen Bereich werden zumindest teilweise in ihrer Wirksamkeit aufgehoben und damit verschwendet. Die daraus resultierenden Abwassergebühren sind aber auch von den privaten Kanalbetreibern zu zahlen, deren Anlagen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Hier geht das Prinzip der Gleichbehandlung verloren.
5) Die mancherorts festgestellten überteuerten Angebote und eine unprofessionelle Ausführung der Prüfung und ggfls Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen haben in der Diskussion dazu geführt, dass die ganze Branche unter den Generalverdacht der Abzocke gestellt wurde.
Viele erfahrene Sanierungsfirmen haben sich aufgrund des erklärten politischen Willens technisch und personell auf diese Aufgaben vorbereitet. Der RSV hat in Zusammenarbeit mit anderen Fachverbänden diese Bemühungen durch die Qualifizierung von Personal und demnächst auch die Zertifizierung von Fachfirmen begleitet und unterstützt, um den Auftraggeber die Auswahl von seriösen Firmen zu erleichtern.
6) Der RSV ist bereit und interessiert, über die organisatorische und zeitliche Umsetzung der Betreiberpflichten von Grundstücksentwässerungsanlagen (wie bisher schon intensiv geschehen) politisch und fachlich zu diskutieren und daher für alle Gesprächsangebote offen!
RSV - Rohrleitungssanierungsverband e. V.
Eidechsenweg 2
49811 Lingen (Ems)
Telefon: (+49) 59 63 - 9 81 08 77
Telefax: (+49) 59 63 - 9 81 08 78
E-Mail: rsv-ev@t-online.de
VKU: startet Mitgliederbefragung zur Abwasserabgabe
Die Abwasserabgabe steht erneut auf der politischen Tagesordnung. Das Bundesumweltministerium bereitet derzeit eine Novellierung des Abwasserabgabengesetzes vor. Einen Schwerpunkt bildet die Einführung einer "optionalen Messlösung". In diesen Prozess bringt der VKU die Position der kommunalen Abwasserwirtschaft ein. Im Rahmen der VKU-Arbeitsgruppe Abwasserabgabe wird ein Eckpunktepapier mit konkreten Reformvorschlägen für die Umgestaltung der Abwasserabgabe ausgearbeitet. Unterstützend wurde Anfang Dezember eine Mitgliederbefragung über das VKU-Statistikportal zur derzeitigen Praxis der Abwasserabgabenveranlagung gestartet. Mehr als 120 Unternehmen haben sich bereits an der Befragung beteiligt.
Als wesentliche Themenfelder werden im Fragebogen angesprochen:
Verrechnung
Heraberklärung
Bestehende Praxis der Eigenüberwachung und deren Anerkennung
Personalaufwand in der Veranlagung der Abwasserabgabe
Über die Auswertungsergebnisse werden wir Sie an dieser Stelle wieder informieren.
Ihre Ansprechpartner: Dr. Britta Ammermüller Christian Herrmann
Mehr:
http://www.vku.de/wasser/wirtschaft/abwasserabgabe/vku-startet-mitgliederbefragung-zur-abwasserabgabe.html
(nach oben)
Energiepotenziale in der Wasserwirtschaft nutzen
Die öffentliche Wasserwirtschaft verfügt über Liegenschaften, Anlagen und Netze zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in allen Kommunen. Diese sind hervorragend in Konzepte für dezentrale erneuerbare Energienutzung einzubinden, wie sie zur Erhöhung des Anteils dieser Energien geplant sind. Neben der Wasserkraft und Trinkwasser bietet Abwasser ein großes Potenzial für Energieeffizienzmaßnahmen, Energiespeicherung und Energiegewinnung. Bereits jetzt leistet die öffentliche Wasserwirtschaft beachtliche Anstrengungen zur Nutzung dieser Potenziale. Die öffentliche Wasserwirtschaft fordert die Politik auf, erweiterte Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Potenziale voll auszuschöpfen.
Eine stärkere Nutzung dieses Potenzials könnte den Energieverbrauch für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung senken, den Anteil der Eigennutzung von in den Anlagen erzeugter Energie erhöhen und die regional noch weiter auszubauenden Kapazitäten erneuerbarer Energien ergänzen.
Damit könnten der Dominanz der großen Energiekonzerne mehr regionale und dezentrale Strukturen gegenübergestellt werden. Gemessen an der gesamten Stromerzeugung in Deutschland könnte die öffentliche Wasserwirtschaft bei Ausschöpfung des gesamten Potenzials - auch auf den Kläranlagen - ca. sechs Prozent des bundesdeutschen Stromverbrauchs abdecken. Das stärkt die Kommunen finanziell, nutzt die Netzkapazitäten effektiver und entlastet die Nutzer zudem wirtschaftlich.
Die AöW fordert:
• Einbeziehung der öffentlichen Wasserwirtschaft in die Erarbeitung neuer Energiekonzepte mit lokaler und dezentraler Ausrichtung.
• Förderung der Erstellung von Energiekarten für die Erschließung der Energiepotenziale in der Wasserwirtschaft.
• Einbeziehung der öffentlichen Wasserwirtschaft in ein regionales Energiemanagement und Energienetze.
• Verlässliche Rahmenbedingungen für die öffentliche Wasserwirtschaft zur Nutzung der beschriebenen Potenziale.
• Rechtliche Gleichstellung der Energie aus der Wasserwirtschaft mit anderen erneuerbaren Energien und adäquate Erhöhung der Einspeisevergütungen für Strom aus der Wasserwirtschaft, insbesondere aus Klärgas und Wasserkraft.
• Gleichstellung der Klärgasnutzung mit Biogas.
• Bereitstellung entsprechender Forschungsmittel für einen schnellen technischen Umbau und Finanzierung von Forschung zur Erfassung der möglichen Kapazitäten für die Umsteuerung.
• Bereitstellung von Fördermitteln zur schnellen Umsetzung entsprechender Maßnahmen.
Näheres:
Das AöW-Papier „Die öffentliche Wasserwirtschaft - Energiepotenzial in Wasser und Abwasser stärker nutzen!" ist hier abrufbar:
http://www.allianz-wasserwirtschaft.de/pages/posts/eckpunkte-energiekonzept-die-belange-der-oeffentlichen-wasserwirtschaft-werden-im-energiekonzept-nicht-ausreichend-beruecksichtigt-28.php




